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USA: Gehörnter Mann verklagte erfolgreich den Neuen. Wert der Exfrau: 750.000$
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Konrad
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 1528

Beitrag(#933469) Verfasst am: 14.02.2008, 17:52    Titel: Re: USA: Gehörnter Mann verklagte erfolgreich den Neuen. Wert der Exfrau: 750.00 Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Cuckolded US man wins damages for 'theft' of wife

Zitat:
So Johnny Valentine sued Fitch under the state's "alienation of affection" law, which allows a cuckolded spouse to seek damages for "loss of society, companionship, love and affection", as well as "the loss of sexual relations".


Mit diesem Namen? Heute? Das ist doch ein Hoax! Leute, Ihr seid wieder mal reingefallen! Lachen
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#933490) Verfasst am: 14.02.2008, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Semnon hat folgendes geschrieben:
mal angenommen der Erwählte wäre ein zahlungsfähiger Sack, der das Weibchen mit seinen Besitztümern angelockt hat und angenommen dies erschein dem Gericht als offensichtlich gegeben, dann fände ich das Urteil jetzt nicht grundsätzlich problematisch, ganz davon ab, dass es im Ammiland sowieso vor Gericht höchstens in dritter oder vierter Linie um Gerechtigkeit geht.


Du hältst es also für völlig okay, daß Deine Frau als Dein persönliches Eigentum gilt, und sie im Zweifel nicht frei entscheiden kann, daß sie lieber mit jemande anderes als mit Dir zusammen sein möchte?

Der Partner darf doch frei entscheiden.

Immerhin gilt bei dieser Regel noch ein gewisses Verschuldensprinzip. In den meisten Ländern ist das heute so geregelt, dass der oder die Gehörnte dann auch noch Unterhalt zahlen muss.

Früher galt auch in Deutschland das Verschuldensprinzip im Scheidungsrecht. In Österreich ist das zumindestens de jure immer noch so. Der an einer Scheidung schuldige Partner bzw. dessen neuer Partner musste da zwar keine Entschädigung zahlen, aber der unschuldig verlassene Partner wurde von der Unterhaltspflicht entbunden.
In allen Fällen fließt Geld zur Kompensation für zerbrochene Beziehungen. Im Falle Johnny Valentine fließt es wenigstens in die richtige Richtung (so das Gericht den Fall korrekt beurteilt hat).

Alle derartigen Regelungen über Geldflüsse sind freilich albern und in Deutschland wurde der Ehegattenunterhalt ja abgeschafft.
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schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#933497) Verfasst am: 14.02.2008, 18:18    Titel: Re: USA: Gehörnter Mann verklagte erfolgreich den Neuen. Wert der Exfrau: 750.00 Antworten mit Zitat

Konrad hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Cuckolded US man wins damages for 'theft' of wife

Zitat:
So Johnny Valentine sued Fitch under the state's "alienation of affection" law, which allows a cuckolded spouse to seek damages for "loss of society, companionship, love and affection", as well as "the loss of sexual relations".


Mit diesem Namen? Heute? Das ist doch ein Hoax! Leute, Ihr seid wieder mal reingefallen! Lachen


Geschockt




Mit den Augen rollen



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schabernick
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Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#933500) Verfasst am: 14.02.2008, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
#
# Thursday January 10 2008


Frage
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schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#933510) Verfasst am: 14.02.2008, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der Google-Cache ist voll davon, teilweise auch mit Archivdaten:

Gockelsuche
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#933520) Verfasst am: 14.02.2008, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Semnon hat folgendes geschrieben:
mal angenommen der Erwählte wäre ein zahlungsfähiger Sack, der das Weibchen mit seinen Besitztümern angelockt hat und angenommen dies erschein dem Gericht als offensichtlich gegeben, dann fände ich das Urteil jetzt nicht grundsätzlich problematisch, ganz davon ab, dass es im Ammiland sowieso vor Gericht höchstens in dritter oder vierter Linie um Gerechtigkeit geht.


Du hältst es also für völlig okay, daß Deine Frau als Dein persönliches Eigentum gilt, und sie im Zweifel nicht frei entscheiden kann, daß sie lieber mit jemande anderes als mit Dir zusammen sein möchte?

Der Partner darf doch frei entscheiden.


Nein. Wenn die Gefahr droht, daß mein neuer Partner ein Vermögen dafür bezahlen muss, ist die Entscheidung in keinster Weise mehr frei.

Zitat:
Immerhin gilt bei dieser Regel noch ein gewisses Verschuldensprinzip. In den meisten Ländern ist das heute so geregelt, dass der oder die Gehörnte dann auch noch Unterhalt zahlen muss.


Ich halte das für was anderes.

Im Prinzip dient der Unterhalt der Absicherung von jemandem, der zuvor eigene Sicherheiten aufgegeben hat.

Wir sind uns einige darüber, daß die Praxis da anders aussieht.

Zitat:
Früher galt auch in Deutschland das Verschuldensprinzip im Scheidungsrecht. In Österreich ist das zumindestens de jure immer noch so. Der an einer Scheidung schuldige Partner bzw. dessen neuer Partner musste da zwar keine Entschädigung zahlen, aber der unschuldig verlassene Partner wurde von der Unterhaltspflicht entbunden.


Auch was anderes, und ich finde es nichtmal so schlecht. Wenn ich freiwillig aus einer Partnerschaft aussteige, dann sollte ich Ansprüche (alle oder einen Teil) an diese Partnerschaft verlieren.

Aber der "neue" ist an der Partnerschaft nicht beteiligt. Er hat dem anderen Mann gegenüber keine Versprechen gemacht, geschweige denn, welche gebrochen.

Zitat:
In allen Fällen fließt Geld zur Kompensation für zerbrochene Beziehungen. Im Falle Johnny Valentine fließt es wenigstens in die richtige Richtung (so das Gericht den Fall korrekt beurteilt hat).


Es fließt aber aus der falschen Quelle.

Und es ist ein Unterschied, jemanden dafür zu kompensieren, daß er finanzielle Sicherheit verliert und was anderes, den Entzug von Gefühlen unter Strafe zu stellen.

Wieso sollte nicht eine Frau eben soviel Geld bezahlen, die schlicht aufhört ihren Mann zu lieben und sich scheiden lassen will? Die verursacht immerhin den gleichen Schaden wie in dem Fall, wo der neue Partner zur Kasse gebeten wird.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#933530) Verfasst am: 14.02.2008, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Nein. Wenn die Gefahr droht, daß mein neuer Partner ein Vermögen dafür bezahlen muss, ist die Entscheidung in keinster Weise mehr frei.


Diese Freiheitseinschränkung ist fallweise nicht unberechtigt.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#933682) Verfasst am: 14.02.2008, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Nein. Wenn die Gefahr droht, daß mein neuer Partner ein Vermögen dafür bezahlen muss, ist die Entscheidung in keinster Weise mehr frei.
[...]
Zitat:
Früher galt auch in Deutschland das Verschuldensprinzip im Scheidungsrecht. In Österreich ist das zumindestens de jure immer noch so. Der an einer Scheidung schuldige Partner bzw. dessen neuer Partner musste da zwar keine Entschädigung zahlen, aber der unschuldig verlassene Partner wurde von der Unterhaltspflicht entbunden.


Auch was anderes, und ich finde es nichtmal so schlecht. Wenn ich freiwillig aus einer Partnerschaft aussteige, dann sollte ich Ansprüche (alle oder einen Teil) an diese Partnerschaft verlieren.

Siehst du hier die Parallele nicht? In beiden Fällen kommt die freie Entscheidung mit einem Preisschild. Im ersteren Fall sogar nur für den neuen Partner und nicht für den Partner, der sich entschieden hat.
(In der Praxis besteht ohnehin immer eine gewisse Gütergemeisnchaft)

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Aber der "neue" ist an der Partnerschaft nicht beteiligt. Er hat dem anderen Mann gegenüber keine Versprechen gemacht, geschweige denn, welche gebrochen.

Wenn er von der Partnerschaft wusste und auch wusste, dass sie gut verlief, dann ist er sehr wohl beteiligt, wenn er sich die Frau/den Mann abspenstig macht.
Das kann man aus ethischer Sicht nicht einfach so von der Hand weisen. Ist es verwerflich, dem Freund die Freundin auszuspannen? Die meisten Leute würden das wohl so sehen.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wieso sollte nicht eine Frau eben soviel Geld bezahlen, die schlicht aufhört ihren Mann zu lieben und sich scheiden lassen will? Die verursacht immerhin den gleichen Schaden wie in dem Fall, wo der neue Partner zur Kasse gebeten wird.

In dem Fall besteht kein Vorsatz.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#933705) Verfasst am: 14.02.2008, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Wieso sollte nicht eine Frau eben soviel Geld bezahlen, die schlicht aufhört ihren Mann zu lieben und sich scheiden lassen will? Die verursacht immerhin den gleichen Schaden wie in dem Fall, wo der neue Partner zur Kasse gebeten wird.


Wenn frau nachweisen kann, dass sie nie" ich liebe dich" gesagt hat, und außerdem keinerlei sonstige Versprechen vorliegen, kann sie sich dann wenigstens einfach verdrücken?
Oder muss sie eine Nachfolgerin beibringen?
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#933707) Verfasst am: 14.02.2008, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Wieso sollte nicht eine Frau eben soviel Geld bezahlen, die schlicht aufhört ihren Mann zu lieben und sich scheiden lassen will? Die verursacht immerhin den gleichen Schaden wie in dem Fall, wo der neue Partner zur Kasse gebeten wird.


Wenn frau nachweisen kann, dass sie nie" ich liebe dich" gesagt hat, und außerdem keinerlei sonstige Versprechen vorliegen, kann sie sich dann wenigstens einfach verdrücken?

Eheversprechen?
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Trish:(
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#933779) Verfasst am: 14.02.2008, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Geistlicher Betrüger

Zitat:
Er spielte den Eheberater und riß sich dann die Frau des Hauses unter den Nagel. Doch da war noch ein Problem: Der Geistliche besaß bereits eine Konkubine.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#933781) Verfasst am: 14.02.2008, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Wieso sollte nicht eine Frau eben soviel Geld bezahlen, die schlicht aufhört ihren Mann zu lieben und sich scheiden lassen will? Die verursacht immerhin den gleichen Schaden wie in dem Fall, wo der neue Partner zur Kasse gebeten wird.


Wenn frau nachweisen kann, dass sie nie" ich liebe dich" gesagt hat, und außerdem keinerlei sonstige Versprechen vorliegen, kann sie sich dann wenigstens einfach verdrücken?

Eheversprechen?

Das schon gar nicht!
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Argáiþ
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#933804) Verfasst am: 14.02.2008, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

und du meinst, das sei dort juristisch irrelevant Mit den Augen rollen
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#933821) Verfasst am: 14.02.2008, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Siehst du hier die Parallele nicht?


Ich halte die Unterschiede für bedeutender.

Wenn A und B einen Vertrag miteinander eingehen, dann hat C damit nichts zu tun.

Zitat:
In beiden Fällen kommt die freie Entscheidung mit einem Preisschild. Im ersteren Fall sogar nur für den neuen Partner und nicht für den Partner, der sich entschieden hat.
(In der Praxis besteht ohnehin immer eine gewisse Gütergemeisnchaft)


Im Falle von Unterhalt haben sich beide Partner darauf eingelassen, daß die Aufhebung ihrer Beziehung eventuell bedeutet, weiter für den anderen Partner verantwortlich zu sein.

Der neue Partner ist nicht Teil dieser Vereinbarung.

Was ich aber viel wichtiger finde: Es geht um Schadensersatz! Die Frau wirds hier zum Eigentum des Mannes degradiert. Man darf sie ihm "wegnehmen", muss aber dafür bezahlen. (Er muß sie schließlich nicht zurückgeben...)

Zitat:
Wenn er von der Partnerschaft wusste und auch wusste, dass sie gut verlief, dann ist er sehr wohl beteiligt, wenn er sich die Frau/den Mann abspenstig macht.
Das kann man aus ethischer Sicht nicht einfach so von der Hand weisen. Ist es verwerflich, dem Freund die Freundin auszuspannen? Die meisten Leute würden das wohl so sehen.


[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Argument#Fehlschl.C3.BCsse]Och bitte ...[/quote]

Und, nein, ich sehe das anders: Wenn mir jemand Treue verspricht, dann sind dritte nicht an dieses Versprechen gebunden, auch wenn sie davon wissen. Wer ein Versprechen macht ist selber dafür zuständig, das einzuhalten.

Zitat:
In dem Fall besteht kein Vorsatz.


Wenn ich mich verliebe, dann mit Sicherheit nicht, um eine Beziehung zu zerstören, an der ich nichtmal beteiligt bin.

Aber erzähl doch mal, wie sich die beiden neuen Partner Deiner Meinung nach verhalten sollten. Würde mich interessieren.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#933828) Verfasst am: 14.02.2008, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Semnon hat folgendes geschrieben:
und du meinst, das sei dort juristisch irrelevant Mit den Augen rollen

Ich könnte mir vorstellen, dass es sogar in den USA noch Möglichkeiten geben müsste aus privaten Beziehungen rauszukommen ohne verklagt zu werden.
Besser nennt man es nicht Beziehung, vielleicht schon zu intim, vorübergehende entfernte Bekanntschaften .......?

Aber meine Frage bezog sich mehr auf die Vorstellungen hier im FGH.
Man scheint einer grundsätzlichen Klagemöglichkeit im Falle des Verlassenwerdens teilweise nicht abgeneigt zu sein.

Es ist sozusagen eine Frage bezüglich der Meinung so allgemein und überhaupt - hier und heute - vorbeugend, damit man da nicht versehentlich ganz dumme Fehler macht, weil man gedanklich noch in alten Zeiten daheim ist.


Zuletzt bearbeitet von Reza am 14.02.2008, 22:26, insgesamt einmal bearbeitet
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narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#933833) Verfasst am: 14.02.2008, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt gehörnter Mann eigentlich?
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#933838) Verfasst am: 14.02.2008, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Was heißt gehörnter Mann eigentlich?


Ein betrogener Mann.

Kommt hiervon:

http://de.wikipedia.org/wiki/Horn

Zitat:
Die Redensart „jemandem Hörner aufsetzen“ hat ebenfalls damit zu tun. An den „Hörnern“ konnte man den kastrierten Hahn erkennen.


Oder meintest du was anderes? Aus dem Kontext hier heraus wars ja eigentlich zu verstehen?
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#933873) Verfasst am: 14.02.2008, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Wenn er von der Partnerschaft wusste und auch wusste, dass sie gut verlief, dann ist er sehr wohl beteiligt, wenn er sich die Frau/den Mann abspenstig macht.
Das kann man aus ethischer Sicht nicht einfach so von der Hand weisen. Ist es verwerflich, dem Freund die Freundin auszuspannen? Die meisten Leute würden das wohl so sehen.


[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Argument#Fehlschl.C3.BCsse]Och bitte ...


Und, nein, ich sehe das anders: Wenn mir jemand Treue verspricht, dann sind dritte nicht an dieses Versprechen gebunden, auch wenn sie davon wissen. Wer ein Versprechen macht ist selber dafür zuständig, das einzuhalten.


Das sehe ich auch so. Wenn die Männer befreundet sind, bestehen zwischen ihnen natürlich auch freundschaftliche "Verpflichtungen". Das ist dann wieder eine Sache zwischen denen. Jeder entscheidet für sich: Die Frau mit wem sie zusammen sein will, der Ehemann, inwiefern er ihr das als Ehefrau übel nimmt, der Ehemann, wie er das seinem Freund übel nimmt, der Neue, ob er die Liebe oder die Freundschaft wichtiger findet. Keiner hat was für den anderen zu entscheiden und jeder muss mit den Entscheidungen der anderen leben.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#933875) Verfasst am: 14.02.2008, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Semnon hat folgendes geschrieben:
und du meinst, das sei dort juristisch irrelevant Mit den Augen rollen

Ich könnte mir vorstellen, dass es sogar in den USA noch Möglichkeiten geben müsste aus privaten Beziehungen rauszukommen ohne verklagt zu werden.
Besser nennt man es nicht Beziehung, vielleicht schon zu intim, vorübergehende entfernte Bekanntschaften .......?

Aber meine Frage bezog sich mehr auf die Vorstellungen hier im FGH.
Man scheint einer grundsätzlichen Klagemöglichkeit im Falle des Verlassenwerdens teilweise nicht abgeneigt zu sein.

Es ist sozusagen eine Frage bezüglich der Meinung so allgemein und überhaupt - hier und heute - vorbeugend, damit man da nicht versehentlich ganz dumme Fehler macht, weil man gedanklich noch in alten Zeiten daheim ist.


ja, sicher. Nur war ja hier der Standard bis vor Kurzem, dass der Gehörnte anspruchsvollen Dame dann auch noch die Heirat mit dem Auserwählten finanzieren muss und darüber hinaus. Das gar nichts gezahlt werden muss, ist schon lange fällig und das ist jetzt halt eine Art Schmerzensgeld für den neuen Göttergatten, nicht für die Ehefrau.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#933931) Verfasst am: 15.02.2008, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Semnon hat folgendes geschrieben:
und du meinst, das sei dort juristisch irrelevant Mit den Augen rollen

Ich könnte mir vorstellen, dass es sogar in den USA noch Möglichkeiten geben müsste aus privaten Beziehungen rauszukommen ohne verklagt zu werden.

In manchen Bundesstaaten der USA gilt die so genannte "comon law marriage". Das heißt, dass ein Paar, das eine gewisse Zeit lang zusammen wohnt, automatisch als verheiratet gilt. Die USA haben ganz schon verrückte Gesetze.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Was ich aber viel wichtiger finde: Es geht um Schadensersatz! Die Frau wirds hier zum Eigentum des Mannes degradiert. Man darf sie ihm "wegnehmen", muss aber dafür bezahlen. (Er muß sie schließlich nicht zurückgeben...)

Diese Gesetze sind meines Wissens geschlechtsneutral formuliert. Der Mann ist somit nach deiner Diktion auch "Eigentum" der Frau.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wenn ich mich verliebe, dann mit Sicherheit nicht, um eine Beziehung zu zerstören, an der ich nichtmal beteiligt bin.

Du musst aber deine Verknalltheit nicht in die Tat umsetzen. Normalerweise gehört zum Verlieben schon ein bisschen Flirten dazu.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Aber erzähl doch mal, wie sich die beiden neuen Partner Deiner Meinung nach verhalten sollten. Würde mich interessieren.

Ich bin, wie gesagt, gegen jegliche Abfindungszahlen, Schadenersatz und dergleichen. Jedenfalls handelt der Nebenbuhler egoistisch. Die bessere Freundschaft besteht zwischen denjenigen, die sich ihre Partner nicht ausspannen würden.


Zuletzt bearbeitet von Sokrateer am 15.02.2008, 00:07, insgesamt einmal bearbeitet
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#933936) Verfasst am: 15.02.2008, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Semnon hat folgendes geschrieben:


ja, sicher. Nur war ja hier der Standard bis vor Kurzem, dass der Gehörnte anspruchsvollen Dame dann auch noch die Heirat mit dem Auserwählten finanzieren muss und darüber hinaus. Das gar nichts gezahlt werden muss, ist schon lange fällig und das ist jetzt halt eine Art Schmerzensgeld für den neuen Göttergatten, nicht für die Ehefrau.


Ich bin sehr dafür, dass Beziehungen nichts mit Geld zu tun haben.
Nach dem neuen Unterhaltsrecht darf aber keine Frau mehr so blöd sein, wegen Kindern nicht, oder auch nur Teilzeit zu arbeiten.
Das wüde sie ja bis ans Ende ihres Lebens bezahlen.
Es wird sich also insgesamt was ändern müssen bezüglich der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung.
Ne Frau die Vollzeit gearbeitet hat, mit einigermaßen Verdienst, ohne Kinder hat ja nur in Ausnahmefällen Unterhalt bekommen.
Der Unterhalt, nicht nur an Frauen übrigens, aber halt meistens, weil die Männer doch selten die Familienarbeit übernehmen, war ja sozusagen das Schmerzensgeld das die Frauen kriegten, weil sie wegen der Kinder selber nichts oder wenig verdienten.

Wenn also die Frauen nicht dumm wie Brot sind, dann muss die Familienarbeit völlig neu verhandelt werden, und es gibt keine Ausreden mehr für die Herren der Schöpfung.

Und dass ein/e Dritte/r bezahlen muss, wenn ein Vertrag zwischen zweien gekündigt wird, das kann es eigentlich wirklich nur bei Sklaverei geben.
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