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vrolijke Bekennender Pantheist

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart
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(#872109) Verfasst am: 29.11.2007, 19:44 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | sigi hat folgendes geschrieben: | astarte007 hat folgendes geschrieben: | sigi hat folgendes geschrieben: | Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | Ich weiss, entweder wisst Ihr es selber, oder Ihr wollt es eh' nicht wahrhaben. Dennoch sage ich es Euch wieder und wieder:
So sieht es in Deutschland heute aus!!!
JANIS, 12 JAHRE, MÜNCHEN
"Manchmal habe ich Hunger"
Sooo... nun könnt ihr das gerne wieder als Einzelfälle abtun - in Wirklichkeit ist es nur die Spitze des Eisbergs!
Repariert. |
Gut, nur wer A sagt muß auch B sagen! Wenn das Geld nur für 2 oder 3 Kinder reicht, warum dann 6?
. |
Hab den Artikel jetzt nicht gelesen, aber was ist wenn das Geld mal gereicht hat, und nun nicht mehr? |
Das ist ein anderes Thema.
Zu Wer A sagt muß ...
Ich kenne genug Familien, denen reicht das Geld hinten und vorne nicht, und 1 jahr später ist die Frau schon wieder schwanger und das Jahr drauf erneut ... und die Eltern verrauchen jeden Monat 200 Euro.
. |
Das ist wahr. Die gibt es. Aber wir können das schwerlich allen Familien in dieser Situation unterstellen. Oft liegt die Ursache der Notlage im Arbeitsplatzverlust oder in der Trennung der Eltern. |
Wobei ich mich manchmal überlege, ob es hier nicht so ist wie bei den Rechtsanwälte:
90 % sind verantwortlich für den schlechten Ruf der übrigen.
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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sigi Auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.01.2005 Beiträge: 975
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(#872130) Verfasst am: 29.11.2007, 19:56 Titel: |
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vrolijke hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | sigi hat folgendes geschrieben: | astarte007 hat folgendes geschrieben: | sigi hat folgendes geschrieben: | Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | Ich weiss, entweder wisst Ihr es selber, oder Ihr wollt es eh' nicht wahrhaben. Dennoch sage ich es Euch wieder und wieder:
So sieht es in Deutschland heute aus!!!
JANIS, 12 JAHRE, MÜNCHEN
"Manchmal habe ich Hunger"
Sooo... nun könnt ihr das gerne wieder als Einzelfälle abtun - in Wirklichkeit ist es nur die Spitze des Eisbergs!
Repariert. |
Gut, nur wer A sagt muß auch B sagen! Wenn das Geld nur für 2 oder 3 Kinder reicht, warum dann 6?
. |
Hab den Artikel jetzt nicht gelesen, aber was ist wenn das Geld mal gereicht hat, und nun nicht mehr? |
Das ist ein anderes Thema.
Zu Wer A sagt muß ...
Ich kenne genug Familien, denen reicht das Geld hinten und vorne nicht, und 1 jahr später ist die Frau schon wieder schwanger und das Jahr drauf erneut ... und die Eltern verrauchen jeden Monat 200 Euro.
. |
Das ist wahr. Die gibt es. Aber wir können das schwerlich allen Familien in dieser Situation unterstellen. Oft liegt die Ursache der Notlage im Arbeitsplatzverlust oder in der Trennung der Eltern. |
Wobei ich mich manchmal überlege, ob es hier nicht so ist wie bei den Rechtsanwälte:
90 % sind verantwortlich für den schlechten Ruf der übrigen. |
In manchen regionen Deutschlands frage ich mich schon, wer denn nun die 90 oder 10% sind
.
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astarte Foren-Admin

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 46545
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(#872160) Verfasst am: 29.11.2007, 20:18 Titel: |
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sigi hat folgendes geschrieben: | vrolijke hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | sigi hat folgendes geschrieben: |
Das ist ein anderes Thema.
Zu Wer A sagt muß ...
Ich kenne genug Familien, denen reicht das Geld hinten und vorne nicht, und 1 jahr später ist die Frau schon wieder schwanger und das Jahr drauf erneut ... und die Eltern verrauchen jeden Monat 200 Euro.
. |
Das ist wahr. Die gibt es. Aber wir können das schwerlich allen Familien in dieser Situation unterstellen. Oft liegt die Ursache der Notlage im Arbeitsplatzverlust oder in der Trennung der Eltern. |
Wobei ich mich manchmal überlege, ob es hier nicht so ist wie bei den Rechtsanwälte:
90 % sind verantwortlich für den schlechten Ruf der übrigen. |
In manchen regionen Deutschlands frage ich mich schon, wer denn nun die 90 oder 10% sind
. |
Ihr müsst ja ne echt große Menge Leute kennen, um so locker mal Raphaels Einwand zu ignorieren.
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Valen MacLeod Antitheist
Anmeldungsdatum: 11.12.2004 Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden
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(#872195) Verfasst am: 29.11.2007, 20:50 Titel: |
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sigi hat folgendes geschrieben: | Gut, nur wer A sagt muß auch B sagen! Wenn das Geld nur für 2 oder 3 Kinder reicht, warum dann 6? |
Guck mal, wieviele der Fälle 6 Kinder haben. Um Dich in Deutschland zu ruinieren reicht schon eines.
Häng' Dich nicht immer an Details, die mit der Sache an sich nichts zu tun haben.
Wenn eine Frau heute ohne Mann ein Kind bekommt - was wir ja im Sinne der Freiheit und Gleichberechtigung als wählbar akzeptieren - dann ist sie geliefert. Sie verliert Ihren Job und hängt nach dem Erziehungsgeld und dem ALG I (wo das Kindergeld ja noch nicht angerechnte wird) mit dem Knd zusammen auf ALG II fest. Und das reicht nicht zum Leben und nicht zum Sterben.
Aber auch als Familie bist Du mit dem ersten Kind erledigt, weil die Frau dann beim Kind zu hause bleibst und ein normaler 40-Stunden-Job nicht mehr genug einbringt um Deine kleine Familie zu ernähren.
Drum kann ich nur jedem raten: Schafft Euch blos keine Kinder an!! Oder geht ins Ausland! Dänemark ist derzeit gut um Kinder grosszuziehen...
_________________ V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#872208) Verfasst am: 29.11.2007, 21:00 Titel: |
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Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: |
Drum kann ich nur jedem raten: Schafft Euch blos keine Kinder an!! Oder geht ins Ausland! Dänemark ist derzeit gut um Kinder grosszuziehen... |
Der treffenste und beste Spruch, den ich heute mitbekommen habe!
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sigi Auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.01.2005 Beiträge: 975
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(#872212) Verfasst am: 29.11.2007, 21:03 Titel: |
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Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | sigi hat folgendes geschrieben: | Gut, nur wer A sagt muß auch B sagen! Wenn das Geld nur für 2 oder 3 Kinder reicht, warum dann 6? |
Guck mal, wieviele der Fälle 6 Kinder haben. Um Dich in Deutschland zu ruinieren reicht schon eines.
Häng' Dich nicht immer an Details, die mit der Sache an sich nichts zu tun haben.
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Es ging um ...
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Zitat: | Ich weiss, entweder wisst Ihr es selber, oder Ihr wollt es eh' nicht wahrhaben. Dennoch sage ich es Euch wieder und wieder:
So sieht es in Deutschland heute aus!!!
JANIS, 12 JAHRE, MÜNCHEN
"Manchmal habe ich Hunger"
Sooo... nun könnt ihr das gerne wieder als Einzelfälle abtun - in Wirklichkeit ist es nur die Spitze des Eisbergs! |
Also was willst du?
Valen MacLeod schrieb
Zitat: | Aber auch als Familie bist Du mit dem ersten Kind erledigt, weil die Frau dann beim Kind zu hause bleibst und ein normaler 40-Stunden-Job nicht mehr genug einbringt um Deine kleine Familie zu ernähren. |
meinst du "ernähren" oder nicht vielleicht doch "Wohlstand"?
Zitat: | Drum kann ich nur jedem raten: Schafft Euch blos keine Kinder an!! |
Blödsinn!
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Valen MacLeod Antitheist
Anmeldungsdatum: 11.12.2004 Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden
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(#872217) Verfasst am: 29.11.2007, 21:10 Titel: |
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vrolijke hat folgendes geschrieben: | Wobei ich mich manchmal überlege, ob es hier nicht so ist wie bei den Rechtsanwälte:
90 % sind verantwortlich für den schlechten Ruf der übrigen. | Du meinst wie bei Versicherungsvertretern oder Politikern?
Das Paretoprinzip in der Umkehrung ... nee... nicht bei ALG II-Empfängern. Die meissten erkennst Du nach aussen nur nicht, weil sie verzweifelt versuchen - auch zum Wohle ihrer Kinder - den Schein zu wahren.
_________________ V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Valen MacLeod Antitheist
Anmeldungsdatum: 11.12.2004 Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden
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(#872222) Verfasst am: 29.11.2007, 21:14 Titel: |
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sigi hat folgendes geschrieben: | Valen MacLeod schrieb
Zitat: | Aber auch als Familie bist Du mit dem ersten Kind erledigt, weil die Frau dann beim Kind zu hause bleibst und ein normaler 40-Stunden-Job nicht mehr genug einbringt um Deine kleine Familie zu ernähren. |
meinst du "ernähren" oder nicht vielleicht doch "Wohlstand"?
Zitat: | Drum kann ich nur jedem raten: Schafft Euch blos keine Kinder an!! |
Blödsinn!
. |
Würde ich Wohlstand meinen, hätte ich Wohlstand geschrieben. Ich meinte ernähren und drum hab ich ernähren geschrieben.
Und es ist kein Blödsinn.
_________________ V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Critic oberflächlich
Anmeldungsdatum: 22.07.2003 Beiträge: 16339
Wohnort: Arena of Air
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(#884087) Verfasst am: 14.12.2007, 00:30 Titel: |
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Vor Weihnachten tut man den Hartz-IV-Empfängern noch einen rein. Man spart bei den Kranken, also wieder an einer Gruppe, die sich doch über eine Apfelsine mehr gefreut hätte. Und so etwas wie Tagegeld gibt es natürlich auch nicht?
ZDF hat folgendes geschrieben: | Hartz IV: Weniger Geld nach Krankenhausaufenthalt
Hartz-IV-Empfänger müssen vom kommenden Jahr an bei einem längeren Krankenhaus-
aufenthalt mit einer pauschalen Kürzung ihrer staatlichen Beihilfe rechnen. Die Forderung
der Linken, eine entsprechende Regierungsverordnung zurückzuziehen, wurde am Donnerstagabend im Bundestag mit großer Mehrheit zurückgewiesen.
Nach der Verordnung, die zum 1. Januar in Kraft treten soll, wird das Arbeitslosengeld II nach einem dreiwöchigen Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung pauschal um
35 Prozent gekürzt, weil die Betroffenen dort kostenlos verpflegt werden. |
(Das gab es übrigens auch schon bei der Sozialhilfe. Was natürlich richtig logisch war. Denn wenn ein Mitglied der Familie im Krankenhaus liegt, wird natürlich für die restlichen Mitglieder gleich weniger gekocht...)
_________________ "Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"
Dann bin ich halt bekloppt.
"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Valen MacLeod Antitheist
Anmeldungsdatum: 11.12.2004 Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden
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(#884215) Verfasst am: 14.12.2007, 08:42 Titel: |
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"Während" des Aufenthalts wäre das nachvollziehbar - anteilig nach Länge von den 105,- oder so Euro, die für Verpflegung vorgesehen sind. Aber den Leuten nicht nur die Butter vom, sondern gleich mehr als das ganze Brot zu klauen, nachdem sie wieder zu Hause sind...
... dafür fehlen mir die Worte.
Das ist barbarisch. Sollen sie denen doch gleich den Gnadenschuss geben.
_________________ V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Valen MacLeod Antitheist
Anmeldungsdatum: 11.12.2004 Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden
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(#884216) Verfasst am: 14.12.2007, 08:53 Titel: |
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Critic hat folgendes geschrieben: | (Das gab es übrigens auch schon bei der Sozialhilfe. Was natürlich richtig logisch war. Denn wenn ein Mitglied der Familie im Krankenhaus liegt, wird natürlich für die restlichen Mitglieder gleich weniger gekocht...) |
Immer, wenn man etwas will, muss man genauestens den exakten bedarf nachweisen. Die kürzen einfach pauschal.
_________________ V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#884228) Verfasst am: 14.12.2007, 09:30 Titel: |
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Ich sehe nicht, dass sich die Kosten reduzieren, wenn man sich im KH aufhält. Üblicherweise wird noch zusätzlich Kleidung angeschafft werden müssen (Schlafanzüge, Bademäntel, Sportbekleidung bei Reha etc.). Auch die Kosten für die Familie zuhause können sich durchaus erhöhen (sonst holt Paps den Kleinen vom Schwimmen ab, im Dunkeln lässt man ihn nicht alleine gehen, jetzt liegt Paps im KH und der Kleine muss den Bus nehmen... was auch immer).
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#884349) Verfasst am: 14.12.2007, 12:56 Titel: |
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Leistungen der Krankenversicherung sind gegenüber denen der Grundsicherung vorrangig. Wer z.B. 120 € Krankengeld bezieht, erhält 120 € weniger Grundsicherung. Wer den gleichen Betrag als Sachleistung, also für seine Verpflegung bei stationärem Aufenthalt, bezieht, darf aus Gründen der Gleichbehandlung nicht besser gestellt werden. Schlichte Logik.
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Malone auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 02.09.2004 Beiträge: 5269
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(#884354) Verfasst am: 14.12.2007, 13:05 Titel: |
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Naja, Logik ist ein dehnbarer Begriff, je nach Prämissen. Man kann auch sagen, jemand der krank ist, hat gar nicht die Möglichkeit, sich einen Job zu suchen, was der Gesunde ja könnte, und von daher ist es unfair, den Kranken mit dem Gesunden in einen Topf zu schmeißen.
Jedenfalls empfinde ich das als perverse Korinthenkackerei.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#884579) Verfasst am: 14.12.2007, 17:52 Titel: |
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Malone hat folgendes geschrieben: | Naja, Logik ist ein dehnbarer Begriff, je nach Prämissen. Man kann auch sagen, jemand der krank ist, hat gar nicht die Möglichkeit, sich einen Job zu suchen, was der Gesunde ja könnte, und von daher ist es unfair, den Kranken mit dem Gesunden in einen Topf zu schmeißen.
Jedenfalls empfinde ich das als perverse Korinthenkackerei. |
Maßgeblich ist hier allein, inwieweit der Bedarf durch Leistungen Dritter gedeckt wird, denn nur soweit er nicht anderweitig gesichert ist, besteht Anspruch auf Grundsicherung (§ 9 SGB II). Übrigens ist auch das ein alter Hut. Es ist Gesetzeslage seit 1962 (vormals § 11 BSHG).
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Malone auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 02.09.2004 Beiträge: 5269
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(#884595) Verfasst am: 14.12.2007, 18:12 Titel: |
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Ich weiß, aber die Frage ist ja, warum und wieso was maßgeblich ist. Eine systemimmanente Begründung führt ja nicht unbedingt weiter.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#884655) Verfasst am: 14.12.2007, 19:24 Titel: |
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Malone hat folgendes geschrieben: | Ich weiß, aber die Frage ist ja, warum und wieso was maßgeblich ist. Eine systemimmanente Begründung führt ja nicht unbedingt weiter. |
Nun haben wir es aber mit einem System zu tun, dessen Inhalt ist, einen gesetzlich (m.E. zu gering) bemessenen Bedarf aus öffentlichen Mitteln zu sichern, soweit er nicht aus Zuwendungen Dritter gedeckt wird. Ich bejahe das System, aber nicht seine gegenwärtige Ausformung. An der Anrechnung vorhandener Unterstützungsleistungen Anderer darf jedoch wie ich überzeugt bin schon deswegen nicht gerüttelt werden, weil es sozial ungerecht wäre, denjenigen, der sich wenigstens teilweise selbst helfen kann, genauso "hoch" zu alimentieren wie denjenigen, der das nicht kann.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#884687) Verfasst am: 14.12.2007, 19:58 Titel: |
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Und was ist mit der Krankenhausgebühr? Man muss doch 10 € /Tag Krankenhausgebühr zahlen 28 Tage lang.
Da kann doch also nicht die Rede sein, dass man im KH besser gestellt ist, im Gegenteil!
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#884880) Verfasst am: 14.12.2007, 23:20 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | Und was ist mit der Krankenhausgebühr? Man muss doch 10 € /Tag Krankenhausgebühr zahlen 28 Tage lang.
Da kann doch also nicht die Rede sein, dass man im KH besser gestellt ist, im Gegenteil! |
Immer das selbe Problem. Es werden Dinge gegen einander aufgerechnet, die nichts mit einander zu tun haben. Hier geht es allein um Sachleistungen der Krankenversicherung für die Verpflegung und um den dem selben Zweck dienenden Regelleistungsanteil der Grundsicherung, um nichts sonst. Die Gebühr kann ja auch ein Arbeitnehmer nicht bei seinem Arbeitgeber geltend machen. Hier greift die krankenversicherungsrechtliche Belastungsgrenze von 2% des jährlichen Bruttoeinkommens, bei Beziehern von Alg II also von 347 x 12 x 2%. Übersteigt die Gebührensumme im Jahr die Belastungsgrenze, wird der Patient von weiteren Kosten freigestellt.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#884909) Verfasst am: 14.12.2007, 23:41 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Die Gebühr kann ja auch ein Arbeitnehmer nicht bei seinem Arbeitgeber geltend machen. |
wikipedia/sozial hat folgendes geschrieben: | Rechtlich gesehen ist sozial eine grundgesetzliche Staatszielbestimmung der Bundesrepublik Deutschland: Sie ist ein „sozialer Bundesstaat“ (Art. 20, Abs. 1). Dem zu Folge hat jeder Mensch in Deutschland (nicht nur jeder deutsche Staatsangehörige) einen Grundanspruch darauf, dass sich der Staat in äußerster Not um ihn kümmert. |
Dann hättet der Staat gemäss Deines Vergleiches aber laut Verfasung nicht etwa die Aufgabe, dem Hartzler Geld vorzuenthalten, sondern vielmehr ggf. dafür zu sorgen, dass auch besagter Arbeitnehmer nicht durch Krankheit oder andre Widrigkeiten in äußerste Not gerät.
Wenn ich im Januar für 4 Wochen ins Krankenhaus müsste, dann würde ich also nicht nur 280 € Krankenhausgebahr bezahlen, sondern auch 35% meiner bisherigen Bezüge verlieren.
Die Folgen davon wären natürlich katastrophal für mich; mir bliebe dann ja gar nichts anderes mehr übrig, als schnellstmöglich gesetzesüberschreitende Maßnahmen zu tätigen, um mein Überleben und das meiner Familie zu sichern.
Bist du der Ansicht, dass so eine Politik klug ist, von der ethischen Seite mal abgesehen?
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#884928) Verfasst am: 15.12.2007, 00:08 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Die Gebühr kann ja auch ein Arbeitnehmer nicht bei seinem Arbeitgeber geltend machen. |
wikipedia/sozial hat folgendes geschrieben: | Rechtlich gesehen ist sozial eine grundgesetzliche Staatszielbestimmung der Bundesrepublik Deutschland: Sie ist ein „sozialer Bundesstaat“ (Art. 20, Abs. 1). Dem zu Folge hat jeder Mensch in Deutschland (nicht nur jeder deutsche Staatsangehörige) einen Grundanspruch darauf, dass sich der Staat in äußerster Not um ihn kümmert. |
Dann hättet der Staat gemäss Deines Vergleiches aber laut Verfasung nicht etwa die Aufgabe, dem Hartzler Geld vorzuenthalten, sondern vielmehr ggf. dafür zu sorgen, dass auch besagter Arbeitnehmer nicht durch Krankheit oder andre Widrigkeiten in äußerste Not gerät. |
Diesem Auftrag kommt er durch die von mir genannte Belastungsgrenze nach. Ob diese Grenze ausreicht, darüber kann man natürlich sozialpolitisch streiten. Bei einem alleinstehenden Grundsicherungsbezieher macht sie knapp 7 € mtl. aus. Vielleicht solltest Du aber auch nicht übersehen, dass "besagter Arbeitnehmer" durchaus seine 3 000 € netto im Monat haben kann. Verallgemeinerungen sind daher unangebracht. Im Übrigen gilt die Belastungsgrenze natürlich auch für ihn - steigend mit dem Bruttoeinkommen, also durchaus sozialgestaffelt. Je mehr Geld man hat, desto mehr muss man bezahlen.
Zitat: | Wenn ich im Januar für 4 Wochen ins Krankenhaus müsste, dann würde ich also nicht nur 280 € Krankenhausgebahr bezahlen, sondern auch 35% meiner bisherigen Bezüge verlieren.
Die Folgen davon wären natürlich katastrophal für mich; mir bliebe dann ja gar nichts anderes mehr übrig, als schnellstmöglich gesetzesüberschreitende Maßnahmen zu tätigen, um mein Überleben und das meiner Familie zu sichern. |
Mit einem mtl. Bruttoeinkommen von 800 € hast Du eine Belastungsgrenze von 192 € - und wenn Du wie von Dir angedeutet mit Familie zusammenlebst entweder eine gut verdienende Partnerin oder selbst Grundsicherungsanspruch.
Zitat: | Wenn Du also a) meinst, dass der Staat damit seinem Grundgesetzauftrag nachkommt, dann nehme ich das zur Kenntnis, oder falls Du das b) politishc befürwortest. |
Ich glaub, ich hab hier oft genug gesagt, dass ich die Grundsicherung für zu knapp bemessen halte.
Zitat: | Dann nimm aber auch bitte zur Kenntnis, dass ich Dich für denkbar ungeeignet für Deinen Job hielte, denn aufgrund a) verstößest Du dann gegen das Fürsorge-Prinzip, welches Dir gegenüber Deinen Klienten obliegt und wegen b) hielte ich Dich dann zudem für politisch blind, weil die Folgekosten für den Staat viel höher sind und das völlig kontraproduktiv wäre. Und somit für Deinen Job ebenfalls völlig ungeeignet. |
Du bist offenkundig wie eine Vielzahl von Menschen vollkommen unfähig zu begreifen, dass nicht die Bediensteten einer Behörde die Gesetze machen, sondern Bundestag und Bundesrat. Wie Du vielleicht weißt, entscheide ich über Widersprüche. Dabei habe ich zu prüfen, ob das Gesetz richtig angewandt wurde, nicht ob ich es privat für richtig halte.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#884936) Verfasst am: 15.12.2007, 00:17 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: |
Du bist offenkundig wie eine Vielzahl von Menschen vollkommen unfähig zu begreifen, dass nicht die Bediensteten einer Behörde die Gesetze machen, sondern Bundestag und Bundesrat. Wie Du vielleicht weißt, entscheide ich über Widersprüche. Dabei habe ich zu prüfen, ob das Gesetz richtig angewandt wurde, nicht ob ich es privat für richtig halte. |
Doch bin ich.
Es dauert zwar manchmal ein wenig lange - ich habe nun einmal als persönlich Betroffener nicht viel Distanz - aber ich hab meinen Beitrag entsprechend editiert, knapp bevor Du geantwortet hattest.
Ich möchte mich hiermit entschuldigen, dass ich persönlich geworden bin.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#884952) Verfasst am: 15.12.2007, 00:29 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: |
Du bist offenkundig wie eine Vielzahl von Menschen vollkommen unfähig zu begreifen, dass nicht die Bediensteten einer Behörde die Gesetze machen, sondern Bundestag und Bundesrat. Wie Du vielleicht weißt, entscheide ich über Widersprüche. Dabei habe ich zu prüfen, ob das Gesetz richtig angewandt wurde, nicht ob ich es privat für richtig halte. |
Doch bin ich.
Es dauert zwar manchmal ein wenig lange - ich habe nun einmal als persönlich Betroffener nicht viel Distanz - aber ich hab meinen Beitrag entsprechend editiert, knapp bevor Du geantwortet hattest.
Ich möchte mich hiermit entschuldigen, dass ich persönlich geworden bin.
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Der Dumme sagt dumme Sachen. Der Weise auch - aber er nimmt sie zurück. Gerade weil ich weiß, dass ich selbst meistens nicht weise bin, schätze ich diejenigen, die es sind, besonders hoch.
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Valen MacLeod Antitheist
Anmeldungsdatum: 11.12.2004 Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden
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(#884958) Verfasst am: 15.12.2007, 00:40 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Dabei habe ich zu prüfen, ob das Gesetz richtig angewandt wurde, nicht ob ich es privat für richtig halte. |
Ein Dilemma um das ich Dich wahrlich nicht beneide.
_________________ V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#884963) Verfasst am: 15.12.2007, 00:43 Titel: |
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Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Dabei habe ich zu prüfen, ob das Gesetz richtig angewandt wurde, nicht ob ich es privat für richtig halte. |
Ein Dilemma um das ich Dich wahrlich nicht beneide. |
Ich kann auch nicht behaupten, dass ich mich immer wohl dabei fühle.
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Malone auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 02.09.2004 Beiträge: 5269
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(#884976) Verfasst am: 15.12.2007, 01:04 Titel: |
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Ganz abgesehen vom finanziellen Aspekt, finde ich die Kürzung nach Krankenhausaufenthalt ungeheuer demütigend.
Aber was anderes, Raphael: wenn jemand eine Festanstellung hat, und nebenbei freiberuflich arbeitet, und dann die Festanstellung nicht durch eigene Kündigung verliert, hat er dann Anspruch auf ALG1, wenn er den Nebenjob angibt?
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#884982) Verfasst am: 15.12.2007, 01:11 Titel: |
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Malone hat folgendes geschrieben: | Ganz abgesehen vom finanziellen Aspekt, finde ich die Kürzung nach Krankenhausaufenthalt ungeheuer demütigend.
Aber was anderes, Raphael: wenn jemand eine Festanstellung hat, und nebenbei freiberuflich arbeitet, und dann die Festanstellung nicht durch eigene Kündigung verliert, hat er dann Anspruch auf ALG1, wenn er den Nebenjob angibt? |
Das kannste sicher auch selbst ergooglen. Raphael hat Feierabend.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#885022) Verfasst am: 15.12.2007, 02:39 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | Malone hat folgendes geschrieben: | Ganz abgesehen vom finanziellen Aspekt, finde ich die Kürzung nach Krankenhausaufenthalt ungeheuer demütigend.
Aber was anderes, Raphael: wenn jemand eine Festanstellung hat, und nebenbei freiberuflich arbeitet, und dann die Festanstellung nicht durch eigene Kündigung verliert, hat er dann Anspruch auf ALG1, wenn er den Nebenjob angibt? |
Das kannste sicher auch selbst ergooglen. Raphael hat Feierabend. |
Raphael ist krankgeschrieben.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#885023) Verfasst am: 15.12.2007, 02:46 Titel: |
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Malone hat folgendes geschrieben: | Ganz abgesehen vom finanziellen Aspekt, finde ich die Kürzung nach Krankenhausaufenthalt ungeheuer demütigend.
Aber was anderes, Raphael: wenn jemand eine Festanstellung hat, und nebenbei freiberuflich arbeitet, und dann die Festanstellung nicht durch eigene Kündigung verliert, hat er dann Anspruch auf ALG1, wenn er den Nebenjob angibt? |
in die Suchmaschine "SGB III" eingeben und § 141 Abs. 3 aufrufen
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Valen MacLeod Antitheist
Anmeldungsdatum: 11.12.2004 Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden
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(#885109) Verfasst am: 15.12.2007, 11:39 Titel: |
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Zitat: | Gericht: BSG
Entscheidung, AZ: Urteil, B 7a AL 88/05 R
Verkündungsdatum: 05.09.2006
Rechtsgebiete: SGB III
Leitsatz: Übt ein Arbeitsloser während des Bezugs von Arbeitslosengeld zusammen weniger als 15 Stunden wöchentlich zwei Nebentätigkeiten aus, von denen er eine bereits vor der Arbeitslosigkeit verrichtet hat, und ist diese nach den gesetzlichen Regelungen über die Anrechnung von Nebeneinkommen (bestimmte Dauer innerhalb eines Referenzzeitraums) privilegiert, stehen ihm kumulativ zwei gesetzliche Freibeträge zu. |
_________________ V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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