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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#813855) Verfasst am: 09.09.2007, 20:48 Titel: |
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Agnost hat folgendes geschrieben: |
Du schreibst sogar wie der äussere Rechte Flügel der SVP, inklusive Fäkalsprache. |
Diese Fingerzeigerei ist genau das, was ich mittlerweile von dir erwarte, dabei taste ich noch nichteinmal ein Tabu an. Die Hexenverbrennungen wurden in der Schweiz ja ebenfalls exzessiv und sogar am längsten betrieben und da du ja ein echter Schweizer bist, muss man wohl Nachsicht mit dir haben, wenn du in diverse kulturelle Atavismen zurückfällst.
Zitat: | Der Verlust der Staatsbürgerschaft kann wie der Erwerb durch gesetzlichen Automatismus (de lege) oder per Verwaltungsakt erfolgen. In liberalen Staatsordnungen auch durch einseitiges Handeln des Staatsbürgers.
De lege erfolgt der Verlust üblicherweise durch freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft, durch Eintritt in fremde Streitkräfte, durch Auswanderung oder permanente Abwesenheit vom Staatsgebiet u.ä. |
Ich habe überhaupt nichts gegen Alternativen (bzw kein prinzipielles Problem, die Idee zu vergessen), sehe aber kein Funktionierendes Beispiel, sondern nur überfüllte Gefängnisse, in denen die Insassen ethnisch getrennt werden und somit eine Radikalisierung wesentlich vorangetrieben wird.
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#813856) Verfasst am: 09.09.2007, 20:50 Titel: |
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Agnost hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | Ich sagte nichts davon, irgendwen in die Staatenlosigkeit entlassen zu wollen |
Wenn du einem muslimischen ex-türkischen deutschen Staatsbürger, der nur die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ausbürgerst, würdest du in mit einer Ausbürgerung Staatenlos machen.
Ist doch logisch, oder nicht oder doch. |
Nicht, wenn per Vertrag mit dem Herkunftsland beispielsweise die Annahme einer neuen Staatsbürgerschaft aufgezwungen wird.
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Agnost dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.11.2006 Beiträge: 5618
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(#813866) Verfasst am: 09.09.2007, 20:58 Titel: |
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Semnon hat folgendes geschrieben: | Agnost hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | Ich sagte nichts davon, irgendwen in die Staatenlosigkeit entlassen zu wollen |
Wenn du einem muslimischen ex-türkischen deutschen Staatsbürger, der nur die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ausbürgerst, würdest du in mit einer Ausbürgerung Staatenlos machen.
Ist doch logisch, oder nicht oder doch. |
Nicht, wenn per Vertrag mit dem Herkunftsland beispielsweise die Annahme einer neuen Staatsbürgerschaft aufgezwungen wird. |
Du meinst also, die Türkey würde so einfach Menschen die gar nicht ihre Staatsbürger sind aufnehmen?
Oder der Senegal, oder Nigeria?
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#813869) Verfasst am: 09.09.2007, 21:02 Titel: |
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Agnost hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | Agnost hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | Ich sagte nichts davon, irgendwen in die Staatenlosigkeit entlassen zu wollen |
Wenn du einem muslimischen ex-türkischen deutschen Staatsbürger, der nur die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ausbürgerst, würdest du in mit einer Ausbürgerung Staatenlos machen.
Ist doch logisch, oder nicht oder doch. |
Nicht, wenn per Vertrag mit dem Herkunftsland beispielsweise die Annahme einer neuen Staatsbürgerschaft aufgezwungen wird. |
Du meinst also, die Türkey würde so einfach Menschen die gar nicht ihre Staatsbürger sind aufnehmen?
Oder der Senegal, oder Nigeria? |
Nein. Aber es könnte sein, dass eine entsprechende Scheckbuchdiplomatie sich gegenüber etwahiger Gefängniskosten, Überwachungskosten, etc, amortisiert.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#813872) Verfasst am: 09.09.2007, 21:09 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | daher muss dieser unterricht entweder als doppelbesetzung (ein säkularer lehrer und ein konfessioneller vertreter) in der schule (das wäre mir lieber) oder in räumlichkeiten der organisation stattfinden. möglich wäre auch ne kombination aus beidem, aber bedingung ist die unbedingte kontrolle dieses unterrichts! |
Ahja, und der säkulare Lehrer soll dann beibringen, dass die Religion Unsinn ist, oder wie? |
nein er ist einfach nur da und macht seinen job.
das sollte genügen um allzu eifriges missionieren zu unterbinden.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#813882) Verfasst am: 09.09.2007, 21:18 Titel: |
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Tapuak hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | daher muss dieser unterricht entweder als doppelbesetzung (ein säkularer lehrer und ein konfessioneller vertreter) in der schule (das wäre mir lieber) oder in räumlichkeiten der organisation stattfinden. möglich wäre auch ne kombination aus beidem, aber bedingung ist die unbedingte kontrolle dieses unterrichts! |
Ahja, und der säkulare Lehrer soll dann beibringen, dass die Religion Unsinn ist, oder wie? |
Ist doch völlig klar: Der konfessionelle und der säkulare Lehrer fungieren als Verkörperung von These und Antithese. Auch Grundschüler sollen schließlich ihren Spaß an gelebter Dialektik haben. |
ich spreche nicht von Grundschulen sondern frühestens von der 5. Klasse, aber ich sehe deine Vorstellungskraft ist etwas beengt.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#813883) Verfasst am: 09.09.2007, 21:20 Titel: |
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Semnon hat folgendes geschrieben: | Zudem glaube ich, dass es rechtlich kein Ding der Unmöglichkeit ist, Staatsbürgerschaften abzuerkennen, geschweige denn dachte ich ernstlich daran, dass es deswegen notwendig sein könnte, die Verfassung zu ändern Wenn das der Fall wäre, würde ich es erwägbar finden, auch über eine (reguläre) Verfassungsänderung nachzudenken. |
Art. 16 I GG.
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#813886) Verfasst am: 09.09.2007, 21:21 Titel: |
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Semnon hat folgendes geschrieben: | Agnost hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | Agnost hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | Ich sagte nichts davon, irgendwen in die Staatenlosigkeit entlassen zu wollen |
Wenn du einem muslimischen ex-türkischen deutschen Staatsbürger, der nur die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ausbürgerst, würdest du in mit einer Ausbürgerung Staatenlos machen.
Ist doch logisch, oder nicht oder doch. |
Nicht, wenn per Vertrag mit dem Herkunftsland beispielsweise die Annahme einer neuen Staatsbürgerschaft aufgezwungen wird. |
Du meinst also, die Türkey würde so einfach Menschen die gar nicht ihre Staatsbürger sind aufnehmen?
Oder der Senegal, oder Nigeria? |
Nein. Aber es könnte sein, dass eine entsprechende Scheckbuchdiplomatie sich gegenüber etwahiger Gefängniskosten, Überwachungskosten, etc, amortisiert. |
Lächerlicher Vorschlag. Besoffen?
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Agnost dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.11.2006 Beiträge: 5618
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(#813887) Verfasst am: 09.09.2007, 21:21 Titel: |
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Semnon hat folgendes geschrieben: | Agnost hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | Agnost hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | Ich sagte nichts davon, irgendwen in die Staatenlosigkeit entlassen zu wollen |
Wenn du einem muslimischen ex-türkischen deutschen Staatsbürger, der nur die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ausbürgerst, würdest du in mit einer Ausbürgerung Staatenlos machen.
Ist doch logisch, oder nicht oder doch. |
Nicht, wenn per Vertrag mit dem Herkunftsland beispielsweise die Annahme einer neuen Staatsbürgerschaft aufgezwungen wird. |
Du meinst also, die Türkey würde so einfach Menschen die gar nicht ihre Staatsbürger sind aufnehmen?
Oder der Senegal, oder Nigeria? |
Nein. Aber es könnte sein, dass eine entsprechende Scheckbuchdiplomatie sich gegenüber etwahiger Gefängniskosten, Überwachungskosten, etc, amortisiert. |
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#813905) Verfasst am: 09.09.2007, 21:34 Titel: |
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Mario Hahna hat folgendes geschrieben: |
Lächerlicher Vorschlag. |
Schwachsinniger Einwand. Als ob du das wissen kannst. Ausserdem ist das nicht der Vorschlag, sondern das Beispiel einer Voraussetzung, unter der er funktionieren könnte und was Resultat von Verhandlungen sein kann und was nicht, ist nicht Bestandteil deines Kenntnisbereiches, auf dem deine enorme Einbildungskraft zu beruhen scheint.
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#813911) Verfasst am: 09.09.2007, 21:47 Titel: |
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Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | Zudem glaube ich, dass es rechtlich kein Ding der Unmöglichkeit ist, Staatsbürgerschaften abzuerkennen, geschweige denn dachte ich ernstlich daran, dass es deswegen notwendig sein könnte, die Verfassung zu ändern Wenn das der Fall wäre, würde ich es erwägbar finden, auch über eine (reguläre) Verfassungsänderung nachzudenken. |
Art. 16 I GG. |
Zitat: | Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. |
http://dejure.org/gesetze/GG/16.html
da entsteht lediglich ein Widerspruch zu dem Nazi, den du von mir aus in mir siehst
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#813923) Verfasst am: 09.09.2007, 21:56 Titel: |
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viel Glück bei der Verfassungsänderung, du wirst es brauchen. Erfolg wünsch ich dir natürlich nicht.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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dvrvm registrierter User
Anmeldungsdatum: 19.08.2007 Beiträge: 3
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(#813925) Verfasst am: 09.09.2007, 21:57 Titel: |
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Semnon hat folgendes geschrieben: | Agnost hat folgendes geschrieben: |
Du schreibst sogar wie der äussere Rechte Flügel der SVP, inklusive Fäkalsprache. |
Diese Fingerzeigerei ist genau das, was ich mittlerweile von dir erwarte, dabei taste ich noch nichteinmal ein Tabu an. Die Hexenverbrennungen wurden in der Schweiz ja ebenfalls exzessiv und sogar am längsten betrieben und da du ja ein echter Schweizer bist, muss man wohl Nachsicht mit dir haben, wenn du in diverse kulturelle Atavismen zurückfällst.
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Vielen Dank für deine Selbstentwertung. Ich sage jetzt nichts von kulturellen Atavismen, da du ja ein echter Deutscher zu sein scheinst, aber denke bitte etwas nach, bevor du Leute anpöbelst.
Abgesehen davon hielte ich es nicht für sehr wahrscheinlich, dass ein Ursprungsland gerade die Problemkinder zurücknehmen würde. Erstens würde kein gemässigtes Land bewusst und freiwillig fanatische Islamisten aufnehmen, und zweitens hat eine radikal-islamische Regierung alles Interesse an radikalen Predigern in Deutschland.
Gruss
- ebenfalls ein "echter Schweizer"
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#813931) Verfasst am: 09.09.2007, 21:59 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | viel Glück bei der Verfassungsänderung, du wirst es brauchen. Erfolg wünsch ich dir natürlich nicht. |
Ich habe nicht vor die Verfassung zu ändern und sehe auch nicht, dass man das überhaupt müsste. Ich sagte nur, dass ich es gegebenenfalls für erwägenswert halte.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#813933) Verfasst am: 09.09.2007, 22:00 Titel: |
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Semnon hat folgendes geschrieben: | Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | Zudem glaube ich, dass es rechtlich kein Ding der Unmöglichkeit ist, Staatsbürgerschaften abzuerkennen, geschweige denn dachte ich ernstlich daran, dass es deswegen notwendig sein könnte, die Verfassung zu ändern Wenn das der Fall wäre, würde ich es erwägbar finden, auch über eine (reguläre) Verfassungsänderung nachzudenken. |
Art. 16 I GG. |
Zitat: | Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. |
http://dejure.org/gesetze/GG/16.html
da entsteht lediglich ein Widerspruch zu dem Nazi, den du von mir aus in mir siehst |
Angesichts deiner Unkenntnis kann ich nur müde lächeln. C&P von GG- Normen, die ich studieren musste
Na dann viel Spaß bei der Auslegung, kleiner Hobby-Jurist. Tipp: Satz 1. Tipp 2: Entziehung ungleich Verlust.
Und erspare mir das Nachplappern von Wissen, das mir längst bekannt ist (wie z.B. dass eine Rücknahme einer fehlerhaften Einbürgerung nach § 48 VwVfG nach h.M. möglich ist), es ändert nämlich nichts an der verfassungsrechtlichen Unzulässigkeit deines lächerlichen Vorschlags.
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Kafir Gegen Kuffarphobie und Kalifaschismus!
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 898
Wohnort: Hueco Mundo
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(#813934) Verfasst am: 09.09.2007, 22:00 Titel: |
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Was ist mit den ganzen europäisch-muslimischen Islamkonvertiten, die bekanntlich trotz ihrer kleinen Anzahl einen vergleichweise hohen Anteil unter Islamisten stellen?
Man kann islamische Probleme in Europa nicht lösen, wenn man die Dinge ethnisch zu lösen versucht, man muss den Islam zuerst als Religion und politische Ideologie betrachten.
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#813940) Verfasst am: 09.09.2007, 22:05 Titel: |
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Zitat: | Abgesehen davon hielte ich es nicht für sehr wahrscheinlich, dass ein Ursprungsland gerade die Problemkinder zurücknehmen würde. Erstens würde kein gemässigtes Land bewusst und freiwillig fanatische Islamisten aufnehmen, und zweitens hat eine radikal-islamische Regierung alles Interesse an radikalen Predigern in Deutschland. |
Das ist soweit ich das überblicke, das Dümmste, das ich hier heute lesen durfte. Aber es freut mich, dass du glaubst, ich hätte die Schweizer diffamiert und dass du dich darüber ärgerst, dann hat es sich ja gelohnt!
Einen iranischen Islamisten wird der Iran zB, unter Vorraussetzung entsprechender vertraglich festgelegter Kompensationen, gewiss nicht deshalb ablehnen, weil wir ihn als Extremisten klassifizieren.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#813947) Verfasst am: 09.09.2007, 22:11 Titel: |
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Semnon hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | viel Glück bei der Verfassungsänderung, du wirst es brauchen. Erfolg wünsch ich dir natürlich nicht. |
Ich habe nicht vor die Verfassung zu ändern und sehe auch nicht, dass man das überhaupt müsste. Ich sagte nur, dass ich es gegebenenfalls für erwägenswert halte. |
also man muss die verfassung deiner meinung nach nicht ändern, aber du hältst es für erwägenswert sie zu ändern, weisst aber nicht wie das vonstatten gehen soll?
süß.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#813954) Verfasst am: 09.09.2007, 22:16 Titel: |
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Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | Zudem glaube ich, dass es rechtlich kein Ding der Unmöglichkeit ist, Staatsbürgerschaften abzuerkennen, geschweige denn dachte ich ernstlich daran, dass es deswegen notwendig sein könnte, die Verfassung zu ändern Wenn das der Fall wäre, würde ich es erwägbar finden, auch über eine (reguläre) Verfassungsänderung nachzudenken. |
Art. 16 I GG. |
Zitat: | Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. |
http://dejure.org/gesetze/GG/16.html
da entsteht lediglich ein Widerspruch zu dem Nazi, den du von mir aus in mir siehst |
Angesichts deiner Unkenntnis kann ich nur müde lächeln. C&P von GG- Normen, die ich studieren musste
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Ich habe diesen Vorschlag eigentlich nur beiläufig erwähnt, aber deine Posterqualitäten zwingen dich, wie immer, dazu, selbst auf Belanglosem herumzuhacken.
Zitat: | Na dann viel Spaß bei der Auslegung, kleiner Hobby-Jurist. Tipp: Satz 1. Tipp 2: Entziehung ungleich Verlust. |
Äh... ja eben?!
Zitat: | (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. |
Aufgrund eines Gesetzes, das heisst, es ist zwar nicht möglich die Staatsangehörigkeit einfach so zu entziehen, aber es ist zB möglich aufgrund eines Gesetzeserlasses die Bedingungen für die Enbürgerung nachträglich als nicht erfüllt zu betrachten.
Zitat: | Und erspare mir das Nachplappern von Wissen,... |
Ich erspare dir gar nichts. Die Verfassungsmäßigkeit ist aufgrund des Artikels, den du nanntest, genau dann gewährleistet, wenn der Entzug nicht zur Staatenlosigkeit führt.
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#813958) Verfasst am: 09.09.2007, 22:18 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | viel Glück bei der Verfassungsänderung, du wirst es brauchen. Erfolg wünsch ich dir natürlich nicht. |
Ich habe nicht vor die Verfassung zu ändern und sehe auch nicht, dass man das überhaupt müsste. Ich sagte nur, dass ich es gegebenenfalls für erwägenswert halte. |
also man muss die verfassung deiner meinung nach nicht ändern, aber du hältst es für erwägenswert sie zu ändern, weisst aber nicht wie das vonstatten gehen soll?
süß. |
Es ist schon recht armseelig, wenn man in seinen Diffamierungspostings nicht-existente Aussagen unterbringen muss. Dein Geschreibsel wird immer dümmlicher. Geh leiber Windeln wechseln oder so.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#813959) Verfasst am: 09.09.2007, 22:20 Titel: |
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Semnon hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | viel Glück bei der Verfassungsänderung, du wirst es brauchen. Erfolg wünsch ich dir natürlich nicht. |
Ich habe nicht vor die Verfassung zu ändern und sehe auch nicht, dass man das überhaupt müsste. Ich sagte nur, dass ich es gegebenenfalls für erwägenswert halte. |
also man muss die verfassung deiner meinung nach nicht ändern, aber du hältst es für erwägenswert sie zu ändern, weisst aber nicht wie das vonstatten gehen soll?
süß. |
Es ist schon recht armseelig, wenn man in seinen Diffamierungspostings nicht-existenten Aussagen unterbringen muss. |
dies ist deine chance! erklär uns wie das rechtstaatlich funktionieren soll.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#813968) Verfasst am: 09.09.2007, 22:26 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
dies ist deine chance! erklär uns wie das rechtstaatlich funktionieren soll. |
ich muss deine Hoffnungen leider zerstören
Zitat: | Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als deutsche Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden. Alle Änderungen, die den bundesstaatlichen Aufbau in Länder oder die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung ändern sollen, sind verboten. Unzulässig sind auch die Änderungen der Grundsätze der Artikel 1 (Menschenwürde) und 20 (Staatsaufbau) (Artikel 79 Absatz 3 GG - Ewigkeitsgarantie). Kommt es doch zu einer solchen unzulässigen Änderung, entsteht verfassungswidriges Verfassungsrecht. Ebenso darf "in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden" (Artikel 19 Absatz 2 GG). |
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungs%C3%A4nderung
Zitat: | Als Bundesgesetz werden in Deutschland diejenigen Rechtsnormen bezeichnet, die auf Bundesebene verabschiedet oder erlassen wurden. Bundesgesetze, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurden sind Gesetze im formellen Sinne, während auf Bundesebene erlassene Rechtsverordnungen lediglich Gesetze im materiellen Sinne darstellen.
Materielle Gesetze sind diejenigen, die eine Wirkung auf den Bürger entfalten. Bundesgesetze können also zugleich formelle und materielle Gesetze sein (StGB). Nur formelle Gesetze sind sie, wenn sie keine Wirkung auf den Bürger entfalten. Dies ist beim Bundeshaushalt gegeben, der als Haushaltsgesetz erlassen wird, aber keine Wirkung auf den Bürger hat. Er ist nur formelles Bundesgesetz. Die Literatur geht bei der Differenzierung mitunter noch weiter. Einige Rechtslehren vertreten die Meinung, dass Rechtsverordnungen iSd Art. 80GG überhaupt nicht als (materielles) Gesetz bezeichnet werden sollten. (vgl. Degenhart, Christoph: Staatsrecht I, 2005, Rn126)
Bundesgesetze stehen rangmäßig über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Zu den Bundesgesetzen zählen neben den einfachen Parlamentsgesetzen und den entsprechenden Rechtsverordnungen auch die Europäische Menschenrechtskonvention sowie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland allen übrigen Bundesgesetzen vorgeht.
Bundesgesetze brechen Landesgesetze (Artikel 31 des Grundgesetzes), wenn diese nebeneinander bestehen dürfen. Bundesgesetze, die außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Bundes erlassen wurden, sind verfassungswidrig.
Bundesgesetze stehen über den Bundesrechtsverordnungen, die durch die Bundesregierung oder ein Bundesministerium aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung nach Artikel 80 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes erlassen wurden, sowie über den Bundessatzungen.
Bundesgesetze müssen den Anforderungen der Verfassung an Gesetze genügen. Das Bundesgesetz muss eine abstrakt-generelle Regelung, die hinreichend bestimmt ist, über die Sachmaterie treffen. Das Bundesgesetz muss alles Wesentliche regeln; Details sind in der Regel aber durch untergesetzliche Normen (Rechtsverordnungen bzw. Technische Anordnungen, Satzungen, gegebenenfalls Verwaltungsakte) zu bestimmen.
Typische formell-materielle Bundesgesetze sind das Strafgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch oder die Zivilprozessordnung.
Ein typisches materielles Bundesgesetz ist die vom Bundesverkehrsministerium erlassene Straßenverkehrs-Ordnung.
Ein typisches formelles Gesetz ist der Haushaltsplan (Art. 110 II GG) oder auch die Zustimmung zu einigen völkerrechtlichen Verträgen (Art. 59 II 1 GG)
Die Landesverfassungen können in der Regel durch Zweidrittelmehrheiten im Landesparlament (meist Landtag) und durch die nicht in allen Ländern erforderliche Zustimmung des Volkes geändert werden. |
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgesetz_%28Deutschland%29
Folglich kann Art. 16 GG durch den Erlass eines Bundesgesetzes in meinem Sinn ergänzt werden. Wobei mir das relativ egal ist, weil ich diesen Vorschlag nie als wesentlichen Bestandteil meiner diesbezüglichen Meinung betrachtete.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#814001) Verfasst am: 09.09.2007, 22:55 Titel: |
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Semnon hat folgendes geschrieben: | Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Semnon hat folgendes geschrieben: | Zudem glaube ich, dass es rechtlich kein Ding der Unmöglichkeit ist, Staatsbürgerschaften abzuerkennen, geschweige denn dachte ich ernstlich daran, dass es deswegen notwendig sein könnte, die Verfassung zu ändern Wenn das der Fall wäre, würde ich es erwägbar finden, auch über eine (reguläre) Verfassungsänderung nachzudenken. |
Art. 16 I GG. |
Zitat: | Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. |
http://dejure.org/gesetze/GG/16.html
da entsteht lediglich ein Widerspruch zu dem Nazi, den du von mir aus in mir siehst |
Angesichts deiner Unkenntnis kann ich nur müde lächeln. C&P von GG- Normen, die ich studieren musste
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Ich habe diesen Vorschlag eigentlich nur beiläufig erwähnt, aber deine Posterqualitäten zwingen dich, wie immer, dazu, selbst auf Belanglosem herumzuhacken.
Zitat: | Na dann viel Spaß bei der Auslegung, kleiner Hobby-Jurist. Tipp: Satz 1. Tipp 2: Entziehung ungleich Verlust. |
Äh... ja eben?!
Zitat: | (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. |
Aufgrund eines Gesetzes, das heisst, es ist zwar nicht möglich die Staatsangehörigkeit einfach so zu entziehen, aber es ist zB möglich aufgrund eines Gesetzeserlasses die Bedingungen für die Enbürgerung nachträglich als nicht erfüllt zu betrachten.
Zitat: | Und erspare mir das Nachplappern von Wissen,... |
Ich erspare dir gar nichts. Die Verfassungsmäßigkeit ist aufgrund des Artikels, den du nanntest, genau dann gewährleistet, wenn der Entzug nicht zur Staatenlosigkeit führt. |
ROFL
Ein Hobby-Jurist bei der Arbeit, köstlich. Du machst alles falsch, was man falsch machen kann. Du stehst vielleicht auf dem Schlauch
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#814008) Verfasst am: 09.09.2007, 23:01 Titel: |
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Meine Fresse, von mir aus
Rein aus Interesse: ME ist nur das angreifbar.
Zitat: | Zitat:
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Aufgrund eines Gesetzes, das heisst, es ist zwar nicht möglich die Staatsangehörigkeit einfach so zu entziehen, aber es ist zB möglich aufgrund eines Gesetzeserlasses die Bedingungen für die Enbürgerung nachträglich als nicht erfüllt zu betrachten.
Zitat:
Und erspare mir das Nachplappern von Wissen,...
Ich erspare dir gar nichts. Die Verfassungsmäßigkeit ist aufgrund des Artikels, den du nanntest, genau dann gewährleistet, wenn der Entzug nicht zur Staatenlosigkeit führt. |
erst sage ich, ich ergänze die Einbürgerungsbedingungen durch ein Bundesgesetz und dann könnte man das Untere aber so auslegen, dass ich Art.16 GG ohne seinen ersten Satz in Absatz 1 auffasse.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#814023) Verfasst am: 09.09.2007, 23:15 Titel: |
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Semnon hat folgendes geschrieben: |
Rein aus Interesse: ME ist nur das angreifbar.
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Na jut... Dann eben genauer. Satz 2 ist NICHT auf den Entzug anwendbar. Du musst genau lesen und differenzieren, wenn du Normen auslegst (oder einen Kommentar lesen... ). Über den Daumen peilen ist da nicht. Satz 1 würde sonst überhaupt keinen Sinn geben! (diese Auslegung teilt auch das BVerfG).
Was ist Entzug (als Spzialfall des Verlusts)? Das BVerfG orakelt dazu (ich poste das jetzt ungerne, denn es wird für dich zu kompliziert, jedenfalls wenn du mit deiner Holzhammermethode weiter machst), allerdings vor dem Hintergrund einer Entziehung nach § 48 VwVfG: "Entziehung ist danach jede Verlustzufügung, die die Funktion der Staatsangehörigkeit als verlässliche Grundlage gleichberechtigter Zugehörigkeit beeinträchtigt. Zur Verlässlichkeit des Staatsangehörigkeitstatus gehört auch die Vorhersehbarkeit eines Verlusts und damit ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Bereich der staatsangehörigkeitsrechtlichen Verlustregelungen."
Das läd dich aber zu Mißverständnissen ein, du kannst kein Verwaltungsrecht, kennst den Ausgangsfall nicht usw., kurz gesagt es ist sinnlos mit dir im Detail über dieses Thema zu sprechen.
Was du vorhast, würde unter Entzug fallen. Selbst Di Fabio und seine drei Kumpane würden das so sehen.
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Argáiþ dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 27.01.2007 Beiträge: 12486
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(#814034) Verfasst am: 09.09.2007, 23:28 Titel: |
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Sicher, ich kenne mich nicht gut genug aus und muss das erstmal so akzeptieren. Der Eindruck, dass ich mir darüber den Kopf zerbrechen würde ist ohnehin falsch, ich versuche nur, mich halbherzig gegen Diffamierungen zu wehren und L.E.N. zu ärgern.
Ganz grundsätzlich, sehe ich nichts moralisch Verwerfliches darin, Leute, die den Landesfrieden gefährden und den Staat bezüglich der Einbürgerungsbedingungen (oder auch nur bezüglich der erhofften freundlichen Gesinnung) schändlich betrogen haben, wieder wegzuschicken. Ich sehe nicht ein, dass die BRD als offenes Durchzugsgebiet aufzufassen sein soll.
Mein eigentlicher Standpunkt bezog sich jedoch sowieso darauf, dass ich nicht sehe, wie sich der Islam eine Sonderbehandlung gefallen lassen kann (bzw wie das rechtfertigbar sein soll), wenn nach wie vor Privilegien der christlichen Kirche existieren. Aber das interessiert ja keinen, sondern nur die Möglichkeit, irgendjemanden als Nazi zu beschimpfen, um sich moralistisch zu produzieren.
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