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Abmeldung vom Religionsunterricht (Saarland)

 
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#885780) Verfasst am: 16.12.2007, 00:02    Titel: Abmeldung vom Religionsunterricht (Saarland) Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Insgesamt ist das ganze kompliziert, weil sich hier Bundes- und Landesrecht überschneiden...


Im Zweifelsfall bricht Bundesrecht Landesrecht, zumal wenn Grundrechte davon betroffen sind.


Nein, so einfach ist das nicht, es kommt drauf an, wer nach GG zuständig ist. Die Zuständigkeit bei Schulen haben eigentlich die Länder, Ausnahme ist der Rellgionsunterricht.

Zitat:
Was die blöden Bayern machen, dürfte also verfassungswidrig sein.


Was genau? Dass Kinder sich erst mit 18 abmelden dürfen? Das ist im Saarland genauso (§ 14 Abs. 2 SL-SchoG)


Notier: Saarländer sind auch Nordösterreicher. Das Kleingedruckte

Edit: Nein, Saarland gehört zu Nordösterreich.

Die konkreten Bewohner können ja nix dafür, dass man ihnen ins Trinkwasser pinkelt; sie sind Opfer, nicht Täter, auch wenn sie es selbst gar nicht wissen oder wissen wollen.

Der Thread wurde nicht von Evilbert erstellt, sondern von mir hier abgetrennt.
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore

Beitrag(#885810) Verfasst am: 16.12.2007, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Was die blöden Bayern machen, dürfte also verfassungswidrig sein.


Was genau? Dass Kinder sich erst mit 18 abmelden dürfen? Das ist im Saarland genauso (§ 14 Abs. 2 SL-SchoG)


Notier: Saarländer sind auch Nordösterreicher. Das Kleingedruckte

Edit: Nein, Saarland gehört zu Nordösterreich.

*PATSCH* Ich hab mich übrigens als Saarländer mit 15 abgemeldet.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#885813) Verfasst am: 16.12.2007, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

@Yamato

Nicht deine Eltern? Das würde aber der Schulordnung des Saarlands widersprechen zwinkern
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore

Beitrag(#885825) Verfasst am: 16.12.2007, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
@Yamato

Nicht deine Eltern? Das würde aber der Schulordnung des Saarlands widersprechen zwinkern

Meine Eltern hatten keine Ahnung davon. Ich bin zum Sekretariat gegangen und hab mir da nen Wisch geben lassen, den meine Relilehrerin unterschreiben musste (zur Kenntnisnahme). Das war's. Schulterzucken
Wenn ich mich richtig erinnere, bin ich einfach den Anweisungen dieses Büchleins gefolgt, dass man bei uns immer bekommen hat. Da standen der ganze rechtliche Kram drin.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#885828) Verfasst am: 16.12.2007, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.schulrecht-saarland.de/schog/schog.htm

Zitat:
§ 14 Teilnahme am Religionsunterricht

1 Die Eltern können die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht ablehnen.
2 Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht dem Schüler zu.
3 Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist dem Schulleiter von den Erziehungsberechtigten oder dem Schüler schriftlich abzugeben.
4 Diese Vorschrift gilt auch für Privatschulen.


Am Kopf kratzen
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore

Beitrag(#885831) Verfasst am: 16.12.2007, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, sorry. Ich war definitiv vor meinem 18. Lebensjahr abgemeldet, ohne Einwilligung der Eltern (ich hab sie zumindest nicht gefragt).
Da steht ja auch nur dass man ab 18 das Recht hat. Das heißt ja nicht, dass die Schule das nicht auch schon vorher erlauben darf, oder?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#885836) Verfasst am: 16.12.2007, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ehm, naja, eigentlich schon. Da es ordentliches Unterrichtsfach ist. Allerdings hat deine Schule sich damit an das Geseetz zur religiösen Erziehung der Kinder gehalten und die Relligionsmündigkeit der Schule. Der Passus im saarländischen Gesetz dürfte, nein muss eigentlich verfassungwidrig sein...
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore

Beitrag(#885840) Verfasst am: 16.12.2007, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte ja stattdessen Allgemeine Ethik, also da ist nicht einfach ein Unterrichtsfach weggefallen.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#885843) Verfasst am: 16.12.2007, 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

Yamato hat folgendes geschrieben:
Ich hatte ja stattdessen Allgemeine Ethik, also da ist nicht einfach ein Unterrichtsfach weggefallen.


Irrelevant. zwinkern Ethik ist ein Ersatzfach, das ordentliche Lehrfach ist der konfessiongebundene Relitionsunterricht, von dem sich nach der Schulordnung des Saarlands erst mit 18 die Kinder abmelden können.
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore

Beitrag(#885848) Verfasst am: 16.12.2007, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Dann hab ich ja Glück gehabt (obwohl meine Eltern wohl zugestimmt hätten). Der Ethikkurs war übrigens ziemlich groß.
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Rainer Ponitka
Sergeant At Arms



Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath

Beitrag(#885912) Verfasst am: 16.12.2007, 02:13    Titel: Antworten mit Zitat

Dass sich Schüler in Bayern und im Saarland erst mit Erreichen der Volljährigkeit selbständig vom RU abmelden dürfen, ... , ich bin kein Jurist. Ich vermute aber mal ganz, ganz vorsichtig, dass dieses in Bezug zur Religionsmündigkeit mit Vollendung des 14. Lebensjahres juristisch überprüfbar wäre. Doch, die Verwaltungsgerichte sind nicht die schnellsten, wahrscheinlich haben die eigenen Kinder schon eigene Familien, bis sich da jemand bewegt. Dann ist der Klagegrund weggefallen, und wir warten auf den Nächsten, der klagt.

Wenn sich Schüler ab dem Erreichen der Religionsmündigkeit mit 14 Jahren selbständig vom Religionsunterricht abmelden, so sind die Eltern zu informieren. So steht's in einigen Schulgesetzen. Dass sich die Schulen diese Information von den Eltern gegenzeichnen lassen können, ist nicht untersagt.
Sicher wird versucht, durch die verlangte Gegenzeichnung der Eltern Druck auf den Schüler auszuüben: Möglicherweise sind die Eltern ja nicht einverstanden und der Schüler geht wieder hin ...
_________________

Grüßchen,
Rainer
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