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Ungewöhnlicher Vaterschaftsstreit
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#734582) Verfasst am: 30.05.2007, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich würde es so machen, aus ethischen gründen. ich sehe darin auch keine sippenhaft, da beide mit ihr geschlafen haben und somit beteiligt sind


Am Kopf kratzen Sie sind beide an dem Kind beteiligt? Durch was? Durch die Tatsache, dass sie mit der Frau Sex hatten? Ist das wirklich dein Ernst?


ja, warum denn nicht? normalerweise langt der 99,9%ige nachweis der vaterschaft aus um dem betreffenden unterhaltszahlungen aufzuerlegen. da für beide diese 99,9% vorliegen, dürfen sie eben beide zahlen. Schulterzucken


Das ist skuril. Ich rekapituliere:
1. Das einzige Problem, was beide haben ist, der Zwillingsbruder des anderen zu sein. Dafür kann keiner der beiden etwas.
2. Sie haben beide mit der gleichen Frau Sex kurz hintereinander gehabt. Das mag manche Menschen mit einer strengeren Moralvorstellung zu erhobenem Zeigefinger verführen, aber es ist nicht verboten.

Mal deine Überlegung weitergesponnen, ist es doch eigentlich für die restliche zahlende Erzeugerwelt eine Benachteiligung. Die nämlich müssen voll zahlen, unsere Spezis hier nur jeweils die Hälfte. Wenn ein 99.9%iger Nachweis ausreicht (und das wissen wir alle), warum sollen beide dann nur die Hälfte zahlen? Sie müssten beide den vollen Unterhalt zahlen.


moralische vorstellungen spielen bei meinen überlegungen keine rolle.
es zählt lediglich die tatsache, das
1. beide innerhalb kurzer zeit mit der frau in die kiste gehüpft sind (einer davon offenbar mit kondom) und
2. die vaterschaft bei beiden zu 99,9% sicher ist.

juristisch sind beide der vater, und sollten daher zahlen. entweder einer den vollen betrag oder beide die hälfte. vorausgesetzt die kondomgeschichte stimmt, ist es nicht skurril anzunehmen, das beide wissen, wer der vater ist.

wenn du es für deine vorstellung von gerechtigkeit für die gebeutelte männerwelt nötig hältst, dass beide den vollen betrag zahlen, dann zahlen sie halt beide den vollen betrag. vielleicht gibt es bei ankündigung dieser variante eine aussergerichtliche einigung.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#734589) Verfasst am: 30.05.2007, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
moralische vorstellungen spielen bei meinen überlegungen keine rolle.


Das war mir klar. Sagte ich auch nicht.

Zitat:
es zählt lediglich die tatsache, das
1. beide innerhalb kurzer zeit mit der frau in die kiste gehüpft sind (einer davon offenbar mit kondom) und


Das offenbar kommt von der Boulevardpresse. Auch Kondome haben so ihre Tücken (falsche Anwendung, billiges uraltes Zeugs aus dem Automaten gezogen, etc.)

Zitat:
2. die vaterschaft bei beiden zu 99,9% sicher ist.


Am Kopf kratzen Verwisch es nicht. Das ist keine Tatsache sondern ein Testergebnis, welches auf Basis der gegebenen identischen Voraussetzungen entstand. Eine Tatsache ist, dass einer von beiden der Vater ist. Nicht beide.

Zitat:
juristisch sind beide der vater, und sollten daher zahlen. entweder einer den vollen betrag oder beide die hälfte.


Ich mag mich täuschen, aber ich sehe auch keine juristisch gesehene Vaterschaft. Offenbar gibt es da zur Zeit keine juristisch abgesicherte Situation.

Zitat:
wenn du es für deine vorstellung von gerechtigkeit für die gebeutelte männerwelt nötig hältst, dass beide den vollen betrag zahlen, dann zahlen sie halt beide den vollen betrag. vielleicht gibt es bei ankündigung dieser variante eine aussergerichtliche einigung.


Wie bitte? Ich habe deine Überlegungen weitergesponnen. Bitte unterstelle mir hier nicht, dass ich meine Befindlichkeit verbessern möchte.
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Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#735288) Verfasst am: 31.05.2007, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
moralische vorstellungen spielen bei meinen überlegungen keine rolle.
es zählt lediglich die tatsache, das
1. beide innerhalb kurzer zeit mit der frau in die kiste gehüpft sind (einer davon offenbar mit kondom) und
2. die vaterschaft bei beiden zu 99,9% sicher ist.


Du meinst, beide sind zu 199,8% der Vater?

'n Witz, oder? Geschockt
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#735371) Verfasst am: 31.05.2007, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
moralische vorstellungen spielen bei meinen überlegungen keine rolle.
es zählt lediglich die tatsache, das
1. beide innerhalb kurzer zeit mit der frau in die kiste gehüpft sind (einer davon offenbar mit kondom) und
2. die vaterschaft bei beiden zu 99,9% sicher ist.


Du meinst, beide sind zu 199,8% der Vater?

'n Witz, oder? Geschockt


auch nicht schlecht Lachen wenn man unbedingt juristisch argumentieren will...
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#735395) Verfasst am: 31.05.2007, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Da in den Staaten kreative Rechsprechung verbreitet ist, könnte ich mir ein Urteil nach folgendem Schema vorstellen:

Es bleibt zunächst den beiden Zwillingen überlassen, sich unwiderruflich gütlich zu einigen (50/50).
Falls eine gütliche Einigung ausgeschlagen wird, dann übernimmt der Staat die Unterhaltskosten, und zwar genau bis zu dem Zeitpunkt, ab dem es verfeinerte Methoden ermöglichen, die Vaterschaft auch in einem solchen Fall eindeutig zu ermitteln. Alle Kosten, auch rückwirkend, trägt ab dann der leibliche Vater.

Ich denke, dies könnte insgesamt der Situation der Beteiligten gerecht werden. Der Unterhalt ist gesichert. Die Einigung stellt eine die Gesamtsituation würdigenden Ausweg für beide Männer dar. Andernfalls wird alleine der leibliche Vater verpflichtet. Die Verhandlung über die Sache wäre also an die Beteiligten zurückgegeben. Man könnte fast sagen, wir erfüllen damit das Subsidiaritätsprinzip. : ) Das größte Risiko trägt der Staat (Steuerzahler), falls die Technik nicht in der Lage sein wird, den Vater zu ermitteln. Für den Einzelnen ist das aber unerheblich.
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Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#735744) Verfasst am: 01.06.2007, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Da in den Staaten kreative Rechsprechung verbreitet ist, könnte ich mir ein Urteil nach folgendem Schema vorstellen:

Es bleibt zunächst den beiden Zwillingen überlassen, sich unwiderruflich gütlich zu einigen (50/50).
Falls eine gütliche Einigung ausgeschlagen wird, dann übernimmt der Staat die Unterhaltskosten, und zwar genau bis zu dem Zeitpunkt, ab dem es verfeinerte Methoden ermöglichen, die Vaterschaft auch in einem solchen Fall eindeutig zu ermitteln. Alle Kosten, auch rückwirkend, trägt ab dann der leibliche Vater.

Ich denke, dies könnte insgesamt der Situation der Beteiligten gerecht werden. Der Unterhalt ist gesichert. Die Einigung stellt eine die Gesamtsituation würdigenden Ausweg für beide Männer dar. Andernfalls wird alleine der leibliche Vater verpflichtet. Die Verhandlung über die Sache wäre also an die Beteiligten zurückgegeben. Man könnte fast sagen, wir erfüllen damit das Subsidiaritätsprinzip. : ) Das größte Risiko trägt der Staat (Steuerzahler), falls die Technik nicht in der Lage sein wird, den Vater zu ermitteln. Für den Einzelnen ist das aber unerheblich.


witzig. wenn sich der echte vater (vorrausgesetzt, die kondomgeschichte stimmt) gegen eine gütliche einigung entscheidet, spekuliert er damit darauf, dass auch in zukunft eine bestimmung der vaterschaft unmöglich sein wird. Lachen
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#735749) Verfasst am: 01.06.2007, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich das sehe gibt es hier mehrere Versionen des Hergangs. Die widersprechen sich, sind aber alle plausibel.

Insbesondere halte ich es für plausibel, daß die Frau sich das mit dem Kondom nur ausgedacht hat, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, daß ein Vater durch das Gericht bestimmt wird. Natürlich hätte dann der Zwilling, dem das Kondom angedichtet worden ist wenig Grund, was anderes zu behaupten.

In beiden Fällen - also aus der Sicht der einzelnen Zwillinge - kann ich also nur feststellen daß es nicht unwahrscheinlich ist, daß sie nicht der Vater sind. Das reicht nunmal nicht für eine Verurteilung. Und halbe Verurteilungen gibt es nicht.
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Zampana
bin dagegen



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Beitrag(#741561) Verfasst am: 08.06.2007, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine andere Überlegung. Was macht denn biologische Vaterschaft aus? Das Weitergeben der eigenen Gene, richtig? Das Kind trägt genausoviel von JEDEM der beiden Brüder an Genen in sich, als wäre es das leibliche Kind. So what? Mehr Anteil an einem neuen Leben als damit werden sie auch willentlich nicht erreichen. Kurzum, wenn die beiden sich nicht einigen, fällt mir nur noch "Arschlöcher" ein. Für eineiige Zwillinge verdammt uneinig. (Würdet ihr ein Kind mit 50% eurer Gene NICHT als das eigene ansehen??)
Fürs Kind ist es natürlich blöd, nie zu wissen welcher es nun ist, aber einen Unterschied macht es mMn nicht.

Juristisch seh ich das wie L.E.N.. Wenn 99,9% als Beweis der Vaterschaft ausreichen... gotcha! Gibs eben zwei Väter Sehr glücklich
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Wolf
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Beitrag(#741572) Verfasst am: 08.06.2007, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zampana hat folgendes geschrieben:
Würdet ihr ein Kind mit 50% eurer Gene NICHT als das eigene ansehen

Ja, unter Umständen.
Die biologische Vaterschaft macht noch mehr als der Gensatz aus.
Bei der biologischen Vaterschaft kommt es auch darauf an von wem der Gensatz kommt.

Die 99%von Len sind übrigens Unsinn, da die Vorraussetzungen des Tests nicht erfüllt sind.
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Zampana
bin dagegen



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Beitrag(#741780) Verfasst am: 08.06.2007, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die biologische Vaterschaft macht noch mehr als der Gensatz aus.
Aber was eigentlich? Sollte es gentechnisch auch in Zukunft unmöglich sein, den Unterschied auszumachen, dann kann er doch eigentlich nur noch ideeller Natur sein.
Ich glaube, wenn ich in der Lage wäre, würde ich dieses Kind 100% als meines ansehen. Und als das meines Bruders. Man muss halt etwas flexibel im Denken sein Smilie
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L.E.N.
im falschen Film



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Beitrag(#741859) Verfasst am: 09.06.2007, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Die 99%von Len sind übrigens Unsinn, da die Vorraussetzungen des Tests nicht erfüllt sind.


von welchen vorraussetzungen redest du?
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Wolf
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Beitrag(#741870) Verfasst am: 09.06.2007, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Die 99%von Len sind übrigens Unsinn, da die Vorraussetzungen des Tests nicht erfüllt sind.


von welchen vorraussetzungen redest du?

Nicht die selbe DNA, wie ein anderer potentieller Vater zu haben.
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Trish:(
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Wolf
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Beitrag(#741871) Verfasst am: 09.06.2007, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zampana hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die biologische Vaterschaft macht noch mehr als der Gensatz aus.
Aber was eigentlich? Sollte es gentechnisch auch in Zukunft unmöglich sein, den Unterschied auszumachen, dann kann er doch eigentlich nur noch ideeller Natur sein.
Er ist nicht rein ideeller Natur, denn praktisch kann nur einer der Vater sein.
Zitat:

Ich glaube, wenn ich in der Lage wäre, würde ich dieses Kind 100% als meines ansehen. Und als das meines Bruders. Man muss halt etwas flexibel im Denken sein Smilie

Nix ganzes und nix halbes. Ne danke. Da bin ich ganz unflexibel.
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L.E.N.
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Beitrag(#741901) Verfasst am: 09.06.2007, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Die 99%von Len sind übrigens Unsinn, da die Vorraussetzungen des Tests nicht erfüllt sind.


von welchen vorraussetzungen redest du?

Nicht die selbe DNA, wie ein anderer potentieller Vater zu haben.


das recht hat nicht den anspruch, logisch zu sein.

diese vorraussetzung ist unsinnig. man dürfte aufgrunddessen keine vaterschaftstests mit zwillingsbrüdern machen.
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Wolf
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Beitrag(#741913) Verfasst am: 09.06.2007, 01:13    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

das recht hat nicht den anspruch, logisch zu sein.
Die Vorraussetzung gelten für den Test.
Zitat:

diese vorraussetzung ist unsinnig. man dürfte aufgrunddessen keine vaterschaftstests mit zwillingsbrüdern machen.

Sicher darf man, es reicht sorgar es bei einen zumachen (einig vor.), man kann aber nur feststellen ob einer der beiden der Vater ist oder keiner der beiden. Welcher der beiden der Vater ist kann der Test nicht sagen.
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Rasmus
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Beitrag(#741921) Verfasst am: 09.06.2007, 01:54    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Die 99%von Len sind übrigens Unsinn, da die Vorraussetzungen des Tests nicht erfüllt sind.


von welchen vorraussetzungen redest du?

Nicht die selbe DNA, wie ein anderer potentieller Vater zu haben.


das recht hat nicht den anspruch, logisch zu sein.

diese vorraussetzung ist unsinnig. man dürfte aufgrunddessen keine vaterschaftstests mit zwillingsbrüdern machen.


Doch klar darf man. An Hand des Tests alleine kann man dann feststellen, ob einer der beiden Vater ist (s.o.). Wenn man dann die Vaterschaft bei einem anders auschließen kann (Sass im Knast, ist seit zwölf Jahren steril, etc.) hat man den Vater bestimmt.

Der vorliegende Fall ist schlicht einer der Fälle, in dem der Vater einfach nicht bestimmt werden kann. Absolut kein Grund, hier eine Sonderregelung einzuführen!
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Beiträge: 9142

Beitrag(#742048) Verfasst am: 09.06.2007, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Die 99%von Len sind übrigens Unsinn, da die Vorraussetzungen des Tests nicht erfüllt sind.


von welchen vorraussetzungen redest du?

Nicht die selbe DNA, wie ein anderer potentieller Vater zu haben.


das recht hat nicht den anspruch, logisch zu sein.


Das Recht hat aber auch keinen Anspruch, unlogisch zu sein. Es können halt nicht zwei Menschen zu 99,9% der Vater sein.
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