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Gut ohne Gott-die atheistische Ethik/Spiegel: Der Kreuzzug der neuen Atheisten
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Blanka
Xenophrasologiepreisträgerin 2007



Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: München

Beitrag(#742105) Verfasst am: 09.06.2007, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Latenight hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
Latenight hat folgendes geschrieben:
Wie sollte ich aus Prinzip gegen "die Atheisten" opponieren?

Was weiß ich, Du bist hier der Psycho-Onkel, also analysiere Dich selbst.


Also kommt zu der Frage nichts konkretes mehr?


ICH könnte das mit dem analysieren ja übernehmen zwinkern

Latenight opponiert nicht aus prinzip den atheisten, sondern er opponiert dem atheistischen prinzip.
da kann es mal vorkommen daß andere das gefühl haben er würde gegen alle opponieren die das prinzip atheismus vertreten. sowas sagt man auch streitenden angestellten wenn das mobbing wegen parteienbildung überhand nimmt... da hätte er aber auch selber drauf kommen müssen Lachen
_________________
Am zweifelfreisten frei von Zweifeln sind stets die Verzweifelten !
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ballancer
... leidet an dianoia ...



Anmeldungsdatum: 27.05.2007
Beiträge: 4767

Beitrag(#742187) Verfasst am: 09.06.2007, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Blanka hat folgendes geschrieben:

Latenight opponiert nicht aus prinzip den atheisten, sondern er opponiert dem atheistischen prinzip.
da kann es mal vorkommen daß andere das gefühl haben er würde gegen alle opponieren die das prinzip atheismus vertreten. sowas sagt man auch streitenden angestellten wenn das mobbing wegen parteienbildung überhand nimmt... da hätte er aber auch selber drauf kommen müssen Lachen


Das war ja wohl nichts, Blanka. Mit den Augen rollen

Latenight hat folgendes geschrieben:

Wie sollte ich aus Prinzip gegen "die Atheisten" opponieren? Das ist doch eine sehr heterogene Gruppe.
Wie im anderen Thread geschrieben halte ich Daschners Verhalten im Sinne der Stufen moralischer Entwicklung nach Kohlberg für akzeptabel und hätte persönlich nicht anders gehandelt.
ABER ich bin mittlerweile der Meinung, dass eine rechtstaatliche Ordnung die Gewissensentscheidung eines Ermittlungsbeamten nicht über das individuelle Recht auf den Respekt der Menschenwürde stellen darf.


Atheismus ist kein Prinzip, sondern die Ablehnung des Glaubens an die Existenz Gottes - mehr nicht. Moralisch resultiert gemäße der Behauptung vieler Betroffener nichts daraus. Allerdings gibt es tatsächlich Leute, die aus dem Atheismus eine neue Religion machen wollen ... zwinkern
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#742197) Verfasst am: 09.06.2007, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

ballancer hat folgendes geschrieben:
Bei solchen Formulierungen einer beliebigen Ethik kriege ich immer die Krise.

Das Thema hatten wir auch schon öfter. Eine konsequent aufgeklärte Ethik beinhaltet naturgemäß immer einen Schuß Relativismus, da sich Ziele und Werte nunmal ändern können und Interessen und Präferenzen unterliegen.

Eine konsequent aufgeklärte Ethik "funktioniert" daher auch nur mit konsequent aufgeklärt denkenden Wesen. Wenn man nun aber der Meinung ist, daß der Mensch zu blöd dazu ist (so direkt würden die meisten hier das natürlich nicht ausdrücken), landet man schnell bei der Angst vor Mißbrauch und der Forderung nach gewissen absoluten Werten, z.B. der absoluten Menschenwürde oder Gott. Vielleicht ist das sogar besser geeignet zum Überleben - nur aufgeklärt ist es nicht.
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Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#742280) Verfasst am: 09.06.2007, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

ballancer hat folgendes geschrieben:


Atheismus ist kein Prinzip, sondern die Ablehnung des Glaubens an die Existenz Gottes - mehr nicht. Moralisch resultiert gemäße der Behauptung vieler Betroffener nichts daraus. Allerdings gibt es tatsächlich Leute, die aus dem Atheismus eine neue Religion machen wollen ... zwinkern


Das kann ich nur unterschreiben. Ach so, hab ich ja schon ...
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#742325) Verfasst am: 09.06.2007, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

ballancer hat folgendes geschrieben:
Allerdings gibt es tatsächlich Leute, die aus dem Atheismus eine neue Religion machen wollen ... zwinkern


Zumeist sind es aber die Leute, welche sich selbst ein Leben ohne Religion nicht vorstellen können, was auf Atheisten seltener zutreffen mag.
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Blanka
Xenophrasologiepreisträgerin 2007



Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: München

Beitrag(#742358) Verfasst am: 09.06.2007, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

ballancer hat folgendes geschrieben:
Blanka hat folgendes geschrieben:

Latenight opponiert nicht aus prinzip den atheisten, sondern er opponiert dem atheistischen prinzip.
da kann es mal vorkommen daß andere das gefühl haben er würde gegen alle opponieren die das prinzip atheismus vertreten. sowas sagt man auch streitenden angestellten wenn das mobbing wegen parteienbildung überhand nimmt... da hätte er aber auch selber drauf kommen müssen Lachen


Das war ja wohl nichts, Blanka. Mit den Augen rollen

was denn bitte genau macht wieder mal deine augen rollen ?
hast du wieder mal versucht über etwas was ich schreibe nachzudenken und musstest wieder mal mit demselben ergebnis aufwarten was du uns aber nichtsdestotrotz nicht vorenthalten konntest ?


Latenight hat folgendes geschrieben:

Wie sollte ich aus Prinzip gegen "die Atheisten" opponieren? Das ist doch eine sehr heterogene Gruppe.
Wie im anderen Thread geschrieben halte ich Daschners Verhalten im Sinne der Stufen moralischer Entwicklung nach Kohlberg für akzeptabel und hätte persönlich nicht anders gehandelt.
ABER ich bin mittlerweile der Meinung, dass eine rechtstaatliche Ordnung die Gewissensentscheidung eines Ermittlungsbeamten nicht über das individuelle Recht auf den Respekt der Menschenwürde stellen darf.


Atheismus ist kein Prinzip, sondern die Ablehnung des Glaubens an die Existenz Gottes - mehr nicht. Moralisch resultiert gemäße der Behauptung vieler Betroffener nichts daraus. Allerdings gibt es tatsächlich Leute, die aus dem Atheismus eine neue Religion machen wollen ... zwinkern


das prinzip die existenz von göttern aus gründen der überlegung anzuzweifeln ist also deiner hochgediegenen meinung nach kein prinzip , sondern... ? was ? quarkkuchen ?
macht dich nicht soooo wichtig, märchenonkel.
ich bin atheistin aus prinzip. kommt jetzt wieder eine wortklauberei aus wikipedia ?
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Einsiedler
registrierter User



Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 1435

Beitrag(#743249) Verfasst am: 10.06.2007, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Latenight hat folgendes geschrieben:
Du verwechselst deine Unterstellungen mit Argumenten.

Wir leben mit einer Rechtsordnung, die Notwehrregelungen vorsieht und -was dir ja anscheinend so wichtig ist- die dir auch prinzipiell das Recht auf Widerstand gegen garstige Diktatoren einräumt.
Ich propagieren weder eine pazifistische Ethik noch halte ich eine solche für sinnvoll.
Mir geht es rein darum zu hinterfragen, inwieweit diese "Angebote" mit unserem jetzigen System vereinbar sind, und in welche Richtung im Falle von Widersprüchen unser System geändert werden müsste, um mit den 10 Angeboten vereinbar zu sein.


Wenn Du meine Beiträge gelesen und nicht einfach als Unterstellungen abqualifiziert hättest, dann würdest Du meine
Antwort darauf kennen: Ich halte das 4. Angebot für vereinbar mit Artikel 20 GG. Dieser legitimiert Widerstand (ohne
seine Form zu spezifizieren) zum Schutz der FDGO, jenes zum Schutz der "Ideale der Humanität" - diese Formulierung
ist in der Tat arg schwammig, aber auch nicht viel schlechter als die "Würde des Menschen" in Artikel 1 GG. (Übrigens:
wer arbeitet denn hier mit Unterstellungen? Wer unterstellt denn, die Angebote würden Folter legitimieren?)

Latenight hat folgendes geschrieben:
Wie bitte? Töten soll im Notfall erlaubt sein, aber mit Gewalt soll im Fall der Fälle nicht gedroht werden dürfen (deswegen ist Daschner verurteilt worden)??


Ja. Wenn Du eine pazifistische Ethik ebenso wie Folter ablehnst, mußt Du zur gleichen Antwort kommen. Worin liegt
dann also Dein Problem?

Im übrigen hast Du immer noch nicht gezeigt, wo in den 10 Angeboten Folter erlaubt ist. Das vierte Angebot heißt:

GBS hat folgendes geschrieben:
4. Du sollst nicht lügen, betrügen, stehlen, töten – es sei denn, es gibt im Notfall keine anderen Möglichkeiten, die Ideale der Humanität durchzusetzen!


Die Einschränkung bezieht sich auf die vorher genannten Dinge - lügen, betrügen, stehlen, töten.
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Queen of Las Vegas
Lebenserotiker



Anmeldungsdatum: 11.12.2005
Beiträge: 1891
Wohnort: Mannheim

Beitrag(#743330) Verfasst am: 10.06.2007, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
ballancer hat folgendes geschrieben:


Atheismus ist kein Prinzip, sondern die Ablehnung des Glaubens an die Existenz Gottes - mehr nicht. Moralisch resultiert gemäße der Behauptung vieler Betroffener nichts daraus. Allerdings gibt es tatsächlich Leute, die aus dem Atheismus eine neue Religion machen wollen ... zwinkern


Das kann ich nur unterschreiben. Ach so, hab ich ja schon ...


Ich sehe eher solche die eine eigene Leitkultur vorschlagen, einen Entwurf haben. Atheismus hinterläßt impliziert ein Wertevacuum, wer Ethik und Politik nicht den Religiösen überlassen will muß mitgestalten, hier sind die traditionellen Werte der Aufklärung als Basis naheliegend.
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Giordano Bruno Stiftung
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Latenight
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 2549

Beitrag(#743609) Verfasst am: 11.06.2007, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

ballancer hat folgendes geschrieben:
Das war ja wohl nichts, Blanka.


Ja, das war nix Sehr glücklich

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Im übrigen hast Du immer noch nicht gezeigt, wo in den 10 Angeboten Folter erlaubt ist. Das vierte Angebot heißt:

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Wer unterstellt denn, die Angebote würden Folter legitimieren?)

Also ist es so, dass jemand im Notfall legitim zur "Durchsetzung der Ideale der Humanität" töten darf. Im Notfall mit Gewalt zu drohen ist aber nicht legitim (und das ist Folter und deswegen wurde Daschner verurteilt)?

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Ich halte das 4. Angebot für vereinbar mit Artikel 20 GG.

Es ist aber nicht vereinbar mit Artikel 1.

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Ja. Wenn Du eine pazifistische Ethik ebenso wie Folter ablehnst, mußt Du zur gleichen Antwort kommen. Worin liegt dann also Dein Problem?

Mein Problem liegt darin, dass eine Rechtsordnung, die auf den 10 Angeboten aufbauen würde es Menschen erlauben müsste, nach eigenem Ermessen über das Recht auf die Wahrung der Menschenwürde zu entscheiden und das in weit größerem Umfang als im Rahmen der gültigen Notwehrregelungen.
Anhand der 10 Angebote könnte Daschners Verhalten nicht plausibel sanktioniert werden.

Wenn du anderer Meinung bist, kannst du ja gerne versuchen, das Gegenteil zu belegen, du wirst es genauso wenig wie kolja oder Kramer können.
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kolja
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Beitrag(#743621) Verfasst am: 11.06.2007, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Latenight hat folgendes geschrieben:
Mein Problem liegt darin, dass eine Rechtsordnung, die auf den 10 Angeboten aufbauen würde es Menschen erlauben müsste, nach eigenem Ermessen über das Recht auf die Wahrung der Menschenwürde zu entscheiden und das in weit größerem Umfang als im Rahmen der gültigen Notwehrregelungen.

Diese Schlussfolgerung ziehst Du an den Haaren herbei, indem Du die von MSS eingesetzten Begriffe ("Ideale der Humanität", "Notfall") böswillig in die von Dir dafür benötigte Richtung interpretierst. Für eine solch eindeutige Interpretation sind diese Begriffe aber viel zu schwammig. Du könntest also bestenfalls behaupten, dass man unter entsprechend böswilliger Ausdeutung der Begriffe zu der von Dir behaupteten Rechtsordnung gelangen könnte. Deine Behauptung, dass man dazu gelangen müsste, würde aber voraussetzen, dass Deine Interpretation die einzig möglich ist. Du hast bisher weder belegt, dass Deine Interpretation die vom Autor intendierte ist, noch, dass es die einzig mögliche Interpretation ist.
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Blanka
Xenophrasologiepreisträgerin 2007



Anmeldungsdatum: 22.09.2006
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Beitrag(#743630) Verfasst am: 11.06.2007, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Latenight hat folgendes geschrieben:
ballancer hat folgendes geschrieben:
Das war ja wohl nichts, Blanka.


Ja, das war nix Sehr glücklich


Opponierst Du nun gegen den atheismus oder nicht ?
da ich DIR recht gegeben habe daß Du nicht "DEN" atheisten an und für sich gegenübertrittst sondern dem atheismus selber, muss ich wohl feststellen daß DU nicht in der lage bist zu erkennen wenn Dir jemand mal recht gibt weil Du es schon so gewohnt bist von allen nur verarscht zu werden.
das muss schon eine fundamentale bewandtnis bei Dir haben...
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Latenight
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Beiträge: 2549

Beitrag(#743736) Verfasst am: 11.06.2007, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Diese Schlussfolgerung ziehst Du an den Haaren herbei, indem Du die von MSS eingesetzten Begriffe ("Ideale der Humanität", "Notfall") böswillig in die von Dir dafür benötigte Richtung interpretierst. Für eine solch eindeutige Interpretation sind diese Begriffe aber viel zu schwammig.


Blödsinn, ich lege "Ideale der Humanität" im besten Sinne aus und unterstelle auch für den im Notfall handelnden zunächst sorgfältige Abwägung und beste Absicht im humanitären Sinne.
Übrigens auch Herrn Daschner.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die in den 10 Angeboten ausgewiesenen Notfälle und das Ideal, eigenes Gewissen konsequent über fremde Autorität zu stellen nicht mit unserer Rechtsordnung, insbesondere dem unbedingten -wenn man so will dogmatischen- Recht auf die Wahrung der Menschenwürde, vereinbar sind.

kolja hat folgendes geschrieben:
Du könntest also bestenfalls behaupten, dass man unter entsprechend böswilliger Ausdeutung der Begriffe zu der von Dir behaupteten Rechtsordnung gelangen könnte. Deine Behauptung, dass man dazu gelangen müsste, würde aber voraussetzen, dass Deine Interpretation die einzig möglich ist.

Das stimmt nicht. Meine "Behauptung" setzt nur voraus, dass der Einzelne gemäß unserer Rechtsordnung weniger Spielraum zur selbständigen legitimen Anwendung von Gewalt hat, als ihm die 10 Angebote einräumen würden.
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Latenight
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
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Beitrag(#743745) Verfasst am: 11.06.2007, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Blanka hat folgendes geschrieben:
Opponierst Du nun gegen den atheismus oder nicht ?

Nein tue ich sicher nicht. Es gibt genug gute Gründe dafür, Atheist zu sein.

Blanka hat folgendes geschrieben:
muss ich wohl feststellen daß DU nicht in der lage bist zu erkennen wenn Dir jemand mal recht gibt weil Du es schon so gewohnt bist von allen nur verarscht zu werden.

Das sowieso und nichtmal zuhause hab ich was zu melden. Deswegen muss ich ja im FGH stänkern... Weinen
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kolja
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Beitrag(#743774) Verfasst am: 11.06.2007, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Latenight hat folgendes geschrieben:
Blödsinn, ich lege "Ideale der Humanität" im besten Sinne aus und unterstelle auch für den im Notfall handelnden zunächst sorgfältige Abwägung und beste Absicht im humanitären Sinne. Übrigens auch Herrn Daschner.

Wie auch immer, Du unterstellst zur Stützung Deiner Position ein bestimmtes Ergebnis dieser Abwägung, obwohl auch andere Ergebnisse denkbar sind (und hier im Thread und an anderer Stelle auch schon begründet vertreten wurden).

Latenight hat folgendes geschrieben:
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die in den 10 Angeboten ausgewiesenen Notfälle und das Ideal, eigenes Gewissen konsequent über fremde Autorität zu stellen nicht mit unserer Rechtsordnung, insbesondere dem unbedingten -wenn man so will dogmatischen- Recht auf die Wahrung der Menschenwürde, vereinbar sind. [...]
Das stimmt nicht. Meine "Behauptung" setzt nur voraus, dass der Einzelne gemäß unserer Rechtsordnung weniger Spielraum zur selbständigen legitimen Anwendung von Gewalt hat, als ihm die 10 Angebote einräumen würden.

Aus der Forderung, sich eigene Gedanken zu machen und Autoritäten kritisch zu hinterfragen, folgt keine konkrete Handlungsanweisung für den Konfliktfall. Ich kann zum Beispiel meine vom herrschenden Recht abweichenden Auffassungen in Einzelfragen in den öffentlichen Diskurs und den demokratischen Prozess einbringen und mich dennoch an die kritisierten Gesetze halten, weil ich die Verbindlichkeit der Gesetze und den demokratischen Konsens insgesamt für wichtiger als diese Einzelfragen halte. Diese Abwägung würde vielleicht anders ausgehen, wenn ich das herrschende Recht in wesentlichen Teilen für ungerecht und unmenschlich halten würde, z.B. in einer brutalen Diktatur. Und auch auf solche Situationen beziehen sich die Angebote, wie aus dem (von Dir absichtsvoll ignorierten) Kontext hervorgeht. Auch hier kann ich nur zu dem Schluss kommen, dass die Unvereinbarkeit erst aus Deiner spezifischen Interpretation der Angebote folgt.
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Zuletzt bearbeitet von kolja am 11.06.2007, 16:44, insgesamt einmal bearbeitet
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Blanka
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Beitrag(#743800) Verfasst am: 11.06.2007, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Latenight hat folgendes geschrieben:
Blanka hat folgendes geschrieben:
Opponierst Du nun gegen den atheismus oder nicht ?

Nein tue ich sicher nicht. Es gibt genug gute Gründe dafür, Atheist zu sein.


häh ? hast Du jetzt eine meinung oder nicht ? bist Du atheist oder nicht ?
Du bringst permanent statements die die position vertreten göttliche existenz wäre möglich und kann nicht verleugnet oder logisch wegargumentiert werden.
atheisten sind da ganz anderer meinung, denn sie sehen keinerlei hinweise und das ist alles von dem sie wissen daß man es überhaupt sehen KANN.

bist Du intellektuel syästhetisch ?
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Latenight
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 2549

Beitrag(#743853) Verfasst am: 11.06.2007, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Wie auch immer, Du unterstellst zur Stützung Deiner Position ein bestimmtes Ergebnis dieser Abwägung, obwohl auch andere Ergebnisse denkbar sind

Nein, ich unterstelle zunächst kein konkretes Ergebnis einer Abwägung, sondern stelle nur die Frage, inwieweit ein Gesetzeskodex, der auf den 10 Angeboten aufbaut dem einzelnen mehr Freiheit zur legitimen Gewaltanwendung lässt als unser aktueller.
Und dann habe ich ganz konkret den Fall Daschner ins Gespräch gebracht. Der Fall ist insofern interessant, weil es sich dabei um ein sehr extremes Dilemma handelt.

Meiner Meinung nach könnte man auf Basis der 10 Angebote Herrn Daschners Verhalten nicht glaubwürdig sanktionieren. Konkrete Gegenargumente sind diesbezüglich weder von Kramer noch von dir gekommen.

kolja hat folgendes geschrieben:
Aus der Forderung, sich eigene Gedanken zu machen und Autoritäten kritisch zu hinterfragen, folgt keine konkrete Handlungsanweisung für den Konfliktfall.

Aber sehr wohl, dass man einem Beamten nicht unter Strafandrohung verbieten kann, dogmatisch, in jedem Fall sein Gewissen der Dienstordnung unterzuordnen.

kolja hat folgendes geschrieben:
Ich kann zum Beispiel

Ich glaube dir ja auf jeden Fall und ganz ernsthaft, dass du ein umgänglicher Zeitgenosse bist und dass die Welt ein sehr friedlicher Ort wäre, wenn ein paar Leute mehr deine Einstellung teilen würden.
Aber mich interessiert in diesem Fall, welche Mittel jemand legitim anwenden kann, wenn er etwas anderer Meinung als du ist.

kolja hat folgendes geschrieben:
z.B. in einer brutalen Diktatur. Und auch auf solche Situationen beziehen sich die Angebote, wie aus dem (von Dir absichtsvoll ignorierten) Kontext hervorgeht.

Aber eben auch auf solche Situationen wie den Fall Daschner. Und die haben mit unserer Lebensrealität wesentlich mehr zu tun als irgendwelche Diktaturen.

kolja hat folgendes geschrieben:
Auch hier kann ich nur zu dem Schluss kommen, dass die Unvereinbarkeit erst aus Deiner spezifischen Interpretation der Angebote folgt.

Nein, die Unvereinbarkeit ist unabhängig von der konkreten Interpretation, sondern resultiert daraus, dass anhand der 10 Angebote dem Individuum in Situationen zumindest die Möglichkeit zur selbständigen Anwendung von Gewalt eingeräumt werden muss, in denen das momentane Gesetz dies dogmatisch unterbindet.
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Latenight
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
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Beitrag(#743855) Verfasst am: 11.06.2007, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Blanka hat folgendes geschrieben:
häh ? hast Du jetzt eine meinung oder nicht ? bist Du atheist oder nicht ?

Ja, ich habe eine Meinung und ich bin kein Atheist.
Ich muss nicht alles, was ich nachvollziehen kann selbst machen. Und erst recht nicht alles, was mir nicht so einleuchtet, lautstark ablehnen.
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Blanka
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Beiträge: 1243
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Beitrag(#743867) Verfasst am: 11.06.2007, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Latenight hat folgendes geschrieben:
Blanka hat folgendes geschrieben:
häh ? hast Du jetzt eine meinung oder nicht ? bist Du atheist oder nicht ?

Ja, ich habe eine Meinung und ich bin kein Atheist.
Ich muss nicht alles, was ich nachvollziehen kann selbst machen. Und erst recht nicht alles, was mir nicht so einleuchtet, lautstark ablehnen.


atheist zu sein heisst doch eben die gedanken dazu nachzuvollziehen.
willst Du sagen, daß Du die prinzipien zu verstehen glaubst, aber es nicht zum teil Deiner gedankenwelt wird, obwohl Du keine unstimmigkeiten darin finden kannst ?
das ist so wie ein mathematisches gesetz zu lernen, zu verstehen daß es richtig ist, aber es nicht teil seiner kognition werden zu lassen. sorry, das kapier ich nur wenn ich gleichzeitig mit der shizo-keule wackeln darf zwinkern
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Latenight
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 2549

Beitrag(#743900) Verfasst am: 11.06.2007, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Blanka hat folgendes geschrieben:
mathematisches gesetz zu lernen, zu verstehen daß es richtig ist, aber es nicht teil seiner kognition werden zu lassen.

Atheismus ist aber nicht "richtig" im Sinne eines Theorems, sondern schlicht eine Position. Das scheinen manche nicht ganz wahrhaben zu wollen zwinkern
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#743907) Verfasst am: 11.06.2007, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Latenight hat folgendes geschrieben:

Ja, ich habe eine Meinung und ich bin kein Atheist.


Was bist Du denn?
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Latenight
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 2549

Beitrag(#743912) Verfasst am: 11.06.2007, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Latenight hat folgendes geschrieben:

Ja, ich habe eine Meinung und ich bin kein Atheist.


Was bist Du denn?


Jetzt erklär doch mal endlich, wie das so ist mit der Sanktionierbarkeit von Daschners Verhalten und den 10 Angeboten.
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kolja
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
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Beitrag(#743915) Verfasst am: 11.06.2007, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Latenight hat folgendes geschrieben:
Konkrete Gegenargumente sind diesbezüglich weder von Kramer noch von dir gekommen.

Genau genommen gab' es hier im Thread jede Menge Gegenargumente, auf die Du allerdings nicht eingehst. Statt dessen wiederholst Du gebetsmühlenartig Deine immer gleichen und bereits widerlegten Fehlschlüsse. Aber das bin ich ja aus anderen Diskussionen mit Dir gewohnt.

kolja hat folgendes geschrieben:
Aus der Forderung, sich eigene Gedanken zu machen und Autoritäten kritisch zu hinterfragen, folgt keine konkrete Handlungsanweisung für den Konfliktfall.
Latenight hat folgendes geschrieben:
Aber sehr wohl, dass man einem Beamten nicht unter Strafandrohung verbieten kann, dogmatisch, in jedem Fall sein Gewissen der Dienstordnung unterzuordnen.

Diese Schlussfolgerung ist immer noch an den Haaren herbeigezogen. Aus der Forderung an jeden Einzelnen, geltendes Recht nicht als Dogma zu betrachten, sondern kritisch zu hinterfragen, folgt nicht, dass man Rechtsbrüche nicht mehr sanktionieren kann, denn es gibt gute Gründe, trotz Verzicht auf Dogmen verbindliche Gesetze zu beschließen.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#743937) Verfasst am: 11.06.2007, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Latenight hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Latenight hat folgendes geschrieben:

Ja, ich habe eine Meinung und ich bin kein Atheist.


Was bist Du denn?


Jetzt erklär doch mal endlich, wie das so ist mit der Sanktionierbarkeit von Daschners Verhalten und den 10 Angeboten.


Da gibt es nichts zu erklären. Was bist Du denn jetzt für einer?
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Latenight
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 2549

Beitrag(#743978) Verfasst am: 11.06.2007, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Da gibt es nichts zu erklären.

Was ist dann so schwer dran, das auch so zu schreiben?

Andern reibst du ja auch das Angebot von der Kritikimmunisierung unter die Nase.

kolja hat folgendes geschrieben:
Genau genommen gab' es hier im Thread jede Menge Gegenargumente, auf die Du allerdings nicht eingehst. Statt dessen wiederholst Du gebetsmühlenartig Deine immer gleichen und bereits widerlegten Fehlschlüsse. Aber das bin ich ja aus anderen Diskussionen mit Dir gewohnt.


Dann antworte bitte konkret auf die Frage.
Kramers Antwort: "Da gibt es nichts zu erklären".

kolja hat folgendes geschrieben:
Diese Schlussfolgerung ist immer noch an den Haaren herbeigezogen. Aus der Forderung an jeden Einzelnen, geltendes Recht nicht als Dogma zu betrachten, sondern kritisch zu hinterfragen, folgt nicht, dass man Rechtsbrüche nicht mehr sanktionieren kann, denn es gibt gute Gründe, trotz Verzicht auf Dogmen verbindliche Gesetze zu beschließen.

Zum 10. Mal.
Es geht darum, welchen Freiraum eine Rechtsordnung dem Individuum bei der selbständigen Anwendung von Gewalt einräumen müsste, wenn sie auf den 10 Angeboten aufbauen würde.
Und um den Vergleich dieser Freiräume mit denen, die die jetzige Rechtsordnung bietet.
Um anschließend vergleichen zu können, ob diese 10 Angebote konsequent umgesetzt in eine lebenswertere Zukunft münden oder eben nicht.
Und um die Problematik deutlich zu machen habe ich den Fall Daschner gewählt.
Könnte das konkrete Verhalten von Herrn Daschner auch durch einen Gesetzeskodex, der auf den 10 Angeboten aufbaut und diesen nicht grundlegend widerspricht, sanktioniert werden oder eben nicht?
Ist denn das so schwierig? Die Diskussion kann ganz kurz ausfallen, wenn du oder Kramer endlich einmal die Freundlichkeit hätte konkret zu zeigen, gegen welches Angebot Herr Daschner verstoßen hat, anstatt solchen Kinderkram abzuziehen.
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Wolf
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Beitrag(#743991) Verfasst am: 11.06.2007, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Latenight hat folgendes geschrieben:
Könnte das konkrete Verhalten von Herrn Daschner auch durch einen Gesetzeskodex, der auf den 10 Angeboten aufbaut und diesen nicht grundlegend widerspricht, sanktioniert werden oder eben nicht?

Ja. Wobei ich "aufbaut" nicht im Sinne von "baut auschließlich auf" verstehen möchte.
Wenn du mir zeigst, wie ein generelles Verbot der Folter nicht mit den 10Angeboten vereinbar ist, zeig ich dir deinen Fehler.

Übrigens machst du den Fehler die Angebote als Gesetzetext zu sehen(dafür wurden sie nicht gemacht), der vollständig ist.
Zitat:
Es geht darum, welchen Freiraum eine Rechtsordnung dem Individuum bei der selbständigen Anwendung von Gewalt einräumen müsste, wenn sie auf den 10 Angeboten aufbauen würde.

Es geht darum die Rechtsordnung zu hinterfragen und legetimiert zur selbstständigen (angemessenen) Gewalt in Notfällen(welche ich: in einer besonders ungerechten Rechtsoordnung, wie in einigen Diktatur sehe.).
Es bleibt insofern Freiraum: da Notfall in den 10Angeboten nicht definiert wurde und eine böswillige Auslegung könnte zu deinem Ergebnis kommen.
Eine wesentlich neutralere Position würde im Gesetzestext noch eine Präzisierung von Notfall(und einigen anderen Punkten) verlangen.

Zitat:
Um anschließend vergleichen zu können, ob diese 10 Angebote konsequent umgesetzt in eine lebenswertere Zukunft münden oder eben nicht.
Der Vergleich ist erst möglich, wenn eine Präzession durch einen erläuternen Text erfolgt, der zwar juristisch sicher wichtig ist, aber nicht sonderlich wichtig ist um die Angebote zu verstehen, da sich jeder westliche Menschminuslatenight ungefähr das selbe unter Notfall, Idealen der Humanität, etc. vorstellt.
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kolja
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Beitrag(#744015) Verfasst am: 11.06.2007, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Latenight hat folgendes geschrieben:
Zum 10. Mal.

Ich hab's befürchtet.

Latenight hat folgendes geschrieben:
Es geht darum, welchen Freiraum eine Rechtsordnung dem Individuum bei der selbständigen Anwendung von Gewalt einräumen müsste, wenn sie auf den 10 Angeboten aufbauen würde.

Dieses "müssen" begründest Du aber mit Fehlschlüssen, und wenn man Dir diese Fehlschlüsse darlegt, ignorierst Du diese Darlegungen und wiederholst Deine Ausführungen von vorne. So wie jetzt gerade.

Die 10 Angebote sind eine grobe ethische Standortbestimmung und Diskussionsgrundlage, mehr nicht. Eine konkrete Rechtsordnung folgt daraus nicht zwingend, dafür sind sie viel zu schwammig und interpretationsbedürftig.

Latenight hat folgendes geschrieben:
Könnte das konkrete Verhalten von Herrn Daschner auch durch einen Gesetzeskodex, der auf den 10 Angeboten aufbaut und diesen nicht grundlegend widerspricht, sanktioniert werden oder eben nicht?

Ja, natürlich.

Wäre staatliche Folter erlaubt, würde dies dem "Ideal der Humanität" insgesamt mehr schaden als nutzen, also muss sie verboten bleiben. Selbstständiges Denken und kritisches Hinterfragen des geltenden Rechts ist in einer offenen und demokratischen Gesellschaft auch möglich, ohne dass man die allgemeine Verbindlichkeit der Gesetze aufgibt, die für eine stabile und verlässliche Gesellschaft nötig sind. Gesetze können also revidierbar und kritisierbar (keine Dogmen) und trotzdem verbindlich sein (solange sie gelten).

Diese Interpretation der Angebote ist vielleicht nicht zwingend, aber möglich und plausibel.

Latenight hat folgendes geschrieben:
Die Diskussion kann ganz kurz ausfallen, wenn du oder Kramer endlich einmal die Freundlichkeit hätte konkret zu zeigen, gegen welches Angebot Herr Daschner verstoßen hat, anstatt solchen Kinderkram abzuziehen.

Da ist er wieder, der Kategorienfehler, auf dessen hemmungslose Ausbeutung sich Deine ganze Argumentation stützt. Du erwartest, dass sich der konkrete Verstoß bereits eindeutig in den Angeboten findet, diese sind aber keine fertige Rechtsordnung, sondern nur eine Diskussionsgrundlage, von der ausgehend verschiedene mögliche Rechtsordnungen begründet werden können.

Um Deine Behauptung zu wiederlegen ist es daher nicht nötig, zu zeigen, dass Daschner gegen eines dieser Angebote verstoßen hätte, es reicht, zu zeigen, dass eine mit den Angeboten kompatible Rechtsordnung denkbar und begründbar wäre, gegen die er verstoßen würde.
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Beitrag(#744167) Verfasst am: 11.06.2007, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Latenight hat folgendes geschrieben:
Könnte das konkrete Verhalten von Herrn Daschner auch durch einen Gesetzeskodex, der auf den 10 Angeboten aufbaut und diesen nicht grundlegend widerspricht, sanktioniert werden oder eben nicht?

Ja. Wobei ich "aufbaut" nicht im Sinne von "baut auschließlich auf" verstehen möchte.
Wenn du mir zeigst, wie ein generelles Verbot der Folter nicht mit den 10Angeboten vereinbar ist, zeig ich dir deinen Fehler.

Übrigens machst du den Fehler die Angebote als Gesetzetext zu sehen(dafür wurden sie nicht gemacht), der vollständig ist.
Zitat:
Es geht darum, welchen Freiraum eine Rechtsordnung dem Individuum bei der selbständigen Anwendung von Gewalt einräumen müsste, wenn sie auf den 10 Angeboten aufbauen würde.

Es geht darum die Rechtsordnung zu hinterfragen und legetimiert zur selbstständigen (angemessenen) Gewalt in Notfällen(welche ich: in einer besonders ungerechten Rechtsoordnung, wie in einigen Diktatur sehe.).


Hier sind wir aber beim kategorischen Imperativ. Du kannst nicht irgend welche 'Angebote' machen und sie zur ethischen Leitlinie erheben, aber als Grundlage für ein Gesetzeswerk sind sie dann unbrauchbar.

Das Argument Latenights, dass ich voll unterstütze, ist die Beliebigkeit der Öffnungsklauseln. Es geht eben nicht darum, den Fall des politischen Mordes, Folter und anderweitiger Regelbruch genauer zu definieren. Wir wissen sehr wohl, dass eine kleine Ausstiegsklausel letztlich entscheident ist.

Z.B. In der ersten Abteribungspragraphenrefom wurde die Indikationenregel besprochen. Da war die Rede von armen Vergewaltigungsopfern und von Gefahren für das Leben von Mutter und Kind. Auch heute noch ist die Abtreibung nicht legal, aber straffrei.
Ergebnis: Fast alle halten die 'soziale Indikation' für legal, nach der heute fast jede Abgetreibung durchgeführt wird. Ebenso hat jedes Gesetz noch Schlupflöcher, dass bei aller Sorgfalt immer noch nicht die Grenzen so exakt festlegt, dass dem Geist des Gesetzes eindeutig entsprochen werden kann.

Ich will hier keine Abtreibungsdiskussion vom Zaun brechen, sondern dies lediglich als den markannten Punkt Markieren: Die Öffnungsklausel bestimmt die Regel. Ausrufezeichen

Die Beführworter der 10 Angebote behaupten doch immer, die Menschen wären ohnehin doch moralisch und bräuchten keine Gängelung durch starre Gesetze.

Ich aber sage: Der moralische Mensch, der in einer Situation einen Notfall erkennt, übernimmt auch die Verantwortung, nach seinem Gewissen zu handeln! Er braucht dafür keine Gummiparagraphen!

Zitat:
Der Vergleich ist erst möglich, wenn eine Präzession durch einen erläuternen Text erfolgt, der zwar juristisch sicher wichtig ist, aber nicht sonderlich wichtig ist um die Angebote zu verstehen, da sich jeder westliche Menschminuslatenight ungefähr das selbe unter Notfall, Idealen der Humanität, etc. vorstellt.


Und das wird nicht funktionieren. Das ist so, als wolltest du Wasser schneiden.
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Wolf
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Beitrag(#744265) Verfasst am: 11.06.2007, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

ballancer hat folgendes geschrieben:

Hier sind wir aber beim kategorischen Imperativ. Du kannst nicht irgend welche 'Angebote' machen und sie zur ethischen Leitlinie erheben, aber als Grundlage für ein Gesetzeswerk sind sie dann unbrauchbar.
Ich sehe keinen Zusammenhang zum kI. Denn ich halte es für vertretbar, wenn jeder Autoritäten und Gesetze hinterfragt. Ich gehe sogar noch weiter und halte es für befürwortenswert. Zudem halte ich den kI nicht für das beste Modell.
Das sich die 10Angebote nicht durch eine Präzierung als Gesetze eignen habe ich doch geschrieben.
Zitat:

Das Argument Latenights, dass ich voll unterstütze, ist die Beliebigkeit der Öffnungsklauseln. Es geht eben nicht darum, den Fall des politischen Mordes, Folter und anderweitiger Regelbruch genauer zu definieren. Wir wissen sehr wohl, dass eine kleine Ausstiegsklausel letztlich entscheident ist.
Die Beliebigkeit gibt es doch nur wenn keine weiteren Präzisierungen erfolgen und wenn man ein sehr verdrehtes Sprachverständnis hat. Die Ausstiegsklausel ist entscheident und richtig, wenn die Anwendung genügend eingeschränkt ist.
Zitat:


Z.B. In der ersten Abteribungspragraphenrefom wurde die Indikationenregel besprochen.

Da war die Rede von armen Vergewaltigungsopfern und von Gefahren für das Leben von Mutter und Kind. Auch heute noch ist die Abtreibung nicht legal, aber straffrei.
Das ist imgrunde das selbe bis auf die Tatsache, dass der Gesetzgeber ein negatives moralisches Urteil fehlt, was ich für nicht angebracht halte.
Übrigens ist wenn ich nicht irre auch der Streik in Österreich nur straffrei.
Zitat:

Ergebnis: Fast alle halten die 'soziale Indikation' für legal, nach der heute fast jede Abgetreibung durchgeführt wird.
Sie ist ja auch quasilegal.
Der Gesetzgeber hat insofern einen Scheiß gebaut, indem der Staat bzw das Land illegales, aber straffreies anbietet bzw sogar bieten muss.(Ich kenn mich mit der aktuellen Lage nicht genau aus.)
Zitat:

Ebenso hat jedes Gesetz noch Schlupflöcher, dass bei aller Sorgfalt immer noch nicht die Grenzen so exakt festlegt, dass dem Geist des Gesetzes eindeutig entsprochen werden kann.
Die Straffreiheit der Abtreibung war wahrscheinlich kein ideales Beispiel, da ich Befürworter dieser bin. Welche Schlupflöcher meinst du konkret? In Österreich gilt es als straffrei bis zur 12Schwangerschaftswoche, in Deutschland bis zur dritten Schwangerschaftswoche. Dannach wird sie seltsamerweise legal wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
Zitat:


Ich will hier keine Abtreibungsdiskussion vom Zaun brechen, sondern dies lediglich als den markannten Punkt Markieren: Die Öffnungsklausel bestimmt die Regel. Ausrufezeichen
Die Straffreiheit ist keine Öffnungsklausel, sondern eine schlechte Korrektur einer verfehlten Regel.
Zitat:

Die Beführworter der 10 Angebote behaupten doch immer, die Menschen wären ohnehin doch moralisch und bräuchten keine Gängelung durch starre Gesetze.

Wo habe ich das behauptet?
Zitat:


Ich aber sage: Der moralische Mensch, der in einer Situation einen Notfall erkennt, übernimmt auch die Verantwortung, nach seinem Gewissen zu handeln! Er braucht dafür keine Gummiparagraphen!
Aber eine rechtliche Legitimierungen, die einem ein Strafverfahren und Gefängnissaufenthalt erspart wäre nicht schlecht. Zudem sind die 10Angebote eben keine Paragraphen, sondern eine Diskussionsgrundlage, deswegen kann man ihnen das Gummi nicht vorwerfen.
Zitat:


Zitat:
Der Vergleich ist erst möglich, wenn eine Präzession durch einen erläuternen Text erfolgt, der zwar juristisch sicher wichtig ist, aber nicht sonderlich wichtig ist um die Angebote zu verstehen, da sich jeder westliche Menschminuslatenight ungefähr das selbe unter Notfall, Idealen der Humanität, etc. vorstellt.


Und das wird nicht funktionieren. Das ist so, als wolltest du Wasser schneiden.

Ich kann Wasser schneiden. Am leichtesten gehts wenn mans gefrierst und mit nachdem Schnitt gleich räumlich trennt, damits nicht wieder zusammenwächst.
Übrigens kannst du nicht erläutern warum es nicht funktioniert.
Zudem halte ich unsere Gesetzelage diesbezüglich im wesentlichen isomorph zu einer präzisierte Version der Angebote.
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Latenight
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Beitrag(#744523) Verfasst am: 12.06.2007, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Ja. Wobei ich "aufbaut" nicht im Sinne von "baut auschließlich auf" verstehen möchte.

Ich auch nicht, sondern im Sinne von "ist nicht widersprüchlich zu".

Wolf hat folgendes geschrieben:
Übrigens machst du den Fehler die Angebote als Gesetzetext zu sehen(dafür wurden sie nicht gemacht), der vollständig ist.

Nein, ich sehe sie als grundlegende Prinzipien und hinterfrage, welche Räume ein Gesetzeskodex in bestimmten Fragen schaffen müsste, um mit diesen Prinzipien vereinbar zu sein.

Wolf hat folgendes geschrieben:
Wenn du mir zeigst, wie ein generelles Verbot der Folter nicht mit den 10Angeboten vereinbar ist, zeig ich dir deinen Fehler.

Einfacher wäre, du zeigst, gegen welche Angebote Daschner konkret verstoßen haben soll. Dann können wir das in Gedanken ja mal durchspielen.

Wolf hat folgendes geschrieben:
Eine wesentlich neutralere Position würde im Gesetzestext noch eine Präzisierung von Notfall(und einigen anderen Punkten) verlangen.

Die Frage ist, ob diese Präzisierung ohne Widerspruch zu den 10 Angeboten so eng gefasst werden könnte, wie unser gegenwärtiger Notwehrrahmen.

Wolf hat folgendes geschrieben:
Es geht darum die Rechtsordnung zu hinterfragen und legetimiert zur selbstständigen (angemessenen) Gewalt in Notfällen(welche ich: in einer besonders ungerechten Rechtsoordnung, wie in einigen Diktatur sehe.).

Sehe ich darin natürlich ebenfalls. Aber Notfälle bei der "Durchsetzung der Ideale der Humanität" sind doch nicht ausschließlich auf das Wirken von Politikern beschränkt.

Wolf hat folgendes geschrieben:
da sich jeder westliche Menschminuslatenight ungefähr das selbe unter Notfall, Idealen der Humanität, etc. vorstellt.

Da ist der Fall Daschner eben wieder interessant.

kolja hat folgendes geschrieben:
Die 10 Angebote sind eine grobe ethische Standortbestimmung und Diskussionsgrundlage, mehr nicht. Eine konkrete Rechtsordnung folgt daraus nicht zwingend, dafür sind sie viel zu schwammig und interpretationsbedürftig.

Bestreitet ja auch niemand Mit den Augen rollen

kolja hat folgendes geschrieben:
Wäre staatliche Folter erlaubt, würde dies dem "Ideal der Humanität" insgesamt mehr schaden als nutzen, also muss sie verboten bleiben.

Da bringst du es auf den Punkt. Der einzelne mündige Mensch handelt nicht im Durchschnitt, sondern im Einzelfall.
Kannst du im Fall Daschner konkret erklären, inwiefern ein vorschriftsgemäßes Handeln zur Durchsetzung der "Ideale der Humanität" geeignet wären?

kolja hat folgendes geschrieben:
Da ist er wieder, der Kategorienfehler, auf dessen hemmungslose Ausbeutung sich Deine ganze Argumentation stützt. Du erwartest, dass sich der konkrete Verstoß bereits eindeutig in den Angeboten findet, diese sind aber keine fertige Rechtsordnung, sondern nur eine Diskussionsgrundlage, von der ausgehend verschiedene mögliche Rechtsordnungen begründet werden können.

Lass doch mal das martialische Gequängel von der Ausbeutung des Kategoriefehlers.
Zum x.ten Mal. Ein konkreter Gesetzestext ist an dieser Stelle egal.
Kann Herr Daschner für sich in Anspruch nehmen, im Sinne der 10 Angebote gehandelt zu haben?

Und wenn nicht, gegen welches Prinzip hat er verstoßen?

Konkrete Frage, müsste sich doch wirklich leicht beantworten lassen, wenn meine Argumentation so blöd ist, wie du sie hier darstellst.


ballancer hat folgendes geschrieben:
Das Argument Latenights, dass ich voll unterstütze, ist die Beliebigkeit der Öffnungsklauseln. Es geht eben nicht darum, den Fall des politischen Mordes, Folter und anderweitiger Regelbruch genauer zu definieren. Wir wissen sehr wohl, dass eine kleine Ausstiegsklausel letztlich entscheident ist.


Genau das ist ein zentraler Punkt hinter meiner Betrachtung.
Müsste eine Rechtsordnung, die mit diesen postulierten Prinzipien wirklich vereinbar wäre mehr "Öffnungsklauseln" für die Anwendung von Gewalt schafften (um nicht schon im Prinzip den Angeboten zu widersprechen) als unser jetziges Gesetz.
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Latenight
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Beitrag(#744526) Verfasst am: 12.06.2007, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Zudem halte ich unsere Gesetzelage diesbezüglich im wesentlichen isomorph zu einer präzisierte Version der Angebote.

Das stimmt doch nicht.

Lassen wir die Diktatur mal außen vor.

Als Normalbürger ist für dich der Notfall zur Gewaltanwendung genau dann gegeben, wenn du oder jemand anderes unmittelbar in der Situation aktiv bedroht wirst. Ende.

Die "Durchsetzung der Ideale der Humanität" ist doch nicht nur in solchen Situationen behindert. Dieser Passus umfasst doch wesentlich mehr.
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