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Kinderfreies Restaurant
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astarte
Foren-Admin
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#838265) Verfasst am: 12.10.2007, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
astarte007 hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Dürfte der Wirt denn auch damit werben oder ein Schild vorne am Eingang hinhängen, dass sein Lokal "ausländer-homolesbitrans-frei" sei? Ist ja sein Lokal; Privateigentum, Privatgelände - da kann er machen, was er will. Oder?

Schön blöd wäre er ja, diese Gruppen haben teilweise gut Kohle. Der Ausländerbegriff der Neonazis ist ja ein eingeschränkter, wenn mein Mann mit seinen Kollegen essen geht (nicht in Kraiburg, aber egal) sind mindestens fünf Nationalitäten vertreten die eine schönen Umsatz garantieren.

Ob er blöd wäre, ist aber nicht die Frage. Es gibt blöde Leute, das ist nun mal so. Dürfen diese blöden Leute (rein rechtlich gesehen) offen diskriminieren ("ausländerfreie Zone"), weil ihre Kneipe ihre Kneipe bzw. ihr Laden ihr Laden ist und da niemand was rein zu reden hat? Das ist die Frage.


Er darf und bald darf er zumachen, weil die Doppelverdiener Homopaare und die Gebildeten Gutverdiener und die mit den Ausländischen Kunden, Freunden, Kollegen, und viele andere wegbleiben.
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Torsten
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 3456

Beitrag(#838266) Verfasst am: 12.10.2007, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

astarte007 hat folgendes geschrieben:
Er darf und bald darf er zumachen, weil die Doppelverdiener Homopaare und die Gebildeten Gutverdiener und die mit den Ausländischen Kunden, Freunden, Kollegen, und viele andere wegbleiben.


Nur die mit den Kindern sind eh eine aussterbende Spezies und somit wirtschaftlich eher uninteressant.
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#838268) Verfasst am: 12.10.2007, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

astarte007 hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Ob er blöd wäre, ist aber nicht die Frage. Es gibt blöde Leute, das ist nun mal so. Dürfen diese blöden Leute (rein rechtlich gesehen) offen diskriminieren ("ausländerfreie Zone"), weil ihre Kneipe ihre Kneipe bzw. ihr Laden ihr Laden ist und da niemand was rein zu reden hat? Das ist die Frage.

Er darf und bald darf er zumachen, weil die Doppelverdiener Homopaare und die Gebildeten Gutverdiener und die mit den Ausländischen Kunden, Freunden, Kollegen, und viele andere wegbleiben.

Kommt vielleicht auf die Gegend an. Was, wenn in dieser hypothetischen Gegend alle Kneipen- und Ladenbesitzer sich zusammentun mit der "ausländerfreien Zone"?


Zuletzt bearbeitet von AgentProvocateur am 12.10.2007, 19:45, insgesamt einmal bearbeitet
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Torsten
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 3456

Beitrag(#838269) Verfasst am: 12.10.2007, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ups, ähm, argumentiere ich jetzt Eva?

*bitte sagt nein*
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#838278) Verfasst am: 12.10.2007, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#838291) Verfasst am: 12.10.2007, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Gaststättenkonzession hat folgendes geschrieben:
Eine Gaststättenkonzession ist zu versagen, ohne dass die Erlaubnisbehörde ein Ermessen hat, wenn: [...] die Gaststätte in Ansehung ihrer Lage oder ihrer Verwendung dem öffentlichen Interesse widerspricht, [...]

Das ist halt ein Gummiparagraph. "Öffentliches Interesse" - ein solches könnte es eben durchaus sein, eine allzu offensichtliche Diskriminierung zu vermeiden. Außerdem hat die Behörde zusätzlich auch ein Ermessen und wie weit das geht und was das beinhaltet weiß ich nicht.


Ein 24 Stunden Swinger Club, neben dem Kindergarten, von allen Seiten einsehbar, wäre vielleicht ein Beispiel.

Reza hat folgendes geschrieben:
Und Beeilung beim Grundgesetz, wer weiß wie lange es noch gilt.

Frage [/quote]
Dazu fällt dir nichts ein aus jüngster Zeit?

Na Hauptsache es wird keiner diskriminiert, in einer privaten Kneipe. Auf die bürgerlichen Freiheiten, da pfeiffen wir doch gerne und freiwillig!
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#838321) Verfasst am: 12.10.2007, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Queen of Las Vegas hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
... Und von denen sind alle so vernünftig, dass sie dann - wenn das Kind keine Lust mehr hat, die Bauklötze nicht mehr spannend sind etc. - das Lokal mit den Kindern verlassen, weil sie der Meinung sind, dass andere nicht unter ihrer mangelnden Organisation leiden müssen. Dann werden die Kinder halt zu Omi oder zur Nachbarin gebracht und die Eltern kommen zurück.


Was aber wohl auch heisst dass es unvernünftige gibt sonst würde keiner auf die Idee kommen Kinder ausdrücklich auszuschließen.
Kinderfreundlichkeit bedeutet nunmal nicht dass man sein privates Kinderglück jederzeit mit jedem beliebigen Umfeld teilen kann.


Na, von alleine wird kein Gastwirt oder kein anderer Dienstleister auf die Idee kommen, so etwas zu machen wie unser Freund hier, der Stein des Anstosses ist. Da wird ein Bedarf sein, auf Grund verschiedenster Erfahrungen (habe ich auch gemacht und deshalb wähle ich meine Freizeitaktivitäten auch nicht unbedingt nach der Nähe von Kindern aus.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass diejenigen die Kinder haben, die am besten mit ihrer Umwelt klar kommen, die kein großes Gezicke machen. Letztens ein ca. Vierjähriger im Restaurant, der völlig unkontrolliert plötzlich anfing zu kreischen und das ganze Lokal aufzumischen. Die Mutter stand auf (die Familie saß recht nah bei der Tür), packte sich den kleinen und sagte ihm, dass er doch solange draußen warten möge, bis er sich wieder eingekriegt hat. Sprachs, stand auf, setzte den Kleinen vor der Tür ab und ging wieder an ihren Tisch. Fünf Minuten später kam ein zivilisierter Zwockel zurück, setzte sich an den Tisch und konnte sich mit einem Mal ruhig verhalten. Getue hat niemand drum gemacht.
_________________
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Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#838330) Verfasst am: 12.10.2007, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Gaststättenkonzession hat folgendes geschrieben:
Eine Gaststättenkonzession ist zu versagen, ohne dass die Erlaubnisbehörde ein Ermessen hat, wenn: [...] die Gaststätte in Ansehung ihrer Lage oder ihrer Verwendung dem öffentlichen Interesse widerspricht, [...]

Das ist halt ein Gummiparagraph. "Öffentliches Interesse" - ein solches könnte es eben durchaus sein, eine allzu offensichtliche Diskriminierung zu vermeiden. Außerdem hat die Behörde zusätzlich auch ein Ermessen und wie weit das geht und was das beinhaltet weiß ich nicht.

Ein 24 Stunden Swinger Club, neben dem Kindergarten, von allen Seiten einsehbar, wäre vielleicht ein Beispiel.

Oder eine Kneipe mit einem "ausländerfreie Zone"-Aufkleber.

Reza hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Reza hat folgendes geschrieben:
Und Beeilung beim Grundgesetz, wer weiß wie lange es noch gilt.

Frage

Dazu fällt dir nichts ein aus jüngster Zeit?

Na Hauptsache es wird keiner diskriminiert, in einer privaten Kneipe. Auf die bürgerlichen Freiheiten, da pfeiffen wir doch gerne und freiwillig!

1. Gedanken lesen kann ich noch nicht. Ich gebe mir zwar Mühe, es klappt aber noch nicht so gut.
2. Das alte "es gibt Schlimmeres"-Argument also. "Die armen Negerkinder in Afrika verhungern und wir reden hier über Diskriminierung!".

Du möchtest nur, dass ich Dir recht gebe in Deiner Behauptung, dass, wie ein Wirt sich in seiner Kneipe aufführt, seine absolute Privatsache sei und er da nach Belieben diskriminieren darf, wie immer er lustig ist. Tue ich aber nicht. Ist nicht so.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#838341) Verfasst am: 12.10.2007, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Gaststättenkonzession hat folgendes geschrieben:
Eine Gaststättenkonzession ist zu versagen, ohne dass die Erlaubnisbehörde ein Ermessen hat, wenn: [...] die Gaststätte in Ansehung ihrer Lage oder ihrer Verwendung dem öffentlichen Interesse widerspricht, [...]

Das ist halt ein Gummiparagraph. "Öffentliches Interesse" - ein solches könnte es eben durchaus sein, eine allzu offensichtliche Diskriminierung zu vermeiden. Außerdem hat die Behörde zusätzlich auch ein Ermessen und wie weit das geht und was das beinhaltet weiß ich nicht.

Ein 24 Stunden Swinger Club, neben dem Kindergarten, von allen Seiten einsehbar, wäre vielleicht ein Beispiel.

Oder eine Kneipe mit einem "ausländerfreie Zone"-Aufkleber.

Reza hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Reza hat folgendes geschrieben:
Und Beeilung beim Grundgesetz, wer weiß wie lange es noch gilt.

Frage

Dazu fällt dir nichts ein aus jüngster Zeit?

Na Hauptsache es wird keiner diskriminiert, in einer privaten Kneipe. Auf die bürgerlichen Freiheiten, da pfeiffen wir doch gerne und freiwillig!

1. Gedanken lesen kann ich noch nicht. Ich gebe mir zwar Mühe, es klappt aber noch nicht so gut.
2. Das alte "es gibt Schlimmeres"-Argument also. "Die armen Negerkinder in Afrika verhungern und wir reden hier über Diskriminierung!".


Also darum geht es bestimmt nicht, Nachrichten mitkriegen würde eigentlich reichen, und ich rede von Deutschland nicht von irgendwo.

Aber vielleicht geht es hier ja vorwiegend um Glaubensfragen und nicht um Politik oder juristische Fragen.

Ich selber beziehe Freigeistigkeit auf mehr als Religion.

Zitat:
Du möchtest nur, dass ich Dir recht gebe in Deiner Behauptung, dass, wie ein Wirt sich in seiner Kneipe aufführt, seine absolute Privatsache sei und er da nach Belieben diskriminieren darf, wie immer er lustig ist. Tue ich aber nicht. Ist nicht so.


Es steht dir frei, deinen Glauben darüber wie es ist zu äußern, auch noch zigmal, das ist mir egal.

Nur deswegen ist es noch lange nicht so.

Du solltest bei einem Juristen deines Vertrauens nachfragen, wenn dir dein purer Glaube nicht ausreicht.
Wenn doch, ja nun........
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#838359) Verfasst am: 12.10.2007, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Reza hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Reza hat folgendes geschrieben:
Und Beeilung beim Grundgesetz, wer weiß wie lange es noch gilt.

Frage

Dazu fällt dir nichts ein aus jüngster Zeit?

Na Hauptsache es wird keiner diskriminiert, in einer privaten Kneipe. Auf die bürgerlichen Freiheiten, da pfeiffen wir doch gerne und freiwillig!

1. Gedanken lesen kann ich noch nicht. Ich gebe mir zwar Mühe, es klappt aber noch nicht so gut.
2. Das alte "es gibt Schlimmeres"-Argument also. "Die armen Negerkinder in Afrika verhungern und wir reden hier über Diskriminierung!".

Also darum geht es bestimmt nicht, Nachrichten mitkriegen würde eigentlich reichen, und ich rede von Deutschland nicht von irgendwo.

Also, wenn Du wirklich denkst, ich könnte aus dem dürren Satz "Und Beeilung beim Grundgesetz, wer weiß wie lange es noch gilt." tatsächlich herauslesen, was Du damit eigentlich meinst, dann weiß ich auch nicht. Der Satz erlaubt vielfältigste Interpretationen, auch wenn der Sager vielleicht meinen sollte, es sei völlig klar, was er meint. Ist aber nur für ihn so.

Reza hat folgendes geschrieben:
Aber vielleicht geht es hier ja vorwiegend um Glaubensfragen und nicht um Politik oder juristische Fragen.

Ich selber beziehe Freigeistigkeit auf mehr als Religion.

Ich kann immer noch keine Gedanken lesen, daher bleiben mir auch diese dürren Wortfetzen unergründlich.

Reza hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Du möchtest nur, dass ich Dir recht gebe in Deiner Behauptung, dass, wie ein Wirt sich in seiner Kneipe aufführt, seine absolute Privatsache sei und er da nach Belieben diskriminieren darf, wie immer er lustig ist. Tue ich aber nicht. Ist nicht so.

Es steht dir frei, deinen Glauben darüber wie es ist zu äußern, auch noch zigmal, das ist mir egal.

Nur deswegen ist es noch lange nicht so.

Du solltest bei einem Juristen deines Vertrauens nachfragen, wenn dir dein purer Glaube nicht ausreicht.
Wenn doch, ja nun........

Also, wenn ich das richtig verstehe, meinst Du, einem Wirt, der einen "ausländerfreie Zone"-Aufkleber an seiner Scheibe hätte und der sich auch dementsprechend verhalten würde, dass er nämlich alle Ausländer seines Lokales verweisen würde, könnte nicht die Konzession entzogen werden? Stimmt, das glaube ich nicht.

Ergänzung noch: welche Rechtslage aber zurzeit gilt, kann uns vielleicht ein Jurist sagen, denn ich weiß es zugegebenermaßen nicht. Eine andere Frage wäre dann die, ob, wenn es da tatsächlich keine rechtlichen Mittel gegen geben sollte, es vielleicht wünschenswert wäre, solche zu schaffen.
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Miss_Wodkatonic
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 87

Beitrag(#838382) Verfasst am: 12.10.2007, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich konnte leider nicht alles lesen was geschrieben wurde, aber ich finde die Idee eines kinderfreien Restaurants einfach lächerlich.

Ich weiss nicht, wo die Meisten hier essen gehen, aber dort wo ich essen gehe, habe ich noch nie Probleme mit Kindern oder lauten Menschen gehabt.
Man kann durch Preise schon viel bewirken, einfach die Preise und das Produktangebot zielgruppenspezifisch ändern reicht aus. Natürlich ist es dem Unternehmer sein guten Recht, aber er muss auch damit rechnen, dass er einen erheblichen Imageschaden erleiden wird.
Obwohl ich kinderlos bin, würde ich niemals so ein Restaurant betreten.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#838684) Verfasst am: 13.10.2007, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Eine andere Frage wäre dann die, ob, wenn es da tatsächlich keine rechtlichen Mittel gegen geben sollte, es vielleicht wünschenswert wäre, solche zu schaffen.


Die Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaates sind dir offensichtlich nicht vertraut.
Sofern man die noch beibehalten würde, ist dir schon klar, dass man dann Skins etc. auch nicht mehr aus dem Lokal hinauskomplimentieren dürfte.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#838796) Verfasst am: 13.10.2007, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Eine andere Frage wäre dann die, ob, wenn es da tatsächlich keine rechtlichen Mittel gegen geben sollte, es vielleicht wünschenswert wäre, solche zu schaffen.

Die Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaates sind dir offensichtlich nicht vertraut.

Schulterzucken

Es geht mir um diese Aussage, dieses Argument, welches ich für falsch halte, obgleich es sich auf den ersten Blick in seiner Einfacheit plausibel anhören mag und daher wohl viele zustimmen würden:

Reza hat folgendes geschrieben:
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
Wow, was für eine Diskussion! Es ist sein Restaurant also hat er auch das Recht sich seine Klientel auszusuchen. Wem das nicht passt, der kann die Lokalität meiden. Wo ist das Problem Schulterzucken

Das frage ich mich von Anfang an.

Aber die Tendenz geht eben dahin, dass immer mehr Leute, nicht zuletzt PolitikerInnen, das was sie selber für schlecht halten, oder nicht machen, für alle anderen verboten haben wollen.

Dieses Argument, wenn es für sich bestehen kann und alleine schon zur Bewertung ausreicht, muss man logischerweise auch auf alles andere anwenden:

- es ist seine Firma, also kann er entlassen, wann und wen er will (bzw. Verträge so abschließen, wie er will)
- es ist sein Taxi, also kann er mitnehmen, wen immer er will
- es ist sein Haus, also kann er kündigen, wann und wen er will
- usw. usf.

So läuft das aber schlicht nicht. Wir leben in einer Gesellschaft miteinander und da braucht es gewisse Regeln. Obgleich das viele nicht einsehen mögen.

Reza hat folgendes geschrieben:
Sofern man die noch beibehalten würde, ist dir schon klar, dass man dann Skins etc. auch nicht mehr aus dem Lokal hinauskomplimentieren dürfte.

Nö, ich bin nicht dafür, eine Bewirtungspflicht für Gaststätten einzuführen. Ich meine nur, es sollte eine Möglichkeit geben, einer Gaststätte bei eklatantem Fehlverhalten die Konzession entziehen zu können. Und unter einem solchen dem öffentlichen Interesse widersprechenden Verhalten könnte mMn durchaus eine offensichtliche Diskriminierung (z.B. Ausweisung als "ausländerfreie Zone") fallen.

Und ich glaube solange, dass es diese Möglichkeit bereits gibt, bis Du mir das Gegenteil bewiesen hast.
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Arrivederci
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 747

Beitrag(#838807) Verfasst am: 13.10.2007, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Soeben gehört: Kürzlich soll eine ganze Schulklasse bei dem Kraiburger Wirt eingefallen sein. Die (Eltern) wollten´s offensichtlich wissen. Jetzt droht ihm ein juristisches Nachspiel, weil die lieben Eltern in unserem Paragraphendschungel fündig geworden sind... Mit den Augen rollen
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#838830) Verfasst am: 13.10.2007, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Er mobilisierte eine Hauptschulklasse und begehrte abends um 19 Uhr Einlass. Hein: „Dabei war ich schon brechend voll.“ Nun wirft der Lehrer dem Wirt einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vor.

Artikel

Na da bin ich mal gespannt, wie der Herr Lehrer eine Klage vor dem Arbeitsgericht begründen will Auf den Arm nehmen

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Und ich glaube solange, dass es diese Möglichkeit bereits gibt, bis Du mir das Gegenteil bewiesen hast.


Glaub doch was du willst, ich führe hier keine Grundsatzdiskussion, mit jemand, der nicht den Hauch eines juristischen Verständnisses hat, und der sich permanent nur wiederholt.

Von einem Agent provocateur würde ich mir dann wenigstens ein paar fundierte Argumente erwarten, und nicht nur torkelndes um die eigene Achse kreiseln.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#838837) Verfasst am: 13.10.2007, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Und ich glaube solange, dass es diese Möglichkeit bereits gibt, bis Du mir das Gegenteil bewiesen hast.


Glaub doch was du willst, ich führe hier keine Grundsatzdiskussion, mit jemand, der nicht den Hauch eines juristischen Verständnisses hat, und der sich permanent nur wiederholt.

Von einem Agent provocateur würde ich mir dann wenigstens ein paar fundierte Argumente erwarten, und nicht nur torkelndes um die eigene Achse kreiseln.

Hm, neben einer wirklich erstaunlichen Vielfalt an persönlichen Beleidigungen scheinst überhaupt kein Argument zu haben, nur der Behauptung, es sei vollkommen evident und bedürfe daher keiner weiteren Erklärung, dass jeder von Natur aus das Recht habe, mit seinem Eigentum alles zu tun, was immer er wolle, dass die Nutzung von privatem Eigentum immer exakt gleich zu setzen sei mit Privatheit (die private Wohnung zum Beispiel) und dass der Staat in dieser so proklamierten Privatheit keinerlei Einflussmöglichkeiten haben dürfe. Völlig egal, wie öffentlich dieses Eigentum genutzt werde.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#838859) Verfasst am: 13.10.2007, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
es sei vollkommen evident und bedürfe daher keiner weiteren Erklärung, dass jeder von Natur aus das Recht habe, mit seinem Eigentum alles zu tun, was immer er wolle, dass die Nutzung von privatem Eigentum immer exakt gleich zu setzen sei mit Privatheit (die private Wohnung zum Beispiel) und dass der Staat in dieser so proklamierten Privatheit keinerlei Einflussmöglichkeiten haben dürfe. Völlig egal, wie öffentlich dieses Eigentum genutzt werde.

Nichts dergleichen habe ich behauptet, und "von Natur aus" schon gar nicht.

Ich habe Gesetze gepostet, du kannst nicht einmal den Wirkungsbereich herauslesen, das ist keine Auslegungssache, und wenn du das GG mal gelesen hättest, dann wäre dir der Unterschied zwischen privat, und den Bereichen in denen der Staat Einfluss haben muss, weil es sich um Grundbedürfnisse handelt vielleicht klar.

Und wenn du mir nun frei erfundene Behauptungen unterstellst, dann ist mir das zu blöd.
Wieso es ne Beleidigung sein soll, dass du keine juristischen Kenntnisse hast, das allerdings ist mir schleierhaft.

Ich hoffe nur, du brauchst nie welche, sonst könntest du mächtig ins Staunen kommen.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#838919) Verfasst am: 13.10.2007, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Nichts dergleichen habe ich behauptet, und "von Natur aus" schon gar nicht.

Oh. Du hattest folgendem so begeistert zugestimmt und da liegt dann meine Interpretation nicht so ganz fern, meine ich:

Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
Wow, was für eine Diskussion! Es ist sein Restaurant also hat er auch das Recht sich seine Klientel auszusuchen. Wem das nicht passt, der kann die Lokalität meiden. Wo ist das Problem Schulterzucken

(Hervorhebungen von mir.)

Reza hat folgendes geschrieben:
Ich habe Gesetze gepostet, du kannst nicht einmal den Wirkungsbereich herauslesen, das ist keine Auslegungssache, und wenn du das GG mal gelesen hättest, dann wäre dir der Unterschied zwischen privat, und den Bereichen in denen der Staat Einfluss haben muss, weil es sich um Grundbedürfnisse handelt vielleicht klar.

Grundbedürfnisse. Na schön. Du scheinst ja nun diese mir abgehenden Kenntnisse zu besitzen. Also kannst Du mir sicher erklären, wieso Taxifahren demnach ein Grundbedürfnis sein soll, wobei der Staat Einfluss haben muss und Essen (Restaurant) völlig offensichtlich aus dem Grundgesetz herauslesbar kein solches Grundbedürfnis sein soll. Wenn Du mir Unwissendem auch noch die genaue Stelle im GG nennen könntest, wäre ich unheimlich dankbar, da mir ja die juristischen Fähigkeiten dazu so sehr abgehen.

Reza hat folgendes geschrieben:
Und wenn du mir nun frei erfundene Behauptungen unterstellst, dann ist mir das zu blöd.
Wieso es ne Beleidigung sein soll, dass du keine juristischen Kenntnisse hast, das allerdings ist mir schleierhaft.

Ich hoffe nur, du brauchst nie welche, sonst könntest du mächtig ins Staunen kommen.

Eine kleine Frage habe ich aber noch, da Du juristisch so gebildet zu sein scheinst: kann nun einer Gaststätte die Konzession entzogen werden, ja oder nein?
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C00KIE
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Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 2160

Beitrag(#838926) Verfasst am: 13.10.2007, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

hab mich schon erkundigt, die Konzession kann nicht entzogen werden solange der Besitzer keine Gewalt anwendet, sprich tätlich "rausschmeisst" also Hand anlegt
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tribun
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Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 495
Wohnort: Bayern

Beitrag(#838929) Verfasst am: 13.10.2007, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde das Vorgehen des Wirtes in diesem konkreten Fall zwar auch nicht gut, aber da es sich hierbei um eine Ausgrenzung aus Altersgründen wegen nachvollziehbaren Bedenken handelt (Schreien, Sachbeschädigung durch die Kinder), ist der Vorwurf der Diskriminierung in der harten Form, wie wenn es sich beispielsweise um rassistische Diskriminierung handeln würde, zumindest fraglich.

Ausgrenzung aus Altersgründen ist die Form der Ausgrenzung, die gesellschaftlich noch am ehesten akzeptiert wird, soweit sie irgendwie nachvollziehbar begründet wird. Ob das richtig ist, darüber lässt sich streiten.

Aber:
Was ist der Unterschied von diesem Beispiel zu einer Ü30-Party? Am Kopf kratzen
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C00KIE
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Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 2160

Beitrag(#838933) Verfasst am: 13.10.2007, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

das tun die aber nicht, verdammte scheiße, was soll das?
Sachbeschädigung , Herumschreien !
Das tun die nicht! Es mag Einzelfälle geben, das kannst du nicht einfach in die Gesellschaft, in der wir leben, hineininterpretieren , das dieses Gang und Gäbe wäre, und dass du deshalb Familien mit Kids aussschließen darfst, oder selektieren, je nachdem wie sie sich benehmen
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#838935) Verfasst am: 13.10.2007, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

tribun hat folgendes geschrieben:
Ich finde das Vorgehen des Wirtes in diesem konkreten Fall zwar auch nicht gut, aber da es sich hierbei um eine Ausgrenzung aus Altersgründen wegen nachvollziehbaren Bedenken handelt (Schreien, Sachbeschädigung durch die Kinder), ist der Vorwurf der Diskriminierung in der harten Form, wie wenn es sich beispielsweise um rassistische Diskriminierung handeln würde, zumindest fraglich.

Ausgrenzung aus Altersgründen ist die Form der Ausgrenzung, die gesellschaftlich noch am ehesten akzeptiert wird, soweit sie irgendwie nachvollziehbar begründet wird. Ob das richtig ist, darüber lässt sich streiten.

Aber:
Was ist der Unterschied von diesem Beispiel zu einer Ü30-Party? Am Kopf kratzen


Werden da U30 nicht zugelassen?
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tribun
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Anmeldungsdatum: 11.09.2007
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Wohnort: Bayern

Beitrag(#838948) Verfasst am: 13.10.2007, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verallgemeinere das ja nicht für die Gesellschaft.

Aber der Wirt berichtet von konkreten Erfahrungen diesbezüglich.

Die Frage stellt sich nun: Darf er deshalb so handeln, wie er handelt?

Ich finde zwar persönlich, dass es nicht gut ist, aber es geht mir eher um die Beurteilung der prinzipiellen Legitimität.
Und da habe ich zumindest Zweifel, ob da verglichen mit ähnlichen Sachverhalten nicht mit verschiedenen Maßstäben gemessen wird. Es gibt in vielen Bereichen mehr oder weniger willkürliche Altersbegrenzungen, wo die Aufregung aber wesentlich geringer ist. (Fitnessclub ab 21, Reise für junge Leute bis 25)

Ich finde allgemein, dass man sich über den diskriminierenden Charakter von Altersbeschränkungen mehr Gedanken machen sollte, sprich dass es da wohl eine zu große Toleranz gegenüber dieser Form von Ausgrenzung gibt.
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tribun
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Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 495
Wohnort: Bayern

Beitrag(#838949) Verfasst am: 13.10.2007, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:

Werden da U30 nicht zugelassen?


Wenn es ein "Thema" in einer Disko ist (Konkreter, mir bekannter Fall), dann ja.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#838951) Verfasst am: 13.10.2007, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

tribun hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:

Werden da U30 nicht zugelassen?


Wenn es ein "Thema" in einer Disko ist (Konkreter, mir bekannter Fall), dann ja.


Mit Ausweiskontrolle?
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tribun
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Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 495
Wohnort: Bayern

Beitrag(#838964) Verfasst am: 13.10.2007, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht zwangsläufig. Bei den meisten glauben sie es wohl nach der Einschätzung. Es geht nicht so genau, aber 18jährige kommen wohl nicht rein.

Ich war da ja auch nie drin, weil ich noch U30 bin. Aber in der Zeitung stand halt von diesem Event in der üblichen freundlichen Form. Und da hieß es sinngemäß: Wer knapp darunter ist, kommt auch noch rein. Da drücken wir ein Auge zu.
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I.R
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Beitrag(#838968) Verfasst am: 13.10.2007, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

tribun hat folgendes geschrieben:
Nicht zwangsläufig. Bei den meisten glauben sie es wohl nach der Einschätzung. Es geht nicht so genau, aber 18jährige kommen wohl nicht rein.


Ich denke mal, 18-jährige wollen auch nicht so recht auf Ü30-Partys. Was sollen die da? Ich geh' doch auch nicht freiwillig zum PDS-Fasching.
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Heike N.
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Beitrag(#839167) Verfasst am: 14.10.2007, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
tribun hat folgendes geschrieben:
Nicht zwangsläufig. Bei den meisten glauben sie es wohl nach der Einschätzung. Es geht nicht so genau, aber 18jährige kommen wohl nicht rein.


Ich denke mal, 18-jährige wollen auch nicht so recht auf Ü30-Partys.


Das scheint ein anderes Thema zu sein.
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Misterfritz
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Beitrag(#839189) Verfasst am: 14.10.2007, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

tribun hat folgendes geschrieben:
Ich finde allgemein, dass man sich über den diskriminierenden Charakter von Altersbeschränkungen mehr Gedanken machen sollte, sprich dass es da wohl eine zu große Toleranz gegenüber dieser Form von Ausgrenzung gibt.

nun ja, beschränkungen gibt es doch eh'. sei es eintritt in eine disco (erst ab einem bestimmten alter) oder halt für bestimmte vergünstigungen (schülerticket, seniorenpass).
was soll's also. wenn der wirt meint, dass es speziell für SEIN lokal das richtige ist, dann sollte er das auch machen dürfen. er fordert das ja nicht grundlegend für alle restaurants.
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Rasmus
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Beitrag(#839196) Verfasst am: 14.10.2007, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

tribun hat folgendes geschrieben:
Ich finde allgemein, dass man sich über den diskriminierenden Charakter von Altersbeschränkungen mehr Gedanken machen sollte, sprich dass es da wohl eine zu große Toleranz gegenüber dieser Form von Ausgrenzung gibt.


Einfach: Es ist grundsätzlich sinnvoll die Möglichkeit zu haben, nach Alter zu diskriminieren. (Weil: Zigaretten ab 5, Führerschein mit 7 und Horrofilme um 22:00 ab 9 Jahren. Aber auch: Eintrittspreise im Schwimmbad für Senioren und Schülerkarten im Bus.)

Und wenn man das grundsätzlich zulässt, dann wird es schwierig zu erklären, warum man in bestimmten Fällen die Einschränkung nicht mehr zulässt.

Also: Soll er doch.

Ich persönlich suche mir meine Restuarants eher nach der Qualität des Essens sowie der Preise aus. Keine Kinder anzutreffen wäre für mich kein Pluspunkt, aber auch kein Grund das Restaurant zu meiden.

Ich sehe keinen wirklichen Grund für das Theater - mich würde mal interessieren, ob die Scvhulklasse mit dem Bus zum Restaurant gefahren ist, und ob die unterwegs einen entsprechenden Aufstand gemacht haben.
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