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Soll lebenslang ein Leben lang sein?
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII

Beitrag(#747073) Verfasst am: 15.06.2007, 09:10    Titel: Soll lebenslang ein Leben lang sein? Antworten mit Zitat

(Inspiriert vom Messerstecherthread, es soll aber keine juristische Erörterung sein)

Mich beschäftigt momentan die Konsequenzen eines Mordes in unserer Gesellschaft. Eure Meinung dazu würde mich interessieren.

Von meinem ethischen Empfinden her stört es mich ungemein, dass Mörder nicht für den Rest ihres Lebens eingesperrt werden. Die 15 Jahre, bei denen es sich anscheinend eingepegelt hat, stehen in meinen Augen in keiner Relation zum Wert eines Menschenlebens.

Ich bin ein strikter Gegner der Todesstrafe, aber auch für eine Grenze bei Resozialisierungsversuchen. Gewisse Verbrecher haben imo ihr Recht auf Teilnahme an der Gesellschaft entgültigt verwirkt.
_________________
Storm by Tim Minchin
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#747089) Verfasst am: 15.06.2007, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gewisse Verbrecher haben imo ihr Recht auf Teilnahme an der Gesellschaft entgültigt verwirkt.

Bei mir ist es eher so, dass sie(Wiederholungstäter ala Messerstecher) mein Vertrauen verloren haben sich wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können ohne das gleich wieder einer abgestochen wird. Sollte sie dieses Vertrauen wiedererlangen könnte man sie imho freilassen, aber ich bin sehr misstrauisch.
Das sage ich allerdings als Unbetroffener.

Zur Frage: Man sollte eine Gefängnisstrafe nicht lebenslang nennen, wenn sie es nicht, sondern das Kind gleich beim Namen nennen.
_________________
Trish:(
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Rreinhard
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 910
Wohnort: Oberbayern

Beitrag(#747091) Verfasst am: 15.06.2007, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach sollte der Täter eine Chance zur Resozialisierung bekommen, insbesondere wenn die Tat im Affekt begangen wurde.

Allgemein würde ich zur Prävention schon früher ansetzen, damit es nicht zum Totschlag kommt.
Heisst, schon bei einer gefährlichen Körperverletzung, die mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug begangen wurde, Haft OHNE Bewährung.

Zur Erinnerung an den Badesee-Fall:
Der 17-jährige Erol A. war erst im April dieses Jahres in zweiter Instanz zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er im Herbst 2005 ebenfalls bei einer Messerstecherei in der Residenzstraße zwei Menschen verletzt hatte.
Die Bewährung für den Täter war nur für die Katz.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#747106) Verfasst am: 15.06.2007, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wäre dafür, dass an sich bereits relativierte Merkmal lebenslänglich ganz aus dem Gesetz zu streichen.

Den Wert eines Menschenlebens kann keine Strafe aufwiegen. außerdem schwingt in diesem aufwiegungsbegriff eine Vergeltungscharakter mit,den ich ablehne.

Wieso 15 Jahre im Normalfall keine ausreichende Prävention bieten, erschließt sich mir auch nicht. Bei besonderer bestehender Gefährlichkeit (die eigentlich nur bei Sexualverbrechern in Betracht käme) bleibt ja immer noch die Sicherheitsverwahrung.
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Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#747108) Verfasst am: 15.06.2007, 10:19    Titel: Re: Soll lebenslang ein Leben lang sein? Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
(Inspiriert vom Messerstecherthread, es soll aber keine juristische Erörterung sein)

Mich beschäftigt momentan die Konsequenzen eines Mordes in unserer Gesellschaft. Eure Meinung dazu würde mich interessieren.

Von meinem ethischen Empfinden her stört es mich ungemein, dass Mörder nicht für den Rest ihres Lebens eingesperrt werden. Die 15 Jahre, bei denen es sich anscheinend eingepegelt hat, stehen in meinen Augen in keiner Relation zum Wert eines Menschenlebens.

Ich bin ein strikter Gegner der Todesstrafe, aber auch für eine Grenze bei Resozialisierungsversuchen. Gewisse Verbrecher haben imo ihr Recht auf Teilnahme an der Gesellschaft entgültigt verwirkt.

Genau,

aber streng genommen ist das ja kein Recht, sondern eine Pflicht, denn es wurde ja niemand wirklich gefragt, ob er für das Arbeitsamt, AKWs und Afghanistan seine Steuergelder abdrücken will, in eine marode Rentenversicherung zahlt oder die Wasserhähne der Pharma vergoldet.

Was aber dieses wahnsinnige Weib anbelangt, welches vor Jahren im Gerichtssaal anfing, herumzuballern, so hätte man es wg. Mißachtung des Gerichts doch etwas länger als 4 Jahre aus dem Verkehr ziehen sollen.

Mördern könnte man auch die Hände amputieren, statt sie für meine Steuergelder wegzusperren, und dann ab ins Arbeitslager (Uranberg- oder Straßenbau) oder sie als Freiwillige für Medikamentests einsetzen.

"Niemand handelt gerne schlecht", da hat sich der alte Grieche aber gewaltig geschnitten.
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Leben kann tödlich sein


Zuletzt bearbeitet von Algol am 15.06.2007, 10:24, insgesamt einmal bearbeitet
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#747112) Verfasst am: 15.06.2007, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Wieso 15 Jahre im Normalfall keine ausreichende Prävention bieten, erschließt sich mir auch nicht.

Weil ich niemanden plötzlich vertraue, bloß weil er 15Jahre im Gefängnis saß. Man sollte schon eine veränderte Einstellung im Umgang mit Messer feststellen, bevor man jemanden frei lässt.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#747113) Verfasst am: 15.06.2007, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Algol schrieb:
Zitat:
Mördern könnte man auch die Hände amputieren, statt sie für meine Steuergelder wegzusperren, und dann ab ins Arbeitslager (Uranberg- oder Straßenbau) oder sie als Freiwillige für Medikamentests einsetzen.


NPD-Alarm zynisches Grinsen
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#747114) Verfasst am: 15.06.2007, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Und jetzt muß ich in die Fa. heute ist Zahltag, bevor ich hier Lachanfälle bekomme Lachen
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Algol
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Beiträge: 4797
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Beitrag(#747117) Verfasst am: 15.06.2007, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Wieso 15 Jahre im Normalfall keine ausreichende Prävention bieten, erschließt sich mir auch nicht.

Weil ich niemanden plötzlich vertraue, bloß weil er 15Jahre im Gefängnis saß. Man sollte schon eine veränderte Einstellung im Umgang mit Messer feststellen, bevor man jemanden frei lässt.

Traue keinem weiter, als du ihn werfen kannst.
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Algol
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Beiträge: 4797
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Beitrag(#747120) Verfasst am: 15.06.2007, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Und jetzt muß ich in die Fa. heute ist Zahltag, bevor ich hier Lachanfälle bekomme Lachen
zwinkern
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
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Beitrag(#747123) Verfasst am: 15.06.2007, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Zur Frage: Man sollte eine Gefängnisstrafe nicht lebenslang nennen, wenn sie es nicht, sondern das Kind gleich beim Namen nennen.


das stimmt.

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ich wäre dafür, dass an sich bereits relativierte Merkmal lebenslänglich ganz aus dem Gesetz zu streichen.

Den Wert eines Menschenlebens kann keine Strafe aufwiegen. außerdem schwingt in diesem aufwiegungsbegriff eine Vergeltungscharakter mit,den ich ablehne.


Ich bin kein Freund von Vergeltung, aber einer von Konsequenzen. Und eine Gesellschaft sollte bestimmen wer Rechte und Pflichten nützen kann und wer nicht. Bei so massiven Regelverstössen wie Mord wäre ein "Du darfst bei uns nicht mehr mitspielen" angebracht.
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Algol
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Beitrag(#747124) Verfasst am: 15.06.2007, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Überführte Mörder könnte man auch bei der Bundeswehr unterbringen, da könnten sie dann ganz legal morden.
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Wolf
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Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#747129) Verfasst am: 15.06.2007, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Überführte Mörder könnte man auch bei der Bundeswehr unterbringen, da könnten sie dann ganz legal morden.

Erbrechen
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#747131) Verfasst am: 15.06.2007, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Überführte Mörder könnte man auch bei der Bundeswehr unterbringen, da könnten sie dann ganz legal morden.

Erbrechen

Was gefällt Dir an diesem Vorschlag nicht?
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Rreinhard
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Anmeldungsdatum: 22.03.2007
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Beitrag(#747140) Verfasst am: 15.06.2007, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Mörder bei der Bundeswehr einzusetzen würde nur zu Kriegsverbrechen führen.

Im zweiten Weltkrieg gab es so eine Einheit, die SS-Sturmbrigade Dirlewanger.
(Ursprünglich war diese Einheit nur für Wilddiebe gedacht). Hier waren viele Zuchthäusler dabei.
Die SS-Sturmbrigade Dirlewanger beging Kriegsverbrechen noch und nöcher.

Algol, du stellst dir den Soldatenberuf zu einfach vor. Dazu gehört eine lange Ausbildung, Belastbarkeit,
Disziplin, Pflichtbewusstsein und Verantwortung. Besonders bei den Auslandseinsätzen, in Afghanistan, Kosovo...
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Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#747145) Verfasst am: 15.06.2007, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:


Ich bin kein Freund von Vergeltung, aber einer von Konsequenzen. Und eine Gesellschaft sollte bestimmen wer Rechte und Pflichten nützen kann und wer nicht. Bei so massiven Regelverstössen wie Mord wäre ein "Du darfst bei uns nicht mehr mitspielen" angebracht.


Und warum sollen 15 Jahre Auszeit nicht ausreichen?
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#747148) Verfasst am: 15.06.2007, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Und warum sollen 15 Jahre Auszeit nicht ausreichen?

Wenn (eine)frühere Strafe auch nicht ausreicht[en] um den Messerstecher vom Messerstechen abzubringen, warum sollte es dann gerade die tun?
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Trish:(
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Der Spielverderber
..etwas verwirrt



Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 1294

Beitrag(#747152) Verfasst am: 15.06.2007, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Überführte Mörder könnte man auch bei der Bundeswehr unterbringen, da könnten sie dann ganz legal morden.

Ist diese Aussage nicht rechtlich bedenklich weil sie impliziert das man bei der Bundeswehr mordet?
Da gabs doch diese "Soldaten sind Mörder" Geschichten.
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Abc-Master
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Anmeldungsdatum: 08.06.2007
Beiträge: 235

Beitrag(#747157) Verfasst am: 15.06.2007, 11:16    Titel: Re: Soll lebenslang ein Leben lang sein? Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Von meinem ethischen Empfinden her stört es mich ungemein, dass Mörder nicht für den Rest ihres Lebens eingesperrt werden.


Du solltest hier nicht die Ethik ins Spiel bringen. Also wenn ein Empfinden, dann dein persönliches Empfinden. Denn sonnst müßte man darüber reden ob es Ethisch ist Menschen in kleine Räume über viele Jahre zu sperren.

Zitat:
Die 15 Jahre, bei denen es sich anscheinend eingepegelt hat, stehen in meinen Augen in keiner Relation zum Wert eines Menschenlebens.


Das hat sich nicht eingepegelt, das sind feste Werte. Die stehen so auch als Wert niedergeschrieben.

Zitat:
Soll lebenslang ein Leben lang sein?


Es ist nicht die Aufgabe des Staates oder des Rechts Rache zu üben. Soviel ich weiß ist es auch nirgendwo definiert welchen Zweck der Freiheitsentzug hat. Es soll also weder bessere Menschen aus den verurteilten machen und auch dient der Freiheitsentzug nicht als Abschreckung für andere. Es ist einfach eine Strafe die es für eine Tat gibt.

In einer kleinen Gesellschaft würde das Recht auch eine andere Bedeutung haben. Aber bei etlichen Millionen ist es nur das Recht. Es geht auch nicht um Gerechtigkeit. Das Recht sollte soweit es geht auch gerecht sein, es hat aber eher die Aufgabe, daß die Gesellschaft funktioniert. Und es bringt nichts der Gesellschaft, wenn einer wegen Mordes zum Tode verurteilt wird oder lebenslänglich bis ende seiner Tage. Der Gesellschaft reicht es wenn man wegen Mordes nicht vor 15 Jahren rauskommt. Aber wie gesagt, die gibt es nur beim einfachen Mord und bei braven Gefangenen. Es kann auch länger sein.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#747159) Verfasst am: 15.06.2007, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Der Spielverderber hat folgendes geschrieben:

Da gabs doch diese "Soldaten sind Mörder" Geschichten.

Diese Aussage fällt leider unter die Meinungsfreiheit und nicht unter Verleumndung.
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Trish:(
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Abc-Master
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Anmeldungsdatum: 08.06.2007
Beiträge: 235

Beitrag(#747161) Verfasst am: 15.06.2007, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Überführte Mörder könnte man auch bei der Bundeswehr unterbringen, da könnten sie dann ganz legal morden.


Du hast doch ein Problem, ein echtes Problem. Komm mir jetzt nicht mit Bundeswehr als Mörder.
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Forke
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Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#747170) Verfasst am: 15.06.2007, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Abc-Master hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Überführte Mörder könnte man auch bei der Bundeswehr unterbringen, da könnten sie dann ganz legal morden.


Du hast doch ein Problem, ein echtes Problem. Komm mir jetzt nicht mit Bundeswehr als Mörder.


zynisches Grinsen

Nun ja, wie war das mit den rechtlichen Voraussetzungen von Mord? "Soldaten sind Totschläger" klingt ja auch irgendwie dämlich... andererseits passt das ja in 99% der Fälle...

zynisches Grinsen
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#747171) Verfasst am: 15.06.2007, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde, eine lebenslange Bestrafung ohne zwischenzeitliche Prüfmöglichkeit ist nicht einfach nur eine beonders lange Strafe. Im Gegensatz zu einer beliebig langen, zeitlich fest definierten Strafe, ist lebenslang genau so lang, wie das Leben dauert. Bevor jemand lacht, daraus resultiert ein entscheidender Unterschied zu Strafen, die "nur" besonders lang sind: Dem Deliquenten wird die Perspektive genommen, wenigstens einen Teil seines Lebens noch in Freiheit führen zu können. Dies scheint mir aber, unabhängig von der Frage, wie lange dies Strafe währt, ein qualitativer Sprung zu sein. Nicht nur die Länge, auch die Art der Strafe ändert sich. Dieser neuen Qualität aber sollte durch ein Prüfverfahren (nach 15 Jahren zB) Rechnung getragen werden.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#747172) Verfasst am: 15.06.2007, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Forke hat folgendes geschrieben:
zynisches Grinsen

Nun ja, wie war das mit den rechtlichen Voraussetzungen von Mord? "Soldaten sind Totschläger" klingt ja auch irgendwie dämlich... andererseits passt das ja in 99% der Fälle...

zynisches Grinsen

Nein, passt nicht.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#747173) Verfasst am: 15.06.2007, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Und warum sollen 15 Jahre Auszeit nicht ausreichen?

Wenn (eine)frühere Strafe auch nicht ausreicht[en] um den Messerstecher vom Messerstechen abzubringen, warum sollte es dann gerade die tun?


Der Unterschied zwischen einer kleinen Jugendstrafe und 15 Jahren haft (eine doch recht beträchtliche Zeitspanne) ist dir schon geläufig?

Außerdem entstehen die meisten Tötungsdelikte aufgrund einmaliger Umstände, insbesondere Beziehungssituationen.
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Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#747177) Verfasst am: 15.06.2007, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
zynisches Grinsen

Nun ja, wie war das mit den rechtlichen Voraussetzungen von Mord? "Soldaten sind Totschläger" klingt ja auch irgendwie dämlich... andererseits passt das ja in 99% der Fälle...

zynisches Grinsen

Nein, passt nicht.


Immer diese Verallgemeinerungen ... NeinNein
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#747179) Verfasst am: 15.06.2007, 11:40    Titel: Re: Soll lebenslang ein Leben lang sein? Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Mördern könnte man auch die Hände amputieren, statt sie für meine Steuergelder wegzusperren, und dann ab ins Arbeitslager (Uranberg- oder Straßenbau) oder sie als Freiwillige für Medikamentests einsetzen.


Leuten, die für eine staatliche Verstümm<s>lings</s>elungspraxis eintreten, könnte man auch den Internetzugang amputieren, und dann ab in die Grundschule, wo man ihnen nochmal das kleine Einmaleins der Menschlichkeit beibringt.
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Es gibt kein richtiges Leben im falschen.


Zuletzt bearbeitet von zelig am 15.06.2007, 11:42, insgesamt einmal bearbeitet
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#747180) Verfasst am: 15.06.2007, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Der Unterschied zwischen einer kleinen Jugendstrafe und 15 Jahren haft (eine doch recht beträchtliche Zeitspanne) ist dir schon geläufig?
Du meinst man hätte gleich beim ersten Mal eine höhere Strafe anwenden sollen, um einen Rückfall zu verhindern?
Zitat:

Außerdem entstehen die meisten Tötungsdelikte aufgrund einmaliger Umstände, insbesondere Beziehungssituationen.

Ich beziehe mich nicht auf Ersttäter, sondern auf alle "Töter", die bereits "Intensivtaten" begangen haben.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#747182) Verfasst am: 15.06.2007, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist, ob 15-20 Jahre genug sind um die Sache für die meisten potentiellen Mörder unrentabel zu machen. Und das ist sehr wohl der Fall. In Österreich gibt es, wie ich gestern gelesen habe, lebenslänglich nur für Völkermord und die Mordrate ist sicher nicht höher als in Deutschland.
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Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#747184) Verfasst am: 15.06.2007, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Die Frage ist, ob 15-20 Jahre genug sind um die Sache für die meisten potentiellen Mörder unrentabel zu machen. Und das ist sehr wohl der Fall. In Österreich gibt es, wie ich gestern gelesen habe, lebenslänglich nur für Völkermord und die Mordrate ist sicher nicht höher als in Deutschland.


Keine Strafe schreckt irgendeinen Mörder ab - die gehen nämlich meistens davon aus das sie nicht geschnappt werden.

@Wolf

Ich bezog mich auf das Wort dämlich, als ich sagte das trifft auf 99% zu. Wenn du allerdings daran denkst, das Soldaten nicht nur in der Bundeswehr sind...
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