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Juristische Frage

 
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#832998) Verfasst am: 05.10.2007, 13:16    Titel: Juristische Frage Antworten mit Zitat

Habe mal eine juristische Frage:

Meine Frau hat bei 1&1 ein Handy bestellt, welches aber nicht ihren Erwartungen entsprochen hat, weshalb sie es wieder zurückgeschickt hat. Danach kam ein Brief, in dem 1&1 die Rücknahme des Handies mit der Begründung ablehnt, es sei nicht mehr originalverpackt. Das stimmt natürlich, denn um eine Ware zu prüfen, packt man sie für gewöhnlich aus Mit den Augen rollen , aber die Frage ist, ob das ein Grund ist, die Rücknahme zu verweigern.

Für Hilfe bin ich dankbar!
_________________
Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
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In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer;
Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
Victor Hugo
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pariparo
Bright & HyperAtheist



Anmeldungsdatum: 22.06.2007
Beiträge: 2378
Wohnort: Berlin

Beitrag(#833001) Verfasst am: 05.10.2007, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

karton beschädigt??
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Glaubst du noch oder denkst du schon?
Ich bin selbst gegenüber allen bekannten Religionen Dissident, und ich hoffe, dass jede Art religiöser Gläubigkeit ausstirbt. (B.Russell)

muede
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#833003) Verfasst am: 05.10.2007, 13:20    Titel: Re: Juristische Frage Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Habe mal eine juristische Frage:

Meine Frau hat bei 1&1 ein Handy bestellt, welches aber nicht ihren Erwartungen entsprochen hat, weshalb sie es wieder zurückgeschickt hat. Danach kam ein Brief, in dem 1&1 die Rücknahme des Handies mit der Begründung ablehnt, es sei nicht mehr originalverpackt. Das stimmt natürlich, denn um eine Ware zu prüfen, packt man sie für gewöhnlich aus Mit den Augen rollen , aber die Frage ist, ob das ein Grund ist, die Rücknahme zu verweigern.

Für Hilfe bin ich dankbar!

Afaik ist der Käufer sogar verpflichtet, die Ware zu prüfen (ich weiß nicht wo es steht). Ich hab' das mal bei einem technischen Gerät im Dicounter durchexerziert, war sehr amüsant. Außerdem muss der Käufer auch die Ware prüfen dürfen, alles andere wäre mE unbillig.
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#833004) Verfasst am: 05.10.2007, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

pariparo hat folgendes geschrieben:
karton beschädigt??

Welchen meinst Du? Den mit dem das Handy kam, oder mit sie es zrückgeschickt hat?
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Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#833007) Verfasst am: 05.10.2007, 13:22    Titel: Re: Juristische Frage Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Habe mal eine juristische Frage:

Meine Frau hat bei 1&1 ein Handy bestellt, welches aber nicht ihren Erwartungen entsprochen hat, weshalb sie es wieder zurückgeschickt hat. Danach kam ein Brief, in dem 1&1 die Rücknahme des Handies mit der Begründung ablehnt, es sei nicht mehr originalverpackt. Das stimmt natürlich, denn um eine Ware zu prüfen, packt man sie für gewöhnlich aus Mit den Augen rollen , aber die Frage ist, ob das ein Grund ist, die Rücknahme zu verweigern.

Für Hilfe bin ich dankbar!

Afaik ist der Käufer sogar verpflichtet, die Ware zu prüfen (ich weiß nicht wo es steht). Ich hab' das mal bei einem technischen Gerät im Dicounter durchexerziert, war sehr amüsant. Außerdem muss der Käufer auch die Ware prüfen dürfen, alles andere wäre mE unbillig.

Sicher. entspräche eigentlich dem gesunden Menschenverstand. Frage ist dann aber, ob es ein Rückgaberecht gibt, für Ware, die einfach nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht???
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#833008) Verfasst am: 05.10.2007, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hilft das
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„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#833010) Verfasst am: 05.10.2007, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Anwalt XY hat folgendes geschrieben:
Eine Verpflichtung zum Aufbewahren der Originalverpackung gibt es nicht; eine solche Verpflichtung kann auch nicht im Wege von Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet werden.

Das zum Thema Originalverpackung. Sehr gut. Aber was ist damit:
Pfaffi hat folgendes geschrieben:
Frage ist dann aber, ob es ein Rückgaberecht gibt, für Ware, die einfach nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht???

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Alchemist
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Beiträge: 27897
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Beitrag(#833014) Verfasst am: 05.10.2007, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Man hat doch kein Recht auf Rücknahme der Ware, wenn sie einem nicht gefällt. Außer der Händler sagt dieses Recht explizit zu.

Außer bei Internetverträgen, bei denen es ein Widerrufsrecht gibt.

Oder irre ich mich da?


P.S. Pfaffi, es heißt übrigens Handys nicht Handies
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#833017) Verfasst am: 05.10.2007, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Man hat doch kein Recht auf Rücknahme der Ware, wenn sie einem nicht gefällt. Außer der Händler sagt dieses Recht explizit zu.

Außer bei Internetverträgen, bei denen es ein Widerrufsrecht gibt.

Oder irre ich mich da?


P.S. Pfaffi, es heißt übrigens Handys nicht Handies

Genau das ist die Frage.

Bzw könnte man sich vielleicht dadurch aus der Affäre ziehen, daß die Begründung der fehlenden Originalverpackung juristisch nicht haltbar ist? Gäbe es kein allgemeines Rückgaberecht, würden die sich doch darau berufen und nicht auf die Verpackung, oder?
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#833019) Verfasst am: 05.10.2007, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:

P.S. Pfaffi, es heißt übrigens Handys nicht Handies

Grazie, ich verneige mich in Ehrfurcht. zwinkern Ist eigentlich auch kein englisches Wort...
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#833028) Verfasst am: 05.10.2007, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hier etwas expliziter
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#833029) Verfasst am: 05.10.2007, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Man hat doch kein Recht auf Rücknahme der Ware, wenn sie einem nicht gefällt. Außer der Händler sagt dieses Recht explizit zu.

Außer bei Internetverträgen, bei denen es ein Widerrufsrecht gibt.

Oder irre ich mich da?


P.S. Pfaffi, es heißt übrigens Handys nicht Handies

Genau das ist die Frage.

Bzw könnte man sich vielleicht dadurch aus der Affäre ziehen, daß die Begründung der fehlenden Originalverpackung juristisch nicht haltbar ist? Gäbe es kein allgemeines Rückgaberecht, würden die sich doch darau berufen und nicht auf die Verpackung, oder?


Ich habe das Gefühl, dass sich bei dem Rückgaberecht um eine urban legend handelt, die aus den Köpfen der Leute nicht herauszubekommen ist. Vielleicht geht es den Typen bei 1&1 genauso.
Wurde das Handy denn in einer Filliale gekauft?
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pariparo
Bright & HyperAtheist



Anmeldungsdatum: 22.06.2007
Beiträge: 2378
Wohnort: Berlin

Beitrag(#833030) Verfasst am: 05.10.2007, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Anwalt XY hat folgendes geschrieben:
Eine Verpflichtung zum Aufbewahren der Originalverpackung gibt es nicht; eine solche Verpflichtung kann auch nicht im Wege von Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet werden.



das bezieht sich m.e. auf den garantiefall. hier handelt es sich jedoch um neuware die einem wiederverkauf zugeführt werden soll. und die übliche handy-verpackung gehört nun mal dazu. der verkäufer kann ja schlecht 'ne neue basteln.
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muede
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#833033) Verfasst am: 05.10.2007, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist noch ein link dazu:
http://www.internetrecht-rostock.de/rueckgabe-originalverpackung.htm
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#833034) Verfasst am: 05.10.2007, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist bei den Providern Usus, die Rücksendung wegen fehlender oder beschädigter Originalverpackung zurückzuweisen. (Es kann durchaus vorkommen, dass die "Beschädigungen" die [angebl.] auftreten, nur mit dem Mikroskop zu erkennen sind ...).

Ein Recht auf eine Inaugenscheinnahme der Ware besteht natürlich. Nur muss theoretisch eben die Verpackung tatsächlich unbeschädigt sein.

Afaik verhält es sich so: der Händler muss trotz fehlender oder beschädigter Verpackung die Ware zurücknehmen. Er kann allerdings einen Abzug geltend machen, da eine Neuverpackung nötig ist (und *ganz* so billig, wie man glauben mag, ist das auch nicht ... verpackt wird in dem Metier nur per Hand)

Aber selbstverständlich versuchen die Händler ersteinmal, den Kunden dazu zu bewegen, die Waren dennoch anzunehmen ("Versuchen kann man's ja mal ...")

Mein Tipp als Jemand, der eine ganze Weile für die Logistikabteilung eines namhaften Netzbetreibers im Handybereich gearbeitet hat: Schick das Ding wieder hin, werde im Begleitschreiben ruhig *etwas* ruppiger, drohe mit Anwalt & co. Wenn du im System als "eskalierender Kunde" geführt wirst, dann ist alles gleich viel einfacher ... zwinkern
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Holly Blue
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 2684

Beitrag(#833038) Verfasst am: 05.10.2007, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist mal genau das selbe passiert. Mir wurde die Rücknahme auch verweigert, da die Originalverpackung beschädigt, sprich: geöffnet, wurde. Das war ein Riesentrara und der Verkäufer von Eplus hat mich ordentlich beschimpft, so dass ich mich an seinen Vorgesetzten wenden musste...

Am Ende wurde das Handy allerdings zurückgenommen.
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#833040) Verfasst am: 05.10.2007, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Holly Blue hat folgendes geschrieben:
Mir ist mal genau das selbe passiert. Mir wurde die Rücknahme auch verweigert, da die Originalverpackung beschädigt, sprich: geöffnet, wurde. Das war ein Riesentrara und der Verkäufer von Eplus hat mich ordentlich beschimpft, so dass ich mich an seinen Vorgesetzten wenden musste...

Am Ende wurde das Handy allerdings zurückgenommen.


Ist Packung geöffnet für manche Leute gleichgesetzt mit beschädigt?
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#833043) Verfasst am: 05.10.2007, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Holly Blue hat folgendes geschrieben:
Mir ist mal genau das selbe passiert. Mir wurde die Rücknahme auch verweigert, da die Originalverpackung beschädigt, sprich: geöffnet, wurde. Das war ein Riesentrara und der Verkäufer von Eplus hat mich ordentlich beschimpft, so dass ich mich an seinen Vorgesetzten wenden musste...

Am Ende wurde das Handy allerdings zurückgenommen.


Ist Packung geöffnet für manche Leute gleichgesetzt mit beschädigt?
Ich sagte ja: "Versuchen kann man's ja mal".
Erstmal alles ablehnen.
Wenn sich 75% der Kunden dann ihre Rücksendung doch annehmen, lohnt sich's schon. bei den restlichen 25% akzeptiert man dann die berechtigte Rücksendung doch, wenn sie weiter Stunk machen. Schulterzucken
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Lamarck
Radikaler Konstruktivist



Anmeldungsdatum: 28.03.2004
Beiträge: 2148
Wohnort: Frankfurt am Main

Beitrag(#833050) Verfasst am: 05.10.2007, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

das sollte wohl genügen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/96983




Cheers,

Lamarck
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„Nothing in Biology makes sense, except in the light of evolution.” (Theodosius Dobzhansky)

„If you can’t stand algebra, keep out of evolutionary biology.” (John Maynard Smith)

„Computers are to biology what mathematics is to physics.” (Harold Morowitz)
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jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#833052) Verfasst am: 05.10.2007, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Lamarck hat folgendes geschrieben:
Hi,

das sollte wohl genügen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/96983
Cheers,

Lamarck

Da kann man doch direkt mal über eine Anzeige wegen Betrugsversuchs oder Nötigung nachdenken.
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Holly Blue
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 2684

Beitrag(#833291) Verfasst am: 05.10.2007, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Holly Blue hat folgendes geschrieben:
Mir ist mal genau das selbe passiert. Mir wurde die Rücknahme auch verweigert, da die Originalverpackung beschädigt, sprich: geöffnet, wurde. Das war ein Riesentrara und der Verkäufer von Eplus hat mich ordentlich beschimpft, so dass ich mich an seinen Vorgesetzten wenden musste...

Am Ende wurde das Handy allerdings zurückgenommen.


Ist Packung geöffnet für manche Leute gleichgesetzt mit beschädigt?


Ja, der nette Eplus-Mitarbeiter regte sich fürchterlich drüber auf, dass ich die Verpackung geöffnet habe, da die bei Handys scheinbar mit so nem Siegel versehen sind. Noc kennt sich da sicherlich besser aus. Na jedenfalls konnte ich das Ding ja nicht mal aus der Verpackung nehmen, ohne das Siegel zu beschädigen. Also war in diesem Fall "Geöffnet=Beschädigt"

Aber Noc hat schon Recht - wenn man leicht aufbrausend ist (wie ich das nun mal bin), dann kommt man mit sowas meist trotzdem durch.
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#833294) Verfasst am: 05.10.2007, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Danke an alle für die Ratschläge. Daumen hoch! Werde dann wohl mal den pöhsen Kunden spielen, mal sehen, wie die reagieren.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#833316) Verfasst am: 05.10.2007, 18:48    Titel: Re: Juristische Frage Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Habe mal eine juristische Frage:

Meine Frau hat bei 1&1 ein Handy bestellt, welches aber nicht ihren Erwartungen entsprochen hat, weshalb sie es wieder zurückgeschickt hat. Danach kam ein Brief, in dem 1&1 die Rücknahme des Handies mit der Begründung ablehnt, es sei nicht mehr originalverpackt. Das stimmt natürlich, denn um eine Ware zu prüfen, packt man sie für gewöhnlich aus Mit den Augen rollen , aber die Frage ist, ob das ein Grund ist, die Rücknahme zu verweigern.

Für Hilfe bin ich dankbar!


Wo bestellt? Im Internet?
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#833317) Verfasst am: 05.10.2007, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Man hat doch kein Recht auf Rücknahme der Ware, wenn sie einem nicht gefällt. Außer der Händler sagt dieses Recht explizit zu.

Außer bei Internetverträgen, bei denen es ein Widerrufsrecht gibt.

Oder irre ich mich da?


P.S. Pfaffi, es heißt übrigens Handys nicht Handies


Nur bei Fernabsatzverträgen, richtig, außerdem noch bei Haustürgeschäften.
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
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Beitrag(#833319) Verfasst am: 05.10.2007, 18:50    Titel: Re: Juristische Frage Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Habe mal eine juristische Frage:

Meine Frau hat bei 1&1 ein Handy bestellt, welches aber nicht ihren Erwartungen entsprochen hat, weshalb sie es wieder zurückgeschickt hat. Danach kam ein Brief, in dem 1&1 die Rücknahme des Handies mit der Begründung ablehnt, es sei nicht mehr originalverpackt. Das stimmt natürlich, denn um eine Ware zu prüfen, packt man sie für gewöhnlich aus Mit den Augen rollen , aber die Frage ist, ob das ein Grund ist, die Rücknahme zu verweigern.

Für Hilfe bin ich dankbar!


Wo bestellt? Im Internet?

Ja.
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Jonas Gaiser
Leseratte, Bücherwurm



Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 164
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#838505) Verfasst am: 13.10.2007, 01:46    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie schaut's?
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
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Beitrag(#838531) Verfasst am: 13.10.2007, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Jonas Gaiser hat folgendes geschrieben:
Und wie schaut's?

Habe einen netten Brief geschrieben und das Handy wieder zurückgeschickt. Ist jetzt ne Woche her, habe noch nix gehört. Werde berichten, sobald sich was tut. zwinkern
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Beitrag(#850946) Verfasst am: 01.11.2007, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Also mal in Kurzform die weitere Geschichte:

1&1 hat den Empfang des Handys bestätigt, und mitgeteilt, daß sie es aufbewahren und es zu Abholung dort bereit liegt, es wird aber trotzdem berechnet. Habe daraufhin den Verbraucherschutz eingeschaltet, die haben sich direkt mit 1&1 in Verbindung gesetzt. Jetzt bekommen wir das Geld fürs Handy zurück. Sehr glücklich Warum nicht gleich so. Glauben die im Ernst, mit einem solchen "Service" können sie Neukunden über die Mindestvertragslaufzeit hinaus halten?? Mit den Augen rollen
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