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Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich?
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Femina
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#887273) Verfasst am: 17.12.2007, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

@Rasmus:

Danke für die nähere Erkärung. Du hast vollkommen Recht. Wenn das Gesetz so ist, dann sollte man auch sehen, dass man ohne irgendwelche Tricks zu seinem Recht kommt.

Siehste, ich bin immer die, die alles ganz genau erklärt. ... Muß aber auch nicht unbedingt von Nachteil sein.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#887359) Verfasst am: 18.12.2007, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Femina hat folgendes geschrieben:
@Rasmus:

Danke für die nähere Erkärung. Du hast vollkommen Recht. Wenn das Gesetz so ist, dann sollte man auch sehen, dass man ohne irgendwelche Tricks zu seinem Recht kommt.

Siehste, ich bin immer die, die alles ganz genau erklärt. ... Muß aber auch nicht unbedingt von Nachteil sein.


Wenn das Rechtr anders wäre, wäre ich der erste der mit Tricks und Schummeleinen helfen würde zwinkern
_________________
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Rainer Ponitka
Sergeant At Arms



Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath

Beitrag(#887417) Verfasst am: 18.12.2007, 02:08    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

Wie kann es sein, dass Unterricht in Mythen und Legenden Pflichtfach ist?


Das begründet sich unter anderem auf's Reichskonkordat. In diesem ist nur der katholische Religionsunterricht genannt. Doch rein rechtlich ist es nicht denkbar, dass eine Religionsgemeinschaft einer anderen vorgezogen wird, entsprechend gilt jetzt gleiches für evangelischen Religionsunterricht. Ebenso für den Unterricht anderer staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften, wenn eine ausreichende Menge Schüler vorhanden ist, die dies wünschen (?) - zumeist 12 Schüler einer Jahrgangsstufe - und wenn die Schule dies organisatorisch leisten kann.
_________________

Grüßchen,
Rainer
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Rainer Ponitka
Sergeant At Arms



Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath

Beitrag(#887423) Verfasst am: 18.12.2007, 02:20    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
River Runs Red hat folgendes geschrieben:
Du brauchst keinen Grund um nicht am Reli-Unterricht teilzunehmen. Egal ob du einer Glaubensgemeinschaft angehörst oder nicht.

Schick deine Tochter einfach nicht mehr in diesen Unterricht- dann hat sie halt eine Freistunde mehr für dieses Schuljahr Mit den Augen rollen

Falls die Bürokraten meckern: Das recht ist auf deiner Seite. Die Entscheidung, nicht mehr an dieser Indoktrinierung teilzunehmen, ist nicht wiederspruchsfähig sondern gilt ab der 1. Stunde nachdem die Verwaltung der Schule deinen Brief bekommen hat.


Nein, so einfach ist das nicht.


Stimmt, so einfach ist das auf keinen Fall:

1.) Die Verpflichtung zur Teilnahme am Religionsunterricht besteht für die Schüler, die Angehörige der Konfession sind, welche Religionsunterricht anbietet. Wenn der Schüler die Teilnahme nicht wünscht, muß er sich abmelden, es gibt die schon beschriebene Altersgrenze, unter der seine Eltern ihn abmelden müssen.

2.) Freistunden sind auch nicht so einfach: Es besteht bei unter 18 - jährigen Schülern die Aufsichtspflicht der Schule. Liegt ein Religionsunterricht in einer Eckstunde (erste oder letzte Stunde des Tages) so entfällt die Aufsichtspflicht und die Schüler haben frei, dies hat versicherungsrechtlichen Hintergrund.
Abgemeldete Schüler oder deren Eltern können darauf bestehen, daß ein Religionsunterricht in Eckstunden gelegt wird, wenn kein adäquater und durch Landesgesetz benannter dem RU gleichwertiger Zwangsersatzunterricht oder alternativ ein beaufsichtigtes Silentium angeboten werden. Entsprechendes gilt für konfessionslose Schüler und für Schüler, deren konfessioneller RU an der jeweiligen Schule nicht angeboten wird.

3.) Richtig ist, dass die Abmeldung sofort gilt.


Alles das ist aber Theorie, wenn der Schüler (das eigene Kind!?!) gemobbt wird.
Dann bedarf es durchaus deutlich anderer Taktiken, als purem Bestehen auf's Recht.
_________________

Grüßchen,
Rainer
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#887643) Verfasst am: 18.12.2007, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Am Religionsunterricht nicht teilnehmende Schüler dürfen lediglich zum Unterricht an einem gleichwertig ausgestalteten Fach herangezogen werden, die Verpflichtung zur Teilnahme an einer 'zweitklassigen Beschäftigungstherapie' ist nicht zulässig. (vergl. BVerWG 6 C 11-97 RdNr 44)
Auch wenn die Schulen keinen gleichwertigen Ersatzunterricht anbieten, dennoch den Religionsunterricht in Binnenstunden anbieten, besteht die Aufsichtspflicht der Schulen über die nicht volljährigen Schüler. (vergl. OVG Schleswig Holstein 3 L 6-00)
Liegt der Religionsunterricht in Eckstunden, so haben die nicht teilnehmenden Schüler regulär frei.

Beim meiner Schule in Nürnberg war es üblich, dass der Religionsunterricht vormittags im normalen Stundenplan, der Ethikunterrricht dann nachmittags irgewann zu unmöglichen Zeiten stattfand.

Istdas eigentlich zulässig? Ich fand das immer eine ungercht Benachteiligung ud es hat ihmo viele Mitschüler davon abgehalten aus dem Religionsunterricht rauszugehen. Ich war da der einzige Deutsche mit lauter Türken.

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Gut besuchter Ethik-Unterricht exisitert an der Schule schon seit einigen Jahren.
Dieser findet im Ggstz zu Reli Nachmittags statt (was ich meiner Tochter ersparen wollte)
Meine Tochter meinte nur "Sch*** drauf", einige ihrer wichtigsten Freundinnen seien auch dort.
"Die Relistunden verbringen" diese Kinder offenbar seit jeh her ohne Aufsicht und ohne Zwischenfälle in der Schulbücherei und machen Hausaufgaben.

Ich habe vor, den Brief also etwas einzudampfen.
Ich werde dem Besuch des Ethik-Unterrichtes ab nächstem Schuljahr zustimmen, gleichzeitig die unverzügliche Freistellung vom Reli-Unterricht (bittend ,-) einfordern.

Wenn bereits Ethikunterricht besteht, empfände ich es reine Schikane, wenn mein Kind nicht sofort wechseln können würde. Wo soll denn da das Problem liegen?

Bedenklich finde ich, wie schon gesagt, das die Kinder über den Unterricht in den Nachmittagsstunden benachteiligt werden.

Und unverantwortlich von der Schule ist es, sie in der Zeit wo die anderen Religionunterricht haben, völlig unbeaufsichtig zu lassen - und wenn es tausendmal ohne Zwischenfall abgeht.

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Ja, das hab ich auch gehört.
Für das letzte "Gefecht" fehlt mir jedoch der Mut und nicht zuletzt die Muße entsprechender Vorbereitung.
Immerhin gibt es für zwei ausgefallene Reli-Stunden nur eine Stunde Ethik.
Aus Sicht des Schülers verbuche ich das als "Zugeständnis".

Das kommt jetzt ganz auf die Qualität des Ethikunterrichts an.

IMHO sollten auch die Christen Ethikunterricht erhalten. Nötig hätten sie ihn ohne Zweifel.

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

Wie kann es sein, dass Unterricht in Mythen und Legenden Pflichtfach ist?


Das begründet sich unter anderem auf's Reichskonkordat. In diesem ist nur der katholische Religionsunterricht genannt. Doch rein rechtlich ist es nicht denkbar, dass eine Religionsgemeinschaft einer anderen vorgezogen wird, entsprechend gilt jetzt gleiches für evangelischen Religionsunterricht.

Also werden die Evangelischen Kinder in Religionunterricht gezwungen, obwohl gar keine zwingende rechtliche Grundlage für den Staat besteht. Und die evangelischen Pfaffen werden nur aus dem Grund 'Gleiches Recht für alle' auch dafür bezahlt??

So ein Skandal!!
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#887647) Verfasst am: 18.12.2007, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Frage dazu: Wenn meine Frau unseren Sohn ohne meine ausdrückliche Zustimmung hat taufen lassen... (ich hab dem nicht ausdrücklich widersprochen und sie wusste, dass ich es bestenfalls wegen ihrer Eltern dulde)... darf ich ihn dann ohne ihre Zustimmung vom Religionsunterricht abmelden?
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#887659) Verfasst am: 18.12.2007, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Eine Frage dazu: Wenn meine Frau unseren Sohn ohne meine ausdrückliche Zustimmung hat taufen lassen... (ich hab dem nicht ausdrücklich widersprochen und sie wusste, dass ich es bestenfalls wegen ihrer Eltern dulde)... darf ich ihn dann ohne ihre Zustimmung vom Religionsunterricht abmelden?


So wie ich das bisher verstanden habe, ginge das, allerdings könnte sie nachträglich diesbezüglich juristisch dagegen angehen (wahrscheinlich erstmal mit einem Eilantrag, dem vermutlich stattgegeben würde, wenn Dein Sohn bisher am Religionsunterricht teilgenommen hat. "Kontinuität" ist stets ein wichtiger Grundsatz, wenn Jugendgerichte das Kindeswohl bewerten.)

Es ist ja aus praktischen Gründen sonnenklar, dass im täglichen Leben nicht alle Entscheidungen von beiden Eltern per Unterschrift bestätigt werden können. Daher ist bei zusammenlebenden verheirateten Eltern zunächst mal immer nur eine Unterschrift eines Elternteils nötig, egal welches.

Anders sähe das aus be getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern.
Meine Frau etwa hat zwar das Sorgerecht, nicht aber rdas Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber eher keine Möglichkeit über Dinge, die das alltägliche Leben betreffen zu entscheiden. Und dazu gehört eine Teilnahme am Schulausflug ins Theater (a)oder der Besuch des Religionsunterrichts (b).

Sie kann zwar beiderseits juristisch auch dagehen angehen, würde ich es jeweils verbieten, aber sie hätte im Fall a) praktisch keinerlei Aussicht auf Erfolg- weil es bis dank langsam mahlender Justizmühle ohnehin spät wäre und sie "gewichtige Gründe" angeben müsste, weshalb das Kind auf jeden Fall unbedingt dran teilzunehmen habe.

Im Fall b) wären solche Fälle denkbar, aber trotzdem auch eher unwahrscheinlich, weileben im Zweifelsfalle die Aufffassung dessen, bei dem oder der das Kind lebt, natürlich Vorrang hat, insbesondere je länger die Zeit ist und wenn der Antrag der anderen Seite eine Änderung der Kontinuität im täglichen Leben des Kindes bedeuten würde.
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Dr. Benchmark
Radikal-Liberalist



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 1288
Wohnort: Bayern

Beitrag(#893894) Verfasst am: 27.12.2007, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Um die Sache zu einem guten Abschluß zu bringen, hier das Ergebnis:
Meine Tochter wurde ins Sekretariat gerufen und es wurde ihr lakonisch mitgeteilt, daß sie nach den Weihnachtsferien sofort den Ethikunterricht besuchen dürfe.

Nachdem der IBKA mir freundlicherweise einige Erläuterungen zur Schulordnung (inkl. Besonderheiten der bayrischen) sendete, wonach beim Wechsel während des laufenden Schuljahres ein ausführliches Motivationsschreiben verlangt wird (Schlüsselwort hier: "wichtiger Grund"; für mich persönlich ist das in etwa vergleichbar mit der Gewissensprüfung bei Wehrdienstverweigerung), habe ich folgenden Brief geschickt, der vielleicht etwas geschwätzig klingt:



Aber nachdem ich ja nun leider keiner Erfahrung mit Wehrdienstverweigerung habe (die haben mich damals einfach ausgemustert, obwohl ich da - zwar nicht gerne, aber immerhin ohne zu murren - "hin" wäre), war das noch das beste, was ich zustande brachte.

Und der Erfolg gibt mir letztlich Recht.
So wie das heute sehe, hat die Schule im Lichte der bayrischen Schulordnung mit ihrer ersten Ablehnung, bzw. Verzögerung korrekt gehandelt.
Mein Zweitbrief und die darauffolgende Zustimmung waren demnach folgerichtig.

Vielen Dank nochmals an alle hier im Forum und an den IBKA.

Übrigens: Daß meiner Tochter am letzten Schultag auf ihre konkrete Anfrage hin das Fernbleiben vom Schulgottesdienst verweigert wurde ("nee nee, da kannst Du heut schon nochmal hingehn"), lasse ich unter den Tisch fallen, da beides am selben Tag stattfand und ich mich darüber verständlicherweise gar nicht so richtig "aufregen" konnte ,-)

Gruß
Benchmark
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