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sigi Auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.01.2005 Beiträge: 975
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#887100) Verfasst am: 17.12.2007, 20:17 Titel: |
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Ich lehne diese Methoden, Menschen gefügig zu machen ab, aber ich weiß auch nicht was das jetzt mit Folter zu tun haben soll.
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Heizölrückstoßabdämpfung Hedonist

Anmeldungsdatum: 26.07.2007 Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund
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(#887114) Verfasst am: 17.12.2007, 20:26 Titel: |
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Naja, irgendwie ist es schon eine Art Folter, halt ohne körperliche Folgen.
Zitat: | Ist Beugehaft mit den Menschenrechten vereinbar? |
Kommt drauf an wofür.
_________________ „Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#887122) Verfasst am: 17.12.2007, 20:33 Titel: |
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Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben: | Naja, irgendwie ist es schon eine Art Folter, halt ohne körperliche Folgen.
(..) |
Eine Haftstrafe in einer Bundesdeutschen JVA (ob berechtigt ider nicht) als Folter zu bezeichnen, ist meiner Meinung nach eine Abwertung des Begriffs.
Genau das gleiche, wie die doofen Nazivergleiche ständig.
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Gegenwind gegen Faschismus
Anmeldungsdatum: 23.11.2007 Beiträge: 386
Wohnort: heutehiermorgendort
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(#887134) Verfasst am: 17.12.2007, 20:40 Titel: |
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Bis zu fünf Jahre Haft bei "Gehorsamsverweigerung".
Geht's eigentlich noch kranker in diesem Schweinesystem?
Darf man eigentlich sagen, daß Soldaten Mörder sind? Ich weiß gar nicht mehr so genau, wie die Sache damals ausging.
_________________ „Protest ist, wenn ich sage, das und das paßt mir nicht.
Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß das, was mir nicht paßt, nicht mehr geschieht.
Protest ist, wenn ich sage, ich mache nicht mehr mit.
Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß alle anderen auch nicht mehr mitmachen.“
(Zitat einer bekannten Gesellschaftskritikerin)
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#887141) Verfasst am: 17.12.2007, 20:45 Titel: |
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Gegenwind hat folgendes geschrieben: | Bis zu fünf Jahre Haft bei "Gehorsamsverweigerung". |
Fünf Jahre bei Fahnenflucht.
_________________ Trish:(
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sigi Auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.01.2005 Beiträge: 975
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(#887159) Verfasst am: 17.12.2007, 21:01 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Gegenwind hat folgendes geschrieben: | Bis zu fünf Jahre Haft bei "Gehorsamsverweigerung". |
Fünf Jahre bei Fahnenflucht. |
5 Jahre Fahnenflucht für jemanden der nicht dient
5 Jahre für Unbeugsamkeit kommt der Wahrheit schon näher. Ob 60 Tage oder 5 Jahre, für mich ist das psychische Folter.
.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#887168) Verfasst am: 17.12.2007, 21:05 Titel: |
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sigi hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | Gegenwind hat folgendes geschrieben: | Bis zu fünf Jahre Haft bei "Gehorsamsverweigerung". |
Fünf Jahre bei Fahnenflucht. |
5 Jahre Fahnenflucht für jemanden der nicht dient | Soldaten die dienen, desatieren nicht. Soldaten die desatieren, dienen nicht. Zitat: |
5 Jahre für Unbeugsamkeit kommt der Wahrheit schon näher. Ob 60 Tage oder 5 Jahre, für mich ist das psychische Folter.
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Niemand zwingt einem zum total verweigern.
Gefängnisstrafen sind keine psychische Folter.
_________________ Trish:(
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River Runs Red registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 336
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(#887173) Verfasst am: 17.12.2007, 21:08 Titel: |
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Auch wenn man das vermutlich nicht als Folter bezeichnen kann, sagt dieser Straftatbestand doch sehr viel über das Freiheits- Gerechtigkeits- und Demokratieverständnis dieses Staates aus .
Aus meiner Klassenstufe (30 Jungs) ist bisher einer zum Wehrdienst verdonnert wurden, die meisten konnten sich aber drum Drücken (darunter zwei die in Sport immer 14 oder 15 Punkte haben )
_________________ "Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer. Wenn man sie einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise."
(Wernher v. Braun)
"Those who would sacrifice freedom for peace deserve neither"
(B. Franklin)
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#887176) Verfasst am: 17.12.2007, 21:16 Titel: |
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River Runs Red hat folgendes geschrieben: | Auch wenn man das vermutlich nicht als Folter bezeichnen kann, sagt dieser Straftatbestand doch sehr viel über das Freiheits- Gerechtigkeits- und Demokratieverständnis dieses Staates aus .
Aus meiner Klassenstufe (30 Jungs) ist bisher einer zum Wehrdienst verdonnert wurden, die meisten konnten sich aber drum Drücken (darunter zwei die in Sport immer 14 oder 15 Punkte haben ) |
Kein Wunder das es einen Fahnenfluchtparagraphen braucht, wenn alle Toitschen Taugenichtse sind.
_________________ Trish:(
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sigi Auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.01.2005 Beiträge: 975
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(#887177) Verfasst am: 17.12.2007, 21:16 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Niemand zwingt einem zum total verweigern.
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Der Staat zwingt zu dienen.
Zitat: | Gefängnisstrafen sind keine psychische Folter. |
Gefängnis um den Willen zu brechen, schon!
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#887178) Verfasst am: 17.12.2007, 21:17 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Niemand zwingt einem zum total verweigern. |
Niemand zwingt einen, seine verfolgte Meinung zu sagen...
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#887181) Verfasst am: 17.12.2007, 21:22 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | Niemand zwingt einem zum total verweigern. |
Niemand zwingt einen, seine verfolgte Meinung zu sagen... |
Natürlich nicht.
Eine Meinungsverfolgung ist aber nicht gleichzusetzen mit einer vorrübergehenden Zwangsrekrutierung.
P.S.:Rechtsfrage:
Hätte der Typ sich zuerst für den ZD gemeldet und dann total verweigert: könnte er nicht wegen Fahnflucht angeklagt werden oder?
_________________ Trish:(
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#887182) Verfasst am: 17.12.2007, 21:24 Titel: |
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sigi hat folgendes geschrieben: |
Gefängnis um den Willen zu brechen, schon!
. | Gefängnisstrafen dienen doch dazu dem Willen zur Strafttat zu brechen.
_________________ Trish:(
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#887184) Verfasst am: 17.12.2007, 21:24 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: |
Hätte der Typ sich zuerst für den ZD gemeldet und dann total verweigert: könnte er nicht wegen Fahnflucht angeklagt werden oder? |
Doch.
Unerlaubtes fernbleiben von der ZD Stelle ist in D ebenfalls Fahnenflucht.
Ich kannte einen, den haben sie dabei geschnappt. Der durfte dann auf irgendeiner Nordseeinsel den Dienst zu ende schieben.
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Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
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(#887186) Verfasst am: 17.12.2007, 21:27 Titel: |
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sigi hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | Gegenwind hat folgendes geschrieben: | Bis zu fünf Jahre Haft bei "Gehorsamsverweigerung". |
Fünf Jahre bei Fahnenflucht. |
5 Jahre Fahnenflucht für jemanden der nicht dient
5 Jahre für Unbeugsamkeit kommt der Wahrheit schon näher. Ob 60 Tage oder 5 Jahre, für mich ist das psychische Folter.
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Nachdem dir körperliche Folter und s.v.m. für Rauchen, sicher angemessen erschiene, was regst du dich über diese Gesetzeslage auf? Erstaunlich!
Es geht bei dir halt nur danach, was dir selber genehm oder nicht genehm erscheint.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#887187) Verfasst am: 17.12.2007, 21:28 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Hätte der Typ sich zuerst für den ZD gemeldet und dann total verweigert: könnte er nicht wegen Fahnflucht angeklagt werden oder? |
Nein, aber wegen Dienstflucht. Dazu § 53 des Zivildienstgesetz' (ZDG):
(1) Wer eigenmächtig den Zivildienst verlässt oder ihm fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Zivildienst dauernd oder für den Verteidigungsfall zu entziehen oder die Beendigung des Zivildienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Zivildienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
(4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#887189) Verfasst am: 17.12.2007, 21:29 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: |
Hätte der Typ sich zuerst für den ZD gemeldet und dann total verweigert: könnte er nicht wegen Fahnflucht angeklagt werden oder? |
Doch.
Unerlaubtes fernbleiben von der ZD Stelle ist in D ebenfalls Fahnenflucht.
Ich kannte einen, den haben sie dabei geschnappt. Der durfte dann auf irgendeiner Nordseeinsel den Dienst zu ende schieben. |
Nein, gerade nachgeschlagen.
Das ist Dienstflucht.
Haben wohl keine Fahne die ZDler.
_________________ Trish:(
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sigi Auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.01.2005 Beiträge: 975
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(#887194) Verfasst am: 17.12.2007, 21:32 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | sigi hat folgendes geschrieben: |
Gefängnis um den Willen zu brechen, schon!
. | Gefängnisstrafen dienen doch dazu dem Willen zur Strafttat zu brechen. |
Um Strafen zu können, wurde der andere Wille zu einer Straftat erklärt.
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sigi Auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.01.2005 Beiträge: 975
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(#887198) Verfasst am: 17.12.2007, 21:34 Titel: |
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Reza hat folgendes geschrieben: | sigi hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | Gegenwind hat folgendes geschrieben: | Bis zu fünf Jahre Haft bei "Gehorsamsverweigerung". |
Fünf Jahre bei Fahnenflucht. |
5 Jahre Fahnenflucht für jemanden der nicht dient
5 Jahre für Unbeugsamkeit kommt der Wahrheit schon näher. Ob 60 Tage oder 5 Jahre, für mich ist das psychische Folter.
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Nachdem dir körperliche Folter und s.v.m. für Rauchen, sicher angemessen erschiene, was regst du dich über diese Gesetzeslage auf? Erstaunlich!
Es geht bei dir halt nur danach, was dir selber genehm oder nicht genehm erscheint. |
Papperlapap, Dummschwätz... geh mit deinem Hund spazieren ... oder geh eine Rauchen..
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#887199) Verfasst am: 17.12.2007, 21:36 Titel: |
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sigi hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | sigi hat folgendes geschrieben: |
Gefängnis um den Willen zu brechen, schon!
. | Gefängnisstrafen dienen doch dazu dem Willen zur Strafttat zu brechen. |
Um Strafen zu können, wurde der andere Wille zu einer Straftat erklärt.
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Nein. Der Wille zu stehlen, morden, verfolgte Meinungen zu äußeren und Fahnenflucht ist selbst noch nicht strafbar. Erst die Tat bzw der Versuch.
_________________ Trish:(
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#887201) Verfasst am: 17.12.2007, 21:38 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Zoff hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: |
Hätte der Typ sich zuerst für den ZD gemeldet und dann total verweigert: könnte er nicht wegen Fahnflucht angeklagt werden oder? |
Doch.
Unerlaubtes fernbleiben von der ZD Stelle ist in D ebenfalls Fahnenflucht.
Ich kannte einen, den haben sie dabei geschnappt. Der durfte dann auf irgendeiner Nordseeinsel den Dienst zu ende schieben. |
Nein, gerade nachgeschlagen.
Das ist Dienstflucht.
Haben wohl keine Fahne die ZDler. |
OK, dann haben die entweder irgendwann den Begriff geändert, oder ich hab's schlicht verwechselt.
5 Jahre sind es trotzdem.
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sigi Auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.01.2005 Beiträge: 975
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(#887205) Verfasst am: 17.12.2007, 21:41 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | sigi hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | sigi hat folgendes geschrieben: |
Gefängnis um den Willen zu brechen, schon!
. | Gefängnisstrafen dienen doch dazu dem Willen zur Strafttat zu brechen. |
Um Strafen zu können, wurde der andere Wille zu einer Straftat erklärt.
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Nein. Der Wille zu stehlen, morden, verfolgte Meinungen zu äußeren und Fahnenflucht ist selbst noch nicht strafbar. Erst die Tat bzw der Versuch. |
Es stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt der junge Mann der Fahne untersteht? Von Geburt an automatisch, bei Volljährigkeit oder erst nach Rekrutierung ?
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Gegenwind gegen Faschismus
Anmeldungsdatum: 23.11.2007 Beiträge: 386
Wohnort: heutehiermorgendort
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(#887215) Verfasst am: 17.12.2007, 21:50 Titel: |
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Ich dachte immer, die Fahne dient nur zum anpinkeln? Jetzt soll die zum Dienen dienen?
_________________ „Protest ist, wenn ich sage, das und das paßt mir nicht.
Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß das, was mir nicht paßt, nicht mehr geschieht.
Protest ist, wenn ich sage, ich mache nicht mehr mit.
Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß alle anderen auch nicht mehr mitmachen.“
(Zitat einer bekannten Gesellschaftskritikerin)
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Louseign (-)
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 5585
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(#887223) Verfasst am: 17.12.2007, 22:01 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | OK, dann haben die entweder irgendwann den Begriff geändert, oder ich hab's schlicht verwechselt.
5 Jahre sind es trotzdem. |
Wehrdienst und Zivildienst richten sich nach unterschiedlichen Gesetzen. Kival hat's dir aber schon rausgesucht:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=887187#887187
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#887225) Verfasst am: 17.12.2007, 22:02 Titel: |
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Ava&vT hat folgendes geschrieben: | Wehrdienst und Zivildienst richten sich nach unterschiedlichen Gesetzen. |
Das ist formal richtig, Das ZDG hat aber in wesentlichen Teilen - inbsondere dem Nebenstrafrecht - das WDG einfach inhaltlich übernommen. Alles andere dürfte auch verfassungswidrig sein.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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hainer frustrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 2539
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(#887229) Verfasst am: 17.12.2007, 22:07 Titel: |
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Der Mut zur Aufrichtigen Verweigerung sich zum Mörder ausbilden zulassen, wird mit 5 Jahren Freiheitsentzug ausgezeichnet. Ich denke das ist die höchste Auszeichnung, die dieser Staat vergeben kann.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#887235) Verfasst am: 17.12.2007, 22:13 Titel: |
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hainer hat folgendes geschrieben: | Der Mut zur Aufrichtigen Verweigerung sich zum Mörder ausbilden zulassen, wird mit 5 Jahren Freiheitsentzug ausgezeichnet. |
Das ist so nicht richtig. Das ist die Höchsstrafe.
Vgl. z. B.: http://www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos/Totalverweigerung.php
Zitat: | Wenn ein Totalverweigerer bei der Bundeswehr die Befehle verweigert, wird er üblicherweise bis zu dreimal 21 Tage in Disziplinararrest gesteckt. In einzelnen Fällen war der Arrest allerdings auch länger, der Negativrekord liegt bei über 100 Tagen Arrest. Die Vollstreckung findet in der Arrestzelle im Wachgebäude statt. Es handelt sich dabei um Einzelhaft. Eine Arrestzelle ist im Durchschnitt sechs Quadratmeter groß, verfügt über eine Schlafpritsche, die am Tag weggeklappt wird, einen Stuhl, einen Tisch, ein Waschbecken und eine Toilette. Die evtl. vorhandenen Fenster sind so hoch angebracht, dass man nicht hinaussehen kann, darüber hinaus meistens aus Milchglas. Die Bundeswehr versucht mit dem Arrest, den Widerstand des Verweigerers zu brechen. Eine gute geistige und moralische Vorbereitung ist deshalb angebracht. Außerdem sollte sich jeder Totalverweigerer rechtzeitig mit der Wehrbeschwerdeordnung und der Bundeswehrvollzugsordnung auseinandersetzen.
Nach Vollstreckung des letzten Arrestes wird entweder ein Dienstverbot bis Dienstzeitende ausgesprochen oder die Truppe nimmt eine Entlassung vor. Mit einem Dienstverbot bleibt der Totalverweigerer formalrechtlich Soldat. Er „darf“ aber keine Uniform tragen und die Kaserne nicht betreten.
Ist nach Auffassung der Militärverwaltung bzw. der Bundeswehr das Urteil durch ein ziviles Gericht nicht hoch genug bzw. wurden durch das Gericht keine Gewissensgründe für die TKDV festgestellt, droht eine Aufhebung des Dienstverbotes bzw. eine nochmalige Einberufung, um eine weitere Bestrafung zu erreichen. Dass sich daran anschließende Doppelbestrafungsverfahren führt selten zu einer erneuten Verurteilung, ausgeschlossen ist sie aber nicht. Nach dem Grundgesetz darf niemand „wegen derselben Tat“ mehrmals bestraft werden (GG Art. 103 Abs. 3). Ein Totalverweigerer hat seine Gewissensentscheidung grundsätzlich getroffen. Eine erneute Einberufung zwingt ihn zum nochmaligen Verstoß gegen möglicherweise die selben Gesetze. In einem wiederholten Strafverfahren müssen dann Strafrichter davon überzeugt werden, dass die erneute Totalverweigerung aufgrund einer einmalig und für alle Zeiten feststehenden Entscheidung zwangsläufig zum erneuten Gesetzesverstoß führen musste. |
Zitat: | Die potenzielle Höchststrafe beträgt 5 Jahre Gefängnis ohne Bewährung. In der Praxis jedoch ist ein solches Urteil noch nicht ausgesprochen worden. Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft. Normalerweise werden Freiheitsstrafen von mindestens sieben Monaten angestrebt. Dieses Strafmaß leitet sich aus einem Erlass des Verteidigungsministeriums ab. Üblicherweise wird die Klage am „Tatort“ des Angeklagten verhandelt, also an dem Ort, an dem der Wehr- oder Zivildienst verweigert wurde. Man sollte sich frühzeitig über die eigene Strategie klar werden und gegebenenfalls einen qualifizierten Anwalt oder Rechtsbeistand einschalten, um die Strategie der Verteidigung vorzubereiten. Eine Vernetzung mit anderen Totalverweigerern ist sinnvoll. Einerseits hilft die Diskussion möglicherweise dabei, eine Strategie auszuarbeiten und zu überprüfen, andererseits gibt es auch die Möglichkeit, sich von kundigen TKDVern vor Gericht als Rechtsbeistand vertreten zu lassen. Grundsätzlich muss ein Totalverweigerer mit seiner Verurteilung rechnen. Seit 1990 sind nur noch in Einzelfällen Haftstrafen ohne Bewährung ausgesprochen worden. Das bisher härteste Urteil betrug 22 Monate Knast ohne Bewährung; dieses Urteil liegt allerdings schon mehr als 15 Jahre zurück. Andererseits sind einige TKDVer mit einer Verwarnung davongekommen. Viel hängt generell von der jeweiligen politischen Lage und der Begründung des Totalverweigerers ab.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten (auch zur Bewährung) ist man vorbestraft. Strafen von bis zu drei Monaten oder Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen werden im polizeilichen Führungszeugnis nicht aufgeführt. Wird der TKDVer nach Jugendstrafrecht verurteilt, taucht die Strafe dort ebenfalls nicht auf. Liegt das Strafmaß zwischen drei und zwölf Monaten, wird die Eintragung der Strafe nach drei Jahren aus dem Zeugnis gelöscht. Strafen, die über ein Jahr hinausgehen, werden erst nach fünf Jahren gelöscht. |
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Jolesch Freund des kleineren Übels
Anmeldungsdatum: 11.07.2004 Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII
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(#887238) Verfasst am: 17.12.2007, 22:17 Titel: |
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SSKM
Lächerliche Pseudorevoluzzer mit Geltungsdrang.
sigi hat folgendes geschrieben: | Ob 60 Tage oder 5 Jahre, für mich ist das psychische Folter. |
ergo werden alle Häftlinge gefoltert? Du solltest solche Begriffe nicht aufweichen.
_________________ Storm by Tim Minchin
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#887239) Verfasst am: 17.12.2007, 22:20 Titel: |
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Jolesch hat folgendes geschrieben: | SSKM
Lächerliche Pseudorevoluzzer mit Geltungsdrang. |
Hast du von Zeit zu Zeit auch mal was anderes als Polemik?
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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