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Schäuble dreht durch
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#729319) Verfasst am: 24.05.2007, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Wenn man das mit dem Betrug sehr weit fasst, dann kann man schon einen materiellen Schaden von manchen Zuschauern feststellen.


Ich kenne SGB-II-Empfänger, die sich eine Stadiondauerkarte buchstäblich vom Munde absparen, weil das sowas wie ihre Religion, ihr lebensinhalt ist. So "weit" gefasst ist der Betrug also gar nicht.
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Louseign
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#729333) Verfasst am: 24.05.2007, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
An verschiedenen Stellen möglich:
Vermögensverfügung oder Vermögensschaden würde ich sagen. Evtl schon bei Täuschung.

Täuschung: Bedingung für die Teilnahme an der Sportveranstaltung ist, dass sich der Teilnehmer keiner verbotener Mittel zur Steigerung der Leistung bedient. Jedem Teilnehmer wird mitgeteilt, welche Mittel verboten sind. Wer teilnimmt, ohne dem Veranstalter von vornherein mitzuteilen, dass er sich eines der verbotenen Mittel bedient, täuscht den Veranstalter über eben diese Tatsache.

Vermögensverfügung: gerade in Sportarten, in denen Doping eine Rolle spielt, werden für den Gewinner Prämien von erheblichem Umfang ausgesetzt, für den Fall, dass er sich ohne Verwendung nicht erlaubter Mittel wirklich als der Beste erweist. Jeder, der sich dennoch verbotener Mittel bedient, würde sofort ausgeschlossen, wenn er sie vor Beginn des Wettkampfes offenbarte. Die Vermögensverfügung würde also ohne Täuschung nicht erfolgen.

Vermögensschaden: der Schaden ergibt sich, wenn man vergleicht, wohin die Prämie ursprünglich hätte fließen sollen, und wohin sie letztendlich geflossen ist. Letztlich hätte die Prämie an denjenigen ausgezahlt werden müssen, der die stärkste Leistung ohne verbotene Mittel erreicht hat. Tatsächlich worde sie jedoch an jemanden ausgezahlt, welcher diese verbotenen Mittel anwendete. Der Schaden besteht somit im Verlust der freien Verfügung: d. h. die Prämie wurde an jemand andern ausgezahlt, als sie nach dem Wllen des Veranstalters hätte ausgezahlt werden sollen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#729339) Verfasst am: 24.05.2007, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ava&vT hat folgendes geschrieben:

Vermögensschaden: der Schaden ergibt sich, wenn man vergleicht, wohin die Prämie ursprünglich hätte fließen sollen, und wohin sie letztendlich geflossen ist. Letztlich hätte die Prämie an denjenigen ausgezahlt werden müssen, der die stärkste Leistung ohne verbotene Mittel erreicht hat. Tatsächlich worde sie jedoch an jemanden ausgezahlt, welcher diese verbotenen Mittel anwendete. Der Schaden besteht somit im Verlust der freien Verfügung: d. h. die Prämie wurde an jemand andern ausgezahlt, als sie nach dem Wllen des Veranstalters hätte ausgezahlt werden sollen.


Und man denke auch daran, dass in bestimmten Sportarten wie z. B. Leichtathletik die Hochleistungssportler keine hochverdiener sind, sondern meist von der Sportförderung leben, also auf unterstem Niveau.

Da finde ich Doping einerseits besonders niederträchtig, andererseits gerade deswegen auch wieder nachvolziehbar (im Sinne von erklärbar)
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#729341) Verfasst am: 24.05.2007, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
An verschiedenen Stellen möglich:
Vermögensverfügung oder Vermögensschaden würde ich sagen. Evtl schon bei Täuschung.

Täuschung: Bedingung für die Teilnahme an der Sportveranstaltung ist, dass sich der Teilnehmer keiner verbotener Mittel zur Steigerung der Leistung bedient. Jedem Teilnehmer wird mitgeteilt, welche Mittel verboten sind. Wer teilnimmt, ohne dem Veranstalter von vornherein mitzuteilen, dass er sich eines der verbotenen Mittel bedient, täuscht den Veranstalter über eben diese Tatsache.

.


Das koennen die Veranstalter von Sportveranstaltungen, die das ja vor allem betrifft, ganz einfach nach gegenwaertiger Rechtslage regeln.
Mann kann Sportler vor jeder Veranstaltung eine Vereinbarung unterschreiben lassen, in der sie versichern nicht gedopt zu sein und gleich Konventionalstrafen darin definieren, die dann faellig werden, wenn sie eben doch bei der chemischen Nachhilfe erwischt werden. In anderen Bereichen funktioniert sowas schliesslich auch so. Dabei muss es noch nicht einmal um strafrechtlich relevante Dinge gehen, die so ausgeschlossen werden...

Aber auch hier bleibt fuer den Schaeuble eigentlich nichts zu tun, die bestehende Rechtslage gibt das auch so schon her.....

Gruss, Bernie
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Louseign
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#729362) Verfasst am: 24.05.2007, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Das koennen die Veranstalter von Sportveranstaltungen, die das ja vor allem betrifft, ganz einfach nach gegenwaertiger Rechtslage regeln.
Mann kann Sportler vor jeder Veranstaltung eine Vereinbarung unterschreiben lassen, in der sie versichern nicht gedopt zu sein und gleich Konventionalstrafen darin definieren, die dann faellig werden,

Ach... wird denn das nicht ohnehin so geregelt, insbesondere beim Profisport? Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass dort nicht haarklein bis ins Letzte alles vertraglich geregelt ist. Selbst wenn wir evtl. vereinbarte Vertragsstrafen mal außen vor lassen: wenn ein Sportler den Veranstalter täuscht und dadurch eine Prämie erhält, die er ohne diese Täuschung nie erhalten hätte, dann hat er den Veranstalter betrogen. Fertig, aus.
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#729526) Verfasst am: 25.05.2007, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Ich habe mal eine Reportage gesehen, in der gezeigt wurde, dass minderjährige Radrennfahrer gegen Ende des Rennens einen Cocktail aus Alk und Koffein bekamen.

Ich bezweifle ein wenig, dass es Schäuble um solche Fälle geht. Momentan haben erfahrene erwachsene Sportler den Volkszorn auf sich gezogen, und genau auf dieser Welle reitet Schäuble mit seinem populistischen Vorschlag.

Volkszorn? Ich lach jetzt mal schrill auf. Du meinst die gespielte Empörung, die die Medien gerade aufziehen.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#729529) Verfasst am: 25.05.2007, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
[
Was hat das miteinander zu tun? Wenn ich z.B. die Pflichten meines Arbeitsvertrags verletze, mache ich mich dann strafbar? Nein, ich bin lediglich Vertragsbrecher und muss mit vertragsrechtlichen Konsequenzen rechnen.


Da schädigst Du aber nur den Arbeitgeber. Der Doper schädigt seine Kollegen, die Zuschauer etc.

Inwiefern schädigt er die Zuschauer?
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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kolja
der Typ im Maschinenraum
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#729534) Verfasst am: 25.05.2007, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

hainer hat folgendes geschrieben:
Volkszorn? Ich lach jetzt mal schrill auf. Du meinst die gespielte Empörung, die die Medien gerade aufziehen.

Naja, hier und da wird es einigen Medien schon gelingen, auch im Volk ein bisschen Empörung zu entfachen, oder?

Etwas seltsam finde ich den ganzen Wirbel auch, aber ich kann das schlecht einschätzen, mir geht Sport völlig am Allerwertesten vorbei.
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Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#729538) Verfasst am: 25.05.2007, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 6a Verbot von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

(1) Es ist verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden.

(2) Absatz 1 findet nur Anwendung auf Arzneimittel, die Stoffe der im Anhang des Übereinkommens gegen Doping (Gesetz vom 2. März 1994 zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping, BGBl. 1994 II S. 334) aufgeführten Gruppen von Dopingwirkstoffen enthalten, sofern

1.
das Inverkehrbringen, Verschreiben oder Anwenden zu anderen Zwecken als der Behandlung von Krankheiten erfolgt und
2.
das Doping bei Menschen erfolgt oder erfolgen soll.

(3) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates weitere Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zu bestimmen, auf die Absatz 1 Anwendung findet, soweit dies geboten ist, um eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit des Menschen durch Doping im Sport zu verhüten.

http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__6a.html

Ein leicht zu umgehendes Gesetz.

Das neue Anti-Dopinggesetz wird lediglich den Besitz von nicht geringen Mengen von Dopingmittel und besonders gefährlicher Dopingmittel strafbar machen.

Also nicht die Anwendung von Dopingmitteln (was nach dem Arzeneimittelgesetz bereits leicht umgehbar abgedeckt ist) und auch nicht den Besitzt geringer Mengen.

Ebenso wird das Gesetz ins Leere laufen, wenn nicht neu entwickelte Dopingmittel als solche erkannt werden.
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#729541) Verfasst am: 25.05.2007, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
11. Mai 2007 - Pressemitteilung Nr. 64/07
Justizministerin Dr. Beate Merk heute im Bundesrat: "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doping bleibt auf halbem Wege stehen ! Wenn wir Doping wirklich bekämpfen wollen, brauchen wir mehr !"



Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute im Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doping scharf kritisiert und in drei Punkten Verbesserungen beantragt:

• Strafbarkeit des Besitzes nicht nur von „besonders“ gefährlichen, sondern aller Dopingmittel;
• Strafbarkeit auch des Besitzes einer "geringen" Menge von Dopingmitteln
• Einführung eines Straftatbestands des „Sportbetruges".


Merk: "Wenn wir den Kampf gegen Doping wirklich ernst meinen, müssen wir Nägel mit Köpfen machen. Das tut der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht. Er gibt Polizei und Staatsanwaltschaft nicht die Mittel an die Hand, die sie dringend brauchen, um Doping als eine Form der organisierten Kriminalität wirksam zu bekämpfen. Nach dem Gesetzentwurf soll nur der Besitz von Dopingmitteln in größerem Umfang unter Strafe gestellt und dabei lediglich ein kleiner Ausschnitt aus der breiten Palette von Dopingmitteln erfasst werden. Wir haben aber häufig nur einen positiven Dopingbefund. Daraus allein wird man nicht mit hinreichender Sicherheit schließen können, dass der Sportler bestimmte Dopingmittel größeren Mengen besitzt. Die Staatsanwaltschaft wird daher voraussichtlich nur selten einen Durchsuchungsbeschluss bekommen können." Auch der Sportbetrug wird nicht als solcher unter Strafe gestellt. "Aber wer gedopt an Wettbewerben teilnimmt, betrügt und muss auch wie ein Betrüger bestraft werden können !", so Merk.

http://www.jusline.de
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Der_Guido
dafür dagegen zu sein



Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#729544) Verfasst am: 25.05.2007, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte Doping freigeben.

Statt Werbeschriftzüge könnten die Namen der Medikamente aufgeführt werden, dann sieht man wenigstens, welche Mittel helfen zwinkern

Angewiderte Zuschauer wenden sich vielleicht vom Sport ab, aber führt das nicht auch zu einer Senkung des Marktwertes ? Eine denkbare Folge wäre, daß die Liveübertragungen für den "wahren" Sportfan ohne Zusatzgebühren in den öffentlich-rechtlichen TV-Kanälen zu sehen wären .... showtime
_________________
lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#729557) Verfasst am: 25.05.2007, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
hainer hat folgendes geschrieben:
Volkszorn? Ich lach jetzt mal schrill auf. Du meinst die gespielte Empörung, die die Medien gerade aufziehen.

Naja, hier und da wird es einigen Medien schon gelingen, auch im Volk ein bisschen Empörung zu entfachen, oder?

Etwas seltsam finde ich den ganzen Wirbel auch, aber ich kann das schlecht einschätzen, mir geht Sport völlig am Allerwertesten vorbei.

Mir geht zumindest der Kommerz im Sport und der Leistungssport am Hintern vorbei. Und das ist ja das eigentliche, was zu Doping führt.

Die Entwicklung der neuen Gesetzesinitative gegen Doping liegt doch schon länger zurück. Vor 2 Wochen wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet. Jetzt wo es im Bundesrat die Zustimmung der Länder bedarf und es ernst wird, kommen die Heuchler so langsam aus ihren Löchern und die Medien spielen schön mit. Die reinste Seifenoper.

Das hätten sie sich auch sparen können, denn bei einer vernünftigen Beurteilung der Leistungsergebnisse im kommerziellen Spitzensport gepaart mit sporadischen Dopingbefunden mußte man schon seit langem Schlußfolgern, daß so gut wie jeder dort dopt.

Insofern: muede
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Jubin
registrierter User



Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 481

Beitrag(#729562) Verfasst am: 25.05.2007, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Schäuble bleibt sich selbst treu:

Über-Kontrolle auf Basis von Angst.


Doping, gewalttätige Computer-Spiele, G8-Hysterie, Abschluß von Passagierflugzeuge, ...

Gestze sind nicht die einzigen Methoden um Probleme anzugehen!
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#729563) Verfasst am: 25.05.2007, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Man sollte Doping freigeben.

Statt Werbeschriftzüge könnten die Namen der Medikamente aufgeführt werden, dann sieht man wenigstens, welche Mittel helfen zwinkern

Angewiderte Zuschauer wenden sich vielleicht vom Sport ab, aber führt das nicht auch zu einer Senkung des Marktwertes ? Eine denkbare Folge wäre, daß die Liveübertragungen für den "wahren" Sportfan ohne Zusatzgebühren in den öffentlich-rechtlichen TV-Kanälen zu sehen wären .... showtime

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4827044_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#729570) Verfasst am: 25.05.2007, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Da braucht's aber kein Extra Anti-Doping-Gesetz dafuer. Das Bundesbetaeubungsmittelgesetz in Verbindung mit den Regelungen zum Jugendschutz sollten hier voellig ausreichen. In extremen Faellen greift sicher auch der Koerperverletzungsparagraph des Strafrechts.

Kaffee fällt nicht unters Betäubungsmittelgesetz und die allermeisten anderen Dopingmittel auch nicht.
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#729575) Verfasst am: 25.05.2007, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Profisportler sollten alle zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet und gegebenenfalls lange Sperren verhängt werden.

In Deutschland wird viel kontrolliert - und nicht nur bei Profisportlern. Und du musst jederzeit für Kontrollen zur Verfügung stehen. Wenn Du z.B. als Schüler eine halbe Stunde später als üblich von der Schule nach Hause kommst, weil Du noch mit Freunden Eis essen gegangen bist, und blöderweise die Kontrolleure genau an diesem Tag auf Dich warten, kann das als sog. "missed test" eine zweijährige Dopingsperre nach sich ziehen. (Nicht beim ersten Mal, aber beim dritten Mal innerhalb von zwei Jahren)
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#729578) Verfasst am: 25.05.2007, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin der Meinung, daß Doping eine rein innersportliche Angelegenheit ist, gleichbedeutend etwa einem Verstoß gegen eine Vereinssatzung. Worin da ein Strafverfolgungsinteresse des Staates liegen sollte, ist mir nicht ersichtlich.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#729582) Verfasst am: 25.05.2007, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ich bin der Meinung, daß Doping eine rein innersportliche Angelegenheit ist, gleichbedeutend etwa einem Verstoß gegen eine Vereinssatzung. Worin da ein Strafverfolgungsinteresse des Staates liegen sollte, ist mir nicht ersichtlich.

Ich stimme Dir zu. In unserer Tageszeitung steht in einem Kommentar, dass es den Politikern nicht um den Sport geht, sondern um populistische Forderungen für den Wahlkampf.
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#729599) Verfasst am: 25.05.2007, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Jubin hat folgendes geschrieben:

Gestze sind nicht die einzigen Methoden um Probleme anzugehen!


Natürlich gibt es noch freiwillige Methoden, die einen breiten Bewußtseinswandel voraussetzen.

Aber wer spielt da freiwillig mit?

Dopende Spitzensportler verdienen Geld mit Produktwerbung, Hersteller nutzen sie zur Übertragung von emotionalen Reizen und des Gewinnerimages auf ihr Produkt, Medien nehmen das Geld für Verbreitung der Werbung bereitwillig an. Der Konsument bezahlt.

Es gibt:
Sportwetten auf Leistungserfolg,
Preisgelder,
Eintrittsgelder in Stadien, die von Menschen bezahlt werden die Gewinner sehen wollen,
viel Geld für Sportübertragungsrechte.

Und bestimmt noch so einiges, was mir spontan nicht eingefallen ist. Das alles sind aber Anreize mit leistungssteigernden Substanzen nachzuhelfen. Es gibt ja auch legale. Also bleibt das System erhalten. Und dieses System führt dazu, daß sich auch nichts an der Praxis ändernt auch nicht erlaubte Mittel zu nehmen.

Es wird sich nur der Druck in Richtung Entwicklung nicht nachweisbaren Dopings verschieben.
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Der_Guido
dafür dagegen zu sein



Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#729624) Verfasst am: 25.05.2007, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ich bin der Meinung, daß Doping eine rein innersportliche Angelegenheit ist, gleichbedeutend etwa einem Verstoß gegen eine Vereinssatzung. Worin da ein Strafverfolgungsinteresse des Staates liegen sollte, ist mir nicht ersichtlich.

Das sind doch im Prinzip gar keine Vereine mehr, sondern Geldmachmaschinen, also Kapitalunternehmen. Wenn ein Unternehmen oder jemand anders in unsere Persönlichkeitsrechte eingreifen möchte, dann klopfen wir denen doch möglichst auch immer auf die Finger, oder ?

Ist es demnach nicht ziemlich inkonsequent, Doping als rein innersportliche Angelegenheit zu betrachten ?
_________________
lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#729643) Verfasst am: 25.05.2007, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Das sind doch im Prinzip gar keine Vereine mehr, sondern Geldmachmaschinen, also Kapitalunternehmen.

Geld verdienen kann man nur in ganz wenigen Sportarten.
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Der_Guido
dafür dagegen zu sein



Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#729653) Verfasst am: 25.05.2007, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Das sind doch im Prinzip gar keine Vereine mehr, sondern Geldmachmaschinen, also Kapitalunternehmen.

Geld verdienen kann man nur in ganz wenigen Sportarten.

Was verstehst du unter "ganz wenigen" und was ändert sich am Sachverhalt, daß in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird ? Mit den Augen rollen
_________________
lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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Jubin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 481

Beitrag(#729680) Verfasst am: 25.05.2007, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

hainer hat folgendes geschrieben:
Jubin hat folgendes geschrieben:

Gestze sind nicht die einzigen Methoden um Probleme anzugehen!


Natürlich gibt es noch freiwillige Methoden, die einen breiten Bewußtseinswandel voraussetzen.

Aber wer spielt da freiwillig mit?

...


Ich meinte nicht nur die freiwilligen Sachen. Es gibt Sportgerichte, da braucht sich der Gesetzgeber nicht einzumischen.
Man kann erreichen, daß Sponsoren bei Doping einen Teil ihres Geldes zurück verlangen können.
...

Wenn man Doping unterbinden will, dann reicht es nicht aus dieses als Straftat zu definieren.
Man kann auch nicht nur mit einer verstärkten Kontrolle dem begegnen.
Es geht auch um die Konsequenzen. Solange es sich sich lohnt zu dopen, also der Nutzen das potentielle Risiko aufwiegt, wird es gemacht werden.
Da bringt das populistische Handeln Schäubles nix bringen.
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#729737) Verfasst am: 25.05.2007, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Jubin hat folgendes geschrieben:
hainer hat folgendes geschrieben:
Jubin hat folgendes geschrieben:

Gestze sind nicht die einzigen Methoden um Probleme anzugehen!


Natürlich gibt es noch freiwillige Methoden, die einen breiten Bewußtseinswandel voraussetzen.

Aber wer spielt da freiwillig mit?

...


Ich meinte nicht nur die freiwilligen Sachen. Es gibt Sportgerichte, da braucht sich der Gesetzgeber nicht einzumischen.
Man kann erreichen, daß Sponsoren bei Doping einen Teil ihres Geldes zurück verlangen können.

Ok.
http://www.sportgericht.de/sportrecht-service_regeln--.html

Vielleicht sollten Sponsoren mehr darauf drängen, daß nix rauskommt. zynisches Grinsen
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#729747) Verfasst am: 25.05.2007, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Inwiefern ist eigentlich Cannabis ein leistungssteigerndes Dopingmittel im Boxsport?

Karim, Nauman (PAK); Boxen
Status: verurteilt
Stand: 30.November 1999
Tag der Probe:
01.Januar 1970
Substanz:
Cannabis
Gericht:
Pakistanischer Box-Verband
Sperre / Geldstrafe:
12 Monate / --
Sportgericht.de-Hinweis:
April 2004 getestet
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#729753) Verfasst am: 25.05.2007, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Oder beim Tischtennis?

Wüst, Gabriela (SUI); Tischtennis
Status: rehabilitiert
Stand: 02.November 2005
Tag der Probe:
01.Januar 1970
Substanz:
Cannabis
Gericht:
Swiss Olympic
Sperre / Geldstrafe:
6 Monate / --
Sportgericht.de-Hinweis:
bei nationalen Meisterschaften Ende März 2004 positiv getestet

Im Rugby?

Passera, Thierry (SUI); Rugby
Status: verurteilt
Stand: 11.Januar 2007
Tag der Probe:
06.Dezember 2001
Substanz:
Cannabis
Gericht:
Swiss Olympic
Sperre / Geldstrafe:
6 Monate / --
Sportgericht.de-Hinweis:

Im Ringen:
Masshardt, Adrian (SUI); Ringen
Status: verurteilt
Stand: 11.Januar 2007
Tag der Probe:
11.November 2006
Substanz:
Cannabis
Gericht:
Swiss Olympic
Sperre / Geldstrafe:
5 Monate / --
Sportgericht.de-Hinweis:

Leichtathletik:
Capel, John (USA); Leichtathletik
Status: positive A-Probe
Stand: 16.Mai 2006
Tag der Probe:
18.Februar 2006
Substanz:
Canabis
Gericht:
Amerikanische Antidopingagentur USADA
Sperre / Geldstrafe:
-- / --
Sportgericht.de-Hinweis:
Bereits im September 2004 auf Canabis getestet, 2-jährige Sperre droht

Eishockey:
von Arx, Jan (SUI); Eishockey
Status: rehabilitiert
Stand: 16.Januar 2007
Tag der Probe:
03.März 2006
Substanz:
Canabis
Gericht:
Swiss Olympic
Sperre / Geldstrafe:
6 Monate / --
Sportgericht.de-Hinweis:
muss Verfahrenskosten und Kosten für Proben zahlen (776 SFR)

Baseball:
Zeller, Saentis (SUI); Baseball
Status: rehabilitiert
Stand: 09.Januar 2007
Tag der Probe:
12.August 2006
Substanz:
Cannabis
Gericht:
Swiss Olympic
Sperre / Geldstrafe:
8 Monate / --
Sportgericht.de-Hinweis:
muss Proben- und Verfahrenskosten (433,50 SFR) zahlen

American Football:
Smith, Onterrio (USA); American Football
Status: verurteilt
Stand: 22.Februar 2006
Tag der Probe:
01.Januar 1970
Substanz:
Gericht:
NFL
Sperre / Geldstrafe:
12 Monate / --
Sportgericht.de-Hinweis:
1 Saison supendiert,Hintergründe nicht bekannt,2004 Marihuana-Vergehen


Zuletzt bearbeitet von hainer am 25.05.2007, 13:57, insgesamt einmal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 23

Beitrag(#729755) Verfasst am: 25.05.2007, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Aber auch hier bleibt fuer den Schaeuble eigentlich nichts zu tun, die bestehende Rechtslage gibt das auch so schon her.....


Nach geltendem Recht ist Doping ein Verstoss gegen das Fairplay und nicht durch das Strafrecht sanktioniert. Im Hinblick auf Veranstalter und Sponsoren liegt bei der Einnahme von Doping zwar den Strafbestand einer Betrugsstrafbarkeit vor. Der Vermögensschaden ist in der Bezahlung des Preisgeldes zu sehen, wo kein regelgerechter Wettkampf des Sportlers gegenübersteht. Erbärmlich, dass in solchen Fällen der Vorsatz nicht nachweisbar ist und die Sportler "straffrei" ausgeht.

Aufgrund der momentanten Enthüllungen (Basso, Ullrich, Zabel) im Radsport bin ich klar für eine Verschärfung der Gesetze. Diese sollten jedoch nicht nur den Sportler treffen, sondern ebenfalls die Ärzte und Trainer.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
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Beitrag(#729756) Verfasst am: 25.05.2007, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin nach wie vor dafür, das Doping frei zu geben. Wenn alle dopen ist Gerechtigkeit hergestellt. Gebt das EPO frei Lachen
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"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#729765) Verfasst am: 25.05.2007, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Wenn alle dopen ist Gerechtigkeit hergestellt.


Wenn alle dopen, gewinnt derjenige, der die besten Dopingmittel - vulgo: das meiste Geld - hat.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#729768) Verfasst am: 25.05.2007, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Wenn alle dopen ist Gerechtigkeit hergestellt.


Wenn alle dopen, gewinnt derjenige, der die besten Dopingmittel - vulgo: das meiste Geld - hat.


Also das Team Telekom.
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