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Verfassungsbeschwerde wegen Kirchenaustrittsgesetz NRW
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Einsiedler
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Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 1435

Beitrag(#854951) Verfasst am: 07.11.2007, 17:09    Titel: Verfassungsbeschwerde wegen Kirchenaustrittsgesetz NRW Antworten mit Zitat

Der IBKA macht ernst. Die Begründung der Beschwerde liest sich erdrückend.
Da kann das BVerfG eigentlich gar nicht anders, als das Gesetz zu kippen ...
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#854961) Verfasst am: 07.11.2007, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Oh Mann, zum Glück bin ich kein Jurist.
Was für ein Text und was für eine Sprache...
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pariparo
Bright & HyperAtheist



Anmeldungsdatum: 22.06.2007
Beiträge: 2378
Wohnort: Berlin

Beitrag(#854962) Verfasst am: 07.11.2007, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zum Schutzbereich der Religionsfreiheit zählt das Recht, jederzeit aus jeder Religionsgemeinschaft auszutreten (vgl. BVerfG vom 31.03.1971, 1 BvR 744/67). Die Ausübung dieses Rechts darf weder durch Kosten noch durch Formalien erschwert werden. Das Kirchenaustrittsgesetz von NRW ist deshalb insgesamt verfassungswidrig und damit nichtig.
Es gibt keinen Grund, den „Austritt“ aus öffentlich-rechtlich organisierten Kirchen strenger auszugestalten als den Austritt aus privatrechtlich organisierten Kirchen oder aus anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die strenge Form, die in Deutschland für den Kirchenaustritt vorgeschrieben ist, ist weltweit einmalig. Schon dies indiziert die Überflüssigkeit. Nicht einmal Österreich und die Schweiz, in denen Religionsgemeinschaften ebenfalls in der Rechtsform des öffentlichen Rechts organisiert sein können, sehen eine besondere Form für den Austritt vor.


die selbstverständliche unverschämtheit der kirche... Böse
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Glaubst du noch oder denkst du schon?
Ich bin selbst gegenüber allen bekannten Religionen Dissident, und ich hoffe, dass jede Art religiöser Gläubigkeit ausstirbt. (B.Russell)

muede
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#854970) Verfasst am: 07.11.2007, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Der IBKA unterstützt die - sicher langwierige - Klage übrigens mit Spenden aus seinem

Rechtshilfefonds

IBKA e.V.
Stichwort "Rechtshilfefonds"
Postbank Dortmund
BLZ: 440 100 46
Kto. 3920-463
IBAN: DE95 4401 0046 0003 9204 63
BIC: PBNKDEFF
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Celsus-2006
Unpapst



Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 1617
Wohnort: Süddeutschland

Beitrag(#854977) Verfasst am: 07.11.2007, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
da bin ich ja richtig froh, Mitglied in diesem Verein zu sein. Glück auf und weiter so!!!
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alae
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 7039

Beitrag(#854985) Verfasst am: 07.11.2007, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
die - sicher langwierige - Klage

Bis wann ist mit einem Urteil zu rechnen?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#854999) Verfasst am: 07.11.2007, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

alae hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
die - sicher langwierige - Klage

Bis wann ist mit einem Urteil zu rechnen?


Das kann ich nicht beurteilen, aber in dem Text steht ja auch, dass die Sache durchaus erst noch ans Landgericht gehen kann. Der Instanzenweg wird sicher länger sein.
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Jonas Gaiser
Leseratte, Bücherwurm



Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 164
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#855044) Verfasst am: 07.11.2007, 19:33    Titel: Re: Verfassungsbeschwerde wegen Kirchenaustrittsgesetz NRW Antworten mit Zitat

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Die Begründung der Beschwerde liest sich erdrückend.

Ohne den Text gelesen zu haben, aber gute Beschwerdebegründungen lesen sich immer erdrückend. zwinkern Würde mir auch Spaß machen, sowas zu formulieren.

alae hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
die - sicher langwierige - Klage

Bis wann ist mit einem Urteil zu rechnen?

durchschnittliche Verfahrensdauer: http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2000/A-IV-2.html
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Rene Hartmann
Säkular? Na klar!



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 1404
Wohnort: Rhein-Main

Beitrag(#855061) Verfasst am: 07.11.2007, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Artikel beim hpd, der eine gute Zusammenfassung bietet.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#855075) Verfasst am: 07.11.2007, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Der IBKA unterstützt die - sicher langwierige - Klage übrigens mit Spenden aus seinem

Rechtshilfefonds

IBKA e.V.
Stichwort "Rechtshilfefonds"
Postbank Dortmund
BLZ: 440 100 46
Kto. 3920-463
IBAN: DE95 4401 0046 0003 9204 63
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Wieviel fehlt denn so ungefähr?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#855080) Verfasst am: 07.11.2007, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Der IBKA unterstützt die - sicher langwierige - Klage übrigens mit Spenden aus seinem

Rechtshilfefonds

IBKA e.V.
Stichwort "Rechtshilfefonds"
Postbank Dortmund
BLZ: 440 100 46
Kto. 3920-463
IBAN: DE95 4401 0046 0003 9204 63
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Wieviel fehlt denn so ungefähr?


Ich denke, der Topf ist derzeit so gefüllt, dass das Verfahren ordentlich durchgezogen werden kann. Schön wäre es natürlich, wenn sich der Topf auch wieder füllt für ähnliche Aktionen. Es gibt noch viele Möglichkeiten, die Kirchenprivilegien auf dem Klageweg anzugreifen.
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Stefan
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#855084) Verfasst am: 07.11.2007, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:

Ich denke, der Topf ist derzeit so gefüllt, dass das Verfahren ordentlich durchgezogen werden kann. Schön wäre es natürlich, wenn sich der Topf auch wieder füllt für ähnliche Aktionen. Es gibt noch viele Möglichkeiten, die Kirchenprivilegien auf dem Klageweg anzugreifen.


Gab es schon ähnliche Aktionen in der Vergangenheit? Wenn ja, wie sind die ausgegangen?

P.S. Ist ja bald Weihnachten, ich glaube ich spende mal was... zwinkern
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#855090) Verfasst am: 07.11.2007, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:


Gab es schon ähnliche Aktionen in der Vergangenheit? Wenn ja, wie sind die ausgegangen?


Vom IBKA kenne ich so eine Aktion noch nicht. Der Topf musste ja auch erstmal gut gefüllt werden, um überhaupt so etwas in Angriff nehmen zu können.
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Rene Hartmann
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 1404
Wohnort: Rhein-Main

Beitrag(#855091) Verfasst am: 07.11.2007, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:

Ich denke, der Topf ist derzeit so gefüllt, dass das Verfahren ordentlich durchgezogen werden kann. Schön wäre es natürlich, wenn sich der Topf auch wieder füllt für ähnliche Aktionen. Es gibt noch viele Möglichkeiten, die Kirchenprivilegien auf dem Klageweg anzugreifen.


Gab es schon ähnliche Aktionen in der Vergangenheit? Wenn ja, wie sind die ausgegangen?


Es gab z.B. eine Klage gegen das Ersatzfach Ethikunterricht in BaWü: http://ibka.org/artikel/miz98/ethik.html
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#855096) Verfasst am: 07.11.2007, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:

Gab es schon ähnliche Aktionen in der Vergangenheit? Wenn ja, wie sind die ausgegangen?


Es gab, glaub ich, schonmal was in der Richtung ... die Gebühr wurde für rechtens erklärt, da sie nicht von der Kirche erhoben wird, sondern für den staatlichen Verwaltungsakt (aka Finanzamt) bestimmt ist.

Genaueres müßt ich aber erst suchen ...
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Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#855102) Verfasst am: 07.11.2007, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:

Gab es schon ähnliche Aktionen in der Vergangenheit? Wenn ja, wie sind die ausgegangen?


Es gab, glaub ich, schonmal was in der Richtung ... die Gebühr wurde für rechtens erklärt, da sie nicht von der Kirche erhoben wird, sondern für den staatlichen Verwaltungsakt (aka Finanzamt) bestimmt ist.

Genaueres müßt ich aber erst suchen ...


Soviel ich weiß, war das nur eine Petition. Ging jedenfalls nicht als Klage durch die Instanzen.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#855108) Verfasst am: 07.11.2007, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:

Gab es schon ähnliche Aktionen in der Vergangenheit? Wenn ja, wie sind die ausgegangen?


Es gab, glaub ich, schonmal was in der Richtung ... die Gebühr wurde für rechtens erklärt, da sie nicht von der Kirche erhoben wird, sondern für den staatlichen Verwaltungsakt (aka Finanzamt) bestimmt ist.

Genaueres müßt ich aber erst suchen ...


Soviel ich weiß, war das nur eine Petition. Ging jedenfalls nicht als Klage durch die Instanzen.


Stimmt, das war eine Pedition gegen die Einführung eben dieser Austrittsgebühren in NRW mit der Begründung :

Zitat:
"Für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Bezieher niedriger Einkommen stellen diese 30 Euro oft eine soziale Härte dar, so dass die Verwirklichung des Austrittswunsches dadurch be- oder gar verhindert wird"

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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#855174) Verfasst am: 07.11.2007, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Lieblingssatz:

Zitat:
Sollte – theoretisch - eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft sich weigern, schriftliche Austrittserklärungen anzuerkennen, oder sich hierbei als unzuverlässig erweisen, so müsste überprüft werden, ob diese Religionsgemeinschaft noch die Voraussetzungen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts einschließlich der Teilhabe am Kirchensteuereinzug erfüllt.

zynisches Grinsen

Ich hoffe ja auf die Annahme der Beschwerde, wenn sie denn beantragt werden sollte...
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#855423) Verfasst am: 08.11.2007, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Mein Lieblingssatz:

Zitat:
Sollte – theoretisch - eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft sich weigern, schriftliche Austrittserklärungen anzuerkennen, oder sich hierbei als unzuverlässig erweisen, so müsste überprüft werden, ob diese Religionsgemeinschaft noch die Voraussetzungen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts einschließlich der Teilhabe am Kirchensteuereinzug erfüllt.

zynisches Grinsen

Ich hoffe ja auf die Annahme der Beschwerde, wenn sie denn beantragt werden sollte...


Das erklärt natürlich, warum sich die deutschen Bischöfe weigern, die Anweisung des Vatikans umzusetzen, daß ein Austritt aus der "Kirchensteuergemeinschaft" keinen Austritt aus der Kirche bedeutet und der Ausgetretene weiterhin als Kirchenmitglied zu betrachten ist ...
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#855436) Verfasst am: 08.11.2007, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Ich denke, der Topf ist derzeit so gefüllt, dass das Verfahren ordentlich durchgezogen werden kann. Schön wäre es natürlich, wenn sich der Topf auch wieder füllt für ähnliche Aktionen. Es gibt noch viele Möglichkeiten, die Kirchenprivilegien auf dem Klageweg anzugreifen.


Ah, soll also keine Einzelaktion sein.

Dann würde es mich aber schon interessieren, was ein solches Verfahren kosten würde, und ggf. welche Verfahren geplant sind oder zur Debatte stehen. (Wobei mir klar ist, daß man schlafende Hunde nicht unbedingt wecken sollte ...)

Reine Neugierde im Moment noch - aber ich würde gerne wissen, welche Spendenhöhe sinnvoll ist. Hilft jedes bisschen, oder braucht es einige große Spenden weil es nicht genügend kleine geben würde?
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pariparo
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Anmeldungsdatum: 22.06.2007
Beiträge: 2378
Wohnort: Berlin

Beitrag(#855482) Verfasst am: 08.11.2007, 13:19    Titel: Bund der Konfessionslosen und Atheisten unterstützt den Beschwerdeführer Antworten mit Zitat

sogar kath.net berichtet... http://www.kath.net/detail.php?id=18155 und liefert nebenbei noch interessantes zahlenwerk:

Zitat:
Nach Angaben der katholischen Deutschen Bischofskonferenz verließen im vergangenen Jahr 84.389 Personen die römisch-katholische Kirche. Das waren 5,8 Prozent weniger als 2005. Für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) liegen noch keine Zahlen für 2006 vor. Im Jahr davor kehrten 119.561 Protestanten ihrer Kirche den Rücken. In Deutschland leben 25,7 Millionen Katholiken, 25,2 Millionen landeskirchliche Protestanten, 25,4 Millionen Konfessionslose, 3,5 Millionen Muslime, 1,1 Millionen Orthodoxe, 860.000 Mitglieder von Freikirchen und 280.000 Juden.


84.389, 119.561... weiter so! zynisches Grinsen
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muede
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Poldi
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#855494) Verfasst am: 08.11.2007, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, auch mein "Freund" Lingen hat sich schon dazu geäußert Lachen

http://www.kreuz.net/bookentry.1976.html
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#855533) Verfasst am: 08.11.2007, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Naja, auch mein "Freund" Lingen hat sich schon dazu geäußert Lachen

http://www.kreuz.net/bookentry.1976.html


Schön zu sehen, wie einig sich Christen doch sind... Sehr glücklich
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LingLing
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.04.2007
Beiträge: 2720

Beitrag(#855536) Verfasst am: 08.11.2007, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kannte den Rechtsweg gar nicht, von wegen Erinnerung und so.

http://ibka.org/node/685

Wäre dies auch nicht ein Weg, wenn nur jeder zehnte Austrittswillige Erinnerung einlegt?

20000 zusätzliche Erinnerungsverfahren würden den Staat sicherlich auch dazu bringen
über die Gebühren noch einmal nachzudenken zynisches Grinsen
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UnsichtbarerGeist
Bekennender Pastafari



Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 487

Beitrag(#855541) Verfasst am: 08.11.2007, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, ich hab noch Geld für meinen Austritt zahlen müssen Böse . Na, wenigstens hatte ich die Summe nach wenigen Wochen durch die gesparte Kirchensteuer wieder reingeholt.

Und trotzdem wäre ich über Muslime, die ihre Religion verlassen, weit mehr erfreut, als über Christen.

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Für Aufklärung, Menschenrechte und Freiheit. Gegen Dogmatismus, Lügen und Ingnoranz
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#855547) Verfasst am: 08.11.2007, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Coole Sache, das...

Hört sich sehr vielversprechend an und ich könnte mir gut vorstellen, dass die Klage durchkommt. Jedenfalls drücke ich die Daumen und danke dem IBKA, auch wenn ich dort ausgetreten bin.
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"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#855563) Verfasst am: 08.11.2007, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Reine Neugierde im Moment noch - aber ich würde gerne wissen, welche Spendenhöhe sinnvoll ist. Hilft jedes bisschen, oder braucht es einige große Spenden weil es nicht genügend kleine geben würde?


Der Rechtshilfefonds im IBKA speist sich eigentlich aus vielen kleinen zweckgebundenen Einzelspenden - zumeist von Mitgliedern. Er wurde im Dezember 2004 mit einer Groszspende von 1000.- Euro eingerichtet. Erst, als im Fruehjahr 2007 klar war, dasz durch den weiteren Spendeneingang die Summe inzwischen ausreicht, um etwaig ein Verfahren bis zum Ende unterstuetzen zu koennen, wurde mit breiter Zustimmung entschieden, die Kirchenaustrittsgebuehr zum Streitgegenstand zu waehlen, dafuer einen geeigneten Klaeger zu suchen und sich solide miteinander zu vereinbaren. Klagen kann ja immer nur ein Betroffener. Und der braucht viel Geduld, Frustrationstoleranz, Hartnaeckigkeit, Beratungsfaehigkeit usw. ... Es waere ja nicht wirklich hilfreich, wuerde ein realer Klaeger mittendrin auf eine moegliche und sinnvolle Fortfuehrung des Klageweges einfach verzichten.

Wir hoffen natuerlich, dasz dieser Fall dazu ermuntert, fuer den Fonds zu spenden und vielleicht schon bald ein anderer Aspekt des Staat-Kirche - Filzes rechtlich ueberprueft werden kann.

In Deutschland gibt es leider eine lange Tradition kirchenfreundlicher Rechtssprechung. Nicht gerade selten werden wohlbegruendete Anliegen im Vorpruefungsausschusz seitens des BverfGe gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Allzuviel Optimismus ist also nicht angebracht.

Auf jeden Fall braucht der IBKA natuerlich vor einer etwaigen Entscheidung, welches Anliegen kuenftig unterstuetzt werden sollte, neutralen fachlichen Rat. Und waehrend eines Verfahrens ist gleichfalls fachlicher Rat erforderlich.

Ein m.E. sehr wichtiges und vermutlich viel oeffentlichkeitswirksameres Rechtsstreitthema soll - so wurde intern angedeutet - in 2008 von einer anderen saekularen Organisation unterstuetzt werden. Es tut sich also an verschiedenen Stellen so einiges. Manches davon kann erst dann oeffentlich bekannt gemacht werden, wenn die Fakten entsprechend gereift sind. Wer hingegen sich den betreffenden Organisationen anschlieszt, kann selbst direkt Einflusz nehmen.
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#855568) Verfasst am: 08.11.2007, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

LingLing hat folgendes geschrieben:
Ich kannte den Rechtsweg gar nicht, von wegen Erinnerung und so.


Der Rechtsweg in anderen Bundeslaendern als NRW kann durchaus anders aussehen. In Bayern beispielsweise, wo der Kirchenaustritt bei den Standesaemtern angesiedelt ist und jede Kommune die Hoehe der Austrittsgebuehr selbst festlegt, waere der Weg wohl ueber die Verwaltungsgerichte zu beschreiten.
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#855579) Verfasst am: 08.11.2007, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Ein m.E. sehr wichtiges und vermutlich viel oeffentlichkeitswirksameres Rechtsstreitthema soll - so wurde intern angedeutet - in 2008 von einer anderen saekularen Organisation unterstuetzt werden. Es tut sich also an verschiedenen Stellen so einiges. Manches davon kann erst dann oeffentlich bekannt gemacht werden, wenn die Fakten entsprechend gereift sind. Wer hingegen sich den betreffenden Organisationen anschlieszt, kann selbst direkt Einflusz nehmen.

Was für ein fieser Cliffhanger... Autsch
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LingLing
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Anmeldungsdatum: 25.04.2007
Beiträge: 2720

Beitrag(#855633) Verfasst am: 08.11.2007, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
LingLing hat folgendes geschrieben:
Ich kannte den Rechtsweg gar nicht, von wegen Erinnerung und so.


Der Rechtsweg in anderen Bundeslaendern als NRW kann durchaus anders aussehen. In Bayern beispielsweise, wo der Kirchenaustritt bei den Standesaemtern angesiedelt ist und jede Kommune die Hoehe der Austrittsgebuehr selbst festlegt, waere der Weg wohl ueber die Verwaltungsgerichte zu beschreiten.


ah, deutsches land, kompliziertes land.
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