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Riesiger Kinderporno-Skandal schockiert Deutschland
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#894442) Verfasst am: 27.12.2007, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Sobald sie 14 ist, ist es nicht mehr automatisch strafbar.
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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C00KIE
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Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 2160

Beitrag(#894449) Verfasst am: 27.12.2007, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

ah! aaaaaaaaaaaaaaaaa..... a....a....a ...... haha "quiek"
Sehr glücklich
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#894452) Verfasst am: 27.12.2007, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

mama`s liebliing hat folgendes geschrieben:
ah! aaaaaaaaaaaaaaaaa..... a....a....a ...... haha "quiek"
Sehr glücklich


Auf den Rücken klopf: automatisch heißt des.
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C00KIE
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Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 2160

Beitrag(#894457) Verfasst am: 27.12.2007, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

kennst du diese Marien oder Maikäferwerbung ?
Um welches Auto es geht weiß ich grade nicht, aber .....

_________________________
good night
war wiedermal nett heute - hier
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Shevek
ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten



Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#894462) Verfasst am: 27.12.2007, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ist aber wie Kival das schreibt: Ab 14 ist es nicht automatisch strafbar, sondern die Eltern (ich bin nicht sicher wer es noch kann) müssen die Tat anzeigen. Zumindest muss da niemand die Polizei rufen. Ist ja auch durchaus sinnvoll, denn so weit auseinander sind 18 und 14 dann auch nicht. zwinkern
_________________
Endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......

.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
da kein bisschen Sprengstoff sie daran hindert, ihre Geschafte zu betreiben...

....endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden.

(Jan Delay)
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C00KIE
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Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 2160

Beitrag(#894466) Verfasst am: 27.12.2007, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

ich sagte 14 das Mädchen und 20 der junge Mann
_______________________
ciao - ich muss in the "kitchen"
kochen
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#894467) Verfasst am: 27.12.2007, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Ist aber wie Kival das schreibt: Ab 14 ist es nicht automatisch strafbar, sondern die Eltern (ich bin nicht sicher wer es noch kann) müssen die Tat anzeigen.

Ist das in Deutschland so? Verstößt das nicht gegen mehrere fundamentale Rechtsprinzipien, wenn die Strafbarkeit von elterlicher Willkür abhängt?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#894468) Verfasst am: 27.12.2007, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wo finde ich denn übrigens die einschlägigen Gesetze ?

Bevor ich jetzt lang rumgoogle, kann doch bestimmt mal jemand einen Hinweis, ein Stichwort liefern.
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Botschafter Kosh
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Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 3972

Beitrag(#894469) Verfasst am: 27.12.2007, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

mama`s liebliing hat folgendes geschrieben:
ich sagte 14 das Mädchen und 20 der junge Mann
_______________________
ciao - ich muss in the "kitchen"
kochen


In diesem Sinne ist jeder junge Mann ein potentieller Straftäter.
Vor 30 Jahren war das noch anders. Da galt freie Liebe.

mfg Kosh
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#894471) Verfasst am: 27.12.2007, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__77.html
_________________
Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#894472) Verfasst am: 27.12.2007, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
mama`s liebliing hat folgendes geschrieben:
ich sagte 14 das Mädchen und 20 der junge Mann
_______________________
ciao - ich muss in the "kitchen"
kochen


In diesem Sinne ist jeder junge Mann ein potentieller Straftäter.
Vor 30 Jahren war das noch anders. Da galt freie Liebe.

mfg Kosh


Früher nannte man Vergewaltigung auch mal Kavaliersdelikt oder Verführung.
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Botschafter Kosh
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Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 3972

Beitrag(#894473) Verfasst am: 27.12.2007, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Wo finde ich denn übrigens die einschlägigen Gesetze ?

Bevor ich jetzt lang rumgoogle, kann doch bestimmt mal jemand einen Hinweis, ein Stichwort liefern.


Der Ramsch steht im Strafgesetzbuch.

mfg kosh


Zuletzt bearbeitet von Botschafter Kosh am 27.12.2007, 21:16, insgesamt einmal bearbeitet
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#894475) Verfasst am: 27.12.2007, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Ist aber wie Kival das schreibt: Ab 14 ist es nicht automatisch strafbar, sondern die Eltern (ich bin nicht sicher wer es noch kann) müssen die Tat anzeigen.

Ist das in Deutschland so?


Nein, nicht genau so, siehe verlinkte §§.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#894477) Verfasst am: 27.12.2007, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Wo finde ich denn übrigens die einschlägigen Gesetze ?

Bevor ich jetzt lang rumgoogle, kann doch bestimmt mal jemand einen Hinweis, ein Stichwort liefern.


Der Ramsch steht im Jugendschutzgesetz.

mfg kosh


Im StGB.
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Shevek
ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten



Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#894479) Verfasst am: 27.12.2007, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Ist aber wie Kival das schreibt: Ab 14 ist es nicht automatisch strafbar, sondern die Eltern (ich bin nicht sicher wer es noch kann) müssen die Tat anzeigen.

Ist das in Deutschland so? Verstößt das nicht gegen mehrere fundamentale Rechtsprinzipien, wenn die Strafbarkeit von elterlicher Willkür abhängt?

Wie gesagt, ich bin nicht sicher wer diese Tat dann anzeigen kann, aber hier in Deutschland hängt einiges von elterlicher Willkür ab, das nennt sich dann Erziehungsgewalt und obliegt hier weitgehend den Eltern.

Aber wer sonst soll beurteilen können ob eine Person mit 14 reif genug ist um mit jemandem über 18 Sex zu haben?

@mama`s liebliing, ja klar, er über 18, sie zwischen 14 und 18. Wäre er selbst noch unter 18 wäre es überhaupt nicht strafbar, da er selbst ja noch minderjährig ist.
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Endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......

.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
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(Jan Delay)
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#894483) Verfasst am: 27.12.2007, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt,


http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

Da haben wirs doch.

Die Tat muss angezeigt werden.
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(Jan Delay)
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Botschafter Kosh
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Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 3972

Beitrag(#894484) Verfasst am: 27.12.2007, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
mama`s liebliing hat folgendes geschrieben:
ich sagte 14 das Mädchen und 20 der junge Mann
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ciao - ich muss in the "kitchen"
kochen


In diesem Sinne ist jeder junge Mann ein potentieller Straftäter.
Vor 30 Jahren war das noch anders. Da galt freie Liebe.

mfg Kosh


Früher nannte man Vergewaltigung auch mal Kavaliersdelikt oder Verführung.



Heute ist eine Verführung eine Vergewaltigung. Und man kommt 7 Monate in U- Haft.

mfg Kosh
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#894487) Verfasst am: 27.12.2007, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Eltern können den Strafantrag stellen, dieser kann aber durch die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die StA ersetzt werden.
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44684

Beitrag(#894489) Verfasst am: 27.12.2007, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Die Eltern können den Strafantrag stellen, dieser kann aber durch die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die StA ersetzt werden.

Diese Regelung finde ich eigentlich recht sinnvoll.
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#894490) Verfasst am: 27.12.2007, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Zitat:
(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt,


http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

Da haben wirs doch.

Die Tat muss angezeigt werden.


Du hast den Rest des Satzes unterschlagen zwinkern
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sigi
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 975

Beitrag(#894491) Verfasst am: 27.12.2007, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Interessante Beiträge zum Thema....Kinderporno-Skandal
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44684

Beitrag(#894494) Verfasst am: 27.12.2007, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

sigi hat folgendes geschrieben:
Interessante Beiträge zum Thema.... Kinderporno-Skandal

Was für Beiträge hättest du denn gerne zu dem Thema?
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- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Layla
Paradoxon



Anmeldungsdatum: 30.08.2006
Beiträge: 1506

Beitrag(#894495) Verfasst am: 27.12.2007, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

sigi hat folgendes geschrieben:
Interessante Beiträge zum Thema....Kinderporno-Skandal


was genau ist eigentlich dein Problem ?


Zuletzt bearbeitet von Layla am 27.12.2007, 21:14, insgesamt einmal bearbeitet
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44684

Beitrag(#894496) Verfasst am: 27.12.2007, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Layla hat folgendes geschrieben:
was genau ist eigentlich dein Problem ?

Wessen?
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Layla
Paradoxon



Anmeldungsdatum: 30.08.2006
Beiträge: 1506

Beitrag(#894499) Verfasst am: 27.12.2007, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Layla hat folgendes geschrieben:
was genau ist eigentlich dein Problem ?

Wessen?


habe es editiert
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boomklever
Impfgegnergegner



Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 11112
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#894502) Verfasst am: 27.12.2007, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

sigi hat folgendes geschrieben:
Interessante Beiträge zum Thema....Kinderporno-Skandal

Stimmt, die Diskussion sollte abgetrennt werden.
_________________

Don't gift pearls before casting an octopus in a movie.
-- Cherry (ACNH)
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#894503) Verfasst am: 27.12.2007, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Zitat:
(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt,


http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

Da haben wirs doch.

Die Tat muss angezeigt werden.


Du hast den Rest des Satzes unterschlagen zwinkern


Nun ja, besonderes öffentliches Interesse werte ich dann aber auch nicht als automatisch Strafbar. Sehr glücklich
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.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#894504) Verfasst am: 27.12.2007, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
sigi hat folgendes geschrieben:
Interessante Beiträge zum Thema.... Kinderporno-Skandal

Was für Beiträge hättest du denn gerne zu dem Thema?

Beiträge zum eigentlichen Thema, denn da sind wir schon lange nicht mehr.
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.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
da kein bisschen Sprengstoff sie daran hindert, ihre Geschafte zu betreiben...

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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#894505) Verfasst am: 27.12.2007, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte sich bei juristischen Themen immer so genau wie möglich ausdrücken. Es kommt oft auf Details an.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#894507) Verfasst am: 27.12.2007, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab mich genau ausgedrückt, nur nicht alles Auf den Arm nehmen
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.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
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(Jan Delay)
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