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Zuwanderungsgesetz
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Ist das neue Zuwanderungsgesetz fair ?
Ja, weil ...
50%
 50%  [ 16 ]
Nein, weil ...
43%
 43%  [ 14 ]
Jein, weil ...
6%
 6%  [ 2 ]
Stimmen insgesamt : 32

Autor Nachricht
tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22320

Beitrag(#766093) Verfasst am: 11.07.2007, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Es wird somit eigentlich nicht das Herkunftsland diskriminiert, ...

Kappes. Wenn Bürger aus Land x Bedingungen erfüllen müssen, die Bürger aus Land y nicht erfüllen müssen, dann ist das natürlich eine Diskriminierung nach Herkunftsland. Was denn sonst?

Wenn alle die gleichen Bedingungen erfüllen müssten, die aber aus bestimmten Gründen Leuten aus einem Land leichter fällt, wäre es anders, aber so ist die Sache doch eindeutig ...

Nix Kappes. Es geht um Zuwanderung und nicht um Asyl. Wenn es um Asyl ginge wäre das Kappes, so aber geht es doch mehr oder weniger um eine sozial verträgliche Zuwanderung auf Dauer. Sozial verträglich für unser Sozialsystem und sozial vertretbar was die Integrationsmöglichkeiten angeht. Zuwanderung ist aber v.a. nötig, weil Fachkräfte fehlen und diese bildet man günstigerweise entweder von Geburt an im eigene Land aus (hier muss gerade bei den bereits in D lebenden Türken viel getan werden) oder man holt sich aus dem Auslang geeignete und ordentlich ausgebildete Arbeitskräfte. Und Zwangsehen, nochmal das ist kein Vorwand sondern ein ernstzunehmendes Argument, müssen wir eben auch nicht mit einer offenen Türen-Poltik fördern.

Doch Kappes. Wenn Leute aus unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Bedingungen erfüllen - was solldas denn sonst bitte anderes sein als Diskriminierung nach Herkunftsland? (Es geht mir auch erst mal nur um die ehrliche Bezeichnung.)

Wenn man nur Leute mit Deutschkenntnissen, ab einem bestimmten Alter, mit Berufsausbildung, mit gesichertem Einkommen etc. pp. einwandern lassen will, kann man diese Kriterien ja als Bedingungen aufstellen. Wenn aber nur Leute aus bestimmten Ländern solche Bedingungen erfüllen müssen, Leute aus anderen aber nicht, dann ist das Diskriminierung nach Herkunftsland. Ist doch ganz einfach ...
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Hugo de la Smile
Zweifler



Anmeldungsdatum: 25.07.2003
Beiträge: 855
Wohnort: Berlin

Beitrag(#766095) Verfasst am: 11.07.2007, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
GG Artikel 3 hat folgendes geschrieben:
[...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Scheint mir ziemlich eindeutig. Da gibt es nicht viel zu deuteln. Müsste man nun also ändern, ist ja kein Problem heutzutage, wo alle naselang eine Änderung gefordert wird:

GG Artikel 3 - angepasste Fassung hat folgendes geschrieben:
[...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Es sei denn, er wäre Türke. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


ach, warum denn so umständlich "Es sei denn er wäre Moslem." trifft die begehrlichkleiten doch viel besser.
_________________
als ich über den tellerrand blicken wollte, bin ich gegen das brett vor meinem kopf geknallt.
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#766099) Verfasst am: 11.07.2007, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
ach, warum denn so umständlich "Es sei denn er wäre Moslem." trifft die begehrlichkleiten doch viel besser.

Hm, nee, das ist ja zu schwierig festzustellen. "Es sei denn, es könnte sein, dass er Moslem war, ist oder werden wird." So ist es richtig.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#766103) Verfasst am: 11.07.2007, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Es wird somit eigentlich nicht das Herkunftsland diskriminiert, ...

Kappes. Wenn Bürger aus Land x Bedingungen erfüllen müssen, die Bürger aus Land y nicht erfüllen müssen, dann ist das natürlich eine Diskriminierung nach Herkunftsland. Was denn sonst?

Wenn alle die gleichen Bedingungen erfüllen müssten, die aber aus bestimmten Gründen Leuten aus einem Land leichter fällt, wäre es anders, aber so ist die Sache doch eindeutig ...

Nix Kappes. Es geht um Zuwanderung und nicht um Asyl. Wenn es um Asyl ginge wäre das Kappes, so aber geht es doch mehr oder weniger um eine sozial verträgliche Zuwanderung auf Dauer. Sozial verträglich für unser Sozialsystem und sozial vertretbar was die Integrationsmöglichkeiten angeht. Zuwanderung ist aber v.a. nötig, weil Fachkräfte fehlen und diese bildet man günstigerweise entweder von Geburt an im eigene Land aus (hier muss gerade bei den bereits in D lebenden Türken viel getan werden) oder man holt sich aus dem Auslang geeignete und ordentlich ausgebildete Arbeitskräfte. Und Zwangsehen, nochmal das ist kein Vorwand sondern ein ernstzunehmendes Argument, müssen wir eben auch nicht mit einer offenen Türen-Poltik fördern.

Doch Kappes. Wenn Leute aus unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Bedingungen erfüllen - was solldas denn sonst bitte anderes sein als Diskriminierung nach Herkunftsland? (Es geht mir auch erst mal nur um die ehrliche Bezeichnung.)

Wenn man nur Leute mit Deutschkenntnissen, ab einem bestimmten Alter, mit Berufsausbildung, mit gesichertem Einkommen etc. pp. einwandern lassen will, kann man diese Kriterien ja als Bedingungen aufstellen. Wenn aber nur Leute aus bestimmten Ländern solche Bedingungen erfüllen müssen, Leute aus anderen aber nicht, dann ist das Diskriminierung nach Herkunftsland. Ist doch ganz einfach ...


frech ...kein Kappes. Wenn es um Zuwanderung geht, v.a. um Deutschland vor dem Untergang des Rentenversicherungssystems durch Zuwanderung zu retten, dann geht das nur über den Weg sozialversicherungspflichtiger Arbeit. Und dafür braucht man erstens: ausreichend Arbeitsangebote und zweitens: das passende Personal. Zuwanderungspolitik ist keine Politik, die sich nach Kriterien einer Art weltweiten und für alle zugängigen Sozialschutzmacht zu richten hat, sondern nach den Bedürfnissen des Staates und seiner Bürger. Wenn z.B. die Quote türkischer Hauptschulabbrecher nachhaltig gesenkt werden kann und wenn Migranten ihren Platz in unserem Arbeitsmarkt finden können, dann kann man dieses angeblich diskrimierende Gesetz auch wieder ändern. Ich kapiere nicht warum das so schwer zu verstehen ist: Zuwanderung ist nicht Asyl- und Flüchtlingspolitik. Zuwanderung richtet sich nach Bedürfnissen des Aufnahmelandes, die sehr wohl derart klar formuliert werden dürfen. Das ist m.E. in keiner Weise verfassungsrechtlich bedenklich oder verstößt gegen Menschrenrecht.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22320

Beitrag(#766109) Verfasst am: 11.07.2007, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Das GG gilt für deutsche Staatsbürger und nicht bereits für solche die es vielleicht irgendwann einmal werden wollen.
Und bei Härtefällen greift das Asylrecht. Hier geht es aber eben um etwas ganz anderes.

Wieder Kappes. Das Grundgesetz gilt für die Bundesrepublik Deutschland und muss somit selbstverständlich Norm aller ihrer Gesetze sein.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22320

Beitrag(#766110) Verfasst am: 11.07.2007, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
...kein Kappes. Wenn es um Zuwanderung geht, v.a. um Deutschland vor dem Untergang des Rentenversicherungssystems durch Zuwanderung zu retten, dann geht das nur über den Weg sozialversicherungspflichtiger Arbeit. ...

Mein Gott, diese ganze inhaltliche Diskussion, ob Zuwanderung sinnvoll ist und wenn ja mit welchen Zielen, nach welchen Kriterien man Zuwanderung gestatten sollte usw. ... die führe ich doch gar nicht.

Mir geht es einfach um die simple Feststellung: Wenn das Herkunftsland ein Kriterium ist, nach dem festgelegt wird, welche Bedingungen für die Zuwanderung gestellt werden, dann ist das eine Ungleichbehandlung (=Diskriminierung) nach Herkunftsland.

Damit sage ich doch noch gar nicht, dass diese Bedingungen selbst unsinnig oder diskrimnierend wären. Aber wenn Türken diese Bedingungen erfüllen müssen, Japaner aber nicht, dann werden Türken anders behandelt als Japaner und damit diskriminiert. Punkt.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#766111) Verfasst am: 11.07.2007, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
... Anschlag auf unsere verfassungsmäßige Ordnung ...

Lachen
Komm mal runter. Da steigen ein paar Verbände aus einem Beratungsgremium mit der Regierung aus, weil ihnen ein Gesetz nicht passt, dass die Regierungskoalition gleichzeitig im Parlament beschließt. Ob das Gesetz jetzt fair ist oder nicht, die Reaktion der Verbände gerechtfertigt oder nicht und geschoickt oder nicht - über all das kann man diskutieren. Aber von einem "Anschlag auf unsere verfassungsmäßige Ordnung" ist das doch wohl weit entfernt. Worin bestünde denn der?


Man nennt diesen Straftatbestand "Nötigung von Verfassungsorganen". Aber der wird in Deutschland praktisch nicht angewandt.

Unsinn. Dafür fehlt die Gewalt oder die Drohung mit Gewalt, mittels derer genötigt wird. Zu sagen "Wenn ihr das so beschließt, dann kommen wir nicht mehr zum Integrationsgipfel" ist wohl kaum Gewalt.

Nach deiner Auffassung müsste auch jeder Parteivorstand, der damit droht eine Koalition platzen zu lassen, wenn nicht dies oder jenes beschlossen wird, jeder Abgeordnete, der mit einem Untersuchungsausschuss droht, wenn nicht Information x herausgegeben wird, und letztlich auch jeder Bürger, der damit droht, die Regierung nicht wiederzuwählen, wenn sie nicht mal zügig diesunddas macht, bestraft werden ...
Lachen


Es lässt sich darüber diskutieren, ob die Drohung der Verbände der größten Einwanderergruppe mit der Sabotage der Integrationspolitik als Drohung mit einem empfindlichen Übel im Gesetzessinne aufgefasst werden kann. Aber es mag sein, dass ich hier zu weit greife. In jedem Falle wird hier offen Integrationsverweigerung demonstriert. Ich kann diesen Leuten nur die Rückkehr in ihre Heimat anraten.
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ateyim
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Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3656
Wohnort: Istanbul

Beitrag(#766113) Verfasst am: 11.07.2007, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

also im GG wird in Artikel 8, 9 und 11 betont, dass es DEUTSCHE betrifft.... bei den vorher genannten Grundrechten ist doch allgemein von MENSCHEN die Rede, oder irre ich da???
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#766115) Verfasst am: 11.07.2007, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
GG Artikel 3 hat folgendes geschrieben:
[...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Scheint mir ziemlich eindeutig. Da gibt es nicht viel zu deuteln. Müsste man nun also ändern, ist ja kein Problem heutzutage, wo alle naselang eine Änderung gefordert wird:

GG Artikel 3 - angepasste Fassung hat folgendes geschrieben:
[...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Es sei denn, er wäre Türke. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Unfug. Die Eigenschaft, Türke zu sein, ist eine Staatsangehörigkeit und wird als solche in diesem Artikel nicht erfasst.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22320

Beitrag(#766117) Verfasst am: 11.07.2007, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Es lässt sich darüber diskutieren, ob die Drohung der Verbände der größten Einwanderergruppe mit der Sabotage der Integrationspolitik als Drohung mit einem empfindlichen Übel im Gesetzessinne aufgefasst werden kann.

Ich finde es relativ klar, dass nein. Aber beim ersten Goggeln hatte ich an der Stelle von "Drohung mit einem empfindlichen Übel" eh nur "Drohung mit Gewalt" gefaunden. Aber das ist offensichtlich veraletet. Am Kopf kratzen

EDIT Ergänzung:
Deine Auffassung von "Nötigung eines Verfassungsorgans" wird freilich auch woanders geteilt. Ist aber auch dort mE unsinn.
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Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 11.07.2007, 16:39, insgesamt einmal bearbeitet
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#766121) Verfasst am: 11.07.2007, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde jedes Einwanderungsgesetz scheiße, weil es eine Einwanderung regelt. Jede Grenze sollte für jeden geöffnet werden. Ich mag es grundsätzlich nicht, wenn irgendwelche "nationalbewussten" Deppen versuchen Fehler in einem fehlerhaften System zu beseitigen anstatt das fehlerhafte System zu beseitigen.

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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22320

Beitrag(#766122) Verfasst am: 11.07.2007, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
GG Artikel 3 hat folgendes geschrieben:
[...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Scheint mir ziemlich eindeutig. Da gibt es nicht viel zu deuteln. Müsste man nun also ändern, ist ja kein Problem heutzutage, wo alle naselang eine Änderung gefordert wird:

GG Artikel 3 - angepasste Fassung hat folgendes geschrieben:
[...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Es sei denn, er wäre Türke. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Unfug. Die Eigenschaft, Türke zu sein, ist eine Staatsangehörigkeit und wird als solche in diesem Artikel nicht erfasst.

Da wiederum hast du recht.
Ich weiß auch nicht, ob Diskriminierungen nach Staatsangehörigkeit erlaubt sind (angesehen von den offensichtlich erlaubten Unterscheidungen von Deutschen, EU-Ausländern und Nicht-EU-Ausländern).
Worauf ich aber beharren muss, ist, dass die Bestimmungen eine solche Diskrimnierung sind, ob erlaubt oder nicht.
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Ladeeni
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 831
Wohnort: NRW

Beitrag(#766123) Verfasst am: 11.07.2007, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

ateyim hat folgendes geschrieben:
in der Türkei schnappen sich arbeitslose Maenner nicht gleich immer ihre ganze Familie und nehmen sie mit in die Grossstaedte auf der Suche nach Arbeit.

In den Banken erlebe ich es oft, wenn ich in der Schlange stehe, dass Maenner ihrer Frau, ihrer Familie Geld überweisen wollen, und den Herrn oder die Frau am Schalter fragen, wie das geht. Im Gespraech hört man dann raus, dass sie sich nur von bayram (Feiertag) zu bayram treffen können, wenn er mit dem Bus dorthinfaehrt.... aber da kommt wieder die fatalistische Denkweise hinzu: Allah'a şükür işim var - Gott sei gedankt, dass ich einen Job habe, und man findet sich damit ab, dass man seine Familie nur zweimal im Jahr für ein paar Tage sieht. Die restliche Zeit ist das Telefon oder besser Handy das Bindeglied zur Familie.



Danke für diesen Beitrag!

Auch in den arabischen Golfstaaten, wo Millionen Araber beschäftigt sind, dürfen nur gut ausgebildete Arbeitskräfte ihre Familien ins Land holen, und wenn der Arbeitsvertrag abgelaufen ist, müssen ALLE das Land verlassen!


Und wer sich über (angebliche) Diskriminierung beschwert ihm sei gesagt: die Diskriminierung fängt schon dabei an, dass die Nationalitäten (Amerikaner, Kanadier, Japaner, Australier, EU), für die das neue Gesetz NICHT gilt, kein Einreisevisum für Deutschland brauchen, wohl aber für die Türken und "Araber". Also bitte lasst diese Nummer beiseite!
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ateyim
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Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3656
Wohnort: Istanbul

Beitrag(#766127) Verfasst am: 11.07.2007, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

sicher sind sie erfasst... dies ist ein Artikel, der für alle Menschen in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland gilt... wenn also betont wird, dass Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft kein Grund für Benachteiligung sein darf, dann versteht es sich von selbst, dass hier - indirekt- von unterschiedlichen Nationalitaeten die Rede ist.....

ob die Vaeter des Grundgesetzes, wenn sie einen Blick in die Zukunft haetten werfen können, dies genauso formuliert haetten, ist ein grosses Fragezeichen.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#766128) Verfasst am: 11.07.2007, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Herkunft, Heimat, Rasse oder Abstammung sagen nichts über meine Staatsangehörigkeit aus.
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Hugo de la Smile
Zweifler



Anmeldungsdatum: 25.07.2003
Beiträge: 855
Wohnort: Berlin

Beitrag(#766129) Verfasst am: 11.07.2007, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Ich finde jedes Einwanderungsgesetz scheiße, weil es eine Einwanderung regelt. Jede Grenze sollte für jeden geöffnet werden. Ich mag es grundsätzlich nicht, wenn irgendwelche "nationalbewussten" Deppen versuchen Fehler in einem fehlerhaften System zu beseitigen anstatt das fehlerhafte System zu beseitigen.

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Coole Sache, das...
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#766130) Verfasst am: 11.07.2007, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Ich finde jedes Einwanderungsgesetz scheiße, weil es eine Einwanderung regelt. Jede Grenze sollte für jeden geöffnet werden. Ich mag es grundsätzlich nicht, wenn irgendwelche "nationalbewussten" Deppen versuchen Fehler in einem fehlerhaften System zu beseitigen anstatt das fehlerhafte System zu beseitigen.

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Genau, ein paar Millionen kriminelle Schwarzafrikaner braucht dieses Land! Nimmst Du ein paar davon bei Dir zuhause auf?
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Ladeeni
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 831
Wohnort: NRW

Beitrag(#766131) Verfasst am: 11.07.2007, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Ich finde jedes Einwanderungsgesetz scheiße, weil es eine Einwanderung regelt. Jede Grenze sollte für jeden geöffnet werden. Ich mag es grundsätzlich nicht, wenn irgendwelche "nationalbewussten" Deppen versuchen Fehler in einem fehlerhaften System zu beseitigen anstatt das fehlerhafte System zu beseitigen.

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Genau, ein paar Millionen kriminelle Schwarzafrikaner braucht dieses Land! Nimmst Du ein paar davon bei Dir zuhause auf?


Du liebst diesen Begriff, oder? Kannst du nicht einen anderen- weniger rassistischen- Begriff benutzen? Muss das Wort Schwarz sein? zynisches Grinsen
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Leonardo
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Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Norddeutschland

Beitrag(#766134) Verfasst am: 11.07.2007, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das Grundgesetz gilt nicht nur für alle Staatsbürger, sondern für alle Menschen:

Zitat:
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


und weiter:

Zitat:
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


und schließlich:

Zitat:
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm

Leonardo
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#766135) Verfasst am: 11.07.2007, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ladeeni hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Genau, ein paar Millionen kriminelle Schwarzafrikaner braucht dieses Land! Nimmst Du ein paar davon bei Dir zuhause auf?


Du liebst diesen Begriff, oder? Kannst du nicht einen anderen- weniger rassistischen- Begriff benutzen? Muss das Wort Schwarz sein? zynisches Grinsen


Ist doch nur ein Beispiel. Aber meinetwegen spare ich mir demnächst eben das schwarz zwinkern
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ateyim
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Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3656
Wohnort: Istanbul

Beitrag(#766137) Verfasst am: 11.07.2007, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Meine Herkunft, Heimat, Rasse oder Abstammung sagen nichts über meine Staatsangehörigkeit aus.


in einem Paragraphen, der für alle Menschen in den Grenzen der Bundesrepublik gilt und diese Worte benutzt werden, liegt für mich die Vermutung nahe, dass die Vaeter des Grundgesetzes nicht unbedingt an Deutsche gedacht haben, als sie dies verfassten.

Ich bin kein Jurist, aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das eine auch eine Benachteiligung aufgrund der Staatsangehörigkeit ausschliesst... my impression
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Ladeeni
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 831
Wohnort: NRW

Beitrag(#766140) Verfasst am: 11.07.2007, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Ladeeni hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Genau, ein paar Millionen kriminelle Schwarzafrikaner braucht dieses Land! Nimmst Du ein paar davon bei Dir zuhause auf?


Du liebst diesen Begriff, oder? Kannst du nicht einen anderen- weniger rassistischen- Begriff benutzen? Muss das Wort Schwarz sein? zynisches Grinsen


Ist doch nur ein Beispiel. Aber meinetwegen spare ich mir demnächst eben das schwarz zwinkern


Dann werde ich mit eingeschlossen! Lachen
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Raphael
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Beiträge: 8362

Beitrag(#766143) Verfasst am: 11.07.2007, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Leonardo hat folgendes geschrieben:
Das Grundgesetz gilt nicht nur für alle Staatsbürger, sondern für alle Menschen:

Zitat:
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


und weiter:

Zitat:
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


und schließlich:

Zitat:
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm

Leonardo



"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" kannst Du in der Pfeife rauchen. Maßgeblich ist dabei nämlich das jeweilige Gesetz, und wenn das bestimmte Menschen oder Gruppen ausschließt, gilt dieser Satz eben nur für diejenigen, auf die es anzuwenden ist. Im Übrigen bleib ich dabei: Staatsangehörigkeit ist nicht Rasse, Herkunft, Heimat oder Abstammung.
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Leonardo
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Beitrag(#766151) Verfasst am: 11.07.2007, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

RASSE? ....Hmhm....Wie meinst Du das denn?

Leonardo
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Malone
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Beitrag(#766154) Verfasst am: 11.07.2007, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ladeeni hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Ladeeni hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Genau, ein paar Millionen kriminelle Schwarzafrikaner braucht dieses Land! Nimmst Du ein paar davon bei Dir zuhause auf?


Du liebst diesen Begriff, oder? Kannst du nicht einen anderen- weniger rassistischen- Begriff benutzen? Muss das Wort Schwarz sein? zynisches Grinsen


Ist doch nur ein Beispiel. Aber meinetwegen spare ich mir demnächst eben das schwarz zwinkern


Dann werde ich mit eingeschlossen! Lachen



Na und? Wenn ich sage "schwule Nazis", dann bedeutet das nur, dass ich Nazis meine, die schwul sind, und nicht dass ich meine, Nazis seien schwul Idee
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ateyim
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Beitrag(#766155) Verfasst am: 11.07.2007, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

ich behaupte nicht, dass Heimat, Herkunft etc. GLEICH Staatsangehörigkeit ist.... es geht mir nur darum, dass ich den Eindruck habe, dass die Grundgesetzvaeter, wenn sie sich haetten denken können, dass Deutschland mal so viele Gastarbeiter ins Land holen wird, dies noch gesondert erwaehnt haetten (ich gebe zu alles Vermutung) und konkreter formuliert haetten...


denn es passt für mich nicht in den Geist dieser Paragraphen des Grundgesetzes, dass aufgelistet wird, wegen welcher Faktoren man nicht benachteiligt werden darf, aber eine grosse Ausnahme, naemlich die Staatsangehörigkeit, im Raume schwebt....

würde am Ende dieser Paragraphen stehen, schriftlich, dass die Staatsangehörigkeit durchaus ein Punkt ist, der diese in den Artikeln vorher genannten Punkte ausschliessen kann, und eine Benachteiligung zulassen kann, dann würde wohl jeder den Eindruck haben, dass das nicht zum Geiste dieser Verfassung passt....

und daher gehe ich halt davon aus, dass die Verfasser dies eventuell bei Herkunft, Heimat etc. schon abgehandelt gesehen haben könnten....

viele Konjuntive ich gebe es zu, aber man kann sie nicht einfach mit 'so ist es nicht' vom Tisch wischen kann, oder?
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AgentProvocateur
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Beitrag(#766158) Verfasst am: 11.07.2007, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Im Übrigen bleib ich dabei: Staatsangehörigkeit ist nicht Rasse, Herkunft, Heimat oder Abstammung.

Du meinst, Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit sei in Ordnung? Warum dieses?
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AgentProvocateur
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Beitrag(#766160) Verfasst am: 11.07.2007, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

KONSOLIDIERTE FASSUNG DES VERTRAGS ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT Artikel 12 hat folgendes geschrieben:
Unbeschadet besonderer Bestimmungen dieses Vertrags ist in seinem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
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Malone
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Beiträge: 5269

Beitrag(#766163) Verfasst am: 11.07.2007, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
KONSOLIDIERTE FASSUNG DES VERTRAGS ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT Artikel 12 hat folgendes geschrieben:
Unbeschadet besonderer Bestimmungen dieses Vertrags ist in seinem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.



Na gut. Hast Du einen besseren Vorschlag, Deutschland vor weiterer Einwanderung integrationsunfähiger und -unwilliger Musels zu schützen?
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ateyim
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Beitrag(#766166) Verfasst am: 11.07.2007, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

und ich bin mir sicher, dass man im Grunde, wegen des 'GEISTES' des Grundgesetzes schon davon ausgehen muss, dass die Staatsangehörigkeit nicht zur Benachteiligung gereichen darf....

und der einzige Punkt, in dem ich das 'versteckt abgehandelt' sehen kann, war halt HERKUNFT UND HEIMAT


für viele Politiker ist es, gerade heutzutage und bei der aktuellen Realitaet in Deutschland, ein Glücksfall, dass dies nicht exakt formuliert wurde
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