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Fortpflanzung erlaubt
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#878900) Verfasst am: 07.12.2007, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Wieso ist es eigentlich verboten dass sich Bruder und Schwester gemeinsam fortpflanzen?

Es gibt sicherlich Argumente dafür, das zu verbieten, aber man kann dennoch feststellen, dass es sich um ein kulturabhängiges Tabu handelt, das man in anderen (vergangenen oder gegenwärtigen) Kulturen nicht notwendigerweise vorfindet. Von einem altägyptischen Pharao wurde m.W. sogar erwartet, dass er seine Schwester zu einer seiner Frauen machte.


Hm, soweit mir bekannt, ist das Inzesttabu in allen Kulturen existent. Mir ist jedenfalls kein Gegenbeispiel bekannt.
Dein Beispiel trifft meines Erachtens insofern nicht, als daß es -ein ebenfalls kulturübergreifendes- Insignium der Herrschenden darstellt, daß für sie die Regeln Normalsterblicher nicht gelten.

Zitat:
Inzesttabus existieren in fast allen bekannten Gesellschaften, wobei sich der Kreis der heiratbaren/nicht heiratbaren Personen von Kultur zu Kultur unterscheidet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Inzesttabu
_________________
Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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Skauniz
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Anmeldungsdatum: 20.06.2007
Beiträge: 33
Wohnort: Köln

Beitrag(#878943) Verfasst am: 07.12.2007, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Bei den Phraonen ging es auch eher um Legimitation. Pharao werden konnte eigentlich nur ein Mann, aber das Vererbungssystem der Königswürde war matrilinear, wurde also von der Königin auf ihre Töchter übertragen. Um Pharao zu werden war es denn dann auch wichtiger, eine Frau aus königlichem Geschlecht zu heiraten als selber aus königlichen Geschlecht zu stammen. Die Ehe legitimierte den Mann mehr als seine eigene Abstammung.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#879131) Verfasst am: 07.12.2007, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Wieso ist es eigentlich verboten dass sich Bruder und Schwester gemeinsam fortpflanzen?
Behinderte mit vererbbarer Behinderung haben da das Selbe Risiko, also wieso nicht gleiches Recht für Alle?


Das Risiko ist keineswegs das gleiche.

Bruder und Schwester haben kein Risiko behinderte Kinder zu kriegen, wenn sich in der Familie keinerlei Gendefekte/abweichungen befinden.

Da aber nun praktisch jeder genetisch irgendwelche Abweichungen von der "Norm" hat, erhöht sich das Riskiko negativer wie positiver Auswirkungen bei einer Summierung der gleichen Abweichungen

Die meisten existierenden Behinderungen sind NICHT durch eindeutig heute feststellbare Erbkrankheiten verursacht, auch nicht durch feststellbare genetische Schädigungen.

Genetische Schäden können ja auch spontan entstehen, Trisonomie 21 z.b. ist keine Erbkrankheit.

Der Prozentsatz derer, die behindert zur Welt kommen ist außerdem verschwindend gering, und davon werden die meisten Schäden während der Geburt, durch Sauerstoffmangel etc. verursacht.

Darüberhinaus, kann ja nun nach geltendem Recht bei dem gerinsten Verdacht auf die WAHRSCHEINLICHKEIT einer vorliegenden Behinderung, bis zum letzten Moment vor der Geburt abgetrieben werden.

Das wird auch in den allermeisten Fällen getan.

Da Pränataldiagnostik immer häufiger auch jüngeren Frauen anempfohlen, in bestimmten Bereichen auch einfach gemacht , weil sie schon zum den Rahmen der allgemeinen Vorsorge gerechnet wird, ist man ohnehin dabei potentielle angeborene Behinderungen "auszumerzen".

Trisomie 21 Kinder werden mittlerweile praktisch nur noch von jungen Frauen, die eigentlich diesbezüglich kein erhöhtes risiko haben, und bei denen deswegen auch keine Fruchtwasseruntersuchung vorgenommen wird, geboren.

Außer einigen konkret heute feststellbaren Schädigungen, bei denen dann aber der Grad der Schädigung pränatal häufig nicht zu bestimmen ist, handelt es sich bei der Pränataldiagnostik, darauf sei ausdrücklich noch einmal hingewiesen, um die Wahrscheinlichkeit einer vorliegenden Behinderung.

Das bedeutet zweierlei:

Der Löwenanteil der abgetriebenen Kinder wäre wahrscheinlich gesund gewesen, soweit sich das dann später im Leben, aus welchen Gründen auch immer, dann natürlich ändern kann.

Pränataldiagnostik ist kein Gesundheit- Kinder-TÜV.
Auch ohne jeden auffälligen Befund, könnte das Kind trotzdem behindert sein.

Inwieweit erworbene Behinderungen, also chronische Krankheiten, die eine genetische Anlage haben können, dann auch ausgelöst werden, und wie, darüber existieren heute ja weitgehend nur Vermutungen und Theorien.
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Mr.Manescu
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Anmeldungsdatum: 22.11.2007
Beiträge: 346

Beitrag(#879183) Verfasst am: 07.12.2007, 17:57    Titel: Re: Fortpflanzung erlaubt Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Währt ihr dafür dass man Menschen mit schweren erblichen Behinderungen von Körper und Geist die Fortpflanzung verbietet?


Was geht mich die Sexualität von anderen Menschen an?
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#879202) Verfasst am: 07.12.2007, 18:40    Titel: Re: Fortpflanzung erlaubt Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Ich bin immer dafür, dass jemand der ein Verbot fordert, dieses Verbot gut begründet.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,521837,00.html

Ich lese da nichts von erblichen Behinderungen - und schon gar nichts von einer erblichen Behinderungen der Mutter. Du wirst mir den Zusammenhang sicherlich erklären können.
Nur weil da nichts davon steht, heißt das ja nicht, dass etwas nicht vorliegt.

mE wäre es eine Tautologie, das noch gesondern zu erwähnen.


Autismus ist eine frühkindliche Entwicklungsstörung, für deren Entstehen es bisher noch nicht einmal ein umfassendes Erklärungsmodell gibt.

Dass du annimmst, einfach jede Kankheit, Behinderung Schädigung, die ein Kind haben kann, ginge auf genetische Ursachen, zumal vererbbare zurück, und auch noch dass du offensichtlich denkst, das wäre (bereits) alles diagnostizierbar, zeugt ja von ungeheuerem Wissen deinerseits.

Zitat:
Man kann einerseits sterilisieren, weil erbkranke Kinder entstehen könnten, andererseits, weil zwar gesunde Kinder entstehen könnten, die bei ihren leiblichen Eltern kein schönes Leben habe würden. Gut das kann das Jugendamt auch gewährleisten, indem es die Kinder wegnimmt.


Man könnte, das wäre weitaus einfacher beim heutigen realen Wissensstand, Fortpflanzung generell verbieten, und nur auf Antrag und unter Erfüllung von Auflagen erlauben.

Nicht, dass das eine Garantie für ein gesundes und schönes Leben der Kinder wäre, aber man könnte die Eltern, die (politisch, "rassisch", finanziell?.........) genehm sind sortieren.
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Shadaik
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Beitrag(#879215) Verfasst am: 07.12.2007, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich führe die Frage mal etwas zurück auf ein allgemein verbreitetes Beispiel: Darf man Eltern das Sorgerecht entziehen, wenn sie nicht in der Lage sind, Kinder zu erziehen (welche Maßstäbe auch immer dazu konkret angewendet würden)?

Ich finde, das eigentliche Problem liegt in beiden Fällen ähnlich.
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AgentProvocateur
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Beitrag(#879217) Verfasst am: 07.12.2007, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ich führe die Frage mal etwas zurück auf ein allgemein verbreitetes Beispiel: Darf man Eltern das Sorgerecht entziehen, wenn sie nicht in der Lage sind, Kinder zu erziehen (welche Maßstäbe auch immer dazu konkret angewendet würden)?

Klar.

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ich finde, das eigentliche Problem liegt in beiden Fällen ähnlich.

Nö. Das eine bezieht sich auf eine ungewisse Zukunft, das andere auf die konkrete Gegenwart.
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Shadaik
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Beitrag(#879221) Verfasst am: 07.12.2007, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ich finde, das eigentliche Problem liegt in beiden Fällen ähnlich.

Nö. Das eine bezieht sich auf eine ungewisse Zukunft, das andere auf die konkrete Gegenwart.

Welches ist welches?

mE bezieht sich beides auf die Zukunft, das eine halt auf die biologische, das andere auf die gesllschaftliche der Kinder.
In beiden Fällen gilt es zu verhindern, Kinder in ein vermurkstes Leben hineinwachsen zu lassen.
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AgentProvocateur
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Beitrag(#879227) Verfasst am: 07.12.2007, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ich finde, das eigentliche Problem liegt in beiden Fällen ähnlich.

Nö. Das eine bezieht sich auf eine ungewisse Zukunft, das andere auf die konkrete Gegenwart.

Welches ist welches?

Hm. Wenn ich mir dieses Aussage anschaue:

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Darf man Eltern das Sorgerecht entziehen, wenn sie nicht in der Lage sind, Kinder zu erziehen (welche Maßstäbe auch immer dazu konkret angewendet würden)?

dann ist es mehr als offensichtlich, welches welches ist. Es sei denn, Du legtest hier Maßstäbe zur Entziehung des Sorgerechtes an, die ich noch nicht einmal im Traum für möglich gehalten hätte.

Welche Kriterien hast Du also dafür?

Shadaik hat folgendes geschrieben:
mE bezieht sich beides auf die Zukunft, das eine halt auf die biologische, das andere auf die gesllschaftliche der Kinder.
In beiden Fällen gilt es zu verhindern, Kinder in ein vermurkstes Leben hineinwachsen zu lassen.

Das Sorgerecht kann und sollte mE nur wegen akuten Fehlentwicklungen entzogen werden, nicht wegen einer völlig hypothetischen nicht so guten fernen Zukunft des Kindes. Oder etwa nicht?
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Reza
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Beitrag(#879228) Verfasst am: 07.12.2007, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:


Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ich finde, das eigentliche Problem liegt in beiden Fällen ähnlich.

Nö. Das eine bezieht sich auf eine ungewisse Zukunft, das andere auf die konkrete Gegenwart.


Allerdings.

Und die konkrete Zukunft hat man nicht in der Hand, wie hochgradig positiv die Aussichten auch erscheinen mögen, während es im anderen Fall doch einiges ganz handfest feststellbar ist. Vernachlässigung im Bereich der Grundversorgung, oder körperliche Misshandlungen sind nachweisbar, auch psychische Vernachlässigung bis zu einem bestimmten Grad.
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Shadaik
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Beitrag(#879232) Verfasst am: 07.12.2007, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="AgentProvocateur" postid=879227]
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
mE bezieht sich beides auf die Zukunft, das eine halt auf die biologische, das andere auf die gesllschaftliche der Kinder.
In beiden Fällen gilt es zu verhindern, Kinder in ein vermurkstes Leben hineinwachsen zu lassen.

Das Sorgerecht kann und sollte mE nur wegen akuten Fehlentwicklungen entzogen werden, nicht wegen einer völlig hypothetischen nicht so guten fernen Zukunft des Kindes. Oder etwa nicht?

Die Begründung dieses gegenwärtigen Eingriffs ist aber doch die aus der gegenwärtigen Situation abgeleitete befürchtung bzw. der Versuch der Abwendung einer problematischen Zukunft, deren grundlage in als fehlerhaft betrachteter Erziehung liegt.
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narziss
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Beitrag(#879236) Verfasst am: 07.12.2007, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht mir nicht um das autistische Kind, sondern um seine Mutter.
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AgentProvocateur
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Beitrag(#879237) Verfasst am: 07.12.2007, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Das Sorgerecht kann und sollte mE nur wegen akuten Fehlentwicklungen entzogen werden, nicht wegen einer völlig hypothetischen nicht so guten fernen Zukunft des Kindes. Oder etwa nicht?

Die Begründung dieses gegenwärtigen Eingriffs ist aber doch die aus der gegenwärtigen Situation abgeleitete befürchtung bzw. der Versuch der Abwendung einer problematischen Zukunft, deren grundlage in als fehlerhaft betrachteter Erziehung liegt.

Nö, es ist der Versuch der Abwendung einer vermurksten Gegenwart.
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Shadaik
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Wohnort: MG

Beitrag(#879250) Verfasst am: 07.12.2007, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Das Sorgerecht kann und sollte mE nur wegen akuten Fehlentwicklungen entzogen werden, nicht wegen einer völlig hypothetischen nicht so guten fernen Zukunft des Kindes. Oder etwa nicht?

Die Begründung dieses gegenwärtigen Eingriffs ist aber doch die aus der gegenwärtigen Situation abgeleitete befürchtung bzw. der Versuch der Abwendung einer problematischen Zukunft, deren grundlage in als fehlerhaft betrachteter Erziehung liegt.

Nö, es ist der Versuch der Abwendung einer vermurksten Gegenwart.

Wie genau ist es möglich, die Gegenwart zu beeinflussen? Am Kopf kratzen
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Reza
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Beitrag(#879257) Verfasst am: 07.12.2007, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Es geht mir nicht um das autistische Kind, sondern um seine Mutter.


Das hat dann aber nichts mit der Eingangsfrage zu tun.

Dann must du fragen, ob es erlaubt sein soll geborene Menschen zu töten, falls sich deren Entwicklung ungünstig auf andere auswirkt, da muss auch keine Behinderung vorliegen.

Das wäre allerdings ein geeignetes Mittel um die Überbevölkerung des Planeten zu beenden.
Wenn du jeden umbringst, von dem ein anderer denkt, der wäre ungünstig und stressig für ihn selber, da möchte ich wissen, wer da noch übrig bleiben würde.

Wer sagt, dass das autistische Kind die Ursache der psychischen Erkrenkung der Mutter ist?
Das könnten die 5 Kinder insgesamt sein, der Mann, oder ganz was anderes.

Das Leben ist doch kein Ereignis mit monokausalen Zusammenhängen.

Ist das eigentlich dein Ernst, was du da von dir gibst, oder ist das nur, "dass g'red is"?
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Reza
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Beiträge: 4188

Beitrag(#879275) Verfasst am: 07.12.2007, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Das Sorgerecht kann und sollte mE nur wegen akuten Fehlentwicklungen entzogen werden, nicht wegen einer völlig hypothetischen nicht so guten fernen Zukunft des Kindes. Oder etwa nicht?

Die Begründung dieses gegenwärtigen Eingriffs ist aber doch die aus der gegenwärtigen Situation abgeleitete befürchtung bzw. der Versuch der Abwendung einer problematischen Zukunft, deren grundlage in als fehlerhaft betrachteter Erziehung liegt.

Nö, es ist der Versuch der Abwendung einer vermurksten Gegenwart.

Wie genau ist es möglich, die Gegenwart zu beeinflussen? Am Kopf kratzen


Einem halbverhungerten Kind zu essen zu geben, beeinflusst die Gegenwart doch sehr direkt, denke ich.

Ganz augenblicklich stillt es den Hunger, und längerfristig rettet das das Leben.

Ob das zukünftig ein "lebenswertes" Leben sein wird, das lässt sich zum Zeitpunkt der Essensverabreichung natürlich nicht voraussagen. Mit den Augen rollen

Sag halt gleich, worum es dir eigentlich geht.

Vorbeugende Entziehung des Sorgerechts, weil der zu erwartende Erziehungsstil, z.B. religiöse Erziehung, nicht diese oder jene Werte, die im Interesse von wem auch immer liegen mögen, erwarten lässt?
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#879284) Verfasst am: 07.12.2007, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Das Sorgerecht kann und sollte mE nur wegen akuten Fehlentwicklungen entzogen werden, nicht wegen einer völlig hypothetischen nicht so guten fernen Zukunft des Kindes. Oder etwa nicht?

Die Begründung dieses gegenwärtigen Eingriffs ist aber doch die aus der gegenwärtigen Situation abgeleitete befürchtung bzw. der Versuch der Abwendung einer problematischen Zukunft, deren grundlage in als fehlerhaft betrachteter Erziehung liegt.

Nö, es ist der Versuch der Abwendung einer vermurksten Gegenwart.

Wie genau ist es möglich, die Gegenwart zu beeinflussen? Am Kopf kratzen


Einem halbverhungerten Kind zu essen zu geben, beeinflusst die Gegenwart doch sehr direkt, denke ich.

Ganz augenblicklich stillt es den Hunger, und längerfristig rettet das das Leben.

Eben. "Längerfristig" liegt nun fraglos in der Zukunft, n'est pas?
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#879298) Verfasst am: 07.12.2007, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Das Sorgerecht kann und sollte mE nur wegen akuten Fehlentwicklungen entzogen werden, nicht wegen einer völlig hypothetischen nicht so guten fernen Zukunft des Kindes. Oder etwa nicht?

Die Begründung dieses gegenwärtigen Eingriffs ist aber doch die aus der gegenwärtigen Situation abgeleitete befürchtung bzw. der Versuch der Abwendung einer problematischen Zukunft, deren grundlage in als fehlerhaft betrachteter Erziehung liegt.

Nö, es ist der Versuch der Abwendung einer vermurksten Gegenwart.

Wie genau ist es möglich, die Gegenwart zu beeinflussen? Am Kopf kratzen


Einem halbverhungerten Kind zu essen zu geben, beeinflusst die Gegenwart doch sehr direkt, denke ich.

Ganz augenblicklich stillt es den Hunger, und längerfristig rettet das das Leben.

Eben. "Längerfristig" liegt nun fraglos in der Zukunft, n'est pas?


Ja, allerdings, wenn die weitere regelmäßige Versorgung mit Essen sichergestellt wird, zumindest in dieser Hinsicht, nicht im Bereich von nicht einmal feststellbaren Wahrscheinlichkeiten, sondern mit Sicherheit.

Und da die Voraussetzung für positive Erlebnisse nun mal ist, überhaupt zu leben, würde ich das auch als ziemlich wesentliche Beeinflussung der Zukunft betrachten.

Oder hoffst du auf das bessere Leben im Jenseits?

Ich weiß wirklich nicht, was dieses Herumgeeiere soll.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
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Beitrag(#879323) Verfasst am: 07.12.2007, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Ich weiß wirklich nicht, was dieses Herumgeeiere soll.

Ach, es geht ihm bestimmt nur ums Prinzip, um die Feststellung, dass Gegenwart nur ein ganz kurzer Augenblick ist und wenn man jemandem zu essen gibt, er in der Gegenwart noch nicht satt ist, sondern erst in der Zukunft, nämlich, wenn er aufgegessen hat. Es geht also um Haarspalterei und darum, dass man keine genauen Grenzen festlegen kann und dass es keine prinzipiellen Unterschiede gibt. Das scheint er als Argument anzusehen, weiß zwar nicht warum und wofür, aber es lohnt auch gar nicht, weiter darüber zu reden.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#879342) Verfasst am: 07.12.2007, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:
Ich weiß wirklich nicht, was dieses Herumgeeiere soll.

Ach, es geht ihm bestimmt nur ums Prinzip, um die Feststellung, dass Gegenwart nur ein ganz kurzer Augenblick ist und wenn man jemandem zu essen gibt, er in der Gegenwart noch nicht satt ist, sondern erst in der Zukunft, nämlich, wenn er aufgegessen hat. Es geht also um Haarspalterei und darum, dass man keine genauen Grenzen festlegen kann und dass es keine prinzipiellen Unterschiede gibt. Das scheint er als Argument anzusehen, weiß zwar nicht warum und wofür, aber es lohnt auch gar nicht, weiter darüber zu reden.


Der Augenblick, der meinen Tod verursacht, nimmt mir mit Sicherheit jede weitere Zukunft, sei sie gut oder schlecht, insofern würde diese Argumentation nicht stimmen, jedenfalls in diesem Zusammenhang hier.

Aber "nicht weiter drüber reden", scheint mir ein guter Vorschlag zu sein.

Dass anbeborene potentielle Behinderungen ohnehin kaum mehr zum Leben kommen, es sei denn sie können sich durchmogeln, dabei aber auch eine Menge eigentlich erwünschter, gesunder Kinder mit über den Jordan gehen, scheint ja als Thema niemand zu interessieren.
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Shadaik
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Beitrag(#879409) Verfasst am: 08.12.2007, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:
Ich weiß wirklich nicht, was dieses Herumgeeiere soll.

Ach, es geht ihm bestimmt nur ums Prinzip, um die Feststellung, dass Gegenwart nur ein ganz kurzer Augenblick ist und wenn man jemandem zu essen gibt, er in der Gegenwart noch nicht satt ist, sondern erst in der Zukunft, nämlich, wenn er aufgegessen hat. Es geht also um Haarspalterei und darum, dass man keine genauen Grenzen festlegen kann und dass es keine prinzipiellen Unterschiede gibt. Das scheint er als Argument anzusehen, weiß zwar nicht warum und wofür, aber es lohnt auch gar nicht, weiter darüber zu reden.

Geh mal ein paar Postings zurück.

Ich sehe nämlich immer noch keinen prinzipiellen Unterschied zwischen dem Fortpflanzungsverbot zur Verhinderung behinderter Nachkommen und einer Sorgerechtsabnahme zur Verhinderung verzogenen Nachwuchses.
Dass letzteres sich auf die Gegenwart bezieht bezweifle ich einfach, auch wenn selbstverständlich ein gegenwärtiger Zustand zur Beurteilung herangezogen wird, aber das ist bei einer Erbkrankheit ja genauso.
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Beitrag(#879440) Verfasst am: 08.12.2007, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ich sehe nämlich immer noch keinen prinzipiellen Unterschied zwischen dem Fortpflanzungsverbot zur Verhinderung behinderter Nachkommen und einer Sorgerechtsabnahme zur Verhinderung verzogenen Nachwuchses.

Und? Was folgt nun für Dich daraus? Sorgerechtsentzug ist nicht rechtmäßig? Oder beliebige Fortpflanzungsverbote sind rechtmäßig, weil alles prinzipiell das Selbe ist? Keine Ahnung, worauf Du hinaus willst.
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Shadaik
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Beitrag(#879588) Verfasst am: 08.12.2007, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ich sehe nämlich immer noch keinen prinzipiellen Unterschied zwischen dem Fortpflanzungsverbot zur Verhinderung behinderter Nachkommen und einer Sorgerechtsabnahme zur Verhinderung verzogenen Nachwuchses.

Und? Was folgt nun für Dich daraus? Sorgerechtsentzug ist nicht rechtmäßig? Oder beliebige Fortpflanzungsverbote sind rechtmäßig, weil alles prinzipiell das Selbe ist? Keine Ahnung, worauf Du hinaus willst.

Ich will auf keine Antwort hinaus, sondern stelle eine Frage.

Für mich persönlich ist das ein kaum (momentan nicht) zu beantwortendes Dilemma, das auf diese beiden von dir genannten Möglichkeiten hinausläuft.
Denn dummerweise gelten beide Alternativen als inakzeptabel (Sorgerecht muss Grenzen haben, aber ein Fortpflanzungsverbot wäre "schlimmste Eugenik").
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AgentProvocateur
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Beitrag(#879658) Verfasst am: 08.12.2007, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ich sehe nämlich immer noch keinen prinzipiellen Unterschied zwischen dem Fortpflanzungsverbot zur Verhinderung behinderter Nachkommen und einer Sorgerechtsabnahme zur Verhinderung verzogenen Nachwuchses.

Und? Was folgt nun für Dich daraus? Sorgerechtsentzug ist nicht rechtmäßig? Oder beliebige Fortpflanzungsverbote sind rechtmäßig, weil alles prinzipiell das Selbe ist? Keine Ahnung, worauf Du hinaus willst.

Ich will auf keine Antwort hinaus, sondern stelle eine Frage.

Für mich persönlich ist das ein kaum (momentan nicht) zu beantwortendes Dilemma, das auf diese beiden von dir genannten Möglichkeiten hinausläuft.
Denn dummerweise gelten beide Alternativen als inakzeptabel (Sorgerecht muss Grenzen haben, aber ein Fortpflanzungsverbot wäre "schlimmste Eugenik").

Hm, wenn also etwas prinzipiell dasselbe ist, muss es absolut gleich behandelt werden? Und prinzipiell ist alles dasselbe, was sich in der Zukunft auswirkt?

Ich halte das für eine minder gute Argumentation, mal ganz vorsichtig ausgedrückt.

Ich würde gerne mal wissen, welches Fortpflanzungsverbot Du eigentlich konkret befürwortest. Oder möchtest Du nur ganz, ganz, ganz theoretisch und hypothetisch diskutieren?
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Shadaik
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Beitrag(#879675) Verfasst am: 08.12.2007, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ich sehe nämlich immer noch keinen prinzipiellen Unterschied zwischen dem Fortpflanzungsverbot zur Verhinderung behinderter Nachkommen und einer Sorgerechtsabnahme zur Verhinderung verzogenen Nachwuchses.

Und? Was folgt nun für Dich daraus? Sorgerechtsentzug ist nicht rechtmäßig? Oder beliebige Fortpflanzungsverbote sind rechtmäßig, weil alles prinzipiell das Selbe ist? Keine Ahnung, worauf Du hinaus willst.

Ich will auf keine Antwort hinaus, sondern stelle eine Frage.

Für mich persönlich ist das ein kaum (momentan nicht) zu beantwortendes Dilemma, das auf diese beiden von dir genannten Möglichkeiten hinausläuft.
Denn dummerweise gelten beide Alternativen als inakzeptabel (Sorgerecht muss Grenzen haben, aber ein Fortpflanzungsverbot wäre "schlimmste Eugenik").

Hm, wenn also etwas prinzipiell dasselbe ist, muss es absolut gleich behandelt werden? Und prinzipiell ist alles dasselbe, was sich in der Zukunft auswirkt?

Ich halte das für eine minder gute Argumentation, mal ganz vorsichtig ausgedrückt.

Ich würde gerne mal wissen, welches Fortpflanzungsverbot Du eigentlich konkret befürwortest. Oder möchtest Du nur ganz, ganz, ganz theoretisch und hypothetisch diskutieren?

Es ist nicht das selbe, weil sich beides in der Zukunft auswirkt, sondern weil beides als "Kinderentzug" bezeichnet werden kann. Ob dieser jetzt vorsorglich statt findet oder erst im nachhinein macht für mich dabei keinen großen Unterschied.

Wobei ich den nachträglichen aufgrund der erfolgten emotionalen Bindung mit dem bereits geborenen Kind für schlimmer halte.
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Reza
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Beitrag(#879682) Verfasst am: 08.12.2007, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:

Es ist nicht das selbe, weil sich beides in der Zukunft auswirkt, sondern weil beides als "Kinderentzug" bezeichnet werden kann. Ob dieser jetzt vorsorglich statt findet oder erst im nachhinein macht für mich dabei keinen großen Unterschied.

Wobei ich den nachträglichen aufgrund der erfolgten emotionalen Bindung mit dem bereits geborenen Kind für schlimmer halte.


Und ich hatte tatsächlich angenommen, dass zwischen einer ungewissen Möglichkeit, und einem bereits existierenden Zustand ein Unterschied besteht, wir haben um so etwas auszudrücken sogar eine sprachliche Form.

Ob ein Mensch einmal leiden könnte, oder ob er ganz aktuell bereits leidet, das ist das gleiche?

Ich hatte auch ernsthaft angenommen, dass man sich mit den meisten Menschen darauf einigen kann, dass lebendig sein, und eine wie auch immer geartete Zukunft haben, und tot, bzw. nicht lebendig sein, sein, und keine Zukunft haben, als zwei prinzipiell unterschiedliche Zustände zu verstehen sind.

Wie stellst du dir eigentlich einen Sorgerechtsentzug vor?

Da müssen eine ganze Reihe übelster, ganz konkreter Dinge passiert sein, bevor überhaupt irgendetwas passiert, und das ist noch lange kein dauerhafter Entzug des Sorgerechts.

Wovon gehst du aber aus?
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AgentProvocateur
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Beitrag(#879692) Verfasst am: 08.12.2007, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Es ist nicht das selbe, weil sich beides in der Zukunft auswirkt, sondern weil beides als "Kinderentzug" bezeichnet werden kann. Ob dieser jetzt vorsorglich statt findet oder erst im nachhinein macht für mich dabei keinen großen Unterschied.

Wobei ich den nachträglichen aufgrund der erfolgten emotionalen Bindung mit dem bereits geborenen Kind für schlimmer halte.

Nochmal die einfache Frage: in welchen Fällen genau würdest Du ein Fortpflanzungsverbot befürworten? Und wie sollte dieses Verbot konkret aussehen? Gefängnisstrafen für Leute, die trotz Fortpflanzungsverbotes Kinder bekommen?
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#879705) Verfasst am: 08.12.2007, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
[ Wer weiß, was dabei rauskommen würde, wenn wir untersuchten, in welchen Kulturkreisen mittels rationaler Betrachtung eine Diskussion um dieses Thema überhaupt gesellschaftlich akzeptiert wird.
In christlich-europäischen etwa?


Du meinst den "christlich"-europäischen Kulturkreis, in dem sowas möglich geworden ist, weil seit der Aufklärung begonnen wurde das herrschende christliche aus dem Kulturkreis zu bekämpfen und begonnen wurde, sich die Freiheiten gegen das Christentum zu erkämpfen?
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#879743) Verfasst am: 08.12.2007, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Es ist nicht das selbe, weil sich beides in der Zukunft auswirkt, sondern weil beides als "Kinderentzug" bezeichnet werden kann. Ob dieser jetzt vorsorglich statt findet oder erst im nachhinein macht für mich dabei keinen großen Unterschied.

Wobei ich den nachträglichen aufgrund der erfolgten emotionalen Bindung mit dem bereits geborenen Kind für schlimmer halte.

Du übersiehst mAn aber den Grad an Gewissheit, der unterschiedlicher kaum sein könnte. Sorgerechtsentzug ist möglich in ganz üblem Fällen von Misshandlung, Missbrauch, Verwahrlosung oÄ, zB eben wegen der bereits vorhanden emotionalen Bindung und trotz einer ungewissen Zukunft. Das Ziel der Maßnahme ist im Grunde nicht in die Zukunft gerichtet sondern in der Gegenwart begründet, nämlich die Beendigung eines unhaltbaren Zustands (wie immer der definiert ist) zum jetzigen Zeitpunkt.
Das hier diskutierte Fortpflanzungsverbot müsste im Gegensatz dazu nur aufgrund irgendwelcher Wahrscheinlichkeiten ausgesprochen werden. Potentieller Vater hat Ausstattung xyz, potentielle Mutter vwx, potentielles Kind hat in Folge dessen mit gewisser Wahrscheinlichkeit Disposition zur Ausprägung von x, der allerdings mit gewisser Wahrscheinlichkeit therapeutisch zu verhindern wäre etc. pp..
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#879750) Verfasst am: 08.12.2007, 15:59    Titel: Re: Fortpflanzung erlaubt Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,521837,00.html


narziss hat folgendes geschrieben:
mE wäre es eine Tautologie, das noch gesondern zu erwähnen.


narziss hat folgendes geschrieben:
Man kann einerseits sterilisieren, weil erbkranke Kinder entstehen könnten, andererseits, weil zwar gesunde Kinder entstehen könnten, die bei ihren leiblichen Eltern kein schönes Leben habe würden. Gut das kann das Jugendamt auch gewährleisten, indem es die Kinder wegnimmt.


narziss hat folgendes geschrieben:
Es geht mir nicht um das autistische Kind, sondern um seine Mutter.

Also: Dieser Frau hättest du mit einem Fortpflanzungsverbot belegt? Darf ich fragen auf welcher Grundlage?

Ganz konkret gefragt: Welchen Personen sollten dM die Fortpflanzung verboten werden?
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