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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#894508) Verfasst am: 27.12.2007, 21:21 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | Wie gesagt, ich bin nicht sicher wer diese Tat dann anzeigen kann, aber hier in Deutschland hängt einiges von elterlicher Willkür ab, das nennt sich dann Erziehungsgewalt und obliegt hier weitgehend den Eltern. |
Aber die Eltern bestimmen nicht über die Strafbarkeit. Vergewaltigung ist auch ein Straftatbestand, auch wenn manche Opfer keine Anzeige machen.
Shevek hat folgendes geschrieben: | Aber wer sonst soll beurteilen können ob eine Person mit 14 reif genug ist um mit jemandem über 18 Sex zu haben? |
Die Eltern am wenigsten. Eltern und Kinder würden sich wohl gegenseitig den Sex verbieten, wenn sie die Macht dazu hätten.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#894509) Verfasst am: 27.12.2007, 21:25 Titel: |
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Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Die Eltern am wenigsten. Eltern und Kinder würden sich wohl gegenseitig den Sex verbieten, wenn sie die Macht dazu hätten. |
Wieso hast Du eigentlich immer mal wieder solche Aussetzer? Das ist nun wirklich blödsinnigster Unfug.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#894510) Verfasst am: 27.12.2007, 21:26 Titel: |
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Irgendwie erinnert mich das alles, wer wann mit wem warum darf und wann nicht und wann die Eltern das anzeigen können, müssen oder dürfen an die Spielregeln von "Drachenpoker" (Robert Lynn Asprin, MYTH)
"Ist es nun strafbar? Ist es potentiell strafbar? Oder ist es gar nicht strafbar?"
"Ja, ist es."
"Nein, ist es nicht!"
Zitat: | "Aber wir haben Nordwind!"
"Das schon, aber es ist Dienstag!"
"Ja, aber ich sitze an einer schrägen Wand!"
"Schon möglich, aber die Einhörner sind wild." |
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#894514) Verfasst am: 27.12.2007, 21:31 Titel: |
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Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Wie gesagt, ich bin nicht sicher wer diese Tat dann anzeigen kann, aber hier in Deutschland hängt einiges von elterlicher Willkür ab, das nennt sich dann Erziehungsgewalt und obliegt hier weitgehend den Eltern. |
Aber die Eltern bestimmen nicht über die Strafbarkeit. Vergewaltigung ist auch ein Straftatbestand, auch wenn manche Opfer keine Anzeige machen. |
Es geht hier aber nicht um Vergewaltigung, die ist auch noch strafbar wenn das Opfer über 21 ist, sondern um einvernehmlichen Sex, und der ist in diesem Fall eben nicht automatisch strafbar.
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Aber wer sonst soll beurteilen können ob eine Person mit 14 reif genug ist um mit jemandem über 18 Sex zu haben? |
Die Eltern am wenigsten. Eltern und Kinder würden sich wohl gegenseitig den Sex verbieten, wenn sie die Macht dazu hätten. |
Ist einfach falsch.
Wie kommst du darauf?
_________________ Endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......
.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
da kein bisschen Sprengstoff sie daran hindert, ihre Geschafte zu betreiben...
....endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden.
(Jan Delay)
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#894515) Verfasst am: 27.12.2007, 21:31 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | Ist aber wie Kival das schreibt: Ab 14 ist es nicht automatisch strafbar, sondern die Eltern (ich bin nicht sicher wer es noch kann) müssen die Tat anzeigen. Zumindest muss da niemand die Polizei rufen. Ist ja auch durchaus sinnvoll, denn so weit auseinander sind 18 und 14 dann auch nicht. |
Nein, auch das ist nicht richtig. Sex zwischen 14 Jährigen und Älteren (bis zu 21) ist nicht "An-sich" eine Straftat. Es fällt eben unter 182 (EDIT: Absatz 1) und nicht unter 176. Der einfache Antrag der Eltern bedingt nicht die Strafbarkeit.
EDIT: Konkretisiert.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
Zuletzt bearbeitet von Kival am 27.12.2007, 21:45, insgesamt einmal bearbeitet |
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#894517) Verfasst am: 27.12.2007, 21:32 Titel: |
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Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Wie gesagt, ich bin nicht sicher wer diese Tat dann anzeigen kann, aber hier in Deutschland hängt einiges von elterlicher Willkür ab, das nennt sich dann Erziehungsgewalt und obliegt hier weitgehend den Eltern. |
Aber die Eltern bestimmen nicht über die Strafbarkeit. Vergewaltigung ist auch ein Straftatbestand, auch wenn manche Opfer keine Anzeige machen.
Shevek hat folgendes geschrieben: | Aber wer sonst soll beurteilen können ob eine Person mit 14 reif genug ist um mit jemandem über 18 Sex zu haben? |
Die Eltern am wenigsten. Eltern und Kinder würden sich wohl gegenseitig den Sex verbieten, wenn sie die Macht dazu hätten. |
Bei fehlendem Strafantrag und fehlendem öffentlichen Interesse besteht ein Strafverfolgungshindernis. Begrifflich kann man aber dennoch von einer Straftat sprechen.
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#894518) Verfasst am: 27.12.2007, 21:33 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Ist aber wie Kival das schreibt: Ab 14 ist es nicht automatisch strafbar, sondern die Eltern (ich bin nicht sicher wer es noch kann) müssen die Tat anzeigen. Zumindest muss da niemand die Polizei rufen. Ist ja auch durchaus sinnvoll, denn so weit auseinander sind 18 und 14 dann auch nicht. |
Nein, auch das ist nicht richtig. Sex zwischen 14 Jährigen und Älteren ist nicht "An-sich" eine Straftat. Es fällt eben unter 182 und nicht unter 176. Der einfache Antrag der Eltern bedingt nicht die Strafbarkeit. |
Hab ich das nicht geschrieben? Nur mit etwas anderen Worten?
_________________ Endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......
.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
da kein bisschen Sprengstoff sie daran hindert, ihre Geschafte zu betreiben...
....endlich sind die Terroristen weg,
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(Jan Delay)
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boomklever Impfgegnergegner
Anmeldungsdatum: 25.07.2006 Beiträge: 11112
Wohnort: Stuttgart
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(#894519) Verfasst am: 27.12.2007, 21:33 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Wie gesagt, ich bin nicht sicher wer diese Tat dann anzeigen kann, aber hier in Deutschland hängt einiges von elterlicher Willkür ab, das nennt sich dann Erziehungsgewalt und obliegt hier weitgehend den Eltern. |
Aber die Eltern bestimmen nicht über die Strafbarkeit. Vergewaltigung ist auch ein Straftatbestand, auch wenn manche Opfer keine Anzeige machen. |
Es geht hier aber nicht um Vergewaltigung, die ist auch noch strafbar wenn das Opfer über 21 ist, sondern um einvernehmlichen Sex, und der ist in diesem Fall eben nicht automatisch strafbar.
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Und darf hier nicht besprochen werden.
_________________
Don't gift pearls before casting an octopus in a movie.
-- Cherry (ACNH)
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sigi Auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.01.2005 Beiträge: 975
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(#894520) Verfasst am: 27.12.2007, 21:34 Titel: |
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Layla hat folgendes geschrieben: | sigi hat folgendes geschrieben: | Interessante Beiträge zum Thema....Kinderporno-Skandal |
was genau ist eigentlich dein Problem ? |
Die Vermischung von "Kinderpornoraphie mit Sex von 14 -20 Jährigen" = lascher Umgang!!
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#894521) Verfasst am: 27.12.2007, 21:35 Titel: |
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Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Wie gesagt, ich bin nicht sicher wer diese Tat dann anzeigen kann, aber hier in Deutschland hängt einiges von elterlicher Willkür ab, das nennt sich dann Erziehungsgewalt und obliegt hier weitgehend den Eltern. |
Aber die Eltern bestimmen nicht über die Strafbarkeit. Vergewaltigung ist auch ein Straftatbestand, auch wenn manche Opfer keine Anzeige machen.
Shevek hat folgendes geschrieben: | Aber wer sonst soll beurteilen können ob eine Person mit 14 reif genug ist um mit jemandem über 18 Sex zu haben? |
Die Eltern am wenigsten. Eltern und Kinder würden sich wohl gegenseitig den Sex verbieten, wenn sie die Macht dazu hätten. |
Bei fehlendem Strafantrag und fehlendem öffentlichen Interesse besteht ein Strafverfolgungshindernis. Begrifflich kann man aber dennoch von einer Straftat sprechen. |
Ach so, ok das war mir nicht klar.
Hat doch immer was einen Juristen in der Diskussion zu haben.
Aber letztlich ist es doch so: Wenn meine Tochter sich mit 14 einen 18 jährigen ins Bett holt, darf ich die beiden gewähren lassen, und muss den Jungen nicht anzeigen.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#894523) Verfasst am: 27.12.2007, 21:36 Titel: |
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http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=894268#894268 Wer hat gleich diese Vermischung hervorgerufen?
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#894524) Verfasst am: 27.12.2007, 21:36 Titel: |
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edderkopp hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Wie gesagt, ich bin nicht sicher wer diese Tat dann anzeigen kann, aber hier in Deutschland hängt einiges von elterlicher Willkür ab, das nennt sich dann Erziehungsgewalt und obliegt hier weitgehend den Eltern. |
Aber die Eltern bestimmen nicht über die Strafbarkeit. Vergewaltigung ist auch ein Straftatbestand, auch wenn manche Opfer keine Anzeige machen. |
Es geht hier aber nicht um Vergewaltigung, die ist auch noch strafbar wenn das Opfer über 21 ist, sondern um einvernehmlichen Sex, und der ist in diesem Fall eben nicht automatisch strafbar.
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Und darf hier nicht besprochen werden. |
Ne, ne, nicht wenn beide 14 und älter sind. Bei den Forenregeln geht es um 13 und jünger.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#894525) Verfasst am: 27.12.2007, 21:37 Titel: |
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Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Wie gesagt, ich bin nicht sicher wer diese Tat dann anzeigen kann, aber hier in Deutschland hängt einiges von elterlicher Willkür ab, das nennt sich dann Erziehungsgewalt und obliegt hier weitgehend den Eltern. |
Aber die Eltern bestimmen nicht über die Strafbarkeit. Vergewaltigung ist auch ein Straftatbestand, auch wenn manche Opfer keine Anzeige machen.
Shevek hat folgendes geschrieben: | Aber wer sonst soll beurteilen können ob eine Person mit 14 reif genug ist um mit jemandem über 18 Sex zu haben? |
Die Eltern am wenigsten. Eltern und Kinder würden sich wohl gegenseitig den Sex verbieten, wenn sie die Macht dazu hätten. |
Bei fehlendem Strafantrag und fehlendem öffentlichen Interesse besteht ein Strafverfolgungshindernis. Begrifflich kann man aber dennoch von einer Straftat sprechen. |
Ändert nichts daran, dass der sexuelle Kontakt selber nicht als Straftat gelten kann.
EDIT: Wir sprachen von einem 18/20 Jährigen, daher ging es mir zumindest um § 182 Absatz 1 StGB und nicht um Absatz 2.
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Zuletzt bearbeitet von Kival am 27.12.2007, 21:39, insgesamt einmal bearbeitet |
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#894526) Verfasst am: 27.12.2007, 21:37 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Wie gesagt, ich bin nicht sicher wer diese Tat dann anzeigen kann, aber hier in Deutschland hängt einiges von elterlicher Willkür ab, das nennt sich dann Erziehungsgewalt und obliegt hier weitgehend den Eltern. |
Aber die Eltern bestimmen nicht über die Strafbarkeit. Vergewaltigung ist auch ein Straftatbestand, auch wenn manche Opfer keine Anzeige machen. |
Es geht hier aber nicht um Vergewaltigung, die ist auch noch strafbar wenn das Opfer über 21 ist, sondern um einvernehmlichen Sex, und der ist in diesem Fall eben nicht automatisch strafbar. |
Vergewaltigung wäre gemäß deiner Diktion auch nicht "automatisch strafbar".
Eine Entscheidungsgewalt der Eltern wäre übrigens auch deshalb problematisch, weil sie in die andere Richtung ausgenutzt werden kann. Die Eltern können schließlich bestechlich sein.
Shevek hat folgendes geschrieben: |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Aber wer sonst soll beurteilen können ob eine Person mit 14 reif genug ist um mit jemandem über 18 Sex zu haben? |
Die Eltern am wenigsten. Eltern und Kinder würden sich wohl gegenseitig den Sex verbieten, wenn sie die Macht dazu hätten. |
Ist einfach falsch.
Wie kommst du darauf? |
Das ist ein populärer Gag, der ein Körnchen Wahrheit enthält und auch schon hier im FGH öfter vorgekommen ist.
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boomklever Impfgegnergegner
Anmeldungsdatum: 25.07.2006 Beiträge: 11112
Wohnort: Stuttgart
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(#894530) Verfasst am: 27.12.2007, 21:42 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | edderkopp hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Wie gesagt, ich bin nicht sicher wer diese Tat dann anzeigen kann, aber hier in Deutschland hängt einiges von elterlicher Willkür ab, das nennt sich dann Erziehungsgewalt und obliegt hier weitgehend den Eltern. |
Aber die Eltern bestimmen nicht über die Strafbarkeit. Vergewaltigung ist auch ein Straftatbestand, auch wenn manche Opfer keine Anzeige machen. |
Es geht hier aber nicht um Vergewaltigung, die ist auch noch strafbar wenn das Opfer über 21 ist, sondern um einvernehmlichen Sex, und der ist in diesem Fall eben nicht automatisch strafbar.
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Und darf hier nicht besprochen werden. |
Ne, ne, nicht wenn beide 14 und älter sind. Bei den Forenregeln geht es um 13 und jünger. |
Okay.
_________________
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-- Cherry (ACNH)
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#894533) Verfasst am: 27.12.2007, 21:45 Titel: |
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Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Wie gesagt, ich bin nicht sicher wer diese Tat dann anzeigen kann, aber hier in Deutschland hängt einiges von elterlicher Willkür ab, das nennt sich dann Erziehungsgewalt und obliegt hier weitgehend den Eltern. |
Aber die Eltern bestimmen nicht über die Strafbarkeit. Vergewaltigung ist auch ein Straftatbestand, auch wenn manche Opfer keine Anzeige machen. |
Es geht hier aber nicht um Vergewaltigung, die ist auch noch strafbar wenn das Opfer über 21 ist, sondern um einvernehmlichen Sex, und der ist in diesem Fall eben nicht automatisch strafbar. |
Vergewaltigung wäre gemäß deiner Diktion auch nicht "automatisch strafbar". |
Wie kommst du darauf?
Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Eine Entscheidungsgewalt der Eltern wäre übrigens auch deshalb problematisch, weil sie in die andere Richtung ausgenutzt werden kann. Die Eltern können schließlich bestechlich sein. |
Das wäre dann wohl Vergewaltigung, oder zumindest Nötigung.
Ansonsten ist das nun mal auch das Problem, dass sich Menschen unterschiedlich entwickeln und eine allgemeine Regel da eben nichts bringt. Zwischen 14 und 16 sind Menschen gerade in ihrer sexuellen Entwicklung sehr unterschiedlich. Was würdest du denn vorschlagen?
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Aber wer sonst soll beurteilen können ob eine Person mit 14 reif genug ist um mit jemandem über 18 Sex zu haben? |
Die Eltern am wenigsten. Eltern und Kinder würden sich wohl gegenseitig den Sex verbieten, wenn sie die Macht dazu hätten. |
Ist einfach falsch.
Wie kommst du darauf? |
Das ist ein populärer Gag, der ein Körnchen Wahrheit enthält und auch schon hier im FGH öfter vorgekommen ist. |
Es sind ja nicht speziell die Eltern, wie aus dem Gesetz hervorgeht.
Aber es sind trotzdem die Eltern die die Erziehungsgewalt haben, und dazu gehört eben auch der Umgang mit Sexualität.
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(Jan Delay)
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#894534) Verfasst am: 27.12.2007, 21:45 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: |
Aber letztlich ist es doch so: Wenn meine Tochter sich mit 14 einen 18 jährigen ins Bett holt, darf ich die beiden gewähren lassen, und muss den Jungen nicht anzeigen. |
Du musst nichts anzeigen, aber Abs.3 bezieht sich nur auf Abs.2, nicht auf Abs.1
Abs.1 setzt keinen Strafantrag voraus, in deinem Fall ist der Täter 18 und kann somit nicht unter Abs.2 fallen.
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#894538) Verfasst am: 27.12.2007, 21:47 Titel: |
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Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: |
Aber letztlich ist es doch so: Wenn meine Tochter sich mit 14 einen 18 jährigen ins Bett holt, darf ich die beiden gewähren lassen, und muss den Jungen nicht anzeigen. |
Du musst nichts anzeigen, aber Abs.3 bezieht sich nur auf Abs.2, nicht auf Abs.1
Abs.1 setzt keinen Strafantrag voraus, in deinem Fall ist der Täter 18 und kann somit nicht unter Abs.2 fallen. |
Jop.
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#894540) Verfasst am: 27.12.2007, 21:48 Titel: |
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Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: |
Aber letztlich ist es doch so: Wenn meine Tochter sich mit 14 einen 18 jährigen ins Bett holt, darf ich die beiden gewähren lassen, und muss den Jungen nicht anzeigen. |
Du musst nichts anzeigen, aber Abs.3 bezieht sich nur auf Abs.2, nicht auf Abs.1
Abs.1 setzt keinen Strafantrag voraus, in deinem Fall ist der Täter 18 und kann somit nicht unter Abs.2 fallen. |
Ah, das über 21 hab ich überlesen, und ging davon aus, dass es um 18 ging.
Dann ist 20 und 14 also eh nicht strafbar?
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(Jan Delay)
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#894541) Verfasst am: 27.12.2007, 21:49 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: |
Dann ist 20 und 14 also eh nicht strafbar? |
Nein 20 und 14 ist das, wo ich eben meinte, dass es nicht von alleine strafbar ist. Dazu muss das Ausnotzen einer Notlage kommen. Dann ist es strafbar.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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sigi Auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.01.2005 Beiträge: 975
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(#894542) Verfasst am: 27.12.2007, 21:49 Titel: |
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Mit der Erwähnung "Sex mit Minderjährigen" nahm ich Bezug zu:
mama`s liebliing hat folgendes geschrieben: |
verdächtig ist wer im Besitz von kinderpornographischen Dateien ist oder damit handelt.
Ich könnte für Ahriman noch hinzufügen dass " Schon wenn zielgerichtet mit bestimmten Begriffen nach Kinderpornographie gesucht wird, macht man sich strafbar " |
und nicht zum Thema
Kival hat folgendes geschrieben: |
Ich hatte tatsächlich Sex mit einer Minderjährigen als ich 18 war. Aber ohwei, die war ja 17 und deshalb ist das völlig legal. |
Verstanden?
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#894543) Verfasst am: 27.12.2007, 21:51 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: |
Dann ist 20 und 14 also eh nicht strafbar? |
Nein 20 und 14 ist das, wo ich eben meinte, dass es nicht von alleine strafbar ist. Dazu muss das Ausnotzen einer Notlage kommen. Dann ist es strafbar. |
Ausnutzen einer Notlage ist aber doch auch strafbar, wenn das Opfer volljährig ist.
_________________ Endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......
.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
da kein bisschen Sprengstoff sie daran hindert, ihre Geschafte zu betreiben...
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(Jan Delay)
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Shevek ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 4289
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(#894544) Verfasst am: 27.12.2007, 21:52 Titel: |
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sigi hat folgendes geschrieben: |
Mit der Erwähnung "Sex mit Minderjährigen" nahm ich Bezug zu:
mama`s liebliing hat folgendes geschrieben: |
verdächtig ist wer im Besitz von kinderpornographischen Dateien ist oder damit handelt.
Ich könnte für Ahriman noch hinzufügen dass " Schon wenn zielgerichtet mit bestimmten Begriffen nach Kinderpornographie gesucht wird, macht man sich strafbar " |
und nicht zum Thema
Kival hat folgendes geschrieben: |
Ich hatte tatsächlich Sex mit einer Minderjährigen als ich 18 war. Aber ohwei, die war ja 17 und deshalb ist das völlig legal. |
Verstanden? |
Sex mit Minderjährigen ist aber: Sex mit unter 18 jährigen, während Sex mit Kindern (Kinderpornografie) sich auf Sex mit unter 14 jährigen bezieht.
Damit hast du eben vermischt.
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(Jan Delay)
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#894545) Verfasst am: 27.12.2007, 21:52 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: |
Dann ist 20 und 14 also eh nicht strafbar? |
Nein 20 und 14 ist das, wo ich eben meinte, dass es nicht von alleine strafbar ist. Dazu muss das Ausnotzen einer Notlage kommen. Dann ist es strafbar. |
Das Ausnutzen einer Notlage ist doch aber immer strafbar, oder nicht?
Was Sex angeht, Arbeitgeber dürfen einen natürlich...
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#894546) Verfasst am: 27.12.2007, 21:53 Titel: |
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sigi hat folgendes geschrieben: |
Mit der Erwähnung "Sex mit Minderjährigen" nahm ich Bezug zu:
mama`s liebliing hat folgendes geschrieben: |
verdächtig ist wer im Besitz von kinderpornographischen Dateien ist oder damit handelt.
Ich könnte für Ahriman noch hinzufügen dass " Schon wenn zielgerichtet mit bestimmten Begriffen nach Kinderpornographie gesucht wird, macht man sich strafbar " |
und nicht zum Thema
Kival hat folgendes geschrieben: |
Ich hatte tatsächlich Sex mit einer Minderjährigen als ich 18 war. Aber ohwei, die war ja 17 und deshalb ist das völlig legal. |
Verstanden? |
Nein, du hast es immer noch nicht verstanden Sex mit Minderjährigen ist 1. nicht automatisch strafbar, bei über 16 Jährigen sogar gar nicht. Die Verfolfgung des Konsums und Besitzes von Kinderpornographie ist zudem noch was völlig anderes.
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Layla Paradoxon
Anmeldungsdatum: 30.08.2006 Beiträge: 1506
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(#894547) Verfasst am: 27.12.2007, 21:54 Titel: |
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sigi hat folgendes geschrieben: |
Mit der Erwähnung "Sex mit Minderjährigen" nahm ich Bezug zu:
mama`s liebliing hat folgendes geschrieben: |
verdächtig ist wer im Besitz von kinderpornographischen Dateien ist oder damit handelt.
Ich könnte für Ahriman noch hinzufügen dass " Schon wenn zielgerichtet mit bestimmten Begriffen nach Kinderpornographie gesucht wird, macht man sich strafbar " |
und nicht zum Thema
Kival hat folgendes geschrieben: |
Ich hatte tatsächlich Sex mit einer Minderjährigen als ich 18 war. Aber ohwei, die war ja 17 und deshalb ist das völlig legal. |
Verstanden? |
du hast geschrieben :
sigi hat folgendes geschrieben: | Und das ist gut so!
Die Strafen für Sex mit Minderjährigen sind lächerlich. Nachhaltiger wäre eine Kastration von Hoden und Eichel der Täter ... |
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#894549) Verfasst am: 27.12.2007, 21:54 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | Kival hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: |
Dann ist 20 und 14 also eh nicht strafbar? |
Nein 20 und 14 ist das, wo ich eben meinte, dass es nicht von alleine strafbar ist. Dazu muss das Ausnotzen einer Notlage kommen. Dann ist es strafbar. |
Ausnutzen einer Notlage ist aber doch auch strafbar, wenn das Opfer volljährig ist. |
Nicht in dem Maße wie bei volljährigen. § 182 Abs. 1.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
Zuletzt bearbeitet von Kival am 27.12.2007, 21:58, insgesamt einmal bearbeitet |
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#894552) Verfasst am: 27.12.2007, 21:58 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | sigi hat folgendes geschrieben: | Verstanden? |
Sex mit Minderjährigen ist aber: Sex mit unter 18 jährigen, während Sex mit Kindern (Kinderpornografie) sich auf Sex mit unter 14 jährigen bezieht.
Damit hast du eben vermischt. |
Es geht noch weiter. Um was es hier im Thread ursprünglich ging ist § 184b, eben Besitz, Vertrieb, etc. von Kinderpornographie. Und das wurde dann mit dem Sex mit Minderjährigen vermischt.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#894560) Verfasst am: 27.12.2007, 22:09 Titel: |
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Shevek hat folgendes geschrieben: | Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Vergewaltigung wäre gemäß deiner Diktion auch nicht "automatisch strafbar". |
Wie kommst du darauf? |
Weil auch eine Vergewaltigung erst mal angezeigt werden muss, bevor sich der Staat damit befassen kann.
Shevek hat folgendes geschrieben: | Aber es sind trotzdem die Eltern die die Erziehungsgewalt haben, und dazu gehört eben auch der Umgang mit Sexualität. |
Nein, bei der eigenen Sexualtiät sollen dritte nicht mitbestimmen dürfen.
Wie stellst du dir die elterliche Erziehungsgewalt über den Umgang der Kinder mit Sexualität eigentlich vor?
Sohn: "Mami, darf ich mir von Lisa einen blasen lassen?"
Mutter: "Zuerst räumst du dein Zimmer auf" oder "Lisa ist ein Flittchen, die dich enttäuschen wird. Lass dir doch von Karin einen blasen, die singt im Kirchenchor."
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#894561) Verfasst am: 27.12.2007, 22:10 Titel: |
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Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Shevek hat folgendes geschrieben: | Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Vergewaltigung wäre gemäß deiner Diktion auch nicht "automatisch strafbar". |
Wie kommst du darauf? |
Weil auch eine Vergewaltigung erst mal angezeigt werden muss, bevor sich der Staat damit befassen kann. |
Falsch.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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