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Ungewöhnlicher Vaterschaftsstreit
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#734375) Verfasst am: 30.05.2007, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
kATZE hat folgendes geschrieben:
miau ? Oder anders ausgedrueckt..., was haben Katzen mit diesem Fall zu tun???

Doch zurück zum Thema: beide Brüder sollten sich meiner Meinung nach die Alimente teilen. Ich würde sagen: Pech gehabt. Mitgehangen, mitgefangen. Und wenn einem der Sexualpartner dann so Schnurzpiepegal ist und was er wann wo treibt, so muss diese selten dämliche Unwissenheit so dann eben beglichen werden.


wenn einer der beiden tatsächlich ein kondom benutzt hat, verfängt diese logik wohl kaum.

Wo steht das? Muss ich wohl überlesen haben.

Und Kondome sind nicht zu 100% sicher.
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#734377) Verfasst am: 30.05.2007, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Wo steht das?

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=734209#734209
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Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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Keller
last neoliberal standing and car of the year 1983!



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#734389) Verfasst am: 30.05.2007, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
kATZE hat folgendes geschrieben:
Doch zurück zum Thema: beide Brüder sollten sich meiner Meinung nach die Alimente teilen. Ich würde sagen: Pech gehabt. Mitgehangen, mitgefangen. Und wenn einem der Sexualpartner dann so Schnurzpiepegal ist und was er wann wo treibt, so muss diese selten dämliche Unwissenheit so dann eben beglichen werden.


Du meinst, dass jeder Mann vorab überprüfen sollte, was die betreffende Frau eine gewisse Anzahl an Wochen vorher getrieben hat, bevor er sich mit ihr ins Bett begibt, damit er nicht urplötzlich in den Genuss kommt, Unterhalt für ein Kind zu zahlen, an dessen Entstehung er sich nicht beteiligt hat? Man kann ja in den meisten Fällen feststellen, wer der Erzeuger ist und wer nicht. Aber die eine oder andere Unsicherheit gibt es ja, wie man hier sehen kann.


so viele unbekannte zwillinge wirds wohl kaum geben Mit den Augen rollen

wer sicher gehen will kein kind in die welt zu setzen, sollte entweder auf den Spaß verzichten oder zumindest ein kondom verwenden.

ich bin dafür beide die hälfte zahlen zu lassen.
wer der vater ist, wissen die beiden ja selber. daher können sie den rest unter sich klarmachen und der vater zahlt dem onkel die hälfte zurück. muss ja keiner erfahren.



das dürfte juristisch kaum durchzusetzen sein. einer der beiden ist eben nicht der vater.
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#734391) Verfasst am: 30.05.2007, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
kATZE hat folgendes geschrieben:
Doch zurück zum Thema: beide Brüder sollten sich meiner Meinung nach die Alimente teilen. Ich würde sagen: Pech gehabt. Mitgehangen, mitgefangen. Und wenn einem der Sexualpartner dann so Schnurzpiepegal ist und was er wann wo treibt, so muss diese selten dämliche Unwissenheit so dann eben beglichen werden.


Du meinst, dass jeder Mann vorab überprüfen sollte, was die betreffende Frau eine gewisse Anzahl an Wochen vorher getrieben hat, bevor er sich mit ihr ins Bett begibt, damit er nicht urplötzlich in den Genuss kommt, Unterhalt für ein Kind zu zahlen, an dessen Entstehung er sich nicht beteiligt hat? Man kann ja in den meisten Fällen feststellen, wer der Erzeuger ist und wer nicht. Aber die eine oder andere Unsicherheit gibt es ja, wie man hier sehen kann.


so viele unbekannte zwillinge wirds wohl kaum geben Mit den Augen rollen


Ein Abstammungstest birgt nun mal gewisse Unsicherheiten, auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist. Ist natürlich ein spezieller Fall, aber ich sehe nicht, warum in einer ansonsten so klaren Rechtslage (Unterhaltsregelung) bei Zwillingen so schwammig agiert werden soll.

Meine persönliche Meinung.

Zitat:
ich bin dafür beide die hälfte zahlen zu lassen.
wer der vater ist, wissen die beiden ja selber. daher können sie den rest unter sich klarmachen und der vater zahlt dem onkel die hälfte zurück. muss ja keiner erfahren.


Wissen die das wirklich? Das vermutet man doch, oder? Und ob die informierte Kronezeitung nun wirklich Recht hat mit dem Kondom... also ich war nicht dabei.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#734392) Verfasst am: 30.05.2007, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Wo steht das?

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=734209#734209

Ach die Kronenzeitung. Die haben ihre Geschichten ja noch nie mit erfundenen Fakten gespickt. Mit den Augen rollen

Mit Google konnte ich auf Anhieb keinen Artikel finden in dem behauptet wurde, dass einer ein Kondom benutzt hätte. Sie hatte ursprünglich gehauptet, dass sie mit Richard an diesem Tag keinen Sex hatte, sondern einige Tage zuvor und dass er ein Kondom benutzt hätte. Diese Aussage nahm sie aber im Kreuzverhör zurück und gab zu, dass sie mit beiden am selben Tag Sex hatte. Von Kondom war da keine Rede mehr.

Im Übrigen war sie es, die im angeheiterten Zustand an Ramonds Tür trommelte und unbedingt wollte, dass er mit ihr schläft.

http://westcountyjournal.stltoday.com/articles/2007/05/22/opinions/sj2tn20070508-0509wcj_foxfiles.ii1.txt
http://news.aol.com/topnews/articles/_a/test-cant-tell-which-twin-is-father/20070521164509990001
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



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Beiträge: 17559

Beitrag(#734407) Verfasst am: 30.05.2007, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich bin dafür beide die hälfte zahlen zu lassen.

Das kann ich mit rechtsstaatlichen Prinzipien in Einklang bringen.

Zitat:
wer der vater ist, wissen die beiden ja selber. daher können sie den rest unter sich klarmachen und der vater zahlt dem onkel die hälfte zurück. muss ja keiner erfahren.


Das wissen sie nicht sicher. Und wie willst Du da notfalls einen zwingen dem anderen Geld zu bezahlen?
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#734430) Verfasst am: 30.05.2007, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich bin dafür beide die hälfte zahlen zu lassen.

Das kann ich mit rechtsstaatlichen Prinzipien in Einklang bringen.

Zitat:
wer der vater ist, wissen die beiden ja selber. daher können sie den rest unter sich klarmachen und der vater zahlt dem onkel die hälfte zurück. muss ja keiner erfahren.


Das wissen sie nicht sicher. Und wie willst Du da notfalls einen zwingen dem anderen Geld zu bezahlen?


ich gehe davon aus, dass es extrem unwahrscheinlich ist, dass der mann mit kondom der vater ist. da beide wissen, wer mit und wer ohne gepoppt hat, können sie unter sich (also ohne zwang!) klären wer von wem geld bekommt.
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#734450) Verfasst am: 30.05.2007, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich gehe davon aus, dass es extrem unwahrscheinlich ist, dass der mann mit kondom der vater ist. da beide wissen, wer mit und wer ohne gepoppt hat, können sie unter sich (also ohne zwang!) klären wer von wem geld bekommt.


Dazu scheinen sie aber doch nicht bereit zu sein. Und das sie das könnten interessiert ein Gericht nicht. Es könnte auch jetzt einfach einer zugeben, daß er der Vater ist.

Kollektivstrafen und Sippenhaft möchte ich eigentlich nicht wieder eingeführt sehen. Einer von den beiden ist nunmal nicht der Vater und das Gericht hat keinen Grund, den zu irgendwelchen Zahlungen zu verdonnern. So ein Maßstab wird auch sonst nicht angesetzt - wieso sollte man hier eine Ausnahme machen?
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jagy
Herb Derpington III.



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Beitrag(#734458) Verfasst am: 30.05.2007, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:


Der ganze Fall zeigt ja, wie absurd es ist, finanzielle Forderungen an einer Blutsverwandtschaft festzumachen.


Geschockt Woran denn sonst (grundsätzlich)?
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#734490) Verfasst am: 30.05.2007, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich gehe davon aus, dass es extrem unwahrscheinlich ist, dass der mann mit kondom der vater ist. da beide wissen, wer mit und wer ohne gepoppt hat, können sie unter sich (also ohne zwang!) klären wer von wem geld bekommt.


Dazu scheinen sie aber doch nicht bereit zu sein. Und das sie das könnten interessiert ein Gericht nicht. Es könnte auch jetzt einfach einer zugeben, daß er der Vater ist.

Kollektivstrafen und Sippenhaft möchte ich eigentlich nicht wieder eingeführt sehen. Einer von den beiden ist nunmal nicht der Vater und das Gericht hat keinen Grund, den zu irgendwelchen Zahlungen zu verdonnern. So ein Maßstab wird auch sonst nicht angesetzt - wieso sollte man hier eine Ausnahme machen?


ich würde es so machen, aus ethischen gründen. ich sehe darin auch keine sippenhaft, da beide mit ihr geschlafen haben und somit beteiligt sind

juristisch ist das nicht zu begründen. daher könnte man den beiden nen deal anbieten, ohne das jemand zu zahlungen verurteilt. wenn sie darauf nicht eingehen, ist die frauschlecht dran Traurig
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#734493) Verfasst am: 30.05.2007, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich würde es so machen, aus ethischen gründen. ich sehe darin auch keine sippenhaft, da beide mit ihr geschlafen haben und somit beteiligt sind


Am Kopf kratzen Sie sind beide an dem Kind beteiligt? Durch was? Durch die Tatsache, dass sie mit der Frau Sex hatten? Ist das wirklich dein Ernst?
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#734507) Verfasst am: 30.05.2007, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich würde es so machen, aus ethischen gründen. ich sehe darin auch keine sippenhaft, da beide mit ihr geschlafen haben und somit beteiligt sind


Ist jeder mann der mal mit einer Frau schläft an allen Kindern beteiligt, die sie danach jemals zur Welt bringt?

Zitat:
juristisch ist das nicht zu begründen.


Damit hätte sich das Thema dann ja erledigt - freiwillig will ja offenkundig keiner von den beiden zahlen.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#734520) Verfasst am: 30.05.2007, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich würde es so machen, aus ethischen gründen. ich sehe darin auch keine sippenhaft, da beide mit ihr geschlafen haben und somit beteiligt sind


Ist jeder mann der mal mit einer Frau schläft an allen Kindern beteiligt, die sie danach jemals zur Welt bringt?


da hilft schon die zeitliche einschränkung.
nur weil ich vergaß "an einem tag" zu schreiben musst du meinen post nicht absichtlich falsch interpretieren.
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#734524) Verfasst am: 30.05.2007, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich würde es so machen, aus ethischen gründen. ich sehe darin auch keine sippenhaft, da beide mit ihr geschlafen haben und somit beteiligt sind


Ist jeder mann der mal mit einer Frau schläft an allen Kindern beteiligt, die sie danach jemals zur Welt bringt?


da hilft schon die zeitliche einschränkung.
nur weil ich vergaß "an einem tag" zu schreiben musst du meinen post nicht absichtlich falsch interpretieren.


Okay, dann frage ich halt, ob jeder der an einem speziellen Tag Sex mit eienr Frau hat an dem Kind beteiligt ist.

Meiner Meinung nach ist einer der beiden Brüder nicht beteiligt. Es ist nicht sein Kind. Wie also definierst Du "Beteiligung"?

Daß man nicht festellen kann, wer der Vater ist ändert ja nichts daran, daß es nur einer der beiden sein kann. Wenn es keine Zwillinge gewesen wären dan würde niemand im Traum dran denken einen Mann für das kind zahlen zu lassen der nicht der Vater ist - völlig unabhängig davon, wieviel Sex der mit der Fraum an dem Tag hatte, an dem ein anderer Mann sie geschwängert hat.
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L.E.N.
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Beiträge: 27745
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Beitrag(#734527) Verfasst am: 30.05.2007, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich würde es so machen, aus ethischen gründen. ich sehe darin auch keine sippenhaft, da beide mit ihr geschlafen haben und somit beteiligt sind


Am Kopf kratzen Sie sind beide an dem Kind beteiligt? Durch was? Durch die Tatsache, dass sie mit der Frau Sex hatten? Ist das wirklich dein Ernst?


ja, warum denn nicht? normalerweise langt der 99,9%ige nachweis der vaterschaft aus um dem betreffenden unterhaltszahlungen aufzuerlegen. da für beide diese 99,9% vorliegen, dürfen sie eben beide zahlen. Schulterzucken
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#734529) Verfasst am: 30.05.2007, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich würde es so machen, aus ethischen gründen. ich sehe darin auch keine sippenhaft, da beide mit ihr geschlafen haben und somit beteiligt sind


Ist jeder mann der mal mit einer Frau schläft an allen Kindern beteiligt, die sie danach jemals zur Welt bringt?


da hilft schon die zeitliche einschränkung.
nur weil ich vergaß "an einem tag" zu schreiben musst du meinen post nicht absichtlich falsch interpretieren.


Okay, dann frage ich halt, ob jeder der an einem speziellen Tag Sex mit eienr Frau hat an dem Kind beteiligt ist.

Meiner Meinung nach ist einer der beiden Brüder nicht beteiligt. Es ist nicht sein Kind. Wie also definierst Du "Beteiligung"?

Daß man nicht festellen kann, wer der Vater ist ändert ja nichts daran, daß es nur einer der beiden sein kann. Wenn es keine Zwillinge gewesen wären dan würde niemand im Traum dran denken einen Mann für das kind zahlen zu lassen der nicht der Vater ist - völlig unabhängig davon, wieviel Sex der mit der Fraum an dem Tag hatte, an dem ein anderer Mann sie geschwängert hat.


für nicht-zwillinge ergibt sich auch keine 99,9%ige vaterschaft beiom test... Mit den Augen rollen
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Sokrateer
souverän



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Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#734534) Verfasst am: 30.05.2007, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:


Der ganze Fall zeigt ja, wie absurd es ist, finanzielle Forderungen an einer Blutsverwandtschaft festzumachen.


Geschockt Woran denn sonst (grundsätzlich)?

Warum sollte es finanzielle Forderungen geben? Die Frau kann sich selbst entscheiden. Es gibt schließlich Verhütung, Pille danach und Abtreibung. In einer streng monogamen, patriarchalischen Gesellschaft, in dem es keine sozialen Netze gab, machten innerfamiliäre finanzielle Ansprüche Sinn. Diese Prinzipien auf One Night Stands anzuwenden ist ziemlich absurd.

Den Unterhalt sollte der Staat zahlen. Es ist ja auch nicht verständlich, warum ein Kind, das durch einen ONS mit einem Reichen Mann entstand, mehr Geld bekommen soll, als das eines HartzIV-Empängers.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#734548) Verfasst am: 30.05.2007, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:


Der ganze Fall zeigt ja, wie absurd es ist, finanzielle Forderungen an einer Blutsverwandtschaft festzumachen.


Geschockt Woran denn sonst (grundsätzlich)?

Warum sollte es finanzielle Forderungen geben? Die Frau kann sich selbst entscheiden. Es gibt schließlich Verhütung, Pille danach und Abtreibung. In einer streng monogamen, patriarchalischen Gesellschaft, in dem es keine sozialen Netze gab, machten innerfamiliäre finanzielle Ansprüche Sinn. Diese Prinzipien auf One Night Stands anzuwenden ist ziemlich absurd.

Den Unterhalt sollte der Staat zahlen. Es ist ja auch nicht verständlich, warum ein Kind, das durch einen ONS mit einem Reichen Mann entstand, mehr Geld bekommen soll, als das eines HartzIV-Empängers.


Achso, da hab ich dich falsch verstanden. Ich dachte, du wolltest finanzielle Forderungen noch erweitern, so dass zB auch "soziale" Verwandschaft solche begründen können...
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Sokrateer
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Beitrag(#734550) Verfasst am: 30.05.2007, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Achso, da hab ich dich falsch verstanden. Ich dachte, du wolltest finanzielle Forderungen noch erweitern, so dass zB auch "soziale" Verwandschaft solche begründen können...

Das schon eher. Wenn ein Mann ausdrücklich einen Kinderwunsch ausspricht und finanzielle Unterstützung verspricht, dann wäre es in Ordnung das später auch einzufordern, finde ich.
Soweit ich weiß gilt die Grundannahme, dass die soziale Vaterschaft identisch mit der biologischen ist. Wenn du mit einer Frau verheiratet bist und sie ein Kind bekommt, dann gilt es als deins. Wobei das durch die Heirat schon eher gerechtfertigt wäre, weil es da ja einen Vertrag zwischen zwei Parteien gibt.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#734551) Verfasst am: 30.05.2007, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ja, warum denn nicht? normalerweise langt der 99,9%ige nachweis der vaterschaft aus um dem betreffenden unterhaltszahlungen aufzuerlegen. da für beide diese 99,9% vorliegen, dürfen sie eben beide zahlen. Schulterzucken


Ja, aber wenn Du zweimal 99,99% Prozent genetische Übereinstimmung hast, dan ist die Wahrscheinlichkeit, daß es sich um den Vater handelt bei jedem trotzdem noch bloß ca. 50% Mit den Augen rollen

Streng genommen ist es also bei beiden wahrscheinlicher, daß sie nicht der Vater sind, weil es ja immernoch die minimale Restwahrscheinlichkeit gibt, daß ein unbekannter Dritter der Glückliche ist.
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jagy
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Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#734558) Verfasst am: 30.05.2007, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Soweit ich weiß gilt die Grundannahme, dass die soziale Vaterschaft identisch mit der biologischen ist. Wenn du mit einer Frau verheiratet bist und sie ein Kind bekommt, dann gilt es als deins. Wobei das durch die Heirat schon eher gerechtfertigt wäre, weil es da ja einen Vertrag zwischen zwei Parteien gibt.


Ja, quasi eine gesetzlich vermutete biologische Vaterschaft.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#734563) Verfasst am: 30.05.2007, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ja, warum denn nicht? normalerweise langt der 99,9%ige nachweis der vaterschaft aus um dem betreffenden unterhaltszahlungen aufzuerlegen. da für beide diese 99,9% vorliegen, dürfen sie eben beide zahlen. Schulterzucken


Ja, aber wenn Du zweimal 99,99% Prozent genetische Übereinstimmung hast, dan ist die Wahrscheinlichkeit, daß es sich um den Vater handelt bei jedem trotzdem noch bloß ca. 50% Mit den Augen rollen

Streng genommen ist es also bei beiden wahrscheinlicher, daß sie nicht der Vater sind, weil es ja immernoch die minimale Restwahrscheinlichkeit gibt, daß ein unbekannter Dritter der Glückliche ist.


bidde?! Am Kopf kratzen aufgrund einer minimalen restwahrscheinlichkeit soll es wahrscheinlicher sein, dass keiner von beiden der vater ist? ich kann da nicht folgen.
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Wolf
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Beitrag(#734565) Verfasst am: 30.05.2007, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

bidde?! Am Kopf kratzen aufgrund einer minimalen restwahrscheinlichkeit soll es wahrscheinlicher sein, dass keiner von beiden der vater ist? ich kann da nicht folgen.

Er teilt die 99% auf beide auf. Macht also unter 50%.
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#734566) Verfasst am: 30.05.2007, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ja, warum denn nicht? normalerweise langt der 99,9%ige nachweis der vaterschaft aus um dem betreffenden unterhaltszahlungen aufzuerlegen. da für beide diese 99,9% vorliegen, dürfen sie eben beide zahlen. Schulterzucken


Ja, aber wenn Du zweimal 99,99% Prozent genetische Übereinstimmung hast, dan ist die Wahrscheinlichkeit, daß es sich um den Vater handelt bei jedem trotzdem noch bloß ca. 50% Mit den Augen rollen

Streng genommen ist es also bei beiden wahrscheinlicher, daß sie nicht der Vater sind, weil es ja immernoch die minimale Restwahrscheinlichkeit gibt, daß ein unbekannter Dritter der Glückliche ist.


0,01 Prozent? das ist schon mehr als unwahrscheinlich Mit den Augen rollen

und bei den beiden anderen Kandidaten besteht auf jeden Fall Blutsverwandtschaft:
sei es als Vater, sei es als Onkel, verwandt sind sie beide mit dem Kind, fragt sich halt nur, wer ist was (Papa oder Onkel)

die Frau war halt dämlich genug, mit einem der beiden Typen ohne Kondom in die Kiste zu hüpfen (der betreffende Kerl war dann aber genauso dämlich....), dafür kann man aber beiden Männern mindestens Feigheit bescheinigen oder wie man die Drückbergerei in Sachen Alimente sonst nennen mag.
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"He either fears his fate too much
or his deserts are small
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James Graham
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Beitrag(#734567) Verfasst am: 30.05.2007, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich würde es so machen, aus ethischen gründen. ich sehe darin auch keine sippenhaft, da beide mit ihr geschlafen haben und somit beteiligt sind


Am Kopf kratzen Sie sind beide an dem Kind beteiligt? Durch was? Durch die Tatsache, dass sie mit der Frau Sex hatten? Ist das wirklich dein Ernst?


ja, warum denn nicht? normalerweise langt der 99,9%ige nachweis der vaterschaft aus um dem betreffenden unterhaltszahlungen aufzuerlegen. da für beide diese 99,9% vorliegen, dürfen sie eben beide zahlen. Schulterzucken


Das ist skuril. Ich rekapituliere:
1. Das einzige Problem, was beide haben ist, der Zwillingsbruder des anderen zu sein. Dafür kann keiner der beiden etwas.
2. Sie haben beide mit der gleichen Frau Sex kurz hintereinander gehabt. Das mag manche Menschen mit einer strengeren Moralvorstellung zu erhobenem Zeigefinger verführen, aber es ist nicht verboten.

Mal deine Überlegung weitergesponnen, ist es doch eigentlich für die restliche zahlende Erzeugerwelt eine Benachteiligung. Die nämlich müssen voll zahlen, unsere Spezis hier nur jeweils die Hälfte. Wenn ein 99.9%iger Nachweis ausreicht (und das wissen wir alle), warum sollen beide dann nur die Hälfte zahlen? Sie müssten beide den vollen Unterhalt zahlen.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



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Beitrag(#734571) Verfasst am: 30.05.2007, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Quéribus hat folgendes geschrieben:
die Frau war halt dämlich genug, mit einem der beiden Typen ohne Kondom in die Kiste zu hüpfen (der betreffende Kerl war dann aber genauso dämlich....), dafür kann man aber beiden Männern mindestens Feigheit bescheinigen oder wie man die Drückbergerei in Sachen Alimente sonst nennen mag.


Ich würde nicht für ein Kind bezahlen wollen, daß ebensogut! nicht von mir sein könnte. Nichtmal das kann ich den beiden vorwerfen.

Vater ist nunmal nur einer von beiden, und es gibt keinen Grund warum einer für den anderen zahlen sollte. Dabei ist es sogar möglich, daß einer von beiden nichtmal die Unwahrheit sagt - er z.B. wirklich ein Kondom benutzt hat. Es ist aber ebensogut möglich, daß er keines benutzt hat, ergo kann man auch dem anderen keinen Strick draus drehen.

Daß Mutter und Kind dabei den kürzeren ziehen ist bedauerlich, aber auch kein Grund jemandem der nunmal nicht der Vater ist zum Zahlen anzuhalten.
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L.E.N.
im falschen Film



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Beitrag(#734575) Verfasst am: 30.05.2007, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

bidde?! Am Kopf kratzen aufgrund einer minimalen restwahrscheinlichkeit soll es wahrscheinlicher sein, dass keiner von beiden der vater ist? ich kann da nicht folgen.

Er teilt die 99% auf beide auf. Macht also unter 50%.


ja der war gut. Lachen
war doch als witz gemeint, oder?

nicht?! Geschockt
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#734578) Verfasst am: 30.05.2007, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

bidde?! Am Kopf kratzen aufgrund einer minimalen restwahrscheinlichkeit soll es wahrscheinlicher sein, dass keiner von beiden der vater ist? ich kann da nicht folgen.

Er teilt die 99% auf beide auf. Macht also unter 50%.


ja der war gut. Lachen
war doch als witz gemeint, oder?

nicht?! Geschockt


Nein, daß war dumm formuliert.

Die Wahrscheinlichkeit daß einer von beiden der Vater ist, liegt bei 99,9%. Aber bei jedem einzelnen ist es wahrscheinlicher, daß er nicht der Vater ist als daß er der Vater ist: 49,95%
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Wolf
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Beitrag(#734579) Verfasst am: 30.05.2007, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Nein, daß war dumm formuliert.

Die Wahrscheinlichkeit daß einer von beiden der Vater ist, liegt bei 99,9%. Aber bei jedem einzelnen ist es wahrscheinlicher, daß er nicht der Vater ist als daß er der Vater ist: 49,95%

Habe ich doch geschrieben.
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#734581) Verfasst am: 30.05.2007, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Nein, daß war dumm formuliert.

Die Wahrscheinlichkeit daß einer von beiden der Vater ist, liegt bei 99,9%. Aber bei jedem einzelnen ist es wahrscheinlicher, daß er nicht der Vater ist als daß er der Vater ist: 49,95%

Habe ich doch geschrieben.


Stimmt, aber ich dachte wo ich schon so undeutlich bin, kann ich mich auch nochmal selber korrigieren.
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