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Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44650

Beitrag(#763202) Verfasst am: 07.07.2007, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Außerdem hat Artikel 20 (4) nichts mit einer imaginierten Verfassungsklage oder Druck auf den Verfassungsrichter zu tun; diese sollen eben auf Basis der Verfassung entscheiden - erst wenn dieser Weg erfolglos war und tatsächlich die FDGO in Gefahr ist, ist Widerstand nach 20 (4) geboten.

War auch nicht ganz durchdacht, meine Vermutung. Deshalb habe ich sie auch entfernt. Mein Argument wäre gewesen, dass öffentlicher Druck gegen einen Richter durchaus im Sinne dieses Artikels angebracht sein könnte, wenn die Gefahr besteht, dass er ohne diesen öffentlichen Druck vielleicht antirechtsstaatlich entscheiden würde. Immerhin steht in dem Artikel selbst nicht, wann und in welcher Form er anzuwenden sei. Ich habe nur das Grundgesetz vor mir, von der Auslegungspraxis habe ich keine Ahnung.

Ich finde aber, ein Grundgesetz sollte so verfasst sein, dass man es auch als einfacher Bürger verstehen kann, ohne neun Semester Jura studiert zu haben. zwinkern
_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte


Zuletzt bearbeitet von Tarvoc am 07.07.2007, 00:48, insgesamt einmal bearbeitet
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#763205) Verfasst am: 07.07.2007, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Jo, aber wenn eine Bürgerbewegung pro Rechtstaatlichkeit sich Zielen bedient (angeblicher öffentlicher Druck auf Richter) die dem Rechtstaat fremd sind, ist das schon etwas balabala.

Meinst du? Also ich bin zwar kein Experte für Rechtsfragen, aber aus meiner Sicht ist das in diesem Fall eine Anwendung von Artikel 20 (4) des Grundgesetzes.


Ich nicht. zwinkern Außerdem hat Artikel 20 (4) nichts mit einer imaginierten Verfassungsklage oder Druck auf den Verfassungsrichter zu tun; diese sollen eben auf Basis der Verfassung entscheiden - erst wenn dieser Weg erfolglos war und tatsächlich die FDGO in Gefahr ist, ist Widerstand nach 20 (4) geboten. Das ist dann aber was anderes als eine Pseudo-Sammelklage.


Und wer entscheidet, daß das BVG (rein hypothetisch) seine Unabhängigkeit verraten hat?
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44650

Beitrag(#763208) Verfasst am: 07.07.2007, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Es geht um eine Sammelklage, die es juristisch gesehen in Deutschland nicht gibt.

Das wusste ich gar nicht.
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- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#763213) Verfasst am: 07.07.2007, 00:49    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Es geht um eine Sammelklage, die es juristisch gesehen in Deutschland nicht gibt.

Das wusste ich gar nicht.


Eigentlich geht es eher um eine Verfassungsbeschwerde. Obwohl der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung diese Verwirrung wohl selbst zu verantworten hat.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44650

Beitrag(#763215) Verfasst am: 07.07.2007, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Und wer entscheidet, daß das BVG (rein hypothetisch) seine Unabhängigkeit verraten hat?

Würde mich auch mal interessieren...
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#763221) Verfasst am: 07.07.2007, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Außerdem hat Artikel 20 (4) nichts mit einer imaginierten Verfassungsklage oder Druck auf den Verfassungsrichter zu tun; diese sollen eben auf Basis der Verfassung entscheiden - erst wenn dieser Weg erfolglos war und tatsächlich die FDGO in Gefahr ist, ist Widerstand nach 20 (4) geboten.

War auch nicht ganz durchdacht, meine Vermutung. Deshalb habe ich sie auch entfernt. Mein Argument wäre gewesen, dass öffentlicher Druck gegen einen Richter durchaus im Sinne dieses Artikels angebracht sein könnte, wenn die Gefahr besteht, dass er ohne diesen öffentlichen Druck vielleicht antirechtsstaatlich entscheiden würde. Immerhin steht in dem Artikel selbst nicht, wann und in welcher Form er anzuwenden sei. Ich habe nur das Grundgesetz vor mir, von der Auslegungspraxis habe ich keine Ahnung.


Ich finde es eigentlich recht eindeutig, dass das Widerstandsrecht erst dann in Betracht kommt, wenn sozusagen der Rechtsweg ausgeschöpft ist.

Zitat:
Ich finde aber, ein Grundgesetz sollte so verfasst sein, dass man es auch als einfacher Bürger verstehen kann, ohne neun Semester Jura studiert zu haben. zwinkern


Du willst mir doch hoffentlich nicht unterstellen, Jurastudent zu sein: Sehr glücklich

Zitat:
Und wer entscheidet, daß das BVG (rein hypothetisch) seine Unabhängigkeit verraten hat?


Die Bürger.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#763226) Verfasst am: 07.07.2007, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:


Zitat:
Ich finde aber, ein Grundgesetz sollte so verfasst sein, dass man es auch als einfacher Bürger verstehen kann, ohne neun Semester Jura studiert zu haben. zwinkern


Du willst mir doch hoffentlich nicht unterstellen, Jurastudent zu sein: Sehr glücklich


Tarvoc ging es ja um einfache, will sagen: normale Bürger. Nur für die fordert er, dass man verstehen können sollen dürfte, ohne neun Semester Jura studiert zu haben.

frech
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#763246) Verfasst am: 07.07.2007, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:


Zitat:
Ich finde aber, ein Grundgesetz sollte so verfasst sein, dass man es auch als einfacher Bürger verstehen kann, ohne neun Semester Jura studiert zu haben. zwinkern


Du willst mir doch hoffentlich nicht unterstellen, Jurastudent zu sein: Sehr glücklich


Tarvoc ging es ja um einfache, will sagen: normale Bürger. Nur für die fordert er, dass man verstehen können sollen dürfte, ohne neun Semester Jura studiert zu haben.

frech


Aber ein Gesetz so zu verfassen, daß es auch der Dümmste in der Bevölkerung versteht, geht auch nicht. Dafür sind die Strukturen unseres Zusammenlebens viel zu komplex.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#763260) Verfasst am: 07.07.2007, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Aber ein Gesetz so zu verfassen, daß es auch der Dümmste in der Bevölkerung versteht, geht auch nicht. Dafür sind die Strukturen unseres Zusammenlebens viel zu komplex.


Das ist wohl auch mein persönliches Pech, mit dem ich wohl leben muss,allerdings auch kann, solange ich Xamanoth ggf. fragen kann. Lachen
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#763262) Verfasst am: 07.07.2007, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:


Zitat:
Und wer entscheidet, daß das BVG (rein hypothetisch) seine Unabhängigkeit verraten hat?


Die Bürger.


Und wie?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#763266) Verfasst am: 07.07.2007, 01:35    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:


Zitat:
Und wer entscheidet, daß das BVG (rein hypothetisch) seine Unabhängigkeit verraten hat?


Die Bürger.


Und wie? Sag jetzt bitte nicht: Per Sammelbestellung vor dem BVG. zwinkern


Durch Widerstand. Der Artikel ist ein Kuriosum. Es gibt, man nennt es glaube ich Subsidaritätsvorbehalt, eben die Schranke, dass alle anderen Mittel ausgeschöpft sein müssen, dann erlaubt die Verfassung aber, passiven und aktiven Widerstand. Im Endeffekt ist das aber ein pro forma Paragraph, denn entweder seht sich der Widerstand durch, dann wird er nicht bestraft werden für seine Gesetzesbrüche oder er setzt sich nicht durch, dann wird er nicht als legitimer Widerstand anerkannt werden.

Civil Disobedience ist aber sicherlich auch eine sehr interessante Frage, inwiefern diese legitim sein kann, ohne rechtlich festgehalten zu sein.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#763275) Verfasst am: 07.07.2007, 01:42    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:


Zitat:
Und wer entscheidet, daß das BVG (rein hypothetisch) seine Unabhängigkeit verraten hat?


Die Bürger.


Und wie? Sag jetzt bitte nicht: Per Sammelbestellung vor dem BVG. zwinkern


Durch Widerstand. Der Artikel ist ein Kuriosum. ...


Argumentationshilfe für die RAF? (Eigentlich möchte ich aber nicht vom Thema (Vorratsdatenspeicherung) abweichen...)
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#763278) Verfasst am: 07.07.2007, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Argumentationshilfe für die RAF?


Nein, deren Vorgehen war selbst in dem Fall unverhältnismäßig, wenn sie zu Recht Widerstand geleistet hätten. Es gibt Schranken der erlaubten Gewalt, die durch das Widerstandsrecht gegeben ist.

Zitat:
(Eigentlich möchte ich aber nicht vom Thema (Vorratsdatenspeicherung) abweichen...)


Ich trenne gleich ab, was abgetrennt werden kann.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#763324) Verfasst am: 07.07.2007, 06:56    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:


Mal Butter bei die Fische, xamo: Wo stehst du bei dieser Sache?


Zur Vorratsdatenspeicherung? Weiß ich nicht genau.
Natürlich ist das verfassungsrechtlich problematisch, und von den politichen Auswirkungen her fragwürdig. Andererseits bin ich mir weder über die tatsächliche Gefahr noch über den sicherheitspolitischen Nutzen völlig im klaren.

Überhaspelte Rhetorik (Überwachungsstaat, 1984 etc) ist jedenfalls übertrieben.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#763325) Verfasst am: 07.07.2007, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

Ich finde es eigentlich recht eindeutig, dass das Widerstandsrecht erst dann in Betracht kommt, wenn sozusagen der Rechtsweg ausgeschöpft ist.


Das Widertandsrecht gilt nur für Extremfälle - die Vorratsdatenspeicherung fällt nicht darunter. Eine gewalttägige Revolution wäre ein Beispiel.

Faktisch kam dieser Artikel noch nie zur Anwendung.

Im übrigen sind Sammelklagen dem deutschen Recht keineswegs fremd.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44650

Beitrag(#763336) Verfasst am: 07.07.2007, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Überhaspelte Rhetorik (Überwachungsstaat, 1984 etc) ist jedenfalls übertrieben.

Der Begriff Überwachungsstaat ist übertrieben? Wie würdest du denn einen Staat nennen, der auch ohne konkreten Verdacht seine Bevölkerung kollektiv überwacht? Mit den Augen rollen
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#763368) Verfasst am: 07.07.2007, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Präventiver Rechtsstaat.
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Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
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Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#763370) Verfasst am: 07.07.2007, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Präventiver Rechtsstaat.

Tja, wenn man sich bei dem Rechtsstaat immer so sicher sein könnte... Traurig
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"Jede hat mich gern, aber keine liebt mich! - Wenn ich an den lieben Gott glaubte, - wie müßte ich ihn hassen!"
Erich Mühsam, Tagebücher
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#763374) Verfasst am: 07.07.2007, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab nur geschrieben, wie Xama es nennen würde Mr. Green
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#763375) Verfasst am: 07.07.2007, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:

Der Begriff Überwachungsstaat ist übertrieben? Wie würdest du denn einen Staat nennen, der auch ohne konkreten Verdacht seine Bevölkerung kollektiv überwacht? Mit den Augen rollen


zum Merkmal des überwachungsstaates gehört für mich die Überwachung zu politischen Zwecken, nicht nur zu kriminalpräventiven.
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Forke
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Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#763376) Verfasst am: 07.07.2007, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:

Der Begriff Überwachungsstaat ist übertrieben? Wie würdest du denn einen Staat nennen, der auch ohne konkreten Verdacht seine Bevölkerung kollektiv überwacht? Mit den Augen rollen


zum Merkmal des überwachungsstaates gehört für mich die Überwachung zu politischen Zwecken, nicht nur zu kriminalpräventiven.

Ähm...schon mal von den Aktionen vor dem G8 Gipfel gehört? Da wurde die Grenze zwischen den beiden Arten der Überwachungen ganz schön verwischt... Böse
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#763377) Verfasst am: 07.07.2007, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Forke hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:

Der Begriff Überwachungsstaat ist übertrieben? Wie würdest du denn einen Staat nennen, der auch ohne konkreten Verdacht seine Bevölkerung kollektiv überwacht? Mit den Augen rollen


zum Merkmal des überwachungsstaates gehört für mich die Überwachung zu politischen Zwecken, nicht nur zu kriminalpräventiven.

Ähm...schon mal von den Aktionen vor dem G8 Gipfel gehört? Da wurde die Grenze zwischen den beiden Arten der Überwachungen ganz schön verwischt... Böse

Nein. Diesen Vorwurf hört man zwar des häufigeren. Er bleibt aber falsch.

(was die G8-Aktionen aber nicht rechtfertigt.)
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Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#763378) Verfasst am: 07.07.2007, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:

Der Begriff Überwachungsstaat ist übertrieben? Wie würdest du denn einen Staat nennen, der auch ohne konkreten Verdacht seine Bevölkerung kollektiv überwacht? Mit den Augen rollen


zum Merkmal des überwachungsstaates gehört für mich die Überwachung zu politischen Zwecken, nicht nur zu kriminalpräventiven.

Ähm...schon mal von den Aktionen vor dem G8 Gipfel gehört? Da wurde die Grenze zwischen den beiden Arten der Überwachungen ganz schön verwischt... Böse

Nein. Diesen Vorwurf hört man zwar des häufigeren. Er bleibt aber falsch.

(was die G8-Aktionen aber nicht rechtfertigt.)

Warum bleibt er falsch, deiner Meinung nach?
Das es sicherlich Gründe gab, präventiv gegen Gewalttäter vorzugehen, ist das eine. Wo man aber diese Gewalttäter zu finden glaubte, ist eine politische Entscheidung gewesen, und angesichts der bis jetzt veröffentlichten Ergebnisse dieser "Kriminalprävention" (gehen nämlich gegen 0) darf man schon mal die Entscheidungen, die da gefallen sind, als eines Rechtsstaates unwürdig in Frage stellen, mMn.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
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Beitrag(#763381) Verfasst am: 07.07.2007, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Zum Merkmal des Überwachungsstaates gehört für mich die Überwachung zu politischen Zwecken, nicht nur zu kriminalpräventiven.

Aha. Du meinst also, dauerhafte kollektive Überwachung der Bevölkerung auch ohne konkret bestehende Verdachtsmomente wäre eine rechtmäßige kriminalpräventive Maßnahme im Sinne des Rechtsstaats? In dem Falle können wir uns von der Unterscheidung zwischen Rechtsstaat und Überwachungsstaat gleich mal verabschieden, weil sie dann für die Bewertung der jeweiligen Systeme nutzlos wird. Und im anderen Falle können die Gründe für eine solche Überwachung gar nichts anderes sein als politisch.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#763385) Verfasst am: 07.07.2007, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Zum Merkmal des Überwachungsstaates gehört für mich die Überwachung zu politischen Zwecken, nicht nur zu kriminalpräventiven.

Aha. Du meinst also, dauerhafte kollektive Überwachung der Bevölkerung auch ohne konkret bestehende Verdachtsmomente wäre eine rechtmäßige kriminalpräventive Maßnahme im Sinne des Rechtsstaats?

Nein, ich halte dies für rechtswidrig. Dennoch denke ich, dass ihr Zweck die Kriminalprävention ist. (bis zum definitivbeweiß des Gegenteils).
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
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Beitrag(#763388) Verfasst am: 07.07.2007, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Bis zum Definitivbeweiß des Gegenteils.

Wie müsste denn so ein Beweis aussehen?
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#763393) Verfasst am: 07.07.2007, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dennoch denke ich, dass ihr Zweck die Kriminalprävention ist. (bis zum definitivbeweiß des Gegenteils).



Hmm also wenn Herr Schäuble behauptet, dass sei nur zur Kriminalprävention, glaubst Du das, und jemand anderes muss herkommen, und Dir das Gegenteil beweisen?

Warum nicht so herum: Herr Schäuble behauptet etwas, und Du glaubst es erst, wenn er es bewiesen hat?


Dazu könnte es natürlich nicht kommen, da man ihm nicht die Gelegenheit geben würde, es zu beweisen, denn dazu müsste er das System ja schon implementieren.

Ferner fragt sich, was letztlich unter Kriminalität fällt oder unter Politik. Die Grenzen sind, speziell in unserem lobbybeherrschten "Rechts"staat, ziemlich variabel...
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Jolesch
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Anmeldungsdatum: 11.07.2004
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Beitrag(#763422) Verfasst am: 07.07.2007, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Bis zum Definitivbeweiß des Gegenteils.

Wie müsste denn so ein Beweis aussehen?


Sowas wie die Nixon-Tonbänder z.B.

Das Konzept, dass man auch bei der strafrechtlichen Verfolgung von Politikern und Staatsbediensteten Beweise braucht ist wohl hoffentlich nicht zuviel verlangt?
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44650

Beitrag(#763427) Verfasst am: 07.07.2007, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Das Konzept, dass man auch bei der strafrechtlichen Verfolgung von Politikern und Staatsbediensteten Beweise braucht ist wohl hoffentlich nicht zuviel verlangt?

Hä? Am Kopf kratzen Es ging gar nicht darum, Politiker und Staatsbedienstete strafrechtlich zu verfolgen, sondern um den Begriff Überwachungsstaat. Mit den Augen rollen
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Jolesch
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Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII

Beitrag(#763433) Verfasst am: 07.07.2007, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Das Konzept, dass man auch bei der strafrechtlichen Verfolgung von Politikern und Staatsbediensteten Beweise braucht ist wohl hoffentlich nicht zuviel verlangt?

Hä? Am Kopf kratzen Es ging gar nicht darum, Politiker und Staatsbedienstete strafrechtlich zu verfolgen, sondern um den Begriff Überwachungsstaat. Mit den Augen rollen


Es geht auch darum wer dieser angebliche Überwachungsstaat ist und wie man im Fall des Falles rechtsstaatlich dagegen vorgehen kann.

Insbesondere bezog ich mich auf Malones Aussage
Malone hat folgendes geschrieben:
Hmm also wenn Herr Schäuble behauptet, dass sei nur zur Kriminalprävention, glaubst Du das, und jemand anderes muss herkommen, und Dir das Gegenteil beweisen?
ich hielt ein Zitat nicht für nötig - mein Fehler, sorry.
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Storm by Tim Minchin
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