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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#712166) Verfasst am: 26.04.2007, 18:16 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
ich bin der meinung, dass bei schussverletzungen erstmal von gewaltverbrechen ausgegangen werden muss. das heisst wenn derjenige, der den notarzt gerufen hat nicht bereits selbst die polizei gerufen, müsste dies durch das eintreffende arztpersonal schon allein wegen der verdunkelungsgefahr umgehend nachgeholt werden. die zustimmung des opfers oder der zeugen ist dabei mMn nicht notwendig. |
Wie schwer ist das denn zu verstehen? Nein, es ist nicht so.
Du kannst gerne argumentieren, dass es anders seien sollte. Das es anders besser wäre. Aber behaupte doch bitte nicht, wie es tatsächlich ist, wenn du es nicht weißt.
Es geht nicht um Opfer oder Zeugen, sondern um den Patienten des Arztes. Und wenn dieser nicht einwilligt, bzw nicht davon auszugehen ist, dass er es würde, wenn er könnte, hat der Arzt gar nichts zu machen, er darf es schlicht nicht nicht.
Überspitzes Beispiel: Es ist egal, ob der Arzt denkt, dass sein Patient gerade einen Ammoklauf in einer Grundschule begangen hat und jetzt seinen kleinen Finger behandeln lässt, damit er schnell für immer aus dem Land verschwinden darf. Er hat Schweigepflicht.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#712182) Verfasst am: 26.04.2007, 18:32 Titel: |
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Hier gerade ein aktuelles Beispiel für diejenigen, die immer noch meinen, der Staat wäre immer der Freund:
http://www.jungewelt.de/2007/04-26/059.php
Verdeckte Videoüberwachung, Peilsender am Auto und verdeckte Beschaffung einer Handynummer, und wozu:
Nicht um Mörder und Terroristen zu stellen, sondern um eine angebliche Scheinehe auf der Spur zu kommen!!!
Aber nein, die Freihetisbeschränkung ist ja immer gerechtfertigt, die wird nicht unverhältnismäßig benutzt und erst recht nicht missbraucht...
blauäugig kann ich da nur sagen...
aber ihr findet es warscheinlich auch ok, dass Schily schon 2005 die geheime online-Druchsuchng von privaten PCs per DIENSTANWEISUNG angeordnet hat und diese durchgeführt wurde...
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6658014_NAV_REF1,00.html
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#712294) Verfasst am: 26.04.2007, 21:02 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Es ist egal, ob der Arzt denkt, dass sein Patient gerade einen Ammoklauf in einer Grundschule begangen hat und jetzt seinen kleinen Finger behandeln lässt, damit er schnell für immer aus dem Land verschwinden darf. Er hat Schweigepflicht. |
wie auch immer, ich halte dieses vorgehen erstens für ethisch falsch und zweitens nicht für den anfang vom ende der bürgerlichen freiheit.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#712301) Verfasst am: 26.04.2007, 21:07 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
wie auch immer, ich halte dieses vorgehen erstens für ethisch falsch |
Ethik ist irrelevant. Es ist rechtswidrig.
Zitat: | und zweitens nicht für den anfang vom ende der bürgerlichen freiheit. |
Nein. Aber eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#712303) Verfasst am: 26.04.2007, 21:09 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Hier gerade ein aktuelles Beispiel für diejenigen, die immer noch meinen, der Staat wäre immer der Freund:
http://www.jungewelt.de/2007/04-26/059.php
Verdeckte Videoüberwachung, Peilsender am Auto und verdeckte Beschaffung einer Handynummer, und wozu:
Nicht um Mörder und Terroristen zu stellen, sondern um eine angebliche Scheinehe auf der Spur zu kommen!!!
Aber nein, die Freihetisbeschränkung ist ja immer gerechtfertigt, die wird nicht unverhältnismäßig benutzt und erst recht nicht missbraucht...
blauäugig kann ich da nur sagen...
aber ihr findet es warscheinlich auch ok, dass Schily schon 2005 die geheime online-Druchsuchng von privaten PCs per DIENSTANWEISUNG angeordnet hat und diese durchgeführt wurde...
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6658014_NAV_REF1,00.html |
was sollen denn diese vermutungen in den blassen dunst?
unsinn, das vorgehen gegen die bosnierin ist natürlich falsch gewesen und ich meine damit nicht nur juristisch falsch.
auch die dienstanweisunng zur online-durchsuchung (die siche nebenbei gesagt schon allein der immensen datenmenge als reichlich schwierig herausgestellt hat) ist falsch.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#712305) Verfasst am: 26.04.2007, 21:11 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Hier gerade ein aktuelles Beispiel für diejenigen, die immer noch meinen, der Staat wäre immer der Freund:
http://www.jungewelt.de/2007/04-26/059.php
Verdeckte Videoüberwachung, Peilsender am Auto und verdeckte Beschaffung einer Handynummer, und wozu:
Nicht um Mörder und Terroristen zu stellen, sondern um eine angebliche Scheinehe auf der Spur zu kommen!!!
Aber nein, die Freihetisbeschränkung ist ja immer gerechtfertigt, die wird nicht unverhältnismäßig benutzt und erst recht nicht missbraucht...
blauäugig kann ich da nur sagen...
aber ihr findet es warscheinlich auch ok, dass Schily schon 2005 die geheime online-Druchsuchng von privaten PCs per DIENSTANWEISUNG angeordnet hat und diese durchgeführt wurde...
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6658014_NAV_REF1,00.html |
was sollen denn diese vermutungen in den blassen dunst?
unsinn, das vorgehen gegen die bosnierin ist natürlich falsch gewesen und ich meine damit nicht nur juristisch falsch.
auch die dienstanweisunng zur online-durchsuchung (die siche nebenbei gesagt schon allein der immensen datenmenge als reichlich schwierig herausgestellt hat) ist falsch. |
dann solltest du aber auch sehen, dass der Unterschied zur Schweigepflichtverletzung nicht ein qualitativer, sondern nur ein quantitativer ist.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#712310) Verfasst am: 26.04.2007, 21:18 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Zitat: | und zweitens nicht für den anfang vom ende der bürgerlichen freiheit. |
Nein. Aber eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips. |
ich bin der meinung bei schussverletzungen ist die ärztliche schweigepflicht für polizeiliche ermittlungen ausser kraft gesetzt.
ähnlich sehe ich es z.b. auch bei kindesmisshandlungen. oder darf dort zur erhaltung der bürgerlichen freiheit auch nicht ohne zustimmung ermittelt werden?
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#712318) Verfasst am: 26.04.2007, 21:24 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | dann solltest du aber auch sehen, dass der Unterschied zur Schweigepflichtverletzung nicht ein qualitativer, sondern nur ein quantitativer ist. |
das sehe ich, wie du dir denken kannst, nicht so.
es verhält sich nämlich exakt umgekehrt.
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Jubin registrierter User
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 481
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(#712551) Verfasst am: 27.04.2007, 08:43 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Zitat: | und zweitens nicht für den anfang vom ende der bürgerlichen freiheit. |
Nein. Aber eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips. |
ich bin der meinung bei schussverletzungen ist die ärztliche schweigepflicht für polizeiliche ermittlungen ausser kraft gesetzt.
ähnlich sehe ich es z.b. auch bei kindesmisshandlungen. oder darf dort zur erhaltung der bürgerlichen freiheit auch nicht ohne zustimmung ermittelt werden? |
Die Arzt-Patienten-Beziehung hat einen höheren Stellenwert als die Ermittlung einer Straftat, zumal das ja nur spekulativ ist.
Bei eindeutigem Kindesmißbrauch wird der Arzt das Jugendamt informieren. Nur wenn abzusehen ist, daß unmittelbare Gefahr bevorsteht, also wenn der Arzt der Meinung ist, daß das Kind demnächst sterben wird, eine Behinderung behält oder dergleichen ist die Polizei zu verständigen. In solch einem Fall muss die Dokumentation des Arztes sehr gut sein, so daß es jedem Anwalt vor Gericht stand hält.
In absoluten Ausnahmesituationen kann der Arzt das Kind auch gegen den Willen der Eltern im Krankenhaus behalten bis die Polizei eintrifft.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#712654) Verfasst am: 27.04.2007, 11:26 Titel: |
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Jubin hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Zitat: | und zweitens nicht für den anfang vom ende der bürgerlichen freiheit. |
Nein. Aber eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips. |
ich bin der meinung bei schussverletzungen ist die ärztliche schweigepflicht für polizeiliche ermittlungen ausser kraft gesetzt.
ähnlich sehe ich es z.b. auch bei kindesmisshandlungen. oder darf dort zur erhaltung der bürgerlichen freiheit auch nicht ohne zustimmung ermittelt werden? |
Die Arzt-Patienten-Beziehung hat einen höheren Stellenwert als die Ermittlung einer Straftat, zumal das ja nur spekulativ ist.
Bei eindeutigem Kindesmißbrauch wird der Arzt das Jugendamt informieren. Nur wenn abzusehen ist, daß unmittelbare Gefahr bevorsteht, also wenn der Arzt der Meinung ist, daß das Kind demnächst sterben wird, eine Behinderung behält oder dergleichen ist die Polizei zu verständigen. In solch einem Fall muss die Dokumentation des Arztes sehr gut sein, so daß es jedem Anwalt vor Gericht stand hält.
In absoluten Ausnahmesituationen kann der Arzt das Kind auch gegen den Willen der Eltern im Krankenhaus behalten bis die Polizei eintrifft. |
unabhängig davon, wie es vom einzelnen ethisch gesehen wird, ist einer schussverletzung in deutschland offenbar tatsächlich nicht meldepflichtig.
interessierte können hier nachlesen
das die situation in österreich anders zu sein scheint, zeigt zumindest die möglichkeit einer unterschiedlichen handhabe. ich halte die jetzige gesetzliche regelung für skandalös.
man stelle sich vor: bei einem mordanschlag den das opfer schwerverletzt überlebt hat wird nicht sofort ermittelt, sonders es verstreicht wertvolle zeit in der der täter ungestört spuren verwischen kann. ziemlich krass.
ich sprach von kindesmisshandlungen.
was ist mit eventuellen geschwistern? müssen diese auch erst (schwer) verletzt ins KH eingeliefert werden? unverständlich, weshalb hier bürgerrechte wichtiger sein sollen als der schutz vor gewalt.
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Jubin registrierter User
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 481
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(#712678) Verfasst am: 27.04.2007, 12:15 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
man stelle sich vor: bei einem mordanschlag den das opfer schwerverletzt überlebt hat wird nicht sofort ermittelt, sonders es verstreicht wertvolle zeit in der der täter ungestört spuren verwischen kann. ziemlich krass.
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Wenn die Patienten ihren Willen nicht bekunden können und kein Vormund da ist, dann geht der Arzt vom mutmaßlichen Willen des Patienten aus. Bei einem ohnmächtigen nach Schußverletzung würde das die Verständigung der Polizei bedeuten. Kann der Patient aber selbst entscheiden, so geht seine Entscheidung vor, egal wie sie ist!
L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
ich sprach von kindesmisshandlungen.
was ist mit eventuellen geschwistern? müssen diese auch erst (schwer) verletzt ins KH eingeliefert werden? unverständlich, weshalb hier bürgerrechte wichtiger sein sollen als der schutz vor gewalt. |
Wie meinst du das ?
Ich verstehe nicht was du meinst.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#712751) Verfasst am: 27.04.2007, 14:16 Titel: |
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Jubin hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
man stelle sich vor: bei einem mordanschlag den das opfer schwerverletzt überlebt hat wird nicht sofort ermittelt, sonders es verstreicht wertvolle zeit in der der täter ungestört spuren verwischen kann. ziemlich krass.
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Wenn die Patienten ihren Willen nicht bekunden können und kein Vormund da ist, dann geht der Arzt vom mutmaßlichen Willen des Patienten aus. Bei einem ohnmächtigen nach Schußverletzung würde das die Verständigung der Polizei bedeuten. Kann der Patient aber selbst entscheiden, so geht seine Entscheidung vor, egal wie sie ist!
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@ L.E.N.: Nichts anderes sage ich doch die ganze Zeit!
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