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Bedingungen für Organentnahme
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#711853) Verfasst am: 26.04.2007, 02:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zahl der Organspenden soll per Gesetz drastisch erhöht werden. Der Nationale Ethikrat hat vorgeschlagen, Ärzten generell die Organentnahme zu erlauben - es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Weigerung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen vor.
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#711954) Verfasst am: 26.04.2007, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Super! Sehr glücklich
_________________
Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#711980) Verfasst am: 26.04.2007, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nur zur Erinnerung ....

Komodo hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Wem aber dieses Einverständniserfordernis lästig ist, dem könnte es auch leiber sein, durch eine Toterklärung heir einen Ansatzpunkt zu bekommen, z.B. für eine Widerspruchslösung oder auch für moralischen Druck gegen eine Einverständnisverweigerung.
Organe einer toten Person ohne Einverständis darf man nicht transplantieren. Zumindest in Deutschland nicht.


Offensichtlich geht es eben doch genau da drum.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Surata
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#711990) Verfasst am: 26.04.2007, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmen die Zahlen aus dem Spiegelartikel wirklich? Es sterben etwa 1000 Personen pro Jahr wegen fehlender Spenderorgane?

Kommt mir etwas wenig vor.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#712211) Verfasst am: 26.04.2007, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Super! Sehr glücklich

Find ich nicht.

mE sollten mindestens die Hinterbliebenen gefragt werden, wenn keine Einwilligung des verstorbenen vorliegt. Zentral für unseren Umgang mit dem Tod ist die Erinnerung.
Rücksichtsloser Umgang mit dieser ist in der Lage, einen vernünftigen Umgang mit dem Tod zu verschlechtern und könnte eine Rückführung zu religiös aufgeladenen, antiquierten Todesvorstellungen fördern, die aus der unvermeidlichen Entrüstung über einen solchen beschluss erwächse.

Eine solche Maßnahme ist nur möglich bei weitgehender gesellschaftlicher Akzeptanz, die mE nicht vorliegt. Kann man diese voraussetzen (oder durch Aufklärung erzeugen) läge der Fall womöglich anders, aber selbst dann ist auf die Gefühle der Hinterbliebenen Rücksicht zu nehmen.
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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