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Christin bekommt 210 Tage für Mord an Priester-Ehemann
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#751127) Verfasst am: 20.06.2007, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Gilt das aber nicht für fast alle Mörder, dass sie nicht in der Lage waren ihre Situation rational zu meistern?

Das kann schon sein, darum geht es mir hier aber weniger.

Finde ich schon, schließlich sitzen die meisten von denen länger als 210Tage ab.

Und wenn eine Perücke, ein paar Stiefel und eine nette Geschichte ausreicht die Strafe auf 210Tage zu reduzieren, so führt dies wohl zu einem Anstieg der rationalen Mörder.
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Sokrateer
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Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#751130) Verfasst am: 20.06.2007, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
So ein Quatsch. Meine Position ist völlig unabhängig davon, ob der Täter nun der Mann oder die Frau ist.
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Das sagst du so. Aber meiner Erinnerung nach bringst du es nur übers Herz, Beispiele zu Bildschirm zu bringen, in denen die Frau schlägt.

Ich kenne den umgekehrten Fall nun mal nicht aus eigener Erfahrung und meine Vorstellungskraft ist dahingehend etwas eingeschränkt, ich behaupte deswegen aber nicht, dass es ihn nicht geben könnte oder er prinzipiell anders bewertet werden müsste.

Und trotzdem hast du diese Blockade selbst hypothetischen Beispielen zuzustimmen. In der von mir genannten Ehestreit mit dem Homtrainer musstest du unbedingt irgendwas hinzudichten, um aus dem Mann erst wieder zu dämonisieren. Für Psychoanalytiker wärst du eine Goldgrube. zwinkern
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#751136) Verfasst am: 20.06.2007, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Gilt das aber nicht für fast alle Mörder, dass sie nicht in der Lage waren ihre Situation rational zu meistern?

Das kann schon sein, darum geht es mir hier aber weniger.

Finde ich schon, schließlich sitzen die meisten von denen länger als 210Tage ab.

Und wenn eine Perücke, ein paar Stiefel und eine nette Geschichte ausreicht die Strafe auf 210Tage zu reduzieren, so führt dies wohl zu einem Anstieg der rationalen Mörder.

Wenn du mich fragst, spricht das mit der Perrücke sogar gegen ihre Zurechnungsfähigkeit. Wenn sie nicht mal so einen total harmlosen Fetisch mitmacht, der sicher auch vom Papst abgesegnet würde, dann hat die Frau sowieso einen Sprung in der Schüssel.
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kolja
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Beitrag(#751142) Verfasst am: 20.06.2007, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Und trotzdem hast du diese Blockade selbst hypothetischen Beispielen zuzustimmen. In der von mir genannten Ehestreit mit dem Homtrainer musstest du unbedingt irgendwas hinzudichten, um aus dem Mann erst wieder zu dämonisieren.

Der gleiche Unsinn wie damals. Ich habe nicht den Mann "dämonisiert", meine Antwort war damals völlig geschlechtsneutral formuliert, und erst Du hast die "Dämonisierung" fälschlicherweise auf den Mann bezogen. Aber das hast Du damals schon nicht kapiert, Du siehst halt nur, was Du sehen willst.
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kolja
der Typ im Maschinenraum
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
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Beitrag(#751147) Verfasst am: 20.06.2007, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Finde ich schon, schließlich sitzen die meisten von denen länger als 210Tage ab.

Verstehe das Problem nicht. Man kann doch die Intensität der Zwangslage in verschiedenen Fällen unterschiedlich einschätzen.

Wolf hat folgendes geschrieben:
Und wenn eine Perücke, ein paar Stiefel und eine nette Geschichte ausreicht die Strafe auf 210Tage zu reduzieren, so führt dies wohl zu einem Anstieg der rationalen Mörder.

Mir geht es nicht um den konkreten Fall, ich diskutiere doch nicht basierend auf den dünnen Fakten des verlinkten Artikels. Mir ging's mal wieder nur um die hier stattfindende Verleugnung der Möglichkeit, dass auch psychische Gewalt eine Rolle in solchen Fällen eine Rolle spielen kann.
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kolja
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Beitrag(#751149) Verfasst am: 20.06.2007, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Wenn du mich fragst, spricht das mit der Perrücke sogar gegen ihre Zurechnungsfähigkeit. Wenn sie nicht mal so einen total harmlosen Fetisch mitmacht, der sicher auch vom Papst abgesegnet würde, dann hat die Frau sowieso einen Sprung in der Schüssel.

Tja, damit hast Du Dich eigentlich restlos disqualifiziert. "Die Alte soll sich nicht so anstellen ..."
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#751157) Verfasst am: 20.06.2007, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Lauten Anklage und Schuldspruch eigentlich auf "Mord"? Das scheint doch bei dem Strafmaß eher als unwahrscheinlich.

Die Rechtsprechung lehnt in solchen Fällen auch (meiner Meinung nach zu Recht) eine Verurteilung wegen Mordes ab, da einer solchen Tat die für Mord erforderliche besondere Verwerflichkeit fehlt.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#751161) Verfasst am: 20.06.2007, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Finde ich schon, schließlich sitzen die meisten von denen länger als 210Tage ab.

Verstehe das Problem nicht. Man kann doch die Intensität der Zwangslage in verschiedenen Fällen unterschiedlich einschätzen.


Da es ein Urteil gab, hat die Frau irgendwie "Schuld". Da ein Mensch zu Tode kam, verwundert es , wie diese Schuld so gering sein kann, dass 210 Tage bei rauskommen.

Es kann ja sein, dass hier mildernde Umstände vorliegen; die reichen aber unmöglich für eine Verminderung auf eine solche Strafe aus.

Einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit oder Notwehr hätte ich nachvollziehen können. 210 Tage für ein Tötungsdelikt nicht, zumal bei den sonst üblichen hohen Strafen in Amiland.
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Sokrateer
souverän



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Beitrag(#751209) Verfasst am: 20.06.2007, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Lauten Anklage und Schuldspruch eigentlich auf "Mord"? Das scheint doch bei dem Strafmaß eher als unwahrscheinlich.

Nö. Das Urteil lautet auf manslaughter = Totschlag.

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Die Rechtsprechung lehnt in solchen Fällen auch (meiner Meinung nach zu Recht) eine Verurteilung wegen Mordes ab, da einer solchen Tat die für Mord erforderliche besondere Verwerflichkeit fehlt.

Die deutsche Rechtsprechung, wolltest du wohl sagen. In Österreich wäre das Mord.
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Sokrateer
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Wohnort: Wien

Beitrag(#751212) Verfasst am: 20.06.2007, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Wenn du mich fragst, spricht das mit der Perrücke sogar gegen ihre Zurechnungsfähigkeit. Wenn sie nicht mal so einen total harmlosen Fetisch mitmacht, der sicher auch vom Papst abgesegnet würde, dann hat die Frau sowieso einen Sprung in der Schüssel.

Tja, damit hast Du Dich eigentlich restlos disqualifiziert. "Die Alte soll sich nicht so anstellen ..."

Wir sprechen hier von einer albernen Perrücke. Nicht von Analverkehr oder BDSM.
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Wolf
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Beitrag(#751391) Verfasst am: 20.06.2007, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Finde ich schon, schließlich sitzen die meisten von denen länger als 210Tage ab.

Verstehe das Problem nicht. Man kann doch die Intensität der Zwangslage in verschiedenen Fällen unterschiedlich einschätzen.
Wie willst du die denn genau einschätzen?
Bei irrationalen Täter war die Zwangslage eben ausreichend.
Ein so enorme Strafabweichung bei gleichen Tatbestand halte ich für ungerecht.
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Wolf
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Beitrag(#751398) Verfasst am: 20.06.2007, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Die Rechtsprechung lehnt in solchen Fällen auch (meiner Meinung nach zu Recht) eine Verurteilung wegen Mordes ab, da einer solchen Tat die für Mord erforderliche besondere Verwerflichkeit fehlt.

Ich finde Anschleichen und Schüsse in den Rücken verwerflich.
In der deutschen Rechtsprechung scheint ja so gut wie nichts verwerflich zu sein.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#751526) Verfasst am: 21.06.2007, 06:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Ich finde Anschleichen und Schüsse in den Rücken verwerflich.
In der deutschen Rechtsprechung scheint ja so gut wie nichts verwerflich zu sein.


Grundsätzlich trifft das zu. Aber nicht bei einer solchen Zwangslage. Diese "Haustyrannenfälle" sind Musterbeispiele, wann kein Mord vorliegt, obwohl er eigentlich doch vorliegt.
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Sokrateer
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Anmeldungsdatum: 05.09.2003
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Beitrag(#751549) Verfasst am: 21.06.2007, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:

Ich finde Anschleichen und Schüsse in den Rücken verwerflich.
In der deutschen Rechtsprechung scheint ja so gut wie nichts verwerflich zu sein.


Grundsätzlich trifft das zu. Aber nicht bei einer solchen Zwangslage. Diese "Haustyrannenfälle" sind Musterbeispiele, wann kein Mord vorliegt, obwohl er eigentlich doch vorliegt.

Aha. Und gibt es auch Fälle in denen Frauen die Opfer sind und die deutschen Juristen das ebenso milde sehen?
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