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Polizei bittet Ärzte, Hautverbrennungen an Händen zu melden...
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#710297) Verfasst am: 23.04.2007, 18:03    Titel: Polizei bittet Ärzte, Hautverbrennungen an Händen zu melden... Antworten mit Zitat

So will sie dem Täter, der das Mädchen verbrannt hat, auf die Spur kommen, weil sie vermutet, dass er sich dabei die HÄnder verbrannt hat.


Wie sieht das da mit der Schweigepflicht von Ärzten aus? Das kann ja nicht sein, dass die so schwup-diwupp ausgehebelt werden kann?
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#710302) Verfasst am: 23.04.2007, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Aufklärung erheblicher Verbrechen gilt die Schweigepflicht nicht.
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Svea
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Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 1908

Beitrag(#710310) Verfasst am: 23.04.2007, 18:24    Titel: Re: Polizei bittet Ärzte, Hautverbrennungen an Händen zu melden... Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
So will sie dem Täter, der das Mädchen verbrannt hat, auf die Spur kommen, weil sie vermutet, dass er sich dabei die HÄnder verbrannt hat.




wo hast du das denn her?? Mit den Augen rollen
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#710311) Verfasst am: 23.04.2007, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher?

In meiner StPO findet sich keine normierte Ausnahme vom Zeugnisverweigerungsrecht (und -pflicht!) von Ärzten.

Vielmehr stellt sich das Verhalten der Polizei mir hier als strafbare (!) Anstiftung zur Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203) dar!

oder übersehe ich etwas?
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#710314) Verfasst am: 23.04.2007, 18:31    Titel: Re: Polizei bittet Ärzte, Hautverbrennungen an Händen zu melden... Antworten mit Zitat

Svea hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
So will sie dem Täter, der das Mädchen verbrannt hat, auf die Spur kommen, weil sie vermutet, dass er sich dabei die HÄnder verbrannt hat.




wo hast du das denn her?? Mit den Augen rollen


gerade in den Nachrichten gehört, also was soll der augenrollende Smiley?!
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Svea
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Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 1908

Beitrag(#710317) Verfasst am: 23.04.2007, 18:37    Titel: Re: Polizei bittet Ärzte, Hautverbrennungen an Händen zu melden... Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Svea hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
So will sie dem Täter, der das Mädchen verbrannt hat, auf die Spur kommen, weil sie vermutet, dass er sich dabei die HÄnder verbrannt hat.




wo hast du das denn her?? Mit den Augen rollen


gerade in den Nachrichten gehört, also was soll der augenrollende Smiley?!



Irgendwie klingt das an den Haaren herbeigezogen, aber ok.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#710318) Verfasst am: 23.04.2007, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Sicher?

In meiner StPO findet sich keine normierte Ausnahme vom Zeugnisverweigerungsrecht (und -pflicht!) von Ärzten.

Vielmehr stellt sich das Verhalten der Polizei mir hier als strafbare (!) Anstiftung zur Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203) dar!

oder übersehe ich etwas?


§ 34

Oder soll der Typ weiter rumlaufen und weitere Menschen gefährden?
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#710319) Verfasst am: 23.04.2007, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Was klingt daran an den Haaren herbeigezogen? Dass die Polizei ihre gesetzliches Dürfen überschreitet? Dann viel Spaß in deiner Traumwelt Mit den Augen rollen
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#710320) Verfasst am: 23.04.2007, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

§ 34

Oder soll der Typ weiter rumlaufen und weitere Menschen gefährden?


Selbst für den "gewitztesten" Polizist dürfte es problematisch werden, eine gegenwärtige Gefahr zu konstruieren.

Davon abgesehen handelt es sich um eine repressive Maßnahme, da gilt sowieso nur StPO.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#710322) Verfasst am: 23.04.2007, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
§ 34

Oder soll der Typ weiter rumlaufen und weitere Menschen gefährden?


Hm, ohne jetzt genaueres zu wissen würde ich da nicht von einer akuten Widerholungsgefahr ausgehen. Außerdem ist fraglich, ob der Arzt ganz allgemein einen vagen Verdacht melden muss. Eine verbrannte Hand ist kein Beweis für garnichts, es ist keine meldepflichtige Verletzung und so ganz selten wird es auch nicht sein.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#710330) Verfasst am: 23.04.2007, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
§ 34

Oder soll der Typ weiter rumlaufen und weitere Menschen gefährden?


Hm, ohne jetzt genaueres zu wissen würde ich da nicht von einer akuten Widerholungsgefahr ausgehen. Außerdem ist fraglich, ob der Arzt ganz allgemein einen vagen Verdacht melden muss. Eine verbrannte Hand ist kein Beweis für garnichts, es ist keine meldepflichtige Verletzung und so ganz selten wird es auch nicht sein.


Von Meldepflicht ist auch nicht die Rede. Aber die Berufsordnungen sehen in solchen Fälle eine Redebefugnis vor.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#710331) Verfasst am: 23.04.2007, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Seit wann bricht eine Berufsordnung positives form- und materielles Bundesrecht?

Ich mein, kann ja sein das das in der Berufsordnung drinsteht, aber das macht es noch nicht zu einer gesetzlichen Ermächtigung oder Rechtfertigungsgrund...
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#710339) Verfasst am: 23.04.2007, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt zwar gewisse Rechtfertigungsgründe, die eine Strafbarkeit entfallen lassen, die sind aber alle nicht einschlägig:

Ein allg Rechtfertigungsgrund d Wahrnehmung berechtigter Interessen ist, wenn man ihn überhaupt zulässt, nicht einschlägig weil eine anderweitige Abwendbarkeit der Gefährung - wenn es überhaupt eine Gefährdund also Wiederholungsgefahr - besteht.
Der Schutz Dritter kommt ebenfalls als Rechtgertigungsgrund in Frage - und ist hier auch nicht einschlägig, wobei die Voraussetzungen dafür eh hoch sind.

Also würde ich sagen, besteht kein (!) Offenbarungsbefugnis für die Ärzte. Berufsrecht kann eine solche nicht konstruieren.
Demnach ist die Aufforderung der Polzei eine strafbare Anstiftung...
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Tim_Hamburg
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Beitrag(#710340) Verfasst am: 23.04.2007, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Möglicherweise eine Taktik um den Täter unter Druck zu setzen. So manch ein Selbststeller ist auf ähnlichem Weg animiert worden.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#710347) Verfasst am: 23.04.2007, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

hmm, könnte sein.


Also, ich will hier ja nicht irgendwie rechthaberisch auftreten, aber wenn ich mit meiner Einschätzung richtig liege, dann erschreckt mich einerseits, wie unbekümmert die Polizei ihr rechtliches Dürfen überschreitet und andererseits, wie unbekümmert die Verletzung eines Freiheitsrechts (das ja besteht, um den Bürger vor dem Staat zu schützen bzw dden persönlichen Lebens- und Geheimberich vor staatl Eingriffen! Dafür sind diese Zeugnisverweigerungsrecht da) durch den Staat hingenommen wird.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#710353) Verfasst am: 23.04.2007, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
dann erschreckt mich einerseits, wie unbekümmert die Polizei ihr rechtliches Dürfen überschreitet


Meinst du wirklich, man kann nach dieser grausamen Tat von "Unbekümmertheit" bei der ermittelnden Polizei sprechen?
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#710356) Verfasst am: 23.04.2007, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Relativierung von eigentlich absolut garantierten Freiheitsrechten fängt immer mit großen Gefahren oder grausamen Taten an...

Davon abgesehen kümmert sich eine 56-köpfige Sonderkomission um den Fall - ob es da nicht gereicht hätte, die Bevölkerung aufzurufen, Hinweise über Verbrennungen an Händen und Gesicht zu geben, muss man auch noch die Ärzte auffordern ihre Schweigepflicht zu verletzen?
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Rudolf
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Beitrag(#710381) Verfasst am: 23.04.2007, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es ist unverhältnismäßig, allen Handverbrannten ihr Recht auf Arztgeheimnis zu nehmen, weil sich einer mit verbrannten Händen strafbar gemacht hat.
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Shadaik
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Beitrag(#710410) Verfasst am: 23.04.2007, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Rudolf hat folgendes geschrieben:
Ich finde es ist unverhältnismäßig, allen Handverbrannten ihr Recht auf Arztgeheimnis zu nehmen, weil sich einer mit verbrannten Händen strafbar gemacht hat.

Ich finde es genauso verhältnismäßig,, wie ich es verhältnismäßig finde, bei Fahrerflucht nach Leuten zu fahnden, die das flüchtige Fahrzeug bedient haben können.
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fenriswolf
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Beitrag(#710414) Verfasst am: 23.04.2007, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Menschen lebendig in einen Koffer zu stecken und dann anzuzünden ist ein abartiges Verbrechen. Wenn ein Arzt Hinweise darauf hat , gerade einen gesuchten Schwerverbrecher zu behandeln , dann sollte er das der Polizei melden. Ich weiß nicht , was das mit Rechten zu tun hat. Der Kreis der Betroffenen dürfte wohl nicht so groß sein , daß eine Überprüfung des Personenkreises unangemessen ist. In der Regel wird man schnell herausfinden , ob jemand ernsthaft verdächtig sein könnte. Ich selbst hätte kein Problem damit , befragt zu werden.
Immer dieses hyperventilierende Heraufbeschwören des orwellschen Überwachungsstaates. Die stellen ein paar Fragen und das war's.
Ich laß mich aber gerne eines besseren belehren , daß hier tatsächlich gegen Recht verstoßen wird , bin schließlich kein Jurist. Kann mir jedenfalls nicht vorstellen , daß die ärztliche Schweigepflicht auch das Decken von Schwerverbrechen beinhaltet.
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jagy
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Beiträge: 7275

Beitrag(#710417) Verfasst am: 23.04.2007, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Rudolf hat folgendes geschrieben:
Ich finde es ist unverhältnismäßig, allen Handverbrannten ihr Recht auf Arztgeheimnis zu nehmen, weil sich einer mit verbrannten Händen strafbar gemacht hat.

Ich finde es genauso verhältnismäßig,, wie ich es verhältnismäßig finde, bei Fahrerflucht nach Leuten zu fahnden, die das flüchtige Fahrzeug bedient haben können.


Darum gehts nicht. Die können ruhig nach leuten mit verbrannten Händen fahnden.
Es geht um den Aufruf zur bzw um die Verletzung der Schweigepflicht.
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hacketaler
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Beitrag(#710422) Verfasst am: 23.04.2007, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

äh, und was ist nun soooooooooo furchtbar, wenn ne soko weiss, dass du dir die hände auf der herdplatte verbrannt hast?

ich mein es geht ja schliesslich nicht um aids, sackläuse oder hermaphroditismus.
verbrannte pfoten lassen sich ja ohnehin kaum geheimhalten.
und ob die ärzte nun jede branntblase melden müssen, ist ja auch zu bezweifeln. aber verbrennungen dritten grades an beiden händen hingegen, könnte man doch mal melden. das hat nun sicher nicht jeder internist 4mal am tag in praxis.....

eine verhältnismässigkeit für diesen eingriff in grundrechte lässt sich da m.E. durchaus herstellen.
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Shadaik
evolviert



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Wohnort: MG

Beitrag(#710424) Verfasst am: 23.04.2007, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Rudolf hat folgendes geschrieben:
Ich finde es ist unverhältnismäßig, allen Handverbrannten ihr Recht auf Arztgeheimnis zu nehmen, weil sich einer mit verbrannten Händen strafbar gemacht hat.

Ich finde es genauso verhältnismäßig,, wie ich es verhältnismäßig finde, bei Fahrerflucht nach Leuten zu fahnden, die das flüchtige Fahrzeug bedient haben können.


Darum gehts nicht. Die können ruhig nach leuten mit verbrannten Händen fahnden.
Es geht um den Aufruf zur bzw um die Verletzung der Schweigepflicht.

Wie bereits angemerkt: § 34 StGB.

Dass jemand, der ein solches Verbrechen in einer solch barbarischen Art begangen hat als akute Gefahr einzustufen ist lässt sich mE problemlos begründen. Überhaupt ist die Kriminalpolizei eine Institution, der ich in dieser Hinsicht traue.

Angesichts ihrer Aufgaben ist das auch notwenig. Eine Polizei, der nicht vertrauenswürdig arbeitet, ist nicht funktionsfähig.
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Zuletzt bearbeitet von Shadaik am 23.04.2007, 20:35, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#710426) Verfasst am: 23.04.2007, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Überhaupt ist die Kriminalpolizei eine Institution, der ich in dieser Hinsicht traue.


wie kannst du nur Geschockt

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Joe
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Beitrag(#710430) Verfasst am: 23.04.2007, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

sind Aerzte nicht auch von sich aus verpflichtet, zB bei Schussverletzungen die Behörden zu informieren?
auch hier läge ja eine Verletzung des Arztgeheimnisses vor.
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#710442) Verfasst am: 23.04.2007, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Joe hat folgendes geschrieben:
sind Aerzte nicht auch von sich aus verpflichtet, zB bei Schussverletzungen die Behörden zu informieren?
auch hier läge ja eine Verletzung des Arztgeheimnisses vor.


Das Arztgeheimnis unterliegt Einschränkungen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Meldepflichtige_Krankheit

Das ist gut und richtig so.

Hier geht es aber um die Frage, ob die Schweigepflicht auch bei einem bestenfalls vagen Verdacht ausgehebelt werden sollte - und da sehe ich auch keinerlei Grund für.

Es wird nicht ein spezieller Arzt aufgefordert, Auskunft über einen speziellen und verdächtigen Patienten zu geben (geschweige denn, sein tatsächliches Wissen! über eine begangene Straftat preiszugeben), sondern es wird wieder mal jeder unter Generalverdacht gestellt, der ... ja was eigentlich? möglicherweise ein Merkmal mit dem Täter gemeinsam haben könnte?
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jagy
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Beitrag(#710445) Verfasst am: 23.04.2007, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:

Dass jemand, der ein solches Verbrechen in einer solch barbarischen Art begangen hat als akute Gefahr einzustufen ist lässt sich mE problemlos begründen.


NEIN. Gerade dass er das Verbrechen so begangen hat, ist ein Anzeichen dafür, dass er keine Gefahr im Sinne des Notstandes, § 34, ist - das deutet nämlich auf eine Einzeltat hin. Für eine Gefahr müsste d EIntritt eines Schadens warscheinlich sein - ist er nicht.
Es liegt schon keine Gefahr vor, und wenn, dann wäre sie anders abwendbar und erst recht nicht gegenwärtig.

Alles andere wäre ja auch wiedersinnig, sonst könnte sich die Polizei ja bei Ermittlungsarbeiten immer auf eine "Gefahr" berufen und die Vorschriften aushebeln.



p.s.: Samstag kam mal wieder Outbreak im Fernsehen: "Adjektive sind Zeichen eines schwachen Geistes" (und oft Feind sachlicher Diskussionen)
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Zuletzt bearbeitet von jagy am 23.04.2007, 21:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Shadaik
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Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#710449) Verfasst am: 23.04.2007, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
[...] es wird wieder mal jeder unter Generalverdacht gestellt, der ... ja was eigentlich? möglicherweise ein Merkmal mit dem Täter gemeinsam haben könnte?

Es wird also das prinzip des Phantombildes leicht abgewandelt.
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Beiträge: 17559

Beitrag(#710460) Verfasst am: 23.04.2007, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
[...] es wird wieder mal jeder unter Generalverdacht gestellt, der ... ja was eigentlich? möglicherweise ein Merkmal mit dem Täter gemeinsam haben könnte?

Es wird also das prinzip des Phantombildes leicht abgewandelt.


Blödsinn.

hier werden Ärzte aufgefordert, die Schweigepflicht zu brechen. Das hat mit einem Phantombild nichts zu tun. (Ein Arzt dürfte seinen Patienten nämlich so oder so nicht anschwärzen.)
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Beitrag(#710464) Verfasst am: 23.04.2007, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Joe hat folgendes geschrieben:
sind Aerzte nicht auch von sich aus verpflichtet, zB bei Schussverletzungen die Behörden zu informieren?
auch hier läge ja eine Verletzung des Arztgeheimnisses vor.


Das Arztgeheimnis unterliegt Einschränkungen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Meldepflichtige_Krankheit

Das ist gut und richtig so.

Hier geht es aber um die Frage, ob die Schweigepflicht auch bei einem bestenfalls vagen Verdacht ausgehebelt werden sollte - und da sehe ich auch keinerlei Grund für.


wobei eine Schussverletzung noch keine Krankheit ist, wie dort aufgeführt. Vielleicht habe ich auch zuviele Krimis im TV gesehen... Sehr glücklich
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