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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#711051) Verfasst am: 24.04.2007, 19:17 Titel: Jugendschutz: Rauchen in Deutschland und Frankreich |
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ich fand auf der Seite der französischen Botschaft in Deutschland folgenden Satz:
Zitat: | Es gibt in Frankreich noch kein Gesetz, das Jugendlichen das Rauchen ausdrücklich untersagt, es gibt jedoch Pläne, den Verkauf von Zigaretten an Jugendliche unter sechzehn Jahren zu verbieten - eine Maßnahme im Gesundheitswesen, die zum Kampf gegen Tabakmißbrauch beitragen soll. |
Ist das noch aktuell?
Wie ist es in Deutschland: Gilt nach wie vor der §10 des Jugendschutzgesetzes, in der Fassung wie auf der Seite des Bundesfamilienministeriums verlinkt ist:
Zitat: | Rauchen in der Öffentlichkeit,
Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder
sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren
an Kinder oder Jugendliche unter
16 Jahren weder abgegeben noch darf
ihnen das Rauchen gestattet werden. |
?
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#711058) Verfasst am: 24.04.2007, 19:28 Titel: |
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Anlaß meiner Frage ist eine Diskussion meines Sohnes mit seiner Französischlehrerin... Die meinte, daß er während des Schüleraustausches nicht rauchen dürfe. Besagter Schüleraustausch ist aber keine Schulveranstaltung im rechtlichen Sinne, und es gibt in Frankreich doch noch Plätze, an denen 17jährige rauchen dürfen?
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#711063) Verfasst am: 24.04.2007, 19:30 Titel: Re: Jugendschutz: Rauchen in Deutschland und Frankreich |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | ich fand auf der Seite der französischen Botschaft in Deutschland folgenden Satz:
Zitat: | Es gibt in Frankreich noch kein Gesetz, das Jugendlichen das Rauchen ausdrücklich untersagt, es gibt jedoch Pläne, den Verkauf von Zigaretten an Jugendliche unter sechzehn Jahren zu verbieten - eine Maßnahme im Gesundheitswesen, die zum Kampf gegen Tabakmißbrauch beitragen soll. |
Ist das noch aktuell?
Wie ist es in Deutschland: Gilt nach wie vor der §10 des Jugendschutzgesetzes, in der Fassung wie auf der Seite des Bundesfamilienministeriums verlinkt ist:
Zitat: | Rauchen in der Öffentlichkeit,
Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder
sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren
an Kinder oder Jugendliche unter
16 Jahren weder abgegeben noch darf
ihnen das Rauchen gestattet werden. |
? |
Hallo Sanne
solange an jeder Strassenecke ein Kippenautomat haengt ist das Verkaufsverbot an Jugendliche ohnehin eine Farce...
Dann besorgt sich der Pimpf eben nicht direkt Zigaretten in der naechsten Kneipe, sondern nur das Kleingeld fuer den Automaten.....
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#711081) Verfasst am: 24.04.2007, 19:49 Titel: |
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Meine Frage ist nicht, ob ein Rauchverbot bzw Abgabeverbot sinnvoll ist, sondern ob man einem 17jährigen, der auf öffentlicher Straße raucht, gesetzwidriges Verhalten vorwerfen kann.
Kann man nach meinen bisherigen Recherchen nicht. Ich werde der Franz.-Lehrerin das Ergebnis meiner Recherchen mitteilen
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Quéribus Eretge
Anmeldungsdatum: 21.07.2003 Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum
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(#711090) Verfasst am: 24.04.2007, 19:54 Titel: Re: Jugendschutz: Rauchen in Deutschland und Frankreich |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Sanne hat folgendes geschrieben: | ich fand auf der Seite der französischen Botschaft in Deutschland folgenden Satz:
Zitat: | Es gibt in Frankreich noch kein Gesetz, das Jugendlichen das Rauchen ausdrücklich untersagt, es gibt jedoch Pläne, den Verkauf von Zigaretten an Jugendliche unter sechzehn Jahren zu verbieten - eine Maßnahme im Gesundheitswesen, die zum Kampf gegen Tabakmißbrauch beitragen soll. |
Ist das noch aktuell?
Wie ist es in Deutschland: Gilt nach wie vor der §10 des Jugendschutzgesetzes, in der Fassung wie auf der Seite des Bundesfamilienministeriums verlinkt ist:
Zitat: | Rauchen in der Öffentlichkeit,
Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder
sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren
an Kinder oder Jugendliche unter
16 Jahren weder abgegeben noch darf
ihnen das Rauchen gestattet werden. |
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Hallo Sanne
solange an jeder Strassenecke ein Kippenautomat haengt ist das Verkaufsverbot an Jugendliche ohnehin eine Farce...
Dann besorgt sich der Pimpf eben nicht direkt Zigaretten in der naechsten Kneipe, sondern nur das Kleingeld fuer den Automaten.....
Gruss, Bernie |
In Frankreich hängt eben NICHT "an jeder Ecke ein Kippenautomat", die Glimmstengel sind auch nicht in jedem Supermarkt zu finden, sondern eben nur in sog. "Bureau de Tabacs" und manchen Gaststätten (hat mit einem Uraltmonopol, dessen Ursprünge auf Napis Zeiten zurückgehen, zu tun).
Beim Schüleraustausch unseres Ältesten waren auch Alkohol und Tabak für die Kiddies untersagt.
edit:
da Sohnemann nicht raucht, war das eh egal
Bei einer Brauereibesichigung haben die dann aber nur alkoholfreies Bier bekommen, das fanden die lieben "Kleinen" dann schon weniger lustig....
(zu Hause bekommt er aber auch kein Bier, sondern nur gelegentlich ein Glas Cidre, wenn's galettes gibt oder ein Glas Champagner zu Weihnachten, Neujahr und Geburtstagen)
_________________ "He either fears his fate too much
or his deserts are small
That dares not put it to the touch
To gain or lose it all."
James Graham
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#711116) Verfasst am: 24.04.2007, 20:14 Titel: Re: Jugendschutz: Rauchen in Deutschland und Frankreich |
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Quéribus hat folgendes geschrieben: |
Beim Schüleraustausch unseres Ältesten waren auch Alkohol und Tabak für die Kiddies untersagt.
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Wie alt war das Kind und wer hat es untersagt?
Da es sich beim geplanten Schüleraustausch "nicht um eine Schulveranstaltung im rechtlichen Sinne" handelt, ist in unserem Fall jedenfalls nicht das schleswig-holsteinische Schulgesetz zuständig, welches Rauchen auf allen Schulveranstatungen untersagt.
Die Jugendschutzgesetze der betreffenden Länder greifen auch nicht, da der betreffende Jugendliche bereits 17 und Rauchen nur unter 16 verboten ist.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Quéribus Eretge
Anmeldungsdatum: 21.07.2003 Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum
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(#711150) Verfasst am: 24.04.2007, 20:49 Titel: Re: Jugendschutz: Rauchen in Deutschland und Frankreich |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Quéribus hat folgendes geschrieben: |
Beim Schüleraustausch unseres Ältesten waren auch Alkohol und Tabak für die Kiddies untersagt.
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Wie alt war das Kind und wer hat es untersagt?
Da es sich beim geplanten Schüleraustausch "nicht um eine Schulveranstaltung im rechtlichen Sinne" handelt, ist in unserem Fall jedenfalls nicht das schleswig-holsteinische Schulgesetz zuständig, welches Rauchen auf allen Schulveranstatungen untersagt.
Die Jugendschutzgesetze der betreffenden Länder greifen auch nicht, da der betreffende Jugendliche bereits 17 und Rauchen nur unter 16 verboten ist. |
Jahrgang 91, er wird im Juli 16
die veranstaltenden Schulen haben es untersagt, fällt aber auch noch unter die Jugendschutzbestimmungen, da noch unter 16.
Haben aber mitbekommen, daß die deutschen Teenies im Durchschnitt sehr viel mehr Freiheiten in Sachen Ausgang haben als die Franzosen, kann aber damit zusammenhängen, daß die französischen lycéens weniger Freizeit haben: Ganztagsschule, Mo, Di, Do, Fr 8h30 - 17h00, inklusive Mittagspause, Mi 8h30- 12h30 und dann kommen noch die Hausaufgaben, die diversen sportlichen Aktivitäten (bei Sohnemann dienstags und freitags abends Training und an manchen Wochenenden dann die Spiele), da bleibt nicht allzu viel übrig.
_________________ "He either fears his fate too much
or his deserts are small
That dares not put it to the touch
To gain or lose it all."
James Graham
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#711195) Verfasst am: 24.04.2007, 21:40 Titel: Re: Jugendschutz: Rauchen in Deutschland und Frankreich |
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Quéribus hat folgendes geschrieben: | Haben aber mitbekommen, daß die deutschen Teenies im Durchschnitt sehr viel mehr Freiheiten in Sachen Ausgang haben als die Franzosen, kann aber damit zusammenhängen, daß die französischen lycéens weniger Freizeit haben: Ganztagsschule, Mo, Di, Do, Fr 8h30 - 17h00, inklusive Mittagspause, Mi 8h30- 12h30 und dann kommen noch die Hausaufgaben, die diversen sportlichen Aktivitäten (bei Sohnemann dienstags und freitags abends Training und an manchen Wochenenden dann die Spiele), da bleibt nicht allzu viel übrig. |
Hmm, bei allem was auf dem Schulgelände und/ oder während der Schulzeit stattfindet, herrscht natürlich Rauchverbot. Wenn die Jugendlichen den ganzen Tag in der Schule sind, müssen sie eben etwas länger auf die Kippe verzichten...
Hab bei wikipedia noch was gefunden:
Zitat: | http://de.wikipedia.org/wiki/Rauchverbot#Frankreich
Frankreich
In Frankreich gilt ab dem 1. Februar 2007 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen, wobei der Gastronomie eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2008 eingeräumt wird (Kritiker begründen diese Verzögerung mit dem Präsidentschaftswahlkampf 2007).
Vom 1. Februar 2007 an drohen Rauchern Geldstrafen in Höhe von 75 EUR, sollten sie in öffentlichen Einrichtungen – Behörden, Schulen, Schwimmbädern, Bibliotheken, Postämtern oder Museen – oder an öffentlichen Plätzen mit Publikumsverkehr wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Metrostationen rauchen. |
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Tassilo Deaktiviert
Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 7361
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(#711505) Verfasst am: 25.04.2007, 12:47 Titel: Re: Jugendschutz: Rauchen in Deutschland und Frankreich |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | solange an jeder Strassenecke ein Kippenautomat haengt ist das Verkaufsverbot an Jugendliche ohnehin eine Farce...
Dann besorgt sich der Pimpf eben nicht direkt Zigaretten in der naechsten Kneipe, sondern nur das Kleingeld fuer den Automaten..... |
Die Zigarettenautomaten kann man nur bedienen, wenn man durch eine Karte sein Alter nachweist.
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