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Passwort oder Gefängnis

 
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Frank
registrierter User



Anmeldungsdatum: 31.07.2003
Beiträge: 6643

Beitrag(#835186) Verfasst am: 08.10.2007, 15:40    Titel: Passwort oder Gefängnis Antworten mit Zitat

Heise Online hat folgendes geschrieben:

Seit vergangener Woche gilt in Großbritannien Teil Drei des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA). Strafverfolgungsbehörden können damit die Herausgabe von Passwörtern und Krypto-Schlüsseln unter Androhung von bis zu fünfjährigen Haftstrafen erzwingen.

Bereits seit dem Jahr 2000 wurde über das Gesetz kontrovers diskutiert, jetzt wurde es schließlich umgesetzt. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Festplattenverschlüsselung war dies aus Sicht der britischen Regierung notwendig, um Ermittlungen zu vereinfachen und Verdächtige dazu zu zwingen, Schlüssel oder Passwörter für verschlüsselte Daten auf beschlagnahmten Computern herauszugeben.


Mal sehen, wann unser Schäuble diese Forderung stellt.
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#835188) Verfasst am: 08.10.2007, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Oha, ich hoffe, dass es in D nicht soweit kommt.
_________________
„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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DeHerg
nun schon länger Ranglos



Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#835201) Verfasst am: 08.10.2007, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

auch das lassen die Briten sich gefallen?
kein wiederstand..nichts?
also dort hätte ich irgendwie mehr erwartet. Traurig


ich kann schäuble jetzt schon hören:"habt euch nicht so in England haben die das auch"(analog zum Fingerabdruck im Ausweis in Spanien)
_________________
Haare spalten ist was für Grobmotoriker

"Leistung muss sich wieder lohnen"<--purer Sozialismus
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Holly Blue
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 2684

Beitrag(#835240) Verfasst am: 08.10.2007, 16:52    Titel: Re: Passwort oder Gefängnis Antworten mit Zitat

Frank hat folgendes geschrieben:
Heise Online hat folgendes geschrieben:

Seit vergangener Woche gilt in Großbritannien Teil Drei des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA). Strafverfolgungsbehörden können damit die Herausgabe von Passwörtern und Krypto-Schlüsseln unter Androhung von bis zu fünfjährigen Haftstrafen erzwingen.

Bereits seit dem Jahr 2000 wurde über das Gesetz kontrovers diskutiert, jetzt wurde es schließlich umgesetzt. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Festplattenverschlüsselung war dies aus Sicht der britischen Regierung notwendig, um Ermittlungen zu vereinfachen und Verdächtige dazu zu zwingen, Schlüssel oder Passwörter für verschlüsselte Daten auf beschlagnahmten Computern herauszugeben.


Mal sehen, wann unser Schäuble diese Forderung stellt.


Hmm, was aber, wenn ich mein Passwort jetzt vergesse? Passwörter darf man ja nirgends aufschreiben und man kann mich ja nicht einsperren, weil mein Gedächtnis mit der Zeit nachlässt... Pfeifen
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Sri YUKTEREZ
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.01.2007
Beiträge: 223

Beitrag(#835242) Verfasst am: 08.10.2007, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Schlimm ist´s, wenn man ernsthaft sein Passwort vergessen hat und deshalb nach Guantanamo muß (8
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Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#835253) Verfasst am: 08.10.2007, 17:10    Titel: Re: Passwort oder Gefängnis Antworten mit Zitat

Holly Blue hat folgendes geschrieben:
Frank hat folgendes geschrieben:
Heise Online hat folgendes geschrieben:

Seit vergangener Woche gilt in Großbritannien Teil Drei des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA). Strafverfolgungsbehörden können damit die Herausgabe von Passwörtern und Krypto-Schlüsseln unter Androhung von bis zu fünfjährigen Haftstrafen erzwingen.

Bereits seit dem Jahr 2000 wurde über das Gesetz kontrovers diskutiert, jetzt wurde es schließlich umgesetzt. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Festplattenverschlüsselung war dies aus Sicht der britischen Regierung notwendig, um Ermittlungen zu vereinfachen und Verdächtige dazu zu zwingen, Schlüssel oder Passwörter für verschlüsselte Daten auf beschlagnahmten Computern herauszugeben.


Mal sehen, wann unser Schäuble diese Forderung stellt.


Hmm, was aber, wenn ich mein Passwort jetzt vergesse? Passwörter darf man ja nirgends aufschreiben und man kann mich ja nicht einsperren, weil mein Gedächtnis mit der Zeit nachlässt... Pfeifen

Oder der Schlüssel befindet sich auf einem Memorystick, den man in Panik mit einem Hammer pulverisiert hat ...

schwachsinniges Gesetz, einen Schlüssel einzufordern, der nicht mehr existiert.

Aber wahrscheinlich geht es hier um die Einrichtung von sog. Backdoors, um solche "Verluste" künftig auszuschließen.

Und wer ein sicheres Tool programmiert, wandert nach Kuba ...
oder bekommt eine Festanstellung beim "MI6".
_________________
Leben kann tödlich sein
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Stefan
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#835411) Verfasst am: 08.10.2007, 20:52    Titel: Re: Passwort oder Gefängnis Antworten mit Zitat

Frank hat folgendes geschrieben:
Heise Online hat folgendes geschrieben:

Seit vergangener Woche gilt in Großbritannien Teil Drei des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA). Strafverfolgungsbehörden können damit die Herausgabe von Passwörtern und Krypto-Schlüsseln unter Androhung von bis zu fünfjährigen Haftstrafen erzwingen.

Bereits seit dem Jahr 2000 wurde über das Gesetz kontrovers diskutiert, jetzt wurde es schließlich umgesetzt. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Festplattenverschlüsselung war dies aus Sicht der britischen Regierung notwendig, um Ermittlungen zu vereinfachen und Verdächtige dazu zu zwingen, Schlüssel oder Passwörter für verschlüsselte Daten auf beschlagnahmten Computern herauszugeben.


Mal sehen, wann unser Schäuble diese Forderung stellt.


Dagegen steht ja das Recht der Verweigerung einer Aussage die einen selbst belasten würde (gibt es das in England auch?). Also müßte man nur zugeben, auf der Platte befände sich irgendetwas illegales und schon hat man eine Patt-Situation. zwinkern
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#835426) Verfasst am: 08.10.2007, 21:13    Titel: Re: Passwort oder Gefängnis Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Frank hat folgendes geschrieben:
Heise Online hat folgendes geschrieben:

Seit vergangener Woche gilt in Großbritannien Teil Drei des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA). Strafverfolgungsbehörden können damit die Herausgabe von Passwörtern und Krypto-Schlüsseln unter Androhung von bis zu fünfjährigen Haftstrafen erzwingen.

Bereits seit dem Jahr 2000 wurde über das Gesetz kontrovers diskutiert, jetzt wurde es schließlich umgesetzt. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Festplattenverschlüsselung war dies aus Sicht der britischen Regierung notwendig, um Ermittlungen zu vereinfachen und Verdächtige dazu zu zwingen, Schlüssel oder Passwörter für verschlüsselte Daten auf beschlagnahmten Computern herauszugeben.


Mal sehen, wann unser Schäuble diese Forderung stellt.


Dagegen steht ja das Recht der Verweigerung einer Aussage die einen selbst belasten würde (gibt es das in England auch?). Also müßte man nur zugeben, auf der Platte befände sich irgendetwas illegales und schon hat man eine Patt-Situation. zwinkern

Nichtmal nötig - sobald du Beschuldigter bist, musst du überhaupt nix tun, was bei der Ermittlung helfen könnte^^
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Stop believing - start thinking.
Rise up, rise up!
Live a full life, 'cause when it's over, it's done!
So rise up, rise up! Dance and scream and love

(Cursive - Rise up! Rise up!)
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#835429) Verfasst am: 08.10.2007, 21:15    Titel: Re: Passwort oder Gefängnis Antworten mit Zitat

SoWhy hat folgendes geschrieben:

Nichtmal nötig - sobald du Beschuldigter bist, musst du überhaupt nix tun, was bei der Ermittlung helfen könnte^^


Hab auch mal gelesen, dass man hier nur dann Passwörter rausgeben muss, wenn man Zeuge ist, nicht als Beschuldigter. Würde trotzdem gerne wissen, wie die mit vergessenen Passwörtern umzugehen gedenken.
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Argáiþ
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#835450) Verfasst am: 08.10.2007, 21:36    Titel: Re: Passwort oder Gefängnis Antworten mit Zitat

Holly Blue hat folgendes geschrieben:
Frank hat folgendes geschrieben:
Heise Online hat folgendes geschrieben:

Seit vergangener Woche gilt in Großbritannien Teil Drei des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA). Strafverfolgungsbehörden können damit die Herausgabe von Passwörtern und Krypto-Schlüsseln unter Androhung von bis zu fünfjährigen Haftstrafen erzwingen.

Bereits seit dem Jahr 2000 wurde über das Gesetz kontrovers diskutiert, jetzt wurde es schließlich umgesetzt. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Festplattenverschlüsselung war dies aus Sicht der britischen Regierung notwendig, um Ermittlungen zu vereinfachen und Verdächtige dazu zu zwingen, Schlüssel oder Passwörter für verschlüsselte Daten auf beschlagnahmten Computern herauszugeben.


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Hmm, was aber, wenn ich mein Passwort jetzt vergesse? Passwörter darf man ja nirgends aufschreiben und man kann mich ja nicht einsperren, weil mein Gedächtnis mit der Zeit nachlässt... Pfeifen


Dann werden sie dich schnappen, einsperren und beschwäbeln, bis du gestehst! Geschockt
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#835453) Verfasst am: 08.10.2007, 21:39    Titel: Re: Passwort oder Gefängnis Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:


Hab auch mal gelesen, dass man hier nur dann Passwörter rausgeben muss, wenn man Zeuge ist, nicht als Beschuldigter.


Nicht mal dann. Ich glaube es gereicht, wenn man Familienangehörige belasten würde, auch zu einer Verweigerung.
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Greasel
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1055

Beitrag(#835593) Verfasst am: 08.10.2007, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Für die angesprochene Problematik gibt es zwei Lösungen:

1. Plausible deniability

Man versteckt einfach einen stark verschlüsselten Dateicontainer, nennen wir ihn x innerhalb des Zufallszahlenleerraumes einer Verschlüsselten Datei oder Partition y. Nun packen wir in y irgendwelche Pseudogeheimnisse. Ein paar Pornos, falsche Passwörter und ein paar Textpassagen aus "Mein Kampf" beispielsweise. Die wirklich wichtigen Daten packen wir in x. Nun werden erst x und dann y verschlüsselt. Wenn jetzt die Festplatten beschlagnahmt werden zieren wir uns am Anfang ein bisschen und rücken dann, nachdem der böse Cop mächtig Gedroht hat, das Passwort für X raus. Die Cops finden dann ein paar pornos und anderen irrelevanten Kram und es gibt nicht mal mehr Indizien dafür, dass da noch mehr sein könnte. Das Spielchen mit dem Container im Container kann man natürlich weiter treiben ähnlich dieser Russenpüppchen die man ineinander steckt.

2. Keyfiles

Die zu verschlüsselnde Datei wird nicht nur mit einem Passwort geschützt sondern auch mit einem oder mehreren Files beliebiger Natur (.jpg, doc, .sfs......). Zur Entschlüsselung braucht man dann das PW und alle Keyfiles. Wird auch nur ein Keyfile zerstört oder verändert lässt sich die verschlüsselte Datei nicht mehr entschlüsseln.

Des Weiteren kann man natürlich auch Steganographie anwenden und seine sensiblen Dateinen in irgendweilchen unverfänglichen Trägerfiles verstecken. Sinnvoll ist es zum Beispiel immer auch die Auslagerungsdatei/Swapfile des OS zu verschlüsseln. Zum Beispiel mit "Cryptoswap Guerillia"

Gruß
[/b]
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#835680) Verfasst am: 09.10.2007, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Greasel hat folgendes geschrieben:
Für die angesprochene Problematik gibt es zwei Lösungen:

1. Plausible deniability

Man versteckt einfach einen stark verschlüsselten Dateicontainer, nennen wir ihn x innerhalb des Zufallszahlenleerraumes einer Verschlüsselten Datei oder Partition y. Nun packen wir in y irgendwelche Pseudogeheimnisse. Ein paar Pornos, falsche Passwörter und ein paar Textpassagen aus "Mein Kampf" beispielsweise. Die wirklich wichtigen Daten packen wir in x. Nun werden erst x und dann y verschlüsselt. Wenn jetzt die Festplatten beschlagnahmt werden zieren wir uns am Anfang ein bisschen und rücken dann, nachdem der böse Cop mächtig Gedroht hat, das Passwort für X raus. Die Cops finden dann ein paar pornos und anderen irrelevanten Kram und es gibt nicht mal mehr Indizien dafür, dass da noch mehr sein könnte. Das Spielchen mit dem Container im Container kann man natürlich weiter treiben ähnlich dieser Russenpüppchen die man ineinander steckt.


Klingt interessant, wird dieses Verfahren von TrueCrypt unterstützt, oder brauch ich da ne neue Software?
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Greasel
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1055

Beitrag(#835740) Verfasst am: 09.10.2007, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Jap tut es.

Einfach den Truecrypt Creation Wizzard aufrufen....ist quasi selbsterklärend. Wobei ich mich auf Version 4.3 beziehe.
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#835799) Verfasst am: 09.10.2007, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis Smilie
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Ragmaanir
Fieser Necessitator



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 833
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#835848) Verfasst am: 09.10.2007, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.verstecken.net/tutorials/truecrypt.htm
_________________
Dieser Post enthält die unumstößliche, objektive Wahrheit.
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Querdenker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#835855) Verfasst am: 09.10.2007, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Greasel hat folgendes geschrieben:
Für die angesprochene Problematik gibt es zwei Lösungen:

1. Plausible deniability

Man versteckt einfach einen stark verschlüsselten Dateicontainer, nennen wir ihn x innerhalb des Zufallszahlenleerraumes einer Verschlüsselten Datei oder Partition y. Nun packen wir in y irgendwelche Pseudogeheimnisse. Ein paar Pornos, falsche Passwörter und ein paar Textpassagen aus "Mein Kampf" beispielsweise. Die wirklich wichtigen Daten packen wir in x. Nun werden erst x und dann y verschlüsselt. Wenn jetzt die Festplatten beschlagnahmt werden zieren wir uns am Anfang ein bisschen und rücken dann, nachdem der böse Cop mächtig Gedroht hat, das Passwort für X raus. Die Cops finden dann ein paar pornos und anderen irrelevanten Kram und es gibt nicht mal mehr Indizien dafür, dass da noch mehr sein könnte. Das Spielchen mit dem Container im Container kann man natürlich weiter treiben ähnlich dieser Russenpüppchen die man ineinander steckt.


Solange Rechtsstaatliche Prinzipien gelten, ist das auch eine feine Sache, da man DIR beweisen muss, das da noch was ist.

Wenn Dein Gegenüber jedoch ein Spinner ist, der selbst vor Folter nicht zurückschreckt, dann hast Du ein Problem: Wie willst Du beweisen, das es keinen (einzelnen oder mehrere) Versteckten Container gibt. zwinkern

Jede Medallie hat auch eine zweite Seite. Cool
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Greasel
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1055

Beitrag(#835900) Verfasst am: 09.10.2007, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Da hast du recht. Deswegen kombiniert man ja auch immer verschiedene Techniken. Und ein Keyfile z.B. ist schnell unbrauchbar gemacht und zwar unwiederherstellbar. Abgesehen davon ist es auch extrem resourcefressend wenn ein Regime quasi paranoid immer in alle Richtungen vermuten muss, gänzlich ohne Indizien.

Gruß
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