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Radwege

 
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#741153) Verfasst am: 08.06.2007, 02:40    Titel: Radwege Antworten mit Zitat

Man hat mir erzählt, dass es seit einiger Zeit eine neue Verordnung für Radwege gibt. Wenn es zwei Radwege auf beiden Strassenseiten gibt, ist man verpflichtet, den rechten Radweg zu benutzen. Ich habe dazu bisher nichts im Internet gefunden, aber es passiert mir immer häufiger, dass mir Radfahrer aus der Gegenrichtung sichtlich erbost "Falsche Seite!" zurufen, wenn ich (aus meiner Sicht) auf dem linken Radweg fahre. Ich fahre, wenn es möglich ist, meist auf dem rechten Radweg, weil ich weiss, dass mich die Autofahrer an Kreuzungen dann auch bemerken. Aber es gibt Situationen, in denen mir ein Wechsel der Strassenseite nicht sinnvoll erscheint bzw. wo es sinnvoll ist, einige Meter auf der "falschen Seite" zu fahren, weil die Lage von Überquerungshilfen oder Ampeln einen dazu zwingt. Vor ein paar Tagen hat mich ein Rentner an einer Bushaltestelle angepflaumt, weil ich nach einer Ampel ca. 20 m auf dem linken Radweg gefahren bin, weil ich nach den 20 m nach links abbiegen wollte, was von dem Radweg auf der anderen Seite gar nicht vorgesehen ist.

Woher kommt das Gerücht, dass man den linken Radweg nicht benutzen darf?
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schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#741154) Verfasst am: 08.06.2007, 02:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich hatte vor kurzem einen Verkehrsunfall mit meinem Fahrrad. Ich bin auf dem linken Radweg einer Hauptverkehrsstraße gefahren und wurde von einem Auto, das aus einer Seitenstraße kam gerammt.
Nun muß ich ein Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit bezahlen.
Ich dachte, das Gesetz für das befahren von Radwegen wurde vor kurzem geändert. So dass man nun mit dem Fahrrad auch auf beiden Seiten auf den Radwegen fahren kann. Anscheinend ist das aber nicht der Fall???


Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index.php/t8507.html

Und noch ein Klick
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#741158) Verfasst am: 08.06.2007, 02:58    Titel: Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ich hatte vor kurzem einen Verkehrsunfall mit meinem Fahrrad. Ich bin auf dem linken Radweg einer Hauptverkehrsstraße gefahren und wurde von einem Auto, das aus einer Seitenstraße kam gerammt.
Nun muß ich ein Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit bezahlen.
Ich dachte, das Gesetz für das befahren von Radwegen wurde vor kurzem geändert. So dass man nun mit dem Fahrrad auch auf beiden Seiten auf den Radwegen fahren kann. Anscheinend ist das aber nicht der Fall???


Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index.php/t8507.html

Und noch ein Klick


http://de.wikipedia.org/wiki/Radweg

Da steht nichts von einer Pflicht, auf dem rechten Radweg zu fahren. Ich habe auch keinen Gesetzestext gefunden, in dem das steht. Das Rechtsfahrgebot in Deinem Link gilt für den Strassenverkehr, aber nicht für Radwege.
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schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#741164) Verfasst am: 08.06.2007, 03:19    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Wikipedia steht es etwas verwaschen drin:

Zitat:
Radwege sind benutzungspflichtig, wenn sie in Fahrtrichtung mit den blauen Verkehrsschildern mit Fahrradsymbol (Zeichen 237, 240 oder 241; siehe Abbildungen rechts) gekennzeichnet sind.


Das ganze Thema "Radweg" ist eh ein saublödes Thema:

Zitat:
Nicht zu verwechseln sind Radfahrstreifen mit Schutzstreifen (vor 1997 auch Angebotsstreifen genannt) für Radfahrer. Diese unterscheiden sich von Radfahrstreifen wie folgt: Sie sind nicht mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn abgetrennt, sondern mit einer durchbrochenen Linie markiert. Sie sind keine benutzungspflichtigen Radwege und daher nie mit dem Zeichen 237, sondern mit einem weißen Piktogramm am Boden gekennzeichnet. Autofahrer sollten den Fahrradschutzstreifen nicht benutzen, aber sie dürfen ihn benutzen (z.B. um jemandem das Überholen zu erleichtern). Schutzstreifen können zudem etwas schmaler als Radstreifen sein.


Ich selbst nutze Radwege eigentlich seltenst, leider habe ich ein ungeeignetes Fahrrad (Rennrad), und fahre auch entsprechend zügig. Bisher hat sich allerdings noch nie ein Polizist daran gestört.
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schabernick
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Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#741165) Verfasst am: 08.06.2007, 03:38    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade habe ich noch eine Petition gefunden, aber die ließt sich so schlüssig, also hat die keine Chance. /ironie

Und noch etwas vom ADFC:

Zitat:
Mittlerweile schließen sich immer mehr Richter dem Argument an, dass auch für den Radfahrer das Rechtsfahrgebot gilt. Dies führt soweit, dass einige Richter das Benutzen des „linken“ Radweges als ursächlich sehen und damit alle Schuld dem Radfahrer zusprechen.


Quelle
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#741193) Verfasst am: 08.06.2007, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Also offenbar ist das also wie mit der Aufsichtspflicht. Wenn ich mein Kind mal kurz allein lasse [was ich nicht tue] und es passiert nix, passiert mir auch nix (außer das vielleicht ein paar Rentner, Studenten oder andere arbeitslose Alkoholiker mit zuviel Zeit sich über mich aufregen).

Fahre ich auf dem linken Radweg [was ich sehr wohl tue; soweit kommt`s noch] und es passiert nix, passiert mir auch nix (außer das vielleicht ein paar Professoren, Dozenten oder andere Nobelpreisträger mit zuwenig Publikum sich über mich aufregen).
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#741212) Verfasst am: 08.06.2007, 09:06    Titel: Re: Radwege Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
...Woher kommt das Gerücht, dass man den linken Radweg nicht benutzen darf?


Das ist kein Gerücht, in der BRD herrscht das Rechtsfahrgebot auch für Fahradfahrer, außer der Radweg ist entsprechend mit Pfeilen markiert, wie bei uns auf der alten Lahnbrücke.
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Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#741294) Verfasst am: 08.06.2007, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Schabernick hat folgendes geschrieben:
Ich selbst nutze Radwege eigentlich seltenst, leider habe ich ein ungeeignetes Fahrrad (Rennrad), und fahre auch entsprechend zügig. Bisher hat sich allerdings noch nie ein Polizist daran gestört.

Kauf dir ein ordentliches Fahrrad für den Strassenverkehr, und wenn du rennen fahren willst, mach es auf ner Rennstrecke. Wirklich. Du bist auch nicht besser als diese Spoilerprolls die sich an den nächsten Baum setzen, weil sie der Meinung ist, die Strasse ist ihre persönliche Rennsterecke. Wenn da ein Fahrradweg ist, hast du den zu benutzen. Schon zu deiner eigenen Sicherheit. zornig Ich spiel ja auch nicht Fußball mitten auf der Straße (also, wenn ich Fußball spielen würde Auf den Arm nehmen ).

Ich bin allerdings auch der Meinung man kann ruhig links auf dem Fahrradweg fahren. Solange man angepaßt fährt.
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#741306) Verfasst am: 08.06.2007, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Tipps zum sicheren Radfahren:

http://www.med.uni-magdeburg.de/~maercker/Rad-Tipps.htm
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#741313) Verfasst am: 08.06.2007, 11:41    Titel: Re: Radwege Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
...Woher kommt das Gerücht, dass man den linken Radweg nicht benutzen darf?


Das ist kein Gerücht, in der BRD herrscht das Rechtsfahrgebot auch für Fahradfahrer, außer der Radweg ist entsprechend mit Pfeilen markiert, wie bei uns auf der alten Lahnbrücke.


Das Rechtsfahrgebot ist was anderes. Hier herrscht vor allen Dingen etwas, was man gemeinhin "Rechtsverkehr" nennt.

Der unterschied zwischen "linke Spur blockieren" und "Geisterfahrer" ist nicht eben trivial.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#741436) Verfasst am: 08.06.2007, 14:28    Titel: Re: Radwege Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
...Woher kommt das Gerücht, dass man den linken Radweg nicht benutzen darf?


Das ist kein Gerücht, in der BRD herrscht das Rechtsfahrgebot auch für Fahradfahrer, außer der Radweg ist entsprechend mit Pfeilen markiert, wie bei uns auf der alten Lahnbrücke.


Das Rechtsfahrgebot ist was anderes. Hier herrscht vor allen Dingen etwas, was man gemeinhin "Rechtsverkehr" nennt.

Der unterschied zwischen "linke Spur blockieren" und "Geisterfahrer" ist nicht eben trivial.


Hast natürlich Recht mit dem Rechtsvekehr.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#741437) Verfasst am: 08.06.2007, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Nobelpreisträger mit zuwenig Publikum sich über mich aufregen).


Den merk ich mir. Lachen
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#741486) Verfasst am: 08.06.2007, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Forke hat folgendes geschrieben:
Schabernick hat folgendes geschrieben:
Ich selbst nutze Radwege eigentlich seltenst, leider habe ich ein ungeeignetes Fahrrad (Rennrad), und fahre auch entsprechend zügig. Bisher hat sich allerdings noch nie ein Polizist daran gestört.

Kauf dir ein ordentliches Fahrrad für den Strassenverkehr, und wenn du rennen fahren willst, mach es auf ner Rennstrecke. Wirklich. Du bist auch nicht besser als diese Spoilerprolls die sich an den nächsten Baum setzen, weil sie der Meinung ist, die Strasse ist ihre persönliche Rennsterecke. Wenn da ein Fahrradweg ist, hast du den zu benutzen. Schon zu deiner eigenen Sicherheit. zornig Ich spiel ja auch nicht Fußball mitten auf der Straße (also, wenn ich Fußball spielen würde Auf den Arm nehmen ).

Ich bin allerdings auch der Meinung man kann ruhig links auf dem Fahrradweg fahren. Solange man angepaßt fährt.


Zitat:
Zahlreiche internationale statistische Erhebungen und wissenschaftliche Untersuchungen weisen nach, dass die Unfallzahlen auf Radwegen deutlich höher sind als auf gemeinsam von allen Fahrzeugen genutzten Fahrbahnen. Auf Radwegen, die räumlich von der Fahrbahn getrennt sind, gibt es häufiger Unfälle in Verbindung mit abbiegenden und kreuzenden Fahrzeugen sowie mehr Alleinunfälle und Kollisionen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Die Unfallschwere ist dabei nicht geringer als bei Unfällen auf Fahrbahnen.

Das Sicherheitsrisiko bzw. gehäufte Auftreten von Unfällen auf bzw. im Zusammenhang mit der Nutzung von Radwegen wird auf verschiedene Ursachen zurückgeführt, insbesondere:

* Radfahrer werden auf Radwegen oft nicht wahrgenommen – sie fahren außerhalb der auf die Fahrbahn konzentrierten Wahrnehmung der Fahrzeugführer – und so von Abbiegern oder Einbiegern übersehen. Gleiches gilt für aus Grundstücken einfahrende Fahrzeuge.
* Radfahrer auf Radwegen fahren außerhalb der von der StVO vorgegebenen Anordnung von Fahrzeugen nach Fahrtrichtungen. Mit Radwegen liegt die Geradeausspur rechts von der Rechtsabbiegespur.
* Die beiden ersten Argumente gelten in verstärktem Maß für linksseitige Radwege. Dies erweist sich insbesondere an Kreuzungen als gefährlich, weil dort andere Verkehrsteilnehmer überrascht werden, egal, ob die Fahrtrichtung durch Radwegschilder vorgeschrieben wird oder nicht erlaubt ist.
* Vorgeschriebene Sicherheitsabstände – zu parkenden Fahrzeugen, zu Fußgängern, beim Überholen, zu Hindernissen, an Einmündungen (um den Überblick zu wahren), etc. – sind auf Radwegen oft nicht einzuhalten.
* Radwege sind sehr oft in schlechterer Qualität und ohne Einhaltung elementarer Baustandards (wie z. B. Kurvenradien, Hindernisfreiheit, Oberflächengüte) angelegt und werden häufig nicht oder mangelhaft unterhalten (gekehrt, geräumt, Schadstellen fachgerecht ausgebessert). Oft werden sie von landwirtschaftlichen Fahrzeugen benutzt und dabei verschmutzt. Dadurch steigt die Gefahr von Stürzen (Alleinunfälle).
* Fußgänger nehmen oft die Radwege nicht wahr oder ignorieren sie, u. a. weil die Abgrenzungen zum Bürgersteig häufig schwer zu erkennen sind.
* Bei der Benutzung von Radwegen sind gefährliche Fahrvorgänge häufiger erforderlich, wie z. B. Wechsel von oder zur Hauptfahrbahn am Beginn bzw. Ende eines Radwegs oder Folgen seltsamer Verkehrsführungen an Kreuzungen. Dem liegen oft genug unkoordinierte Planungen bzw. Ausführungen durch verschiedene Zuständigkeitsbereiche von Planungs- und Straßenbaubehörden zugrunde.

Äußerst gefährlich ist es, wenn der Radweg wegen eines Zwangspunkts nur kurz unterbrochen wird und somit mindestens drei Gefahrenpunkte in unmittelbarer räumlicher Nähe liegen (Ende des Radwegs, Zwangspunkt, Beginn des Radwegs). Aber auch der ausschließliche Bau eines Radwegs außerhalb der geschlossenen Ortschaften schafft durch das Zusammentreffen der Ortsgrenze mit dem Wechsel vom oder zum Radweg eine unnötige Gefahrenquelle (Wiedereingliederung des Fahrradverkehrs in den fließenen Verkehr auf der Fahrbahn). Dies gilt insbesondere für linksseitige Radwege.


Quelle: Wikipedia

Auch andere Quellen besagen nichts anderes, einen vernünftigen Radweg benutze sogar ich.
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betasteff
als Doppelnick gesperrt



Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 23

Beitrag(#741489) Verfasst am: 08.06.2007, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:
Auch andere Quellen besagen nichts anderes


Deshalb http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=395
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#741496) Verfasst am: 08.06.2007, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

betasteff hat folgendes geschrieben:
schabernick hat folgendes geschrieben:
Auch andere Quellen besagen nichts anderes


Deshalb http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=395


Das ist das Erstemal, seit langer Zeit, daß ich von einem Fahradfahrer etwas Vernünftiges höre Ausrufezeichen
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Mephius
bizarre new cult leader



Anmeldungsdatum: 11.03.2007
Beiträge: 241
Wohnort: Kraftburg

Beitrag(#741510) Verfasst am: 08.06.2007, 15:52    Titel: Re: Radwege Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Aber es gibt Situationen, in denen mir ein Wechsel der Strassenseite nicht sinnvoll erscheint bzw. wo es sinnvoll ist, einige Meter auf der "falschen Seite" zu fahren, weil die Lage von Überquerungshilfen oder Ampeln einen dazu zwingt.

Hervorhebung von mir


Genau deswegen musste ich vor einigen Jahren um die 25€ Bußgeld zahlen. Der verantwortliche Paragraphenreiter empfahl mir dann noch, mein Rad die 100m bis zur nächsten Ampel zu schieben.
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#741535) Verfasst am: 08.06.2007, 17:07    Titel: Re: Radwege Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Man hat mir erzählt, dass es seit einiger Zeit eine neue Verordnung für Radwege gibt. Wenn es zwei Radwege auf beiden Strassenseiten gibt, ist man verpflichtet, den rechten Radweg zu benutzen.
Das ist so, und nicht erst seit kurzem.

Kramer hat folgendes geschrieben:
Ich habe dazu bisher nichts im Internet gefunden, aber es passiert mir immer häufiger, dass mir Radfahrer aus der Gegenrichtung sichtlich erbost "Falsche Seite!" zurufen, wenn ich (aus meiner Sicht) auf dem linken Radweg fahre.
Selbsternannte Erzieher und Pedanten. Wir leben in Deutschland.

Kramer hat folgendes geschrieben:
Ich fahre, wenn es möglich ist, meist auf dem rechten Radweg, weil ich weiss, dass mich die Autofahrer an Kreuzungen dann auch bemerken. Aber es gibt Situationen, in denen mir ein Wechsel der Strassenseite nicht sinnvoll erscheint bzw. wo es sinnvoll ist, einige Meter auf der "falschen Seite" zu fahren, weil die Lage von Überquerungshilfen oder Ampeln einen dazu zwingt. Vor ein paar Tagen hat mich ein Rentner an einer Bushaltestelle angepflaumt, weil ich nach einer Ampel ca. 20 m auf dem linken Radweg gefahren bin, weil ich nach den 20 m nach links abbiegen wollte, was von dem Radweg auf der anderen Seite gar nicht vorgesehen ist.

Woher kommt das Gerücht, dass man den linken Radweg nicht benutzen darf?


Es ist kein Gerücht. Aber in Ausnahmefällen tue ich es auch, insbesondere wenn nur ein kurzer Weg auf der linken Seite zurückgelegt wird. Dann passe ich aber auf wie ein Luchs. Radler auf der linken Seite sollten daher besonders achtsam und defensiv fahren. So besitzen sie kein Vorfahrtsrecht und einiges weitere nicht. Kann teuer werden:

http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#links


und


Zitat:
II. Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung

1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist mit besonderen Gefahren verbunden und deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht erlaubt. Links angelegte Radwege können allerdings, wenn eine sorgfältige Prüfung nichts Entgegenstehendes ergeben hat, durch die Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall mit Zeichen zur Benutzung durch die Radfahrer auch in Gegenrichtung freigegeben werden. Davon soll außerorts bei nur einseitig angelegten Radwegen in der Regel und innerorts nur in besonderen Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden.

2. Die Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung kann die Zahl der fahrbahnüberquerungen für den Radverkehr senken. Andererseits entstehen neue Konflikte mit dem entgegenkommenden Radverkehr und an den Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten. Die Prüfung auch anderer Maßnahmen ist deshalb unabdingbar. Zu denken ist hier auch daran, den Bedarf zum Linksfahren, z. B. durch ein verbessertes Angebot von Überquerungsmöglichkeiten usw. zu verringern.

3. Voraussetzung für die Freigabe ist, daß

a) der Radweg baulich angelegt ist,

b) für den Radweg in Fahrtrichtung rechts eine Radwegebenutzungspflicht besteht,

c) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume (vgl. Ziffer II Nr. 2 Buchstabe a zu § 2 Abs. 4 Satz 2) durchgehend in der Regel 2,40m, mindestens 2,00m, beträgt und

d) die Führung an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten eindeutig und besonders gesichert ist.

Unabdingbar für die besondere Sicherung ist die ausreichende Sichtbeziehung zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem in beiden Fahrtrichtungen fahrenden Radverkehr. Vor allem ist auch auf die Sicht der nach links über den Radweg abbiegenden Kraftfahrer zu achten. Diese erwarten und erkennen die damit verbundenen Gefahren häufig nicht ausreichend.

4. An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist in der Regel

a) der abbiegende Kraftfahrzeugverkehr auf der Vorfahrtstraße mit dem seitwärts aufgestellten Zeichen 138 "Radfahrer" Radfahrer!und dem Zusatzschild 1000-30 und

b) der Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße mit dem Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren!" und dem angebrachten Zusatzschild "Sinnbild eines Radfahrers und von zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen" Radfahrer v. links+rechts

auf die besonderen Gefahren eines neben der durchgehenden Fahrbahn verlaufenden und zu kreuzenden Radwegs aufmerksam zu machen. Zum Standort des Zeichens 205 vgl. Ziffer I zu den Zeichen 205 und 206. Im Zweifel und bei abgesetzten Radwegen vgl. Ziffer I zu § 9 Abs. 3.


http://www.adfc-weyhe.de/vwv/vwv2_4_3.htm#Ziffer_II
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AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26397
Wohnort: München

Beitrag(#741666) Verfasst am: 08.06.2007, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe heute mein Fahrrad 100m geschoben, weil ich auf dem Radweg nicht in die falsche Richtung fahren wollte. Neutral Ich bin ein braver Verkehrsteilnehmer. Ich dachte allerdings, die Regelung gilt schon seit einigen Jahren. Bei uns in München wird das oft kontrolliert und noch öfter ignoriert... zwinkern
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Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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kereng
Privateer



Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 3052
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#741684) Verfasst am: 08.06.2007, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mich wundern an Baustellen oft die Schilder "Radfahrer absteigen".
Nicht weil man auf dem Rad viel besser durch den Engpass kommt als neben dem Rad, sondern weil sie in beiden Richtungen aufgestellt werden, also extra auch für Falschfahrer.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#741738) Verfasst am: 08.06.2007, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mich ärgert eigentlich nur, dass sich die Diskussion mehr um Recht und Gesetz dreht als um gesunden Menschenverstand. Mich nervt an unkonventionellen und freiheitsliebenden Radfahrern, dass sich einige davon der Gefahr manchmal nicht so recht bewusst zu sein scheinen. Ich meine, wenn es knallt, dann hat das Auto in der Regel höchstens eine Beule am Kotflügel, der Radfahrer mindestens eine Beule am Körper.

Auf einer kurzen Autofahrt durch die Stadt begreift die Trulle aus der Autoperspektive meist ganz schnell, wie sie sich als Radfahrer besser nicht verhalten sollte und sie begreift vor allem auch, warum.

Besonders ergreifend sind die Momente, wo sie tränenüberströmt, ihr Fahrad schiebend, nach Hause gehumpelt kommt, weil ihr ein Möchtegernzabel auf ihrem Radweg so entgegenkam, dass sie einer Kollision nur noch dadurch auszuweichen vermeinte, indem sie sich in die Büsche schlug.

Anhalten? Aufhelfen? Entschuldigen? Pffft!
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#742805) Verfasst am: 10.06.2007, 03:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe das heute mal überprüft. Auf der Strecke, auf der ich immer angeblafft werde, darf man auf beiden Seiten in beide Richtungen fahren. Die blauen Radwegschilder sind auf jeder Strassenseite und nach jeder Kreuzung in beide Richtungen aufgestellt. Doppelpfeile gibt es jedoch nicht.

Auf einer Strasse, die parallel verläuft, die sich aber ansonsten kaum unterscheidet, ähnliches Verkehrssaufkommen, baulich fast identisch (die Radwege sind sogar besser vom Fussweg getrennt) sind die Radwege jeweils nur auf dem rechten Radweg in Fahrtrichtung ausgezeichnet. Jedoch gibt es dort zwei Abzweigungen für Radfahrer, die entgegen der Fahrtrichtung ausgezeichnet sind. Obwohl sich auf dieser Strecke das Polizeigebäude befindet, sind mir sehr viele Radfahrer auf der falschen Seite entgegen gekommen. Ich vermute mal, das liegt daran, dass diese Strecke zwei einspurige Radwege auf der gleichen Strassenseite unterbricht, die von einem grossen Wohnviertel in die Innenstadt führen. Der einzige Hinweis dafür, dass man die Strassenseite wechseln muss, ist das fehlende blaue Radwegschild nach einer Kurve.
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atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#742846) Verfasst am: 10.06.2007, 06:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Ich habe das heute mal überprüft. Auf der Strecke, auf der ich immer angeblafft werde, darf man auf beiden Seiten in beide Richtungen fahren. Die blauen Radwegschilder sind auf jeder Strassenseite und nach jeder Kreuzung in beide Richtungen aufgestellt. Doppelpfeile gibt es jedoch nicht.

Auf einer Strasse, die parallel verläuft, die sich aber ansonsten kaum unterscheidet, ähnliches Verkehrssaufkommen, baulich fast identisch (die Radwege sind sogar besser vom Fussweg getrennt) sind die Radwege jeweils nur auf dem rechten Radweg in Fahrtrichtung ausgezeichnet. Jedoch gibt es dort zwei Abzweigungen für Radfahrer, die entgegen der Fahrtrichtung ausgezeichnet sind. Obwohl sich auf dieser Strecke das Polizeigebäude befindet, sind mir sehr viele Radfahrer auf der falschen Seite entgegen gekommen. Ich vermute mal, das liegt daran, dass diese Strecke zwei einspurige Radwege auf der gleichen Strassenseite unterbricht, die von einem grossen Wohnviertel in die Innenstadt führen. Der einzige Hinweis dafür, dass man die Strassenseite wechseln muss, ist das fehlende blaue Radwegschild nach einer Kurve.


Das ist in Gießen leider genauso, was eben viel zur Verwirrung beiträgt, aber das ist die Schuld der Grünen, die es gutgemeint haben. Aber was sage ich gutgemeint ist nicht Gut Traurig
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das tierchen
Armenküchen-Betreiberin



Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 817

Beitrag(#742913) Verfasst am: 10.06.2007, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Für Radfahrer gelten Gesetze: ungeschriebene. Besonders für Fahrradkuriere. Vielleicht solltest du mal einen Fahrradkurier interviewen. Das gäbe reichlich Stoff.

LG
Tierchen
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Im Zölibat, nicht verfügbar und PMS-Anhängerin
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#742922) Verfasst am: 10.06.2007, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Ich habe das heute mal überprüft. Auf der Strecke, auf der ich immer angeblafft werde, darf man auf beiden Seiten in beide Richtungen fahren. Die blauen Radwegschilder sind auf jeder Strassenseite und nach jeder Kreuzung in beide Richtungen aufgestellt. Doppelpfeile gibt es jedoch nicht.

Auf einer Strasse, die parallel verläuft, die sich aber ansonsten kaum unterscheidet, ähnliches Verkehrssaufkommen, baulich fast identisch (die Radwege sind sogar besser vom Fussweg getrennt) sind die Radwege jeweils nur auf dem rechten Radweg in Fahrtrichtung ausgezeichnet. Jedoch gibt es dort zwei Abzweigungen für Radfahrer, die entgegen der Fahrtrichtung ausgezeichnet sind. Obwohl sich auf dieser Strecke das Polizeigebäude befindet, sind mir sehr viele Radfahrer auf der falschen Seite entgegen gekommen. Ich vermute mal, das liegt daran, dass diese Strecke zwei einspurige Radwege auf der gleichen Strassenseite unterbricht, die von einem grossen Wohnviertel in die Innenstadt führen. Der einzige Hinweis dafür, dass man die Strassenseite wechseln muss, ist das fehlende blaue Radwegschild nach einer Kurve.

Wende Dich doch mal an den örtlichen VCD!
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#743998) Verfasst am: 11.06.2007, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

das tierchen hat folgendes geschrieben:
Für Radfahrer gelten Gesetze: ungeschriebene. Besonders für Fahrradkuriere. Vielleicht solltest du mal einen Fahrradkurier interviewen. Das gäbe reichlich Stoff.

LG
Tierchen

Eigentlich gibt es nur zwei:

1. Wo Platz ist für zwei Räder, ist Platz für Zweiräder.
2. Sollte das nicht stimmen, stimmt es trotzdem.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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hainer
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Beitrag(#745431) Verfasst am: 13.06.2007, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Noch ein paar Gedanken:

Inline-Skater haben eigentlich nichts auf Radwegen zu suchen. Ist denen aber egal. Hoffnungslos. Als Radfahrer bleibt einem auch nichts anderes übrig als dies als gegeben zur Kenntnis zu nehmen und versucht sich im Meistern des Slalomparcours. Also ich sehe es inzwischen sogar als sportliche Herausforderung an! Damit das nicht zu einfach wird, hoffe ich inzwischen inständig auf weiteres Auftreten lohnender Hindernisse mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten wie Windelscheißer auf Bobby-Cars, Omas mit Gehilfen, Kinderwägen mit Breitreifen usw. Wär ja sonst viel zu einfach! Ehrlich.

Es fällt aber auf, daß Inline-Skater trotzdem fast nur Radwege benutzen oder diese mitbenutzen. Das hat damit zu tun, daß Radwege, welche als geteilte Rad-Fußwege ausgeführt sind und somit parallel zueianander laufen, häufig einen glatteren Belag aufweisen und weiterhin Inlinesaktern durch ihre weit seitlich ausholenden Bewegungen ein Streifen alleine nicht ausreicht.

Und das führt direkt zur Breite angeblicher Radwege:

Ein Radweg muß mindestens 1,5 m breit sein. Wenn er enger ist, besteht auch keine Benutzungspflicht. Trotzdem werden noch Schilder, die ihn als solchen mit Benutzungspflicht ausweisen angebracht.

Das Chaos ist komplett, wenn man von der normalen Straße von 150%-en Oberlehrer-Idioten angehupt und angeblökt wird und gleichzeitig auf dem illegal als Radweg ausgewiesenen Streifen nebenan ein Inline-Skater in zwei Kinderwagen schiebende und tratschende Tussen reinfährt.

Hurra! In der Autofahrernation Deutschland herrscht oberleherhafte Zucht und Ordnung im Blechkistenrevier. Offenbar muß dieser selbstauferlegte Druck dann abseits der Autostraßen durch hirnloses Agieren und Rücksichtslosigkeit kompensiert werden.

Herrlich auch diese Charakter: Das Auto ist blitzeblank gewienert, die Breitreifen erneuert, die Radfahrer werden wohlmeinend berechtigt weggehupt und am Abend wird der Köter an der lange Leine, die sich quer über den Radweg erstreckt, ausgeführt. -> Damit er in den Grünstreifen zur Straße scheißen kann. Der Radfahrer hat dann natürlich gefälligst Rücksicht zu nehmen.

Aber es ist alles gut so. Radfahren scheint mir das letzte Abenteuer zu sein, daß noch so im Alltag erfahrbar ist. Wäre ja schade, wenn diese unberührte Wildnis verloren ginge. Ungeduldiges Händetrommeln...
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hainer
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Beitrag(#745434) Verfasst am: 13.06.2007, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte eigentlich die Radwegpflicht komplett abschaffen. Und die meißten "Radwege" gleich mit.
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Heike N.
wundert gar nix mehr



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Beitrag(#745454) Verfasst am: 13.06.2007, 11:31    Titel: Re: Radwege Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Man hat mir erzählt, dass es seit einiger Zeit eine neue Verordnung für Radwege gibt. Wenn es zwei Radwege auf beiden Strassenseiten gibt, ist man verpflichtet, den rechten Radweg zu benutzen. Ich habe dazu bisher nichts im Internet gefunden, aber es passiert mir immer häufiger, dass mir Radfahrer aus der Gegenrichtung sichtlich erbost "Falsche Seite!" zurufen, wenn ich (aus meiner Sicht) auf dem linken Radweg fahre. Ich fahre, wenn es möglich ist, meist auf dem rechten Radweg, weil ich weiss, dass mich die Autofahrer an Kreuzungen dann auch bemerken. Aber es gibt Situationen, in denen mir ein Wechsel der Strassenseite nicht sinnvoll erscheint bzw. wo es sinnvoll ist, einige Meter auf der "falschen Seite" zu fahren, weil die Lage von Überquerungshilfen oder Ampeln einen dazu zwingt. Vor ein paar Tagen hat mich ein Rentner an einer Bushaltestelle angepflaumt, weil ich nach einer Ampel ca. 20 m auf dem linken Radweg gefahren bin, weil ich nach den 20 m nach links abbiegen wollte, was von dem Radweg auf der anderen Seite gar nicht vorgesehen ist.

Woher kommt das Gerücht, dass man den linken Radweg nicht benutzen darf?


Tja, ich habe in so einer Situation mal eine Radfahrerin umgenietet.
Ausfahrt vom Supermarkt, Straßenverkehr durch die Straßenführung nur von links möglich. Links geschaut, auf eine Gelegenheit gewartet, losgefahren, *crash*, Radfahrerin kam von Rechts aus entgegengesetzter Richtung.
Zum Glück ist der Lady nichts passiert, obwohl ihr Rad unter dem Vorderrad meines Autos lag. Ich war allerdings Schuld und habe ein Bußgeld zahlen müssen.

Wer meint, Bequemlichkeit einer sicheren Fahrweise vorziehen zu wollen, sollte sich vielleicht über die Tatsache, dass ein Auto immer Gewinner in solch einer Situation sein wird, nicht groß Gedanken machen.
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hainer
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Beitrag(#745463) Verfasst am: 13.06.2007, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ach aus diesem Grund: Radwege, welche innerorts neben dem Fußweg und nahe an Ausfahrten geführt werden abschaffen. Denn was nützt das Recht einem Radfahrer, wenn er bei Kontakt mit einer Stahlkarossiere verliert.
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kereng
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Beitrag(#746204) Verfasst am: 14.06.2007, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

hainer hat folgendes geschrieben:
... nahe an Ausfahrten ....

Das ist ein Grund, warum ich in der Süderstraße die linke Seite benutze. Rechts ist eine Lagerhalle mit viel LKW- und Gabelstaplerverkehr und völlig unübersichlich. Dann kommen noch einige Kioske aus denen Leute direkt auf den Fahrradweg tapern.

Auf der linken Seite ist zwar der TÜV und noch einige weniger frequentierte Einfahrten, aber alles einigermaßen übersichtlich, so dass man die Autos schon lange vor einer möglichen Kollision sehen kann.

Und man ist eine Ampelphase schneller.
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