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Myron Pansomatist
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3625
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#864280) Verfasst am: 20.11.2007, 00:44 Titel: |
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Danke für den Hinweis, kann es beim groben Überfliegen nicht teilen; anscheinend wird ignoriert, wo es sehr wohl Argumente für die Trennung gibt...
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Einsiedler registrierter User
Anmeldungsdatum: 01.03.2007 Beiträge: 1435
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(#864465) Verfasst am: 20.11.2007, 13:51 Titel: Re: Zur rechtspolitischen Programmatik der säkularen Verbände |
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Myron hat folgendes geschrieben: | http://hpd-online.de/files/Studie%20Thomas%20Heinrichs.pdf |
Ich habe das bisher auch nur überflogen, aber einige Aussagen erscheinen mir doch
recht fragwürdig:
Thomas Heinrichs hat folgendes geschrieben: | Eine rechtlich begründbare Forderung, öffentliche Trauerfeiern des Staats
und der Kommunen (z.B. Tsunami) „neutral“ und nicht wie meist bisher in
Kirchen als Trauergottesdienstes abzuhalten, gibt es nicht. Gleiches
betrifft andere staatliche Feiern. |
Was für eine Begründung soll man denn dafür bringen müssen?
Es wird völlig willkürlich eine Religionsgemeinschaft als Ausrichter von Trauerfeiern ausgewählt.
Außerdem wird hier mal wieder die Beweislast umgekehrt: Welche (plausiblen) Gründe sprechen
denn für staatliche Trauerfeiern in der Kirche?
Thomas Heinrichs hat folgendes geschrieben: | In den Selbstdarstellungen des HVD überwiegt jedoch immer noch die
gebetsmühlenartig wiederholte Behauptung, man wolle die Trennung von
Staat und Kirche und sei bereit, sollte diese (was niemand hoffen will)
verwirklicht werden, auf alle staatlichen Leistungen wieder zu verzichten.
Diese Position ist jedoch nicht glaubwürdig. Der HVD und andere säkulare
Verbände, die Staatsleistungen in Anspruch nehmen, sind aufgrund kaum
vorhandener finanzieller Eigenmittel und der sehr viel geringeren Mitgliedschaft
zur Durchführung ihrer Tätigkeiten in einem wesentlich höheren
Ausmaß auf staatliche Leistungen angewiesen als die Kirchen. Eine
strikte Trennung von Staat und Weltanschauungsgemeinschaften einschließlich
der Kirchen würde z.B. für den weltanschaulichen Unterricht
bedeuten, dass dieser außerhalb der Schulen, alleine durch die Verbände
finanziert, stattfinden müsste. Für ein solches Angebot gäbe es wohl
weder eine ausreichende Nachfrage noch ausreichende finanzielle
Ressourcen. Eine völlige Trennung von Staat und Weltanschauungsgemeinschaften
würde die derzeit wachsenden Verbände innerhalb kürzester
Zeit wieder in gesellschaftlicher Bedeutungslosigkeit verschwinden
lassen. |
Das mag ja sein, daß der HVD das (angeblich) so sieht, aber eine Verallgemeinerung auf
alle säkularen Verbände halte ich für unzulässig. Wenn der HVD gerne auch nach einer
Trennung von Kirche und Staat weltanschaulichen Unterricht betreiben möchte, hat er das
selbstverständlich selbst zu finanzieren!
Thomas Heinrichs hat folgendes geschrieben: | Sofern die Position einer strikten Trennung von
Staat und Weltanschauungsgemeinschaften weiterhin vertreten werden
sollte, so bedarf es dazu auf jeden Fall neuer Argumente. Derzeit haben
die Verbände keine. |
Was denn für neue Argumente? Reichen denn die vorhandenen nicht?
Und wieder die Beweislastumkehr: Diejenigen, die Privilegien für sich
beanspruchen, sollen gefälligst mal plausible Begründungen dafür bringen!
Thomas Heinrichs hat folgendes geschrieben: | Rechtliche Vorstellungen, wie die immer noch geforderte strikte Trennung
von Staat und Kirche durchzuführen sei, finden sich auch nicht. ...
Wie die vertraglichen Beziehungen
der Kirche mit dem Staat beendet werden können, ob es für diese Trennung
einer Rechtsänderung bedarf oder wie diese umzusetzen sei, wird,
abgesehen von der diffusen Vorstellung, dass die Verträge der Kirchen
mit dem Staat oder die darin enthaltenen Regelungen irgendwie auslaufen,
nur selten thematisiert. |
Zum einen hat es ja wenig Sinn, über Details nachzudenken, wenn noch gar
keine Bereitschaft zu erkennen ist, diesen Schritt zu vollziehen. Und zum
anderen halte ich das für ein vorgeschobenes Argument. So kompliziert
kann das ja nun wirklich nicht sein. Wenn der Wille da ist, wird es auch
mit der Umsetzung klappen.
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#864477) Verfasst am: 20.11.2007, 14:04 Titel: Re: Zur rechtspolitischen Programmatik der säkularen Verbände |
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Einsiedler hat folgendes geschrieben: | Das mag ja sein, daß der HVD das (angeblich) so sieht, aber eine Verallgemeinerung auf
alle säkularen Verbände halte ich für unzulässig. |
Der Autor Heinrichs hat bei etlichen Verbaenden gar nicht recherchiert. Er stuetzt sich also im Wesentlichen lediglich auf Schriften des HVDs, wie der Literaturliste seines in der Veranstaltung in Kopie ausgelegten Scripts auch deutlich zu entnehmen war. Und so kennt er die Argumente auch gar nicht, deren Fehlen er bemaengelt.
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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