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Fallmanager gefragt

 
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#920785) Verfasst am: 29.01.2008, 11:41    Titel: Fallmanager gefragt Antworten mit Zitat

Rafael und wer immer sonst noch, Eure geballte Kompetenz ist gefragt! Mein Teamleiter hat zurzeit folgendes Problem: seine Frau ist gerade unverschuldet arbeitslos geworden, und ihre Mutter wohnt in Frankfurt und ist schwer erkrankt, die Tochter der einzige Mensch, der sich um sie kümmern kann. Nun hatte sie eine Einladung des Arbeitsamtes erhalten, Anfang Februar zu einer Infoveranstaltung über Leiharbeit zu kommen. Sie rief dann aus Frankfurt beim Servicecenter an und bat, den Termin zu verlegen, da sie ja gerade aus privaten Gründen nicht in Neuss sondern in Frankfurt sei... Uuuuups, böser Fehler, nun soll ihr das Arbeitslosengeld gekürzt werden, weil sie ja die Stadt nicht verlassen dürfe?!?
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#920815) Verfasst am: 29.01.2008, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hat sie denn gesagt warum sie dort ist, oder nur "private Gründe" angegeben?
Pflege eines Angehörigen ist afaik ein anerkannter Grund. Müsste es aber nachschauen um sicher zu sein. Möglicherweise hätte sie es aber vorher melden müssen.
_________________
Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#920831) Verfasst am: 29.01.2008, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

sie hätte das nicht nur vorher der arbeitsagentur sagen müssen, sie hätte sich das auch erst genehmigen lassen müssen.
_________________
I'm tapping in the dusternis
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#920845) Verfasst am: 29.01.2008, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
sie hätte das nicht nur vorher der arbeitsagentur sagen müssen, sie hätte sich das auch erst genehmigen lassen müssen.

Ihr lebt in einem gestörten Land.
_________________
Trish:(
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AXO
nach unbekannt auf unbestimmte Zeit verzogen



Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#920849) Verfasst am: 29.01.2008, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
sie hätte das nicht nur vorher der arbeitsagentur sagen müssen, sie hätte sich das auch erst genehmigen lassen müssen.

Ihr lebt in einem gestörten Land.


Daumen hoch!

gestört ist gar kein Ausdruck
_________________
Augen auf dann kann nichts passieren
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#920908) Verfasst am: 29.01.2008, 15:18    Titel: Re: Fallmanager gefragt Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Uuuuups, böser Fehler, nun soll ihr das Arbeitslosengeld gekürzt werden, weil sie ja die Stadt nicht verlassen dürfe?!?

Wie kann sie es auch wagen, ohne Wissen und ausdrückliche Erlaubnis ihres (Sozialgestapo-)Fallmanagers die Stadt zu verlassen!

Hat sie nicht das Infoblatt gelesen, wo drinsteht, dass sie mit der ALG II-Antrag auch Ihre Bürgerrechte aufgibt?
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#920922) Verfasst am: 29.01.2008, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

ALG I kriegt sie sogar noch.
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Gegenwind
gegen Faschismus



Anmeldungsdatum: 23.11.2007
Beiträge: 386
Wohnort: heutehiermorgendort

Beitrag(#921040) Verfasst am: 29.01.2008, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine kleine Aufklärung zum Thema Bewegungsfreiheit eines Hartzis:

Jeder ALG II Empfänger muß gemäß § 15 SGB II als Bezugsvoraussetzung eine Eingliederungsvereinbarung (EV) unterschreiben. Dieses ist ein Vertrag zwischen ihm und der ARGE.

Diese EV ist ½ Jahr gültig, dann muß eine neue EV unterschrieben werden.

Obwohl es sich rechtlich um einen Vertrag handelt, wirkt der Arbeitslose bei der Ausarbeitung des Inhaltes nicht mit. Vielmehr handelt es sich um eine bundeseinheitliche Muster-EV der BA ( = Bundesagentur für Arbeit).

Die Rechtsanwälte, mit denen ich im Rahmen der Arbeitslosenselbsthilfegruppen zusammenarbeite, empfehlen deshalb, die Unterschrift mit folgendem Vermerk zu versehen: „Ohne eigene Mitwirkung unter Zwang unterschrieben, um nicht verkraftbaren RL-Kürzungen (RL = Regelleistung) zu entgehen“.

Es gibt den § 1 Abs 1 EAO ( = Erreichbarkeitsanordnung), wonach der Arbeitslose sicherstellen muß, daß das Arbeitsamt ihn an jedem Werktag persönlich an seinem Wohnsitz per Briefpost erreichen kann.

Und es gibt den § 119 Abs. 5 Nr. 2 SGB III, wonach der Arbeitslose Vorschlägen der Agentur für Arbeit (AA) zeit- und ortsnah Folge leisten muß.

Darüber hinaus, als absoluter Hammer, sollen die ALG II Empfänger gemäß der "Arbeitshilfe zur Eingliederungsvereinbarung vom März 2006 , Position 3.3 , Seite 12 , Regelungen zur Ortsabwesenheit" in der EV zu einer Art Hausarrest verpflichtet werden. Quelle:

http://www.my-sozialberatung.de/files/Hinweise__zu__Paragraph__15__SGB__II__pdf.pdf

Folglich ist in der Broschüre „Arbeitslosengeld II / Sozialgeld“ der Bundesagentur für Arbeit vom Juni 2007 auf Seite 52 unter Position 13.3 („Urlaub“) folgendes zu lesen:

„ Bitte beachten Sie: Für einen Aufenthalt außerhalb Ihres Wohnortes (egal, ob im In- oder Ausland) benötigen Sie vorab immer die Zustimmung Ihres Ansprechpartners! Eine unerlaubte Ortsabwesenheit führt zum Wegfall und ggf. zur Rückforderung des Arbeitslosengeldes II. “

Folglich beinhaltet die EV u.a. wörtlich folgende Position:
„Herr/Frau Mustermann verpflichtet sich, sich nur nach Absprache und mit Zustimmung des pAp ( = persönlicher Ansprechpartner) außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches aufzuhalten.“

Das ist offener Vollzug und entspricht einem Hausarrest.

Es kommt immer wieder vor, daß per Telefon (!) oder per Hausbesuch kontrolliert wird, ob der Arbeitslose erreichbar ist. Nach einigen vergeblichen Versuchen wird unterstellt, daß er den Bereich verlassen hat und es kommt zu Sanktionen. Deshalb empfehle ich jeden, keine Telefon-Angaben zu machen und in keinem Telefon-Verzeichnis zu stehen.


PS:
Wer kein Hartzi ist, hat meistens nicht den geringsten Schimmer von dem Terror, mit dem hier die Arbeitslosen bekämpft werden. Das obige Beispiel ist nur eines von vielen, die ich nennen könnte. Und nur ein Beispiel dafür, was man hier unter „Fördern und Fordern“ versteht!
_________________
„Protest ist, wenn ich sage, das und das paßt mir nicht.
Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß das, was mir nicht paßt, nicht mehr geschieht.
Protest ist, wenn ich sage, ich mache nicht mehr mit.
Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß alle anderen auch nicht mehr mitmachen.“
(Zitat einer bekannten Gesellschaftskritikerin)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#921049) Verfasst am: 29.01.2008, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Gegenwind hat folgendes geschrieben:

Es kommt immer wieder vor, daß per Telefon (!) oder per Hausbesuch kontrolliert wird, ob der Arbeitslose erreichbar ist. Nach einigen vergeblichen Versuchen wird unterstellt, daß er den Bereich verlassen hat und es kommt zu Sanktionen.


Witzigerweise kann der Vorwurf sogar kommen, obwohl mangrad einige Tage zuvor im entsprechenden Gespräch bereits angekündigt hatte, das man zu der Zeit unterwegs beim Vorstellungsgespräch ist.

Da weiss ganz offensichtlich die linke Hand nicht, was die rechte tut.

Davon abgesehen, dass man auch als Alg-II Empfänger Behördengänge, Einkaufe machen muss und ja, sogar soziale Kontakte hat womöglich (obwohl die in der Regel ziemlich einschlafen).
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#921052) Verfasst am: 29.01.2008, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Gegenwind hat folgendes geschrieben:
Es kommt immer wieder vor, daß per Telefon (!) oder per Hausbesuch kontrolliert wird, ob der Arbeitslose erreichbar ist. Nach einigen vergeblichen Versuchen wird unterstellt, daß er den Bereich verlassen hat und es kommt zu Sanktionen. Deshalb empfehle ich jeden, keine Telefon-Angaben zu machen und in keinem Telefon-Verzeichnis zu stehen.


Das ist nachweislich sinnlos. Nach allgemeiner Rechtsauffassung reicht es, wenn der H4-Empfänger per Post an Werktagen erreichbar ist.
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#921055) Verfasst am: 29.01.2008, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Gegenwind hat folgendes geschrieben:
Es kommt immer wieder vor, daß per Telefon (!) oder per Hausbesuch kontrolliert wird, ob der Arbeitslose erreichbar ist. Nach einigen vergeblichen Versuchen wird unterstellt, daß er den Bereich verlassen hat und es kommt zu Sanktionen. Deshalb empfehle ich jeden, keine Telefon-Angaben zu machen und in keinem Telefon-Verzeichnis zu stehen.


Das ist nachweislich sinnlos. Nach allgemeiner Rechtsauffassung reicht es, wenn der H4-Empfänger per Post an Werktagen erreichbar ist.


Das wissen aber erstens viele der zuständigen Leute selber nicht (und wenn ist es ihnen manchmal auch egal). Und zweitens wissen das die sog. "Kunden" erst recht nicht.

Naja, gut, inzwischen hat sich es wohl rumgesprochen, aber eine zeitlang gab es dieses Problem, aber echt jetzt.
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#921060) Verfasst am: 29.01.2008, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

In Malones Beispiel geht nicht um Hartz, sondern um ALG 1. aber auch dort muß der Betroffene erreichbar sein und für Vermittlungsversuiche der Agentur zur Verfügung stehen. Die Dame hätte dem Amt mitteilen müssen, daß sie ihre schwerkranke Mutter pflegen muß, das hätte man wohl eingesehen.
Ist so ähnlich wie in einemn Arbeitsverhältnis. Wenn man dem Chef sagt: "ich kann aus privaten Gründen nicht zur Arbeit kommen" Mit den Augen rollen da ist es auch besser zu formulieren "Meine Mutter ist schwer krank, es ist sonst keine da der sich um sie kümmern kann, deswegen brauche ich ein paar Tage frei bzw Urlaub".
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River Runs Red
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Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 336

Beitrag(#921153) Verfasst am: 29.01.2008, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
sie hätte das nicht nur vorher der arbeitsagentur sagen müssen, sie hätte sich das auch erst genehmigen lassen müssen.

Ihr lebt in einem gestörten Land.


Die meisten leitenden Angestellten der BFA haben anscheinend die Grenzlande der Schizophrenie bereits verlassen und sind nun Ganztags Gaga zornig
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#921154) Verfasst am: 29.01.2008, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
In Malones Beispiel geht nicht um Hartz, sondern um ALG 1. aber auch dort muß der Betroffene erreichbar sein und für Vermittlungsversuiche der Agentur zur Verfügung stehen. Die Dame hätte dem Amt mitteilen müssen, daß sie ihre schwerkranke Mutter pflegen muß, das hätte man wohl eingesehen.
Ist so ähnlich wie in einemn Arbeitsverhältnis. Wenn man dem Chef sagt: "ich kann aus privaten Gründen nicht zur Arbeit kommen" Mit den Augen rollen da ist es auch besser zu formulieren "Meine Mutter ist schwer krank, es ist sonst keine da der sich um sie kümmern kann, deswegen brauche ich ein paar Tage frei bzw Urlaub".


Sehe ich genauso.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#921155) Verfasst am: 29.01.2008, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

River Runs Red hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
sie hätte das nicht nur vorher der arbeitsagentur sagen müssen, sie hätte sich das auch erst genehmigen lassen müssen.

Ihr lebt in einem gestörten Land.


Die meisten leitenden Angestellten der BFA haben anscheinend die Grenzlande der Schizophrenie bereits verlassen und sind nun Ganztags Gaga zornig


Nein, das sind nicht die leitenden Angestellten und übrigens natürlich auch gar und erst recht nicht die niederen Chargen.

Der Fisch stinkt hier vom Kopf her, und die leitenden Angestellten der BFA sind höchstens untere Halskrause.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#921231) Verfasst am: 30.01.2008, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, das sind gerade die Leistungssachbearbeiter und Vermittler, die da rumspinnen! (Meine Erfahrung) Endlich können sie ihren Frust über Ihren Chef an den 'Kunden' auslassen und werden dafür, dass sie andere Menschen drangsalieren auch noch gelobt! Das ist der Schlag Leute, die in..... nee, dass sag' ich nicht.

Inzwischen hab ich für die Leute, die sich für solche Jobs, wie in den Argen hergeben nur noch Verachtung übrig. Bis auf ganz seltene Ausnahmen machen die das nämlich bewusst z. T. sogar aus Überzeugung.
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V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
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