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Deutscher Schüler in Türkei verhaftet
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Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#758115) Verfasst am: 29.06.2007, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Ich bin zwar nicht deiner Meinung, aber da könntest du rehct haben
Pfeifen
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Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#758120) Verfasst am: 29.06.2007, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen, weil die Diskussion hier zwar rein formal teilweise gegen die Regel verstößt, aber nicht gegen den Geist der Regel?
Schließlich heißt hier niemand den Kindesmißbrauch an sich gut, man fragt sich nur, ob die willkürlich festgesetzten Altersgrenzen nach dem Gesetz immer und überall sinnvoll und/oder realistisch sind.
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"Jede hat mich gern, aber keine liebt mich! - Wenn ich an den lieben Gott glaubte, - wie müßte ich ihn hassen!"
Erich Mühsam, Tagebücher
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Peter H.
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#758159) Verfasst am: 29.06.2007, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann nicht von einem Jungen verlangen, dass er sich den Ausweis eines Mädchens vorzeigen läßt, wenn dieses ihm möglicherweise "schöne Augen" macht.
Wenn ein Mädchen sexuelles Interesse am anderen Geschlecht hat, wird es ganz gewiß auch mit nur 13 J. keinen psychischen Schaden nehmen. Bei Doktorspielen nimmt schließlich auch keiner der Beteiligten irgendwelche Schäden, sofern diese gewaltfrei erfolgen.
Man denke doch nur an irgendwelche indigenen Völker, wo die Sexualität schon sehr früh beginnt und alles hat seine Richtigkeit. Also nur keine "Panik auf der Titanic". Lachen
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#758176) Verfasst am: 29.06.2007, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Forke hat folgendes geschrieben:
Ich würde sagen, weil die Diskussion hier zwar rein formal teilweise gegen die Regel verstößt, aber nicht gegen den Geist der Regel?

Anscheinend hast Du keine Ahnung, aufgrund welcher Diskussionen diese Regel im FGH installiert wurde.


Forke hat folgendes geschrieben:
Schließlich heißt hier niemand den Kindesmißbrauch an sich gut, man fragt sich nur, ob die willkürlich festgesetzten Altersgrenzen nach dem Gesetz immer und überall sinnvoll und/oder realistisch sind.

Lachen

Sex mit Kindern ist Mißbrauch, daran gibt es nix zu deuteln.
Und eine hier impilizit unterstellte Freiwilligkeit widerspricht den Forumsregeln, daran ist mE ebenfalls nix zu deuteln.
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Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#758178) Verfasst am: 29.06.2007, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Man kann nicht von einem Jungen verlangen, dass er sich den Ausweis eines Mädchens vorzeigen läßt, wenn dieses ihm möglicherweise "schöne Augen" macht.


Ist doch bei Kindesmißbrauch völlig egal.

Zitat:
Man denke doch nur an irgendwelche indigenen Völker, wo die Sexualität schon sehr früh beginnt und alles hat seine Richtigkeit. Also nur keine "Panik auf der Titanic". Lachen

Wenn Du sexuellen Zwang mit "Richtigkeit" gleichsetzt ...
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#758182) Verfasst am: 29.06.2007, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Forke hat folgendes geschrieben:
Ich würde sagen, weil die Diskussion hier zwar rein formal teilweise gegen die Regel verstößt, aber nicht gegen den Geist der Regel?
Schließlich heißt hier niemand den Kindesmißbrauch an sich gut, man fragt sich nur, ob die willkürlich festgesetzten Altersgrenzen nach dem Gesetz immer und überall sinnvoll und/oder realistisch sind.


Irrtum, das ist nicht der Geist der Regel, die Regel soll Diskussionen über die Möglichkeit eines konsensuellen Sex zwischen Erwachsenen und Kindern unterbinden und demzufolge weder Äußerungen dulden, die das für möglich halten noch solche, die dies per se als unmöglich bezeichnen. In diesem Fall wird aber über Sex zwischen einem Jugendlichen und einem Kind diskutiert, das fällt nicht zwangsläufig unter die Regel.
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Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#758185) Verfasst am: 29.06.2007, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
Ich würde sagen, weil die Diskussion hier zwar rein formal teilweise gegen die Regel verstößt, aber nicht gegen den Geist der Regel?

Anscheinend hast Du keine Ahnung, aufgrund welcher Diskussionen diese Regel im FGH installiert wurde.


Forke hat folgendes geschrieben:
Schließlich heißt hier niemand den Kindesmißbrauch an sich gut, man fragt sich nur, ob die willkürlich festgesetzten Altersgrenzen nach dem Gesetz immer und überall sinnvoll und/oder realistisch sind.

Lachen

Sex mit Kindern ist Mißbrauch, daran gibt es nix zu deuteln.
Und eine hier impilizit unterstellte Freiwilligkeit widerspricht den Forumsregeln, daran ist mE ebenfalls nix zu deuteln.

Tja, wenn man aber nun argumentiert, das eine Dreizehnjährige nicht unbedingt noch ein Kind(sondern schon Jugendlich in dieser Hinsicht) sein muß, dann wäre es ja kein Kindesmißbrauch mehr. Nix anderes wurde hier gesagt. Und dazu noch richtigerweise relativiert (Geistige Reife etc.pp). (Außerdem ist für mich auch so manche/r 17Jährige noch ein Kind, und manch 15Jährige/r schon weniger.)
Und nein, ich muß auch nicht wissen, warum es diese Regel gibt, aber ich kann's mir denken, warum es diese Regel gibt. Deswegen ja auch mein Bezug auf den Geist der Regel. Ansonsten hätte wohl ein Moderator schon eingegriffen, oder?
EDIT: OK, danke Kival, das war nötig und klärend.
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Zuletzt bearbeitet von Forke am 29.06.2007, 21:48, insgesamt einmal bearbeitet
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#758186) Verfasst am: 29.06.2007, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
Ich würde sagen, weil die Diskussion hier zwar rein formal teilweise gegen die Regel verstößt, aber nicht gegen den Geist der Regel?
Schließlich heißt hier niemand den Kindesmißbrauch an sich gut, man fragt sich nur, ob die willkürlich festgesetzten Altersgrenzen nach dem Gesetz immer und überall sinnvoll und/oder realistisch sind.


Irrtum, das ist nicht der Geist der Regel, die Regel soll Diskussionen über die Möglichkeit eines konsensuellen Sex zwischen Erwachsenen und Kindern unterbinden und demzufolge weder Äußerungen dulden, die das für möglich halten noch solche, die dies per se als unmöglich bezeichnen. In diesem Fall wird aber über Sex zwischen einem Jugendlichen und einem Kind diskutiert, das fällt nicht zwangsläufig unter die Regel.

Es wird hier implizit behauptet, Kindesmißbrauch könne seitens der Kinder auch freiwillig stattfinden, ... Mit den Augen rollen
(und noch dazu mit angeblich strarechtlicher Relevanz.)
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Greasel
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1055

Beitrag(#758192) Verfasst am: 29.06.2007, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Algol

Deine einseitigen nicht differenzierenden Aussagen lassen mich an deiner intellektuellen Leistungsfähigkeit zweifeln.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#758193) Verfasst am: 29.06.2007, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Es wird hier implizit behauptet, Kindesmißbrauch könne seitens der Kinder auch freiwillig stattfinden, ... Mit den Augen rollen


Das ist weder strafbar noch verstößt es gegen die Forenregeln die von Erwachsenen und Kindern sprechen.
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Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#758195) Verfasst am: 29.06.2007, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Es wird hier implizit behauptet, Kindesmißbrauch könne seitens der Kinder auch freiwillig stattfinden, ... Mit den Augen rollen
(und noch dazu mit angeblich strarechtlicher Relevanz.)

HALLO!
Hier geht es um sexuelle Handlungen von einem Jugendlichen mit einem Kind, das sich vielleicht auch noch als älter ausgegeben hat. Und darum, das die Grenze Kind/Jugendlicherhalt nicht von einem Geburtstag abhängt, sondern von anderen Faktoren.
Und mehrere Leute, vor allem welche mit Kindern(!), haben eine willkürlich vom Gesetzgeber gezogene Grenze in Zweifel gezogen, mehr nicht. Und das alles vor dem Hintergrund eines Jugendlichen, der irgendwas mit einem Kind nach der gesetzlichen Definition hatte. Was eben nach dem Gesetz Kindesmißbrauch ist.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#758198) Verfasst am: 29.06.2007, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Greasel hat folgendes geschrieben:
@Algol

Deine einseitigen nicht differenzierenden Aussagen lassen mich an deiner intellektuellen Leistungsfähigkeit zweifeln.

Ganz toll, dieses ad hominem!

@Greasel

Deine einseitigen nicht differenzierenden Aussagen lassen mich an Deiner intellektuellen Leistungsfähigkeit zweifeln.

Beleg:
obiges Zitat.


Und nun Butter bei die Fische:
welche meiner Äußerungen läßt nun Dich an meiner intellektuellen Leistungsfähigkeit zweifeln?
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#758204) Verfasst am: 29.06.2007, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Es wird hier implizit behauptet, Kindesmißbrauch könne seitens der Kinder auch freiwillig stattfinden, ... Mit den Augen rollen


Das ist weder strafbar ...

Strohmann!


Kival hat folgendes geschrieben:
... noch verstößt es gegen die Forenregeln die von Erwachsenen und Kindern sprechen.


Hast Du den Link?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#758209) Verfasst am: 29.06.2007, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Es wird hier implizit behauptet, Kindesmißbrauch könne seitens der Kinder auch freiwillig stattfinden, ... Mit den Augen rollen


Das ist weder strafbar ...

Strohmann!


Nein, das wäre ein Grund für einen Eingriff seitens der Moderation. - Den Link hab ich im anderen Thread bereits gepostet.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#758211) Verfasst am: 29.06.2007, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Forke hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
Ich würde sagen, weil die Diskussion hier zwar rein formal teilweise gegen die Regel verstößt, aber nicht gegen den Geist der Regel?

Anscheinend hast Du keine Ahnung, aufgrund welcher Diskussionen diese Regel im FGH installiert wurde.


Forke hat folgendes geschrieben:
Schließlich heißt hier niemand den Kindesmißbrauch an sich gut, man fragt sich nur, ob die willkürlich festgesetzten Altersgrenzen nach dem Gesetz immer und überall sinnvoll und/oder realistisch sind.

Lachen

Sex mit Kindern ist Mißbrauch, daran gibt es nix zu deuteln.
Und eine hier impilizit unterstellte Freiwilligkeit widerspricht den Forumsregeln, daran ist mE ebenfalls nix zu deuteln.

Tja, wenn man aber nun argumentiert, das eine Dreizehnjährige nicht unbedingt noch ein Kind(sondern schon Jugendlich in dieser Hinsicht) sein muß, dann wäre es ja kein Kindesmißbrauch mehr.

Doch, denn Kindesmißbrauch geht sowohl im deutschen, als auch im türkischen Strafrecht von einer fixen Altersgrenze aus.

Diskussionen, ob man Kindesmißbrauch strafrechtlich in Deutschland evtl. anders definieren will, gehören mE nicht hierher.
Und ob sich das türkische Strafrecht daran orientiert ...
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#758218) Verfasst am: 29.06.2007, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
Ich würde sagen, weil die Diskussion hier zwar rein formal teilweise gegen die Regel verstößt, aber nicht gegen den Geist der Regel?

Anscheinend hast Du keine Ahnung, aufgrund welcher Diskussionen diese Regel im FGH installiert wurde.


Forke hat folgendes geschrieben:
Schließlich heißt hier niemand den Kindesmißbrauch an sich gut, man fragt sich nur, ob die willkürlich festgesetzten Altersgrenzen nach dem Gesetz immer und überall sinnvoll und/oder realistisch sind.

Lachen

Sex mit Kindern ist Mißbrauch, daran gibt es nix zu deuteln.
Und eine hier impilizit unterstellte Freiwilligkeit widerspricht den Forumsregeln, daran ist mE ebenfalls nix zu deuteln.

Tja, wenn man aber nun argumentiert, das eine Dreizehnjährige nicht unbedingt noch ein Kind(sondern schon Jugendlich in dieser Hinsicht) sein muß, dann wäre es ja kein Kindesmißbrauch mehr.

Doch, denn Kindesmißbrauch geht sowohl im deutschen, als auch im türkischen Strafrecht von einer fixen Altersgrenze aus.

Diskussionen, ob man Kindesmißbrauch strafrechtlich in Deutschland evtl. anders definieren will, gehören mE nicht hierher.
Und ob sich das türkische Strafrecht daran orientiert ...

wow, du bist aber echt merkbefreit....
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#758219) Verfasst am: 29.06.2007, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
Ich würde sagen, weil die Diskussion hier zwar rein formal teilweise gegen die Regel verstößt, aber nicht gegen den Geist der Regel?

Anscheinend hast Du keine Ahnung, aufgrund welcher Diskussionen diese Regel im FGH installiert wurde.


Forke hat folgendes geschrieben:
Schließlich heißt hier niemand den Kindesmißbrauch an sich gut, man fragt sich nur, ob die willkürlich festgesetzten Altersgrenzen nach dem Gesetz immer und überall sinnvoll und/oder realistisch sind.

Lachen

Sex mit Kindern ist Mißbrauch, daran gibt es nix zu deuteln.
Und eine hier impilizit unterstellte Freiwilligkeit widerspricht den Forumsregeln, daran ist mE ebenfalls nix zu deuteln.


Algol, zum Advocatus Diaboli eignest du dich nicht besonders gut. Lass es einfach. Die Nervigkeitsgrenze ist langsam erreicht.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#758221) Verfasst am: 29.06.2007, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Es wird hier implizit behauptet, Kindesmißbrauch könne seitens der Kinder auch freiwillig stattfinden, ... Mit den Augen rollen


Das ist weder strafbar ...

Strohmann!


Nein, das wäre ein Grund für einen Eingriff seitens der Moderation. -

Natürlich ist das ein ein Strohmann!


Kival hat folgendes geschrieben:
Den Link hab ich im anderen Thread bereits gepostet.


Ich danke Dir für dieses freundliche Entgegenkommen.


Das hilft mir aber nicht darüber hinweg, daß ich die entsprechende Forumsregel im Wortlaut momentan noch immer nicht zur Vefügung habe.

Wie kommt man daran?

@ Heike J, Kolja, Noquae, Eifellady: Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilfeeeeeeeeeeeeeeeeeeee!
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#758222) Verfasst am: 29.06.2007, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
Ich würde sagen, weil die Diskussion hier zwar rein formal teilweise gegen die Regel verstößt, aber nicht gegen den Geist der Regel?

Anscheinend hast Du keine Ahnung, aufgrund welcher Diskussionen diese Regel im FGH installiert wurde.


Forke hat folgendes geschrieben:
Schließlich heißt hier niemand den Kindesmißbrauch an sich gut, man fragt sich nur, ob die willkürlich festgesetzten Altersgrenzen nach dem Gesetz immer und überall sinnvoll und/oder realistisch sind.

Lachen

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Und eine hier impilizit unterstellte Freiwilligkeit widerspricht den Forumsregeln, daran ist mE ebenfalls nix zu deuteln.


Algol, zum Advocatus Diaboli eignest du dich nicht besonders gut. Lass es einfach. Die Nervigkeitsgrenze ist langsam erreicht.


Weshalb ignorierst du dann meine Beiträge nicht einfach?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#758225) Verfasst am: 29.06.2007, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Diskussionen über so genannte einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern sind im Forum generell untersagt.


Mit den Augen rollen

EDIT: Wollte ich nicht eigentlich schon weg sein?...
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Zuletzt bearbeitet von Kival am 29.06.2007, 22:31, insgesamt einmal bearbeitet
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#758226) Verfasst am: 29.06.2007, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
Ich würde sagen, weil die Diskussion hier zwar rein formal teilweise gegen die Regel verstößt, aber nicht gegen den Geist der Regel?

Anscheinend hast Du keine Ahnung, aufgrund welcher Diskussionen diese Regel im FGH installiert wurde.


Forke hat folgendes geschrieben:
Schließlich heißt hier niemand den Kindesmißbrauch an sich gut, man fragt sich nur, ob die willkürlich festgesetzten Altersgrenzen nach dem Gesetz immer und überall sinnvoll und/oder realistisch sind.

Lachen

Sex mit Kindern ist Mißbrauch, daran gibt es nix zu deuteln.
Und eine hier impilizit unterstellte Freiwilligkeit widerspricht den Forumsregeln, daran ist mE ebenfalls nix zu deuteln.

Tja, wenn man aber nun argumentiert, das eine Dreizehnjährige nicht unbedingt noch ein Kind(sondern schon Jugendlich in dieser Hinsicht) sein muß, dann wäre es ja kein Kindesmißbrauch mehr.

Doch, denn Kindesmißbrauch geht sowohl im deutschen, als auch im türkischen Strafrecht von einer fixen Altersgrenze aus.

Diskussionen, ob man Kindesmißbrauch strafrechtlich in Deutschland evtl. anders definieren will, gehören mE nicht hierher.
Und ob sich das türkische Strafrecht daran orientiert ...

wow, du bist aber echt merkbefreit....


Noch ein ad hominem, ich finde es schade, wenn sich User des FGH dermaßen outen.
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Greasel
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1055

Beitrag(#758229) Verfasst am: 29.06.2007, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Greasel hat folgendes geschrieben:
@Algol

Deine einseitigen nicht differenzierenden Aussagen lassen mich an deiner intellektuellen Leistungsfähigkeit zweifeln.

Ganz toll, dieses ad hominem!

@Greasel

Deine einseitigen nicht differenzierenden Aussagen lassen mich an Deiner intellektuellen Leistungsfähigkeit zweifeln.

Beleg:
obiges Zitat.


Und nun Butter bei die Fische:
welche meiner Äußerungen läßt nun Dich an meiner intellektuellen Leistungsfähigkeit zweifeln?


Algol du wiederholst hier immer und immer wieder stur die gesetzliche Definition. Wir alle kennen das Gesetz. Gerade deswegen ziehen einige hier dieses auch in Zweifel. Starre gesetzliche Definitionen sind nunmal unbrauchbar in Hinblick auf wachsende sich selbst organisierende Systeme. Diese Tatsache wolltest du bis jetzt offensichtlich nicht zur Kenntnis nehmen, was mich dazu brachte anzunehmen, dass du es vielleicht intellektuell nicht erfassen kannst. Der Sinn des Gesetzes ist es junge Menschen vor Machtmissbrauch und Gewalt zu schützen, nicht etwa (obwohl einige Eltern es gerne hätten) Kinder und Jugendliche von sexuellen Handlungen im Einzelnen und der sexuellen Entwicklung im Allgemeinen abzuhalten.

Ich warte übrigens immer noch auf die Studien, du weisst schon welche.......... zwinkern

Gruß
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#758233) Verfasst am: 29.06.2007, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Greasel hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Greasel hat folgendes geschrieben:
@Algol

Deine einseitigen nicht differenzierenden Aussagen lassen mich an deiner intellektuellen Leistungsfähigkeit zweifeln.

Ganz toll, dieses ad hominem!

@Greasel

Deine einseitigen nicht differenzierenden Aussagen lassen mich an Deiner intellektuellen Leistungsfähigkeit zweifeln.

Beleg:
obiges Zitat.


Und nun Butter bei die Fische:
welche meiner Äußerungen läßt nun Dich an meiner intellektuellen Leistungsfähigkeit zweifeln?


Algol du wiederholst hier immer und immer wieder stur die gesetzliche Definition.


Wiederholungen hätte ich nicht zu vertreten, würde man hier nicht ständig merkbefreite "Argumente" bringen.

Und nun Butter bei die Fische:
welche meiner Äußerungen läßt nun Dich an meiner intellektuellen Leistungsfähigkeit zweifeln?
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Greasel
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1055

Beitrag(#758239) Verfasst am: 29.06.2007, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Das hab ich doch oben geschrieben!

Mann kann ich was von dem geilen Zeug abhaben, dass du geraucht hast? noseman
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#758244) Verfasst am: 29.06.2007, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
Ich würde sagen, weil die Diskussion hier zwar rein formal teilweise gegen die Regel verstößt, aber nicht gegen den Geist der Regel?
Schließlich heißt hier niemand den Kindesmißbrauch an sich gut, man fragt sich nur, ob die willkürlich festgesetzten Altersgrenzen nach dem Gesetz immer und überall sinnvoll und/oder realistisch sind.


Irrtum, das ist nicht der Geist der Regel, die Regel soll Diskussionen über die Möglichkeit eines konsensuellen Sex zwischen Erwachsenen und Kindern unterbinden und demzufolge weder Äußerungen dulden, die das für möglich halten noch solche, die dies per se als unmöglich bezeichnen. In diesem Fall wird aber über Sex zwischen einem Jugendlichen und einem Kind diskutiert, das fällt nicht zwangsläufig unter die Regel.


Das sind die entscheidenden Passagen und Algol geht nicht darauf ein, sondern ist stets nur benüht als moralischer Zuchtmeister christlicher Couleur aufzutreten.
In einer Art Endlosschleife wiederholt er sich ständig, statt auch mal paar neue Argumente zu liefern. Langweilig so was! Smilie
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#758251) Verfasst am: 29.06.2007, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Greasel hat folgendes geschrieben:
Das hab ich doch oben geschrieben!

Mann kann ich was von dem geilen Zeug abhaben, dass du geraucht hast? noseman



Greasel hat folgendes geschrieben:
... Starre gesetzliche Definitionen sind nunmal unbrauchbar in Hinblick auf wachsende sich selbst organisierende Systeme.

Diese Tatsache wolltest du bis jetzt offensichtlich nicht zur Kenntnis nehmen, ...


Es tut mir leid, daß ich als Bürger, der mit beiden Beinen auf der FDGO steht, nicht mit Deinem laxen Umgang mit dem Strafgesetzbuch übereinstimme.

Diskussionen über evtl. Gesetzesänderungen sind legal, den Forumsregeln bis auf wenige Außnahmen entsprechend und sollten mE nicht hier stattfinden, wo es darum geht, daß ein jugendlicher Kinderschänder in der Türkei festgenommen wurde.

Greasel hat folgendes geschrieben:
... was mich dazu brachte anzunehmen, dass du es vielleicht intellektuell nicht erfassen kannst.

Das selbe könnte ich auch von Dir behaupten.
Mir sind einige (Straf-)Gesetze auch nicht eingängig, das heißt aber nicht, daß man sie deshalb mißachten könnte.
Man kann über die Sinnhaftigkeit diskutieren, das hat aber keinerlei Einfluß auf die geltende (momentane) Rechtssprechung.

Weil ein 17-jähriger in der Türkei bald zu Recht wegen Kindesmißbrauch vor Gericht steht, regen sich einige Leute in Deutschland auf, aber der junge Mannn würde in Deutschland deswegen genau so vor Gericht stehen.

Ich verstehe nicht die Aufregung.
In Deutschland ist das seit über 60 Jahren gängige Praxis - weshalb regt man sich aber darüber auf, wenn ein solches Kinderschänderverfahren in der Türkei stattfindet?


Greasel hat folgendes geschrieben:
... Der Sinn des Gesetzes ist es junge Menschen vor Machtmissbrauch und Gewalt zu schützen, nicht etwa (obwohl einige Eltern es gerne hätten) Kinder und Jugendliche von sexuellen Handlungen im Einzelnen und der sexuellen Entwicklung im Allgemeinen abzuhalten.

Deine diesbezüglichen Spekulationen in allen Ehren, aber das Gesetz existiert genauso auch in Deutschland.

Greasel hat folgendes geschrieben:
.... Ich warte übrigens immer noch auf die Studien, du weisst schon welche.......... zwinkern

Ich erwarte auch einiges das leider nicht kommt, besonders im Advent. zwinkern
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Misterfritz
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Beitrag(#758306) Verfasst am: 30.06.2007, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Greasel hat folgendes geschrieben:
... Der Sinn des Gesetzes ist es junge Menschen vor Machtmissbrauch und Gewalt zu schützen, nicht etwa (obwohl einige Eltern es gerne hätten) Kinder und Jugendliche von sexuellen Handlungen im Einzelnen und der sexuellen Entwicklung im Allgemeinen abzuhalten.

Deine diesbezüglichen Spekulationen in allen Ehren, aber das Gesetz existiert genauso auch in Deutschland.

deine rumreiterei auf diesem gesetz in allen ehren. doch selbst die richter hier schauen darauf, ob sie es wirklich mit einem 17-jährigen kinderschänder zu tun haben, oder mit jemandem, der glaubte, jemand älteres vor sich zu haben. oder jemand, der annahm, in seinem jugendlichen alter, dass das mädchen auch intimitäten wollte. erst wenn sie das ausschliessen können, würden sie evtl. zu deiner einschätzung neigen.
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November
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Beitrag(#758308) Verfasst am: 30.06.2007, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Es waren insgesamt fünf Personen auf dem Zimmer.

Eine Aussage lautet, dass die beiden Jungen sich bei den drei Mädchen (eine 14-jährige, eine 13-jährige sowie eine weitere Freundin) für einen Streit entschuldigen wollten und deshalb in das Zimmer kamen.
Während der Diskussion seien dann die 13-jährige und das andere Mädchen eingeschlafen (oh ?), und dann lag der 17-jährige Junge plötzlich auf der 13-jährigen, die erst jetzt wieder aufwachte und merkte, dass sie am Bauch nass war.

Eine andere Aussage lautet, dass die 13-jährige sagte, sie sei 15 und Marco mit aufs Zimmer nahm, weil man miteinander schlafen wollte, dass er aber zu früh kam und es deshalb nicht mehr ging.

Und es gibt noch ein halbes Dutzend unterschiedlicher anderer Aussagen.

Ich habe den Eindruck, da agieren jede Menge Verrückte.

----------------

Wenn ich das richtig sehe, sieht das deutsche Jugendstrafrecht gar keine Strafe vor wie bei einem Erwachsenen, sondern eine Erziehungsmaßnahme zur Besserung, eventuell auch in einer Jugendstrafanstalt.

Auch würde Marco während der Untersuchung gar nicht im Gefängnis sitzen, sondern zuhause auf seinen Prozeß warten können. Zumindest seinenSchulabschluß hätte er machen können, so daß solche unverhältnismässigen Probleme ihm in seinem jungen Leben erspart blieben.

Ihn als Kinderschänder hinzustellen finde ich grotesk, selbst wenn er es nach dem Wortlaut des Gesetzes sein sollte. Ich gehe da eher davon aus, daß er einem Irrtum (er wurde belogen) oder einer Leichtfertigkeit (er hat nicht nach dem Alter gefragt) unterlag.
Die Einschätzung, er sei ein bösartiger Kinderschänder, hat ihre Abgründe wohl eher in der schmutzigen Phantasie Erwachsener.
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Algol
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Wohnort: Berlin

Beitrag(#758312) Verfasst am: 30.06.2007, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Greasel hat folgendes geschrieben:
... Der Sinn des Gesetzes ist es junge Menschen vor Machtmissbrauch und Gewalt zu schützen, nicht etwa (obwohl einige Eltern es gerne hätten) Kinder und Jugendliche von sexuellen Handlungen im Einzelnen und der sexuellen Entwicklung im Allgemeinen abzuhalten.

Deine diesbezüglichen Spekulationen in allen Ehren, aber das Gesetz existiert genauso auch in Deutschland.

deine rumreiterei auf diesem gesetz in allen ehren. doch selbst die richter hier schauen darauf, ob sie es wirklich mit einem 17-jährigen kinderschänder zu tun haben, oder mit jemandem, der glaubte, jemand älteres vor sich zu haben.

Diesbezüglich widersprechen sich hier noch die Aussagen, außerdem kann eine solche Behauptung eine nicht überprüfbare Schutzbehauptung sein.


Misterfritz hat folgendes geschrieben:
... oder jemand, der annahm, in seinem jugendlichen alter, dass das mädchen auch intimitäten wollte.


Das steht hier mE überhaupt nicht zur Debatte.
Ich habe aber eine entsprehende Anfrage gestellt, ob eine eventuelle Diskussion über angebliche "Freiwilligkeit" bei Kindesmißrauch von Jugendlichen dem "Geist der Regel" im FGH entspräche, oder nicht.

Ich warte auf eine Antwort.
(Du kannst aber inzwischen gerne einen entsprechenden Thread eröffenen, in dem diese Frage behandelt wird.)

Hier geht es um die Tatsache, daß sich ein 17-jähriger wegen Kindesmißbrauch strafbar gemacht hat, und zwar sowohl nach türkischem, als auch nach deutschem Recht, wäre diese Straftat in Deutschland geschehen.
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Rasmus
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Beitrag(#758389) Verfasst am: 30.06.2007, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

November hat folgendes geschrieben:
Wenn ich das richtig sehe, sieht das deutsche Jugendstrafrecht gar keine Strafe vor wie bei einem Erwachsenen, sondern eine Erziehungsmaßnahme zur Besserung, eventuell auch in einer Jugendstrafanstalt.


Das änmdert aber nichts daran, ob es sich um eine Straftat handelt.

Zitat:
Auch würde Marco während der Untersuchung gar nicht im Gefängnis sitzen, sondern zuhause auf seinen Prozeß warten können. Zumindest seinenSchulabschluß hätte er machen können, so daß solche unverhältnismässigen Probleme ihm in seinem jungen Leben erspart blieben.


Er ist in der Türkei Ausländer. Er hat keinen festen Wohnsitz in der Türkei. Würde man ihn auf freien Fuß lassen bestünde durchaus die Gefahr, daß er sich nach Deutschland absetzen würde. Ihn festzuhalten ist also eine verständliche Maßnahme.

Zitat:
Ihn als Kinderschänder hinzustellen finde ich grotesk, selbst wenn er es nach dem Wortlaut des Gesetzes sein sollte.


Auch wenn er nervt muss ich Algol da irgendwie zustimmen - das Gesetz legt mnunmal fest, wer wann ein Kind schändet.

Interessant finde ich übrigens, daß das hier an der Einverständniserklärung des Mädchens festgemacht zu werden scheint. Alos die Meinung, daß wenn es freiwillig geschah es okay wäre, er aber bei fehlender Freiwilligkeit nicht nur zum Vergewaltiger wird, sondern auf einmal doch wieder zum Kinderschänder. Mein Eindruck von der Diskussion, ich mag mich da täuschen.

Zitat:
Ich gehe da eher davon aus, daß er einem Irrtum (er wurde belogen) oder einer Leichtfertigkeit (er hat nicht nach dem Alter gefragt) unterlag.
Die Einschätzung, er sei ein bösartiger Kinderschänder, hat ihre Abgründe wohl eher in der schmutzigen Phantasie Erwachsener.


Nein, wohl eher in der penetranten Auslegung der gültigen Gesetze. Die nunmal besagen, daß man nicht "bösartig" sein muss, um zum Kinderschänder zu werden.

Eigentlich stoßen hier viel zu viele Probleme aufeinander:

Einmal die gesetzlichen Altersgrenzen. Die sind wie sie sind, und plötzlich stellt jemand fest, daß da Dinge verboten werden, die man eigentlich auch für völlig normal halten könnte.

Dann die Zustände im türkischen Gefängnissen, die wohl weit weniger angenehm sind, als bei uns. (Hat aber wenig mit dem aktuellen Fall zu tun, da niemand ein besonders mieses Gefängnis für jugendliche deutsche Verdächtige gebaut hat.)

Dann der Umgang diverser politiker mit dem Fall. Auf deutscher Seite Hinz und Kunz, die alles so furchtbar ungerecht finden, andererseits die Reaktion darauf der Türken - derzeit wohl eine nur sehr einseitig durchgesetzte Nachrichtensperre.

Abschließend sei gesagt, daß ich noch auf Medienberichte warte, die ähnliche Fälle und deren Ablauf schildern - aus Deutschland und dem UK.
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