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Konstrukt konstruktiver Radikalist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten
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(#750777) Verfasst am: 20.06.2007, 13:10 Titel: |
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Katana hat folgendes geschrieben: | Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Die Religionsfreiheit wird hier quasi einfach mal eben ausgehebelt, weil es angeblich nicht anders geht. |
Ein reines Kasperltheater ist das. Wo wird den deine Religionsfreiheit tatsächlich verletzt? Ist es nicht viel eher so, dass es nur "ums Prinzip" geht? Viele faseln in diesem Land was von Freiheiten und ind eigentlich nichts anderes als Egoisten, die sich unter dem Mäntelchen vermeintlicher Rechte noch selbst für ihr Gehabe auf die Schulter klopfen. | Ich bitte darum, nicht das Wort "qausi" zu überlesen. Ein Theater ist das aber wirklich. Und Religions-Freiheit sollte eben auch Freiheit und Schutz vor Religion und religiöser Indoktrination durch staalich legitimierte Erziehung bedeuten.
Katana hat folgendes geschrieben: | Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Die Schulbehörden haben aber m.E. ihrer Pflicht nachzukommen und müssen im Zweifelsfall neue Lehrkärfte einstellen. |
Für Ganztagsbetreuung sollen sie einstellen. Das wäre wirklich notwenig und nicht diese belanglosen Faxen. | Da gebe ich Dir grundsätzlich recht.
Katana hat folgendes geschrieben: | Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Entweder erklären sich Eltern bereit die Betreuung außerhalb des Gottesdienstes zu übernehmen oder sie müssen in Kauf nehmen, dass ihr Kind unentschuldigt fehlt und dürfen sich dann mit den Schulleitern anlegen. Ich persönlich würde es auf einen Streit mit der Schulleitung ankommen lassen. Man kann natürlich auch das Kind einfach krank melden. |
Falsch. Das Kind könnte auch einfach mit zum Gottesdienst gehen. | Warum? Um sich dort beeinflussen lassen zu müssen? Damit dort meine Erziehung konterkariert wird? Was im Gottesdienst zum Teil gepredigt wird, beschneidet meine Elternkompetenz ähnlich wie wenn Eltern unter sich, über die Erziehung streiten und auf dem Rücken des Kindes gegeneinander arbeiten. Das Kind wird mit Widersprüchen konfrontiert, die es vielleicht noch nicht verarbeiten kann und ggf. schnappt es Aussagen auf, die dem Erziehungsanliegen der Eltern widersprechen. Ich betrachte das als eine unerwünschte Einmischung von Staat, Bildungssystem und Kirche in Belange, die diese Institutionen nichts angehen und eine reine Privatsache sind.
_________________ "Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Celsus-2006 Unpapst
Anmeldungsdatum: 26.07.2006 Beiträge: 1617
Wohnort: Süddeutschland
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(#750786) Verfasst am: 20.06.2007, 13:41 Titel: |
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Hallo,
mein Tip: Eisern bleiben, wenn das Kind auch nicht will. Ist es eine private (kirchliche) oder staatliche Schule?
Meine Kinder haben in der Grundschule und teilweise bis zur 6. Klasse am Religionsunterricht teilgenommen, damit sie aus eigener Anschauung mitbekommen, was für ein verlogener Quatsch da gemacht wird. Damit sie immunisiert sind, wenn irgendwelche Seelenfänger sie mal in Jugendlagern o.ä. relgiös vereinnahmen wollen. Das hat bislang sehr gut geklappt, sie sind heute 14 und 16 und beide sehr a-religiös.
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Katana registrierter User
Anmeldungsdatum: 28.12.2006 Beiträge: 563
Wohnort: CSU HQ
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(#750813) Verfasst am: 20.06.2007, 14:11 Titel: |
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Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Ich bitte darum, nicht das Wort "qausi" zu überlesen. Ein Theater ist das aber wirklich. Und Religions-Freiheit sollte eben auch Freiheit und Schutz vor Religion und religiöser Indoktrination durch staalich legitimierte Erziehung bedeuten. |
Quasi ist das zwar so, aber eben verschmerzbar. Es wird ja nicht auf Teufel komm raus indokriniert, sondern es sind zuwenig Lehrer da. Die sind nicht da, weil das Geld fehlt.
Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Warum? Um sich dort beeinflussen lassen zu müssen? Damit dort meine Erziehung konterkariert wird? |
Sei mal ehrlich. Befürchtest du im Ernst von einem singulären Gottesdienstbesuch den Ruin deiner Erziehung?
Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Das Kind wird mit Widersprüchen konfrontiert, die es vielleicht noch nicht verarbeiten kann und ggf. schnappt es Aussagen auf, die dem Erziehungsanliegen der Eltern widersprechen. |
Dann solltest du vor dem Treiben und der Sprache auf dem Schulhof eigentlich ständig zittern. Dort gibt es Grund zur Besorgnis, nicht in der Kirche.
Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Ich betrachte das als eine unerwünschte Einmischung von Staat, Bildungssystem und Kirche in Belange, die diese Institutionen nichts angehen und eine reine Privatsache sind. |
Moment, Moment, Moment. Die Kirche hat nichts mit dem Lehrermangel zu tun und wird sicher nicht mit dem Schulrektor einen Masterplan aushecken, wie die kleinen A-Religiösen zu übervorteilen seien oder gar deine Erziehung gar unterminiert werden kann.
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Konstrukt konstruktiver Radikalist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten
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(#750816) Verfasst am: 20.06.2007, 14:17 Titel: |
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Katana hat folgendes geschrieben: | Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Ich bitte darum, nicht das Wort "qausi" zu überlesen. Ein Theater ist das aber wirklich. Und Religions-Freiheit sollte eben auch Freiheit und Schutz vor Religion und religiöser Indoktrination durch staalich legitimierte Erziehung bedeuten. |
Quasi ist das zwar so, aber eben verschmerzbar. Es wird ja nicht auf Teufel komm raus indokriniert, sondern es sind zuwenig Lehrer da. Die sind nicht da, weil das Geld fehlt. | Da sind wir uns einig. Sag ich ja auch.
Katana hat folgendes geschrieben: | Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Warum? Um sich dort beeinflussen lassen zu müssen? Damit dort meine Erziehung konterkariert wird? |
Sei mal ehrlich. Befürchtest du im Ernst von einem singulären Gottesdienstbesuch den Ruin deiner Erziehung? | Bei Einmaligkeit sicher nicht. Aber an der Schule meiner Frau findet sowas regelmäßig statt und dann finde ich es schon problematischer.
Katana hat folgendes geschrieben: | Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Das Kind wird mit Widersprüchen konfrontiert, die es vielleicht noch nicht verarbeiten kann und ggf. schnappt es Aussagen auf, die dem Erziehungsanliegen der Eltern widersprechen. |
Dann solltest du vor dem Treiben und der Sprache auf dem Schulhof eigentlich ständig zittern. Dort gibt es Grund zur Besorgnis, nicht in der Kirche. | Beides besorgt mich.
Katana hat folgendes geschrieben: | Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Ich betrachte das als eine unerwünschte Einmischung von Staat, Bildungssystem und Kirche in Belange, die diese Institutionen nichts angehen und eine reine Privatsache sind. |
Moment, Moment, Moment. Die Kirche hat nichts mit dem Lehrermangel zu tun und wird sicher nicht mit dem Schulrektor einen Masterplan aushecken, wie die kleinen A-Religiösen zu übervorteilen seien oder gar deine Erziehung gar unterminiert werden kann. | Doch, die Kirche ist temporär für Lehrermangel mitverantwortlich, wenn sie sich auf den Stundenplan drängt und Lehrer dafür, unter Vernachlässigung des eigentlichen Bildungsauftrages, zur Verfügung stehen müssen. Dann soll bitte auch die Kirche die Vertretungslehrer für die Betreuung der Nichtteilnehmer finanzieren. Außerdem hat die Kirche nach dem Imperativ der Mission (Matthäusevangelium) eine Pflicht zur Mission. Auch wenn sie es abstreiten würde oder vertuschen will, die Mission ist immer auch ein Ziel solcher Gottesdienste. Mission, auch harmloserer Art, ist und bleibt für mich eine Belästigung. In diesem Fall zählt für mich das Prinzip.
_________________ "Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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sergej dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.11.2006 Beiträge: 1006
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(#751057) Verfasst am: 20.06.2007, 19:23 Titel: Re: Zwang zur Gottesdienstteilnahme |
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Religion und Popen und Kirche hat gar nicht zu suchen in Der Schule.
Was macht Der Staat - er erlaubt und kultivert es -
und das ist eifach ein Verberchen"!
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Rainer Ponitka Sergeant At Arms
Anmeldungsdatum: 06.04.2006 Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath
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(#751460) Verfasst am: 21.06.2007, 01:00 Titel: |
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Da ich über eine Verpflichtung zur Teilnahme am Gottesdienst, oder besser: eine alternative Handlungsweise nicht viel gefunden habe, erläutere ich hier zunächst einiges zur Teilnahme am Religionsunterricht, entsprechendes sollte auch für die Teilnahme am Gottesdienst gelten. Eine Anwesenheitspflicht vor der Kirche ist natürlich Quatsch.
Teilnahme am Religionsunterricht:
Diese ist an staatlichen Schulen (für konfessionelle und konfessionslose Schüler!) grundsätzlich freiwillig; bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Religionsmündigkeit) des Schülers entscheiden die Eltern über die Teilnahme, ab da entscheidet der Schüler selbst.
Zitat: | "GG Art. 7
Abs. 1
Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Abs. 2
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
Abs. 3
Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen." |
Bereits ab dem zwölften Lebensjahr müssen Kinder zu einem Konfessionswechsel oder -beitritt gehört werden, ein solcher darf nicht gegen ihren Willen erfolgen. Religionsmündig ist ein Schüler mit Vollendung des vierzehnten Lebensjahres.
Zitat: | "Gesetz über die religiöse Kindererziehung
KErzG
Ausfertigungsdatum: 15.07.1921
"Gesetz über die religiöse Kindererziehung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 404-9, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. September 1990 (BGBl. I S. 2002)"
§ 5
(1) Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. (2) Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.
§ 6
Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die Erziehung der Kinder in einer nicht bekenntnismäßigen Weltanschauung entsprechende Anwendung." |
(http://bundesrecht.juris.de/kerzg/BJNR009390921.html)
(http://www.stud.uni-giessen.de/~st8632/misc/jura/rkeg.html)
Wenn ein Schüler vom Religionsunterricht abgemeldet ist, so kann er nicht einem beliebigen anderen Unterricht zugeteilt werden.
Zitat: | BVerwG 6 C 11-97 vom 19.06.1998
"43 3.2.2 Erst die Wahrnehmung der in Art. 7 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 GG gewährleisteten Freiheit führt hinsichtlich der Zahl von Unterrichtseinheiten zu einer Ungleichheit im Verhältnis zu jenen Schülern, die an einem Religionsunterricht - aus welchen Gründen auch immer - nicht teilnehmen. Die so entstehende Ungleichheit nimmt die Verfassung selbst um der Freiheit der Religionsausübung willen hin, um ein anderes Ziel, nämlich die Ausübung der Religionsfreiheit ausnahmsweise auch innerhalb einer staatlichen Institution - hier der staatlichen Schule - zu ermöglichen. Diese mithin von Verfassungs wegen hingenommene Ungleichheit hinsichtlich der Zahl von Unterrichtseinheiten erlaubt dem Gesetzgeber hingegen nicht, diese
mit der Teilnahme am Religionsunterricht verbundene Belastung durch allein die Zahl der Unterrichtseinheiten angleichende Maßnahmen für andere Schüler aufzuheben. Dem Berufungsgericht ist hinsichtlich seiner entgegenstehenden Auffassung hier nicht zu folgen. Soweit dem Beschluß des seinerzeit noch zuständigen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1973 (- BVerwG VII B 25.72 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 1 GG Nr. 17) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, hält der nunmehr zuständige Senat daran nicht fest. Der Gesetzgeber hat vielmehr zu berücksichtigen, daß ein Ausgleich der die Religionsschüler treffenden erhöhten Zahl an Unterrichtsstunden durch Belastung der anderen Schüler mit einem anderen Fach nicht zu einem faktischen Eingriff in die Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht führen darf. Entscheidet sich der Landesgesetzgeber dafür, die nicht am Religionsunterricht teilnehmenden Schüler mit zusätzlichen Unterrichtsstunden zu belasten, so ist er folglich in der Wahl seiner dazu eingesetzten Mittel nicht gänzlich frei. Er muß das Gebot der Neutralität wahren. Das bedeutet: Der Gesetzgeber darf weder positiv noch negativ auf die Wahl der Teilnahme am Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach Einfluß nehmen. Nur die mittelbare Einflußnahme ist ihm gestattet, die darin liegen kann, daß er die zusätzliche zeitliche Belastung, die in der Teilnahme am Religionsunterricht liegt, vermindert oder ganz beseitigt. Auch insoweit darf er aber den Grundsatz der Freiwilligkeit, den Art. 7 Abs. 2 und 3 GG voraussetzt, nicht beeinträchtigen.
44 Eine in diesem Sinne unstatthafte Einflußnahme läge vor, wenn der Gesetzgeber den Schülern anstelle des Religionsunterrichts ein diesem Lehrfach nach dem Lehrplan nicht gleichwertiges "Ersatzfach" zur Pflicht machen würde. Das wäre nicht nur dann der Fall, wenn es sich hierbei um ein Pflichtfach handelte, das thematisch völlig andere Erziehungs- und Bildungsziele verfolgt. Nichts anderes müßte gelten, wenn anstelle des Religionsunterrichts ersatzweise eine curricular nicht gleichwertige Unterrichtung als eine Art - wie der Kläger zu 1 meint - "zweitklassige Beschäftigungstherapie" zur Pflicht gemacht würde. Wer einen derartigen "Ersatzunterricht" bei Abmeldung vom Religionsunterricht besuchen muß, wird möglicherweise genötigt, Überlegungen anzustellen, die mit der Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht selbst nichts zu tun haben. Dabei kann es keine Rolle spielen, ob diese Überlegungen den Inhalt des "Ersatzfaches" oder die erwartete Verbesserung der Chancen für den schulischen Erfolg betreffen." |
Erteilt die Schule keinen adäquaten Ersatzunterricht für das Fach Religionslehre, und stellt sie keinen Raum zur Verfügung, in welchem die Schüler beaufsichtigt (in Abhängigkeit zum Alter, so ist bspw. eine unbeaufsichtigte Freistunde an Grundschulen nicht zulässig) Hausaufgaben o.ä. machen können, so muß der Religionsunterricht in eine Eckstunde gelegt werden und die vom Religionsunterricht abgemeldeten Schüler haben frei.
ergibt sich aus:
3 L 6 / 00 Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht vom 07.12.2001
Meines Wissens gibt es kein Oberverwaltungsgericht eines anderen Bundeslandes, welches hierzu ein anderslautendes Urteil gefasst hat.
zu NRW, westliches Münsterland:
Zitat: | Religionsunterricht an Schulen
RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 20. 6. 2003
6. Teilnahme am Religionsunterricht
6.1 Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an dem Religionsunterricht ihrer Konfession oder Religionsgemeinschaft teilzunehmen, soweit sie nicht gemäß § 31 Abs. 6 SchulG befreit sind.
6.2 Eine Abmeldung ist schriftlich gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter entweder durch die Erziehungsberechtigten oder nach Erreichen der Religionsmündigkeit (ab 14 Jahre) von der Schülerin
oder dem Schüler selbst mitzuteilen. Melden sich Minderjährige vom Religionsunterricht ab, so sind deren Erziehungsberechtigte darüber zu informieren. Die Befreiung vom Religionsunterricht kann nicht an bestimmte Termine gebunden werden. Bei Widerruf der Erklärung besteht die Pflicht zum Besuch des Religionsunterrichtes. Wenn hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen, wird eine Note erteilt. Die Schule kann aus schulorganisatorischen Gründen die erneute Teilnahme auf den Beginn eines Schulhalbjahres beschränken.
6.3 Die Schule hat gegenüber Schülerinnen und Schülern, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, eine Aufsichtspflicht, die sich auch auf Freistunden erstreckt.
8. Unterricht für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen
8.1 Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind zur Teilnahme am Fach Praktische Philosophie verpflichtet, soweit dieses Fach in der Ausbildungsordnung vorgesehen und an der
Schule eingerichtet ist.
8.2 In der gymnasialen Oberstufe sind Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, zur Belegung des Faches Philosophie nach Anlage 2 VVzAPO-GOSt verpflichtet.
8.3 Für Schülerinnen und Schüler des muslimischen Glaubens wird Islamkunde als religionskundliches eigenständiges Fach in einem Schulversuch gemäß RdErl. vom 28. 5. 1999
erprobt. |
So, genug zum Religionsunterricht.
Zwang zur Teilnahme am Gottesdienst:
Zitat: | "GG
Artikel 140
[Recht der Religionsgesellschaften; Glaubensfreiheit; Schutz von Sonn- und Feiertagen]
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11.August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes." |
Zitat: | "Die Verfassung des Deutschen Reichs
["Weimarer Reichsverfassung"]
vom 11. August 1919
DRITTER ABSCHNITT
Religion und Religionsgesellschaften
Artikel 136
(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."
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Hierzu nun das Schulrecht NRW:
Zitat: | "Schulgottesdienst RdErl. d. Kultusministeriums v. 13. 4. 1965
1. Die Schulgottesdienste nach diesem Runderlass sind Schulveranstaltungen.
2. In allgemeinbildenden Schulen und vollzeitschulischen Bildungsgängen des Berufskollegs, in deren Stundentafeln Religionslehre als Unterrichtsfach aufgenommen ist, wird Gelegenheit zum Schulgottesdienst gegeben. Dieser Schulgottesdienst erscheint in der Regel als eine erste Stunde im Stundenplan und tritt nicht an die Stelle einer der in den Stundentafeln vorgesehenen Unterrichtsstunden. Er darf einmal wöchentlich stattfinden. Ein weiterer Schulgottesdienst kann einmal wöchentlich an einem Werktag außerhalb der Unterrichtszeit gehalten werden. Ferner können Schulgottesdienste auch aus besonderen Anlässen stattfinden.
3. In teilzeitschulischen Bildungsgängen des Berufskollegs, Abendrealschulen und Abendgymnasien kann bis zu dreimal im Jahr Gelegenheit zum Schulgottesdienst gegeben werden. Er findet während der Unterrichtszeit statt. Dieser Schulgottesdienst erscheint nicht im Stundenplan; deshalb ist an den Tagen, an denen der Schulgottesdienst stattfindet, in der Regel eine Änderung des Stundenplanes vorzunehmen, wobei nach Möglichkeit ein Unterrichtsausfall vermieden werden soll.
4. Es ist zulässig, den Schulgottesdienst für bestimmte Gruppen von Schülerinnen und Schülern einer Schule gesondert zu halten. In diesem Falle erhöht sich für eine Schule die Zahl der Schulgottesdienste nach Nr. 2 und 3 entsprechend der Zahl der Schülergruppen, für die getrennt Schulgottesdienst stattfindet.
5. Die Schulleiterin oder der Schulleiter legen die Zeiten für die Schulgottesdienste nach Fühlungnahme mit den Religionslehrerinnen und Religionslehrern und im Einvernehmen mit den für den Gottesdienstraum zuständigen kirchlichen Stellen fest.
6. Der Schulgottesdienst wird auf die durch Stundentafeln vorgeschriebene Zahl der Unterrichtsstunden in Religionslehre nicht angerechnet. Bei vier Wochenstunden Religionslehre sind Ausnahmen auf Antrag der zuständigen kirchlichen Oberbehörde zulässig." |
Mehr habe ich dazu nicht gefunden, dennoch ist in meinen Augen klar, dass es eine Verpflichtung zur Teilnahme am Gottesdienst nicht geben kann, eine Verpflichtung zur Anwesenheit vor der Kirche ist lächerlich. Das ist eher Freiheitsberaubung als sinnvolle Pädagogik.
Ich habe das im Falle meines Sohnes schon immer folgendermaßen geregelt:
Ich habe im Vorfeld den Schulleiter angeschrieben oder angesprochen, sobald der erste Schulgottesdienst anstand. Ohne inhaltliche Begründung habe ich mich auf die Religionsfreiheit (Freiheit von Religion ) bezogen und gefragt, ob mein Kind denn in der Zeit des Gottesdienstes beaufsichtigt wird - nicht in einem anderen Unterricht aufbewahrt! -, ob vielleicht ein adäquater Ersatzunterricht angeboten wird? Oder ob er denn einfach zuhause bleiben soll? Das hat bisher eigentlich immer gut funktioniert.
Ebenso ist es mit Geduld und Spucke möglich, durch immer wiederkehrendes Drängen den Stundenplan wie oben begründet so verändern zu lassen, dass die Religionsstunden in den Eckstunden liegen und der eigene Sprössling frei hat.
Ist ein Schulleiter einem nicht gewogen, oder aber Religionslehrer/innen - die zumeist in Grundschulen auch anderen Fachunterricht in der gleichen Klasse erteilen - verteilen erst im Religionsunterricht die Hausaufgaben für andere Fächer, und verändern ihr Verhalten auf mehrfaches Bitten nicht - gibt es immer noch (bestimmt nicht erstes Mittel) die Beschwerde oder auch die Dienstaufsichtsbeschwerde. Letztere ist ein gutes Mittel: Sie muß bearbeitet und schriftlich beantwortet werden.
Auch das Verlangen nach einem Bescheid ist ein legitimes Mittel.
Ein weiterer guter Artikel zum Thema findet sich hier
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Grüßchen,
Rainer
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Katana registrierter User
Anmeldungsdatum: 28.12.2006 Beiträge: 563
Wohnort: CSU HQ
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(#751538) Verfasst am: 21.06.2007, 08:31 Titel: |
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Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Doch, die Kirche ist temporär für Lehrermangel mitverantwortlich, wenn sie sich auf den Stundenplan drängt und Lehrer dafür, unter Vernachlässigung des eigentlichen Bildungsauftrages, zur Verfügung stehen müssen. |
Der Bildungsauftrag schließt Religions- bzw. ethischen Ersatzunterricht mit ein. Davon abgesehen könntest du aber jedes beliebige Schulfach, dass du persönlich für nutzlos hältst, als Lehrkraftfresser deklarieren. Zum Beispiel Sport, Erziehungskunde, Heimatkunde und was es da alles gibt ...
Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Dann soll bitte auch die Kirche die Vertretungslehrer für die Betreuung der Nichtteilnehmer finanzieren. |
Ich als Steuerzahler will, dass meine Kinder Religionsunterricht bekommen.
Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Außerdem hat die Kirche nach dem Imperativ der Mission (Matthäusevangelium) eine Pflicht zur Mission. Auch wenn sie es abstreiten würde oder vertuschen will, die Mission ist immer auch ein Ziel solcher Gottesdienste. Mission, auch harmloserer Art, ist und bleibt für mich eine Belästigung. In diesem Fall zählt für mich das Prinzip. |
Dieser Mist mit der Mission ist hier eine Dauerschallplatte, die einen Sprung im Acryl hat. Ständig wird hier mit Verweis auf obskure Pflichten jedem Christen Mission unterstellt. Das geht echt auf die Nerven weil es wirklich die gelegentlich intelligenten Beiträge von Glaubenskritikern immer wieder in den Blödsinn abgleiten läßt. Jeder hat auch die Pflicht im Straßenverkehr sich entsprechend der StVO zu verhalten oder bei der Einkommenssteuerklärung nicht zu schwindeln.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#751575) Verfasst am: 21.06.2007, 10:06 Titel: |
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Katana hat folgendes geschrieben: |
Ich als Steuerzahler will, dass meine Kinder Religionsunterricht bekommen.
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Es ist Dir unbenommen Deine Kurzen in die Sonntags- oder auch in eine Koranschule zu schicken, wenn Du den Bengeln sowas unbedingt antun willst. Kirchensteuer zahlst Du schliesslich auch...
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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Rainer Ponitka Sergeant At Arms
Anmeldungsdatum: 06.04.2006 Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath
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(#751664) Verfasst am: 21.06.2007, 12:17 Titel: |
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Ach ja, hab' doch noch was gefunden, eindeutiger geht's nicht. Ich war gestern dann schon ein bißchen müde:
Wie oben ausgeführt, sind etliche Artikel der Weimarer Verfassung ins Grundgesetz übernommen worden, u.a. auch folgender:
Zitat: | Art.141 WV
(Religiöse Handlungen in öffentlichen Anstalten)
Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist. |
Und weiter, für NRW:
Zitat: | Schulgesetz für das Land Nordrhein Westfalen (Schulgesetz NRW, SchulG)
15.02.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2006
Zweiter Abschnitt, Geltungsbereich, Rechtsstellung, und innere Organisation der Schule
§ 6 Geltungsbereich, Rechtsstellung und Bezeichnung
(3) Öffentliche Schulen sind die Schulen, für die das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband Schulträger ist. Öffentliche Schulen sind nichtrechtsfähige Anstalten des Schulträgers. |
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Grüßchen,
Rainer
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Rainer Ponitka Sergeant At Arms
Anmeldungsdatum: 06.04.2006 Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath
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(#751671) Verfasst am: 21.06.2007, 12:28 Titel: |
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Für mich stellt sich nach all dem die Frage,
weswegen Schulleiter nicht schon vor der Einschulung verpflichtet sind, Eltern und Schüler auf die grundsätzliche Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht oder Schulgottesdienst hinzuweisen?
Dass dort (Schulleitung) kein Interesse daran besteht ist klar, in der Stundenplanung müsste dies berücksichtigt werden. Das ist Aufwand, und entsprechend nicht gewünscht.
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Grüßchen,
Rainer
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Abc-Master als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 08.06.2007 Beiträge: 235
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(#751679) Verfasst am: 21.06.2007, 12:47 Titel: |
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rocknrainer hat folgendes geschrieben: | Für mich stellt sich nach all dem die Frage,
weswegen Schulleiter nicht schon vor der Einschulung verpflichtet sind, Eltern und Schüler auf die grundsätzliche Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht oder Schulgottesdienst hinzuweisen? |
Sowas gehört zum Allgemeinwissen.
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Rainer Ponitka Sergeant At Arms
Anmeldungsdatum: 06.04.2006 Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath
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(#751687) Verfasst am: 21.06.2007, 12:54 Titel: |
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Abc-Master hat folgendes geschrieben: | Sowas gehört zum Allgemeinwissen. |
So, so. Und wer sorgt für die Vermittlung dieses Allgemeinwissens?
Berechtigt kannst Du sagen, dafür ist jeder selbst verantwortlich.
Doch dieses könnte aufwandsfrei bereits in einer der ersten Schulklassen vermittelt werden - oder von einem Schulleiter an Eltern und Schüler weitergegeben werden.
Meine Erfahrung sagt auch, dass die wenigsten Eltern hierüber informiert sind.
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Grüßchen,
Rainer
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#751692) Verfasst am: 21.06.2007, 12:58 Titel: |
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rocknrainer hat folgendes geschrieben: |
Meine Erfahrung sagt auch, dass die wenigsten Eltern hierüber informiert sind. |
Stimmt. Was die jederzeitige Abmeldemöglichkeit vom RU betrifft, hab ich das in der 5. Klasse in der Elternversammlung übernommen.
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Abc-Master als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 08.06.2007 Beiträge: 235
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(#751698) Verfasst am: 21.06.2007, 13:03 Titel: |
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rocknrainer hat folgendes geschrieben: | Abc-Master hat folgendes geschrieben: | Sowas gehört zum Allgemeinwissen. |
So, so. Und wer sorgt für die Vermittlung dieses Allgemeinwissens?
Berechtigt kannst Du sagen, dafür ist jeder selbst verantwortlich.
Doch dieses könnte aufwandsfrei bereits in einer der ersten Schulklassen vermittelt werden - oder von einem Schulleiter an Eltern und Schüler weitergegeben werden.
Meine Erfahrung sagt auch, dass die wenigsten Eltern hierüber informiert sind. |
Trotzdem, es ist immer noch Allgemeinwissen, neben dem Wissen, daß man sich nach der Toilettenbenutzung den Hintern abwischen soll, daß man um Kinder zu bekommen Sex haben muß, daß man keine Stricknadel in die Steckdose stecken sollte um zu prüfen ob Strom drauf ist. Einfach Allgemeinwissen.
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Katana registrierter User
Anmeldungsdatum: 28.12.2006 Beiträge: 563
Wohnort: CSU HQ
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(#751700) Verfasst am: 21.06.2007, 13:07 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Es ist Dir unbenommen Deine Kurzen in die Sonntags- oder auch in eine Koranschule zu schicken, wenn Du den Bengeln sowas unbedingt antun willst. Kirchensteuer zahlst Du schliesslich auch...
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In der service-orientierten Gesellschaft erwarte ich zudem, dass nicht zuletzt wegen meiner Steuern, der Religionslehrer zu meinen Kindern kommt.
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Rainer Ponitka Sergeant At Arms
Anmeldungsdatum: 06.04.2006 Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath
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(#751702) Verfasst am: 21.06.2007, 13:08 Titel: |
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Abc-Master hat folgendes geschrieben: |
Trotzdem, es ist immer noch Allgemeinwissen, neben dem Wissen, daß man sich nach der Toilettenbenutzung den Hintern abwischen soll, daß man um Kinder zu bekommen Sex haben muß, daß man keine Stricknadel in die Steckdose stecken sollte um zu prüfen ob Strom drauf ist. Einfach Allgemeinwissen. |
Ich stimme Dir ja zu. Aber ich bleibe dabei:
Wer vermittelt es - oder: woher hast Du es gewusst?
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Grüßchen,
Rainer
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#751704) Verfasst am: 21.06.2007, 13:10 Titel: |
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Abc-Master hat folgendes geschrieben: |
Trotzdem, es ist immer noch Allgemeinwissen, neben dem Wissen, daß man sich nach der Toilettenbenutzung den Hintern abwischen soll, daß man um Kinder zu bekommen Sex haben muß, daß man keine Stricknadel in die Steckdose stecken sollte um zu prüfen ob Strom drauf ist. Einfach Allgemeinwissen. |
Nun ja, da gab es auch schon mal den Schulleiter, der ernsthaft meinte, Konfessionslose, die einmal am RU teilnahmen, könnten sich nicht wieder abmelden, weil dies so explizit nicht im Gesetz stünde (obwohl es stand...)
Allgemeinwissen... O.k. hier versagte sogar der gesunde Menschenverstand...
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Konstrukt konstruktiver Radikalist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten
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(#751707) Verfasst am: 21.06.2007, 13:12 Titel: |
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Katana hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Es ist Dir unbenommen Deine Kurzen in die Sonntags- oder auch in eine Koranschule zu schicken, wenn Du den Bengeln sowas unbedingt antun willst. Kirchensteuer zahlst Du schliesslich auch...
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In der service-orientierten Gesellschaft erwarte ich zudem, dass nicht zuletzt wegen meiner Steuern, der Religionslehrer zu meinen Kindern kommt. |
Wenn der zu Deinen Kinder kommt ist das ja auch Dein gutes Recht. Es ist aber mein gutes Recht, dass er NICHT zu meinen Kindern kommt und dass meine Kinder nicht genötigt werden zu ihm zu kommen. Es kann nicht sein, dass Religionsfreie zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen gezwungen oder aus finanzieller Not der öffentlichen Haushalte dazu genötigt werden. Eine solche Nötigung ist nach meinem Verständnis eigentlich sogar ein Verfassungsverstoß.
_________________ "Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Abc-Master als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 08.06.2007 Beiträge: 235
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(#751710) Verfasst am: 21.06.2007, 13:13 Titel: |
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rocknrainer hat folgendes geschrieben: | Abc-Master hat folgendes geschrieben: |
Trotzdem, es ist immer noch Allgemeinwissen, neben dem Wissen, daß man sich nach der Toilettenbenutzung den Hintern abwischen soll, daß man um Kinder zu bekommen Sex haben muß, daß man keine Stricknadel in die Steckdose stecken sollte um zu prüfen ob Strom drauf ist. Einfach Allgemeinwissen. |
Ich stimme Dir ja zu. Aber ich bleibe dabei:
Wer vermittelt es - oder: woher hast Du es gewusst? |
Ich weiß es nicht, ich hab es schon immer gewußt. Ich kann mich nicht an die Zeit erinnern wo ich es nicht gewußt habe. Auch als ich noch in die Schule ging war mir immer klar, daß Religionsunterricht kein Zwang ist.
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Nun ja, da gab es auch schon mal den Schulleiter, der ernsthaft meinte, Konfessionslose, die einmal am RU teilnahmen, könnten sich nicht wieder abmelden, weil dies so explizit nicht im Gesetz stünde (obwohl es stand...)
Allgemeinwissen... O.k. hier versagte sogar der gesunde Menschenverstand... |
Na gut, dieser Punkt ist kein Allgemeinwissen, aber hier kann man sich relativ leicht informieren.
Zuletzt bearbeitet von Abc-Master am 21.06.2007, 13:16, insgesamt einmal bearbeitet |
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Tassilo Deaktiviert
Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 7361
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(#751714) Verfasst am: 21.06.2007, 13:15 Titel: |
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Abc-Master hat folgendes geschrieben: | Trotzdem, es ist immer noch Allgemeinwissen, neben dem Wissen, daß man sich nach der Toilettenbenutzung den Hintern abwischen soll, daß man um Kinder zu bekommen Sex haben muß, daß man keine Stricknadel in die Steckdose stecken sollte um zu prüfen ob Strom drauf ist. Einfach Allgemeinwissen. |
Die vielen Retortenkinder zählen also nicht als Kinder?
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#751715) Verfasst am: 21.06.2007, 13:15 Titel: |
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Übrigens: Auch Lehrer dürfen nicht verpflichtet werden, Schüler zur Kirche zu geleiten.
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Konstrukt konstruktiver Radikalist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten
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(#751719) Verfasst am: 21.06.2007, 13:17 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Übrigens: Auch Lehrer dürfen nicht verpflichtet werden, Schüler zur Kirche zu geleiten. |
Sie sind ja auch nicht verpflichtet, sondern vielmehr genötigt. Wer hat schon lust auf Stress mit Kollegen oder der Schulleitung...
_________________ "Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Abc-Master als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 08.06.2007 Beiträge: 235
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(#751724) Verfasst am: 21.06.2007, 13:23 Titel: |
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Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Katana hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Es ist Dir unbenommen Deine Kurzen in die Sonntags- oder auch in eine Koranschule zu schicken, wenn Du den Bengeln sowas unbedingt antun willst. Kirchensteuer zahlst Du schliesslich auch...
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In der service-orientierten Gesellschaft erwarte ich zudem, dass nicht zuletzt wegen meiner Steuern, der Religionslehrer zu meinen Kindern kommt. |
Wenn der zu Deinen Kinder kommt ist das ja auch Dein gutes Recht. Es ist aber mein gutes Recht, dass er NICHT zu meinen Kindern kommt und dass meine Kinder nicht genötigt werden zu ihm zu kommen. Es kann nicht sein, dass Religionsfreie zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen gezwungen oder aus finanzieller Not der öffentlichen Haushalte dazu genötigt werden. Eine solche Nötigung ist nach meinem Verständnis eigentlich sogar ein Verfassungsverstoß. |
Auch wenn ich technisch auf deiner Seite bin, aber du sprichst von Nötigung. Aber wer nötigt letztendlich das Kind? Der Pfarrer der ihm etwas über die Religion erzählen will oder du, der du ihm zum Atheisten machst? Hast du deinem Kind die freie Wahl gelassen oder es in eine Richtung gedrängt? Wie auch immer, das Kind wird auf jeden Fall genötigt.
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#751727) Verfasst am: 21.06.2007, 13:29 Titel: |
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Abc-Master hat folgendes geschrieben: | Auch wenn ich technisch auf deiner Seite bin, aber du sprichst von Nötigung. Aber wer nötigt letztendlich das Kind? Der Pfarrer der ihm etwas über die Religion erzählen will oder du, der du ihm zum Atheisten machst? Hast du deinem Kind die freie Wahl gelassen oder es in eine Richtung gedrängt? Wie auch immer, das Kind wird auf jeden Fall genötigt. |
Wieso? Wenn es den Kindern selbst überlassen wird, ob sie die Dienstleistung eines privaten RU-Lehrers in Anspruch nehmen möchten?
Meine Tochter hat freiwillig am RU teilgenommen. Bequemer konnte ich es gar nicht haben: Sie hat recht schnell von sich aus festgestellt, dass Religion ziemlicher Mumpitz ist.
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Konstrukt konstruktiver Radikalist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten
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(#751762) Verfasst am: 21.06.2007, 14:11 Titel: |
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Abc-Master hat folgendes geschrieben: | Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Katana hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Es ist Dir unbenommen Deine Kurzen in die Sonntags- oder auch in eine Koranschule zu schicken, wenn Du den Bengeln sowas unbedingt antun willst. Kirchensteuer zahlst Du schliesslich auch...
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In der service-orientierten Gesellschaft erwarte ich zudem, dass nicht zuletzt wegen meiner Steuern, der Religionslehrer zu meinen Kindern kommt. |
Wenn der zu Deinen Kinder kommt ist das ja auch Dein gutes Recht. Es ist aber mein gutes Recht, dass er NICHT zu meinen Kindern kommt und dass meine Kinder nicht genötigt werden zu ihm zu kommen. Es kann nicht sein, dass Religionsfreie zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen gezwungen oder aus finanzieller Not der öffentlichen Haushalte dazu genötigt werden. Eine solche Nötigung ist nach meinem Verständnis eigentlich sogar ein Verfassungsverstoß. |
Auch wenn ich technisch auf deiner Seite bin, aber du sprichst von Nötigung. Aber wer nötigt letztendlich das Kind? Der Pfarrer der ihm etwas über die Religion erzählen will oder du, der du ihm zum Atheisten machst? Hast du deinem Kind die freie Wahl gelassen oder es in eine Richtung gedrängt? Wie auch immer, das Kind wird auf jeden Fall genötigt. |
Aufklärung ist alles! Dazu gehört natürlich auch, dass ich mein Kind versuche möglichst neutral über Religionen zu "informieren". Die Information eines Pfarrers dürfte hingegen wohl kaum wertneutral sein. Wenn mein Kind mit 18 die Taufe wünscht, ist das seine Sache. Ich hüte mich jedenfalls davor es zu indoktrinieren. Aber ich verwehre mich eben auch gegen jede Möglichkeit zur Indoktrination durch Religion und deren Vertreter. Ganz einfach ist das zugegebenermaßen aber sicher nicht.
_________________ "Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#751773) Verfasst am: 21.06.2007, 14:22 Titel: |
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Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Aufklärung ist alles! Dazu gehört natürlich auch, dass ich mein Kind versuche möglichst neutral über Religionen zu "informieren". |
Wieso "neutral"?
Die Menge des Blödsinns und dummen Zeugs daß Menschen sich einfallen lassen können ist theoretisch unendlich. Muss ich über jeden Scheiß den sich mal jemand einfallen lässt "neutral" informieren?
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Konstrukt konstruktiver Radikalist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten
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(#751780) Verfasst am: 21.06.2007, 14:29 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Aufklärung ist alles! Dazu gehört natürlich auch, dass ich mein Kind versuche möglichst neutral über Religionen zu "informieren". |
Wieso "neutral"?
Die Menge des Blödsinns und dummen Zeugs daß Menschen sich einfallen lassen können ist theoretisch unendlich. Muss ich über jeden Scheiß den sich mal jemand einfallen lässt "neutral" informieren? |
Neutralität zu wahren ist sicher schwer, aber versuchen sollte man es trotzdem. Die Information sollte auch ausreichen, um das Kind vor religiösem Schwachsinn jeder Art zu schützen und ihm v.a. die Fahigkeit vermitteln sich selbst davor zu schützen. Wissen ist Macht.
_________________ "Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Spiritus Sternenstaub auf verfaulendem Laub
Anmeldungsdatum: 03.04.2004 Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland
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(#751881) Verfasst am: 21.06.2007, 15:53 Titel: |
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Keine Gläubige, kein Gläubiger ist neutral bei der Vermittlung des einen Glaubens.
Es wird missioniert bis zum letzten Tag! Es ist Auftrag!
Ich habe den Vater von Bruder Paulus innerlich zerbrochen gesehen, denn er hat zwei Söhne der Kirche überlassen müssen. Sein Betrieb ist schon lange Geschichte.
Die immer wieder vorgenommenen Versuche, meine Söhne zur Teilnahme am Gottesdienst und am Religionsunterricht zu veranlassen - obwohl unsere familiäre Haltung hinreichend bekannt ist - werte ich als nicht legitime Intervention in interne Angelegenheiten.
Überall müssen wir uns rechtfertigen, warum wir nicht katholisch sind, warum wir uns der Teilnahme entziehen. Das Lehrpersonal hat sich immer wieder an unsere Söhne gewandt - niemals aber an meine Frau oder mich. Was will ein 11-jähriger oder ein 13-jähriger einem studierten Menschen entgegensetzen? Sollten hier Machtpositionen missbraucht werden?
De facto werden absichtlich Keile in Familien getrieben.
Familien wurden/werden dadurch belastet und zerstört. Die Verantwortlichen aber dienen ja Gott! Sie entziehen sich damit auch jedweder Verantwortung für ihre widerwärtigen Taten.
Warum sollte ich in Anbetracht solcher Ereignisse neutral sein? Wer will mich dafür verurteilen, wenn ich meine Kinder vor den Gefahren einseitig indoktinierter Wahrheiten warne?
Aufklärung und die Weitergabe persönlicher Erfahrungen - das genügt schon!
Die letztendlichen Urteile haben sie sich durch vergangene Teilnahmen am Religionsunterricht gebildet.
_________________ Semper fidelis!
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Rainer Ponitka Sergeant At Arms
Anmeldungsdatum: 06.04.2006 Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath
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(#751901) Verfasst am: 21.06.2007, 16:04 Titel: |
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Spiritus hat folgendes geschrieben: | Sollten hier Machtpositionen missbraucht werden? |
Natürlich, nichts anderes geschieht dort. Doch mit einer solchen Argumentation kommt man vor den zuständigen Stellen nicht weiter. Geschickt ist, bei den zuständigen Stellen ausnahmlos juristisch zu argumentieren.
Abc-Master hat folgendes geschrieben: |
Auch wenn ich technisch auf deiner Seite bin, aber du sprichst von Nötigung. Aber wer nötigt letztendlich das Kind? Der Pfarrer der ihm etwas über die Religion erzählen will oder du, der du ihm zum Atheisten machst? Hast du deinem Kind die freie Wahl gelassen oder es in eine Richtung gedrängt? Wie auch immer, das Kind wird auf jeden Fall genötigt. |
Hier liegt m.E. ein Denkfehler vor. Die Nötigung liegt eindeutig beim Geistlichen, da niemand, kein Kind, in irgendeiner Weise religiös interessiert sondern eindeutig als Atheist auf die Welt kommt. Von sich aus würde kein Kind nach solch absurden Inhalten verlangen.
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Grüßchen,
Rainer
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Katana registrierter User
Anmeldungsdatum: 28.12.2006 Beiträge: 563
Wohnort: CSU HQ
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(#751902) Verfasst am: 21.06.2007, 16:05 Titel: |
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Konstrukt hat folgendes geschrieben: | Wenn der zu Deinen Kinder kommt ist das ja auch Dein gutes Recht. Es ist aber mein gutes Recht, dass er NICHT zu meinen Kindern kommt und dass meine Kinder nicht genötigt werden zu ihm zu kommen. Es kann nicht sein, dass Religionsfreie zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen gezwungen oder aus finanzieller Not der öffentlichen Haushalte dazu genötigt werden. Eine solche Nötigung ist nach meinem Verständnis eigentlich sogar ein Verfassungsverstoß. |
Deine Kinder dürfen ja problemlos dem Religionsunterricht entsagen und zum Beispiel Ethik wählen. Es drängt sich ihnen also mitnichten jemand auf.
Allerdings ist Schule immer mit einem gewissen Zwang verbunden (Schulpflicht). Das Hantieren mit Begriffen wie Nötigung, Verfassungsverstoß oder Zwang klingt mir da reichlich kleinkariert. Ein wenig mehr Gelassenheit wäre angebracht. Den Kindern wird auf diese Weise schon vermittelt, es wäre ganz gut mit dem Anwalt zur Schule zu kommen, eventuell gleich präventiv.
Daher wie schon gesagt: im Zweifel mit der Schule reden und aus dem vermeintlich notwendigen Gang zum Verfassungsgericht wird ein netter Plausch unter Erwachsenen.
Ich habe allerdings den Eindruck, den Kinderschuhen entwachsen immer weniger. Und das hat nichts mit Jugendwahn zu tun.
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