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Zuwanderungsgesetz
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Ist das neue Zuwanderungsgesetz fair ?
Ja, weil ...
50%
 50%  [ 16 ]
Nein, weil ...
43%
 43%  [ 14 ]
Jein, weil ...
6%
 6%  [ 2 ]
Stimmen insgesamt : 32

Autor Nachricht
Malone
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#766635) Verfasst am: 12.07.2007, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast nicht begründet, warum die Spezifizierung kriminelle Schwarzafrikaner rassistisch sein sollte. Wenn ich von kriminellen Deutschen reden würde, wäre das dann nicht ebenfalls rassistisch, Deiner Logik nach?
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#766636) Verfasst am: 12.07.2007, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
hainer hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Der Rechtsgrundsatz ist in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht wie folgt garantiert:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Gilt natürlich nur für Deutsche auf deutschen Grund und Boden. Vorher darf man rassistisch/ethnisch selektieren. Mit den Augen rollen



Yep, darf man. Oder willst Du Touristen das Wahlrecht gewähren?

Da hast Du Dummerchen das Thema verfehlt, denn Touristen beantragen keine Staatsbürgerschaft.
Schreib doch in einem anderen Thread weiter. Wäre vielleicht besser. Lachen
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Forke
Innenminister



Anmeldungsdatum: 19.05.2007
Beiträge: 1682
Wohnort: Am Unterlauf der Elbe

Beitrag(#766637) Verfasst am: 12.07.2007, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Du hast nicht begründet, warum die Spezifizierung kriminelle Schwarzafrikaner rassistisch sein sollte. Wenn ich von kriminellen Deutschen reden würde, wäre das dann nicht ebenfalls rassistisch, Deiner Logik nach?

Wenn du von Millionen kriminellen Deutschen sprechen würdest, würde sich der Verdacht anbieten, allerdings... Mit den Augen rollen
_________________
"Jede hat mich gern, aber keine liebt mich! - Wenn ich an den lieben Gott glaubte, - wie müßte ich ihn hassen!"
Erich Mühsam, Tagebücher
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#766639) Verfasst am: 12.07.2007, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Du hast nicht begründet, warum die Spezifizierung kriminelle Schwarzafrikaner rassistisch sein sollte. Wenn ich von kriminellen Deutschen reden würde, wäre das dann nicht ebenfalls rassistisch, Deiner Logik nach?
Dann wäre das ja eine Vorausverurteilung, Du rassistisches Dummerchen.
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Malone
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#766650) Verfasst am: 12.07.2007, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

hainer hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Du hast nicht begründet, warum die Spezifizierung kriminelle Schwarzafrikaner rassistisch sein sollte. Wenn ich von kriminellen Deutschen reden würde, wäre das dann nicht ebenfalls rassistisch, Deiner Logik nach?
Dann wäre das ja eine Vorausverurteilung, Du rassistisches Dummerchen.



Nein, eben nicht. Das spezifizierende Adjektiv (dafür sind sie im übrigen hauptsächlich gedacht) schließt die nichtkriminellen Schwarzafrikaner ja gerade aus, womit ich zwischen solchen und solchen unterscheide. Ist eigentlich nicht weiter schwierig zwinkern
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Malone
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#766675) Verfasst am: 12.07.2007, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

hainer hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
hainer hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Der Rechtsgrundsatz ist in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht wie folgt garantiert:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Gilt natürlich nur für Deutsche auf deutschen Grund und Boden. Vorher darf man rassistisch/ethnisch selektieren. Mit den Augen rollen



Yep, darf man. Oder willst Du Touristen das Wahlrecht gewähren?

Da hast Du Dummerchen das Thema verfehlt, denn Touristen beantragen keine Staatsbürgerschaft.
Schreib doch in einem anderen Thread weiter. Wäre vielleicht besser. Lachen



Na aber es soll doch jeder das gleiche Recht haben! Dann wäre es doch voll gemein und diskrimidingsda die armen Touris nicht wählen zu lassen zu dürfen?!
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Elisa.beth
registrierter User



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 2344

Beitrag(#766682) Verfasst am: 12.07.2007, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
Dieses Zuwanderungsgesetz wäre bereits vor 30 Jahren sinnvoll gewesen.
Außerdem bekämpft man durch ein Zuzugsalter von nunmehr 18 Jahren und wenigstens minimalen geforderten Deutschkenntnissen nicht nur Zwangsheiraten ,sondern setzt auch der Motivation der Moslem-Machos oder deren Eltern, eine möglichst ungebildete ,der Landessprache nicht mächtigen willige Importbraut nach Deutschland zu holen , endlich Grenzen .

Genau deshalb auch das Gejaule Lachen Chinesischer Reissack

Nein, das "Gejaule" gibt es deswegen, weil das Gesetz eine Diskriminierung wegen Staatsangehörigkeit beinhaltet. Über ein bestimmtes Zuzugsalter kann man diskutieren, jedoch kann man eben nicht darüber diskutieren, ob eine solche Regelung nur für Menschen aus bestimmten Ländern gilt. Diese Menschen fühlen sich mAn dadurch zu Recht diskrimiert und ich verstehe auch nicht, warum man diese Regelung überhaupt auf bestimmte Länder beschränkt und nicht einfach auf alle Nicht-EU-Länder anwendet. Ich bin mir sicher, dass dieses Gesetz wieder kassiert wird, wenn es so bleibt und, ja, ich finde das ziemlich dumm von den Politikern. Das muss nicht sein.

In den Medien wird das im Moment gerne so dargestellt, als ob jetzt die türkischen Verbände ohne Grund beleidigt seien und sie sollten sich mal nicht so haben. Aber oben genannte Diskriminierung ist eben mMn tatsächlich ein triftiger Grund dafür.


wenn es nicht wegen diskriminierung scheitert, dann vielleicht wegen dem gebot zur besonderen schutz von ehe und familie.

Nö,hätten wir die Zuwanderungsgesetze Neuseelands seit 20 Jahren ,hätten wir einige Probleme weniger Lachen
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Hugo de la Smile
Zweifler



Anmeldungsdatum: 25.07.2003
Beiträge: 855
Wohnort: Berlin

Beitrag(#766696) Verfasst am: 12.07.2007, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
wenn es nicht wegen diskriminierung scheitert, dann vielleicht wegen dem gebot zur besonderen schutz von ehe und familie.

Nö,hätten wir die Zuwanderungsgesetze Neuseelands seit 20 Jahren ,hätten wir einige Probleme weniger Lachen


drehmomentschlüssel?
tut mir leid, den gedankensprung musst du mir jetz aber mal erklären:
schutz von ehe und familie -> nö, neuseeland hat 'n tolles zuwanderungsgesetz.
_________________
als ich über den tellerrand blicken wollte, bin ich gegen das brett vor meinem kopf geknallt.
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#766697) Verfasst am: 12.07.2007, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
hainer hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
hainer hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Der Rechtsgrundsatz ist in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht wie folgt garantiert:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Gilt natürlich nur für Deutsche auf deutschen Grund und Boden. Vorher darf man rassistisch/ethnisch selektieren. Mit den Augen rollen



Yep, darf man. Oder willst Du Touristen das Wahlrecht gewähren?

Da hast Du Dummerchen das Thema verfehlt, denn Touristen beantragen keine Staatsbürgerschaft.
Schreib doch in einem anderen Thread weiter. Wäre vielleicht besser. Lachen



Na aber es soll doch jeder das gleiche Recht haben! Dann wäre es doch voll gemein und diskrimidingsda die armen Touris nicht wählen zu lassen zu dürfen?!


Was für ein Glück für die Regierenden, dass die Menschen nicht denken. (Adolf Hitler) Passt auf Malone.
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Jonas Gaiser
Leseratte, Bücherwurm



Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 164
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#766710) Verfasst am: 12.07.2007, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

ateyim hat folgendes geschrieben:
ich behaupte nicht, dass Heimat, Herkunft etc. GLEICH Staatsangehörigkeit ist.... es geht mir nur darum, dass ich den Eindruck habe, dass die Grundgesetzvaeter, wenn sie sich haetten denken können, dass Deutschland mal so viele Gastarbeiter ins Land holen wird, dies noch gesondert erwaehnt haetten (ich gebe zu alles Vermutung) und konkreter formuliert haetten...
denn es passt für mich nicht in den Geist dieser Paragraphen des Grundgesetzes, dass aufgelistet wird, wegen welcher Faktoren man nicht benachteiligt werden darf, aber eine grosse Ausnahme, naemlich die Staatsangehörigkeit, im Raume schwebt....

würde am Ende dieser Paragraphen stehen, schriftlich, dass die Staatsangehörigkeit durchaus ein Punkt ist, der diese in den Artikeln vorher genannten Punkte ausschliessen kann, und eine Benachteiligung zulassen kann, dann würde wohl jeder den Eindruck haben, dass das nicht zum Geiste dieser Verfassung passt....

und daher gehe ich halt davon aus, dass die Verfasser dies eventuell bei Herkunft, Heimat etc. schon abgehandelt gesehen haben könnten....

viele Konjuntive ich gebe es zu, aber man kann sie nicht einfach mit 'so ist es nicht' vom Tisch wischen kann, oder?

und
ateyim hat folgendes geschrieben:
und ich bin mir sicher, dass man im Grunde, wegen des 'GEISTES' des Grundgesetzes schon davon ausgehen muss, dass die Staatsangehörigkeit nicht zur Benachteiligung gereichen darf....

und der einzige Punkt, in dem ich das 'versteckt abgehandelt' sehen kann, war halt HERKUNFT UND HEIMAT


für viele Politiker ist es, gerade heutzutage und bei der aktuellen Realitaet in Deutschland, ein Glücksfall, dass dies nicht exakt formuliert wurde

So weit ich weiß, ist es in der Rechtslehre einhellige Meinung, dass die Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit nicht unter das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 III GG fällt. Der Gedanke von Art. 3 III GG ist, dass man Diskriminierungen von tatsächlichen personenbezogenen Merkmalen nicht zulassen will. Die aufgeführten Merkmale Geschlecht, Abstammung, Rasse etc. sind allesamt solche, die ihrem Wesen nach nicht durch das Recht festgelegt werden können. Die Staatsangehörigkeit aber passt nicht dazu. Sie wird bloß durch Recht und nicht durch tatsächliche Merkmale begründet. Damit aber ist sie grundsätzlich von der Person beeinflussbar. Deshalb wiederum wiegen Unterscheidungen nach den in Art. 3 III GG aufgeführten Merkmalen schwerer und sind nach diesem Gedanken des GG unzulässig.

Kann mir wer zeigen, woraus sich ergibt, dass im geplanten Ausländerrecht zwischen Türken und z.B. US-Amerikanern oder Japanern unterschieden wird?
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Malone
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#766712) Verfasst am: 12.07.2007, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

hainer hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
hainer hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
hainer hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Der Rechtsgrundsatz ist in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht wie folgt garantiert:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Gilt natürlich nur für Deutsche auf deutschen Grund und Boden. Vorher darf man rassistisch/ethnisch selektieren. Mit den Augen rollen



Yep, darf man. Oder willst Du Touristen das Wahlrecht gewähren?

Da hast Du Dummerchen das Thema verfehlt, denn Touristen beantragen keine Staatsbürgerschaft.
Schreib doch in einem anderen Thread weiter. Wäre vielleicht besser. Lachen



Na aber es soll doch jeder das gleiche Recht haben! Dann wäre es doch voll gemein und diskrimidingsda die armen Touris nicht wählen zu lassen zu dürfen?!


Was für ein Glück für die Regierenden, dass die Menschen nicht denken. (Adolf Hitler) Passt auf Malone.


Pah!
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Elisa.beth
registrierter User



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 2344

Beitrag(#766720) Verfasst am: 12.07.2007, 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
wenn es nicht wegen diskriminierung scheitert, dann vielleicht wegen dem gebot zur besonderen schutz von ehe und familie.

Nö,hätten wir die Zuwanderungsgesetze Neuseelands seit 20 Jahren ,hätten wir einige Probleme weniger Lachen


drehmomentschlüssel?
tut mir leid, den gedankensprung musst du mir jetz aber mal erklären:
schutz von ehe und familie -> nö, neuseeland hat 'n tolles zuwanderungsgesetz.

Lange Leitung ?
Wenn unsere Politiker in Vergangenheit und teilweise Gegenwart halb soviel Vernunft gezeigt hätten ,wie die Neuseelands ,bestünde das Problem der Zuwanderung in unsere Sozialsysteme ,der ewige Ärger mit Moslems nicht,wer eben nicht den strengen Anforderungen entspricht,muß draußen bleiben.
Genau so ein Recht ,wie das Neuseelands brauchen wir in Deutschland auch endlich .
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#766724) Verfasst am: 12.07.2007, 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

Jonas Gaiser hat folgendes geschrieben:
So weit ich weiß, ist es in der Rechtslehre einhellige Meinung, dass die Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit nicht unter das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 III GG fällt.

Bist Du sicher? Hast Du eine Quelle dazu?

Jonas Gaiser hat folgendes geschrieben:
Der Gedanke von Art. 3 III GG ist, dass man Diskriminierungen von tatsächlichen personenbezogenen Merkmalen nicht zulassen will. Die aufgeführten Merkmale Geschlecht, Abstammung, Rasse etc. sind allesamt solche, die ihrem Wesen nach nicht durch das Recht festgelegt werden können. Die Staatsangehörigkeit aber passt nicht dazu. Sie wird bloß durch Recht und nicht durch tatsächliche Merkmale begründet. Damit aber ist sie grundsätzlich von der Person beeinflussbar. Deshalb wiederum wiegen Unterscheidungen nach den in Art. 3 III GG aufgeführten Merkmalen schwerer und sind nach diesem Gedanken des GG unzulässig.

Naja, Du hast nun aber vergessen, die anderen Merkmale aufzuzählen, als da wären Glaube, religiöse oder politische Anschauung. Auch diese können durch die Person beeinflusst werden, übrigens einfacher noch, als eine andere Staatsangehörigkeit anzunehmen, denn dies kann durchaus schwierig bis unmöglich sein.

Jonas Gaiser hat folgendes geschrieben:
Kann mir wer zeigen, woraus sich ergibt, dass im geplanten Ausländerrecht zwischen Türken und z.B. US-Amerikanern oder Japanern unterschieden wird?

Wohl kaum. Da faselt man lieber von Neuseeland und von Touristen, die nicht wählen dürfen, was eine Diskriminierung sei und deswegen seien alle anderen Diskriminierungen auch gerechtfertigt. Ist doch total logisch.
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Hugo de la Smile
Zweifler



Anmeldungsdatum: 25.07.2003
Beiträge: 855
Wohnort: Berlin

Beitrag(#766744) Verfasst am: 12.07.2007, 02:27    Titel: Antworten mit Zitat

Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
wenn es nicht wegen diskriminierung scheitert, dann vielleicht wegen dem gebot zur besonderen schutz von ehe und familie.

Nö,hätten wir die Zuwanderungsgesetze Neuseelands seit 20 Jahren ,hätten wir einige Probleme weniger Lachen


drehmomentschlüssel?
tut mir leid, den gedankensprung musst du mir jetz aber mal erklären:
schutz von ehe und familie -> nö, neuseeland hat 'n tolles zuwanderungsgesetz.

Lange Leitung ?
Wenn unsere Politiker in Vergangenheit und teilweise Gegenwart halb soviel Vernunft gezeigt hätten ,wie die Neuseelands ,bestünde das Problem der Zuwanderung in unsere Sozialsysteme ,der ewige Ärger mit Moslems nicht,wer eben nicht den strengen Anforderungen entspricht,muß draußen bleiben.
Genau so ein Recht ,wie das Neuseelands brauchen wir in Deutschland auch endlich .


du hast mich also nur zufällig zitiert und es besteht tatsächlich kein zusammenhang zu meinem einwurf bezüglich artikel 6 des grundgesetzes.
aber wenn du es schon ansprichst:
eine strenge begrenzung der zuwanderung nach deutschland ist absurd, schon jetzt werden häuser wegen des wohnungsleerstandes abgerissen, dass wird sich wohl noch verschärfen.
_________________
als ich über den tellerrand blicken wollte, bin ich gegen das brett vor meinem kopf geknallt.
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chiring
Asatru



Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 1694
Wohnort: Westfalen

Beitrag(#766754) Verfasst am: 12.07.2007, 02:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
wenn es nicht wegen diskriminierung scheitert, dann vielleicht wegen dem gebot zur besonderen schutz von ehe und familie.

Nö,hätten wir die Zuwanderungsgesetze Neuseelands seit 20 Jahren ,hätten wir einige Probleme weniger Lachen


drehmomentschlüssel?
tut mir leid, den gedankensprung musst du mir jetz aber mal erklären:
schutz von ehe und familie -> nö, neuseeland hat 'n tolles zuwanderungsgesetz.

Lange Leitung ?
Wenn unsere Politiker in Vergangenheit und teilweise Gegenwart halb soviel Vernunft gezeigt hätten ,wie die Neuseelands ,bestünde das Problem der Zuwanderung in unsere Sozialsysteme ,der ewige Ärger mit Moslems nicht,wer eben nicht den strengen Anforderungen entspricht,muß draußen bleiben.
Genau so ein Recht ,wie das Neuseelands brauchen wir in Deutschland auch endlich .


du hast mich also nur zufällig zitiert und es besteht tatsächlich kein zusammenhang zu meinem einwurf bezüglich artikel 6 des grundgesetzes.
aber wenn du es schon ansprichst:
eine strenge begrenzung der zuwanderung nach deutschland ist absurd, schon jetzt werden häuser wegen des wohnungsleerstandes abgerissen, dass wird sich wohl noch verschärfen.


Finde ich gut wenn das Land wieder vom Beton befreit wird.
Sollte man etwa Einwanderung fördern nur damit Wohnungen Mieter haben?
idee

Eine interessante Frage war auch angesichts der Demografieentwicklung: Wäre ein Volk von 120 Millionen glücklicher als eins mit 60 ?
_________________
.
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Jonas Gaiser
Leseratte, Bücherwurm



Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 164
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#766756) Verfasst am: 12.07.2007, 02:42    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Jonas Gaiser hat folgendes geschrieben:
So weit ich weiß, ist es in der Rechtslehre einhellige Meinung, dass die Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit nicht unter das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 III GG fällt.

Bist Du sicher? Hast Du eine Quelle dazu?

Buch habe ich leider momentan keines zur Hand. Wenn ich aber nach "Art. 3 III GG" Staatsangehörigkeit google, finde ich wenigstens ein Skript von Prof. Heintzen für Grundrechte: http://www.fu-berlin.de/FB09/2Forschung/WE3/LS_Heintzen/Veranstaltungen/0405SS/v_GK_II/GRUND1_25.pdf. Auf Seite 4 findet sich meine Einschätzung bestätigt.

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Jonas Gaiser hat folgendes geschrieben:
Der Gedanke von Art. 3 III GG ist, dass man Diskriminierungen von tatsächlichen personenbezogenen Merkmalen nicht zulassen will. Die aufgeführten Merkmale Geschlecht, Abstammung, Rasse etc. sind allesamt solche, die ihrem Wesen nach nicht durch das Recht festgelegt werden können. Die Staatsangehörigkeit aber passt nicht dazu. Sie wird bloß durch Recht und nicht durch tatsächliche Merkmale begründet. Damit aber ist sie grundsätzlich von der Person beeinflussbar. Deshalb wiederum wiegen Unterscheidungen nach den in Art. 3 III GG aufgeführten Merkmalen schwerer und sind nach diesem Gedanken des GG unzulässig.

Naja, Du hast nun aber vergessen, die anderen Merkmale aufzuzählen, als da wären Glaube, religiöse oder politische Anschauung. Auch diese können durch die Person beeinflusst werden, übrigens einfacher noch, als eine andere Staatsangehörigkeit anzunehmen, denn dies kann durchaus schwierig bis unmöglich sein.

Man geht davon aus, dass auch Glaubensfragen oder etwa Gewissensfragen nicht von der Person beeinflussbar sind. Ich will es schnell an einem Beispiel verdeutlichen: Ich könnte, auch wenn ich noch so sehr wollte, mir die katholische Weltanschauung nicht zu eigen machen. Vielleicht könnte ich nach außen so tun, als hätte ich diese Weltanschauung, aber mir selbst gegenüber funktioniert das nicht. Ich könnte die Weltanschauung nur dann überzeugt vertreten, wenn bestimmte Grundüberlegungen Sinn ergäben. Und ob diese Überlegungen Sinn ergeben, das kann ich nicht beeinflussen.

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Jonas Gaiser hat folgendes geschrieben:
Kann mir wer zeigen, woraus sich ergibt, dass im geplanten Ausländerrecht zwischen Türken und z.B. US-Amerikanern oder Japanern unterschieden wird?

Wohl kaum. Da faselt man lieber von Neuseeland und von Touristen, die nicht wählen dürfen, was eine Diskriminierung sei und deswegen seien alle anderen Diskriminierungen auch gerechtfertigt. Ist doch total logisch.

Die Hoffnung stirbt zuletzt. zwinkern


Zuletzt bearbeitet von Jonas Gaiser am 12.07.2007, 02:47, insgesamt einmal bearbeitet
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Elisa.beth
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 2344

Beitrag(#766759) Verfasst am: 12.07.2007, 02:45    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Da faselt man lieber von Neuseeland und von Touristen, die nicht wählen dürfen, was eine Diskriminierung sei und deswegen seien alle anderen Diskriminierungen auch gerechtfertigt. Ist doch total logisch.

Neuseeland setzt die Bedingungen für Zuwanderung klar nach Bedarf fest,Zuwanderungswillige müssen zudem bereits bei Antragsstellung die Landessprache beherrschen ,diese klaren, unmißverständlichen Regeln fehlen in Deutschland.
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Elisa.beth
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 2344

Beitrag(#766764) Verfasst am: 12.07.2007, 02:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:

eine strenge begrenzung der zuwanderung nach deutschland ist absurd, schon jetzt werden häuser wegen des wohnungsleerstandes abgerissen, dass wird sich wohl noch verschärfen.

"Raum ohne Volk " ??? Am Kopf kratzen
Der Abriss betrifft wohl hauptsächlich Plattenbauten in der ehemaligen DDR
Schau dir doch mal die Bevölkerungsdichte Deutschlands und anderer Länder an !
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#766766) Verfasst am: 12.07.2007, 02:56    Titel: Antworten mit Zitat

Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Da faselt man lieber von Neuseeland und von Touristen, die nicht wählen dürfen, was eine Diskriminierung sei und deswegen seien alle anderen Diskriminierungen auch gerechtfertigt. Ist doch total logisch.

Neuseeland setzt die Bedingungen für Zuwanderung klar nach Bedarf fest,Zuwanderungswillige müssen zudem bereits bei Antragsstellung die Landessprache beherrschen ,diese klaren, unmißverständlichen Regeln fehlen in Deutschland.

Die Frage ist immer noch: welcher sachliche und nachvollziehbre Grund ist dafür anzuführen, dass in dieser Gesetzgebung Türken, Russen, Kroaten und Serben auf der einen Seite und US-Amerikaner, Japaner und Südkoreaner (diese Auflistung gab es heute in der Tagesschau) auf der anderen Seite unterschiedlich behandelt werden.
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#766767) Verfasst am: 12.07.2007, 02:57    Titel: Antworten mit Zitat

Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:

eine strenge begrenzung der zuwanderung nach deutschland ist absurd, schon jetzt werden häuser wegen des wohnungsleerstandes abgerissen, dass wird sich wohl noch verschärfen.

"Raum ohne Volk " ??? Am Kopf kratzen
Der Abriss betrifft wohl hauptsächlich Plattenbauten in der ehemaligen DDR
Schau dir doch mal die Bevölkerungsdichte Deutschlands und anderer Länder an !



Und die ständig ins immer Dreistere steigenden Mieten...
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Jonas Gaiser
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Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 164
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#766769) Verfasst am: 12.07.2007, 03:00    Titel: Antworten mit Zitat

Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
Neuseeland setzt die Bedingungen für Zuwanderung klar nach Bedarf fest,Zuwanderungswillige müssen zudem bereits bei Antragsstellung die Landessprache beherrschen ,diese klaren, unmißverständlichen Regeln fehlen in Deutschland.

- für die Niederlassungserlaubnis
- für die Staatsangehörigkeit hier und hier
Hört sich doch unmissverständlich an.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#766771) Verfasst am: 12.07.2007, 03:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das Zuwanderungsgesetz muss verschärft werden und das Niederlassungsrecht im Rahmen der EU eingeschränkt werden. Qualifizierte Einwanderer ja, keine weiteren integrationsunfähigen Kolonisatoren.
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Elisa.beth
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 2344

Beitrag(#766772) Verfasst am: 12.07.2007, 03:08    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Da faselt man lieber von Neuseeland und von Touristen, die nicht wählen dürfen, was eine Diskriminierung sei und deswegen seien alle anderen Diskriminierungen auch gerechtfertigt. Ist doch total logisch.

Neuseeland setzt die Bedingungen für Zuwanderung klar nach Bedarf fest,Zuwanderungswillige müssen zudem bereits bei Antragsstellung die Landessprache beherrschen ,diese klaren, unmißverständlichen Regeln fehlen in Deutschland.

Die Frage ist immer noch: welcher sachliche und nachvollziehbre Grund ist dafür anzuführen, dass in dieser Gesetzgebung Türken, Russen, Kroaten und Serben auf der einen Seite und US-Amerikaner, Japaner und Südkoreaner (diese Auflistung gab es heute in der Tagesschau) auf der anderen Seite unterschiedlich behandelt werden.


Das mußt du wohl unsere Politiker fragen,denn außer bei Türken ist die beliebte Sitte der willigen Importbräute und Zwangsheirat nirgendwo sonst derart verbreitet.
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Hugo de la Smile
Zweifler



Anmeldungsdatum: 25.07.2003
Beiträge: 855
Wohnort: Berlin

Beitrag(#766776) Verfasst am: 12.07.2007, 03:18    Titel: Antworten mit Zitat

chiring hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
wenn es nicht wegen diskriminierung scheitert, dann vielleicht wegen dem gebot zur besonderen schutz von ehe und familie.

Nö,hätten wir die Zuwanderungsgesetze Neuseelands seit 20 Jahren ,hätten wir einige Probleme weniger Lachen


drehmomentschlüssel?
tut mir leid, den gedankensprung musst du mir jetz aber mal erklären:
schutz von ehe und familie -> nö, neuseeland hat 'n tolles zuwanderungsgesetz.

Lange Leitung ?
Wenn unsere Politiker in Vergangenheit und teilweise Gegenwart halb soviel Vernunft gezeigt hätten ,wie die Neuseelands ,bestünde das Problem der Zuwanderung in unsere Sozialsysteme ,der ewige Ärger mit Moslems nicht,wer eben nicht den strengen Anforderungen entspricht,muß draußen bleiben.
Genau so ein Recht ,wie das Neuseelands brauchen wir in Deutschland auch endlich .


du hast mich also nur zufällig zitiert und es besteht tatsächlich kein zusammenhang zu meinem einwurf bezüglich artikel 6 des grundgesetzes.
aber wenn du es schon ansprichst:
eine strenge begrenzung der zuwanderung nach deutschland ist absurd, schon jetzt werden häuser wegen des wohnungsleerstandes abgerissen, dass wird sich wohl noch verschärfen.


Finde ich gut wenn das Land wieder vom Beton befreit wird.
Sollte man etwa Einwanderung fördern nur damit Wohnungen Mieter haben?
idee

Eine interessante Frage war auch angesichts der Demografieentwicklung: Wäre ein Volk von 120 Millionen glücklicher als eins mit 60 ?


deutschland kann flächenmäßig bestimmt noch 20 millionen menschen vertragen, ohne das es all zu ungemüdlich wird.
welchen sinnvollen grund soll es sonst noch geben die zuwanderung in ein gebiet und damit die freiheit der menschen zu beschränken?
_________________
als ich über den tellerrand blicken wollte, bin ich gegen das brett vor meinem kopf geknallt.


Zuletzt bearbeitet von Hugo de la Smile am 12.07.2007, 03:22, insgesamt einmal bearbeitet
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Hugo de la Smile
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Beitrag(#766777) Verfasst am: 12.07.2007, 03:21    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:

eine strenge begrenzung der zuwanderung nach deutschland ist absurd, schon jetzt werden häuser wegen des wohnungsleerstandes abgerissen, dass wird sich wohl noch verschärfen.

"Raum ohne Volk " ??? Am Kopf kratzen
Der Abriss betrifft wohl hauptsächlich Plattenbauten in der ehemaligen DDR
Schau dir doch mal die Bevölkerungsdichte Deutschlands und anderer Länder an !


nun, wenn jetzt in brandenburg und meckpomm jeweils 'ne 5 millionen stadt zusätzlich stünde, wo genau sollte da das problem liegen?
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Argáiþ
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Beitrag(#766780) Verfasst am: 12.07.2007, 03:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:


deutschland kann flächenmäßig bestimmt noch 20 millionen menschen vertragen, ohne das es all zu ungemüdlich wird.
welchen sinnvollen grund soll es sonst noch geben die zuwanderung in ein gebiet und damit die freiheit der menschen zu beschränken?


wieso müssen wir uns um die Freiheit aller übrigen Menschen der Welt scheren? Was bringt es sich zukolonisieren zu lassen? Deine Schätzungen halte ich für falsch.
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chiring
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Wohnort: Westfalen

Beitrag(#766781) Verfasst am: 12.07.2007, 03:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
chiring hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
Elisa.beth hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
wenn es nicht wegen diskriminierung scheitert, dann vielleicht wegen dem gebot zur besonderen schutz von ehe und familie.

Nö,hätten wir die Zuwanderungsgesetze Neuseelands seit 20 Jahren ,hätten wir einige Probleme weniger Lachen


drehmomentschlüssel?
tut mir leid, den gedankensprung musst du mir jetz aber mal erklären:
schutz von ehe und familie -> nö, neuseeland hat 'n tolles zuwanderungsgesetz.

Lange Leitung ?
Wenn unsere Politiker in Vergangenheit und teilweise Gegenwart halb soviel Vernunft gezeigt hätten ,wie die Neuseelands ,bestünde das Problem der Zuwanderung in unsere Sozialsysteme ,der ewige Ärger mit Moslems nicht,wer eben nicht den strengen Anforderungen entspricht,muß draußen bleiben.
Genau so ein Recht ,wie das Neuseelands brauchen wir in Deutschland auch endlich .


du hast mich also nur zufällig zitiert und es besteht tatsächlich kein zusammenhang zu meinem einwurf bezüglich artikel 6 des grundgesetzes.
aber wenn du es schon ansprichst:
eine strenge begrenzung der zuwanderung nach deutschland ist absurd, schon jetzt werden häuser wegen des wohnungsleerstandes abgerissen, dass wird sich wohl noch verschärfen.


Finde ich gut wenn das Land wieder vom Beton befreit wird.
Sollte man etwa Einwanderung fördern nur damit Wohnungen Mieter haben?
idee

Eine interessante Frage war auch angesichts der Demografieentwicklung: Wäre ein Volk von 120 Millionen glücklicher als eins mit 60 ?

Zitat:

deutschland kann flächenmäßig bestimmt noch 20 millionen menschen vertragen, ohne das es all zu ungemüdlich wird.


Abgesehen das auch jetzt schon hier und da etwas ungemütlich wird...
welchen Gewinn sollte eine bloße Erhöhung der Kopfzahl haben?

Zitat:

welchen sinnvollen grund soll es sonst noch geben die zuwanderung in ein gebiet und damit die freiheit der menschen zu beschränken?

Den Satz versteh ich nicht.
_________________
.


Zuletzt bearbeitet von chiring am 12.07.2007, 03:44, insgesamt einmal bearbeitet
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Hugo de la Smile
Zweifler



Anmeldungsdatum: 25.07.2003
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Wohnort: Berlin

Beitrag(#766782) Verfasst am: 12.07.2007, 03:43    Titel: Antworten mit Zitat

Semnon hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:


deutschland kann flächenmäßig bestimmt noch 20 millionen menschen vertragen, ohne das es all zu ungemüdlich wird.
welchen sinnvollen grund soll es sonst noch geben die zuwanderung in ein gebiet und damit die freiheit der menschen zu beschränken?


wieso müssen wir uns um die Freiheit aller übrigen Menschen der Welt scheren?


wer sind den die übrigen menschen und warum sollte es mich weniger scheren, wie es denen geht, als wie es dir geht? ich meine, wegen dem "wir".

Zitat:
Was bringt es sich zukolonisieren zu lassen? Deine Schätzungen halte ich für falsch.


wenn mexico stadt im saarland läge, bzw das saarland bedecken würde, welche unüberwindbaren hindernisse, täten sich da auf? (technischer art und nicht dahergelaberte)
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Hugo de la Smile
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Anmeldungsdatum: 25.07.2003
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Beitrag(#766784) Verfasst am: 12.07.2007, 03:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

vielleicht, aber für was? Welchen Nährwert hätte das?


wenn soviele hier wohnen wollen, warum sollten sie nicht dürfen?
oder anders: welchen nährwert hat überhaupt irgendwas? ist doch total albern, bei der frage, wie sich die menschen auf dem planeten ansiedeln nach dem nähwert zu fragen. menschen sind halt und wenn sie nunmal schon sind, dann müssen sie auch irgendwo sein. Schulterzucken

Zitat:
Zitat:
welchen sinnvollen grund soll es sonst noch geben die zuwanderung in ein gebiet und damit die freiheit der menschen zu beschränken?


Den Satz versteh ich nicht.


ein sinnvoller grund einen zaun zu bauen, ist zum beispiel um zu verhindern, dass ein kind in einen schacht fällt, ein nicht sinnvoller grund ist zum beispiel:"deutschland den deutschen"
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#766785) Verfasst am: 12.07.2007, 03:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der Multikulturalismus ist gescheitert.
ME ist es an der Zeit einen gewissen nationalen Egoismus in Betracht zu ziehen. Ich verstehe nicht was daran falsch sein soll udn vor allem verstehe ich nicht, wieso der Versuch die eigene kulturelle Definitionshoheit aufrecht zu erhalten, nicht legitim sein soll. Ausserdem kommt doch nur noch mehr Religion dadurch ins Land. Ich würde vorschlagen, dass man mal lieber froh ist, dass das Christentum so jämmerlich abschwächelt, anstatt dann sinnlos eine Islamisierung zu förern, weil das so chic liberal ist. Es war bereits in den 60igern ein Fehler so viele gastarbeiter 'zeitweise' ins Land zu lassen. Das muss jetzt ein Ende haben und ich sage auch nicht, dass man die bisher EIngewanderten irgendwie rausekeln oder zwangsintegrieren soll. Aber man kann doch mal endlich den Hahn für eine Weile zudrehen.
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