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zarathrusta gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 887
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(#872257) Verfasst am: 29.11.2007, 21:41 Titel: Der Preuße |
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Was zeichnet eigentlich einen Preußen aus?
Man bezeichnet solche Leute ja auch als äusserst korrekt.
Obwohl die Blüte und Glanzzeit des Preußens ja nur kurz war,damals ging es auch den Bürgern nicht unbedingt gut ausser dem Offizier und dem Adel.
Was verbindet man denn mit einem Preußen?
gruß zarathrusta
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DeHerg nun schon länger Ranglos
Anmeldungsdatum: 28.04.2007 Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock
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(#872275) Verfasst am: 29.11.2007, 21:58 Titel: |
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aus der sicht eines Bayern:er spricht Deutsch(ohne bayrischen Dialekt)
allgemein:
Millitarismus
extremes pochen auf Pünktlichkeit
nahezu zwanghafte Ordnung
...
halt alles was man beim Millitär braucht/schätzt
_________________ Haare spalten ist was für Grobmotoriker
"Leistung muss sich wieder lohnen"<--purer Sozialismus
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Yamato Teeist
Anmeldungsdatum: 21.08.2004 Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore
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(#872279) Verfasst am: 29.11.2007, 22:03 Titel: |
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Die ersten drei folgen bereits aus dem letztem.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#872283) Verfasst am: 29.11.2007, 22:08 Titel: |
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Vielleicht ein paar Sätze aus berufenem Munde:
Muss man noch ernsthaft auf die törichte These eingehen, Hitlers reich sei eine Fortsetzung preußischer Traditionen gewesen, Hitler ein Erbe Friedrichs des Großen und Bismarcks? (...) Preußen, was immer es sonst war, war ein Rechtstaat gewesen, einer der ersten in Europa. Der Rechtsstaat aber war das erste, was Hitler abschaffte. In seiner Rassen- und Nationalitätenpolitik hatte Preußen immer eine noble Toleranz und Indifferenz walten lassen. Hitlers Rassen- und Nationalitätenpolitik war das extreme Gegenbild der preußischen.
Sebastian Haffner
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DeHerg nun schon länger Ranglos
Anmeldungsdatum: 28.04.2007 Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock
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(#872292) Verfasst am: 29.11.2007, 22:17 Titel: |
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Yamato hat folgendes geschrieben: | Die ersten drei folgen bereits aus dem letztem. |
der letzte war ja auch eine abschließende Zusammenfassung
_________________ Haare spalten ist was für Grobmotoriker
"Leistung muss sich wieder lohnen"<--purer Sozialismus
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Yamato Teeist
Anmeldungsdatum: 21.08.2004 Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore
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(#872301) Verfasst am: 29.11.2007, 22:24 Titel: |
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DeHerg hat folgendes geschrieben: | Yamato hat folgendes geschrieben: | Die ersten drei folgen bereits aus dem letztem. |
der letzte war ja auch eine abschließende Zusammenfassung |
Schon kapiert, aber lass die anderen doch auch ein bisschen mitdenken.
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#872324) Verfasst am: 29.11.2007, 22:43 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Vielleicht ein paar Sätze aus berufenem Munde:
Preußen, was immer es sonst war, war ein Rechtstaat gewesen, einer der ersten in Europa. Der Rechtsstaat aber war das erste, was Hitler abschaffte. I
Sebastian Haffner |
Nun ja, stimmt halt nur zum Teil. Hitler schaffte den Rechtstaat nicht völlig ab. So war es durchaus üblich, dass viele Todeskandidaten rechtsstaatlich von einem "ordentlichen" Gericht die Todesstrafe erhielten und dann völlig nach rechstaatlichen Verfahren und Methoden hingerichtet wurden.
Zynisch und taktiererisch wie der Faschismus nun mal war, hatte er auch eine grausame Rechstaatlichkeit parat. Die Devise dabei war: ich richte meine Gegner auch mit richterlichen Segen ins Grab hinein.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#872330) Verfasst am: 29.11.2007, 22:47 Titel: |
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Peter H. hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Vielleicht ein paar Sätze aus berufenem Munde:
Preußen, was immer es sonst war, war ein Rechtstaat gewesen, einer der ersten in Europa. Der Rechtsstaat aber war das erste, was Hitler abschaffte. I
Sebastian Haffner |
Nun ja, stimmt halt nur zum Teil. Hitler schaffte den Rechtstaat nicht völlig ab. So war es durchaus üblich, dass viele Todeskandidaten rechtsstaatlich von einem "ordentlichen" Gericht die Todesstrafe erhielten und dann völlig nach rechstaatlichen Verfahren und Methoden hingerichtet wurden.
Zynisch und taktiererisch wie der Faschismus nun mal war, hatte er auch eine grausame Rechstaatlichkeit parat. Die Devise dabei war: ich richte meine Gegner auch mit richterlichen Segen ins Grab hinein. |
Es ist ein Unterschied, ob ich einen Rechtsstaat habe oder einen Unrechtsstaat im scheinrechtlichen Gewande. Eine Mörderbande (die Nazis nämlich) kann Recht weder setzen noch vollziehen.
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#872340) Verfasst am: 29.11.2007, 22:56 Titel: |
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laut Wikipedia
Zitat: | * Aufrichtigkeit
* Bescheidenheit (klassisch hierfür, nach dem Beispiel König Wilhelms I. von Preußen, die Kornblume als Lieblingsblume)
* Fleiß
* Gehorsam (jedoch nicht ohne Freimut)
* Geradlinigkeit
* Gerechtigkeitssinn („Suum cuique“ = Jedem das Seine)
* Gottesfurcht bei religiöser Toleranz
* Härte, gegen sich mehr noch als gegen andere
* Mut
* Ordnungssinn
* Pflichtbewusstsein
* Pünktlichkeit
* Redlichkeit
* Selbstverleugnung (Walter Flex 1915: „Wer je auf Preußens Fahne schwört, hat nichts mehr, was ihm selbst gehört.“)
* Sparsamkeit
* Tapferkeit ohne Wehleidigkeit („Lerne leiden ohne zu klagen“)
* Treue
* Unbestechlichkeit
* Unterordnung
* Zurückhaltung („Mehr sein als scheinen!“)
* Zuverlässigkeit
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natürlich gilt inzwischen:
Deutscher = Preuße;
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#872349) Verfasst am: 29.11.2007, 23:02 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Es ist ein Unterschied, ob ich einen Rechtsstaat habe oder einen Unrechtsstaat im scheinrechtlichen Gewande. Eine Mörderbande (die Nazis nämlich) kann Recht weder setzen noch vollziehen. |
Ich glaube, du vermischt hier zwei Ebenen - nämlich einmal die politisch-rechtliche und die moralische.
Aus politischer Sicht kann jedes Regime - egal wie es geartet ist - Recht setzen und unter gewissen Voraussetzungen sogar die Verfassung (die ja auch Recht ist) durch eine andere ersetzen.
Wir haben es mit einem positivierten Recht zu tun, das kein Metarecht über sich kennt.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#872353) Verfasst am: 29.11.2007, 23:06 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: |
Ich glaube, du vermischt hier zwei Ebenen - nämlich einmal die politisch-rechtliche und die moralische.
Aus politischer Sicht kann jedes Regime - egal wie es geartet ist - Recht setzen und unter gewissen Voraussetzungen sogar die Verfassung (die ja auch Recht ist) durch eine andere ersetzen.
Wir haben es mit einem positivierten Recht zu tun, das kein Metarecht über sich kennt. |
Genau in dem Sinne!
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#872362) Verfasst am: 29.11.2007, 23:14 Titel: |
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Kommt drauf an, was man unter Recht versteht. Was z.B. gegen Art. 1 GG verstößt, kann m.E. nicht Recht sein. Ich gebe aber zu, dass solche Überlegungen erst nach 1945 Eingang ins juristische Denken gefunden haben. Immerhin, wenn wir den nationalsozialistischen Staat als Gewalt- und Willkürherrschaft definieren (und das geschieht wohl im Konsens), dann können wir ihm nicht Rechtsstaatsqualität zuerkennen.
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#872368) Verfasst am: 29.11.2007, 23:19 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Kommt drauf an, was man unter Recht versteht. Was z.B. gegen Art. 1 GG verstößt, kann m.E. nicht Recht sein. Ich gebe aber zu, dass solche Überlegungen erst nach 1945 Eingang ins juristische Denken gefunden haben. Immerhin, wenn wir den nationalsozialistischen Staat als Gewalt- und Willkürherrschaft definieren (und das geschieht wohl im Konsens), dann können wir ihm nicht Rechtsstaatsqualität zuerkennen. |
Ja, was gegen Art. 1 GG verstößt kann nach heutiger Rechtslage nicht Recht sein. Art. 1 GG kann aber auch wieder abgeschafft werden.
Edit: Was soll man unter Recht verstehen? ist wohl die falsche Frage, du müsstest eher fragen: Wer macht das Recht?
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#872386) Verfasst am: 29.11.2007, 23:28 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Kommt drauf an, was man unter Recht versteht. Was z.B. gegen Art. 1 GG verstößt, kann m.E. nicht Recht sein. Ich gebe aber zu, dass solche Überlegungen erst nach 1945 Eingang ins juristische Denken gefunden haben. Immerhin, wenn wir den nationalsozialistischen Staat als Gewalt- und Willkürherrschaft definieren (und das geschieht wohl im Konsens), dann können wir ihm nicht Rechtsstaatsqualität zuerkennen. |
Ja, was gegen Art. 1 GG verstößt kann nach heutiger Rechtslage nicht Recht sein. Art. 1 GG kann aber auch wieder abgeschafft werden. |
Nicht auf verfassungsmäßige Weise. Art. 79 III GG verbietet die Änderung von Art. 1 GG.
Zitat: | Edit: Was soll man unter Recht verstehen? ist wohl die falsche Frage, du müsstest eher fragen: Wer macht das Recht? |
Recht ist die Gesamtheit der das staatliche, gesellschaftliche und private Leben regelnden Normen. Aber das ist schon wieder eine rechtspositivistische Aussage, die den Inhalt dieser Normen nicht bewertet. Diesen Luxus, meine ich, können wir uns spätestens seit dem 3. Reich nicht mehr leisten.
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#872426) Verfasst am: 29.11.2007, 23:52 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Kommt drauf an, was man unter Recht versteht. Was z.B. gegen Art. 1 GG verstößt, kann m.E. nicht Recht sein. Ich gebe aber zu, dass solche Überlegungen erst nach 1945 Eingang ins juristische Denken gefunden haben. Immerhin, wenn wir den nationalsozialistischen Staat als Gewalt- und Willkürherrschaft definieren (und das geschieht wohl im Konsens), dann können wir ihm nicht Rechtsstaatsqualität zuerkennen. |
Ja, was gegen Art. 1 GG verstößt kann nach heutiger Rechtslage nicht Recht sein. Art. 1 GG kann aber auch wieder abgeschafft werden. |
Nicht auf verfassungsmäßige Weise. Art. 79 III GG verbietet die Änderung von Art. 1 GG. |
Artikel 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt.
Es gibt zudem noch zwei andere Artikel im Grundgesetz (werde nochmal genau schauen, welche), die die Abschaffung der Verfassung unter gewissen Voraussetzungen erlauben.
Vielleicht kann Mario mir ja auch die Arbeit abnehmen?
Zitat: | Zitat: | Edit: Was soll man unter Recht verstehen? ist wohl die falsche Frage, du müsstest eher fragen: Wer macht das Recht? |
Recht ist die Gesamtheit der das staatliche, gesellschaftliche und private Leben regelnden Normen. Aber das ist schon wieder eine rechtspositivistische Aussage, die den Inhalt dieser Normen nicht bewertet. Diesen Luxus, meine ich, können wir uns spätestens seit dem 3. Reich nicht mehr leisten. |
Was soll gelten, wenn nicht positives Recht? Moralvorstellungen sind zu wandelbar, um sie auf ewig festzuschreiben - das hat nichts mit Luxus zu tun.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Gustav Aermel dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 05.04.2007 Beiträge: 1811
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(#872469) Verfasst am: 30.11.2007, 00:19 Titel: |
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Bitte vergisst bei euren Betrachtungen nicht, dass Preußen bereits sehr früh sich für die Toleranz der Religionen einsetze.
Dagegen gibt es heute noch einen Freistaat, der dies bisher noch nicht geschafft hat.
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Sir Chaos Heilvolles Durcheinander
Anmeldungsdatum: 20.11.2007 Beiträge: 974
Wohnort: bei Frankfurt/Main
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(#872520) Verfasst am: 30.11.2007, 00:54 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Es ist ein Unterschied, ob ich einen Rechtsstaat habe oder einen Unrechtsstaat im scheinrechtlichen Gewande. Eine Mörderbande (die Nazis nämlich) kann Recht weder setzen noch vollziehen. |
Ich glaube, du vermischt hier zwei Ebenen - nämlich einmal die politisch-rechtliche und die moralische.
Aus politischer Sicht kann jedes Regime - egal wie es geartet ist - Recht setzen und unter gewissen Voraussetzungen sogar die Verfassung (die ja auch Recht ist) durch eine andere ersetzen.
Wir haben es mit einem positivierten Recht zu tun, das kein Metarecht über sich kennt. |
Es gibt aber gewisse rechtliche Prinzipien (jetzt mal ungeachtet des Grundgesetzes), die wir politisch-rechtlich voraussetzen, bevor wir die Bezeichnung "Rechtsstaat" für angemessen halten.
Da wäre z.B. das Rückwirkungsverbot, sprich ein Gesetz kann nie auf Dinge angewendet werden, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschehen sind. Gerade dieses Prinzip haben die Nazis wiederholt mit Füßen getreten.
Zitat: | Was soll gelten, wenn nicht positives Recht? Moralvorstellungen sind zu wandelbar, um sie auf ewig festzuschreiben - das hat nichts mit Luxus zu tun. |
Ich denke, worauf Raphael anspielt, ist das, was z.B. in Artikel 20 Absatz 3 (oder war es Absatz 4?) geregelt ist.
Es ist ja zum Beispiel so, dass es gewisse Regeln gibt, wie man sich im Rechtsstaat zu verhalten hat - Stichwort "Gewaltmonopol des Staates", "Rechtsweg", etc - sowie gewisse Gesetze, die zum Beispiel Mord und dergleichen unter Strafe stellen. Dies ist in 99,99% aller Fälle auch absolut sinnvolll.
Diese Regelung hat allerdings den Nachteil, dass Dinge wie das Komplott vom 20. Juli 1944 illegal waren, und die überlebenden Verschwörer von der Bundesrepublik rechtlich gesehen eigentlich hätten wegen Verschwörung und Hochverrat hätten verurteilt und eingelocht bzw hingerichtet werden müssen. Das hat man nicht gemacht, was moralisch richtig aber rechtlich nicht 100%-ig einwandfrei war.
Aus diesem Grund unter anderem gibt es besagten Artikel 20 Absatz 3 (oder 4), der da besagt (ich zitiere aus dem Gedächtnis) dass gegen Personen oder Gruppen, "die es unternehmen, die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu zerstören", jeder Deutsch zum Widerstand berechtigt ist, wenn der Rechtsweg nicht zur Verfügung steht. Mit "Widerstand" ist, laut meinem Privatrecht-Professor, implizit auch Widerstand mit ungesetzlichen Mitteln gemeint. Sprich, wenn da jemand kommt und die Macht ergreift, um ein Viertes Reich zu errichten, ist es diesmal legal, ihn in die Luft zu jagen. Das wird den Machtergreifer und seine Schergen zwar nicht jucken, wohl aber einen Rechtsstaat, der diesem hoffentlich nachfolgt.
_________________ Illusion: Zu schön, um wahr zu sein.
Realität: Zu wahr, um schön zu sein.
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#872709) Verfasst am: 30.11.2007, 10:47 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Kommt drauf an, was man unter Recht versteht. Was z.B. gegen Art. 1 GG verstößt, kann m.E. nicht Recht sein. Ich gebe aber zu, dass solche Überlegungen erst nach 1945 Eingang ins juristische Denken gefunden haben. Immerhin, wenn wir den nationalsozialistischen Staat als Gewalt- und Willkürherrschaft definieren (und das geschieht wohl im Konsens), dann können wir ihm nicht Rechtsstaatsqualität zuerkennen. |
Es wäre mir alleridngs neu, dass der 1949 erlassene Art. 1 GG rückwirkende Gültigkeit bis mindestens 1933 hat.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#872758) Verfasst am: 30.11.2007, 12:13 Titel: |
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Shadaik hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Kommt drauf an, was man unter Recht versteht. Was z.B. gegen Art. 1 GG verstößt, kann m.E. nicht Recht sein. Ich gebe aber zu, dass solche Überlegungen erst nach 1945 Eingang ins juristische Denken gefunden haben. Immerhin, wenn wir den nationalsozialistischen Staat als Gewalt- und Willkürherrschaft definieren (und das geschieht wohl im Konsens), dann können wir ihm nicht Rechtsstaatsqualität zuerkennen. |
Es wäre mir alleridngs neu, dass der 1949 erlassene Art. 1 GG rückwirkende Gültigkeit bis mindestens 1933 hat. |
Genau das schreib ich ja (s. fett hervorgehobene Passage).
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#872785) Verfasst am: 30.11.2007, 12:49 Titel: |
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Der geschilderte Fall zeigt klar, dass der deutsche Faschismus durchaus auch rechtstaatlich verfuhr, wenn auch auf grausame Weise.
Erinnert sei in dem Zusammenhang übrigens auch an eine Aussage Himmlers, der seine SS-Männer aufforderte bei den Judenmorden "anständig" zu bleiben! Dies meinte er durchaus bitterernst. Was war gemeint?
Der SS-Mann hatte "ordnungsgemäss" (so wie vom Staat befohlen) zu morden. Das beinhaltete keine persönliche Bereicherung, keine Vergewaltigung von Jüdinnen und anderen Todesopfern. Wer dagegen verstiess, wurde durchaus hart bestraft.
Diese wohl recht gespenstische Ordnungsgemäßheit ist ziemlich neu in der Geschichte und ich würde sagen typisch deutsch. So deutsch wie auch die Tatsache, dass in KZs bei Auspeitschungen "ordnungsgemäß" ein Protokoll darüber angefertigt wurde. (Anzahl der Peitschenhiebe, Grund der Auspeitschung, Dauer der Folter etc.)
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#872789) Verfasst am: 30.11.2007, 12:52 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Shadaik hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Kommt drauf an, was man unter Recht versteht. Was z.B. gegen Art. 1 GG verstößt, kann m.E. nicht Recht sein. Ich gebe aber zu, dass solche Überlegungen erst nach 1945 Eingang ins juristische Denken gefunden haben. Immerhin, wenn wir den nationalsozialistischen Staat als Gewalt- und Willkürherrschaft definieren (und das geschieht wohl im Konsens), dann können wir ihm nicht Rechtsstaatsqualität zuerkennen. |
Es wäre mir alleridngs neu, dass der 1949 erlassene Art. 1 GG rückwirkende Gültigkeit bis mindestens 1933 hat. |
Genau das schreib ich ja (s. fett hervorgehobene Passage). |
Ich dachte, du bezögst dich mit diesem Satz grundsätzlich auf diese Art von Überlegungen, nicht auf den Artikel 1.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#872797) Verfasst am: 30.11.2007, 12:55 Titel: |
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Als der Volksgerichtshof bei einem Bombenangriff ausbrannte (auch Freisler wurde dabei getötet) wurden einige der Verdächtigen des 20. Juli wieder freigelassen, weil man keine Beweise mehr gegen sie in der Tasche hatte.
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Ahriman Tattergreis
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden
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(#872800) Verfasst am: 30.11.2007, 12:59 Titel: |
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Wißt ihr denn auch, warum die Löwen des Bayerischen Wappens ihre Schwänze in die Höhe hinauf halten? Damit sie der preußische Adler besser am Arsch lecken kann...
Preußen sind Leute, die gern in Bayern wohnen würden. Man kann einen Preußen am besten traurig machen, indem man ihm den BMW und den Trachtenanzug wegnimmt.
Ich? Ich bin das, was man hier in Bayern einen Zugroasten (Zugereisten) nennt. "Männeken, wenn et ihn'n hier bei uns in Bayern nicht gefällt, dann können Se ja wieder heimfahren!"
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#872803) Verfasst am: 30.11.2007, 13:02 Titel: |
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Peter H. hat folgendes geschrieben: | Der geschilderte Fall zeigt klar, dass der deutsche Faschismus durchaus auch rechtstaatlich verfuhr, wenn auch auf grausame Weise.
Erinnert sei in dem Zusammenhang übrigens auch an eine Aussage Himmlers, der seine SS-Männer aufforderte bei den Judenmorden "anständig" zu bleiben! Dies meinte er durchaus bitterernst. Was war gemeint?
Der SS-Mann hatte "ordnungsgemäss" (so wie vom Staat befohlen) zu morden. Das beinhaltete keine persönliche Bereicherung, keine Vergewaltigung von Jüdinnen und anderen Todesopfern. Wer dagegen verstiess, wurde durchaus hart bestraft.
Diese wohl recht gespenstische Ordnungsgemäßheit ist ziemlich neu in der Geschichte und ich würde sagen typisch deutsch. So deutsch wie auch die Tatsache, dass in KZs bei Auspeitschungen "ordnungsgemäß" ein Protokoll darüber angefertigt wurde. (Anzahl der Peitschenhiebe, Grund der Auspeitschung, Dauer der Folter etc.) |
Himmler in der Posener Rede:
Zitat: | Die Reichtümer, die sie [die ermordeten Juden] hatten, haben wir ihnen abgenommen. Ich habe einen strikten Befehl gegeben, den SS-Obergruppenführer Pohl durchgeführt hat, dass diese Reichtümer selbstverständlich restlos an das Reich abgeführt wurden. Wir haben uns nichts davon genommen. Einzelne, die sich verfehlt haben, werden gemäß einem von mir zu Anfang gegebenen Befehl bestraft, der androhte: Wer sich auch nur eine Mark davon nimmt, der ist des Todes. Eine Anzahl SS-Männer - es sind nicht sehr viele - haben sich dagegen verfehlt und sie werden des Todes sein, gnadelos. Wir hatten das moralische Recht, wir hatten die Pflicht gegenüber unserem Volk, dieses Volk, das uns umbringen wollte, umzubringen. Wir haben aber nicht das Recht, uns auch nur mit einem Pelz mit einer Uhr, mit einer Mark oder mit einer Zigarette oder mit sonst etwas zu bereichern. Wir wollen nicht am Schluss, weil wir einen Bazillus ausrotteten, an dem Bazillus krank werden und sterben. Ich werde niemals zusehen, dass hier auch nur eine kleine Fäulnisstelle entsteht oder sich festsetzt. Wo sie sich bilden sollte, werden wir sie gemeinsam ausbrennen. Insgesamt aber können wir sagen, dass wir diese schwerste Aufgabe in Liebe zu unserem Volk erfüllt haben. Und wir haben keinen Schaden in unserem Inneren, in unserer Seele, in unserem Charakter daran genommen. |
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Sehwolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 10077
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#872946) Verfasst am: 30.11.2007, 15:12 Titel: |
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Mal kurz was zum Rechtstaat. Großbritannien ist nach der Definition "Rechtstaat" des Lexikons kein solcher, denn es besitzt ja keine Verfassung.
Ist GB deshalb inhumaner und undemokratischer als der Rechtstaat Deutschland? Mit Sicherheit nicht!!!
Besagt also herzlich wenig, ob ein Staat ein solcher ist oder auch nicht.
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Giacomo registrierter User
Anmeldungsdatum: 13.09.2007 Beiträge: 4
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(#873014) Verfasst am: 30.11.2007, 16:23 Titel: |
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Ich will einfach mal 2 Zitate von F. d. G. einbringen, so umstritten er auch war.
M.E. kann man kein einheitliches Urteil über Preußen sprechen, es gab durchaus beachtliche Tendenzen zu Rechtsstaatlichkeit(Müller verklagt König), Humanismus(allg. Schulpflicht), Aufklärung(aufgeklärter. Absolut.), aber eben auch den besser in Erinnerung gebliebenden Militarismus(die langen Kerls, Uniform -> Hauptmann v. Köpenick, Schlesienkriege etc.)
so... die Zitate:
„Die Wahrheit hat weder Waffen nötig, um sich zu verteidigen, noch Gewalttätigkeit, um die Menschen zu zwingen, an sie zu glauben. Sie hat nur zu erscheinen, und sobald ihr Licht die Wolken, die sie verbergen, verscheucht hat, ist ihr Sieg gesichert.“
Friedrich der Große
„Es heißt, dass wir Könige Gottes Ebenbilder auf Erden sind. Ich habe mich daraufhin im Spiegel betrachtet. Sehr schmeichelhaft für den lieben Gott ist das nicht.“
Friedrich der Große
„In den Gerichtshöfen sollen die Gesetzte sprechen und der Herrscher schweigen.“
Friederich der Große
natürlich war Preußen nicht F.d.G. aber wurde doch entscheidend von ihm geprägt.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#873043) Verfasst am: 30.11.2007, 17:14 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Kommt drauf an, was man unter Recht versteht. Was z.B. gegen Art. 1 GG verstößt, kann m.E. nicht Recht sein. Ich gebe aber zu, dass solche Überlegungen erst nach 1945 Eingang ins juristische Denken gefunden haben. Immerhin, wenn wir den nationalsozialistischen Staat als Gewalt- und Willkürherrschaft definieren (und das geschieht wohl im Konsens), dann können wir ihm nicht Rechtsstaatsqualität zuerkennen. |
Ja, was gegen Art. 1 GG verstößt kann nach heutiger Rechtslage nicht Recht sein. Art. 1 GG kann aber auch wieder abgeschafft werden. |
Nicht auf verfassungsmäßige Weise. Art. 79 III GG verbietet die Änderung von Art. 1 GG. |
Artikel 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. |
Lies mal weiter.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#873051) Verfasst am: 30.11.2007, 17:23 Titel: |
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Peter H. hat folgendes geschrieben: | Mal kurz was zum Rechtstaat. Großbritannien ist nach der Definition "Rechtstaat" des Lexikons kein solcher, denn es besitzt ja keine Verfassung.
Ist GB deshalb inhumaner und undemokratischer als der Rechtstaat Deutschland? Mit Sicherheit nicht!!!
Besagt also herzlich wenig, ob ein Staat ein solcher ist oder auch nicht. |
GB ist kein Verfassungsstaat aber sehr wohl ein Rechtsstaat. Denn es gibt nur keine kodifizierte Verfassung. Tradition und Einzelgesetze garantieren aber eine ähnliche - wenn auch m. E. unsicherere - Rechtstaatsgarantie wie in Deutschland, was sich auch der leichteren Installation der "Anti-Terror-Gesetze" zeigt...
EDIT: Das Gewohnheitsrecht in GB ist stark, während in Deutschland gilt, dass Gewohnheitsverfassungsrecht contra constitutionem nicht möglich ist (= sein dürfte).
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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