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Katholischer Richter verweigerte Scheidungen

 
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gwarpy
Psychonaut



Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 2012
Wohnort: KinA

Beitrag(#872635) Verfasst am: 30.11.2007, 05:13    Titel: Katholischer Richter verweigerte Scheidungen Antworten mit Zitat

Richter verweigerte Scheidungen
Zitat:
"Er ist ein gläubiger Katholik und hat seine Ideal- und Wertvorstellungen einer Ehe, das ist ja an sich nicht anstößig."


Argh


gwarpy
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Die Menschen glauben das, was sie wünschen.
Gaius Julius Caesar
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#872695) Verfasst am: 30.11.2007, 10:22    Titel: Re: Katholischer Richter verweigerte Scheidungen Antworten mit Zitat

gwarpy hat folgendes geschrieben:
Richter verweigerte Scheidungen
Zitat:
"Er ist ein gläubiger Katholik und hat seine Ideal- und Wertvorstellungen einer Ehe, das ist ja an sich nicht anstößig."


Argh


gwarpy


Dummerweise duerfen den Richter im Dienst seine "Ideal- und Wertvorstellungen" bloss am Rande interessieren. Er hat stattdessen nach geltenden Gesetzen Recht zu sprechen. Wenn er Probleme mit den Gesetzen hat, dann sollte er den Job wechseln und Priester werden. In diesem Job ist Nachwuchs immer willkommen und seine "Ideal- und Wertvorstellungen" sollte er dort besser ausleben koennen. Wenn ich im Supermarkt arbeite, dann kann ich schliesslich auch nicht das Einsortieren von Wurstwaren mit der Begruendung verweigern, dass das meinen "Ideal- und Wertvorstellungen" als Vegetarier widerspricht!


Gruss, Bernie
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#872763) Verfasst am: 30.11.2007, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, wir hatten vor nicht langer Zeit eine Richterin, die an Stelle des Gesetzes den Koran zur Richtschnur in einer Ehesache machte. Mal sehen, wann der erste Richter kommt und sich auf die Ilias beruft. Das eigtl. Problem ist doch, dass man solche Leute nicht feuern kann. Da wird die richterliche Unabhängigkeit eindeutig zu weit getrieben.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#872773) Verfasst am: 30.11.2007, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin selbst Scheidungskind. Gut, die Scheidung war schlimm genug, aber wenn meine Eltern zwangsweise hätten zusammenbleiben müssen... Geschockt
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#872796) Verfasst am: 30.11.2007, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Stattdessen habe der Gerichtsvorsteher die Scheidungswilligen mit der Aufforderung nach Hause geschickt, es "noch einmal zu probieren"


Geschockt Ich glaubs nicht! Was geht ihn das überhaupt an?
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„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#872804) Verfasst am: 30.11.2007, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Stattdessen habe der Gerichtsvorsteher die Scheidungswilligen mit der Aufforderung nach Hause geschickt, es "noch einmal zu probieren"


Geschockt Ich glaubs nicht! Was geht ihn das überhaupt an?


Der Herrgott schuf die beiden, und du fragst was es den Herrgott angeht?
Geschockt
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Wer nichts weiß, glaubt alles.
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narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#872806) Verfasst am: 30.11.2007, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Der User "kam" bei mykath ist übrigens so ein Fall. Er ist Rechtsanwalt und nimmt nicht an Scheidungsprozessen teil.
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Sir Chaos
Heilvolles Durcheinander



Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 974
Wohnort: bei Frankfurt/Main

Beitrag(#872835) Verfasst am: 30.11.2007, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Der User "kam" bei mykath ist übrigens so ein Fall. Er ist Rechtsanwalt und nimmt nicht an Scheidungsprozessen teil.


Nun ja, wenn er nicht an Prozessen teilnimmt, ist das eine Sache... quasi analog zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen.

Aber wenn er, wie im OP beschrieben, teilnimmt und die Sache dann im Sinne seines Glaubens sabotiert, ist das etwas ganz anderes.
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Illusion: Zu schön, um wahr zu sein.
Realität: Zu wahr, um schön zu sein.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#872854) Verfasst am: 30.11.2007, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Problematisch ist, dass der Richter seine katholischen Wertvorstellungen in den Vordergrund stellt. Aber ungesetzlich ist das nicht. Das liegt in seinem Ermessensspielraum.

Hier sehen wir wieder mal, dass die Leute nur aus irrational-romantischen Gründen heiraten und sich nicht im Geringsten dafür interessieren, eheliche Pflichten oder das Eheversprechen einzuhalten. Wer eine Ehe schließt, holt den Staat mit ins Boot muss nun mal vor dem Staat für seine Bezeihung Rechenschaft ablegen. Das gilt auch für eine Zerrütung der Ehe. Wem das nicht passt, der soll einfach nicht heiraten.
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HFRudolph
Bright



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1229

Beitrag(#872866) Verfasst am: 30.11.2007, 14:00    Titel: Unwiderleglich vermutet Antworten mit Zitat

Zitat:
Sokrater schrieb:
… Aber ungesetzlich ist das nicht. Das liegt in seinem Ermessensspielraum.…

Ohne die Akte zu kennen, ist eine Aussge generell etwas schwierig, aber normalerweise besteht da überhaupt kein Spielraum:

Bei einer einvernehmlichen Scheidung und einjähriger Trennungsdauer wird das Scheitern der Ehe per Gesetz unwiderleglich vermutet und es muss geschieden werden! Man braucht keine weiteren Scheidungsgründe. Der Spielraum ist da =0.

Eine ganz andere Frage ist, wie weit ein Richter ein Scheidungsverfahren verschleppen kann. Mit den Augen rollen
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#872897) Verfasst am: 30.11.2007, 14:26    Titel: Re: Unwiderleglich vermutet Antworten mit Zitat

HFRudolph hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Sokrater schrieb:
… Aber ungesetzlich ist das nicht. Das liegt in seinem Ermessensspielraum.…

Ohne die Akte zu kennen, ist eine Aussge generell etwas schwierig, aber normalerweise besteht da überhaupt kein Spielraum:

Bei einer einvernehmlichen Scheidung und einjähriger Trennungsdauer wird das Scheitern der Ehe per Gesetz unwiderleglich vermutet und es muss geschieden werden! Man braucht keine weiteren Scheidungsgründe. Der Spielraum ist da =0.

Eine ganz andere Frage ist, wie weit ein Richter ein Scheidungsverfahren verschleppen kann. Mit den Augen rollen

Du bist im falschen Land.
§55 EheG hat folgendes geschrieben:

(1) Ist die eheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben, gestehen beide die unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses zu und besteht zwischen ihnen Einvernehmen über die Scheidung, so können sie die Scheidung gemeinsam begehren.
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odeon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.10.2004
Beiträge: 199

Beitrag(#878459) Verfasst am: 06.12.2007, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Problematisch ist, dass der Richter seine katholischen Wertvorstellungen in den Vordergrund stellt.


Das ist nicht "Problematisch", das ist eines Richters unwürdig. Ein Richter hat das Gesetz zu achten und in seinem Sinne Recht zu sprechen.

Ist er gläubiger Katholik, dann kann er sehr wohl nach dem Katechismus leben. Doch der katholische Kathechismus ist ZUM GLÜCK kein Gesetz in Deutschland.

Soweit geht der Klüngel zwischen Staat und Kirche nun doch nicht.
_________________
Anmerkung von odeon
www.fotologie-website.de
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#878468) Verfasst am: 06.12.2007, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

odeon hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Problematisch ist, dass der Richter seine katholischen Wertvorstellungen in den Vordergrund stellt.


Das ist nicht "Problematisch", das ist eines Richters unwürdig. Ein Richter hat das Gesetz zu achten und in seinem Sinne Recht zu sprechen.

Wie schon erwähnt bewegt er sich innerhalb des Gesetzes und legt es sehr wahrscheinlich als einer der wenigen so aus, wie es ursprünglich gedacht war. Wenn die Ehepartner nicht glaubhaft vermitteln können, dass ihre Ehe unheilbar zerrüttet ist, dann gibt es keinen Anspruch auf Scheidung.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#878502) Verfasst am: 06.12.2007, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Na ja, wir hatten vor nicht langer Zeit eine Richterin, die an Stelle des Gesetzes den Koran zur Richtschnur in einer Ehesache machte.


Quelle? Bloedzeitung? Gesundes Volksempfinden?
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#878650) Verfasst am: 07.12.2007, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Na ja, wir hatten vor nicht langer Zeit eine Richterin, die an Stelle des Gesetzes den Koran zur Richtschnur in einer Ehesache machte.


Quelle? Bloedzeitung? Gesundes Volksempfinden?


http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=16668&highlight=richterin
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Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#878678) Verfasst am: 07.12.2007, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
odeon hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Problematisch ist, dass der Richter seine katholischen Wertvorstellungen in den Vordergrund stellt.


Das ist nicht "Problematisch", das ist eines Richters unwürdig. Ein Richter hat das Gesetz zu achten und in seinem Sinne Recht zu sprechen.

Wie schon erwähnt bewegt er sich innerhalb des Gesetzes und legt es sehr wahrscheinlich als einer der wenigen so aus, wie es ursprünglich gedacht war. Wenn die Ehepartner nicht glaubhaft vermitteln können, dass ihre Ehe unheilbar zerrüttet ist, dann gibt es keinen Anspruch auf Scheidung.

Wie vermittelt man sowas "glaubhaft"? Indem sie sich vor dem Richter prügeln?
Blödsinniges Gesetz. M.E. hat allein der bekundete Willen, nicht mehr miteinander zu wollen, maßgeblich zu sein, und nicht unter Ermessensvorbehalt eines Amtsbüttels zu stehen.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#878680) Verfasst am: 07.12.2007, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Wie vermittelt man sowas "glaubhaft"? Indem sie sich vor dem Richter prügeln?
Blödsinniges Gesetz. M.E. hat allein der bekundete Willen, nicht mehr miteinander zu wollen, maßgeblich zu sein, und nicht unter Ermessensvorbehalt eines Amtsbüttels zu stehen.

Die Überlegung, eine Scheidung an gewisse formale Vorraussetzungen zu knüpfen (Trennungsdauer, unzumutbarkeit weiteren Ehebestands) hat meiner Meinung nach durchaus etwas für sich. So werden nämlich kurzschlussscheidungen vermieden.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#878684) Verfasst am: 07.12.2007, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Wie vermittelt man sowas "glaubhaft"? Indem sie sich vor dem Richter prügeln?
Blödsinniges Gesetz. M.E. hat allein der bekundete Willen, nicht mehr miteinander zu wollen, maßgeblich zu sein, und nicht unter Ermessensvorbehalt eines Amtsbüttels zu stehen.

Die Überlegung, eine Scheidung an gewisse formale Vorraussetzungen zu knüpfen (Trennungsdauer, unzumutbarkeit weiteren Ehebestands) hat meiner Meinung nach durchaus etwas für sich. So werden nämlich kurzschlussscheidungen vermieden.

Gegen eine formale Voraussetzung wie eine gewisse Trennungszeit ist ja auch m.E. nichts zu sagen. Die Entscheidung aber, ob eine eine Fortführung der Ehe unzumutbar ist oder ist, können nur die Betroffenen fällen.
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Louseign
(-)



Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#878706) Verfasst am: 07.12.2007, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Hier sehen wir wieder mal, dass die Leute nur aus irrational-romantischen Gründen heiraten und sich nicht im Geringsten dafür interessieren, eheliche Pflichten oder das Eheversprechen einzuhalten.

Zumindest in Deutschland heiraten nicht wenige wegen der steuerlichen Begünstigung. Wie das in Österreich aussieht, weiß ich aber nicht. Gibt es dort kein Steuerprivileg?
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#878944) Verfasst am: 07.12.2007, 13:55    Titel: Re: Unwiderleglich vermutet Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
§55 EheG hat folgendes geschrieben:
]
(1) Ist die eheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben, gestehen beide die unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses zu und besteht zwischen ihnen Einvernehmen über die Scheidung, so können sie die Scheidung gemeinsam begehren.


Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Wie schon erwähnt bewegt er sich innerhalb des Gesetzes und legt es sehr wahrscheinlich als einer der wenigen so aus, wie es ursprünglich gedacht war. Wenn die Ehepartner nicht glaubhaft vermitteln können, dass ihre Ehe unheilbar zerrüttet ist, dann gibt es keinen Anspruch auf Scheidung.

Was meinst du mit "glaubhaft vermitteln"? Im von dir zitierten Gesetz steht nur, daß sie die Zerrüttung zugestehen sollen. Wenn beide Partner auf die Frage des Richters "Halten Sie ihre Ehe für unheilbar zerrüttet" (oder so ähnlich) mit Ja antworten, dürfen sie nach dem von dir zitierten Gesetz die Scheidung begehren. Aber sie haben dann wohl kein Recht, auch tatsächlich geschieden zu werden?
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#879066) Verfasst am: 07.12.2007, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wie vermittelt man sowas "glaubhaft"? Indem sie sich vor dem Richter prügeln?
Blödsinniges Gesetz. M.E. hat allein der bekundete Willen, nicht mehr miteinander zu wollen, maßgeblich zu sein, und nicht unter Ermessensvorbehalt eines Amtsbüttels zu stehen.

Das ist der Job eines Richters. Gedanken lesen kann er freilich nicht. Das gleiche Argument kannst du auch gegen die Eheschließung einbringen. Denn da müssen die zwei Partner ja auch ein Eheversprechen sogar vor Zeugen abgeben.

Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Hier sehen wir wieder mal, dass die Leute nur aus irrational-romantischen Gründen heiraten und sich nicht im Geringsten dafür interessieren, eheliche Pflichten oder das Eheversprechen einzuhalten.

Zumindest in Deutschland heiraten nicht wenige wegen der steuerlichen Begünstigung. Wie das in Österreich aussieht, weiß ich aber nicht. Gibt es dort kein Steuerprivileg?

In Österreich gibt es kein Ehegattensplitting und die Gütertrennung ist die Norm. Bei der einen oder anderen Gebühr spart man vielleicht einen Euro oder zwei.

Die ÖVP wollte neulich das Splitting in Österreich einführen, um mehr Leute zum Heiraten zu bringen. Pillepalle

Aber auch diese Steuerprivileg ist kein vernünftiger Grund. Das zahlt sich doch nur dann aus, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient, als der andere. Aber genau dann besteht für diesen Ehepartner die Gefahr, nach einer Scheidung dem anderen Partner jahrelang bis lebenslang Unterhalt zu zahlen und in Deutschland mangels Gütertrennung die Hälfte aller seiner Besitztümer noch draufzupacken. Unterm Strich geht man ein erhebliches finanzielles Risiko für ein bisschen monatliche Steuerersparnis ein. Ansonsten würde ja auch niemand ein enormes Risiko für geringe Ertragserwartungen auf sich nehmen.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#879084) Verfasst am: 07.12.2007, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wie vermittelt man sowas "glaubhaft"? Indem sie sich vor dem Richter prügeln?
Blödsinniges Gesetz. M.E. hat allein der bekundete Willen, nicht mehr miteinander zu wollen, maßgeblich zu sein, und nicht unter Ermessensvorbehalt eines Amtsbüttels zu stehen.

Das ist der Job eines Richters. Gedanken lesen kann er freilich nicht. Das gleiche Argument kannst du auch gegen die Eheschließung einbringen. Denn da müssen die zwei Partner ja auch ein Eheversprechen sogar vor Zeugen abgeben.

Ich hab aber noch nie gehört, daß der Standesbeamte die Brautleute wieder weggeschickt hat und sagte: "Naja, ich glaub ja nicht, daß ihr zusammen paßt. Überlegt euch das lieber noch mal."
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#879090) Verfasst am: 07.12.2007, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ich hab aber noch nie gehört, daß der Standesbeamte die Brautleute wieder weggeschickt hat und sagte: "Naja, ich glaub ja nicht, daß ihr zusammen paßt. Überlegt euch das lieber noch mal."

Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass man Ehen eigentlich komplett aus dem Gesetz streichen sollte.
Bei binationalen Ehen schaut übrigens dann wohl sehr wahrscheinlich jemand vorbei, der überprüft, ob es sich auch um eine echte gemeinschaftliche Liebesbezeihung, wie sie im Buche steht, handelt.
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Dr. Benchmark
Radikal-Liberalist



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 1288
Wohnort: Bayern

Beitrag(#879142) Verfasst am: 07.12.2007, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Bei binationalen Ehen schaut übrigens dann wohl sehr wahrscheinlich jemand vorbei, der überprüft, ob es sich auch um eine echte gemeinschaftliche Liebesbezeihung, wie sie im Buche steht, handelt.


In der Tat! Allerdings nur, wenn es Indizien dafür gibt, daß die Ehe "nicht gelebt" wird.
Dann wird nachgeschaut, ob auch tatsächlich ne zweite Zahnbürste im Bad steht und Fremdschlüpper im Schrank liegen...

Und was sind Indizien? Petze von Nachbarn, z.B.
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Reza
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#879178) Verfasst am: 07.12.2007, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Die Überlegung, eine Scheidung an gewisse formale Vorraussetzungen zu knüpfen (Trennungsdauer, unzumutbarkeit weiteren Ehebestands) hat meiner Meinung nach durchaus etwas für sich. So werden nämlich kurzschlussscheidungen vermieden.


Ach, es ist die Aufgabe des Staates allerprivateste Kurzschlusshandlungen zu vermeiden?
Klar, der "vorsorgende Sozialstaat", durch alle Ecken seh ich ihn reinkommen, und vom Bürger willkommen geheißen.

Ich bin gespannt, wann er mir um 22.00 Uhr das Licht ausdreht, damit ich ordentlich ausgeschlafen bin am nächsten Tag für die Erwerbstätigkeit.
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