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Neues Hamer-Opfer
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korf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 358

Beitrag(#816286) Verfasst am: 12.09.2007, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Blanka hat folgendes geschrieben:
dadurch hat sie doch eben gerade bewiesen daß sie nicht in der lage ist selber verantwortung für das eigene leben zu übernehmen.
angesichts der weit verbreiteten dummheit muss den quacksalbern das handwerk gelegt werden, und wenn es über die entmündigung von deren Patienten gehen muss.

Wenn es um Kinder geht, ja! Die Eltern müssen (in Bezug auf die Behandlung) entmündigt werden, wenn sie notwendige Behandlungen vorenthalten.
Wenn Erwachsene für sich selbst entscheiden, nein! Auch das Recht auf Dummheit ist ein Menschenrecht.

In der Frage, ob Laienberater, die ja in diesem Falle zumindest eine Nebenrolle gespielt haben, wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden können, bin ich mir nicht sicher. Auf jeden Fall strafbar machen sich Ärzte, wenn sie im Sinne Hamers praktizieren. Und das hat nichts mit faschistischer Unterdrückung unliebsamer Meinungen zu tun, wie Greasel wohl andeuten will, sondern allein mit dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit.
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Blanka
Xenophrasologiepreisträgerin 2007



Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: München

Beitrag(#816328) Verfasst am: 12.09.2007, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

korf hat folgendes geschrieben:
Blanka hat folgendes geschrieben:
dadurch hat sie doch eben gerade bewiesen daß sie nicht in der lage ist selber verantwortung für das eigene leben zu übernehmen.
angesichts der weit verbreiteten dummheit muss den quacksalbern das handwerk gelegt werden, und wenn es über die entmündigung von deren Patienten gehen muss.

Wenn es um Kinder geht, ja! Die Eltern müssen (in Bezug auf die Behandlung) entmündigt werden, wenn sie notwendige Behandlungen vorenthalten.
Wenn Erwachsene für sich selbst entscheiden, nein! Auch das Recht auf Dummheit ist ein Menschenrecht.

In der Frage, ob Laienberater, die ja in diesem Falle zumindest eine Nebenrolle gespielt haben, wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden können, bin ich mir nicht sicher. Auf jeden Fall strafbar machen sich Ärzte, wenn sie im Sinne Hamers praktizieren. Und das hat nichts mit faschistischer Unterdrückung unliebsamer Meinungen zu tun, wie Greasel wohl andeuten will, sondern allein mit dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit.


jetzt widersprichst Du dir aber ein wenig. einerseits darf man deiner meinung nach selber entscheiden ob man sich in die hände eines solchen irren begeben darf, andererseits soll sich dann der quacksalber strafbar machen, obwohl er die volle einwilligung des doofen patienten hat ? wie denn nu ?
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Am zweifelfreisten frei von Zweifeln sind stets die Verzweifelten !
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#816331) Verfasst am: 12.09.2007, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Blanka hat folgendes geschrieben:
jetzt widersprichst Du dir aber ein wenig. einerseits darf man deiner meinung nach selber entscheiden ob man sich in die hände eines solchen irren begeben darf, andererseits soll sich dann der quacksalber strafbar machen, obwohl er die volle einwilligung des doofen patienten hat ? wie denn nu ?

Ich sehe keinen Widerspruch.
Jeder Investor darf investieren, in was er will, sofern es legal ist. Betrüger auf der Verkäuferseite sind aber zu bestrafen. (zB Schrottimmobilien, Aktien, Nigeriaconnection etc. und was weiß ich noch alles)
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Greasel
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1055

Beitrag(#816347) Verfasst am: 12.09.2007, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

korf hat folgendes geschrieben:
.....Und das hat nichts mit faschistischer Unterdrückung unliebsamer Meinungen zu tun, wie Greasel wohl andeuten will, sondern allein mit dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit.


Ja, man hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Obwohl das Wort "Recht" problematisch ist, da Rechte immer von irgendwem zuerkannt werden müssen. Besser wäre es zu sagen, der Mensch hat kraft seiner Existenz Anspruch auf körperliche Unversehrtheit. Eine Pflicht zur körperlichen Unversehrtheit lässt sich daraus aber nicht ableiten.

Was einige hier fordern ist auch typisch für (religiösen) Fanatismus.

Stufe 1: Man erkennt für sich eine Wahrheit.

Stufe 2: Man versucht andere zu überzeugen.

Stufe 3: Einige weigern sich die Sichtweisen zu übernehmen.

Stufe 4: Man verzweifelt fast ob soviel "Dummheit" der Anderen.

Stufe 5: Man greift zu Gewalt um irgendwelche als wahr erkannten "höheren" Ziele zu durchzusetzen.

Gruß
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Blanka
Xenophrasologiepreisträgerin 2007



Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: München

Beitrag(#816403) Verfasst am: 12.09.2007, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Blanka hat folgendes geschrieben:
jetzt widersprichst Du dir aber ein wenig. einerseits darf man deiner meinung nach selber entscheiden ob man sich in die hände eines solchen irren begeben darf, andererseits soll sich dann der quacksalber strafbar machen, obwohl er die volle einwilligung des doofen patienten hat ? wie denn nu ?

Ich sehe keinen Widerspruch.
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hehlerei ist strafbar. warum wohl ?
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#816452) Verfasst am: 12.09.2007, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Greasel hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

Pillepalle


Dieser bestechend logischen Argumentation muss ich mich natürlich beugen!


ich habe nicht argumentiert sondern machte lediglich deutlich, dass ich zu diesem thema eine sachliche diskussion mit dir, ähnlich wie mit kommie kadern, deutschnationalen oder zeugenjehovas für fruchtlos halte.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Blanka
Xenophrasologiepreisträgerin 2007



Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: München

Beitrag(#816454) Verfasst am: 12.09.2007, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Greasel hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

Pillepalle


Dieser bestechend logischen Argumentation muss ich mich natürlich beugen!


ich habe nicht argumentiert sondern machte lediglich deutlich, dass ich zu diesem thema eine sachliche diskussion mit dir, ähnlich wie mit kommie kadern, deutschnationalen oder zeugenjehovas für fruchtlos halte.


glaubt der greasel etwa an hamer ?? Geschockt
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#816456) Verfasst am: 12.09.2007, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Blanka hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Greasel hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

Pillepalle


Dieser bestechend logischen Argumentation muss ich mich natürlich beugen!


ich habe nicht argumentiert sondern machte lediglich deutlich, dass ich zu diesem thema eine sachliche diskussion mit dir, ähnlich wie mit kommie kadern, deutschnationalen oder zeugenjehovas für fruchtlos halte.


glaubt der greasel etwa an hamer ?? Geschockt


so eine vermutung wäre das äquivalent zu seinem "heil Blanka" aber ich kann dich verstehen.
nein er schein mir ein konsequenter anarchist zu sein.
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korf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 358

Beitrag(#816473) Verfasst am: 12.09.2007, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Blanka hat folgendes geschrieben:
jetzt widersprichst Du dir aber ein wenig. einerseits darf man deiner meinung nach selber entscheiden ob man sich in die hände eines solchen irren begeben darf, andererseits soll sich dann der quacksalber strafbar machen, obwohl er die volle einwilligung des doofen patienten hat ? wie denn nu ?

Der Arzt hat aufgrund seines Wissens, seiner beruflichen Stellung und des ihm entgegengebrachten Vertrauens eine Fürsorgepflicht. Für Dich selber hast Du die nicht. Er muss sogar eine unwirksame und gefährliche Behandlung ablehnen, selbst wenn der Patient diese wünscht. Ein Arzt äußert sich hier dazu:
Zitat:
Was machen Sie, wenn ein neuer Patient trotz solcher Erläuterungen auf der neuesten „Wunderbehandlung“ besteht?

Dann bitte ich ihn herzlich, aber nachdrücklich, meine Praxis zu verlassen und mir nicht die Zeit zu stehlen. Diese Handlungsweise ist bei chronischen Arzt-/Patient-Konflikten erprobt und führt zu einer schlagartigen Verbesserung des innerbetrieblichen Klimas.

Und wenn es sich um einen Stammpatienten handelt, der eines Tages mit der „Esotera“ in der Hand im Sprechzimmer steht und die Heilkraft von rechtsdrehendem Wasser ausprobieren möchte, weil die beschriebenen Indikationen genau auf seine Beschwerden passen?

Wäre es jemand, der schon lange zu mir kommt und plötzlich abdriftet, würde ich ihm sagen: Ich muss als Arzt per Berufsordnung eine Sorgfaltspflicht einhalten und habe Therapiefreiheit, per Gerichtsentscheid sogar eine Therapiehoheit. Und diese Therapiefreiheit beinhaltet nicht zuletzt auch, eine Methode, die ich nicht verstehe und die ich für falsch halte, nicht anzuwenden.
Meine Sorgfaltspflicht wiederum fordert, Schaden vom Patienten abzuwenden. Zum Beispiel dadurch, indem ich eine nicht notwendige Maßnahme unterlasse. Denn wenn die Behandlung nichts nützt, kann sie – entgegen der hierzu oft gehörten Ansicht – durchaus schaden, allein schon durch das Unterlassen einer wirksamen Maßnahme, die dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht.

Wenn ein Laie einem anderen gefährliche Ratschläge gibt, weiss ich nicht, ob das irgendwie strafbar wäre. Das hängt sicher fallweise davon ab, wie weit sich der Beratende mit seiner Tätigkeit der tatsächlichen Kurpfuscherei annähert.
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Blanka
Xenophrasologiepreisträgerin 2007



Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: München

Beitrag(#816475) Verfasst am: 12.09.2007, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

korf hat folgendes geschrieben:
Blanka hat folgendes geschrieben:
jetzt widersprichst Du dir aber ein wenig. einerseits darf man deiner meinung nach selber entscheiden ob man sich in die hände eines solchen irren begeben darf, andererseits soll sich dann der quacksalber strafbar machen, obwohl er die volle einwilligung des doofen patienten hat ? wie denn nu ?

Der Arzt hat aufgrund seines Wissens, seiner beruflichen Stellung und des ihm entgegengebrachten Vertrauens eine Fürsorgepflicht. Für Dich selber hast Du die nicht. Er muss sogar eine unwirksame und gefährliche Behandlung ablehnen, selbst wenn der Patient diese wünscht. Ein Arzt äußert sich hier dazu:
Zitat:
Was machen Sie, wenn ein neuer Patient trotz solcher Erläuterungen auf der neuesten „Wunderbehandlung“ besteht?

Dann bitte ich ihn herzlich, aber nachdrücklich, meine Praxis zu verlassen und mir nicht die Zeit zu stehlen. Diese Handlungsweise ist bei chronischen Arzt-/Patient-Konflikten erprobt und führt zu einer schlagartigen Verbesserung des innerbetrieblichen Klimas.

Und wenn es sich um einen Stammpatienten handelt, der eines Tages mit der „Esotera“ in der Hand im Sprechzimmer steht und die Heilkraft von rechtsdrehendem Wasser ausprobieren möchte, weil die beschriebenen Indikationen genau auf seine Beschwerden passen?

Wäre es jemand, der schon lange zu mir kommt und plötzlich abdriftet, würde ich ihm sagen: Ich muss als Arzt per Berufsordnung eine Sorgfaltspflicht einhalten und habe Therapiefreiheit, per Gerichtsentscheid sogar eine Therapiehoheit. Und diese Therapiefreiheit beinhaltet nicht zuletzt auch, eine Methode, die ich nicht verstehe und die ich für falsch halte, nicht anzuwenden.
Meine Sorgfaltspflicht wiederum fordert, Schaden vom Patienten abzuwenden. Zum Beispiel dadurch, indem ich eine nicht notwendige Maßnahme unterlasse. Denn wenn die Behandlung nichts nützt, kann sie – entgegen der hierzu oft gehörten Ansicht – durchaus schaden, allein schon durch das Unterlassen einer wirksamen Maßnahme, die dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht.

Wenn ein Laie einem anderen gefährliche Ratschläge gibt, weiss ich nicht, ob das irgendwie strafbar wäre. Das hängt sicher fallweise davon ab, wie weit sich der Beratende mit seiner Tätigkeit der tatsächlichen Kurpfuscherei annähert.


also ich glaube ja eh nicht daß einer der hamer macht (als heiler) noch eine gültige arztzulassung besitzt.
also macht er es als heilpraktiker oder so... und das risiko wird dabei doch immer vom patienten getragen. was dann ?
_________________
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Greasel
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1055

Beitrag(#816495) Verfasst am: 12.09.2007, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ich kenne Hamer nicht. Ich habe diesen Namen bisher auch noch nicht gehört. Mich interessiert auch weder, wer dieser Mann war oder ist, noch was er propagiert hat. Es ist mir auch egal. Es tut nichts zur Sache.

Warum ist R. Messner ein Held, wenn er bei dem Versuch einen Achttausender ohne Atemmaske zu besteigen sein Leben riskiert? War das nicht höchst unvernünftig? Messners Bruder hat diesen Grössenwahn mit seinem Leben bezahlt.

Wichtig ist mir einzig und allein festzuhalten, dass jeder erwachsene Mensch das unveräusserliche Recht hat, selbst über sein Leben zu entscheiden solange die Belange Dritter nicht unmittelbar betroffen sind. Erklärt doch einmal kraft welcher Authorität und auf welcher Grundlage ihr darüber entscheiden wollt was vernünftig ist und was nicht? Erklärt es mir!

@L.E.N

Ich wüsste nicht wo ich in diesem Thread unsachlich gewesen bin. Und das "Heil Blanka" war eine zulässige Überspitzung da Blanka offensichtlich Gewalt gegen Andersdenkende befürwortet und zwar dann, wenn diese Anderen Blankas Vorstellungen von verünftigen medizinischen Methoden nicht teilen.

Wie dem auch sei, die Frage bleibt: Kraft welcher Authorität?
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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#816498) Verfasst am: 12.09.2007, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

korf hat folgendes geschrieben:
Meinst Du, Hamer hat recht und die wissenschaftliche Medizin unterdrückt und verunglimpft ihn gezielt?
Na, dann belege das mal.


Ich kenne keinen Menschen dessen Aussagen ich ALLE als falsch bezeichnen würde.

Ich kenne keinen Menschen dessen Aussagen ich ALLE als richtig bezeichnen würde.


Wenn man alles was Hamer meint blanko ablehnt dann wird man evtl positive Dinge entfernen die einem fehlen werden.

Wenn man alles was Hamer meint blanko annimmt dann wird man evtl einige negative Dinge übernehmen die einem schaden werden.


Bei den Hamer-Fälle die ich bisher kannte da ging es um die Vermeidung einer Chemo-Therapie. Wer sich mal näher mit Chemo-Therapie befasst wird gerne Alternativen annehmen, das einige Ärzte Chemo's anscheinend nicht überzeugend vermitteln können spricht für sie...

Die "wissenschaftliche Medizin" hat doch Möglichkeiten Hamer's Theorien zu widerlegen, soll sie es doch machen ..... wieso sollen diesen Job Staatsanwälte übernehmen?

Der Gegenpol von Hamer scheint hier die Schulmedizin zu sein, ein Grund um nach Alternativen dazu zu suchen sind z.B. Tierversuche. Ohne diese Tierquälerei kaum Salben/Pillen etc. Millionenfache Tierquälerei die für einen "guten Zweck" erlaubt werden, geopfert auf dem Altar unserer Götter. Leider wird dieser Opferdienst nicht mehr mit Bildern gezeigt, aus gutem Grund, dabei werden wieder mehr Tiere geopfert...


Zuletzt bearbeitet von sehr gut am 12.09.2007, 17:56, insgesamt einmal bearbeitet
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Greasel
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1055

Beitrag(#816499) Verfasst am: 12.09.2007, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

korf hat folgendes geschrieben:
Der Arzt hat aufgrund seines Wissens, seiner beruflichen Stellung und des ihm entgegengebrachten Vertrauens eine Fürsorgepflicht. Für Dich selber hast Du die nicht. Er muss sogar eine unwirksame und gefährliche Behandlung ablehnen, selbst wenn der Patient diese wünscht.


Der Arzt ist ein Dienstleister, genau wie ein Gas- Wasser- Scheisse- Installateur! Wenn ich dem Klempner sage: "Pass mal auf mein Freund, wenn du fertig bist hat der Wasserhahn zu tropfen!" und er mir darauf antwortet: "Das kann ich aber mit meiner Berufsethik nicht vereinbaren!" Dann fliegt er achtkantig raus und zwar ohne einen Pfennig zu bekommen.

Ich mein' ich hab' ja Verständnis dafür, dass man sich im Studium den Arsch aufgerissen hat, sich mit zig Nebenjobs über Wasser halten musste, auf viel verzichtet hat usw. Ich gönne auch jedem Doc. seinen schönen Titel und seinen Porsche und sein was weiss ich noch alles.... Aber was meinen Körper angeht, bin ich der einzige auf diesem schönen Planeten der Expertenstatus innehat und vor allem der Einzige der entscheidet. Denn ich bin es auch, der die Konsequenzen tragen muss! Die trägt nicht der Arzt, auch nicht der Pfaffe oder die Ethikkommission sondern nur der Patient selber.

Gruß
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#816537) Verfasst am: 12.09.2007, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Blanka hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Blanka hat folgendes geschrieben:
jetzt widersprichst Du dir aber ein wenig. einerseits darf man deiner meinung nach selber entscheiden ob man sich in die hände eines solchen irren begeben darf, andererseits soll sich dann der quacksalber strafbar machen, obwohl er die volle einwilligung des doofen patienten hat ? wie denn nu ?

Ich sehe keinen Widerspruch.
Jeder Investor darf investieren, in was er will, sofern es legal ist. Betrüger auf der Verkäuferseite sind aber zu bestrafen. (zB Schrottimmobilien, Aktien, Nigeriaconnection etc. und was weiß ich noch alles)

hehlerei ist strafbar. warum wohl ?

Weil zwei Parteien vorsätzlich und widerrechtlich einen dritten schädigen, um einen Vorteil zu gewinnen, genauso wie beim Versicherungsbetrug.

Der "Patient" handelt mE aber nicht vorsätzlich schädigend, sondern in einem irrigen(?), für manche gar widersinnigen Glauben. Frag doch mal die Rechtsexperten, ob sich daraus eine Haftung oder eine strafrechtliche Relevanz ergibt. Ich denke, nicht.
Der Hokuspokusquaksalber allerdings gehört in den Knast! Böse
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MountainKing
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Anmeldungsdatum: 31.05.2006
Beiträge: 1438

Beitrag(#816626) Verfasst am: 12.09.2007, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hamer ist ein Psychopath, der seit über 25 Jahren behauptet, eine Heilungsrate von 98% zu haben, hat allerdings bislang nur Fälle wie den hier geschilderten "abgeliefert". Sein Wahnsystem ist in sich geschlossen und enthält ausreichende alternative Erklärungen dafür, dass die Patienten sterben (die Verwandten sind Schuld, die parallel genommenen Medikamente, neue Konflikte). Die freie Entscheidungsmöglichkeit ist ein hohes Gut, aber man muss berücksichtigen, dass es sich um Menschen in einer Situation handelt, in der sie extrem labil und verwundbar sind. Sie haben Todesangst und würden ab einem gewissen Punkt ALLES tun, was helfen könnte. Hamer und seine Anhänger versprechen genau das, was sie in dieser Situation hören wollen: Krebs ist nicht nur nicht tödlich, er ist sogar sinnvoll und man muss keine nebenwirkungsreichen Therapien machen. In vielen Fällen bauen auch die Angehörigen zusätzlichen Druck auf bzw. werden mit einbezogen. Patienten werden auch damit gelockt, dass sie selber diejenigen sind, die die Behandlung bestimmen und nicht etwa ein Experte, der sowieso viel zu arrogant ist. Dann gibt es natürlich auch keine Behandlungsfehler, der Patient ist logischerweise dann auch selbst Schuld, wenn er NICHT gesund wird.

Es gibt mehrere Fälle, wo Hamer Patienten als geheilt entlassen hat, sie kurz darauf starben und die Angehörigen nicht etwa Anzeige erstatteten, sondern weiterhin, trotz einer solch eindeutigen Demonstration Hamers Schwachsinn unterstützen. Wer Hamers ständige Pamphlete verfolgt und vergleicht, wird problemlos feststellen, dass es sich hier um einen kriminellen Geisteskranken handelt, der sich -passenderweise- von einer jüdischen Weltverschwörung verfolgt sieht:

xttp://www.pilhar.com/News/news.htm

Ansonsten sei der Radiobeitrag über eine frühere "Klinik" Hamers als Einstieg empfohlen:

http://www.freie-radios.net/portal/content.php?id=16337

Skript dazu:

http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/showtopic.php?threadid=2257&time=1189617814&s=267a60368665f0f24808f9710b7d982b
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groundhog
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Anmeldungsdatum: 11.03.2007
Beiträge: 296

Beitrag(#816660) Verfasst am: 12.09.2007, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Greasel hat folgendes geschrieben:
korf hat folgendes geschrieben:
Der Arzt hat aufgrund seines Wissens, seiner beruflichen Stellung und des ihm entgegengebrachten Vertrauens eine Fürsorgepflicht. Für Dich selber hast Du die nicht. Er muss sogar eine unwirksame und gefährliche Behandlung ablehnen, selbst wenn der Patient diese wünscht.


Der Arzt ist ein Dienstleister, genau wie ein Gas- Wasser- Scheisse- Installateur! Wenn ich dem Klempner sage: "Pass mal auf mein Freund, wenn du fertig bist hat der Wasserhahn zu tropfen!" und er mir darauf antwortet: "Das kann ich aber mit meiner Berufsethik nicht vereinbaren!" Dann fliegt er achtkantig raus und zwar ohne einen Pfennig zu bekommen.

Gruß


Nun ein "Arzt" der vorgibt ein Wunderheiler zu sein, und in Wirklichkeit nur zu Tode heilt, hat diesen Titel eben nicht verdient. Wenn er weiter praktiziert und immer noch vorgibt Heilungschancen zu besitzen, die alternativen Therapien weit überlegen sind, ist das ganz klar eine Art von Täuschung/ ggf. mit Tötung des Patienten (vor allem wenn diese offensichtlich leicht manipulierbar ist) und insofern zu recht unter Strafe. Damit ist der Fall Hamer wohl geklärt.

Wenn jemand bei vollem Bewusstsein sich dazu entscheidet keine Therapie zu machen oder eine Alternative zu wählen (von der er weis, dass diese i.A. nicht so toll wirkt) ist das sein Bier. Genauso wie es jedem frei steht sich beliebig viele Gliedmassen zu amputieren, ohne Sicherheitsseil zu klettern, oder ohne Schutzkleidung Motorrad zu fahren. Allerdings ist es mMn wenigstens moralische Pflicht des Umfelds in solchen Fällen mal genauer nachzufragen, ob der Mensch psychisch noch ganz klar ist.
_________________
"Ich bin nicht wie die anderen, aber ich kann es vortäuschen.“ (Kurt Cobain)
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Blanka
Xenophrasologiepreisträgerin 2007



Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: München

Beitrag(#820714) Verfasst am: 18.09.2007, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Blanka hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Blanka hat folgendes geschrieben:
jetzt widersprichst Du dir aber ein wenig. einerseits darf man deiner meinung nach selber entscheiden ob man sich in die hände eines solchen irren begeben darf, andererseits soll sich dann der quacksalber strafbar machen, obwohl er die volle einwilligung des doofen patienten hat ? wie denn nu ?

Ich sehe keinen Widerspruch.
Jeder Investor darf investieren, in was er will, sofern es legal ist. Betrüger auf der Verkäuferseite sind aber zu bestrafen. (zB Schrottimmobilien, Aktien, Nigeriaconnection etc. und was weiß ich noch alles)

hehlerei ist strafbar. warum wohl ?

Weil zwei Parteien vorsätzlich und widerrechtlich einen dritten schädigen, um einen Vorteil zu gewinnen, genauso wie beim Versicherungsbetrug.

Der "Patient" handelt mE aber nicht vorsätzlich schädigend, sondern in einem irrigen(?), für manche gar widersinnigen Glauben. Frag doch mal die Rechtsexperten, ob sich daraus eine Haftung oder eine strafrechtliche Relevanz ergibt. Ich denke, nicht.
Der Hokuspokusquaksalber allerdings gehört in den Knast! Böse


selbstmord und selbstverstümmelung sind durchaus bei vorsatz strafbar. also ?
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caligula
Atheist



Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 184

Beitrag(#820718) Verfasst am: 18.09.2007, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

was bitteschön hat man von reicht übernommen? abgesehen das man es eventuell im frankfurter renegaten marxismus-psycho-cocktail wiederfindet? orgastische potenz ? welch hochkarätige entdeckung ..
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Die Moral ist für Sklaven geschaffen, für Wesen ohne Geist.
Henry Miller
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#820721) Verfasst am: 18.09.2007, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Blanka hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Blanka hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Blanka hat folgendes geschrieben:
jetzt widersprichst Du dir aber ein wenig. einerseits darf man deiner meinung nach selber entscheiden ob man sich in die hände eines solchen irren begeben darf, andererseits soll sich dann der quacksalber strafbar machen, obwohl er die volle einwilligung des doofen patienten hat ? wie denn nu ?

Ich sehe keinen Widerspruch.
Jeder Investor darf investieren, in was er will, sofern es legal ist. Betrüger auf der Verkäuferseite sind aber zu bestrafen. (zB Schrottimmobilien, Aktien, Nigeriaconnection etc. und was weiß ich noch alles)

hehlerei ist strafbar. warum wohl ?

Weil zwei Parteien vorsätzlich und widerrechtlich einen dritten schädigen, um einen Vorteil zu gewinnen, genauso wie beim Versicherungsbetrug.

Der "Patient" handelt mE aber nicht vorsätzlich schädigend, sondern in einem irrigen(?), für manche gar widersinnigen Glauben. Frag doch mal die Rechtsexperten, ob sich daraus eine Haftung oder eine strafrechtliche Relevanz ergibt. Ich denke, nicht.
Der Hokuspokusquaksalber allerdings gehört in den Knast! Böse


selbstmord und selbstverstümmelung sind durchaus bei vorsatz strafbar. also ?


Nö. Die Versicherung macht dann vielleicht Zicken, aber sonst...
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Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#820724) Verfasst am: 18.09.2007, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Blanka hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Blanka hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Blanka hat folgendes geschrieben:
jetzt widersprichst Du dir aber ein wenig. einerseits darf man deiner meinung nach selber entscheiden ob man sich in die hände eines solchen irren begeben darf, andererseits soll sich dann der quacksalber strafbar machen, obwohl er die volle einwilligung des doofen patienten hat ? wie denn nu ?

Ich sehe keinen Widerspruch.
Jeder Investor darf investieren, in was er will, sofern es legal ist. Betrüger auf der Verkäuferseite sind aber zu bestrafen. (zB Schrottimmobilien, Aktien, Nigeriaconnection etc. und was weiß ich noch alles)

hehlerei ist strafbar. warum wohl ?

Weil zwei Parteien vorsätzlich und widerrechtlich einen dritten schädigen, um einen Vorteil zu gewinnen, genauso wie beim Versicherungsbetrug.

Der "Patient" handelt mE aber nicht vorsätzlich schädigend, sondern in einem irrigen(?), für manche gar widersinnigen Glauben. Frag doch mal die Rechtsexperten, ob sich daraus eine Haftung oder eine strafrechtliche Relevanz ergibt. Ich denke, nicht.
Der Hokuspokusquaksalber allerdings gehört in den Knast! Böse


selbstmord und selbstverstümmelung sind durchaus bei vorsatz strafbar. also ?


Suizid ist nicht strafbar. Die Anstiftung dazu oder unterlassene Hilfeleistung im Zusammenhang mit Suizid können allerdings strafbar sein.
_________________
"Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#820733) Verfasst am: 18.09.2007, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

"Suizid ist nicht strafbar", na das ist toll! Ja, was wäre eigentlich die Alternative? Man setze den Toten auf eine Anklagebank und lese ihm die Leviten, wär doch mal was! Sehr glücklich
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Wraith
diskordianischer Papst



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Beitrag(#820737) Verfasst am: 18.09.2007, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
"Suizid ist nicht strafbar", na das ist toll! Ja, was wäre eigentlich die Alternative? Man setze den Toten auf eine Anklagebank und lese ihm die Leviten, wär doch mal was! Sehr glücklich

Der Versuch ist ebenfalls nicht strafbar.
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"Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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Peter H.
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Beitrag(#820748) Verfasst am: 18.09.2007, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

wäre allerdings auch absurd
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Wraith
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Beitrag(#820755) Verfasst am: 18.09.2007, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
wäre allerdings auch absurd


Es ist absurd, aber ich hab die Regeln nicht gemacht.
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"Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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