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Adventssingen und Religionsunterricht

 
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HFRudolph
Bright



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1229

Beitrag(#873097) Verfasst am: 30.11.2007, 18:37    Titel: Adventssingen und Religionsunterricht Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Freigeister,

es gibt einen Brights-Flyer, der dank einer freundlicherweise zur Verfügung gestellten Vorlage des IBKA-Landesverbandes NRW erstellt habe: Es geht um rechtliche Informationen zur Verpflichtung zur Teilnahme am
- Weihnachtssingen
- Religionsunterricht
- Schulgottesdienst

Die Rechte werden teilweise sträflich missachtet. Ohne eine Information von Schülern und Lehrern nützen die Rechte nichts.

Aus gegebenem Anlass stelle ich die Vorlage als Microsoft Word Datei ein, bei Bedarf auch in anderen Formaten:
Flyer Vorschlag

Druckt den Flyer aus und schickt ihn den örtlichen Schulen, Schulleitern u. s. w.! Copyright ist ausdrücklich freigegeben! Nach den jeweiligen Landespressegesetzen muss ein Impressum angegeben werden. Für den Inhalt ist jeder selbst verantwortlich.

Wer nicht mehr zur Schule geht: Schickt wenigstens euren ehemaligen Schulen oder Lehrern ein paar Ausfertigungen.

MACHT WAS!

Viele Grüße
Holger

Edutiert: 05.12.2007


Zuletzt bearbeitet von HFRudolph am 05.12.2007, 14:26, insgesamt 5-mal bearbeitet
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UnsichtbarerGeist
Bekennender Pastafari



Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 487

Beitrag(#873103) Verfasst am: 30.11.2007, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde, es gibt Schlimmeres als Adventssingen.

Natürlich will ich kein Spielverderber sein, aber wenn z.B. tausende Muslime für die Todesstrafe aufgrund eines falschen Teddynamens demonstrieren, gibt es Wichtigeres, als gegen christliches Singen zu demonstrieren.

UG
_________________
Für Aufklärung, Menschenrechte und Freiheit. Gegen Dogmatismus, Lügen und Ingnoranz
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HFRudolph
Bright



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1229

Beitrag(#873109) Verfasst am: 30.11.2007, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird nicht gegen das Singen demonstriert, es geht nur um Information, völlig wertfrei zynisches Grinsen
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#873160) Verfasst am: 30.11.2007, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

UnsichtbarerGeist hat folgendes geschrieben:
Ich finde, es gibt Schlimmeres als Adventssingen.

Natürlich will ich kein Spielverderber sein, aber wenn z.B. tausende Muslime für die Todesstrafe aufgrund eines falschen Teddynamens demonstrieren, gibt es Wichtigeres, als gegen christliches Singen zu demonstrieren.

UG


Es gibt immer "Wichtigeres". Mit den Augen rollen
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#873165) Verfasst am: 30.11.2007, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

@HFRudolph
Ein neutral gestaltetes Flugblatt fände ich besser. Zum einen ist es wohl nicht erlaubt für so eine Organisation an einer öffentlichen Schule zu werben (weiß ich aber nicht genau), zum anderen werden die wenigsten die Quelle kennen und ihr nicht trauen, oder sie sogar für eine Sekte halten.

Ja, die Leute sind so. Mit den Augen rollen
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Idler
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Anmeldungsdatum: 24.11.2007
Beiträge: 246

Beitrag(#873177) Verfasst am: 30.11.2007, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weise auch hier nochmal darauf hin. Für solche Flyer gilt die Impressumspflicht:

Name (oder Firma/Verein) sowie Anschrift des Medieninhabers und des Herausgebers

Da die Brights m.W. keine Organisation, also keine Körperschaft sind, muss eine natürliche Person mit Name und Anschrift angegeben werden.

Und:

In Schulen sowas auslegen dürft ihr nur mit Genehmigung der Schulleitung!

Auch das Verteilen vor der Schule ist nicht ganz unproblematisch. Wer das tut, könnte von mißgünstigen Geistern sehr schnell in eine Schublade mit denen gesteckt werden, die für solche Aktionen auch bekannt sind: die NPD zum Beispiel ... oder Sekten. Die Sektenartigkeit wird von einigen mit "Brights"-Namen und -Logo ohnehin assoziiert. Ich meine das nicht böse (obwohl ich den Brights sehr kritisch gegenüberstehe). Die Idee an sich ist gut. Aber seid bitte vorsichtig.
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Greasel
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1055

Beitrag(#874036) Verfasst am: 01.12.2007, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Impressumspflicht? Lachen

Wayne interessierts?

Aus dem Flyer:

"Wir bitten dies zu beachten....."

Wtf? Warum so unterwürfig? Wir bitten um gar nichts! Freiheit wird nicht erbettelt.
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Idler
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 24.11.2007
Beiträge: 246

Beitrag(#874047) Verfasst am: 01.12.2007, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Greasel hat folgendes geschrieben:
Impressumspflicht?

Wayne interessierts?



Behörden.
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HFRudolph
Bright



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1229

Beitrag(#875887) Verfasst am: 04.12.2007, 02:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Idler schrieb:
In Schulen sowas auslegen dürft ihr nur mit Genehmigung der Schulleitung!

Besten Dank für den fürsorglichen Hinweis.

Wer etwas ohne Genehmigung der Schulleitung tut, fliegt von der Schule? Lachen

Fragt sich, was schlimmer ist, Schüler dumm zu halten und so das Grundgesetz auszuhebeln oder gegen die Hausordnung zu verstoßen?


Zuletzt bearbeitet von HFRudolph am 04.12.2007, 02:55, insgesamt einmal bearbeitet
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#875891) Verfasst am: 04.12.2007, 02:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer etwas ohne Genehmigung der Schulleitung tut, fliegt von der Schule?
Nein, das liegt im Ermessen der Schulleitung.
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HFRudolph
Bright



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1229

Beitrag(#875893) Verfasst am: 04.12.2007, 02:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich muss noch auf jeden Spucki, der an die Klotür geklebt wird auch ein Impressum und an jedes Graffitty. Mit den Augen rollen

Zitat:
Idler schrieb:
Die Sektenartigkeit wird von einigen mit "Brights"-Namen und -Logo ohnehin assoziiert.

Völlig abwegig. Wer denken kann, der denke. Wer lesen kann, der lese. Wer soll überhaupt diesen Eindruck haben? Das sind doch Unterstellungen.

Von mir aus kann Doktor Ratzinger den Flyer persönlich drucken. Es geht um den Inhalt.


Zuletzt bearbeitet von HFRudolph am 04.12.2007, 20:45, insgesamt 3-mal bearbeitet
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gwarpy
Psychonaut



Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 2012
Wohnort: KinA

Beitrag(#875895) Verfasst am: 04.12.2007, 03:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wo kann ich eigentlich nachlesen, wie es um solche Dinge in der österr. Gesetzgebung aussieht? Hat jemand Links?


gwarpy
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Die Menschen glauben das, was sie wünschen.
Gaius Julius Caesar
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HFRudolph
Bright



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1229

Beitrag(#875897) Verfasst am: 04.12.2007, 03:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wir dürfen hier leider keine Rechtsberatung machen, das könnte sonst gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen Lachen

Sowas hab ich ja noch nicht erlebt. Wahrscheinlich parkt ihr auch noch alle richtig.
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gwarpy
Psychonaut



Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 2012
Wohnort: KinA

Beitrag(#875902) Verfasst am: 04.12.2007, 03:20    Titel: Antworten mit Zitat

HFRudolph hat folgendes geschrieben:
Wir dürfen hier leider keine Rechtsberatung machen, das könnte sonst gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen Lachen



Ich will keine Rechtsberatung im Forum, sondern Links, wo ich mich selbst informieren kann.


gwarpy
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Idler
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 24.11.2007
Beiträge: 246

Beitrag(#875949) Verfasst am: 04.12.2007, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

HFRudolph hat folgendes geschrieben:
Wahrscheinlich muss noch auf jeden Spucki, der an die Klotür geklebt wird auch ein Impressum und an jedes Graffitty.



Naja, fast. Sehr glücklich

Es betrifft alle Informationen, die jemand der Allgemeinheit als Printmedium oder auf einer Webseite übermittelt: Vom Flugblatt über die Schülerzeitung bis zum Nachrichtenmagazin. Das Impressum wegzulassen, könnte vielleicht als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden.

Also geht lieber auf Nummer Sicher, wenn ihr sowas macht.

Achtung: Das ist keine Rechtsberatung (bin kein Jurist), sondern ein nett gemeinter Hinweis. Wir hatten an der Schule eine solche Diskussion bezüglich der Schülerzeitung und einiger Flugblätter.
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HFRudolph
Bright



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1229

Beitrag(#876030) Verfasst am: 04.12.2007, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Idler schrieb:
…könnte vielleicht als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden.…

Was denn nun, „vielleicht“? Ist es verboten oder nicht?
Wenn das „Verbot“ nicht sanktioniert wird, schert mich das Verbot nicht. Es ist dann kein Verbot.

Wettbewerbswidrigleit scheidet von vornherein aus.
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River Runs Red
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 336

Beitrag(#876769) Verfasst am: 04.12.2007, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

HFRudolph hat folgendes geschrieben:
Wahrscheinlich muss noch auf jeden Spucki, der an die Klotür geklebt wird auch ein Impressum und an jedes Graffitty. Mit den Augen rollen


Ohne Scherz: Bei mir in der Schule wurden schon Verhaltensmaßregeln fürs Snowboarden/Skifahren abgenommen, die im Auftrag einer Lehrerin ans schwarze Brett gehängt wurden, da sie keinen Schulstempel trugen Mit den Augen rollen
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(Wernher v. Braun)

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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#876771) Verfasst am: 04.12.2007, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

HFRudolph hat folgendes geschrieben:
Wir dürfen hier leider keine Rechtsberatung machen, das könnte sonst gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen Lachen

Sowas hab ich ja noch nicht erlebt. Wahrscheinlich parkt ihr auch noch alle richtig.
Somit verstößt der Satz selbst gegen das Rechtsberatungsgesetz. Lachen
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Dingo
Hardcore Atheist



Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 172
Wohnort: Down Under

Beitrag(#876780) Verfasst am: 04.12.2007, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

HFRudolph hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Idler schrieb:
…könnte vielleicht als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden.…

Was denn nun, „vielleicht“? Ist es verboten oder nicht?
Wenn das „Verbot“ nicht sanktioniert wird, schert mich das Verbot nicht. Es ist dann kein Verbot.

Wettbewerbswidrigleit scheidet von vornherein aus.


Also HFRudolph, ich stimme Dir voll zu. Du streitest fuer eine gute Sache, keine Frage. Das mit dem Recht und Gesetz ist hier doch reine Erbsen-Zaehlerei.
_________________
"Glaube und Hoffnung sind keine Lebensstrategien. Wissen, Weitblick und der feste Wille zur Realitaet fuehren ans Ziel."
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Stefan
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#876789) Verfasst am: 04.12.2007, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

HFRudolph hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Idler schrieb:
In Schulen sowas auslegen dürft ihr nur mit Genehmigung der Schulleitung!

Besten Dank für den fürsorglichen Hinweis.

Wer etwas ohne Genehmigung der Schulleitung tut, fliegt von der Schule? Lachen

Fragt sich, was schlimmer ist, Schüler dumm zu halten und so das Grundgesetz auszuhebeln oder gegen die Hausordnung zu verstoßen?


Es geht aber nicht nur um etwas rebellische Schüler bei diesen Hinweisen! Dies hier ist kein Schülerforum.
Man muß auch bedenken, daß man beim "illegalen" Verteilen von Flugblättern unter Umständen den Autoren/der Organisation die hinter dem Flugblatt stehen schaden kann.
Insofern sind die Warnungen hier nicht überflüssig oder albern.
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#876804) Verfasst am: 04.12.2007, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Soll das heißen, man darf in einem Rechtsstaat nicht über im Grundgesetz verankerte Rechte informieren?

Ist nicht Ziel der Schule der mündige Bürger?

Wo leben wir denn?
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#876812) Verfasst am: 05.12.2007, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mo07 hat folgendes geschrieben:
Soll das heißen, man darf in einem Rechtsstaat nicht über im Grundgesetz verankerte Rechte informieren?

Strohmann.

Zitat:

Ist nicht Ziel der Schule der mündige Bürger?

Nein.

Zitat:

Wo leben wir denn?

Blöde Frage.
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HFRudolph
Bright



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1229

Beitrag(#877091) Verfasst am: 05.12.2007, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Allgemeiner Hinweis zum Impressum:
In den allermeisten Landespressegesetzen gilt es als bußgeldbedrohte Ordnungswidrigkeit, Druckerzeugnisse ohne Impressum herauszugeben. Es sollte daher jeder ein Impressum angeben, der den Flyervorschlag verwendet.

Aus gegebenem Anlass stelle ich die Vorlage als Microsoft Word Datei ein, bei Bedarf auch in anderen Formaten:
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