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23-Jähriger erstochen, weil er Jugendliche wegen weggeworfenen Müll kritisierte
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Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#746814) Verfasst am: 14.06.2007, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Sokrateer schrieb:
Zitat:
Das Jugendstrafrecht sollte für solche Fälle aufgehoben werden. Es sollte für Kleinigkeiten und Dummheiten gelten, nicht für jemanden, der nun schon zum zweiten Mal kaltblütig auf jemanden einsticht.


Tja, erst heben wir das auf, dann jenes und am Ende die Demokratie.
Ich frage mich im Moment wieder einmal, was an geistigen Verwüstungen die Rot-Grüne Bundesregierungen bei den jüngeren hier hinterlassen hat.


Wenn du wirklich "Demokratie" haben willst, ist das die Lösung Sehr glücklich (zum besseren Verständniss: Ich bin Anhänger des Anarchismus')

Was das allerdings mit Joschka und Gerd zu tun haben soll, entgeht mir auch. Frage
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"Jede hat mich gern, aber keine liebt mich! - Wenn ich an den lieben Gott glaubte, - wie müßte ich ihn hassen!"
Erich Mühsam, Tagebücher
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#746816) Verfasst am: 14.06.2007, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ich frage mich im Moment wieder einmal, was an geistigen Verwüstungen die Rot-Grüne Bundesregierungen bei den jüngeren hier hinterlassen hat.


Die Auswirkungen der Rot-Grünen Bundesregierungen bei Sokrateer dürfrten sich arg in Schranken halten. Der Zusammenhang mit dem Thema erschließt sich mir sowieso nicht.


Doch doch lieber Kival, ich hatte es schon einmal gesagt hier im FGH: Alles,was mal die Linke an Einsicht und Toleranz besaß, ist seit Schröder, Künast, Däubler-Gmelin und Zypries Vergangenheit
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#746818) Verfasst am: 14.06.2007, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Das ist an sich schon mal ein zweifelhaftes und anti-intuitives Argument, dem ich keinen Glauben schenke.


Wie gut, dass wir alle Wissen, dass sowohl intuitive als induktiv gewonnene Annahmen keineswegs bessere sind.

Zitat:
Darüber hinaus habe ich vor ein paar Monaten einen Artikel über eine Studie gelesen, die ergeben hat, dass Boxtraining das Aggressionspotential erhöht, nicht verringert. Nach dem Boxtraining geht die Aggression natürlich runter, weil die Trainierenden erschöpft sind. Langfristig senkt es aber die Hemmschwellen.


Es geht nicht um Boxen.

Woher kommt dieser krampfhafte Einsatz für Kampftraining? Ihr müsst doch auf jeden Fall mal zugeben, dass ein Kampftraining Schläger zu besseren Schlägern macht. Sonst würden das Militär oder die Polizei das auch gar nicht einsetzen. Es läge nun an den Befürwortern von Kampfkursen für Schläger zu belegen, dass der behauptete positive Effekt den offensichtlichen negativen Effekt mehr als kompensiert.

Die Beweislast liegt hier sicherlich nicht bei den Skeptikern. Auch Homöopathen und sonstige Quacksalber haben schöne Theorien für die Funktionsweise ihrer Heilmethoden und kennen für jeden offensichtlichen Einwand ein Gegenargument. Nur Belege zählen und für außergewöhnliche Behauptungen verlangt man üblicherweise sogar ein höheres Maß an Belegen.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#746819) Verfasst am: 14.06.2007, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Und Ehrlich gesagt es will ja auch keiner mehr wissen hier; ich gehe jetzt lesen.
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Abc-Master
als Doppelnick gesperrt



Anmeldungsdatum: 08.06.2007
Beiträge: 235

Beitrag(#746821) Verfasst am: 14.06.2007, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Wie würde diese Diskussion wohl laufen, wäre der Täter nicht ein jugendlicher Türke, sondern ein deutscher, 58jähriger Frührentner mit Behindertenausweis? Am Kopf kratzen


Wäre es ein Deutscher der einen anderen mit mehreren Messerstichen abgestochen hat, während andere Deutsche ihn festgehalten haben, würde ich lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung wünschen.

Wäre es ein 58 Jähriger Frührentner, das gleiche.

Ich verstehe nicht was du mit den Behindertenausweis aussagen willst? Körper- oder Geistig behindert?
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atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#746822) Verfasst am: 14.06.2007, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Wie würde diese Diskussion wohl laufen, wäre der Täter nicht ein jugendlicher Türke, sondern ein deutscher, 58jähriger Frührentner mit Behindertenausweis? Am Kopf kratzen


Der war Gut Mr. Green
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Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#746823) Verfasst am: 14.06.2007, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ich frage mich im Moment wieder einmal, was an geistigen Verwüstungen die Rot-Grüne Bundesregierungen bei den jüngeren hier hinterlassen hat.


Die Auswirkungen der Rot-Grünen Bundesregierungen bei Sokrateer dürfrten sich arg in Schranken halten. Der Zusammenhang mit dem Thema erschließt sich mir sowieso nicht.


Doch doch lieber Kival, ich hatte es schon einmal gesagt hier im FGH: Alles,was mal die Linke an Einsicht und Toleranz besaß, ist seit Schröder, Künast, Däubler-Gmelin und Zypries Vergangenheit


Einsicht und Toleranz? Die waren da vorhanden?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#746824) Verfasst am: 14.06.2007, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Abc-Master hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Abc-Master hat folgendes geschrieben:
Hat man aber Angst, daß der weiter macht, ist eine Sicherheitsverwahrung nicht unnormales.


Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, dass die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" dafür notwendig ist.


Nein, das der Zusatz um bei Lebenslänglich nicht schon nach 15 Jahren rauszukommen, sondern 20 oder 25.


Du hast Recht: http://www.justiz.niedersachsen.de/master/C6090001_N5642693_L20_D0_I3749483

@Sokrateer

Ich habe keineswegs die Kampfkunst verteidigt, du hast aber am Thema vorbeigeredet, da es um Kampfkunst, nicht um Boxen ging.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)


Zuletzt bearbeitet von Kival am 14.06.2007, 22:44, insgesamt einmal bearbeitet
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#746825) Verfasst am: 14.06.2007, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Ihr müsst doch auf jeden Fall mal zugeben, dass ein Kampftraining Schläger zu besseren Schlägern macht. Sonst würden das Militär oder die Polizei das auch gar nicht einsetzen.


Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Argh
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schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#746826) Verfasst am: 14.06.2007, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
schabernick hat folgendes geschrieben:
Manche asoziale (Müll wild entsorgen), die sich dann auch noch wie ein wildes Tier (Messer) benehmen, kann man nicht resozialisieren, die Vorstufe Mensch ist schlichtweg nicht vorhanden.


(Kursive Hervorhebung von mir)

Das ist es übrigens, was ich als menschenverachtend bezeichnen würde. Hier wird jemandem das Menschsein aberkannt. - Folgt daraus dann auch, dass er nicht wie einer behandelt werden sollte?


Gut, nochmal zu diesem, meinem Posting und Deiner Antwort (bei Deiner Antwort habe ich übrigens eigenmächtig ein n gegen ein b ausgetauscht, ich denke, so war es gemeint).

Im Moment bewege ich mich auf recht dünnem Eis, ist mir klar.
Wir, ich sage jetzt bewusst, Menschen leben nach gewissen Regeln zusammen.
Warum sollten für jemanden, der, aus welchen Gründen auch immer, sich seine eigenen Regeln zusammenbastelt, nicht auch seine Regeln angewandt werden?

Egal, ob es ein Überzeugungstäter oder ein Kranker ist?

Warum soll so eine Person, kein Ersttäter, mühevoll aber zu 99 % erfolglos gehätschelt werden, anstatt wirklich in Sicherheit verwahrt zu werden?

Wer im zarten Alter von 17 Jahren schon zweimal mit dem Messer aktiv war, wird nicht mit 40 Jahren friedlich als Schaf auf der Weide grasen. Möglicherweise gibt es Ausnahmen.

Und einen Mensch mache ich nicht daran fest, dass er aufrecht geht, ein paar Voraussetzungen mehr sollte er doch erfüllen.


Ja, ich weiß, ich bewege mich auf dünnem Eis.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#746827) Verfasst am: 14.06.2007, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Forke hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ich frage mich im Moment wieder einmal, was an geistigen Verwüstungen die Rot-Grüne Bundesregierungen bei den jüngeren hier hinterlassen hat.


Die Auswirkungen der Rot-Grünen Bundesregierungen bei Sokrateer dürfrten sich arg in Schranken halten. Der Zusammenhang mit dem Thema erschließt sich mir sowieso nicht.


Doch doch lieber Kival, ich hatte es schon einmal gesagt hier im FGH: Alles,was mal die Linke an Einsicht und Toleranz besaß, ist seit Schröder, Künast, Däubler-Gmelin und Zypries Vergangenheit


Einsicht und Toleranz? Die waren da vorhanden?


Ja, die waren mal vor Schröder vorhanden; ich glaube es ja manchmal selber nicht mehr.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#746830) Verfasst am: 14.06.2007, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ach ja, bevor ich es vergesse: Reden wir hier über Mord oder Totschlag?

Nach meinem laienhaften Verständnis sind alle Merkmale des Mordes nach StGb erfüllt.


Und die wären, von Laie zu Laie ?

Niedere Beweggründe, Vorsatz, Heimtücke oder Grausamkeit.

Vorsatz ist kein Mordmerkmal. Niedrige Beweggründe sind äußerst zweifelhaft - irrationale Aggresion passt da jedenfalls nicht. Für Grausamkeit sehe ich auch keinen Anlass, und wie du auf Heimtücke kommst, kann ich nicht nachvollziehen.

Es dürfte Totschlag sein.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#746833) Verfasst am: 14.06.2007, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Woher kommt dieser krampfhafte Einsatz für Kampftraining? Ihr müsst doch auf jeden Fall mal zugeben, dass ein Kampftraining Schläger zu besseren Schlägern macht.

Lachen

Nein, das werde ich auf keinen Fall zugeben, weil das nicht stimmt. Es kommt auf den ganz konkreten Inhalt an.
Und selbst wenn der geeignet wäre, die Effizienz im Kampf zu steigern, dann müsste ein solches Training recht lange durchgezogen werden.

Dazu ist besagte Therapie aber gar nicht geeignet. Da lernt man das "drumherum" und konkrete Kampftechniken so gut wie gar nicht.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#746834) Verfasst am: 14.06.2007, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
... und wie du auf Heimtücke kommst, kann ich nicht nachvollziehen. ...


Das Opfer wurde festgehalten (?)
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#746835) Verfasst am: 14.06.2007, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Abc-Master hat folgendes geschrieben:

Weil Mord eine Planung voraussetzt.


Quatsch.

Die Experten wieder am Werk hier... Mit den Augen rollen
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#746838) Verfasst am: 14.06.2007, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Das ist an sich schon mal ein zweifelhaftes und anti-intuitives Argument, dem ich keinen Glauben schenke. Darüber hinaus habe ich vor ein paar Monaten einen Artikel über eine Studie gelesen, die ergeben hat, dass Boxtraining das Aggressionspotential erhöht, nicht verringert. Nach dem Boxtraining geht die Aggression natürlich runter, weil die Trainierenden erschöpft sind. Langfristig senkt es aber die Hemmschwellen.


Boxtraining in der Resoz. arbeitete auf Grundlage der Katharsistheorie. Das ist aber nicht die Grundlage der Therapie mittels Kampfkunst. Hier wird nicht wild drauflosgeboxt, sondern es geht darum : die Umwelt beeinflussen lernen, auf äußere Reize reagieren können, Handlungsspielräume erweitern und ausschöpfen lernen, Entwicklung von Eigenschaften wie Willenskraft, Selbstdisziplin, Mut, Ausdauer, Toleranz, Ehrlichkeit, Fairneß und Hilfsbereitschaft durch Training.

Klingt nach Karate-Kid II. Lernt man nun im Kampfkunst-Training, wie man effizient schlägt, tritt, sich deckt und ausweicht? Die von dir genannten Werte helfen dem Schläger bis auf das deplatziert wirkende "Ehrlichkeit" und "Fairneß", wobei sich Gewaltäter gerne einreden, dass sie selber angegriffen wurden und das Recht haben, sich zu wehren, weil einer blöd geschaut hat, wegen der Ehre oder sonstwas.

Und von welchem Kampfkunst-Training sprichst du überhaupt? In den Medien wird meiner Erinnerung nach sowieso immer über traditionelles Boxtraining.


Zuletzt bearbeitet von Sokrateer am 14.06.2007, 22:51, insgesamt einmal bearbeitet
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#746840) Verfasst am: 14.06.2007, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.



Zitat:
§ 227
Körperverletzung mit Todesfolge

(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


@Xamanoth

Wo ist der Übergang zwischen den Beiden Straftatbeständen? Bei der In-Kauf-Nahme des Sterbens des opfers?
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Zuletzt bearbeitet von Kival am 14.06.2007, 22:52, insgesamt einmal bearbeitet
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#746842) Verfasst am: 14.06.2007, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.


Hä? Und wann ist man nun ein Mörder? Wer einen Menschen tötet ohne ein Totschläger zu sein? zwinkern
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Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#746843) Verfasst am: 14.06.2007, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ich frage mich im Moment wieder einmal, was an geistigen Verwüstungen die Rot-Grüne Bundesregierungen bei den jüngeren hier hinterlassen hat.


Die Auswirkungen der Rot-Grünen Bundesregierungen bei Sokrateer dürfrten sich arg in Schranken halten. Der Zusammenhang mit dem Thema erschließt sich mir sowieso nicht.


Doch doch lieber Kival, ich hatte es schon einmal gesagt hier im FGH: Alles,was mal die Linke an Einsicht und Toleranz besaß, ist seit Schröder, Künast, Däubler-Gmelin und Zypries Vergangenheit


Einsicht und Toleranz? Die waren da vorhanden?


Ja, die waren mal vor Schröder vorhanden; ich glaube es ja manchmal selber nicht mehr.


So wie bei...Äh..wie hieß er denn noch..Ziege? Lafontaine? Schmidt? Brandt? Wehner?
Ich versteh nicht wann da jemals EINSICHT überhaupt vorhanden war... obwohl Wehner in jungen Jahren mal mit libertären Ideen geliebäugelt hat. Sobald er bei der KPD war, war das natürlich vergessen.
Bei den Grünen schon eher, aber dann schön die Partei auf LINIE gebracht und Fundis raus... und Tschüß Basisdemokratische Prinzipien. Tz.


Trotzdem hab ich das Gefühl, wir reden aneinander vorbei. Mit den Augen rollen
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#746844) Verfasst am: 14.06.2007, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Zitat:
§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.


Um die Kriterien dann auch einmal genannt zu haben..

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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#746846) Verfasst am: 14.06.2007, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Sicherheitsverwahrung aka wegsperren auf Lebenszeit.

Auf Lebenszeit habe ich nie gefordert.

Schulterzucken

Wolf hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zu niedrige hemmschwelle.
solche leute sollten nach ihrer langjährigen haftstrafe in sicherungsverwahrung.
ich sehe wenig chance für resozialsierung. Deprimiert

Hugh. Der Stammtisch hat gesprochen.

Und der Stammtisch hat Recht.
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Abc-Master
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Anmeldungsdatum: 08.06.2007
Beiträge: 235

Beitrag(#746847) Verfasst am: 14.06.2007, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Abc-Master hat folgendes geschrieben:

Weil Mord eine Planung voraussetzt.


Quatsch.

Die Experten wieder am Werk hier... Mit den Augen rollen


Zitat aus Wikipedia:

Zitat:
Ein Mord ist die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen unter besonders erschwerenden Umständen.


Nun, Vorsatz ist die Absicht es zu tun, und das bedeutet Planung. Kein Planung in der Hinsicht, daß man vorher ein Plan entwickelt, sondern man mit dem Plan (anders ausgedrückt auch Vorsatz) geht einen zu töten. Das ist für mich das gleiche.
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schabernick
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Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#746849) Verfasst am: 14.06.2007, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Zitat:
§ 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.


Hä? Und wann ist man nun ein Mörder? Wer einen Menschen tötet ohne ein Totschläger zu sein? zwinkern


Mord ist geplant.
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AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26398
Wohnort: München

Beitrag(#746851) Verfasst am: 14.06.2007, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Sicherheitsverwahrung aka wegsperren auf Lebenszeit.

Auf Lebenszeit habe ich nie gefordert.

Schulterzucken

Wolf hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zu niedrige hemmschwelle.
solche leute sollten nach ihrer langjährigen haftstrafe in sicherungsverwahrung.
ich sehe wenig chance für resozialsierung. Deprimiert

Hugh. Der Stammtisch hat gesprochen.

Und der Stammtisch hat Recht.


Mit 80 darf er aus dem Knast... das ist doch nicht auf Lebenszeit! zwinkern
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Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#746852) Verfasst am: 14.06.2007, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:


Klingt nach Karate-Kid II. Lernt man nun im Kampfkunst-Training, wie man effizient schlägt, tritt, sich deckt und ausweicht?

Nein.


Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Und von welchem Kampfkunst-Training sprichst du überhaupt. In den Medien wird meiner Erinnerung nach immer über traditionelles Boxtraining.


Affekt-Kontroll-Training (A.K.T) ist ein Stichwort.

Beispielsweise in der forensischen Klinik Schloß Haldem ist Kampfkunst übrigens seit 1991 fester Bestandteil der therapeutischen Behandlung.

Wäre das so ein Unsinn, wie Du denkst, hätten dieser und andere Läden längst dichtmachen müssen weil kein Geld mehr bewilligt würde und eben genau solche Argumente wie "auch noch den Kriminellen das prügeln beibringen" kommen würden. Der Erfolg muss (und ist) daher sogar überdurchschnittlich hoch sein, damit solche Therapieformen legitimiert werden können.

Wie gesagt, hier ist nicht der Raum und die Zeit und eigentlich bin ich da auch eigentlich nicht der geeignete Mensch, das angemessen darzustellen. Ich weiss nur dass es sowas gibt, udn es gibt ja auch noch viele andere Ansätze. Als ich das einführte hier wolte ich nur den Blick drauf lenken, dass jugendliche Gewalttäter nicht so untherapierbar sind, wie man häufig denkt.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#746853) Verfasst am: 14.06.2007, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
... und wie du auf Heimtücke kommst, kann ich nicht nachvollziehen. ...


Das Opfer wurde festgehalten (?)


Das spielt keine Rolle. Heimtücke erfordert bewusste Ausnutzung der arb- und Wehrlosigkeit. (plus noch ein paar Sachen, die die Literatur verlangt, aber das ist jetzt zu kompliziert). Arglos ist, wer sich im Zeitpunkt des Angriffs keiner Bedrohung versieht und allein aufgrund dessen in seiner Verteidigung beschränkt ist. Hinzu kommen muss eine besondere Verwerflichkeit aus der Gesamtbetrachtung heraus.

Mord ist ein Ausnahmetatbestand. Das Bundesverfassungsgericht hält die Verhängung einer lebenslangen Haft nur für Vertretbar, wenn die Merkmale absolut restriktiv angewandt werden, mithin Ausnahmen bleiben. Nicht jede Tötung, die irgendwie gemein erscheint, ist Mord. Grausamkeit kommt auch nicht in Betracht, da dies die Beibringung von Schmerzen zusätzlich zur bloßen Tötungshandlung erfordert - das diese Schmerzhaft ist, spielt keine Rolle. (Ich möchte anmerken, dass ich mir diese Def. nicht ausgedacht habe, das ist so, ich bin nicht schuld, wenn es jemandem nicht gefällt).

Für einen Jugendlichen kommt eine lebenslange Freiheitsstrafe schon mal gar nicht in Betracht. Sicherungsverwahrung erst recht nicht. Man kann mir auch nicht wirklich erklären, dass man die definitive Wahrscheinlichkeit sieht, dass jemand nach 10 Jahren immer noch solche eine Bedrohung darstellt, dass dies angebracht wäre.

Die besondere Schwere der Schuld kommt nur in betracht, wenn die Tat gegenüber einem normalen Mord (der schon wie gesagt die Ausnahme bleiben soll) nochmal extra verwerflich ist. Das Töten aus bloßer Wut oder aus einer Nichtigkeit heraus reicht definitiv nicht. Standartbeispiele sind mehrfachmörder oder Terroristen.
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schabernick
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Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#746854) Verfasst am: 14.06.2007, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Zitat:
§ 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.



Zitat:
§ 227
Körperverletzung mit Todesfolge

(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


@Xamanoth

Wo ist der Übergang zwischen den Beiden Straftatbeständen? Bei der In-Kauf-Nahme des Sterbens des opfers?


Bei der In-Kauf-Nahme des Sterbens des opfers? Ja.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#746855) Verfasst am: 14.06.2007, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

@AP

Sicherheitsverwahrung muss alle fünf Jahre (oder so; hab das nicht mehr genau im Kopf) überprüft werden, erweist sich dann, dass der Täter keine Gefahr mehr darstellt, ist er freizulassen (mal verweinfacht ausgedrückt). Sicherheitsverwahrung bedeutet nicht zwangsläufig, dass er lebenslänglich im Gefägnis bleibt.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)


Zuletzt bearbeitet von Kival am 14.06.2007, 23:00, insgesamt einmal bearbeitet
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#746857) Verfasst am: 14.06.2007, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:


Wo ist der Übergang zwischen den Beiden Straftatbeständen? Bei der In-Kauf-Nahme des Sterbens des opfers?


Nein, wenn das nicht vorliegt, kommt nur fahrlässige Tötung in Betracht. mord liegt vor, wenn Umstände vorliegen, die zusätzlich zur Tatsache der gewollten und geplanten Tötung eine besonder Verwerflichkeit begründen. Und der Mord ist die Ausnahme, nicht die Regel.
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#746860) Verfasst am: 14.06.2007, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Sicherheitsverwahrung aka wegsperren auf Lebenszeit.

Auf Lebenszeit habe ich nie gefordert.

Schulterzucken

Wolf hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zu niedrige hemmschwelle.
solche leute sollten nach ihrer langjährigen haftstrafe in sicherungsverwahrung.
ich sehe wenig chance für resozialsierung. Deprimiert

Hugh. Der Stammtisch hat gesprochen.

Und der Stammtisch hat Recht.

Wo liest du das lebenslang?
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Trish:(
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