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Beichtgeheimnis

 
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#78868) Verfasst am: 20.01.2004, 23:43    Titel: Beichtgeheimnis Antworten mit Zitat

Die Beichte (Achtung: Kath.net!!!) ist ein besonders schwerwiegendes Thema, zumal in solchen Fällen wie die in dem Link geschilderten. Es ist doch auch hier die Frage, warum sich die Kirchen als Organisation Rechte herausgreifen können und auf diese berufen, die sonst wenigen anderen Berufsgruppen oder Organisation vom Staat her zugestanden werden.

Wird potentiellen Tätern damit nicht Tür und Tor geöffnet, dass sie ihre Spuren verwischen können und beim Pfarrer bzw. Priester gestehen können, weil sie ja wissen, das der nichts preisgeben darf?

Andererseits würde das Beichtgeheimnis einseitig gebrochen werden, stünde dann nicht das mögliche Vertrauensverhältnis (das man sich jemandem öffnet, der nichts weitergeben darf, und dieser verrät es doch), ganz unabhängig von der Person des Priesters, auf dem Spiel?
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Nav
Gast






Beitrag(#78874) Verfasst am: 20.01.2004, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Was geht es den Staat an, ob die Kirchenkriecher den Funktionären dieser Apparate "vertrauen" oder nicht? Am Kopf kratzen

Wesentlich sind rechtsstaatliche Prinzipien. Und da gehört die Anzeigepflicht für gewissen Straftatbestände genauso dazu wie die Forderung, daß auch Körperschaften öffentlichen Rechts ihre Leute nicht decken dürfen.

So einfach ist das!
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#78907) Verfasst am: 21.01.2004, 00:53    Titel: Re: Beichtgeheimnis Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Andererseits würde das Beichtgeheimnis einseitig gebrochen werden, stünde dann nicht das mögliche Vertrauensverhältnis (das man sich jemandem öffnet, der nichts weitergeben darf, und dieser verrät es doch), ganz unabhängig von der Person des Priesters, auf dem Spiel?

Lachen Beichtgeheimnis? Das hängt stark vom jeweiligen Pfarrer ab!
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Imperator Palpatine
deaktiviert



Anmeldungsdatum: 08.09.2003
Beiträge: 359

Beitrag(#78990) Verfasst am: 21.01.2004, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Was geht es den Staat an, ob die Kirchenkriecher den Funktionären dieser Apparate "vertrauen" oder nicht? Am Kopf kratzen

Wesentlich sind rechtsstaatliche Prinzipien. Und da gehört die Anzeigepflicht für gewissen Straftatbestände genauso dazu wie die Forderung, daß auch Körperschaften öffentlichen Rechts ihre Leute nicht decken dürfen.

So einfach ist das!


So gesehen ist das Aussageverweigerungsrecht von Ehepartnern und engen Verwandten in Strafprozessen auch äußerst fragwürdig.
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Nav
Gast






Beitrag(#79118) Verfasst am: 21.01.2004, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Imperator Palpatine hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Was geht es den Staat an, ob die Kirchenkriecher den Funktionären dieser Apparate "vertrauen" oder nicht? Am Kopf kratzen

Wesentlich sind rechtsstaatliche Prinzipien. Und da gehört die Anzeigepflicht für gewissen Straftatbestände genauso dazu wie die Forderung, daß auch Körperschaften öffentlichen Rechts ihre Leute nicht decken dürfen.

So einfach ist das!


So gesehen ist das Aussageverweigerungsrecht von Ehepartnern und engen Verwandten in Strafprozessen auch äußerst fragwürdig.


Hier ist ein höchstpersönliches Nahverhältnis gegeben. Dieses Recht müßte auch auf den Liebespartner (unabhängig von Art des Verhältnisses) ausgedehnt werden.
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Imperator Palpatine
deaktiviert



Anmeldungsdatum: 08.09.2003
Beiträge: 359

Beitrag(#79123) Verfasst am: 21.01.2004, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Imperator Palpatine hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Was geht es den Staat an, ob die Kirchenkriecher den Funktionären dieser Apparate "vertrauen" oder nicht? Am Kopf kratzen

Wesentlich sind rechtsstaatliche Prinzipien. Und da gehört die Anzeigepflicht für gewissen Straftatbestände genauso dazu wie die Forderung, daß auch Körperschaften öffentlichen Rechts ihre Leute nicht decken dürfen.

So einfach ist das!


So gesehen ist das Aussageverweigerungsrecht von Ehepartnern und engen Verwandten in Strafprozessen auch äußerst fragwürdig.


Hier ist ein höchstpersönliches Nahverhältnis gegeben. Dieses Recht müßte auch auf den Liebespartner (unabhängig von Art des Verhältnisses) ausgedehnt werden.

Das sehe ich anders. Bei Straftaten hat die Ermittlung des wahren Sachverhaltes und des wahren Täters absolute Priorität. Dieses Gut ist absolut und wiegt m.E. deutlich höher als dieser zwischenmenschliche Firlefanz.
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defensor_fidei
Gast






Beitrag(#79139) Verfasst am: 21.01.2004, 17:59    Titel: Re: Beichtgeheimnis Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Lachen Beichtgeheimnis? Das hängt stark vom jeweiligen Pfarrer ab!


Dann schau dir mal das r.-k. Kirchenrecht an.

Es gibt gar keine Abhängigkeiten. Das Beichtgeheimnis ist absolut anzusehen.
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defensor_fidei
Gast






Beitrag(#79142) Verfasst am: 21.01.2004, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:

Hier ist ein höchstpersönliches Nahverhältnis gegeben. Dieses Recht müßte auch auf den Liebespartner (unabhängig von Art des Verhältnisses) ausgedehnt werden.


Wie sollte die kath. Kirche hier argumentieren, wenn sie alle Lebenspartnerschaften außer der Ehe, nicht anerkennt?
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narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#79143) Verfasst am: 21.01.2004, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das Thema ist doch sowas von egal.
Schafft man das Beichtgeheimnis ab beichtet niemand mehr, weil er ja Angst haben müsste, dass seine Sünde auffliegt.
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Nav
Gast






Beitrag(#79144) Verfasst am: 21.01.2004, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

defensor_fidei hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:

Hier ist ein höchstpersönliches Nahverhältnis gegeben. Dieses Recht müßte auch auf den Liebespartner (unabhängig von Art des Verhältnisses) ausgedehnt werden.


Wie sollte die kath. Kirche hier argumentieren, wenn sie alle Lebenspartnerschaften außer der Ehe, nicht anerkennt?


Gar nicht. Kirche und Staat sind getrennt.

Oder soll sich die Kirche im Gegenzug sagen lassen, daß sie gefälligst alle Menschen so zu akzeptieren hat, wie sie sind? Geschockt

Das würde aber einen Aufstand geben... Gröhl...
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Nav
Gast






Beitrag(#79146) Verfasst am: 21.01.2004, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Das Thema ist doch sowas von egal.
Schafft man das Beichtgeheimnis ab beichtet niemand mehr, weil er ja Angst haben müsste, dass seine Sünde auffliegt.


zynisches Grinsen

Du hast mich als bisher einziger richtig verstanden. Cool
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defensor_fidei
Gast






Beitrag(#79153) Verfasst am: 21.01.2004, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, sei es drum.

Habt ihr aber schon einmal darüber nachgedacht, wie es einem Beichtvater ergeht, der von einem Verbrechen in der Beichte Erkenntnis erhält?

Wahrscheinlich nicht. - Nun gut. Rein theoretisch gesprochen ist es für einen Priester nicht einfach.

Vielleicht gab es schon einge Priester, die ob einer derartigen Last schon verzweifelt sind?

Mal eine Gegenfrage: Was stellt ihr euch unter dem Beichtgeheimnis vor?
Denn - gehen schon noch Gewaltverbrecher zur Beichte?

Ist es nicht erforderlich, auch seine Vergehen vor der öffentlichen Gerichtsbarkeit zu offenbaren? Sollte im Beichtgespräch nicht auf das weltliche Recht hingewiesen werden, wenn es um Verbrechen geht?
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#79220) Verfasst am: 21.01.2004, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Das Thema ist doch sowas von egal.
Schafft man das Beichtgeheimnis ab beichtet niemand mehr, weil er ja Angst haben müsste, dass seine Sünde auffliegt.


Das finde ich nicht. Hast Du schonmal über die Ärztliche Schweigepflicht oder das Verhältnis Betreuer - Klient in dieser Angelegenheit nachgedacht? Mit den Augen rollen Frage
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
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Beitrag(#79228) Verfasst am: 21.01.2004, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

defensor_fidei hat folgendes geschrieben:
Habt ihr aber schon einmal darüber nachgedacht, wie es einem Beichtvater ergeht, der von einem Verbrechen in der Beichte Erkenntnis erhält?

Wahrscheinlich nicht. - Nun gut. Rein theoretisch gesprochen ist es für einen Priester nicht einfach.

Vielleicht gab es schon einge Priester, die ob einer derartigen Last schon verzweifelt sind?


Sicher. Das ist gut nachvollziehbar. Auch Psychologen laufen in Gefahr, mit dem, was ihnen anvertraut wird, nicht klarzukommen. Allerdings haben sie die Möglichkeit von Supervisionen, können ihrerseits Gesprächspartner suchen, um zu verarbeiten.

Wie sieht das bei Priestern aus? Wie ist die Betreuung und vor allem wie werden sie psychologisch geschult während ihrer Ausbildung?

Und dann könnte man immer noch sagen, dass sich jeder seinen Beruf ausgesucht hat. Das mag allerdings schon wieder zynisch anmuten, wenn man sieht, wie viele Priester ein Alkoholproblem haben bzw. wie viele unter Depressionen leiden. skeptisch
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#79231) Verfasst am: 21.01.2004, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:

Wie sieht das bei Priestern aus? Wie ist die Betreuung und vor allem wie werden sie psychologisch geschult während ihrer Ausbildung?


Ich weiss, dass das Thema "Psyche" in der Ausbildung zum Theologen bzw. Priester überhaupt nicht vorkommt.
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Blaubär
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Beitrag(#79243) Verfasst am: 21.01.2004, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Auch Psychologen laufen in Gefahr, mit dem, was ihnen anvertraut wird, nicht klarzukommen. Allerdings haben sie die Möglichkeit von Supervisionen, können ihrerseits Gesprächspartner suchen, um zu verarbeiten.

Wie sieht das bei Priestern aus? Wie ist die Betreuung und vor allem wie werden sie psychologisch geschult während ihrer Ausbildung?

Gute Frage. Ein Priester wird ja gerne auch als "Seelsorger" betrachtet - womit wir schon fast beim Therapeuten wären. Und der kann, wie erwähnt, die Möglichkeit einer Supervision in Anspruch nehmen.
Ob es das bei Priestern auch gibt, würde mich ebenfalls interessieren.
Heike N. hat folgendes geschrieben:

Und dann könnte man immer noch sagen, dass sich jeder seinen Beruf ausgesucht hat. Das mag allerdings schon wieder zynisch anmuten, wenn man sieht, wie viele Priester ein Alkoholproblem haben bzw. wie viele unter Depressionen leiden. skeptisch

Das Argument "man hat es sich ja ausgesucht" ist schon etwas unfair, wenn man bedenkt, dass man zum Zeitpunkt der Entscheidung i.d.R. kaum eine Vorstellung davon haben kann, was einen in der Berufspraxis später erwartet. Das gilt natürlich nicht nur für Priester.

Ich bin für die Abschaffung des Beichtgeheimnisses, zumindest wenn es sich um Straftaten handelt. Das könnte so manchen Priester vielleicht auch von Gewissensqualen befreien...
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#79289) Verfasst am: 22.01.2004, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

Blaubär hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Wie sieht das bei Priestern aus? Wie ist die Betreuung und vor allem wie werden sie psychologisch geschult während ihrer Ausbildung?

Gute Frage. Ein Priester wird ja gerne auch als "Seelsorger" betrachtet - womit wir schon fast beim Therapeuten wären. Und der kann, wie erwähnt, die Möglichkeit einer Supervision in Anspruch nehmen.
Ob es das bei Priestern auch gibt, würde mich ebenfalls interessieren.


Eben. Es ist ja auch für einen "Seelsorger" nicht damit getan, dass man nun gemeinsam 50 Ave Maria betet und damit ist die Sache abgekaspert und "ego te absolvo".


Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:

Und dann könnte man immer noch sagen, dass sich jeder seinen Beruf ausgesucht hat. Das mag allerdings schon wieder zynisch anmuten, wenn man sieht, wie viele Priester ein Alkoholproblem haben bzw. wie viele unter Depressionen leiden. skeptisch

Das Argument "man hat es sich ja ausgesucht" ist schon etwas unfair, wenn man bedenkt, dass man zum Zeitpunkt der Entscheidung i.d.R. kaum eine Vorstellung davon haben kann, was einen in der Berufspraxis später erwartet. Das gilt natürlich nicht nur für Priester.


Aber nicht in dem Ausmaße, wie es z. B. Priester betrifft, weil hier Einwirkungen bis ins letzte Eckchen Privatleben passieren. Ich bezweifel, dass auch nur ein Priester zu Beginn seiner theologischen Ausbildung ermessen konnte, welche Auswirkungen seine Entscheidung hat. Theoretisch vielleicht, praktisch 100%ig nicht.
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Alzi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 2760
Wohnort: Oberfranken

Beitrag(#79327) Verfasst am: 22.01.2004, 02:32    Titel: Antworten mit Zitat

defensor_fidei hat folgendes geschrieben:
Nun, sei es drum.

Habt ihr aber schon einmal darüber nachgedacht, wie es einem Beichtvater ergeht, der von einem Verbrechen in der Beichte Erkenntnis erhält?

Wahrscheinlich nicht. - Nun gut. Rein theoretisch gesprochen ist es für einen Priester nicht einfach.

Vielleicht gab es schon einge Priester, die ob einer derartigen Last schon verzweifelt sind?

Mal eine Gegenfrage: Was stellt ihr euch unter dem Beichtgeheimnis vor?
Denn - gehen schon noch Gewaltverbrecher zur Beichte?

Ist es nicht erforderlich, auch seine Vergehen vor der öffentlichen Gerichtsbarkeit zu offenbaren? Sollte im Beichtgespräch nicht auf das weltliche Recht hingewiesen werden, wenn es um Verbrechen geht?


Die katholische Amtskirche steht nicht über den staatlichen Gesetzen.
Wenn ein Pfaffe von einem Verbrechen erfährt, dann sollte er den Täter eindringlich dazu auffordern, sich zu stellen.
Bei einem Gewalttäter steht außerdem jederzeit zu befürchten, daß eine neue Gewalttat verübt wird. Jede dieser Gewalttaten schädigt die Gesundheit oder das Leben von Menschen.

Wem die Ohrenbeichte unangenehm ist, der braucht sie ja nicht abzunehmen, oder er kann protestantisch werden.
Die Ohrenbeichte ist ein bewährtes Machtinstrument, wodurch die kK stets auf dem Laufenden bleibt, so lange ihre Gläubigen beichten.
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