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Theologische Fakultäten

 
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limpguy
registrierter User



Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 6

Beitrag(#879530) Verfasst am: 08.12.2007, 10:54    Titel: Theologische Fakultäten Antworten mit Zitat

Theologie ist eine Scheinwissenschaft. Jedoch wird sie trotzdem noch an den theologischen Fakultäten der deutschen Universitäten finanziert. Ich habe mir die Mühe gemacht, mal in das Hochschulrahmengesetz (HRG) zu schauen. Und siehe da:

"§ 2
Aufgaben
(1) Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissen-schaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokrati-schen und sozialen Rechtsstaat. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftli-cher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern."

Unter welche der oben genannten Kategorien des Ausbildungsziels fällt die Theologie?

Hierzu ein Abschnit aus dem hessischen Hochschugesetzes:

"§ 16
Ziele des Studiums
Lehre und Studium vermitteln wissenschaftlich-kritisches
Denken mit fachübergreifenden Bezügen. Sie bereiten die
Studierenden auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vor und
vermitteln die entsprechenden fachlichen Kenntnisse und
Methoden. Sie befähigen zu wissenschaftlicher oder künstlerischer
Arbeit und fördern verantwortliches Handeln im
demokratischen und sozialen Rechtsstaat."

Woher bezieht die Theologie ihre Legitimation als ordentlicher Fachbereich? Eine Priorität der Vermittlung wissenschaftlich-kritischen Denkens ist mAn in der Theologie nicht erkennbar.
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#879683) Verfasst am: 08.12.2007, 14:44    Titel: Re: Theologische Fakultäten Antworten mit Zitat

limpguy hat folgendes geschrieben:
Woher bezieht die Theologie ihre Legitimation als ordentlicher Fachbereich?

Aus der Machtstellung der Kirche.
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Johnnyboy
Stück Scheiße



Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 2562
Wohnort: Babylon

Beitrag(#879690) Verfasst am: 08.12.2007, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Tatsächlich ist nicht alles, was ein Theologe heute so lernt Pseudowissenschaft. Textkritik sowie das Auswerten historischer Ereignisse können sehr wohl einer gewissen Methodik unterworfen sein. Leider sind diese Disziplinen durchaus losgelöst von der Theologie anwendbar, was die Theologie gewissermaßen überflüssig macht, zumindest im wissenschaftlichen Sinne.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#879726) Verfasst am: 08.12.2007, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Johnnyboy hat folgendes geschrieben:
Tatsächlich ist nicht alles, was ein Theologe heute so lernt Pseudowissenschaft. Textkritik sowie das Auswerten historischer Ereignisse können sehr wohl einer gewissen Methodik unterworfen sein. Leider sind diese Disziplinen durchaus losgelöst von der Theologie anwendbar, was die Theologie gewissermaßen überflüssig macht, zumindest im wissenschaftlichen Sinne.


Eben - es ist ja nicht so, daß es keine Fächer wie Literatur, Geschichte oder Geschockt Religionswissenschaften geben würde.
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#879754) Verfasst am: 08.12.2007, 16:09    Titel: Re: Theologische Fakultäten Antworten mit Zitat

Leto hat folgendes geschrieben:
limpguy hat folgendes geschrieben:
Woher bezieht die Theologie ihre Legitimation als ordentlicher Fachbereich?

Aus der Machtstellung der Kirche.

Kurz und prägnant festgestellt. Smilie
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limpguy
registrierter User



Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 6

Beitrag(#879977) Verfasst am: 08.12.2007, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Als ob das nicht schon genug wäre, haben die TheologInnen bei uns in Marburg auch noch das Privileg, in dem alten, geräumigen Universitätsgebäude, zu lehren.
Wurde denn noch nie gegen diesen Zustand Klage eingereicht oder ist die Sache "viel komplizierter" als ich sie sehe?
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Surata
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#879980) Verfasst am: 08.12.2007, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

limpguy hat folgendes geschrieben:
Als ob das nicht schon genug wäre, haben die TheologInnen bei uns in Marburg auch noch das Privileg, in dem alten, geräumigen Universitätsgebäude, zu lehren.
Wurde denn noch nie gegen diesen Zustand Klage eingereicht oder ist die Sache "viel komplizierter" als ich sie sehe?


Welches Privileg im alten, geräumigen Universitätsgebäude? Unterrichten da nur Theologen? Oder gehts um Theologen an Unis allgemein?
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limpguy
registrierter User



Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 6

Beitrag(#879989) Verfasst am: 08.12.2007, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

An der Marburger Uni "gehört" das alte Universitätsgebäude den Theologen. Ich vermute mal, dass es an anderne Unis ähnlich ist.
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odeon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.10.2004
Beiträge: 199

Beitrag(#879990) Verfasst am: 08.12.2007, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

http://132.187.98.2/theo/fakultaeten/landlist.php

Deutschland glänzt wieder einmal - die meisten theologischen Fakultäten haben wir am Hals, denn wir bezahlen die Ausbildung der Pfaffen alle mit.

Also ein für mich recht trauriger Spitzenplatz.
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Anmerkung von odeon
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#879991) Verfasst am: 08.12.2007, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

limpguy hat folgendes geschrieben:
An der Marburger Uni "gehört" das alte Universitätsgebäude den Theologen. Ich vermute mal, dass es an anderne Unis ähnlich ist.


Ach so. Das ist aber dann kein Privileg, sondern eine Art Gewohnheitsrecht, oder?
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#879992) Verfasst am: 08.12.2007, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
limpguy hat folgendes geschrieben:
An der Marburger Uni "gehört" das alte Universitätsgebäude den Theologen. Ich vermute mal, dass es an anderne Unis ähnlich ist.


Ach so. Das ist aber dann kein Privileg, sondern eine Art Gewohnheitsrecht, oder?


Anzunehmen. Die Theologischen Fakultäten dürften alle von Anfang an dagewesen sein, und ich kann mir kaum vorstellen, daß eine Uni eine alte Fakultät für eine neue Umziehen lässt, wenn es da keine verdammt guten Gründe für gibt.
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limpguy
registrierter User



Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 6

Beitrag(#880036) Verfasst am: 08.12.2007, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man zurecht behaupten, dass theologische Fakultäten es Hitler zu verdanken haben, dass sie noch existieren? Das von ihm und dem Papst 1933 abgeschlossene Reichskonkordat garantiert -tut es noch heute- in Artikel 19 das Fortbestehen der katholisch-theologischen Fakultäten.Das gleiche gilt vermutlich auch für die evangelischen.
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unchrist
Klugscheißer



Anmeldungsdatum: 16.02.2007
Beiträge: 1039
Wohnort: Hannover

Beitrag(#880065) Verfasst am: 08.12.2007, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

limpguy hat folgendes geschrieben:
Kann man zurecht behaupten, dass theologische Fakultäten es Hitler zu verdanken haben, dass sie noch existieren? Das von ihm und dem Papst 1933 abgeschlossene Reichskonkordat garantiert -tut es noch heute- in Artikel 19 das Fortbestehen der katholisch-theologischen Fakultäten.Das gleiche gilt vermutlich auch für die evangelischen.


Autobahnen gehen gar nicht!!!!!!
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#880492) Verfasst am: 09.12.2007, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

limpguy hat folgendes geschrieben:
Kann man zurecht behaupten, dass theologische Fakultäten es Hitler zu verdanken haben, dass sie noch existieren?


Nein. In der WRV war die Existenz der theologischen Fakultäten in der Verfassung bereits verankert.

Zitat:
Das von ihm und dem Papst 1933 abgeschlossene Reichskonkordat garantiert -tut es noch heute- in Artikel 19 das Fortbestehen der katholisch-theologischen Fakultäten.Das gleiche gilt vermutlich auch für die evangelischen.


Das Reichskonkordat kann gar nichts garantieren. Auch wenn gerne ein besonderer Status der konkordate behauptet wird, ist das juristisch eigentlich nicht haltbar. Praktisch ist es aber leider immer noch der Fall.
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limpguy
registrierter User



Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 6

Beitrag(#880542) Verfasst am: 09.12.2007, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Fakt ist doch, dass das Reichskonkordat das einzige außenpolitische Abkommen aus dem 3. Reich ist, das noch heute für die BRD gilt un zusätzlich Urteile des Bundesverfassungsgerichtes aus den 50er Jahren seine Gültigkeit bestätigt haben?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#880546) Verfasst am: 09.12.2007, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

limpguy hat folgendes geschrieben:
Fakt ist doch, dass das Reichskonkordat das einzige außenpolitische Abkommen aus dem 3. Reich ist


Die Qualifikation der Konkordate als "außenpolitische Abkommen" ist strittig.


Zitat:
das noch heute für die BRD gilt un zusätzlich Urteile des Bundesverfassungsgerichtes aus den 50er Jahren seine Gültigkeit bestätigt haben?


Nunja, es gibt die Entscheidung vom 26.03.1957 zu den Konkordaten. (AZ: 2 BvG 1/55 abgedruckt u. a. in BVerfGE 6, 309-367

Die Leitsätze 6. u. 7 dort lauten:

Zitat:
6. Art 123 Abs 2 GG bedeutet nicht, daß der Landesgesetzgeber verfassungsrechtlich an die
Schulbestimmungen des Reichskonkordats gebunden ist, also kein entgegenstehendes Recht setzen
darf. Art 123 Abs 2 GG sagt für die Schulbestimmungen des Reichskonkordats vielmehr nur aus, daß
sie, sofern sie beim Inkrafttreten des Grundgesetzes noch galten, in Kraft bleiben, obwohl sie einem
Vertrag entstammen, der nicht von den nunmehr zur Verfügung über den Gegenstand ausschließlich
befugten Ländern geschlossen worden ist.

7. Der Annahme einer Pflicht der Länder dem Bund gegenüber, die Schulbestimmungen des
Reichskonkordats bei ihrer Gesetzgebung zu beachten, stehen Grundentscheidungen des
Grundgesetzes entgegen, die das Verhältnis von Bund und Ländern gerade in diesem
Sachzusammenhang gestalten. Diese Grundentscheidungen sind in Art 7, 30, 70ff GG getroffen. Sie
erklären - im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung - die Länder zu ausschließlichen Trägern derKulturhoheit, die für den Bereich der bekenntnismäßigen Gestaltung des Schulwesens nur durch die Bestimmungen der Art 7, 141 GG begrenzt ist.

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limpguy
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Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 6

Beitrag(#881978) Verfasst am: 11.12.2007, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Möglichkeiten bestehen denn, sie abzuschaffen?
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