Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
|
(#884527) Verfasst am: 14.12.2007, 16:56 Titel: |
|
|
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Shadaik hat folgendes geschrieben: | Die Sache ist die, dass die ursprüngliche Frage sich darum drehte, ob ein Fortpflanzungsverbot ethisch vertretbar sei, wenn dadurch die Zeugung von Kindenr mit Erbkrankheiten verhindert wird.
Hierzu lautet meine Antwort: Ja, bei schweren Erkrankungen. |
Nergal hat folgendes geschrieben: | Währt ihr dafür dass man Menschen mit schweren erblichen Behinderungen von Körper und Geist die Fortpflanzung verbietet? |
Shadaik hat folgendes geschrieben: | Zur Frage: Nein. |
Shadaik hat folgendes geschrieben: | Hierzu lautet meine Antwort: Ja, bei schweren Erkrankungen. |
Du hast Deine Meinung im Laufe des Threads geändert? |
Ja.
Zitat: | Shadaik hat folgendes geschrieben: | Die Art der Bestrafung für Vergehen gegen das Verbot (höhere Krankenkassenbeiträge) finde ich aber gerecht, das ist ja auch die übliche "Bestrafung" für einen ungesunden Lebensstil. |
Üblich in der gesetzlichen Krankenkasse? Nicht, dass ich wüsste. |
Da ich einen Pauschbetrag für Studenten zahle (bzw. zahlen müsste, mein Konto weigert sich aber, die Bankeinzüge der KK zu decken): Ist es nicht so, dass die Höhe der Beiträge im Regelfall von den Ergebnissen einer vorherigen Untersuchung abhängt?
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
|
|
Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
|
(#884577) Verfasst am: 14.12.2007, 17:50 Titel: |
|
|
Shadaik hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Üblich in der gesetzlichen Krankenkasse? Nicht, dass ich wüsste. |
Da ich einen Pauschbetrag für Studenten zahle (bzw. zahlen müsste, mein Konto weigert sich aber, die Bankeinzüge der KK zu decken): Ist es nicht so, dass die Höhe der Beiträge im Regelfall von den Ergebnissen einer vorherigen Untersuchung abhängt? |
Nein, nicht in den gesetzlichen Kassen, bisher.
|
|
Algol Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia
Anmeldungsdatum: 22.06.2006 Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin
|
(#884696) Verfasst am: 14.12.2007, 20:06 Titel: |
|
|
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | step hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Wie sollte das gehandhabt werden bei Leuten, die eine solche medizinische Untersuchung bei sich ablehnen? |
Wenn das einmal beschlossen wäre, würde eine Verweigerung einen ähnlichen Status haben wie das Verweigern anderer Leistungen für die Gesellschaft, etwa Totalverweigerer, Schulverweigerer, u.ä. Man könnte solche Freiheiten gestatten und ähnlich besteuern wie andere potenzielle Gemeinschaftskostenproduzenten, etwa Golfspieler, fette Autos, Vielflieger, Extremsportler, Raucher, ... wer sich das leistet, der leistet es sich als Luxus, weil es ihm aus irgendeinem Grunde besonders wichtig ist. Also: kein Zwang, solange es leicht anders kompensierbar ist. |
Hm, wäre dann so wie eine Regelung, die für die Teilnahme an einer Demonstration 100.000 € Gebühr verlangte. Wäre dann ja auch kein Zwang, kein Demonstrationsverbot, könnte sich ja jeder überlegen, daran teilzunehmen. Anders gesagt: falls für ein Recht, wenn es in Anspruch genommen wird, zukünftig eine Gebühr zu entrichten wäre, dann würde ich das als Aushöhlung dieses Rechtes betrachten. |
Das Beispiel mit dem Demonstrationsrecht erscheint mir etwas weit hergeholt:
Durch eine Demo entsteht idR kein größerer Schaden, der eine Teilnehmergebühr von 100.000 Eu rechtfertigen würde.
Allerdings gibt es bereits Bestrebungen, eine Kostenbeteiligung der Demonstranten durchzusetzen:
Nach Sitzblockaden bekommen die Abtransportierten die Rechnung der Ordnungskräfte präsentiert, und die Organisatoren der Love-Parade, die als politische Demo angemeldet war, sollten die der Stadt Berlin dadurch entstehenden Kosten selbst tragen.
Momentan vergrößert sich die Zahl der an Diabetes mellitus I erkrankten Menschen ständig.
Verstarben die Betroffenen in früherer Zeit bereits in der Kindheit, ohne die Gelegenheit zur Fortpflanzung zu haben (Diabetes m. bewirkt zusätzlich Impotenz), so können die betroffenen Menschen heute, dank der Insulinsubstitution beinahe ein völlig normales Leben führen und sich auch entsprechend fortpflanzen.
Diese Patienten versachen der Solidargemeinschaft extrem hohe Kosten. In Fachkreisen kursiert der Spruch "zwei Diabetes- und ein Aidskranker halten eine Apotheke am Leben".
Auf welche Höhe sich die Kosten und Folgekosten eines Typ1-Diabetikers für die Solidargemeinschaft belaufen, entzieht sich meiner Kenntnis, ich habe darüber im Netz keine entsprechenden Infos finden können, aber eines ist sicher: sie sind enorm, da die Behandlung lebenslang erfolgen muß und sich zusätzlich einige kostenintensive, krankheitsbedingte Komplikationen (zB Nierenversagen -> Nierentransplantation) einstellen können.
Mediziner, Apotheker und Pharmaindustrie, die bekanntlich vom kranken Menschen profitieren, haben naturgemäß kein gesteigertes Interesse daran, sich an einer gangbaren Problemlösung zu beteiligen, die einen Rückgang ihrer Patientenzahl zur Folge hätte.
Daher ist hier der Gesetzgeber gefragt, die PID im Falle von zu erwartenden Erbkrankheiten generell zu erlauben und zu finanzieren.
Einerseits würde dadurch das solidarische Gesundheitswesen (+ Pflegeversicherung, Rentenkasse) spürbar entlastet, andererseits ließe sich die Zahl der krankheitsbedingt leidenden Menschen durch eine solche Maßnahme senken.
Dabei setze ich auf eine freiwillige Teilnahme mit vorausgehender Beratung, denn welche Eltern wollen schon freiwillig kranke Kinder in die Welt setzen, wenn man ihnen die kostenlose Möglichkeit bietet, gesunde Kinder großzuziehen.
Dem steht aber das generelle Verbot zum Beispiel von PID o.ä. in Deutschland noch im Wege, und ich frage mich, weshalb sich der Gesetzgeber dabei so vehement sträubt, denn die Maßnahme kann unnötiges Leid verhindern und gleichzeitig die Kosten im Gesundheitswesen senken.
_________________ Leben kann tödlich sein
|
|