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AGB

 
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zarathrusta
gesperrt



Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#772128) Verfasst am: 19.07.2007, 20:27    Titel: AGB Antworten mit Zitat

hallo leute,

wie ist denn das so mit den AGB den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird das als seriös angesehen ?

Fast jeder Unternehmer-Dienstleister-Webdesigner, hat ja AGB im Umlauf.Normalerweise sind AGB dazu da, die Rechte des Unternehmers "Anwenders" zu stärken,nicht die des Kunden.

Aber,scheinbar bei Geschäften unter Kaufleuten -Business-to Business-wirken AGb auf den anderen Vertragspartner dem Geschäfts Kunden als Seriösitätsmerkmal.

Was stimmt dennn nun ?

zarathrusta
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jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#772140) Verfasst am: 19.07.2007, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wichtig ist der Inhalt der AGB. Hier empfielt sich Lesen!
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#772179) Verfasst am: 19.07.2007, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

AGB sind absolut üblich, aber es gibt diesbezüglich gesetzliche Vorschriften, die u.a. dem Verbraucherschutz dienen. Unseriös wirken AGB daher nicht.
Man lese §§ 305- 310 BGB.
Unangemessen benachteiligende AGB sind nach § 307 BGB unwirksam.
_________________
Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Surata
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#772181) Verfasst am: 19.07.2007, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:

Unangemessen benachteiligende AGB sind nach § 307 BGB unwirksam.


Schwer zu findende AGB (auf Internetseiten zb) auch, oder?
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Jonas Gaiser
Leseratte, Bücherwurm



Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 164
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#772198) Verfasst am: 19.07.2007, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:

Unangemessen benachteiligende AGB sind nach § 307 BGB unwirksam.


Schwer zu findende AGB (auf Internetseiten zb) auch, oder?

Die werden erst gar nicht Vertragsbestandteil.

§ 305 II BGB hat folgendes geschrieben:
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

Ist natürlich im Einzelfall Auslegungssache, was ein genügender Hinweis nach Nr. 1, und was eine genügende Kenntnisnahmemöglichkeit nach Nr. 2 ist.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#772209) Verfasst am: 19.07.2007, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

In erster Linie nutzen die Firmen AGBs um sich in den Verträgen, die sie schliessen, nicht ganz so offensichtlich Vorteile gegenüber dem Vertragspartner (privat oder gewerblich) zu verschaffen (sofern diese dann nicht durch geltendes Recht überstimmt werden). Deshalb findet man sie meisst im sog. Kleingedruckten. So versuchen sie zum beispiel schon im Vorfeld den Gerichtsstand für Streitigkeiten möglichst nah zu sich zu verlegen. Oder möglichst weit weg vom möglichen Kläger. Oder sie versuchen Ihre Haftung aus dem Vertragsverhältnis zu begrenzen.
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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zarathrusta
gesperrt



Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#772926) Verfasst am: 21.07.2007, 05:34    Titel: Antworten mit Zitat

ja, an agb werden strengere anforderungen gestellt als bei einem normalen vertrag.

also,kann ich aber trotzdem davon ausgehen,das agb auf kunden abschreckend wirken,eben weil kleingedrucktes.....oder wie auch immer.

ich dachte auch kunden empfinden agb als selbstverständlich und seriös,das diese wissen,das ein anwender diese nicht nur für sich auslegen kann.

zarathrusta
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Peter H.
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#772977) Verfasst am: 21.07.2007, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Die Reklamations, u. Ausstiegsmöglichkeiten gehören verbessert.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#772983) Verfasst am: 21.07.2007, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

zarathrusta hat folgendes geschrieben:
ich dachte auch kunden empfinden agb als selbstverständlich und seriös,das diese wissen,das ein anwender diese nicht nur für sich auslegen kann.

Welcher Anbieter schreibt bitte in seine AGBs Sachen rein, die dem Kunden Rechte einräumen, die er nicht sowieso schon per Gesetz hat? Den würde doch keiner mehr ernst nehmen?
AGBs regeln vor allem die Beziehungen zwischen Villkaufleuten, das es da viel weniger 'Verbraucherschutz' gibt. Für den Privatkunden gibt es Verbraucherschutz gerade wegen des Missbrauchs von AGBs.

Hey Leute... Wirtschft ist ein haifischteich! Alles andere ist Marketing und PR! zynisches Grinsen Mit den Augen rollen
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#772984) Verfasst am: 21.07.2007, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu noch eine Erwerbsregel: "Once you have their money - you never give it back!"
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#774886) Verfasst am: 24.07.2007, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

also, dann kann ich davon ausgehen,das agb kunden -privat wie geschäftskunden abschrecken.

wenn das so ist,dann frage ich mich doch,warum fast jeder arsch mit zwei ohren agb verwendet,da würde ja jeder seine kunden abschrecken-auch geschäftsfkunden.

eigenartiges verhalten manchmal in der marktwirtschaft....

zarathrusta
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#774890) Verfasst am: 24.07.2007, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Weil sie halt trotzdem funktionieren... oder weil leistung einfach benötigt wird. Ich hab (noch) keine. Ich zähle auf die Ehrhaftigkeit meiner Kunden und Geschäftspartner und darauf, das wir bei Streifällen einen gemeinsamen Konsens finden.
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#774899) Verfasst am: 24.07.2007, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

hallo valen McLeod,

ja da hast du sicher Recht. Nur wen ich an diese dummen Möchtegern geschäftsleute aus Norddeutschland denke, denen eine ordnungsgemäße ausgestellte Rechnung mit Barzahlungsquittung,kein beweis der Zahlung war,diue fanden auch den erstklassig aufgesetzten Vertrag vom Anwalt wahrscheinlich auch amateurhaft,Idioten.

deswegen frage ich ja,ob denen ein vertrag mit AGB seriöser professioneller vorgekommen wäre,als der normale vertrag?

wenn agbs professioneller aussehen dem kunden gegenüber werde ich welche verwenden,ich schaue mir die konkurrenz an und kann diese einbauen,davon rät zwar jeder jurist ab,doch bei vergelichbaren branchen mitsamt gleihcer dienstleistung,sollte das doch keine probleme bereiten.

Also wirklich,wem eine Rechnung und bei Barzahlung eine Barzahlungsquittung keine Beweisdokumente sind,der hat in der Marktwirtschaft nix zu suchen.Solche dummen Kunden darf man nicht bedienen-beraten,einfach vor die Tür setzen.Aber heute ist es ja schon modern und pflicht,sogar auf dem briefkopf seine steuernummer anzugeben,die hat nur auf dem Auftrag,vertrag und Rechnung was z usuchen,nicht bei normaler Geschäftspost.

zarathrusta
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