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Deutscher Schüler in Türkei verhaftet
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AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26397
Wohnort: München

Beitrag(#754193) Verfasst am: 24.06.2007, 23:18    Titel: Deutscher Schüler in Türkei verhaftet Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,490391,00.html

Zitat:
Berlin fordert Haftverschonung - türkische Presse spricht von Beleidigung

Seit mehr als zehn Wochen sitzt der 17-jährige Marco Weiss in einem Gefängnis in Antalya: Er hat im Urlaub mit einem 13-jährigen Mädchen geschmust. Die Bundesregierung fordert seine sofortige Freilassung - das wertet die Zeitung "Hürriyet" als Beleidigung für das türkische Justizsystem.

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Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#754294) Verfasst am: 25.06.2007, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, da fehlen einem echt die Worte. skeptisch
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#754301) Verfasst am: 25.06.2007, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Strafbar ist es bei uns auch, wenn er über 16 und sie unter 14 ist, oder wie sehe ich das? Was mich erinnert, meine Kinder rechtzeitig über diese Gesetze zu informieren.
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#754308) Verfasst am: 25.06.2007, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

astarte007 hat folgendes geschrieben:
Strafbar ist es bei uns auch, wenn er über 16 und sie unter 14 ist, oder wie sehe ich das? Was mich erinnert, meine Kinder rechtzeitig über diese Gesetze zu informieren.


Das bezweifle ich.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#754313) Verfasst am: 25.06.2007, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
astarte007 hat folgendes geschrieben:
Strafbar ist es bei uns auch, wenn er über 16 und sie unter 14 ist, oder wie sehe ich das? Was mich erinnert, meine Kinder rechtzeitig über diese Gesetze zu informieren.


Das bezweifle ich.


Hab mal bei Wiki nachgelesen, scheint doch so zu sein: Strafbar ist über 21 und unter 16, und mit Ausnutzung einer Zwangslage über 18 und unter 16. Oder über 18 und unter 14 (der jüngere gilt als Kind).
Stimmt das jetzt?
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#754317) Verfasst am: 25.06.2007, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

astarte007 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
astarte007 hat folgendes geschrieben:
Strafbar ist es bei uns auch, wenn er über 16 und sie unter 14 ist, oder wie sehe ich das? Was mich erinnert, meine Kinder rechtzeitig über diese Gesetze zu informieren.


Das bezweifle ich.


Hab mal bei Wiki nachgelesen, scheint doch so zu sein: Strafbar ist über 21 und unter 16, und mit Ausnutzung einer Zwangslage über 18 und unter 16. Oder über 18 und unter 14 (der jüngere gilt als Kind).
Stimmt das jetzt?


verlink das mal bitte.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#754320) Verfasst am: 25.06.2007, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Da brauchst du nur ins STrafgesetzbuch reinzuschauen. Sex mit jemanden unter 14 gilt grundsätzlich als Kindesmissbrauch. Auch wenn der Partner selbst Jugendlich ist. Freiwilligkeit ist gar kein Kriterium.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#754324) Verfasst am: 25.06.2007, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
astarte007 hat folgendes geschrieben:
Strafbar ist es bei uns auch, wenn er über 16 und sie unter 14 ist, oder wie sehe ich das? Was mich erinnert, meine Kinder rechtzeitig über diese Gesetze zu informieren.


Das bezweifle ich.


Das kommt drauf an, was genau gemacht wurde, ob tatsaechlich nur ein bisschen "geschmust" wurde oder ob es etwas handfester zur Sache ging.

Was ich mir allerdings kaum vorzustellen wage, das ist wenn es sich beim "Schmuser" um einen Tuerken in Deutschland handeln wuerde, dann gaebe es bestimmt ein Riesentheater um "Migrationshintergruende" und hinter jeder Ecke wuerde mit Strafgesetzbuechern und Grundgesetzen gewedelt werden.

Ansonsten sollte der Fall eigentlich recht klar liegen. Gegen Sex mit Minderjaehrigen gibt es in der Tuerkei genauso wie in Deutschland Gesetze und falls sowas hier tatsaechlich vorliegen sollte, dann wird das halt juristische Folgen haben. Geht es tatsaechlich nur um ein paar oberflaechliche Streicheleinheiten, dann ist der Junge freizulassen.

Gruss, Bernie
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#754325) Verfasst am: 25.06.2007, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html

Zitat:
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.
unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.


http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_176_StGB-Deutschland


Zitat:
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#754329) Verfasst am: 25.06.2007, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_176_StGB-Deutschland
Zitat:
Es ist somit unerheblich, ob die sexuellen Kontakte mit Einwilligung des Kindes geschahen und welches Alter der Täter hat. (Ausnahme: Eine Bestrafung nach § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt die Volljährigkeit des Täters voraus.) Kinder als Täter sind wegen der fehlenden Strafmündigkeit, deren Altersgrenze ebenfalls bei 14 Jahren liegt, vor Bestrafung, nicht jedoch vor Ermittlung geschützt. Auch jugendliche Täter haben mit juristischen Sanktionen zu rechnen. Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind in etwa 6 Prozent der erfassten Fälle mit ermitteltem Tatverdächtigen bei sexuellen Handlungen mit Kindern die Verdächtigen selbst Kinder, insgesamt über 20 Prozent entfallen auf Kinder und Jugendliche.


in 176a geht es um Schweren Mißbrauch


Zuletzt bearbeitet von astarte am 25.06.2007, 09:46, insgesamt einmal bearbeitet
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#754330) Verfasst am: 25.06.2007, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html (einfacher Missbrauch auch wenn der 14jährige mit der 13jährigen)

http://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html (schwerer Missbrauch, wenn über 18 und Geschlechtsverkehr mit unter 14)

http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html (betrifft nicht unter 14jährige)
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#754331) Verfasst am: 25.06.2007, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
astarte007 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
astarte007 hat folgendes geschrieben:
Strafbar ist es bei uns auch, wenn er über 16 und sie unter 14 ist, oder wie sehe ich das? Was mich erinnert, meine Kinder rechtzeitig über diese Gesetze zu informieren.


Das bezweifle ich.


Hab mal bei Wiki nachgelesen, scheint doch so zu sein: Strafbar ist über 21 und unter 16, und mit Ausnutzung einer Zwangslage über 18 und unter 16. Oder über 18 und unter 14 (der jüngere gilt als Kind).
Stimmt das jetzt?


verlink das mal bitte.


Klick, schöne Tabelle wer mit wem darf und wer mit welchen Folgen zu rechnen hat usw
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#754332) Verfasst am: 25.06.2007, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
astarte007 hat folgendes geschrieben:
Strafbar ist es bei uns auch, wenn er über 16 und sie unter 14 ist, oder wie sehe ich das? Was mich erinnert, meine Kinder rechtzeitig über diese Gesetze zu informieren.


Das bezweifle ich.


Das kommt drauf an, was genau gemacht wurde, ob tatsaechlich nur ein bisschen "geschmust" wurde oder ob es etwas handfester zur Sache ging.

Was ich mir allerdings kaum vorzustellen wage, das ist wenn es sich beim "Schmuser" um einen Tuerken in Deutschland handeln wuerde, dann gaebe es bestimmt ein Riesentheater um "Migrationshintergruende" und hinter jeder Ecke wuerde mit Strafgesetzbuechern und Grundgesetzen gewedelt werden.

Ansonsten sollte der Fall eigentlich recht klar liegen. Gegen Sex mit Minderjaehrigen gibt es in der Tuerkei genauso wie in Deutschland Gesetze und falls sowas hier tatsaechlich vorliegen sollte, dann wird das halt juristische Folgen haben. Geht es tatsaechlich nur um ein paar oberflaechliche Streicheleinheiten, dann ist der Junge freizulassen.

Gruss, Bernie


Genau das meinte ich.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#754333) Verfasst am: 25.06.2007, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Jepp, auch in D ist es also so, dass der Freund angezeigt und bestraft werden kann, wenn er mit seiner 13-jährigen Freundin Sex hat.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#754338) Verfasst am: 25.06.2007, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

astarte007 hat folgendes geschrieben:
Strafbar ist es bei uns auch, wenn er über 16 und sie unter 14 ist, oder wie sehe ich das? Was mich erinnert, meine Kinder rechtzeitig über diese Gesetze zu informieren.


Mein "Da fehlen wir die Worte" war auch eher bedingt durch einen gewissen Mitleidsbonus. Sicherlich ist das strafbar (und je nach Schwere des "Vergehens" dann auch noch gestaffelt).

Irgendwo war auch die Rede davon, dass sich das Mädel zwei Jahre älter gemacht hat. Wenn ich mir überlege, wie wir wann welche Urlaubsflirts in dem Alter hatten... Schulterzucken
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#754339) Verfasst am: 25.06.2007, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

astarte007 hat folgendes geschrieben:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html

Zitat:
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.
unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.


http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_176_StGB-Deutschland


Zitat:
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.


Dir ist aber schon klar, dass in diesem Fall das tuerkische Recht gilt und nicht das deutsche?

Gruss, Bernie
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#754341) Verfasst am: 25.06.2007, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
astarte007 hat folgendes geschrieben:
Strafbar ist es bei uns auch, wenn er über 16 und sie unter 14 ist, oder wie sehe ich das? Was mich erinnert, meine Kinder rechtzeitig über diese Gesetze zu informieren.


Mein "Da fehlen wir die Worte" war auch eher bedingt durch einen gewissen Mitleidsbonus. Sicherlich ist das strafbar (und je nach Schwere des "Vergehens" dann auch noch gestaffelt).

Irgendwo war auch die Rede davon, dass sich das Mädel zwei Jahre älter gemacht hat. Wenn ich mir überlege, wie wir wann welche Urlaubsflirts in dem Alter hatten... Schulterzucken


Ja, klar, man fragt sich wieso die Eltern so drastische Maßnahmen für angebracht halten. Gerade in der Türkei sollen die Haftbedingungen ja nicht so berauschend sein ...wieso tut man das einem 17-jährigen für Knutschen an? und was wohl die Tochter von den elterlichen Maßnahmen hält?

Ich muss wirklich mal mit meinem Sohnemann über Rechte und Gesetze reden...


Zuletzt bearbeitet von astarte am 25.06.2007, 10:07, insgesamt einmal bearbeitet
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#754343) Verfasst am: 25.06.2007, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:


Dir ist aber schon klar, dass in diesem Fall das tuerkische Recht gilt und nicht das deutsche?

Gruss, Bernie


Ja. es ging ja drum, dass ich behauptete, es wäre auch hier in D strafbar. Für den Fall nicht so wichtig, da hast du recht.
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Forke
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Anmeldungsdatum: 19.05.2007
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Beitrag(#754344) Verfasst am: 25.06.2007, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser ganze Schwachfug ist halt das, was dabei rauskommt, wenn man Gesetze über den gesunden Menschenverstand stellt.

astarte007 hat folgendes geschrieben:
Gerade in der Türkei sollen die Haftbedingungen in der Türkei ja nicht so berauschend sein

Wo auch sonst? Lachen
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#754345) Verfasst am: 25.06.2007, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Forke hat folgendes geschrieben:
Dieser ganze Schwachfug ist halt das, was dabei rauskommt, wenn man Gesetze über den gesunden Menschenverstand stellt.

astarte007 hat folgendes geschrieben:
Gerade in der Türkei sollen die Haftbedingungen in der Türkei ja nicht so berauschend sein

Wo auch sonst? Lachen


jaja ist mir auch grad aufgefallen, habs editiert.
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Sticky
vae victis



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Beitrag(#754352) Verfasst am: 25.06.2007, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nach medizinischen Untersuchungen soll das Mädchen noch Jungfrau sein. Somit dürfte der Hauptanklagepunkt wegen sexuellen Missbrauchs erst einmal vom Tisch sein, sofern keine konkreten Beweise für sexuelle Handlungen erbracht werden. Pupertäres Rumknutschen kann strafrechtlich nicht relevant sein, auch nicht in der Türkei.
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Gruss: Sticky

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Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

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Heike J
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Beiträge: 26284

Beitrag(#754356) Verfasst am: 25.06.2007, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Nach medizinischen Untersuchungen soll das Mädchen noch Jungfrau sein. Somit dürfte der Hauptanklagepunkt wegen sexuellen Missbrauchs erst einmal vom Tisch sein,


Ich kenne nicht die Gesetze in der Türkei, aber in D muss es für sex. Missbrauch lediglich zu "sexuellen Handlungen" gekommen sein. Penetration liefe dann schon unter "schwerem sex. Missbrauch". Einmal zwischen die Beine fassen, wäre in D sexueller Missbrauch.
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Sticky
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Beitrag(#754361) Verfasst am: 25.06.2007, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Nach medizinischen Untersuchungen soll das Mädchen noch Jungfrau sein. Somit dürfte der Hauptanklagepunkt wegen sexuellen Missbrauchs erst einmal vom Tisch sein,


Ich kenne nicht die Gesetze in der Türkei, aber in D muss es für sex. Missbrauch lediglich zu "sexuellen Handlungen" gekommen sein. Penetration liefe dann schon unter "schwerem sex. Missbrauch". Einmal zwischen die Beine fassen, wäre in D sexueller Missbrauch.


Schon! Aber welche konkrete Beweise für irgend eine sexuelle Handlung liegen denn vor? M.E. lediglich die Anschuldigung der Mutter. Was sagt denn das betroffene Mädchen eigentlich dazu aus?
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Heike N.
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Beitrag(#754363) Verfasst am: 25.06.2007, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Was sagt denn das betroffene Mädchen eigentlich dazu aus?


Lt. Radiomeldung gerade nur, dass kein Zwang bestand (das war ja auch einer der Vorwürfe).
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Beitrag(#754372) Verfasst am: 25.06.2007, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Was sagt denn das betroffene Mädchen eigentlich dazu aus?


Lt. Radiomeldung gerade nur, dass kein Zwang bestand (das war ja auch einer der Vorwürfe).


Kein Zwang zu was? Zum Knutschen, oder zu mehr?
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Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

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Beitrag(#754375) Verfasst am: 25.06.2007, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Was sagt denn das betroffene Mädchen eigentlich dazu aus?


Lt. Radiomeldung gerade nur, dass kein Zwang bestand (das war ja auch einer der Vorwürfe).


Kein Zwang zu was? Zum Knutschen, oder zu mehr?


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Beiträge: 46545

Beitrag(#754407) Verfasst am: 25.06.2007, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das zieht ja einiges nach sich.

Ich hab grad im Radio gehört: der Vater sollte sich eigentlich von einer Leukämiebehandlung erholen, der Sohn hat Neurodermitis und kriegt keine Cremes (das klingt harmlos, kann aber eine echte Qual sein), die Eltern zahlen für Anwalt und wöchentliche Flüge einen Haufen, der Junge hätte inzwischen seine Mitlere Reife Prüfungen gemacht, und politisch zieht es auch Kreise. Ob die Mutter das Mädchens sich das wohl vorgestellt hat? Ob sie überhaupt was gedacht hat?
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#754413) Verfasst am: 25.06.2007, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

astarte007 hat folgendes geschrieben:
Das zieht ja einiges nach sich.

Ich hab grad im Radio gehört: der Vater sollte sich eigentlich von einer Leukämiebehandlung erholen, der Sohn hat Neurodermitis und kriegt keine Cremes (das klingt harmlos, kann aber eine echte Qual sein), die Eltern zahlen für Anwalt und wöchentliche Flüge einen Haufen, der Junge hätte inzwischen seine Mitlere Reife Prüfungen gemacht, und politisch zieht es auch Kreise. Ob die Mutter das Mädchens sich das wohl vorgestellt hat? Ob sie überhaupt was gedacht hat?


Eventuell, daß an ihrem Kind ein Verbrechen begangen worden ist? Und ich würde ihr weder die türkischen Haftbedingungen noch die Unbequemlichkeiten der Familie vorwerfen. (Das beides kann man allerdings der Türkei zum Vorwurf machen.)
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Heike N.
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Beitrag(#754422) Verfasst am: 25.06.2007, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
astarte007 hat folgendes geschrieben:
Das zieht ja einiges nach sich.

Ich hab grad im Radio gehört: der Vater sollte sich eigentlich von einer Leukämiebehandlung erholen, der Sohn hat Neurodermitis und kriegt keine Cremes (das klingt harmlos, kann aber eine echte Qual sein), die Eltern zahlen für Anwalt und wöchentliche Flüge einen Haufen, der Junge hätte inzwischen seine Mitlere Reife Prüfungen gemacht, und politisch zieht es auch Kreise. Ob die Mutter das Mädchens sich das wohl vorgestellt hat? Ob sie überhaupt was gedacht hat?


Eventuell, daß an ihrem Kind ein Verbrechen begangen worden ist?


Aber irgendwas ist doch da seltsam oder besser: unverhältnismäßig. Am Kopf kratzen

Diese Urlaubsbekanntschaft wird angezeigt, die der 14jährigen Schwester (die lt. einem Artikel derweil mit dem Lover auf dem Balkon...) nicht.
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Zumsel
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Beiträge: 4667

Beitrag(#754428) Verfasst am: 25.06.2007, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
astarte007 hat folgendes geschrieben:
Das zieht ja einiges nach sich.

Ich hab grad im Radio gehört: der Vater sollte sich eigentlich von einer Leukämiebehandlung erholen, der Sohn hat Neurodermitis und kriegt keine Cremes (das klingt harmlos, kann aber eine echte Qual sein), die Eltern zahlen für Anwalt und wöchentliche Flüge einen Haufen, der Junge hätte inzwischen seine Mitlere Reife Prüfungen gemacht, und politisch zieht es auch Kreise. Ob die Mutter das Mädchens sich das wohl vorgestellt hat? Ob sie überhaupt was gedacht hat?


Eventuell, daß an ihrem Kind ein Verbrechen begangen worden ist?


Aber irgendwas ist doch da seltsam oder besser: unverhältnismäßig. :hmm:

Diese Urlaubsbekanntschaft wird angezeigt, die der 14jährigen Schwester (die lt. einem Artikel derweil mit dem Lover auf dem Balkon...) nicht.


Nun ja, irgendwo muss man die Grenze ja ziehen. Auch wenn es Gerichten erlaubt sein sollte, die Reife der beteiligten Personen indidividuell einschätzen zu lassen.
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