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STASI2.0 V

 
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#734919) Verfasst am: 31.05.2007, 10:55    Titel: STASI2.0 V Antworten mit Zitat

In was für einer Zeit leben wir, in der es bis vors Verfassungsgericht muss, damit klar ist, dass man ein Telefonat zwischen Anwalt(Verteidiger) und Mandant nicht abhören darf...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/90356


Aber hei, es besteht ja keine Gefahr für den Rechtsstaat - das ist doch alles nur zu unserer Sicherheit...
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Fluse
KLERIKERFEINDIN



Anmeldungsdatum: 27.10.2003
Beiträge: 2034
Wohnort: Niedersachsen

Beitrag(#735613) Verfasst am: 01.06.2007, 03:39    Titel: Antworten mit Zitat

Triff Dich nur real mit deinem Anwalt,halte dir bein Reden ne Papptüte vor deinen Sprechorgan! So wird in deiner Zukunft das Anwaltsgeheimnis gewahrt! Ein sehr guter/"teurer Anwalt kommt heute schon persönlich ins Haus(Grundesetz) noch geschützt.
_________________
Die Bibel ist ein HIRNWEICHSPÜLER und HIRNWEISSFÄRBER mit
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HDG
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 22.05.2007
Beiträge: 702

Beitrag(#735616) Verfasst am: 01.06.2007, 03:51    Titel: Re: STASI2.0 V Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
In was für einer Zeit leben wir, in der es bis vors Verfassungsgericht muss, damit klar ist, dass man ein Telefonat zwischen Anwalt(Verteidiger) und Mandant nicht abhören darf...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/90356


Aber hei, es besteht ja keine Gefahr für den Rechtsstaat - das ist doch alles nur zu unserer Sicherheit...


Gespräche zwischen Anwalt und Klienten sind nicht per se Vertrauensgespräche. Nur dann wenn es um die Verteidigung geht. Deshalb kann man durchaus entscheiden lassen wie es aussieht wenn der Klient den Anwalt anruft. Ist das bereits schon eine Verletzung des Rechts oder noch nicht. Man kann sich zwar beschweren wieso es so eng gesehen wird und die Behörden nicht großzügig mit der Auslegung sind, aber so ist das Leben.
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Fluse
KLERIKERFEINDIN



Anmeldungsdatum: 27.10.2003
Beiträge: 2034
Wohnort: Niedersachsen

Beitrag(#735627) Verfasst am: 01.06.2007, 04:32    Titel: Re: STASI2.0 V Antworten mit Zitat

HDG hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
In was für einer Zeit leben wir, in der es bis vors Verfassungsgericht muss, damit klar ist, dass man ein Telefonat zwischen Anwalt(Verteidiger) und Mandant nicht abhören darf...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/90356


Aber hei, es besteht ja keine Gefahr für den Rechtsstaat - das ist doch alles nur zu unserer Sicherheit...


Gespräche zwischen Anwalt und Klienten sind nicht per se Vertrauensgespräche. Nur dann wenn es um die Verteidigung geht. Deshalb kann man durchaus entscheiden lassen wie es aussieht wenn der Klient den Anwalt anruft. Ist das bereits schon eine Verletzung des Rechts oder noch nicht. Man kann sich zwar beschweren wieso es so eng gesehen wird und die Behörden nicht großzügig mit der Auslegung sind, aber so ist das Leben.


Stimmt!
Deshalb bei heikeln Sachen nix am Telefon,sondern :treffpunkt vereinbaren,dann spontan nen Raum aufsuchen,wo noch keine "Wanzen" eingebaut sind!
Ansonten gibts ja noch die Geheimschprache !zwinkern
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