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schrankenlose Religionsfreiheit im GG

 
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#898477) Verfasst am: 01.01.2008, 19:42    Titel: schrankenlose Religionsfreiheit im GG Antworten mit Zitat

Ich staune immer wieder, wie rückschrittlich das GG gegenüber früheren Verfassungen selbst von Staaten ist, die gemeinhin als stark religionsgeprägt und konservativ angesehen werden. Die Verfassung des Fürstentums Bulgarien von 1879 (!) enthält folgenden Art. 41: "Niemand darf unter Berufung auf sein Glaubensbekenntnis den geltenden Gesetzen, welche die Gesamtheit der Bürger binden, den Gehorsam verweigern." Das GG kennt eine solche Schranke der Religionsfreiheit nicht.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#898489) Verfasst am: 01.01.2008, 19:50    Titel: Re: schrankenlose Religionsfreiheit im GG Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Ich staune immer wieder, wie rückschrittlich das GG gegenüber früheren Verfassungen selbst von Staaten ist, die gemeinhin als stark religionsgeprägt und konservativ angesehen werden. Die Verfassung des Fürstentums Bulgarien von 1879 (!) enthält folgenden Art. 41: "Niemand darf unter Berufung auf sein Glaubensbekenntnis den geltenden Gesetzen, welche die Gesamtheit der Bürger binden, den Gehorsam verweigern." Das GG kennt eine solche Schranke der Religionsfreiheit nicht.


Weil das GG sie nicht braucht, bei uns gelten die Gesetze für alle und alle müssen sich daran halten, Punkt ... Schulterzucken
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#898498) Verfasst am: 01.01.2008, 20:04    Titel: Re: schrankenlose Religionsfreiheit im GG Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Ich staune immer wieder, wie rückschrittlich das GG gegenüber früheren Verfassungen selbst von Staaten ist, die gemeinhin als stark religionsgeprägt und konservativ angesehen werden. Die Verfassung des Fürstentums Bulgarien von 1879 (!) enthält folgenden Art. 41: "Niemand darf unter Berufung auf sein Glaubensbekenntnis den geltenden Gesetzen, welche die Gesamtheit der Bürger binden, den Gehorsam verweigern." Das GG kennt eine solche Schranke der Religionsfreiheit nicht.


Weil das GG sie nicht braucht, bei uns gelten die Gesetze für alle und alle müssen sich daran halten, Punkt ... Schulterzucken



Glaubst Du das wirklich?
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44649

Beitrag(#898512) Verfasst am: 01.01.2008, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zu glauben, so eine Klausel einführen zu müssen, ist in der Tat ein Armutszeugnis. Das sollte schlichtweg selbstverständlich sein.
_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#898535) Verfasst am: 01.01.2008, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Zu glauben, so eine Klausel einführen zu müssen, ist in der Tat ein Armutszeugnis. Das sollte schlichtweg selbstverständlich sein.



Wäre es selbstverständlich, gäbe es nicht all die zahlreichen Sonderregelungen und Ausnahmebestimmungen für Gläubige und Glaubensgemeinschaften. Dann hätten die sich nämlich schlicht an das für alle anderen geltende Recht zu halten. Übrigens kennt das GG eine Beschränkung der Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Lehre, indem es sie ausdrücklich an die Rechtsordnung bindet. Also war der Grundgesetzgeber keineswegs der Meinung, es handele sich um eine Selbstverständlichkeit.
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AXO
nach unbekannt auf unbestimmte Zeit verzogen



Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#898545) Verfasst am: 01.01.2008, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Zu glauben, so eine Klausel einführen zu müssen, ist in der Tat ein Armutszeugnis. Das sollte schlichtweg selbstverständlich sein.



Wäre es selbstverständlich, gäbe es nicht all die zahlreichen Sonderregelungen und Ausnahmebestimmungen für Gläubige und Glaubensgemeinschaften.


Wenn dies der Fall sein sollte, dann sind nicht die Ausnahmen das Problem,
sondern die Überregulierungen der Regel.
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Augen auf dann kann nichts passieren
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#898562) Verfasst am: 01.01.2008, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Zu glauben, so eine Klausel einführen zu müssen, ist in der Tat ein Armutszeugnis. Das sollte schlichtweg selbstverständlich sein.



Wäre es selbstverständlich, gäbe es nicht all die zahlreichen Sonderregelungen und Ausnahmebestimmungen für Gläubige und Glaubensgemeinschaften.


Wenn dies der Fall sein sollte, dann sind nicht die Ausnahmen das Problem,
sondern die Überregulierungen der Regel.


Jepp. Und wie so oft geht es um Vereinfachung vs. Einzelfallgerechtigkeit.
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#898566) Verfasst am: 01.01.2008, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Zu glauben, so eine Klausel einführen zu müssen, ist in der Tat ein Armutszeugnis. Das sollte schlichtweg selbstverständlich sein.

Wären Selbstverständlichkeiten selbstverständlich bräuchte es gar keine Gesetze.
_________________
Trish:(
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44649

Beitrag(#898571) Verfasst am: 01.01.2008, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Zu glauben, so eine Klausel einführen zu müssen, ist in der Tat ein Armutszeugnis. Das sollte schlichtweg selbstverständlich sein.

Wären Selbstverständlichkeiten selbstverständlich bräuchte es gar keine Gesetze.

Lachen Okay, dein Punkt.
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- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#898605) Verfasst am: 01.01.2008, 22:49    Titel: Re: schrankenlose Religionsfreiheit im GG Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Ich staune immer wieder, wie rückschrittlich das GG gegenüber früheren Verfassungen selbst von Staaten ist, die gemeinhin als stark religionsgeprägt und konservativ angesehen werden. Die Verfassung des Fürstentums Bulgarien von 1879 (!) enthält folgenden Art. 41: "Niemand darf unter Berufung auf sein Glaubensbekenntnis den geltenden Gesetzen, welche die Gesamtheit der Bürger binden, den Gehorsam verweigern." Das GG kennt eine solche Schranke der Religionsfreiheit nicht.


Richtig ist, dasz im Artikel 4 des GG kein Schrankenvorbehalt steht. Dies bedeutet jedoch nicht, dasz die Religionsfreiheit unbegrenzt ist. Ueber Artikel 140 GG sind die Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung ins GG inkorporiert. Und in Artikel 136 WRV Absatz 11 steht:

Code:
Die buergerlichen und staatsbuergerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschraenkt.


(Die spannende Frage waere also, welchen Unterschied dazu ein Schrankenvorbehalt direkt im Artikel 4 bedeuten wuerde?)

Es kann jedoch schon jetzt kein orthodoxer Hinduist - mit der Begruendung der Wahrnehmung angeblicher religioeser Pflichten - die Witwenverbrennung verfassungsgemaesz legitimieren. Das waere schlicht eine schwere Straftat. Schon weit schwieriger ist es, die Selbststimmung von Zeugen Jehovas hinsichtlich der Verweigerung einer Bluttransfusion, mit den Pflichten des Arztes auf Lebensrettung abzuwaegen. Der aktuelle Stand der Rechtssprechung besteht darin, dasz ZJ die Verweigerung nur als Erwachsene fuer sich selbst und nicht fuer ihre Kinder durchsetzen koennen.

Es gibt jedoch in Europa Staaten (Polen, Slowakei), mit denen der Vatikan Vertraege geschlossen hat, in denen die Berufung auf das katholisch gepraegte Gewissen die Berechtigung zur Verweigerung legaler Dienstleistungen bedeuten koennen soll. Gegen Derartiges wendet sich die belgische Regelung.

Probleme bestehen m.E. in D wesentlich auch in Hinsichten, die jedoch unterhalb des Verfassungsrechtes (beim GG sind m.E. eher Gottesbezug, Sittengesetz und Religionsunterricht problematisch, weniger ein fehlender Schrankenvorbehalt im Artikel 4) angesiedelt sind:

1. In zahlreichen staatlichen Regelungen (Gesetze, Konkordate usw.) befinden sich Privilegierungen oder Ausnahmebestimmungen oder Sonderregelungen fuer die Groszkirchen oder die christliche Religion. Als Beispiel sei der Paragraph 118 Betriebsverfassungsgesetz genannt, der den kirchlichen Sektor - und das meint auch saemtliche zu 100% oeffentlich finanzierten Einrichtungen in "kirchlicher Traegerschaft" - von der Geltung des allgemeinen Arbeitsrechtes ausnimmt. Ein anderes Beispiel ist das Gleichstellungsgesetz, oder das Immissionsschutzgesetz bezueglich Glockenlaerm. Einschlaegig ist auch der §166 Strafgesetzbuch, der noch nie etwas gegen die von Kirchenfunktionaeren ausgehende Hetze gegen Andersdenkende geholfen hat, sondern immer ein Zensurinstrument gegen Religionskritik war.

2. Es hat sich eine weitgehend kirchenfreundliche Rechtssprechung und Rechtsliteratur etabliert.

3. Staatskirchenrechtliche Privilegien sind ein Tabuthema.

4. Die Integration von Migranten aus islamischen Herkunftslaendern soll nach dem Wunsch etlicher Politiker durch Ausweitung einiger staatskirchenrechtlicher Privilegien auf islamische Verbaende geschehen. Diese Ausweitung des Falschen reproduzierte natuerlich einige der unter Punkt 1 bereits bestehenden Problemkonstellationen und bekaeme hinsichtlich der Ausbildung von Parallelgesellschaften eine besondere Brisanz.
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AXO
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#898642) Verfasst am: 01.01.2008, 23:32    Titel: Re: schrankenlose Religionsfreiheit im GG Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:

4. Die Integration von Migranten aus islamischen Herkunftslaendern soll nach dem Wunsch etlicher Politiker durch Ausweitung einiger staatskirchenrechtlicher Privilegien auf islamische Verbaende geschehen.


als da wären?
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#898643) Verfasst am: 01.01.2008, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Zu glauben, so eine Klausel einführen zu müssen, ist in der Tat ein Armutszeugnis. Das sollte schlichtweg selbstverständlich sein.



Wäre es selbstverständlich, gäbe es nicht all die zahlreichen Sonderregelungen und Ausnahmebestimmungen für Gläubige und Glaubensgemeinschaften.


Wenn dies der Fall sein sollte, dann sind nicht die Ausnahmen das Problem,
sondern die Überregulierungen der Regel.


Vielleicht brauchst Du Beispiele zum Verständnis.

Die Regel: Niemand darf wegen seines Personenstandes entlassen werden.
Die Ausnahme: Die kath. Kirche darf Angestellte auf Grund eines Wechsels des Personenstandes entlassen.

Die Regel: Tierquälerei ist verboten.
Die Ausnahme: Muslimische Schlachter dürfen Tiere schächten.

Die Regel: Volksverhetzung ist verboten.
Die Ausnahme: Christen und Muslime dürfen Hass auf Homosexuelle verbreiten, da dieser wesentlicher Bestandteil ihres Glaubens ist.

Die Regel: Niemand darf wegen seines Glaubens oder seiner Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden.
Die Ausnahme: Die Kirchen dürfen die Zugehörigkeit zu einer christlichen Gemeinschaft zur Einstellungsvoraussetzung machen.

Die Regel: Die Gesetze des Staates gelten für und gegen alle.
Die Ausnahme: Das AGG gilt grundsätzlich nicht für Glaubensgemeinschaften in deren Eigenschaft als Arbeitgeber.


Da soll jeweils die Regel problematisch sein? Ausdruck von Regulierungswut? Ich sehe das anders.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#898644) Verfasst am: 01.01.2008, 23:36    Titel: Re: schrankenlose Religionsfreiheit im GG Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:

4. Die Integration von Migranten aus islamischen Herkunftslaendern soll nach dem Wunsch etlicher Politiker durch Ausweitung einiger staatskirchenrechtlicher Privilegien auf islamische Verbaende geschehen.


als da wären?


Lautet die Frage "gibt es ueberhaupt staatskirchenrechtliche Privilegien" oder lautet sie "welche der staatskirchenrechtlichen Privilegien stehen in der Debatte auf islamische Verbaende ausgedehnt zu werden"?
_________________
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#898676) Verfasst am: 02.01.2008, 00:43    Titel: Re: schrankenlose Religionsfreiheit im GG Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
AXO hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:

4. Die Integration von Migranten aus islamischen Herkunftslaendern soll nach dem Wunsch etlicher Politiker durch Ausweitung einiger staatskirchenrechtlicher Privilegien auf islamische Verbaende geschehen.


als da wären?


Lautet die Frage "gibt es ueberhaupt staatskirchenrechtliche Privilegien" oder lautet sie "welche der staatskirchenrechtlichen Privilegien stehen in der Debatte auf islamische Verbaende ausgedehnt zu werden"?


Dahinter steckt der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes im Verbund mit der Religionsfreiheit und dem Saekularismus.

Wesentlich einfacher liesse sich Verfassungskonformitaet natuerlich dadurch herstellen, dass in Zukunft keine Glaubensgemeinschaft mehr irgendwelche "staatskirchenrechtliche Privilegien" geniessen soll. Dies wuerde auch ich ganz entschieden befuerworten. Probleme gibt es eigentlich bloss deshalb, weil man an den traditionellen Privilegien der Kirchen nicht ruetteln will, aber gleichzeitig deren Ausdehnung auf andere Religionen ablehnt und dies laesst sich nun mal nicht mit dem deutschen Grundgesetz unter einen Hut bringen...

Gruss, Bernie
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blaue fee
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Anmeldungsdatum: 22.10.2007
Beiträge: 276

Beitrag(#898738) Verfasst am: 02.01.2008, 01:49    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:

Vielleicht brauchst Du Beispiele zum Verständnis.

Die Regel: Niemand darf wegen seines Personenstandes entlassen werden.
Die Ausnahme: Die kath. Kirche darf Angestellte auf Grund eines Wechsels des Personenstandes entlassen.

Die Regel: Niemand darf wegen seines Glaubens oder seiner Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden.
Die Ausnahme: Die Kirchen dürfen die Zugehörigkeit zu einer christlichen Gemeinschaft zur Einstellungsvoraussetzung machen.

Die Regel: Die Gesetze des Staates gelten für und gegen alle.
Die Ausnahme: Das AGG gilt grundsätzlich nicht für Glaubensgemeinschaften in deren Eigenschaft als Arbeitgeber.



Das scheint dir ja unglaublich wichtig zu sein. Warum habe ich das Gefühl, dass du, obwohl überzeugter Atheist, unbedingt bei einer kirchliche Institution arbeiten wolltest und die dich dann hat abblitzen lassen?

Mal im ernst: Kein Unternehmen ist verpflichtet Leute einzustellen, die den geist des Unternehmens nicht tragen. Oder kann man von einem Personalchef erwarten jemanden einzustellen, der regelmäßig alle Mitarbeiter als dummschwätzer, märchenrzähler, abergläubisch und lüger bezichtigt? (so wie hier gerne über Religiöse bezeichnet werden)


Raphael hat folgendes geschrieben:

Die Regel: Tierquälerei ist verboten.
Die Ausnahme: Muslimische Schlachter dürfen Tiere schächten.

Menschen stehen im GG klar über den Tieren. Das Leid der Tiere ist zwar minimal zu halten, ist aber dennoch gerechtfertigt, wenn auf der anderen Seite der Waage menschliche Bedürfnisse stehen.


Raphael hat folgendes geschrieben:

Die Regel: Volksverhetzung ist verboten.
Die Ausnahme: Christen und Muslime dürfen Hass auf Homosexuelle verbreiten, da dieser wesentlicher Bestandteil ihres Glaubens ist.

Dezente, aber bestimmte Kritik am homosexuellen Lebensstil hat nichts mit Hass, Aufruf zur Gewalt, oder ähnlichen zu tun, auch erfüllt sie nicht den Tatbestand der Volksverhetzung (schau doch bitte nach, was das ist, ja?). Dass das nicht jedermann passt ist verständlich, aber durch das Recht auf freie Meinungsäußerung (nicht dem recht auf freie Religionsausübung!) gedeckt. Wie du siehts lösen sich somit deinen Scheinwidersprüche im deutschen Grundgesetz auf.
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Red O'Rig
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Anmeldungsdatum: 08.12.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#898756) Verfasst am: 02.01.2008, 02:23    Titel: Antworten mit Zitat

blaue fee hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:

Vielleicht brauchst Du Beispiele zum Verständnis.

Die Regel: Niemand darf wegen seines Personenstandes entlassen werden.
Die Ausnahme: Die kath. Kirche darf Angestellte auf Grund eines Wechsels des Personenstandes entlassen.

Die Regel: Niemand darf wegen seines Glaubens oder seiner Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden.
Die Ausnahme: Die Kirchen dürfen die Zugehörigkeit zu einer christlichen Gemeinschaft zur Einstellungsvoraussetzung machen.

Die Regel: Die Gesetze des Staates gelten für und gegen alle.
Die Ausnahme: Das AGG gilt grundsätzlich nicht für Glaubensgemeinschaften in deren Eigenschaft als Arbeitgeber.



Das scheint dir ja unglaublich wichtig zu sein. Warum habe ich das Gefühl, dass du, obwohl überzeugter Atheist, unbedingt bei einer kirchliche Institution arbeiten wolltest und die dich dann hat abblitzen lassen?

Mal im ernst: Kein Unternehmen ist verpflichtet Leute einzustellen, die den geist des Unternehmens nicht tragen. Oder kann man von einem Personalchef erwarten jemanden einzustellen, der regelmäßig alle Mitarbeiter als dummschwätzer, märchenrzähler, abergläubisch und lüger bezichtigt? (so wie hier gerne über Religiöse bezeichnet werden)


Raphael hat folgendes geschrieben:

Die Regel: Tierquälerei ist verboten.
Die Ausnahme: Muslimische Schlachter dürfen Tiere schächten.

Menschen stehen im GG klar über den Tieren. Das Leid der Tiere ist zwar minimal zu halten, ist aber dennoch gerechtfertigt, wenn auf der anderen Seite der Waage menschliche Bedürfnisse stehen.


Raphael hat folgendes geschrieben:

Die Regel: Volksverhetzung ist verboten.
Die Ausnahme: Christen und Muslime dürfen Hass auf Homosexuelle verbreiten, da dieser wesentlicher Bestandteil ihres Glaubens ist.

Dezente, aber bestimmte Kritik am homosexuellen Lebensstil hat nichts mit Hass, Aufruf zur Gewalt, oder ähnlichen zu tun, auch erfüllt sie nicht den Tatbestand der Volksverhetzung (schau doch bitte nach, was das ist, ja?). Dass das nicht jedermann passt ist verständlich, aber durch das Recht auf freie Meinungsäußerung (nicht dem recht auf freie Religionsausübung!) gedeckt. Wie du siehts lösen sich somit deinen Scheinwidersprüche im deutschen Grundgesetz auf.


Fassen wir mal deine Argumentation zusammen, wir haben da...

- eine stupide Behauptung über die Person eines Users
- die Gleichsetzung von "andere Glaubens- und Weltanschauungen" mit "Lügner und Dummschwätzer"
- das Ignorieren der Tatsache, dass NUR muslimische Schlachter schächten dürfen, offensichtlicher kann ein Privileg gar nicht sein
- Aussprüche á la "Homosexuelle sind eine Schande für die Schöpfung Gottes, sie sind etwas Unnatürliches, ein Gräuel, das ausgemerzt/getötet/vertrieben/bestraft werden muss!" sind KEINE "dezente, aber bestimmte Kritik", sondern ausdrückliche Volksverhetzung. Und zwar ungestrafte Volksverhetzung. Anders sieht es dank dem (von mir für mittelalterlich gehaltenen) §166 StGB für Kritik gegenüber Glaubensinhalten auf... da ist plötzlich ziemlich viel "Volksverhetzung"

Wir sehen also: Nein, seine Widersprüche lösen sich NICHT im Grundgesetz auf Pillepalle
_________________
Betrachtet man die Menschheit zu genau, schämt man sich irgendwann dafür, ihr anzugehören...
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#898888) Verfasst am: 02.01.2008, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

blaue fee hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:

Vielleicht brauchst Du Beispiele zum Verständnis.

Die Regel: Niemand darf wegen seines Personenstandes entlassen werden.
Die Ausnahme: Die kath. Kirche darf Angestellte auf Grund eines Wechsels des Personenstandes entlassen.

Die Regel: Niemand darf wegen seines Glaubens oder seiner Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden.
Die Ausnahme: Die Kirchen dürfen die Zugehörigkeit zu einer christlichen Gemeinschaft zur Einstellungsvoraussetzung machen.

Die Regel: Die Gesetze des Staates gelten für und gegen alle.
Die Ausnahme: Das AGG gilt grundsätzlich nicht für Glaubensgemeinschaften in deren Eigenschaft als Arbeitgeber.



Das scheint dir ja unglaublich wichtig zu sein. Warum habe ich das Gefühl, dass du, obwohl überzeugter Atheist, unbedingt bei einer kirchliche Institution arbeiten wolltest und die dich dann hat abblitzen lassen?


Quatsch. Ich hatte niemals den Ehrgeiz, bei einer kirchlichen Institution zu arbeiten. Nebenbei: Ein Problem wäre das zumindest insoweit nicht gewesen, als ich ja bis vor ein paar Jahren der evangelischen Kirche angehörte.

Zitat:
Mal im ernst: Kein Unternehmen ist verpflichtet Leute einzustellen, die den geist des Unternehmens nicht tragen. Oder kann man von einem Personalchef erwarten jemanden einzustellen, der regelmäßig alle Mitarbeiter als dummschwätzer, märchenrzähler, abergläubisch und lüger bezichtigt? (so wie hier gerne über Religiöse bezeichnet werden)


Dass ein Arbeitgeber niemanden als Arbeitnehmer dulden muss, der gegen ihn agitieret, gar noch im Dienst, ist selbstverständlich. Hier aber geht es um die bloße Kirchenmitgliedschaft, und die erfordert nicht mal persönlichen Glauben. Es genügt also, ein Heuchler zu sein.


Zitat:
Raphael hat folgendes geschrieben:

Die Regel: Tierquälerei ist verboten.
Die Ausnahme: Muslimische Schlachter dürfen Tiere schächten.

Menschen stehen im GG klar über den Tieren. Das Leid der Tiere ist zwar minimal zu halten, ist aber dennoch gerechtfertigt, wenn auf der anderen Seite der Waage menschliche Bedürfnisse stehen.


Das menschliche Bedürfnis, tierisches Leid zu vergrößern, erscheint mir als Unwert.


Zitat:
Raphael hat folgendes geschrieben:

Die Regel: Volksverhetzung ist verboten.
Die Ausnahme: Christen und Muslime dürfen Hass auf Homosexuelle verbreiten, da dieser wesentlicher Bestandteil ihres Glaubens ist.

Dezente, aber bestimmte Kritik am homosexuellen Lebensstil hat nichts mit Hass, Aufruf zur Gewalt, oder ähnlichen zu tun, auch erfüllt sie nicht den Tatbestand der Volksverhetzung (schau doch bitte nach, was das ist, ja?). Dass das nicht jedermann passt ist verständlich, aber durch das Recht auf freie Meinungsäußerung (nicht dem recht auf freie Religionsausübung!) gedeckt. Wie du siehts lösen sich somit deinen Scheinwidersprüche im deutschen Grundgesetz auf.


Von Gewalt hat niemand geredet.

Wenn der Papst von Homosexuellen als dem Bösen schlechthin redet, als einer Gefahr für die Familie und den Weltfrieden, kann das nicht als "dezente Kritik" beschrieben werden. Im Übrigen geht es nicht um einen bestimmten "Lebensstil", der sich in der Regel nicht wesentlich zwischen homo- und heterosexuellen Menschen unterscheidet, sondern um eine bestimmte sexuelle Ausrichtung, die sich niemand ausgesucht hat.
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phoenix64
Entkommen.



Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 203
Wohnort: Brazil

Beitrag(#899317) Verfasst am: 02.01.2008, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

blaue fee hat folgendes geschrieben:

Dezente, aber bestimmte Kritik am homosexuellen Lebensstil hat nichts mit Hass, Aufruf zur Gewalt, oder ähnlichen zu tun,


Natürlich hat es etwas damit zu tun, sogar ausschließlich. Es gibt keinen anderen Grund für eine auch nur "dezente" Kritik am "homosexuellen Lebensstil", als Hass und Niedertracht zu verbreiten. Denn daß es keinen rationalen Grund gibt, hier irgendetwas zu kritisieren, wird in keinem Bereich deutlicher als in dem der Homosexualität. Niemand fügt durch seine Vorliebe für das eigene Geschlecht in irgendeiner Weise einem anderen Menschen Schaden zu. Diese Vorliebe ist nicht aus rationalen Gründen kritisierbar, sondern nur aufgrund von verquasten, irrationalen, aus der Bibel abgeleiteten Moralideen.

Wer sich überdies informieren möchte, wie "dezent" die "Kritik" ist, der möge einfach mal nach "homosexuelle verirrung christliche" googeln.
_________________
"If God exists, I hope he has a good excuse" - Woody Allen
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