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Jubin registrierter User
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 481
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(#711595) Verfasst am: 25.04.2007, 15:47 Titel: |
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Die Schweigepflicht des Arztes ist zu brechen bei:
- glaubwürdig angekündigten Mord
- Staatsverrat
- meldepflichtige Krankheiten
In all den anderen Fällen muss der Arzt ein Rechtsgüteabwägen vornehmen und das auch schriftlich dokumentieren. In schwierigen Fällen gibt es Hilfe von der Ärztekammer und Rechtsanwalt.
Generell ist aber die Schweipflicht des Arztes ein sehr hohes Rechtsgut und ein Arzt der eine Brandwunde melden würde, muss soweit ich als Arzt und nicht-Jurist weiß, mit einem Verfahren rechnen.
Hat die Polizei tatsächlich sowas gefordert ?
Dann kann ich mir gut vorstellen, daß die Ärztekammer mit der entsprechenden Stelle sprechen muss. Quellen ?
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#711603) Verfasst am: 25.04.2007, 16:00 Titel: |
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Jubin hat folgendes geschrieben: | Quellen ? |
Quellen habe ich bisher keine schriftlichen gefunden. Ich habe es nur in der Berichterstattung bei N24 2mal gehört u irgendeinanderer hier hatte es glaube ich auch mitbekommen.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#711670) Verfasst am: 25.04.2007, 18:22 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Querdenker hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
thema verfehlt. mach doch dafür nen anderen thread auf. |
Warum Thema verfehlt? Hier geht es doch u.a. darum, wo Grenzen übertreten werden. Oder habe ich da im Verlauf dieser Diskussion was übersehen? |
Nein (bzgl Thema verfehlt). Du hast Recht, das ist ein weiteres Beispiel, warum man dem Staat schon gar nicht den kleinen Finger reichen sollte (in Form von tolerierten Rechtsverletzungen), weil er dann immer mehr kleinere Finger will - und viele kleien Finger summieren sich irgendwann auch zu einer ganzen Hand.
Außerdem zeigt es, dass man durchaus Bedenken vor dem Staat haben muss - der Staat will in erster Linie den Staat schützen und nicht die Bürger - egal, was Politker und Exekutive behaupten.
Man sollte sich in dem Zusammenhang auf immer wieder - wenn man so ganz ohne Aufregung Rechtsverletzungen hinnimmt - vergegenwärtigen, dass es nicht Aufgabe des Bürgers ist, den Bestand des Staates zu schützen, sondern Aufgabe des Staates, d Freiheiten des Bürgers zu Schützen. |
achso!
na dann muss die strafverfolgung natürlich zurückstecken. gut das ich das jetzt verstanden habe.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#711730) Verfasst am: 25.04.2007, 20:12 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
achso!
na dann muss die strafverfolgung natürlich zurückstecken. gut das ich das jetzt verstanden habe. |
Man muss auch immer bedenken, dass die Aufklärungsrate bei Tötungsdelikten auch ohne fragwürdige Rechtsverletungen bis zu 99.4 % (der bekannt gewordenen Fälle) beträgt.
Ich für meinen Teil wäre gerne bereit, einige Prozenpunkte zu opfern, wenn das bedeutet, dass meine Freiheitsrechte respektiert werden.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#711732) Verfasst am: 25.04.2007, 20:17 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Jubin hat folgendes geschrieben: | Quellen ? |
Quellen habe ich bisher keine schriftlichen gefunden. Ich habe es nur in der Berichterstattung bei N24 2mal gehört u irgendeinanderer hier hatte es glaube ich auch mitbekommen. |
Auf Spiegel Online war ein Videobericht, darin ein Interview mit dem Polizeisprecher.
Edit: Gefunden!
Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 26.04.2007, 21:20, insgesamt 3-mal bearbeitet |
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#711735) Verfasst am: 25.04.2007, 20:19 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
achso!
na dann muss die strafverfolgung natürlich zurückstecken. gut das ich das jetzt verstanden habe. |
Man muss auch immer bedenken, dass die Aufklärungsrate bei Tötungsdelikten auch ohne fragwürdige Rechtsverletungen bis zu 99.4 % (der bekannt gewordenen Fälle) beträgt.
Ich für meinen Teil wäre gerne bereit, einige Prozenpunkte zu opfern, wenn das bedeutet, dass meine Freiheitsrechte respektiert werden. |
falsches Argument!
Warum sollte man einige Prozentpunkte opfern wollen (sollen/müssen). 99,4% ist doch ein recht hoher wert. Die Gegenseite hat zu belegen, dass die Quote sich mit derartigen Massnahmen erhöhen ließe, was zu bezweifeln ist.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#711736) Verfasst am: 25.04.2007, 20:21 Titel: |
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Sehwolf hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
achso!
na dann muss die strafverfolgung natürlich zurückstecken. gut das ich das jetzt verstanden habe. |
Man muss auch immer bedenken, dass die Aufklärungsrate bei Tötungsdelikten auch ohne fragwürdige Rechtsverletungen bis zu 99.4 % (der bekannt gewordenen Fälle) beträgt.
Ich für meinen Teil wäre gerne bereit, einige Prozenpunkte zu opfern, wenn das bedeutet, dass meine Freiheitsrechte respektiert werden. |
falsches Argument!
Warum sollte man einige Prozentpunkte opfern wollen (sollen/müssen). 99,4% ist doch ein recht hoher wert. Die Gegenseite hat zu belegen, dass die Quote sich mit derartigen Massnahmen erhöhen ließe, was zu bezweifeln ist. |
Stimmt.
Ich meinte nur prinzipiell, wenn sich zB rausstellen würde, dass die Quote so hoch ist, gerade weil die Polizei ab und zu auf illegale Mittel zurückgreift.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#711740) Verfasst am: 25.04.2007, 20:34 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Sehwolf hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
achso!
na dann muss die strafverfolgung natürlich zurückstecken. gut das ich das jetzt verstanden habe. |
Man muss auch immer bedenken, dass die Aufklärungsrate bei Tötungsdelikten auch ohne fragwürdige Rechtsverletungen bis zu 99.4 % (der bekannt gewordenen Fälle) beträgt.
Ich für meinen Teil wäre gerne bereit, einige Prozenpunkte zu opfern, wenn das bedeutet, dass meine Freiheitsrechte respektiert werden. |
falsches Argument!
Warum sollte man einige Prozentpunkte opfern wollen (sollen/müssen). 99,4% ist doch ein recht hoher wert. Die Gegenseite hat zu belegen, dass die Quote sich mit derartigen Massnahmen erhöhen ließe, was zu bezweifeln ist. |
Stimmt.
Ich meinte nur prinzipiell, wenn sich zB rausstellen würde, dass die Quote so hoch ist, gerade weil die Polizei ab und zu auf illegale Mittel zurückgreift. |
Warum die Diskussion unnötig komplizieren und zudem einen solchen Vorwurf unbelegt erheben? Bei aller Skepsis die Polizei betreffend, sehe ich keine Berechtigung für die Richtigkeit der Annahme, dass bei der Aufklärungsquote der Einsatz illegaler Methoden eine wesentliche Rolle spielen.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#711749) Verfasst am: 25.04.2007, 20:44 Titel: |
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Sehwolf hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Sehwolf hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
achso!
na dann muss die strafverfolgung natürlich zurückstecken. gut das ich das jetzt verstanden habe. |
Man muss auch immer bedenken, dass die Aufklärungsrate bei Tötungsdelikten auch ohne fragwürdige Rechtsverletungen bis zu 99.4 % (der bekannt gewordenen Fälle) beträgt.
Ich für meinen Teil wäre gerne bereit, einige Prozenpunkte zu opfern, wenn das bedeutet, dass meine Freiheitsrechte respektiert werden. |
falsches Argument!
Warum sollte man einige Prozentpunkte opfern wollen (sollen/müssen). 99,4% ist doch ein recht hoher wert. Die Gegenseite hat zu belegen, dass die Quote sich mit derartigen Massnahmen erhöhen ließe, was zu bezweifeln ist. |
Stimmt.
Ich meinte nur prinzipiell, wenn sich zB rausstellen würde, dass die Quote so hoch ist, gerade weil die Polizei ab und zu auf illegale Mittel zurückgreift. |
Warum die Diskussion unnötig komplizieren und zudem einen solchen Vorwurf unbelegt erheben? Bei aller Skepsis die Polizei betreffend, sehe ich keine Berechtigung für die Richtigkeit der Annahme, dass bei der Aufklärungsquote der Einsatz illegaler Methoden eine wesentliche Rolle spielen. |
Mach ich doch gar nicht!
"prinzipiell" "wenn" "würde"
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#711889) Verfasst am: 26.04.2007, 08:31 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Man muss auch immer bedenken, dass die Aufklärungsrate bei Tötungsdelikten auch ohne fragwürdige Rechtsverletungen bis zu 99.4 % (der bekannt gewordenen Fälle) beträgt.
Ich für meinen Teil wäre gerne bereit, einige Prozenpunkte zu opfern, wenn das bedeutet, dass meine Freiheitsrechte respektiert werden. |
Tötungsdelikte (spezifizierter "Mordfälle") haben deshalb so eine hohe Aufklärungsrate, weil sie als "Prestigefälle" für die Polizeibehörde gelten und besonders viele Beamten zur Aufklärung abgestellt werden.
Interessant, wenn du interne Einblicke hättest, kannst ja mal hier berichten. Ich z. B. wüsste nicht, ob es wirklich keine fragwürdigen Rechtsverletzungen bei Tötungsdelikten gibt.
(im Übrigen haben wir es doch hier mit einem Tötungsdelikt zu tun, oder?)
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#711893) Verfasst am: 26.04.2007, 08:40 Titel: |
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Ich halte ja an sich wenig von staatlicher Schnüffelei, aber in diesem Fall bin ich durchaus der Ansicht, daß das gesellschaftliche Interesse an der Aufklärung einer schweren Straftat schwerer wiegt als das Arztgeheimnis. Oder sollte der Arzt auch Verletzungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Straftaten zuzuordnen sind, wie z.B. Schußverletzungen, nicht melden dürfen? Gibt es dafür nicht sogar eine Meldepflicht?
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#711904) Verfasst am: 26.04.2007, 09:07 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Ich halte ja an sich wenig von staatlicher Schnüffelei, aber in diesem Fall bin ich durchaus der Ansicht, daß das gesellschaftliche Interesse an der Aufklärung einer schweren Straftat schwerer wiegt als das Arztgeheimnis. Oder sollte der Arzt auch Verletzungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Straftaten zuzuordnen sind, wie z.B. Schußverletzungen, nicht melden dürfen? Gibt es dafür nicht sogar eine Meldepflicht? |
bewahre! staatliche schnüffelei muss bereits im keim erstickt werden!
es muss auch ohne IM Chirurg möglich sein, den mörder zu schnappen!
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#711911) Verfasst am: 26.04.2007, 09:25 Titel: |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Man muss auch immer bedenken, dass die Aufklärungsrate bei Tötungsdelikten auch ohne fragwürdige Rechtsverletungen bis zu 99.4 % (der bekannt gewordenen Fälle) beträgt.
Ich für meinen Teil wäre gerne bereit, einige Prozenpunkte zu opfern, wenn das bedeutet, dass meine Freiheitsrechte respektiert werden. |
Tötungsdelikte (spezifizierter "Mordfälle") haben deshalb so eine hohe Aufklärungsrate, weil sie als "Prestigefälle" für die Polizeibehörde gelten und besonders viele Beamten zur Aufklärung abgestellt werden.
Interessant, wenn du interne Einblicke hättest, kannst ja mal hier berichten. Ich z. B. wüsste nicht, ob es wirklich keine fragwürdigen Rechtsverletzungen bei Tötungsdelikten gibt.
(im Übrigen haben wir es doch hier mit einem Tötungsdelikt zu tun, oder?) |
Was willst du (mir?) mit diesem Post sagen??
Nicht nur. ???. Ja.
Das sind jedenfalls die Antworten.
Ich kann nur sagen, ich verstehe euch echt nicht. Wie kann man so blauäugig sein kann. Es sind immer die großen gefahren, die schlimmen Fälle, das besondere öffentliche Interesse, das benutzt wird, um Rechte einzuschränken.
Beispiel: Die RAF. Es war scheinbar unmöglich, diese enorme Gefahr zu bewältigen, ohne dass die Rechte des Bürgers eingeschränkt werden. Das war aber auch eine extreme Gefahr für den Bestand der BRD! Da war es ja schon gerechtfertigt, um den Terrorismus zu bekämpfen, diverse Freiheitsrechte auszuhebeln oder einzuschränken.
So, die Gefahr ging irgendwann relativ flott vorüber. Denkt ihr, man hätte dann, wo die Gefahr vorbei ist, die Rechte irgendwie wieder eingeführt wurden? Nein, wir leben heute immer noch mit den Einschränkungen, die vor 30 Jahren scheinbar unbedingt nötig waren, um die RAF zu fassen.
Und heute sind wir so weit, das schon Minister Schnüffel-Aktionen erlauben, dass private PC, völlig ohne Kontrolle, ohne Wissen des Benutzers, einfach mal so durchsucht werden. Ja, ein PC ist keine Wohnung. Ein PC ist mehr als eine Wohnung. Die WOhnungsdurchsuchung hat bestimme Voraussetzungen, um die höchstpersönliche Privatssphäre zu durchsuchen. Wo gibt es weniger höchstprivate Dokumente, als auf dem PC? Aber nein, es sind die großen Gefahren, deswegen muss man solche Rechte einschränken...
Andere Minister (namtlich die in Rollstühlen) drehen völlig durch...
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Jubin registrierter User
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 481
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(#711913) Verfasst am: 26.04.2007, 09:26 Titel: |
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@ Sehwolf
danke für den Link.
Der Polizeisprecher hat die Schweigepflicht ja explizit erwähnt. Ich denke damit kann man ihm nicht viel ankreiden.
Die Dame, die dem Täter Gliedmaßen abschneiden will finde ich zum
Als ob von Folter und Verstümmelung Verbrechen rückgängig gemacht werden.
Ich glaube nicht, daß "illegale" Mittel angewendet werden. Die Optionen des Gesetzgebers sind doch ganz offensichtlich hinreichend und 90%+ ist doch eine sehr guter Wert.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#711921) Verfasst am: 26.04.2007, 09:37 Titel: |
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Jubin hat folgendes geschrieben: |
Der Polizeisprecher hat die Schweigepflicht ja explizit erwähnt. Ich denke damit kann man ihm nicht viel ankreiden. |
Er sagt sinngemäßg "Ja, Ärzte haben eine Schweigepflicht, das weiß icht, aber, liebe Ärzte, scheißt doch bitte trotzdem drauf, wir müssen schließlich einen ganz bösen Menschen finden, der sich vielleicht sogar selbst verletzt hat, wir können es jedenfalls nicht ausschließen"
- Also ich finde da genug zum kreiden...
http://www.spiegel.de/videoplayer/0,6298,17655,00.html via sehwolf
(der link war oben etwas verloren)
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#711925) Verfasst am: 26.04.2007, 09:44 Titel: |
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Jagy,
Sollten Ärzte, deiner Meinung nach, Schussverletzungen melden dürfen/müssen?
_________________ Trish:(
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#711931) Verfasst am: 26.04.2007, 10:00 Titel: |
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Nein - davon mal abgesehen, dass eine Schussverletzung zwangsweise erstmal nur bedeuten, dass man selbst angeschossen worden ist, und nicht, dass man geschossen hat.
Wenn jemand in Folge einer Schussverletzung stirbt, wird es eh gemeldet (Verdacht d unnatürlichen Todes, was gesetzlich normiert ist). Wenn er überlebt, kann er es selber melden, wenn er will.
Warum also die Schweigepflicht aushölen?
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#711933) Verfasst am: 26.04.2007, 10:05 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Nein - davon mal abgesehen, dass eine Schussverletzung zwangsweise erstmal nur bedeuten, dass man selbst angeschossen worden ist, und nicht, dass man geschossen hat.
Wenn jemand in Folge einer Schussverletzung stirbt, wird es eh gemeldet (Verdacht auf unnatürlichen Tod). Wenn er überlebt, kann er es selber melden, wenn er will.
Warum also die Schweigepflicht aushölen? |
das ist ja mal eine verrückte argumentation.
beispiel: jemand wird angeschossen und liegt ein paar tage im koma. diese straftat wird vom behandelden arzt nicht gemeldet, dann der angeschossene kann das ja selbst melden, wenn er mal wieder aufwacht. der täter hat also alle zeit der welt, spuren zu verwischen und abzuhauen.
_________________ I'm tapping in the dusternis
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#711937) Verfasst am: 26.04.2007, 10:07 Titel: |
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Misterfritz hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Nein - davon mal abgesehen, dass eine Schussverletzung zwangsweise erstmal nur bedeuten, dass man selbst angeschossen worden ist, und nicht, dass man geschossen hat.
Wenn jemand in Folge einer Schussverletzung stirbt, wird es eh gemeldet (Verdacht auf unnatürlichen Tod). Wenn er überlebt, kann er es selber melden, wenn er will.
Warum also die Schweigepflicht aushölen? |
das ist ja mal eine verrückte argumentation.
beispiel: jemand wird angeschossen und liegt ein paar tage im koma. diese straftat wird vom behandelden arzt nicht gemeldet, dann der angeschossene kann das ja selbst melden, wenn er mal wieder aufwacht. der täter hat also alle zeit der welt, spuren zu verwischen und abzuhauen. |
Vielleicht könnte man in solchen Fällen dann auch über eine mutmaßliche Einwilligung in die Aufhebung der Schweigepflicht argumentieren (da müsste ich mich schlau machen, weiß ich jetzt nicht).
Aber aufjedenfall, wenn der Patient es nicht will, hat der Arzt gepflegt die Klappe zu halten - und darum gehts ja.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#711948) Verfasst am: 26.04.2007, 10:17 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Nein |
Danke.
_________________ Trish:(
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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(#711950) Verfasst am: 26.04.2007, 10:18 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Nein - davon mal abgesehen, dass eine Schussverletzung zwangsweise erstmal nur bedeuten, dass man selbst angeschossen worden ist, und nicht, dass man geschossen hat.
Wenn jemand in Folge einer Schussverletzung stirbt, wird es eh gemeldet (Verdacht d unnatürlichen Todes, was gesetzlich normiert ist). Wenn er überlebt, kann er es selber melden, wenn er will.
Warum also die Schweigepflicht aushölen? |
Das ist aber wirklich Quatsch. Im Unterschied zu Brandverletzungen kann man bei Schussverletzugen davon ausgehen, dass ein Verbrechen stattgefunden hat oder wenigsten ein nicht bestimmungsgemäßer Umgang mit Schußwaffen. Hier würde also keinesfall das Recht von einem Unbeteiligten verletzt, sondern von jemandem der mindestens ein Zeuge ist. Das wäre doch völlig okay mM.
Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 26.04.2007, 21:21, insgesamt einmal bearbeitet |
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#711955) Verfasst am: 26.04.2007, 10:21 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Nein - davon mal abgesehen, dass eine Schussverletzung zwangsweise erstmal nur bedeuten, dass man selbst angeschossen worden ist, und nicht, dass man geschossen hat.
Wenn jemand in Folge einer Schussverletzung stirbt, wird es eh gemeldet (Verdacht auf unnatürlichen Tod). Wenn er überlebt, kann er es selber melden, wenn er will.
Warum also die Schweigepflicht aushölen? |
das ist ja mal eine verrückte argumentation.
beispiel: jemand wird angeschossen und liegt ein paar tage im koma. diese straftat wird vom behandelden arzt nicht gemeldet, dann der angeschossene kann das ja selbst melden, wenn er mal wieder aufwacht. der täter hat also alle zeit der welt, spuren zu verwischen und abzuhauen. |
Vielleicht könnte man in solchen Fällen dann auch über eine mutmaßliche Einwilligung in die Aufhebung der Schweigepflicht argumentieren (da müsste ich mich schlau machen, weiß ich jetzt nicht).
Aber aufjedenfall, wenn der Patient es nicht will, hat der Arzt gepflegt die Klappe zu halten - und darum gehts ja. |
ich weiss nicht, ob ich dir wünschen soll, dass du die folgen deiner einstellung mal am eigenen leib oder bei familie/freunden erleben solltest.
_________________ I'm tapping in the dusternis
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#711959) Verfasst am: 26.04.2007, 10:24 Titel: |
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Misterfritz hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Nein - davon mal abgesehen, dass eine Schussverletzung zwangsweise erstmal nur bedeuten, dass man selbst angeschossen worden ist, und nicht, dass man geschossen hat.
Wenn jemand in Folge einer Schussverletzung stirbt, wird es eh gemeldet (Verdacht auf unnatürlichen Tod). Wenn er überlebt, kann er es selber melden, wenn er will.
Warum also die Schweigepflicht aushölen? |
das ist ja mal eine verrückte argumentation.
beispiel: jemand wird angeschossen und liegt ein paar tage im koma. diese straftat wird vom behandelden arzt nicht gemeldet, dann der angeschossene kann das ja selbst melden, wenn er mal wieder aufwacht. der täter hat also alle zeit der welt, spuren zu verwischen und abzuhauen. |
Vielleicht könnte man in solchen Fällen dann auch über eine mutmaßliche Einwilligung in die Aufhebung der Schweigepflicht argumentieren (da müsste ich mich schlau machen, weiß ich jetzt nicht).
Aber aufjedenfall, wenn der Patient es nicht will, hat der Arzt gepflegt die Klappe zu halten - und darum gehts ja. |
ich weiss nicht, ob ich dir wünschen soll, dass du die folgen deiner einstellung mal am eigenen leib oder bei familie/freunden erleben solltest. |
dito
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#711963) Verfasst am: 26.04.2007, 10:27 Titel: |
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Sehwolf hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Nein - davon mal abgesehen, dass eine Schussverletzung zwangsweise erstmal nur bedeuten, dass man selbst angeschossen worden ist, und nicht, dass man geschossen hat.
Wenn jemand in Folge einer Schussverletzung stirbt, wird es eh gemeldet (Verdacht d unnatürlichen Todes, was gesetzlich normiert ist). Wenn er überlebt, kann er es selber melden, wenn er will.
Warum also die Schweigepflicht aushölen? |
Das ist aber wirklich Quatsch. Im Unterschied zu Brandverletzungen kann man bei Schussverletzugen davon ausgehen, dass ein Verbrechen stattgefunden hat oder wenigsten ein nicht bestimmungsgemäßer Umgang mit Schußwaffen. Bei solchen Verletzungen ist die Schweigepflicht nicht nur aufgehoben sondern es gibt mW sogar ein Meldepflicht. Hier wird also keinesfall das Recht von einem Unbeteiligten verletzt, sondern von jemandem der mindestens Zeuge ist. Das ist doch völlig okay mM. |
jagy hat folgendes geschrieben: | Vielleicht könnte man in solchen Fällen dann auch über eine mutmaßliche Einwilligung in die Aufhebung der Schweigepflicht argumentieren (da müsste ich mich schlau machen, weiß ich jetzt nicht). |
*schlaugemacht*: Mutmaßliche Einwilligung ist möglich
NOCHMAL: Wenn ein Arzt im Strafprozess verpflichtet ist, zu schweigen, wo es schon eher wahrscheinlich ist, dass der Verdächtige auf der Anklagebank der Täter ist - wenn er dann trotzdem verpflichtet ist zu schweigen - dann ist er es doch im Stadium vor der Anklage erst recht, wo der Verdächtige "noch" unschuldiger ist - das ist doch logsiches Denken.
Wenn jetzt da ein angeschossener kommt, und der Artzt denkt (ah, Schnapsladen überfallen), hat er trotzdem die klappe zu halten.
Ist es für euch so schwer einzusehen, dass es einen Widerspruch gibt, wenn der Hautarzt im Ermittlungsverfahren seinen Patienten bei der Polizei verraten dürfte, im Prozess gegen denselben Patienten aber verpflichtet wäre zu schweigen?
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#711974) Verfasst am: 26.04.2007, 10:51 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Beispiel: Die RAF. Es war scheinbar unmöglich, diese enorme Gefahr zu bewältigen, ohne dass die Rechte des Bürgers eingeschränkt werden. Das war aber auch eine extreme Gefahr für den Bestand der BRD! |
Unfug. Das ist die RAF nie gewesen.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#711979) Verfasst am: 26.04.2007, 10:59 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Beispiel: Die RAF. Es war scheinbar unmöglich, diese enorme Gefahr zu bewältigen, ohne dass die Rechte des Bürgers eingeschränkt werden. Das war aber auch eine extreme Gefahr für den Bestand der BRD! |
Unfug. Das ist die RAF nie gewesen. |
Das war natürlich überspitzt und sollte auch nicht wortwörtlich gemeint sein, ich dachte die Ironie wäre erkennbar. Aber mit solche (oder sinngemäß ähnlichen) Argumenten wurde auch damals argumentiert, als die diversen Rechtseinschränkungen d Bürgers vorgenommen wurden.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Jubin registrierter User
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 481
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(#712034) Verfasst am: 26.04.2007, 12:55 Titel: |
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Misterfritz hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Nein - davon mal abgesehen, dass eine Schussverletzung zwangsweise erstmal nur bedeuten, dass man selbst angeschossen worden ist, und nicht, dass man geschossen hat.
Wenn jemand in Folge einer Schussverletzung stirbt, wird es eh gemeldet (Verdacht auf unnatürlichen Tod). Wenn er überlebt, kann er es selber melden, wenn er will.
Warum also die Schweigepflicht aushölen? |
das ist ja mal eine verrückte argumentation.
beispiel: jemand wird angeschossen und liegt ein paar tage im koma. diese straftat wird vom behandelden arzt nicht gemeldet, dann der angeschossene kann das ja selbst melden, wenn er mal wieder aufwacht. der täter hat also alle zeit der welt, spuren zu verwischen und abzuhauen. |
Die wenigsten Angeschossenen standen vorher auf der Schwelle zum Krankenhaus.
Der Krankenwagen kann durchaus die Polizei benachrichtigen.
Wenn aber z.B. ein Auto einen angeschossenen vor einem Krankenhaus ablädt dürfen Ärzte und Pflegepersonal sehr wohl Auskunft über den Fahrer oder das Wagen geben, nicht jedoch den Patienten anzeigen oder sowas.
Die Arzt-Patienten-Beziehung beruht auf Vertrauen und man sollte sich sehr wohl überlegen wann man diese Vertrauensbasis stört.
All die Leute die dafür plädieren, daß Schußwunden generell anzuzeigen wären sollen sich doch vor Augen führen, daß solch eine Praxis dazu führen kann, daß bei solch einer Praxis dann Verletzte sich nicht mehr an den Arzt wenden würden und das ist ja im Interesse von keinem hier.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#712042) Verfasst am: 26.04.2007, 13:30 Titel: |
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Jubin hat folgendes geschrieben: | Die wenigsten Angeschossenen standen vorher auf der Schwelle zum Krankenhaus.
Der Krankenwagen kann durchaus die Polizei benachrichtigen. |
Da wäre ich mir nicht so sicher...
Zitat: | Wenn aber z.B. ein Auto einen angeschossenen vor einem Krankenhaus ablädt dürfen Ärzte und Pflegepersonal sehr wohl Auskunft über den Fahrer oder das Wagen geben, nicht jedoch den Patienten anzeigen oder sowas. |
Auch da nicht ...
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#712094) Verfasst am: 26.04.2007, 15:50 Titel: |
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Misterfritz hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Nein - davon mal abgesehen, dass eine Schussverletzung zwangsweise erstmal nur bedeuten, dass man selbst angeschossen worden ist, und nicht, dass man geschossen hat.
Wenn jemand in Folge einer Schussverletzung stirbt, wird es eh gemeldet (Verdacht auf unnatürlichen Tod). Wenn er überlebt, kann er es selber melden, wenn er will.
Warum also die Schweigepflicht aushölen? |
das ist ja mal eine verrückte argumentation.
beispiel: jemand wird angeschossen und liegt ein paar tage im koma. diese straftat wird vom behandelden arzt nicht gemeldet, dann der angeschossene kann das ja selbst melden, wenn er mal wieder aufwacht. der täter hat also alle zeit der welt, spuren zu verwischen und abzuhauen. |
danke, dasselbe fiel mir auch grad ein.
ich bin der meinung, dass bei schussverletzungen erstmal von gewaltverbrechen ausgegangen werden muss. das heisst wenn derjenige, der den notarzt gerufen hat nicht bereits selbst die polizei gerufen, müsste dies durch das eintreffende arztpersonal schon allein wegen der verdunkelungsgefahr umgehend nachgeholt werden. die zustimmung des opfers oder der zeugen ist dabei mMn nicht notwendig.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Algol Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia
Anmeldungsdatum: 22.06.2006 Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin
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(#712153) Verfasst am: 26.04.2007, 17:53 Titel: |
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hacketaler hat folgendes geschrieben: | Algol hat folgendes geschrieben: | hacketaler hat folgendes geschrieben: | je mehr ich drüber nachdenke, desto mehr wächst der verdacht, dass vielleicht die polizei oder gar schäuble selbst das mädchen auf dem gewissen haben, um nach der dargelegten instrumentalisierung dann ungehinderten zugang zu euren hühneraugenkoordinaten zu haben!
schrecklich diese welt! so skrupellos... |
jagy hat folgendes geschrieben: | du hast recht, ich hätte besser eine Verschwörung der bösen Moslems vermuten sollen, um deine Zustimmung zu erreichen, als Argumente zu bringen...
ich bin raus |
In obigem Fall habe ich keinerlei Interesse, recht zu behalten.
Aber wer mit Brandbeschleunigern (in diesem Fall anscheinend Benzin) ein wenig Erfahung hat, weiß, daß hier eher die Kopfhaare, Wimpern, Bärte und Augenbrauen wegbrennen, als daß an den Händen ernsthafte Verletzungen entstehen.
Als Schüler haben wir uns als "Partygag" Feuerzeugbenzin über die Hand gegossen und angezündet - es hat dabei nie "Verbrennungen" gegeben, allerdings einige "Enthaarungen".
Und wenn jemand jemals wenigstens ein Grillfeuer mit flüssigem Spiritus (oder ein Johannisfeuer mit Benzin aus dem Reservekanister) angezündet hat, weiß, wie man damit umzugehen hat.
Am wenigsten sind dabei bekanntlich die Hände in Gefahr, verbrannt zu werden. |
das nennt sich argument. |
Der Witz mit Schäuble?
_________________ Leben kann tödlich sein
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