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Gebäudeumbau

 
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#880026) Verfasst am: 08.12.2007, 22:09    Titel: Gebäudeumbau Antworten mit Zitat

Was mach ich eigentlich wenn ich mir von einem Architekten ein Gebäude hinstellen lasse dieses aber nun nicht den Gesetzen entspricht und abgeändert werden muß, nun aber mich der Architekt wegen einer Abänderung seines Werkes klagen will?
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#880030) Verfasst am: 08.12.2007, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

In Deutschland werden Bauanträge eingereicht, die genehmigt werden müssen.

Wie läuft das bei Euch in den Bergen?
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#880032) Verfasst am: 08.12.2007, 22:14    Titel: Re: Gebäudeumbau Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Was mach ich eigentlich wenn ich mir von einem Architekten ein Gebäude hinstellen lasse dieses aber nun nicht den Gesetzen entspricht und abgeändert werden muß, nun aber mich der Architekt wegen einer Abänderung seines Werkes klagen will?

Nix, weil das nicht passieren wird ...
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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boomklever
Impfgegnergegner



Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 11112
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#880033) Verfasst am: 08.12.2007, 22:15    Titel: Re: Gebäudeumbau Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
... nun aber mich der Architekt wegen einer Abänderung seines Werkes klagen will?

Klagen ist intransitiv.
_________________

Don't gift pearls before casting an octopus in a movie.
-- Cherry (ACNH)
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#880038) Verfasst am: 08.12.2007, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Na so etwas ist in Deutschland passiert bei einem sauteuren Bahnhof, ich kann mich nur nicht erinnern bei welchem.
Da ist rausgekommen dass die Decke über den Zügen nicht den Vorschriften entspricht und geändert werden muß, das hat aber dem Architekten nicht gepasst weil er sich da in seiner künstlerischen Freiheit eingeschränkt gesehen hat, und er hat geklagt.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#880042) Verfasst am: 08.12.2007, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Na so etwas ist in Deutschland passiert bei einem sauteuren Bahnhof, ich kann mich nur nicht erinnern bei welchem.
Da ist rausgekommen dass die Decke über den Zügen nicht den Vorschriften entspricht und geändert werden muß, das hat aber dem Architekten nicht gepasst weil er sich da in seiner künstlerischen Freiheit eingeschränkt gesehen hat, und er hat geklagt.

du willst einen bahnhof bauen lassen?
_________________
I'm tapping in the dusternis
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#880048) Verfasst am: 08.12.2007, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Na so etwas ist in Deutschland passiert bei einem sauteuren Bahnhof, ich kann mich nur nicht erinnern bei welchem.
Da ist rausgekommen dass die Decke über den Zügen nicht den Vorschriften entspricht und geändert werden muß, das hat aber dem Architekten nicht gepasst weil er sich da in seiner künstlerischen Freiheit eingeschränkt gesehen hat, und er hat geklagt.


Du meinst Gerkan versus Mehdorn?

Da ging es nicht darum, dass etwas aufgrund gesetzlicher Vorschriften geändert werden musste, sondern es wurden aus Kostengründen am Entwurf des Architekten Veränderungen vorgenommen.
Das ist aber was ganz anderes.
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#880061) Verfasst am: 08.12.2007, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dann hab ich das falsch verstanden, aber auch andere Fälle sind mir bekannt wo zB Dachziegel den anderen Häusern in der Umgebung angepasst werden mußten.
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#880062) Verfasst am: 08.12.2007, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Dann hab ich das falsch verstanden, aber auch andere Fälle sind mir bekannt wo zB Dachziegel den anderen Häusern in der Umgebung angepasst werden mußten.


Vorgaben sind einzuhalten, da könnte er klagen bis er schwarz wird. Schulterzucken
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#880078) Verfasst am: 08.12.2007, 23:25    Titel: Re: Gebäudeumbau Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Was mach ich eigentlich wenn ich mir von einem Architekten ein Gebäude hinstellen lasse dieses aber nun nicht den Gesetzen entspricht und abgeändert werden muß, nun aber mich der Architekt wegen einer Abänderung seines Werkes klagen will?

Der Architekt erhält sein Honorar dafür, dass er dir ein Haus, das den Gesetzen enspricht, plant, und das Unternehmer unter der Aufsicht des Architekten bauen. Entspricht das Haus nicht den Gesetzen, liegt ein Mangel vor. Dieser Mangel kann vom Architekten und/oder vom Unternehmer verursacht sein. Der Verursacher muss den Mangel auf seine Kosten (abzüglich der Sowiesokosten) beheben. Allenfalls wenn du wissentlich, ausdrücklich und schriftlich einer "mangelhaften" Ausführung zustimmst, kann es sein, dass du selbst in der Haftung bist.

Die von dir angesprochene Klage ist also absurd.
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#880079) Verfasst am: 08.12.2007, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Dann hab ich das falsch verstanden, aber auch andere Fälle sind mir bekannt wo zB Dachziegel den anderen Häusern in der Umgebung angepasst werden mußten.

Wenn die Ziegelfarbe nicht der Gestaltungssatzung oder dem B-Plan entspricht, ist es fast eindeutig, dass nur der Architekt in der Haftung ist. Es gehört zu seinen Kernleistungen, die planerischen Vorgaben des Baugrundstücks zu ermitteln und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#880176) Verfasst am: 09.12.2007, 03:52    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Dann hab ich das falsch verstanden, aber auch andere Fälle sind mir bekannt wo zB Dachziegel den anderen Häusern in der Umgebung angepasst werden mußten.

Wenn die Ziegelfarbe nicht der Gestaltungssatzung oder dem B-Plan entspricht, ist es fast eindeutig, dass nur der Architekt in der Haftung ist. Es gehört zu seinen Kernleistungen, die planerischen Vorgaben des Baugrundstücks zu ermitteln und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.


Jupp, und das VORALLEM, wenn diese Vorgaben komplett bescheuert sind, wie es z.B. bei meinem Haus der Fall ist Böse
(Wir mußten hier, u.a. Sprossenfenster einbauen, weil sie "Landschaftstypisch" sind ... ok, du findest im Umkreis von 20 km keine Haus mit Sprossenfenster, und außer uns mußte sie auch niemand bei nem Neubau verwenden, aber wenn das Amt sagt, es ist so .... Schulterzucken )
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#880640) Verfasst am: 10.12.2007, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
(Wir mußten hier, u.a. Sprossenfenster einbauen, weil sie "Landschaftstypisch" sind ... ok, du findest im Umkreis von 20 km keine Haus mit Sprossenfenster, und außer uns mußte sie auch niemand bei nem Neubau verwenden, aber wenn das Amt sagt, es ist so .... Schulterzucken )

Wenn andere Gebäude im Geltungsbereich der Satzung ohne Sprossenfenster genehmigt wurden, begründet dies möglicherweise einen Widerspruch des Bauherren gegen diese Auflage.
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