Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Ist die Erbschaftssteuer in Deutschland noch gerecht ??
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Roland
registrierter User



Anmeldungsdatum: 19.10.2003
Beiträge: 9

Beitrag(#764095) Verfasst am: 08.07.2007, 14:27    Titel: Ist die Erbschaftssteuer in Deutschland noch gerecht ?? Antworten mit Zitat

Beispiel: Der Partner verstirbt und hinterläßt eine Immobilie im Wert von einer Million
dem hinterbliebenen Lebenspartner.


Die Gleichheit vor dem Erbschaftssteuergesetz (in Deutschland) sieht wie folgt aus:

Hetero-Ehe (in Deutschland legal):

Immobilienwert: 1.000.000
Erbschaftsteil beträgt die Hälfte (50%) ist 500.000 Euro
Steuerfreibetrag: 307.000 Euro
zu versteuernder Betrag zu 3% : 193.000 Euro
Erbschaftssteuer: 5.790 Euro
Eine Ehefrau oder -mann wird als Verwandschaftsgrad 1 berechnet



eingetragene Lebenspartnerschaft: (in Deutschland legal)

Immobilienwert: 1.000.000
Erbschaftsteil beträgt die Hälfte (50%) ist 500.000 Euro
Steuerfreibetrag: 5.200 Euro
zu versteuernder Betrag zu 23% : 494.800 Euro
Erbschaftssteuer: 113.804 Euro
Der Lebensgefährte wird nicht als Verwandter, er wird als Fremder eingestuft.


moslemische Mehrfachehe mit 3 Ehefrauen (illegal lt. § 1306 BGB, aber durch ausländisches
Recht "Art.13Abs.1 EGBGB" auch in Deutschland wirksam)


Immobilienwert: 1.000.000
Erbschaftsteil beträgt 100% ist 1.000.000 Euro (da nach türkischem Recht verheiratet)
Steuerfreibetrag: je Ehefrau 307.000 Euro (entspricht 921.000 Euro)
zu versteuernder Betrag zu 3% : Gesamt 79.000 Euro (je Ehefrau 26333,33 Euro)
Erbschaftssteuer: Gesamt 2.370 Euro (je Ehefrau 790 Euro)
Alle Ehefrauen werden auch in Deutschland (trotz Bigamieverbots) als Verwandschaftsgrad 1
berechnet.


Wenn schon Bigamie (trotz Verbot) in Deutschland steuerlich gefördert wird, wäre es wohl
nicht mehr als gerechtfertigt, den Erbschaftssteuerfreibetrag bei der eLP auch auf
307.000 Euro anzuheben.
Es kann nicht angehen, das Straftäter (Bigamie) deutsche Steuergeschenke bekommen,
und der überlebende gleichgeschlechtliche Partner, sein Haus verkaufen muß,
weil er die Erbschaftssteuer in seinem Alter nicht mehr finanzieren kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#764104) Verfasst am: 08.07.2007, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso kann das nicht angehen? Du siehst doch, dass es angeht... Das ist die Wertentscheidung des Gesetzgebers.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#764106) Verfasst am: 08.07.2007, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

"Maaaaamiiii!!!!" ist genau der richtige Platz für eine solche Diskussion!
_________________
Leben kann tödlich sein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Malone
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#764108) Verfasst am: 08.07.2007, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
"Maaaaamiiii!!!!" ist genau der richtige Platz für eine solche Diskussion!



Weil es Dich nicht betrifft?


Was bedeutet Erbschaftsteil?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#764111) Verfasst am: 08.07.2007, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
"Maaaaamiiii!!!!" ist genau der richtige Platz für eine solche Diskussion!



Weil es Dich nicht betrifft?


Was bedeutet Erbschaftsteil?

Entspann Dich.
_________________
Leben kann tödlich sein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#764114) Verfasst am: 08.07.2007, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
"Maaaaamiiii!!!!" ist genau der richtige Platz für eine solche Diskussion!

Natürlich nicht. Daher zu P&G verschoben.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roland
registrierter User



Anmeldungsdatum: 19.10.2003
Beiträge: 9

Beitrag(#764242) Verfasst am: 08.07.2007, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist die Wertentscheidung des Gesetzgebers.

Du meinst jetzt aber nicht die Mitglieder und Ex-Mitglieder des Deutschen Bundestages und deren Minister???
Oder welche Wertentscheidung meinst Du????

Die von Frau Bundeskanzlerin Merkel:
Geschieden und wieder verheiratet.

Horst Seehofer:
Uneheliches Kind

Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder und sein Außenminister "Joschka" Fischer:
unzählige Mal geschieden und wieder verheiratet (mindest. 4 mal)

Und ein solcher Personenkreis soll über moralische Werte entscheiden?????
Paradox oder??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#764258) Verfasst am: 08.07.2007, 20:31    Titel: Re: Ist die Erbschaftssteuer in Deutschland noch gerecht ?? Antworten mit Zitat

Wenn das alles so ist, dann ist es natürlich ganz klar ungerecht.

Meine Position ist:
Ich sehe keinen Grund, warum die eLP gegenüber einer Hetero-Ehe prinzipiell benachteiligt werden sollte.
Allerdings geht aus den Beispielen nicht hervor, wie das mit Kindern ist, und ich kenne mich im Erbschaftsrecht kein Stück aus.
Doch auch da ist meine Position wie folgt: (minderjährige) Kinder sollten unabhängig von der Lebensführung der Eltern steuerliche Vergünstigungen kriegen.

Das heisst z. B. wenn der Schlagerfuzzi (Patrick Lindner?) den Löffel abgibt, sollte sein Nachlass weniger besteuert werden als der von Angela Merkel.


Was die "moslemische Mehrfachehe" angeht, kapier ich einiges nicht:
Roland hat folgendes geschrieben:
moslemische Mehrfachehe mit 3 Ehefrauen (illegal lt. § 1306 BGB, aber durch ausländisches Recht "Art.13Abs.1 EGBGB" auch in Deutschland wirksam)


Also mir ist es zunächst mal wumpe, ob das Moslems , Mormonen oder Hippies sind; die für mich relevante Fragestellung wäre: Sind es Deutsche bzw. muß ihr Nachlasss in Deutschland versteuert werden? [EU-Recht? ] (Mit googel habe ich nicht finden können, was das überhaupt für ein Gesetz ist)

Und wenn die Antwort da "ja" lautet, dann ist das genannte Beispiel bzw. die dahinterstehende Praxis selbstverständlich ein Unrecht, was schleunigst geändert werden muss.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roland
registrierter User



Anmeldungsdatum: 19.10.2003
Beiträge: 9

Beitrag(#764273) Verfasst am: 08.07.2007, 20:51    Titel: Moslemische Mehrehe Antworten mit Zitat

Ein Deutscher darf egal welcher Konfession er angehört, nur eine Frau besitzen.
Ein moslemischer Türke darf bis zu vier Frauen besitzen, und auch in Deutschland mit diesen Frauen wohnen und Eigentum erwerben.
Sie sind nach Ausländischem Recht, alle vier Ehefrauen, wenn dieser Herr in Deutschland verstirbt und Immobilien besitzt auch erbberechtigt.
Da in Deutschland eine Ehefrau einen Freibetrag von 307000 Euro bei der Erbschaftsteuer hat, braucht keine dieser Damen wegen dieser Steuer Insolvenz anmelden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#764280) Verfasst am: 08.07.2007, 20:58    Titel: Re: Moslemische Mehrehe Antworten mit Zitat

Roland hat folgendes geschrieben:
Ein Deutscher darf egal welcher Konfession er angehört, nur eine Frau besitzen.
Ein moslemischer Türke darf bis zu vier Frauen besitzen, und auch in Deutschland mit diesen Frauen wohnen und Eigentum erwerben.
Sie sind nach Ausländischem Recht, alle vier Ehefrauen, wenn dieser Herr in Deutschland verstirbt und Immobilien besitzt auch erbberechtigt.
Da in Deutschland eine Ehefrau einen Freibetrag von 307000 Euro bei der Erbschaftsteuer hat, braucht keine dieser Damen wegen dieser Steuer Insolvenz anmelden.


Fehlt mir trotzdem noch eine Info:

Was ist denn, wenn ich im Ausland wohnhaft bin und dort sterbe; wird meine Kohle dann nach dortigem oder nach Deutschem Recht versteuert?

Odr gar beides? Bitte nicht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zampana
bin dagegen



Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 411

Beitrag(#764281) Verfasst am: 08.07.2007, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es da mal 'nen Fall irgendwo nachzulesen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roland
registrierter User



Anmeldungsdatum: 19.10.2003
Beiträge: 9

Beitrag(#764308) Verfasst am: 08.07.2007, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du Türke bist und in der Türkei wohnst, erbst du auch nach türkischem Recht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#764320) Verfasst am: 08.07.2007, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Roland hat folgendes geschrieben:
Das ist die Wertentscheidung des Gesetzgebers.

Du meinst jetzt aber nicht die Mitglieder und Ex-Mitglieder des Deutschen Bundestages und deren Minister???
Oder welche Wertentscheidung meinst Du????

Die von Frau Bundeskanzlerin Merkel:
Geschieden und wieder verheiratet.

Horst Seehofer:
Uneheliches Kind

Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder und sein Außenminister "Joschka" Fischer:
unzählige Mal geschieden und wieder verheiratet (mindest. 4 mal)

Und ein solcher Personenkreis soll über moralische Werte entscheiden?????
Paradox oder??




Nein, mit Moral hat das gar nichts zu tun. Die mich schon länger kennen, haben die Ironie meiner zitierten Aussage sicher bemerkt. Gemeint hatte ich, dass der Gesetzgeber (d.h. die Mehrheit der uns regierenden Personen) die Auffassung vertritt, dass Schwule und Lesben nun mal wesentlich weniger wert sind als Heteros und gefälligst in Geld dafür bezahlen sollen, dass sie heute nicht mehr vergast werden. Und damit sollen sie sich gefälligst bescheiden. Wertentscheidung - das heißt für mich wörtlich: die Bürger und Bürgerinnen scheiden in wertvolle und wertlose. Entscheidungsgrundlage: nach wie vor die christliche "Ethik".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#764577) Verfasst am: 09.07.2007, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Roland hat folgendes geschrieben:
Das ist die Wertentscheidung des Gesetzgebers.

Du meinst jetzt aber nicht die Mitglieder und Ex-Mitglieder des Deutschen Bundestages und deren Minister???
Oder welche Wertentscheidung meinst Du????

Die von Frau Bundeskanzlerin Merkel:
Geschieden und wieder verheiratet.

Horst Seehofer:
Uneheliches Kind

Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder und sein Außenminister "Joschka" Fischer:
unzählige Mal geschieden und wieder verheiratet (mindest. 4 mal)

Und ein solcher Personenkreis soll über moralische Werte entscheiden?????
Paradox oder??




Nein, mit Moral hat das gar nichts zu tun. Die mich schon länger kennen, haben die Ironie meiner zitierten Aussage sicher bemerkt. Gemeint hatte ich, dass der Gesetzgeber (d.h. die Mehrheit der uns regierenden Personen) die Auffassung vertritt, dass Schwule und Lesben nun mal wesentlich weniger wert sind als Heteros und gefälligst in Geld dafür bezahlen sollen, dass sie heute nicht mehr vergast werden. Und damit sollen sie sich gefälligst bescheiden. Wertentscheidung - das heißt für mich wörtlich: die Bürger und Bürgerinnen scheiden in wertvolle und wertlose. Entscheidungsgrundlage: nach wie vor die christliche "Ethik".


Genau.
Zumal ich es grundlegend als falsch empfinde, dass darüber moralisch geurteilt wird, wer mit wem und wie oft verheiratet ist, so wie Roland das gemacht hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#764775) Verfasst am: 09.07.2007, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ne ganz andere blöde Frage: Wieso ist Mehrfachehe in D eigentlich überhaupt verboten?
_________________
Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
---
In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer;
Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
Victor Hugo
---
http://www.humanisten-freiburg.de/
Reinschauen, mitmachen, mitgestalten und etwas bewegen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#764784) Verfasst am: 09.07.2007, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Mal ne ganz andere blöde Frage: Wieso ist Mehrfachehe in D eigentlich überhaupt verboten?


Aus dem selben Grund wie in allen anderen zivilisierten Staaten: Sie verstößt gegen die öffentliche Ordnung. Dauerhafte geregelte Partnerschaft ist bei Gänsen und Menschen eine Sache zwischen ausschließlich zwei Personen. - Das sollte dann aber nicht in diesem Thread ausdiskutiert werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Peter H.
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#764793) Verfasst am: 09.07.2007, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

die Frage ist an sich schon recht dämlich! Was ist schon gerecht? Ist dieser Staat dazu da, um Gerechtigkeit, was immer auch damit gemeint ist, obwalten zu lassen? Mit Sicherheit nicht!
Alles sind letzlichendlich Machtfragen. (Wer -Wen) In welchem Interesse geschieht etwas. Diese Frage muß man sich stets stellen. Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
silberfisch
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 20.06.2007
Beiträge: 86

Beitrag(#765596) Verfasst am: 10.07.2007, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

ich sehe keinen grund eine eingetargenen sex-wg steuerlich zu begunestigen. dass der staat die familie foerdet, ist sinnvoll, da die ehe viele problemem abfaengt die der staat sonst afangen muesste (arbeitslosigkeit, unterstuetzung bei krankheiten, usw.).
aber eine reine fickbeziehung hat eben nicht diesen stellenwert. die geselsschft hat keine vorteile davon, wenn zwei homnos sich ihre beziehung eintragen lassen, muss also auch keine vorteile gewaehren.
_________________
Intelligent, Sexy, Wohlhabend, Gutaussehend
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#765602) Verfasst am: 10.07.2007, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

silberfisch hat folgendes geschrieben:
ich sehe keinen grund eine eingetargenen sex-wg steuerlich zu begunestigen. dass der staat die familie foerdet, ist sinnvoll, da die ehe viele problemem abfaengt die der staat sonst afangen muesste (arbeitslosigkeit, unterstuetzung bei krankheiten, usw.).
aber eine reine fickbeziehung hat eben nicht diesen stellenwert. die geselsschft hat keine vorteile davon, wenn zwei homnos sich ihre beziehung eintragen lassen, muss also auch keine vorteile gewaehren.

So, und warum dann Ehepaare ohne Kinder bevorzugen? Ist doch auch eine reine "Fickbeziehung"?
_________________
"Jede hat mich gern, aber keine liebt mich! - Wenn ich an den lieben Gott glaubte, - wie müßte ich ihn hassen!"
Erich Mühsam, Tagebücher
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
silberfisch
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 20.06.2007
Beiträge: 86

Beitrag(#765637) Verfasst am: 10.07.2007, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Forke hat folgendes geschrieben:
silberfisch hat folgendes geschrieben:
ich sehe keinen grund eine eingetargenen sex-wg steuerlich zu begunestigen. dass der staat die familie foerdet, ist sinnvoll, da die ehe viele problemem abfaengt die der staat sonst afangen muesste (arbeitslosigkeit, unterstuetzung bei krankheiten, usw.).
aber eine reine fickbeziehung hat eben nicht diesen stellenwert. die geselsschft hat keine vorteile davon, wenn zwei homnos sich ihre beziehung eintragen lassen, muss also auch keine vorteile gewaehren.

So, und warum dann Ehepaare ohne Kinder bevorzugen? Ist doch auch eine reine "Fickbeziehung"?


doch von der heteroehe hat die gesellschaft einige vorteile:
- wird einer arbeitslos, muss nicht der staat alg2 zahlen, sondern der ehepartner unterstuetzt
- psychologische unterstuetzung. ehepartner mueesen nicht alleinen mit ihren problememn fertig werden, sind daher bestimmt auch leistungsfaehiger
- dasselbe gilt eigentlich fuer alle krankheiten
- gegenseitige unerstuetzung (z.B. haushalt) >> mehr zeit fuer andere arbeiten
_________________
Intelligent, Sexy, Wohlhabend, Gutaussehend
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#765640) Verfasst am: 10.07.2007, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

silberfisch hat folgendes geschrieben:
ich sehe keinen grund eine eingetargenen sex-wg steuerlich zu begunestigen. dass der staat die familie foerdet, ist sinnvoll, da die ehe viele problemem abfaengt die der staat sonst afangen muesste (arbeitslosigkeit, unterstuetzung bei krankheiten, usw.).

Nee, ist klar, das geht nur bei Heteros.

silberfisch hat folgendes geschrieben:
aber eine reine fickbeziehung hat eben nicht diesen stellenwert. die geselsschft hat keine vorteile davon, wenn zwei homnos sich ihre beziehung eintragen lassen, muss also auch keine vorteile gewaehren.

Nee, ist klar, Heteros haben natürlich niemals Fickbeziehungen.



*** *** *** *********! (Selbstzensur)
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#765641) Verfasst am: 10.07.2007, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

silberfisch hat folgendes geschrieben:
doch von der heteroehe hat die gesellschaft einige vorteile:
- wird einer arbeitslos, muss nicht der staat alg2 zahlen, sondern der ehepartner unterstuetzt
- psychologische unterstuetzung. ehepartner mueesen nicht alleinen mit ihren problememn fertig werden, sind daher bestimmt auch leistungsfaehiger
- dasselbe gilt eigentlich fuer alle krankheiten
- gegenseitige unerstuetzung (z.B. haushalt) >> mehr zeit fuer andere arbeiten


Abgesehen davon, ob das alles so stimmt: Und das wäre bei Homosexuellen jetzt prinzipiell anders?
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#765642) Verfasst am: 10.07.2007, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

silberfisch hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
silberfisch hat folgendes geschrieben:
ich sehe keinen grund eine eingetargenen sex-wg steuerlich zu begunestigen. dass der staat die familie foerdet, ist sinnvoll, da die ehe viele problemem abfaengt die der staat sonst afangen muesste (arbeitslosigkeit, unterstuetzung bei krankheiten, usw.).
aber eine reine fickbeziehung hat eben nicht diesen stellenwert. die geselsschft hat keine vorteile davon, wenn zwei homnos sich ihre beziehung eintragen lassen, muss also auch keine vorteile gewaehren.

So, und warum dann Ehepaare ohne Kinder bevorzugen? Ist doch auch eine reine "Fickbeziehung"?


doch von der heteroehe hat die gesellschaft einige vorteile:
- wird einer arbeitslos, muss nicht der staat alg2 zahlen, sondern der ehepartner unterstuetzt
- psychologische unterstuetzung. ehepartner mueesen nicht alleinen mit ihren problememn fertig werden, sind daher bestimmt auch leistungsfaehiger
- dasselbe gilt eigentlich fuer alle krankheiten
- gegenseitige unerstuetzung (z.B. haushalt) >> mehr zeit fuer andere arbeiten

Ach, seltsamerweise trifft das alles auch auf homosexuelle Beziehungen oder eingetragene Lebenspartnerschaften zu... Mit den Augen rollen
_________________
"Jede hat mich gern, aber keine liebt mich! - Wenn ich an den lieben Gott glaubte, - wie müßte ich ihn hassen!"
Erich Mühsam, Tagebücher
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#765704) Verfasst am: 10.07.2007, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

silberfisch hat folgendes geschrieben:
Forke hat folgendes geschrieben:
silberfisch hat folgendes geschrieben:
ich sehe keinen grund eine eingetargenen sex-wg steuerlich zu begunestigen. dass der staat die familie foerdet, ist sinnvoll, da die ehe viele problemem abfaengt die der staat sonst afangen muesste (arbeitslosigkeit, unterstuetzung bei krankheiten, usw.).
aber eine reine fickbeziehung hat eben nicht diesen stellenwert. die geselsschft hat keine vorteile davon, wenn zwei homnos sich ihre beziehung eintragen lassen, muss also auch keine vorteile gewaehren.

So, und warum dann Ehepaare ohne Kinder bevorzugen? Ist doch auch eine reine "Fickbeziehung"?


doch von der heteroehe hat die gesellschaft einige vorteile:
- wird einer arbeitslos, muss nicht der staat alg2 zahlen, sondern der ehepartner unterstuetzt
- psychologische unterstuetzung. ehepartner mueesen nicht alleinen mit ihren problememn fertig werden, sind daher bestimmt auch leistungsfaehiger
- dasselbe gilt eigentlich fuer alle krankheiten
- gegenseitige unerstuetzung (z.B. haushalt) >> mehr zeit fuer andere arbeiten


Nichts davon trifft auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht zu.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#765865) Verfasst am: 11.07.2007, 09:23    Titel: Re: Moslemische Mehrehe Antworten mit Zitat

Roland hat folgendes geschrieben:
Ein Deutscher darf egal welcher Konfession er angehört, nur eine Frau besitzen.
Ein moslemischer Türke darf bis zu vier Frauen besitzen, und auch in Deutschland mit diesen Frauen wohnen und Eigentum erwerben.
Sie sind nach Ausländischem Recht, alle vier Ehefrauen, wenn dieser Herr in Deutschland verstirbt und Immobilien besitzt auch erbberechtigt.
Da in Deutschland eine Ehefrau einen Freibetrag von 307000 Euro bei der Erbschaftsteuer hat, braucht keine dieser Damen wegen dieser Steuer Insolvenz anmelden.



Wer verkauft mir eigentlich seine Frau? Konfession egal.....zynisches Grinsen
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ateyim
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3656
Wohnort: Istanbul

Beitrag(#765884) Verfasst am: 11.07.2007, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

nach türkischem Recht darf ein Mann keine vier Frauen besitzen....

wenn in Anatolien ein Mann vier Frauen hat, dann ist nur eines eine staatliche Ehe und die anderen sind nur vor einem Imam geschlossen, aber gesetzlich irrelevant.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ateyim
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3656
Wohnort: Istanbul

Beitrag(#765900) Verfasst am: 11.07.2007, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

nur als Anmerkung am Rande: eine Zweit- oder Drittfrau, die Kinder bekommt, werden auf den Behörden meist als Kinder der Hauptfrau angemeldet... was wie ich hier lese, durchaus legitim sei.

Das wird gemacht, da im Erbrecht, nur die staatliche Ehe zaehlt und die Kinder der anderen Frauen würden dann leer ausgehen. Zwar haetten die Kinder generell einen Anspruch auf ihr Pflichtteil, selbst wenn sie über die Zweitfrau angemeldet waeren, aber dann müsste erst die Vaterschaft genetisch geklaert werden.... bei den Kindern der Hauptfrau wird davon ausgegangen, dass der Ehemann der Vater ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22267

Beitrag(#766032) Verfasst am: 11.07.2007, 15:14    Titel: Re: Moslemische Mehrehe Antworten mit Zitat

Roland hat folgendes geschrieben:
Ein Deutscher darf egal welcher Konfession er angehört, nur eine Frau besitzen.
Ein moslemischer Türke darf bis zu vier Frauen besitzen, und auch in Deutschland mit diesen Frauen wohnen und Eigentum erwerben.

In Deutschland darf niemand Frauen besitzen, ob eine oder vier oder 70.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#766038) Verfasst am: 11.07.2007, 15:18    Titel: Re: Moslemische Mehrehe Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Roland hat folgendes geschrieben:
Ein Deutscher darf egal welcher Konfession er angehört, nur eine Frau besitzen.
Ein moslemischer Türke darf bis zu vier Frauen besitzen, und auch in Deutschland mit diesen Frauen wohnen und Eigentum erwerben.

In Deutschland darf niemand Frauen besitzen, ob eine oder vier oder 70.


Abgesehen davon, dass es in der Türkei genauso wenig erlaubt ist wie in Deutschland vier Frauen zu haben: Keine offizielle Heirat aber im privaten darf auch in Deutschland jeder machen, was er will... (zumindest in Bezug auf Polygamie).
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22267

Beitrag(#766042) Verfasst am: 11.07.2007, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hrmpf.
Es ging mir lediglich um die Wortwahl.
Ich versuchs noch mal mit unterstützender Formatierung:

In Deutschland darf niemand Frauen besitzen, ob eine oder vier oder 70.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group