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Privatinsolvenz
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#790485) Verfasst am: 13.08.2007, 12:18    Titel: Privatinsolvenz Antworten mit Zitat

Hat jemand hier Erfahrungen damit, die er/sie teilen möchte?
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#790560) Verfasst am: 13.08.2007, 13:43    Titel: Re: Privatinsolvenz Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Hat jemand hier Erfahrungen damit,

Ja. Dh Privatinsolvenz gibt es mW eigentlich nicht mehr. Nur noch Verbraucher- und Regelinsolvenz. Mit letzeren habe ich Erfahrung.
Zitat:
Die er/sie teilen möchte?

Naja. Mal sehen. Was willste denn wissen?
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#790710) Verfasst am: 13.08.2007, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast doch eine Kneipe, oder? Da bist Du doch selbständig. Hattest Du danach / dadurch Probleme, dass Du die gemacht hast?

Bei der Schuldnerberatung hat man mir erklärt, dass ich dann sogar besser selbständig tätig sein könnte, weil ich dann nicht ständig Gerichtsvollzieherbesuche hätte und keine Pfändungen bei meinen Auftraggebern mehr stattfinden könnten...
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#790858) Verfasst am: 13.08.2007, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Du hast doch eine Kneipe, oder?

Hatte


Zitat:
Da bist Du doch selbständig.
Hattest Du danach / dadurch Probleme, dass Du die gemacht hast?

Bei mir war es anders herum. Ich hab die Insolvenz gemacht wegen der Probleme.

Zitat:
Bei der Schuldnerberatung hat man mir erklärt, dass ich dann sogar besser selbständig tätig sein könnte, weil ich dann nicht ständig Gerichtsvollzieherbesuche hätte und keine Pfändungen bei meinen Auftraggebern mehr stattfinden könnten...

Kann sein. Aber ein Geschäft während der Wohlverhaltensphase aufrecht zu halten stelle ich mir auf Dauer sehr anstrengend vor. Das hängt vermutlich stark auch vom Insolvenzberater ab, der mW einen sehr großen Ermessensspielraum hat.
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AXO
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#790888) Verfasst am: 13.08.2007, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin durch die Trennung von meiner Ex-frau in finanzielle Schwierigkeiten geraten
und habe ein Geschäft für dessen Erfolg ich vorher 10 Jahre hart gearbeitet habe,
geschmissen,
weil ich seinerzeit über das Thema nicht ausreichend informiert war.

Nach ner wirklich krassen Zeit (bei Wasser und Brot, abgeschaltetem Strom und kalt duschen - theoretisch obdachlos und ohne Einkünfte)
mach ich nun - 5 Jahre später das was ich hätte schon damals nahtlos machen können,
wenn ich mehr gewußt hätte.

Frag mich wenn Du was wissen willst, wo ich Dir helfen kann.
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Augen auf dann kann nichts passieren
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#790897) Verfasst am: 13.08.2007, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, man bräuchte eine verwaltungstechnische, eine juristische und eine kaufmännische Ausbildung, um in unserer Gesellschaft zurecht zu kommen.

ich frage mich manchmal, wann das berufsbild des Leistungsempfängers angeboten wird und was für eine Grundausbildung man dafür mitbringen muss. Dann hätten die ARGEs endlich qualifizierte Kundschaft. Pervers.... einfach pervers...
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AXO
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#790923) Verfasst am: 13.08.2007, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Ja, man bräuchte eine verwaltungstechnische, eine juristische und eine kaufmännische Ausbildung, um in unserer Gesellschaft zurecht zu kommen.

ich frage mich manchmal, wann das berufsbild des Leistungsempfängers angeboten wird und was für eine Grundausbildung man dafür mitbringen muss. Dann hätten die ARGEs endlich qualifizierte Kundschaft. Pervers.... einfach pervers...


naja - ich hatte ja ne Ostdeutsche Vorgeschichte und bin zuerstmal auf den Trip von der freien
Entfaltung reingefallen (den ich trotz allem immer noch vertrete und weiterhin durchziehe - obwohl dies
theoretisch für mich inzwischen unmöglich sein müßte)

Wenn Du nen Tipp willst ->>> Du brauchst keine Ausbildung - nur NERVEN.
Ich hatte sie einmal im Leben nicht und das war der schwerwiegenste Fehler meines Lebens.
(wobei ich mit fast allem was draus resultierte JETZT auch mehr als zufrieden bin)

meine geschäftliche Lektion - und Dein Problem ist im weitesten Sinne geschäftlich - habe ich
von heute sehr reichen Leuten - Kunden von mir - gelernt - die auch mal in ähnlicher
Situation waren aber schneller begriffen haben das auf Geld bezogen ->>> Skrupel absolut deplaziert sind.
Moralisch kann man drüber denken was man mag - Das System in dem Du und ich zur Zeit Leben
ist unmoralisch und wenn Du überleben willst mußt Du Dich anpassen.

Gerade die Kleinen und die Klitzekleinen springen immer wieder über die Klinge weil sie absolut
deplaziert moralisch handeln - das sie nicht begreifen WO sie sich befinden.

Kurz ->>> Deine Verbindlichkeiten MÜSSEN Dir egal sein.
Deine Gläubiger haben eh auch nix davon wenn Du aus lauter Verzweiflung nen Strick nimmst
und Dich für ewig Deinen Verpflichtungen entziehst.
Sie haben auch nix davon, wenn sie Dir nur das nötigste zum Überleben lassen und damit verhindern,
das Du JEMALS wieder derart auf die Beine kommst, genug zu erwirtschaften, Deine Verpflichtungen
zu begleichen.

Die ganze Sache ist kompletter SCHWACHSINN und wird auch nirgendwo so gehandhabt wie hier.

Auch hier lässt sich nur die uninfomierte Masse in den Weg der Verbraucherinsolvenz zwingen.
Entwürdigend und mit massig bürokratischen Aufwand verbunden, der keinem hilft und allen
Beteiligten die Zeit stielt.

Im Prinzip isses ganz einfach ->>> wenn Du nicht mehr kannst ->>> eidesstattliche Versicherung,
abgeben - damit allen klar ist, das Feierabend ist.
Damit gibst Du zwar sämtlichen Besitz zur Pfändung frei - aber nach dem was ich von Dir gelesen hab,
hast Du eh nix, über dem was jemand mitnehmen täte.

Üblicher Haushalt ist nicht pfändbar - und alles was Du zum Gelderwerb brauchst auch nicht.
Selbstständigkeit empfiehlt sich somit - weil Du überdurchschnittliche Deklarierungsmöglichkeiten
hast WAS pfändbar ist und auch was in die Kosten geht.
Lohn kann Dir auch keiner pfänden, weil Du laut Gesetz Überschüsse eh nur jährlich ausweisen darfst.

Im Prinzip hast Du Narrenfreiheit - sofern Du glaubhaft machst mit um die 1200 Euro im Monat auszukommen, das Finanzamt nicht verärgerst, und Deine Steuererklärung die durchschnittlichen
1200 im Momant (je nach Kiddys) nicht überschreitet.
Den Rest überlasse ich Deiner Phantasie.
Das einzige kleine Problemchen ist die Unsinnigkeit, das das Konto (sofern Du dann überhaupt noch
eines bekommst) eines Selbstständigen jederzeit pfändbar ist.
m.E. gehört n Konto ebenfalls zu erwerbsnotwendigen Dingen . aber der Gesetzgeber sieht das wohl anders.
logisch -> der Gesetzgeber kann eh nicht denken - weil er in anderen Welten schwebt.

Mit Leistungsempfang hingegen kenne ich mich NULL aus - weil dies exakt das ist was ich damals
als ehemaliger Unternehmer vom Arbeitsamt zu erwarten hatte,
und das Sozialamt hätte nur gezahlt, wenn ich mich im Arbeitsamt nach 10 jahren Unternehmertätigkeit (zwei meiner Arbeitnehmer haben genug bei mir gelernt um selbst jeder
ne Firma gleicher Branche mit inzwischen, insgesamt mehr als 70 Arbeitsplätzen zu haben),
hätte wie ein kompletter Vollidiot behandeln lassen.
Das hab ich seinerzeit nach einem Gespräch dankend abgelehnt und beschlossen,
das ich diesen Staat NICHT brauche.
Dafür kann ich heute sagen, das ich gegenüber der BRD nur Leistung erbracht
und NULL beansprucht habe.

Insgesamt isses mir persönlich leichter die 3 Kröten die ich mit viel bürokratischem und vor allem
(für mich inakzeptablen) entwürdigenden Aufwand vom Amt kriegen KÖNNTE,
in nen paar Stunden selbst zu verdienen.
Außerdem macht mir meine Arbeit noch Spass und wenn ich mehr verdienen "dürfte" ohne das es
gleich wer haben will, könnte ich aufgrund der Nachfrage sogar doch noch reich werden und
meine Schulden bezahlen.
Diesen Weg allerdings verstellt mir die Gier der Banken nach jedem cent den ich übrig zu haben scheine.
Also mach ichs anders - genieße mein Leben - habe viel Freizeit und die Gläubiger können mich
kreuzweise - und das völlig scham- und skrupellos.

thats MY way!!!
meine Erfahrungen - das bedeutet nicht, das Du auf der selben Schiene genauso fahren würdest.

das WIE ist allein Deine Entscheidung mit allen Konsequenzen
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
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Beitrag(#791095) Verfasst am: 14.08.2007, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

@AXO
wann war das denn bei dir?
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AXO
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Beiträge: 10129
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Beitrag(#791195) Verfasst am: 14.08.2007, 06:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
@AXO
wann war das denn bei dir?


Die erste e.V. is jetz etwas über 5 Jahre her - hätte aber schon n Jahr frühr sein solln,
wenn ichs vernünftig angepackt hätte.
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#791223) Verfasst am: 14.08.2007, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das einzige kleine Problemchen ist die Unsinnigkeit, das das Konto (sofern Du dann überhaupt noch
eines bekommst) eines Selbstständigen jederzeit pfändbar ist.
m.E. gehört n Konto ebenfalls zu erwerbsnotwendigen Dingen . aber der Gesetzgeber sieht das wohl anders.
logisch -> der Gesetzgeber kann eh nicht denken - weil er in anderen Welten schwebt.


Pillepalle
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#791269) Verfasst am: 14.08.2007, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn man mich richtig aufgeklärt / informiert hat, ist man während der 'Wohlverhaltensphase sicher vor Vollstreckungsmassnahmen, solange man sich an die Regeln hält.

Die e.V. kommt vermutlich davor eh noch. Aber nur e.V. dann wird man das ja nie los...
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Snark7
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Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#791281) Verfasst am: 14.08.2007, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Das einzige kleine Problemchen ist die Unsinnigkeit, das das Konto (sofern Du dann überhaupt noch
eines bekommst) eines Selbstständigen jederzeit pfändbar ist.
m.E. gehört n Konto ebenfalls zu erwerbsnotwendigen Dingen . aber der Gesetzgeber sieht das wohl anders.
logisch -> der Gesetzgeber kann eh nicht denken - weil er in anderen Welten schwebt.


Pillepalle


Naja... das hat er unklar ausgedrückt. Ich vermute, er meinte etwa Folgendes:

Wenn er als Selbstständiger tätig ist und vorwiegend gewerbliche Kunden hat, braucht er zwingend ein Konto, auf das seine Kunden überweisen können. Weiter wird er davon wohl auch die geschäftlichen Ausgaben begleichen.

Bei einem Lohnempfänger wäre es nun so, daß sein Lohn gepfändet würde, das, was als Rest auf sein Gehaltskonto gelangt, aber nicht angerührt würde.

Bei einem Selbstständigen kann es aber jederzeit passieren, das der gesamte Kontoinhalt gepfändet wird, ohne Rücksicht auf anstehende geschäftliche Ausgaben. Dadurch, daß eben nicht nur der Überschuß Einnahmen-Ausgaben gepfändet wird, sondern prinzipiell alles, was grade auf dem Konto ist eine selbstständige Tätigkeit da nur sehr schwer möglich.
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#791295) Verfasst am: 14.08.2007, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ahso. Danke.
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Greasel
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1055

Beitrag(#791306) Verfasst am: 14.08.2007, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:

naja - ich hatte ja ne Ostdeutsche Vorgeschichte und bin zuerstmal auf den Trip von der freien
Entfaltung reingefallen (den ich trotz allem immer noch vertrete und weiterhin durchziehe - obwohl dies
theoretisch für mich inzwischen unmöglich sein müßte)

Wenn Du nen Tipp willst ->>>............................


Mr. Green bravo


EV und offizielle Mittellosigkeit haben noch einen anderen Vorteil. Das gesamte Ordnungswidrigkeitenrecht ist für Mittellose irrelevant. Man mag es kaum glauben, aber es gibt in Deutschlend keine Ersatzstrafe für ein Bußgeld. Ist ein Bußgeld aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit uneinbringlich.....tja...dann war es das. Kaum zu glauben, ist aber so. Es gibt in Deutschland nur drei Möglichkeiten:

1. Man zahlt das Bußgeld - Die Sache ist erledigt.

2. Man will nicht zahlen - Erzwingungshaft je nach Bußgeldhöhe (Tagessatz) maximal, einmalig 6 Wochen für ein Bußgeld bzw. maximal 3 Monate für mehrere verschiedene Bußgeldangelegenheiten. (Achtung! Erzwingungshaft ist keine Ersatzhaft)

3. Man kann nicht zahlen (HartzIV/Grundsicherung/EV....) - Die Behörde guckt nach erfolglosem Pfändungsversuch in die Röhre! zwinkern (Die Geldbuße bleibt zwar bestehen aber die Verjährungsfrist läuft) Man kann übrigens auch von sich aus die Einstellung gem. §95 Absatz 2 OWIG beantragen. Lachen

Ach nochwas. Die Androhung von Erzwingungshaft bei nachgewiesener Mittellosigkeit (Existenzminimum) ist Strafbar (Nötigung).

Gruß
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Valen MacLeod
Antitheist



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Beiträge: 6172
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Beitrag(#791307) Verfasst am: 14.08.2007, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Umso mehr wäre es sinnvoll durch eine Privatinsolvenz zu gehen. Da dann besondere Schutzrechte gelten. Er sollte sich da mal informieren. Und wie war das mit dem Pfändungsfreibetrag? der ist bei mir zum Beispiel über 1500 Euro. Soviel hab ich fast nie verdient!
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#791333) Verfasst am: 14.08.2007, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Greasel hat folgendes geschrieben:


EV und offizielle Mittellosigkeit haben noch einen anderen Vorteil. Das gesamte Ordnungswidrigkeitenrecht ist für Mittellose irrelevant. Man mag es kaum glauben, aber es gibt in Deutschlend keine Ersatzstrafe für ein Bußgeld. Ist ein Bußgeld aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit uneinbringlich.....tja...dann war es das. Kaum zu glauben, ist aber so. Es gibt in Deutschland nur drei Möglichkeiten:
...

3. Man kann nicht zahlen (HartzIV/Grundsicherung/EV....) - Die Behörde guckt nach erfolglosem Pfändungsversuch in die Röhre! zwinkern (Die Geldbuße bleibt zwar bestehen aber die Verjährungsfrist läuft) Man kann übrigens auch von sich aus die Einstellung gem. §95 Absatz 2 OWIG beantragen. Lachen

Ach nochwas. Die Androhung von Erzwingungshaft bei nachgewiesener Mittellosigkeit (Existenzminimum) ist Strafbar (Nötigung).


Das kann ich so aus dem Gesetzestext:
Zitat:
§ 95 Beitreibung der Geldbuße

(1) Die Geldbuße oder der Teilbetrag einer Geldbuße wird vor Ablauf von zwei Wochen nach Eintritt der Fälligkeit nur beigetrieben, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen erkennbar ist, daß sich der Betroffene der Zahlung entziehen will.

(2) Ergibt sich, daß dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen die Zahlung in absehbarer Zeit nicht möglich ist, so kann die Vollstreckungsbehörde anordnen, daß die Vollstreckung unterbleibt.

Einen Rechtsanspruch auf Erlassung oder Aussetzung der Vollstreckung kann ich daraus nicht herauslesen.

Kannst Du das noch etwas genauer ausführen?
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Greasel
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1055

Beitrag(#791491) Verfasst am: 14.08.2007, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Da gibt es nichts näher zu erläutern. Diese von dir ganz richtig zitierte Ermessensentscheidung hat, falls sie denn getroffen wird, zur Folge das die Sache erledigt ist. Quasi sofort, instantan. Lehnt die Behörde dies ab und ist bei dir nichts zu vollstrecken bleibt das Bußgeld offiziell bestehen. Allerdings laufen dann die Verjährungsfristen.

Es gibt im OWIG keine Ersatzstrafe! Fertig aus!

Gruß
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#791495) Verfasst am: 14.08.2007, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Naja.
Erst mal abwarten. Bisher wurde mW noch kein einziges Insolvenzverfahren abgeschlossen. Wie auch=?
Das Gesetz ist ja noch zu neu, jedenfalls neuer als die Dauer des Verfahrens.
Ob die Gläubiger/Insolvenzverwalter/Gerichte so ohne weiteres die "Entschuldung" gewähren werden, so wie es das Gesetz intendiert , ist noch abzuwarten.
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
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Beitrag(#791526) Verfasst am: 14.08.2007, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Greasel hat folgendes geschrieben:
Da gibt es nichts näher zu erläutern. Diese von dir ganz richtig zitierte Ermessensentscheidung hat, falls sie denn getroffen wird, zur Folge das die Sache erledigt ist. Quasi sofort, instantan. Lehnt die Behörde dies ab und ist bei dir nichts zu vollstrecken bleibt das Bußgeld offiziell bestehen. Allerdings laufen dann die Verjährungsfristen.


Also kann man nicht eingesperrt werden, weil man nicht zahlen kann, sondern nur, wenn man nicht zahlen will. Richtig?
_________________
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Greasel
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1055

Beitrag(#791655) Verfasst am: 14.08.2007, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

EXAKT Lachen
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
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Beitrag(#791779) Verfasst am: 14.08.2007, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Naja.
Erst mal abwarten. Bisher wurde mW noch kein einziges Insolvenzverfahren abgeschlossen. Wie auch=?
Das Gesetz ist ja noch zu neu, jedenfalls neuer als die Dauer des Verfahrens.
Ob die Gläubiger/Insolvenzverwalter/Gerichte so ohne weiteres die "Entschuldung" gewähren werden, so wie es das Gesetz intendiert , ist noch abzuwarten.


n Freund von mir ist vor längerem durch nen Straßenbau an seinem Grundstück in derart
finanzielle Schwierigkeiten geraten das er ne e.V. leisten mußte.
Durch nen Teilverkauf hat er später seine Schulden restlos bezahlt.
Was ehemalige Gläubiger trotzdem nicht dran hindert ihn nur noch gegen Vorkasse zu beliefern.

Mir hat seinerzeit die Bank aufgrund von Gerüchten ne Kreditkartensperrung reingedreht,
obwohl ich die Kartenrechung stets pünktlich bezahlt hatte - weil sie in extrem brisanter
Lage meine letzter Anker war mich von Monat zu Monat zu retten.

ne Kreditkartensperrung ist der einzige nicht löschbare Schufaeintrag.

Sorry - >>> scheiß auf Wohlverhalten. Biste einmal falsch abgebogen - dann biste es.
Ich mach keinen außer mir dafür verantwortlich,
aber NUN lebe ich so wie es im Rahmen der Gesetze funktionert - nicht so wie man es tun SOLLTE.
Im Prinzip verhalte ich mich zwar sowieso ->>> wohl.
Aber ich hab kein Lust drauf mein Leben dokumentieren, einzuschätzen oder anderweitig beurteilen zu lassen.
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Valen MacLeod
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Beitrag(#791824) Verfasst am: 14.08.2007, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sowas wie Schufa gehört sowieso verboten. Wie kommen die darauf einfach Informationen über mich zu speichern? Und was, wenn ich alles jemals erteilten Einwilligungen schriftlich widerrufe? dann speichern die trotzdem fröhlich weiter.

Schufa ist der zweitschlimmste Räuberverein, gleich nach der GEZ.
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Beitrag(#791826) Verfasst am: 14.08.2007, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Allein schon, was die Banken einem alles an Informationen auf die normale Geldkarte speichern... also ich zahl' nur noch bar. Aus, basta (schuta!)!!

Diese ganzen Rabattkartensysteme sind laut TEST sowieso teurer, als Händler, die keine Rabatte anbieten...

"Haben Sie die Dodenhofkarte?"
"Nein"
Unverständiger Blick auf der anderen Seite * plus die Vermutung man wäre wohl ein schlechter Kunde.
_________________
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
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Wohnort: Thüringen

Beitrag(#791839) Verfasst am: 14.08.2007, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Allein schon, was die Banken einem alles an Informationen auf die normale Geldkarte speichern... also ich zahl' nur noch bar. Aus, basta (schuta!)!!

Diese ganzen Rabattkartensysteme sind laut TEST sowieso teurer, als Händler, die keine Rabatte anbieten...

"Haben Sie die Dodenhofkarte?"
"Nein"
Unverständiger Blick auf der anderen Seite * plus die Vermutung man wäre wohl ein schlechter Kunde.



Solche Karten dienen eh nur der KundenBINDUNG. Ich steh mehr auf FREIE Marktwirtschaft.

Drum lehne ich grundsätzlich mit dem Hinweis ab - das ich Rabatt nicht nötig habe - sie sollns denen geben dies brauchen.

Dafür verhandel ich bei größeren Objekten bzw. Geschäften und hab unterm Strich mit weniger Aufwand mehr gespart.
Die Pfennigfuchserei macht mehr Aufwand als sie bringt.
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
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Wohnort: Thüringen

Beitrag(#791846) Verfasst am: 14.08.2007, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Sowas wie Schufa gehört sowieso verboten. Wie kommen die darauf einfach Informationen über mich zu speichern? Und was, wenn ich alles jemals erteilten Einwilligungen schriftlich widerrufe? dann speichern die trotzdem fröhlich weiter.

Schufa ist der zweitschlimmste Räuberverein, gleich nach der GEZ.


Glücklicherweise sind wir ja globalisert und haben nen freien europäischen Markt.
Wenn die Deutschen nicht WOLLEN - interessiert das keinen außer den Deutschen.
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caballito
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Beitrag(#791868) Verfasst am: 14.08.2007, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Allein schon, was die Banken einem alles an Informationen auf die normale Geldkarte speichern... also ich zahl' nur noch bar. Aus, basta (schuta!)!!

Diese ganzen Rabattkartensysteme sind laut TEST sowieso teurer, als Händler, die keine Rabatte anbieten...

"Haben Sie die Dodenhofkarte?"
"Nein"
Unverständiger Blick auf der anderen Seite * plus die Vermutung man wäre wohl ein schlechter Kunde.



Solche Karten dienen eh nur der KundenBINDUNG. Ich steh mehr auf FREIE Marktwirtschaft.

Drum lehne ich grundsätzlich mit dem Hinweis ab - das ich Rabatt nicht nötig habe - sie sollns denen geben dies brauchen.

Mich juckts jedes Mal. mit dem Kommentar "Oh, Entschuldigung, ich dachte, sie nehmen Bargeld" den Bettel hinzuschmeißen und zu gehen.
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Valen MacLeod
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Beitrag(#791950) Verfasst am: 14.08.2007, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das ekeligste ist jetzt wieder der Totenho... ähhh Dodenhof. Da gibt man das Geld nicht mehr der Kassiererin, sonder schiebt Schein in einen Schlitz... bzw, die Kassierein macht das, je nachdem und Hartgeld wirft man in einen Trichter, wo es dann gezählt wird. Rückgeld kommt dann eine Rutsch runter in eine Schüssel, wo man es dann rausklauben muss.

Ich geh da nur noch einkaufen, wenn ich muss...

Ok, ist jetzt OT...
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"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Snark7
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Beitrag(#792186) Verfasst am: 15.08.2007, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Sowas wie Schufa gehört sowieso verboten. Wie kommen die darauf einfach Informationen über mich zu speichern? Und was, wenn ich alles jemals erteilten Einwilligungen schriftlich widerrufe? dann speichern die trotzdem fröhlich weiter.

Schufa ist der zweitschlimmste Räuberverein, gleich nach der GEZ.


Glücklicherweise sind wir ja globalisert und haben nen freien europäischen Markt.
Wenn die Deutschen nicht WOLLEN - interessiert das keinen außer den Deutschen.



Tja... sowas wie die Schufa hat aber zwei Seiten.
Natürlich gibt es auch ein berechtigtes Interesse daran, sich vor Kunden wie Axo zu schützen. Besonders gilt das natürlich für kleinere Selbstständige, Vermieter, Handwerker, Dienstleister, die ohne die negative Auskunft durch die Schufa halt u.U. große Summen riskieren, da eben Axo (wie er weiter oben ausführt) der Meinung ist, daß seine Gläubiger ihm egal sein müssen.
Ware geliefert, Schuldner hat die Ware verkauft, sich ein nettes Leben gemacht, Ware weg, Geld weg, beim Schuldner nix mehr zu holen, eigene Existenz weg. Ja, denkste.
Mit solchen Kunden hat man sich als Kleingewerbler oder Freiberufler auch ganz schnell selbst ruiniert, da ist man gut geraten, sich vorher über Liquidität und Zahlungswillen zu informieren.
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Snark7
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Beitrag(#792188) Verfasst am: 15.08.2007, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Sowas wie Schufa gehört sowieso verboten. Wie kommen die darauf einfach Informationen über mich zu speichern? Und was, wenn ich alles jemals erteilten Einwilligungen schriftlich widerrufe? dann speichern die trotzdem fröhlich weiter.



Neues dürfen sie dann eigentlich nicht speichern. Aber wieso sollte sich denn eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit wieder nach Gutdünken und Lust und Laune widerrufen lassen ?
Entscheidungen sind halt eben verbindlich, sonst wärens keine.
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Valen MacLeod
Antitheist



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Beitrag(#792197) Verfasst am: 15.08.2007, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso sollte ich eine Einwilligung nicht widerrufen können? Einzugsermächtigungen kann ich widerufen, Verträge kündigen, etc.etc. Warum sollte die Schufa da eine Ausnahme sein?

Besonders ärgert mich, dass die für eine Selbstauskunft Geld nehmen dürfen. Schliesslich ist es Ihr Geschäft, anderen Informationen über mich zu verkaufen. Mir zu sagen, was sie über mich gespeichert haben, sollte kostenfrei sein!! Schliesslich weiss ich über mich Bescheid. Jede andere Firma muss auch kostenlos Auskunft geben. Vielleicht sollte ich dazu mal einen Prozess anstrengen.
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