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Leistungskürzung wegen Kopftuch?
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gesetzt den fall das stimmt, dann...
...empfinde ich das verhalten des jobcenters als in ordnung.
29%
 29%  [ 14 ]
...empfinde ich das verhalten des jobcenters als diskriminierend und unangebracht.
44%
 44%  [ 21 ]
...bin ich mir nicht sicher, was ich davon halten soll.
8%
 8%  [ 4 ]
!!!scheiß mohammedaner >:[
4%
 4%  [ 2 ]
!!!scheiß "jobcenter" >:[[
12%
 12%  [ 6 ]
Stimmen insgesamt : 47

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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22319

Beitrag(#816444) Verfasst am: 12.09.2007, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:

Und jetzt expliziter: Darf für eine Baseball-Cap, die als Kipa-Ersatz getragen und aus religiösen Gründen nicht abgelegt wird, auch eine Leistungskürzung verfügt werden?



Es geht um Unvermittelbarkeit. Religiöse Begründungen haben da keine Rolle zu spielen.

Jemand anders brachte den Gedanken schon ähnlich (und ich bin zu faul es rauszususchen), aber ich brings noch mal als Beispiel:

Angenommen, in christlich-fundamentalistischem Gebiet auf dem Lande tritt eine junge Frau, gelernte Verkäuferin, aus Überzeugung aus der Kirche aus (und aufm Dorf/in der Kleinstadt weiß das auch jeder). Jetzt mal weiter angenommen, es mag sie nun kein Arbeitgeber mehr einstellen, entweder weil die Leute selber streng katholisch sind, oder weil die Arbeitgeber befürchten, die Kundschaft könnte dann lieber bei der Konkurrenz kaufen, wo keine "Gottesleugner von ihrem Geld leben" (oder so). Die weltanschauliche Überzeugung der jungen Frau (bzw. der daraus folgende Kirchenaustritt) würde also ihre Vermittelbarkeit wesentlich einschränken. Dürfte auch da die weltanschauliche Begründung keine Rolle spielen und dürfte das ALG gekürzt werden, weil die junge Frau das Vermittelbarkeitshindernis ja selbst zu verantworten hat?
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#816453) Verfasst am: 12.09.2007, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vergleich passt nicht, weil das aufdringliche äußerliche Merkmal fehlt. Die junge Frau in Deinem Beispiel müsste schon ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Gott ist tot" oder so ähnlich tragen.
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Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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Hugo de la Smile
Zweifler



Anmeldungsdatum: 25.07.2003
Beiträge: 855
Wohnort: Berlin

Beitrag(#816457) Verfasst am: 12.09.2007, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Der Vergleich passt nicht, weil das aufdringliche äußerliche Merkmal fehlt. Die junge Frau in Deinem Beispiel müsste schon ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Gott ist tot" oder so ähnlich tragen.


sagen wir, es ist eine muslimische gegend und die frau will kein kopftuch tragen, soll dass amt zwang ausüben?
_________________
als ich über den tellerrand blicken wollte, bin ich gegen das brett vor meinem kopf geknallt.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#816459) Verfasst am: 12.09.2007, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
Der Vergleich passt nicht, weil das aufdringliche äußerliche Merkmal fehlt. Die junge Frau in Deinem Beispiel müsste schon ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Gott ist tot" oder so ähnlich tragen.


sagen wir, es ist eine muslimische gegend und die frau will kein kopftuch tragen, soll dass amt zwang ausüben?


das wäre konsequent, wenn auch die arbeitgeber radikalmoslemisch wären.
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Queen of Las Vegas
Lebenserotiker



Anmeldungsdatum: 11.12.2005
Beiträge: 1891
Wohnort: Mannheim

Beitrag(#816461) Verfasst am: 12.09.2007, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Dürfte auch da die weltanschauliche Begründung keine Rolle spielen und dürfte das ALG gekürzt werden, weil die junge Frau das Vermittelbarkeitshindernis ja selbst zu verantworten hat?


Ja, es gelten die Anforderungen eines Markes, hier die des Arbeitsmarktes. Wer für sich ungünstige Bedingungen vorfindet sollte einen Standortwechsel in Betracht ziehen.
Früher mal haben ganze Regionen vom Bergbau gelebt, wer nicht in den Berg wollte musste sich woanders etwas suchen. So kann es kommen, allgemeines Lebensrisiko.
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The Brights
Giordano Bruno Stiftung
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#816463) Verfasst am: 12.09.2007, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

@Hugo de la Smile: Von "Zwang ausüben" war bisher nicht die Rede, sondern von Leistungskürzung. Und ich habe überhaupt keine Stellung bezogen zu der Frage, ob diese Leistungskürzung gerechtfertigt wäre, sondern lediglich einen unpassenden Vergleich kritisiert. Übrigens ist auch Dein Vergleich unpassend, weil es im diskutierten Fall darum geht, dass die Arbeitssuchenden auf Kleidung mit weltanschaulicher Aussage verzichten sollen.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#816464) Verfasst am: 12.09.2007, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Queen of Las Vegas hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Dürfte auch da die weltanschauliche Begründung keine Rolle spielen und dürfte das ALG gekürzt werden, weil die junge Frau das Vermittelbarkeitshindernis ja selbst zu verantworten hat?


Ja, es gelten die Anforderungen eines Markes, hier die des Arbeitsmarktes. Wer für sich ungünstige Bedingungen vorfindet sollte einen Standortwechsel in Betracht ziehen.
Früher mal haben ganze Regionen vom Bergbau gelebt, wer nicht in den Berg wollte musste sich woanders etwas suchen. So kann es kommen, allgemeines Lebensrisiko.


soziale bedingungen mit natürlichen gleichzusetzen klammert unzulässig die lernfähigkeit der menschen aus, wobei es natürlich einiges vereinfachen würde wenn es so wäre.
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Queen of Las Vegas
Lebenserotiker



Anmeldungsdatum: 11.12.2005
Beiträge: 1891
Wohnort: Mannheim

Beitrag(#816470) Verfasst am: 12.09.2007, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Queen of Las Vegas hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Dürfte auch da die weltanschauliche Begründung keine Rolle spielen und dürfte das ALG gekürzt werden, weil die junge Frau das Vermittelbarkeitshindernis ja selbst zu verantworten hat?


Ja, es gelten die Anforderungen eines Markes, hier die des Arbeitsmarktes. Wer für sich ungünstige Bedingungen vorfindet sollte einen Standortwechsel in Betracht ziehen.
Früher mal haben ganze Regionen vom Bergbau gelebt, wer nicht in den Berg wollte musste sich woanders etwas suchen. So kann es kommen, allgemeines Lebensrisiko.


soziale bedingungen mit natürlichen gleichzusetzen klammert unzulässig die lernfähigkeit der menschen aus, wobei es natürlich einiges vereinfachen würde wenn es so wäre.


Lernfähigkeit? Jemand unternimmt etwas von dem er weis dass es ihn auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt (ohne Vorsatz natürlich), wer muss für den dadurch erhöhten Vermittlungsaufwand aufkommen: dass war die Eingangsfrage.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#816514) Verfasst am: 12.09.2007, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Queen of Las Vegas hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Queen of Las Vegas hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Dürfte auch da die weltanschauliche Begründung keine Rolle spielen und dürfte das ALG gekürzt werden, weil die junge Frau das Vermittelbarkeitshindernis ja selbst zu verantworten hat?


Ja, es gelten die Anforderungen eines Markes, hier die des Arbeitsmarktes. Wer für sich ungünstige Bedingungen vorfindet sollte einen Standortwechsel in Betracht ziehen.
Früher mal haben ganze Regionen vom Bergbau gelebt, wer nicht in den Berg wollte musste sich woanders etwas suchen. So kann es kommen, allgemeines Lebensrisiko.


soziale bedingungen mit natürlichen gleichzusetzen klammert unzulässig die lernfähigkeit der menschen aus, wobei es natürlich einiges vereinfachen würde wenn es so wäre.


Lernfähigkeit? Jemand unternimmt etwas von dem er weis dass es ihn auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt (ohne Vorsatz natürlich), wer muss für den dadurch erhöhten Vermittlungsaufwand aufkommen: dass war die Eingangsfrage.


soll auch die spirituosenindustrie für den suff alkoholabhängiger oder die süßwarenindustrie für die adipositas fetter leute haftbar gemacht werden, weil diese schwer vermittelbar sind? Pillepalle
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
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Beitrag(#816527) Verfasst am: 12.09.2007, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Queen of Las Vegas hat folgendes geschrieben:
Lernfähigkeit? Jemand unternimmt etwas von dem er weis dass es ihn auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt (ohne Vorsatz natürlich), wer muss für den dadurch erhöhten Vermittlungsaufwand aufkommen: dass war die Eingangsfrage.

soll auch die spirituosenindustrie für den suff alkoholabhängiger oder die süßwarenindustrie für die adipositas fetter leute haftbar gemacht werden, weil diese schwer vermittelbar sind? Pillepalle

Sollen die Eltern dafür haften, dass ihre Kinder keine abgeschlossene Ausbildung haben etc... das geht bis der Arzt kommt. Ich meine ja, Gott ist schuld. zwinkern
Oder sollten Leute, die keine Weiterbildungsangebote wahrnehmen, ihre Leistungen gekürzt bekomen??? *

Die Frage ist, neben der, die ich etwas weiter oben gestellt habe, wo man die Grenze, des Zumutbaren ziehen will bzw. kann.

* Ach so, passiert ja schon.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#816529) Verfasst am: 12.09.2007, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
letztendlich geht es doch um die vorurteile des arbeitgebers.

Du meinst also, daß es sich nur um Vorurteile handeln kann? Wenn du ehrlich bist, wirst du zugeben müssen, daß auch dies ein Vorurteil ist.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#816534) Verfasst am: 12.09.2007, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:

Und jetzt expliziter: Darf für eine Baseball-Cap, die als Kipa-Ersatz getragen und aus religiösen Gründen nicht abgelegt wird, auch eine Leistungskürzung verfügt werden?



Es geht um Unvermittelbarkeit. Religiöse Begründungen haben da keine Rolle zu spielen.

Jemand anders brachte den Gedanken schon ähnlich (und ich bin zu faul es rauszususchen), aber ich brings noch mal als Beispiel:

Angenommen, in christlich-fundamentalistischem Gebiet auf dem Lande tritt eine junge Frau, gelernte Verkäuferin, aus Überzeugung aus der Kirche aus (und aufm Dorf/in der Kleinstadt weiß das auch jeder). Jetzt mal weiter angenommen, es mag sie nun kein Arbeitgeber mehr einstellen, entweder weil die Leute selber streng katholisch sind, oder weil die Arbeitgeber befürchten, die Kundschaft könnte dann lieber bei der Konkurrenz kaufen, wo keine "Gottesleugner von ihrem Geld leben" (oder so). Die weltanschauliche Überzeugung der jungen Frau (bzw. der daraus folgende Kirchenaustritt) würde also ihre Vermittelbarkeit wesentlich einschränken. Dürfte auch da die weltanschauliche Begründung keine Rolle spielen und dürfte das ALG gekürzt werden, weil die junge Frau das Vermittelbarkeitshindernis ja selbst zu verantworten hat?

Um dieses Beispiel als Vergleich gültig zu machen, müßtest du es wie folgt ergänzen, daß nämlich die Frau darauf besteht, ihre Haltung für alle sichtbar immer unjd überall deutlich zu machen, indem sie beispielsweise auch während der Arbeit ein "Religionsfreie-Zone-T-Shirt" zu tragen beabsichtigt.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#816607) Verfasst am: 12.09.2007, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
letztendlich geht es doch um die vorurteile des arbeitgebers.

Du meinst also, daß es sich nur um Vorurteile handeln kann? Wenn du ehrlich bist, wirst du zugeben müssen, daß auch dies ein Vorurteil ist.


immerhin bin ich bereit dieses zu hinterfragen und ggfs zu korrigieren. das jobcenter täte mit dem geplanten verhalten beides nicht, sondern zementierte vorurteile sogar.

nicht zu vergessen die wahrscheinlichen folgen dieses drohenden dammbruchs.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#816611) Verfasst am: 12.09.2007, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:


nein, ein kopftuch ist nicht mit schriftzügen versehen, noch nicht mal mit arabischen.


Ups! Ich fürchte, ich hab die Edit- statt Zitatfunktion verwendet. Entschuldigung! RRy
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Hugo de la Smile
Zweifler



Anmeldungsdatum: 25.07.2003
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Beitrag(#816630) Verfasst am: 12.09.2007, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
@Hugo de la Smile: Von "Zwang ausüben" war bisher nicht die Rede, sondern von Leistungskürzung. Und ich habe überhaupt keine Stellung bezogen zu der Frage, ob diese Leistungskürzung gerechtfertigt wäre, sondern lediglich einen unpassenden Vergleich kritisiert. Übrigens ist auch Dein Vergleich unpassend, weil es im diskutierten Fall darum geht, dass die Arbeitssuchenden auf Kleidung mit weltanschaulicher Aussage verzichten sollen.


hm, ich finde das verzichten auf das kleidungsstück kopftuch in einer muslimischen gesellschaft könnte man auch als ausdruck einer weltanschauung werten.
zwang ausüben heißt für mich auch mit einem unbill drohen, worunter ich leistungskürzungen zähleen würde.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#816635) Verfasst am: 12.09.2007, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:


nein, ein kopftuch ist nicht mit schriftzügen versehen, noch nicht mal mit arabischen.

Das ist auch nicht nötig, um dessen weltanschaulichen Kontext zu offenbaren.

Hast du jemals gesehen, daß jemand allein aus modischen Gründen und ohne jeden Bezug zum Islam so rumgelaufen wäre? Tu doch nicht so, als könnstest du ein solches Outfit nicht ganz genau und mit annähernd hundertprozentiger Treffergenauigkeit deuten:


_________________
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Valen MacLeod
Antitheist



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Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#816638) Verfasst am: 12.09.2007, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Inakzeptabel, aber nicht sonderlich überraschend, bedenkt man die soziale Schicht, aus der die Mitarbeiter der ARGEs rekrutiert werden.
_________________
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"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Agnost
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Beiträge: 5618

Beitrag(#816639) Verfasst am: 12.09.2007, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:

Und jetzt expliziter: Darf für eine Baseball-Cap, die als Kipa-Ersatz getragen und aus religiösen Gründen nicht abgelegt wird, auch eine Leistungskürzung verfügt werden?



Es geht um Unvermittelbarkeit. Religiöse Begründungen haben da keine Rolle zu spielen.


Und warum führt ein Kopftuch zur Unvermittelbarkeit?
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
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Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#816640) Verfasst am: 12.09.2007, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


nein, ein kopftuch ist nicht mit schriftzügen versehen, noch nicht mal mit arabischen.

Das ist auch nicht nötig, um dessen weltanschaulichen Kontext zu offenbaren.

Hast du jemals gesehen, daß jemand allein aus modischen Gründen und ohne jeden Bezug zum Islam so rumgelaufen wäre? Tu doch nicht so, als könnstest du ein solches Outfit nicht ganz genau und mit annähernd hundertprozentiger Treffergenauigkeit deuten:


ausserdem sollte man evtl. in betracht ziehen, dass das job-center nicht einfach mal so die leistung kürzen will, sondern, dass diese leute schon mehrmals versucht haben, die frau in arbeit zu vermitteln und dieses unterfangen immer am kopftuch gescheitert ist.
was tut das job-center eigentlich mit leistungsempfängern ohne migrantionshintergrund, bei denen die bewerbungen auch immer scheitern, sei es durch ungepflegtes aussehen, alkoholgeruch, etc.?
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
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Beitrag(#816641) Verfasst am: 12.09.2007, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Inakzeptabel, aber nicht sonderlich überraschend, bedenkt man die soziale Schicht, aus der die Mitarbeiter der ARGEs rekrutiert werden.

Ach so? Aus welcher Schicht werden die Mitarbeiter denn rekrutiert?
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Agnost
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#816642) Verfasst am: 12.09.2007, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


nein, ein kopftuch ist nicht mit schriftzügen versehen, noch nicht mal mit arabischen.

Das ist auch nicht nötig, um dessen weltanschaulichen Kontext zu offenbaren.

Hast du jemals gesehen, daß jemand allein aus modischen Gründen und ohne jeden Bezug zum Islam so rumgelaufen wäre? Tu doch nicht so, als könnstest du ein solches Outfit nicht ganz genau und mit annähernd hundertprozentiger Treffergenauigkeit deuten:



Oh nein Mit den Augen rollen , jetzt nimmst du irgendeine Bild einer Muslima mit Kopftuch und tust so, als ob alle Muslima, die Kopftuch tragen so aussehen.
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Valen MacLeod
Antitheist



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Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#816643) Verfasst am: 12.09.2007, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ausserdem finde ich Kopftücher extrem erotisch. Das ist als wenn eine Frau ein T-Shirt mit der Aufschrift: "Fick mich, ich brauch' es!" tragen würde. Natürlich bin ich zivilisiert und würde der Aufforderung auch nicht in einer dunklen Gasse mit schlechter Beleuchtung nachkommen. zynisches Grinsen
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
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Beitrag(#816644) Verfasst am: 12.09.2007, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


nein, ein kopftuch ist nicht mit schriftzügen versehen, noch nicht mal mit arabischen.

Das ist auch nicht nötig, um dessen weltanschaulichen Kontext zu offenbaren.

Hast du jemals gesehen, daß jemand allein aus modischen Gründen und ohne jeden Bezug zum Islam so rumgelaufen wäre? Tu doch nicht so, als könnstest du ein solches Outfit nicht ganz genau und mit annähernd hundertprozentiger Treffergenauigkeit deuten:



Oh nein Mit den Augen rollen , jetzt nimmst du irgendeine Bild einer Muslima mit Kopftuch und tust so, als ob alle Muslima, die Kopftuch tragen so aussehen.

nein, die tragen minirock und ein knappes top Mit den Augen rollen
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
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Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#816645) Verfasst am: 12.09.2007, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Inakzeptabel, aber nicht sonderlich überraschend, bedenkt man die soziale Schicht, aus der die Mitarbeiter der ARGEs rekrutiert werden.

Ach so? Aus welcher Schicht werden die Mitarbeiter denn rekrutiert?

Neoliberale, akademische Proleten ohne berufliche Aussichten. Bürgerliches Ghetto eben... zynisches Grinsen
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Beitrag(#816647) Verfasst am: 12.09.2007, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Agnost hat folgendes geschrieben:


Oh nein Mit den Augen rollen , jetzt nimmst du irgendeine Bild einer Muslima mit Kopftuch und tust so, als ob alle Muslima, die Kopftuch tragen so aussehen.

Wo siehst du denn die wesentlichen Unterschiede? Daß man hier wenigstens noch das Gesicht sieht, bei anderen aber nicht?

Es geht auch nicht darum, daß es vielleicht weiße, grüne oder gelbe Kopftücher gibt, sondern darum, daß ihre Trägerinnen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Mohammedanerinnen identifizierbar sind.
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#816648) Verfasst am: 12.09.2007, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Inakzeptabel, aber nicht sonderlich überraschend, bedenkt man die soziale Schicht, aus der die Mitarbeiter der ARGEs rekrutiert werden.

Ach so? Aus welcher Schicht werden die Mitarbeiter denn rekrutiert?

Neoliberale, akademische Proleten ohne berufliche Aussichten. Bürgerliches Ghetto eben... zynisches Grinsen

Na, wenn du meinst ...
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
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Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#816663) Verfasst am: 12.09.2007, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Inakzeptabel, aber nicht sonderlich überraschend, bedenkt man die soziale Schicht, aus der die Mitarbeiter der ARGEs rekrutiert werden.

Ach so? Aus welcher Schicht werden die Mitarbeiter denn rekrutiert?

Neoliberale, akademische Proleten ohne berufliche Aussichten. Bürgerliches Ghetto eben... zynisches Grinsen

Na, wenn du meinst ...
Mein' ich.
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Heike J
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Beiträge: 26284

Beitrag(#816668) Verfasst am: 12.09.2007, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

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Agnost hat folgendes geschrieben:

Und jetzt expliziter: Darf für eine Baseball-Cap, die als Kipa-Ersatz getragen und aus religiösen Gründen nicht abgelegt wird, auch eine Leistungskürzung verfügt werden?



Es geht um Unvermittelbarkeit. Religiöse Begründungen haben da keine Rolle zu spielen.


Und warum führt ein Kopftuch zur Unvermittelbarkeit?


Das musst du die potentiellen Arbeitgeber fragen.
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Agnost
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
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Beitrag(#816669) Verfasst am: 12.09.2007, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:
Tja, wenn es nur um die Vermittelbarkeit geht, spielt ja auch die Ursache der Fettleibigkeit keine Rolle.

Ich sehe Fettleibigkeit u. a. als psychosoziale Krankheit an. Und jetzt?

Agnost hat folgendes geschrieben:
Zu Fett = schwer Vermittelbar Pfeil Leistungskürzung.

Arm fehlt = schwer Vermittelbar Pfeil Leistungskürzung.
depressiv = schwer Vermittelbar Pfeil Leistungskürzung.
Zu klein = schwer Vermittelbar Pfeil Leistungskürzung.

Also hör jetzt bitte auf, Äpfel mit Birnen zu vergleichen!

Agnost hat folgendes geschrieben:
Natürlich gibt es christliche Kopftuchtägerinnen (Mennoniten)

Beantworte bitte meine Fragen.


Eben es gibt Mennonitinen/Wiedertäuferinnen und je nach Strenge der Gemeinde darf die Frau auch dort nicht ohne Kopftuch aus dem Haus.

Damit habe ich übrigens deine Frage umfassend schon beantwortet:
Zitat:
Und genauso wie bei den Muslimen gibt es dort verschiedene Denkschulen, die von Kopftuch ist nicht zwingend bis absolut zwingend gehen.

Das heisst also, das so eine Mennotin, weder im Jobcenter noch an der Arbeit ihr Kopftuch abnehmen wird.
Wie auch ein orthodoxer Jude seine Kipa nicht abnimmt.

Ob Fettleibigkeit psychosozial bedingt oder genetisch oder sonstwie spielt doch keine Rolle, wenn Arbeitgeber in signifikanter Zahl meinten, dass sie keine Fettleibigen einstellen, dann reduziert sich die Vermittlungsfähigkeit.

Aepfel mit Birnen vergleichen ist das 1x1 der Wirtschaftswissenschaften, das macht man im täglichen Handel immer.
Wenn 10 Aepfel 2 Euro kosten und 5 Birnen 3 Euro dann ist 1 Birne gleich 3 Aepfel.

Und bei einer Leistungskürzung geht es auch um Euros.
Da lassen sich Textilien auch gegen Fett aufrechnen.
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Agnost
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#816673) Verfasst am: 12.09.2007, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Agnost hat folgendes geschrieben:

Und jetzt expliziter: Darf für eine Baseball-Cap, die als Kipa-Ersatz getragen und aus religiösen Gründen nicht abgelegt wird, auch eine Leistungskürzung verfügt werden?



Es geht um Unvermittelbarkeit. Religiöse Begründungen haben da keine Rolle zu spielen.


Und warum führt ein Kopftuch zur Unvermittelbarkeit?


Das musst du die potentiellen Arbeitgeber fragen.


Tja, ich frag aber dich.
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