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Petition wegen Kirchensteuern?

 
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Marie Huana
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 194
Wohnort: Hintertupfingen

Beitrag(#937277) Verfasst am: 19.02.2008, 18:45    Titel: Petition wegen Kirchensteuern? Antworten mit Zitat

Rund 850,- Euro Kirchensteuern zahlt mein Mann pro Jahr, obwohl wir uns weder mit einer Kirche identifizieren, noch gläubig sind.

Austreten aus der Kirche geht nicht, da er Lehrkraft ist an einer Schule in konfessioneller Trägerschaft. Andererseits: Kollegen, die aufgrund ihrer ostdeutschen Herkunft keiner Konfession angehören, wurden nicht zum Kircheneintritt gezwungen.

Gleichheit vor dem Grundgesetz?

Ein Bekannter, der als Steuerfachangestellter einen kirchenfernen Beruf hat, kann aus der Kirche nicht austreten, da sein Arbeitgeber bekennender Christ ist und ihm im Falle eines Kirchenaustritts die Kündigung aussprechen wird.

Vor einiger Zeit kam mir die Idee eine Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen: Gefordert werden soll hierin, dass Arbeitgeber zur vollen Übernahme der Kirchensteuern ihrer Arbeitnehmer verpflichtet werden, falls sie die Kirchenzugehörigkeit für das Arbeitsverhältnis zur Bedingung machen.

Würde es Sinn machen, hier gemeinsam so eine Petition zu formulieren?


Gruß,

Marie Huana
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#937280) Verfasst am: 19.02.2008, 18:55    Titel: Re: Petition wegen Kirchensteuern? Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Vor einiger Zeit kam mir die Idee eine Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen: Gefordert werden soll hierin, dass Arbeitgeber zur vollen Übernahme der Kirchensteuern ihrer Arbeitnehmer verpflichtet werden, falls sie die Kirchenzugehörigkeit für das Arbeitsverhältnis zur Bedingung machen.

Würde es Sinn machen, hier gemeinsam so eine Petition zu formulieren?


Keinen.

Erstens ist es - bis auf einige Ausnahmen - illegal, die Kirchenzugehörigkeit zur Voraussetzung zu machen. Du forderst also eine Steuererhöhung oder Mehrbelastung für Kriminelle. Nicht sehr sinnig...

Zweitens muss man sowas immer erstmal nachweisen - und wenn einem das gelingt dürfte man den Job vermutlich behalten bzw. wird entsprechend entschädigt.

Drittens würdest Du sowas wohl kaum durchkriegen.
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alex6
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#937311) Verfasst am: 19.02.2008, 19:45    Titel: Re: Petition wegen Kirchensteuern? Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Rund 850,- Euro Kirchensteuern zahlt mein Mann pro Jahr, obwohl wir uns weder mit einer Kirche identifizieren, noch gläubig sind.


Sollte es sich um Katholenbeitrag handeln, ist das ein Schnäppchen. Für lausige 850€ im Jahr Himmelreich und Gottesschau statt ewiger Höllenqual. Bei den Evangelen steht ja im Kleingedruckten, die Gnade Gottes zähle, also wären 850€ deutlich zuviel.

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Austreten aus der Kirche geht nicht, da er Lehrkraft ist an einer Schule in konfessioneller Trägerschaft. Andererseits: Kollegen, die aufgrund ihrer ostdeutschen Herkunft keiner Konfession angehören, wurden nicht zum Kircheneintritt gezwungen.


Hier ist das Problem: Die Schule ist in konfessioneller Trägerschaft mit allen Nachteilen, also Kirchenpflicht, kein Betriebsrat, schwule Mitarbeiter werden eventuell benachteiligt oder sogar gefeuert, auch wenn sie gute Arbeit leisten etc. Der (angeblich weltanschaulich neutrale) Staat finanziert aber die Schule vermutlich zu 90..95%, die Kirche zahlt vielleicht 5..10%. Das sollte in der Tat nicht gehen! Staatliche Finanzierung nur an Arbeitgeber, die keine Diskrimierung betreiben und an das Betriebsverfassungsgesetz gebunden sind (das sind die konfessionellen Träger nämlich nicht). Davon sind wir noch weit entfernt.

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Vor einiger Zeit kam mir die Idee eine Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen: Gefordert werden soll hierin, dass Arbeitgeber zur vollen Übernahme der Kirchensteuern ihrer Arbeitnehmer verpflichtet werden, falls sie die Kirchenzugehörigkeit für das Arbeitsverhältnis zur Bedingung machen.


Das Problem liegt doch aber woanders: Der oben beschriebene Mißstand, sowie die Tatsache, daß der Staat sich zum Gebühreneintreiber einer privaten Institution machen läßt, also das es überhaupt eine Kirchensteuer gibt und nicht einen Vereinsmitgliedsbeitrag sind die eigentlichen Probleme. Deine Idee geht meines Erachtens an diesen (grundlegenderen) Problemen vorbei.

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Würde es Sinn machen, hier gemeinsam so eine Petition zu formulieren?


Aus oben genannten Gründen: Nein. Abgesehen davon sind alle diese Petitionen ganz nett um etwas Öffentlichkeitsarbeit für eine Sache zu machen, aber man braucht sich davon nicht zu versprechen, daß sich tatsächlich praktisch etwas ändert.
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CoS
Antitheist



Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 2734

Beitrag(#937480) Verfasst am: 20.02.2008, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich ist es laut Grundgesetz nicht erlaubt jemanden nur mit einer bestimmten Konfession einzustellen, da niemand aufgrund seiner Weltanschauung oder Rasse etc. benachteiligt werden darf. Die Kirchen allerdings spielen in sämtlichen Dingen die Extrawurst und führen selbst das Grundgesetz ad absurdum und alle schauen zu...
_________________
"Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie!"
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#937485) Verfasst am: 20.02.2008, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Müßte das neue Antidiskriminierungsgesetz hier nicht Schützenhilfe leisten können? Arbeitgeber fürchten dieses Gesetz doch wie der Teufel das Weihwasser...

Nicht das eine Petition hierdurch erfolgversprechender wäre, aber vielleicht eine zusätzliche Hemmschwelle für konfessionsgebundene Arbeitgeber, verirrten Schäfchen zu kündigen.

Aber wer will das schon ausprobieren... skeptisch
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Marie Huana
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 194
Wohnort: Hintertupfingen

Beitrag(#937501) Verfasst am: 20.02.2008, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

CoS hat folgendes geschrieben:
Eigentlich ist es laut Grundgesetz nicht erlaubt jemanden nur mit einer bestimmten Konfession einzustellen, da niemand aufgrund seiner Weltanschauung oder Rasse etc. benachteiligt werden darf. Die Kirchen allerdings spielen in sämtlichen Dingen die Extrawurst und führen selbst das Grundgesetz ad absurdum und alle schauen zu...


Z. B. dürfen die Kirchen m.W. einen Unterschied machen, ob Jemand bereits (a) während des Bewerbungsverfahrens einer Kirche angehört, oder (b) später austreten möchte. Akzteptieren sie (a), dürfen sie ihm später wegen seiner Konfessionslosigkeit nicht die Kündigung aussprechen. (b) aber darf entlassen werden, wenn er sich später zum Kirchenaustritt entscheidet. In diesem Falle, glaube ich, dass sich (b) nicht auf (a) berufen darf....
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#937503) Verfasst am: 20.02.2008, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
CoS hat folgendes geschrieben:
Eigentlich ist es laut Grundgesetz nicht erlaubt jemanden nur mit einer bestimmten Konfession einzustellen, da niemand aufgrund seiner Weltanschauung oder Rasse etc. benachteiligt werden darf. Die Kirchen allerdings spielen in sämtlichen Dingen die Extrawurst und führen selbst das Grundgesetz ad absurdum und alle schauen zu...


Z. B. dürfen die Kirchen m.W. einen Unterschied machen, ob Jemand bereits (a) während des Bewerbungsverfahrens einer Kirche angehört, oder (b) später austreten möchte. Akzteptieren sie (a), dürfen sie ihm später wegen seiner Konfessionslosigkeit nicht die Kündigung aussprechen. (b) aber darf entlassen werden, wenn er sich später zum Kirchenaustritt entscheidet. In diesem Falle, glaube ich, dass sich (b) nicht auf (a) berufen darf....


Kirchen dürfen einiges... Mit den Augen rollen
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#937506) Verfasst am: 20.02.2008, 01:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.


Zitat:
Beweislast

1. Gesetzliche Regelung

Die eine Diskriminierung geltend machende Partei hat im Streitfall zunächst Indizien – also Hilfstatsachen – zu beweisen, die eine Benachteiligung wegen eines der genannten Merkmale vermuten lassen. Die Gegenseite trägt dann die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat. Damit ist die Beweislast zu Gunsten desjenigen, der sich auf die Rechte aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beruft, erleichtert. Die Beweislast wird also nicht sofort umgekehrt.


Zitate von wikipedia


Die Chancen stehen scheinbar nicht schlecht. Jedoch stellt sich unter Umständen die Frage, wie ein so erhaltener Arbeitsplatz nervlich zu ertragen ist.
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Marie Huana
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 194
Wohnort: Hintertupfingen

Beitrag(#937507) Verfasst am: 20.02.2008, 01:20    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Müßte das neue Antidiskriminierungsgesetz hier nicht Schützenhilfe leisten können? Arbeitgeber fürchten dieses Gesetz doch wie der Teufel das Weihwasser...

Nicht das eine Petition hierdurch erfolgversprechender wäre, aber vielleicht eine zusätzliche Hemmschwelle für konfessionsgebundene Arbeitgeber, verirrten Schäfchen zu kündigen.

Aber wer will das schon ausprobieren... skeptisch


Das neue Antidiskriminierungsgesetz wurde doch wieder zugunsten der Kirchen passend gemacht.....Dafür haben diese Pfaffen sich doch, wieder mal erfolgreich, stark gemacht.

Von der Petition aber verspreche ich mir zumindestens, Signale zu setzen, dass man den Staat als Bluthund der Kirchen nicht mehr ohne weiteres hin nimmt.

Und darin, dass, wie Rassmus es schrieb, Kriminelle (Kirchengünstlinge) durch Steuermehrbelastungen und Steuererhöhungen vermehrt zur Kasse gebeten werden, sehe durchaus einen Sinn....Zumindestens könnte dieser gewissen "Beliebigkeit" mit finanzkräftigen Argumenten entgegengewirkt werden.


Zuletzt bearbeitet von Marie Huana am 20.02.2008, 01:30, insgesamt einmal bearbeitet
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#937511) Verfasst am: 20.02.2008, 01:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hatte je eine Petition gegen die Amtskirchen Erfolg?
Stand jemals die öffentliche Meinung gegen die Macht Kirchen?
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#937512) Verfasst am: 20.02.2008, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:


Von der Petition aber verspreche ich mir zumindestens, Signale zu setzen, dass man den Staat als Bluthund der Kirchen nicht mehr ohne weiteres hin nimmt.


Signale müssen auch empfangen werden. Die meisten wissen doch nicht mal was eine Petition ist. Und welche Petitionen eingereicht sind und waren weiß auch kaum jemand.

Eine Petition erfährt soviel Öffentlichkeit wie ein Anschlag am schwarzen Brett einer Dorfgrundschule. Mit den Augen rollen
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Marie Huana
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 194
Wohnort: Hintertupfingen

Beitrag(#937516) Verfasst am: 20.02.2008, 01:37    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Marie Huana hat folgendes geschrieben:


Von der Petition aber verspreche ich mir zumindestens, Signale zu setzen, dass man den Staat als Bluthund der Kirchen nicht mehr ohne weiteres hin nimmt.


Signale müssen auch empfangen werden. Die meisten wissen doch nicht mal was eine Petition ist. Und welche Petitionen eingereicht sind und waren weiß auch kaum jemand.

Eine Petition erfährt soviel Öffentlichkeit wie ein Anschlag am schwarzen Brett einer Dorfgrundschule. Mit den Augen rollen


Da geb ich Dir Recht.

Themenrelevant wäre vielleicht auch hier die Bildung eines Zentralrats der Konfessionslosen/Naturalisten/Humanisten oder wie immer man sich schimpft, wenn man "gottlos" ist. Eine Instanz, die die berechtigten Interessen religionsferner Bürger vertritt. Möglichst mit juristischen Kompetenzen. Es gibt Arbeit genug, wenigstens DAS dürft Ihr glauben zynisches Grinsen
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#937519) Verfasst am: 20.02.2008, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:

Themenrelevant wäre vielleicht auch hier die Bildung eines Zentralrats der Konfessionslosen/Naturalisten/Humanisten oder wie immer man sich schimpft, wenn man "gottlos" ist. Eine Instanz, die die berechtigten Interessen religionsferner Bürger vertritt. Möglichst mit juristischen Kompetenzen.


Ja, aber die Zeit ist noch nicht reif dafür, dass ich mir davon Erfolg verspreche. Erst muß dieser christlich-kuschelfundamentalistische Staat Aufklärung erfahren. Im Moment aber sehe ich diesbezüglich eher eine Rückwärtsorientierung. Leider!
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Marie Huana
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 194
Wohnort: Hintertupfingen

Beitrag(#937529) Verfasst am: 20.02.2008, 02:15    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Marie Huana hat folgendes geschrieben:

Themenrelevant wäre vielleicht auch hier die Bildung eines Zentralrats der Konfessionslosen/Naturalisten/Humanisten oder wie immer man sich schimpft, wenn man "gottlos" ist. Eine Instanz, die die berechtigten Interessen religionsferner Bürger vertritt. Möglichst mit juristischen Kompetenzen.


Ja, aber die Zeit ist noch nicht reif dafür, dass ich mir davon Erfolg verspreche. Erst muß dieser christlich-kuschelfundamentalistische Staat Aufklärung erfahren. Im Moment aber sehe ich diesbezüglich eher eine Rückwärtsorientierung. Leider!


Nein. Umgekehrt. Worauf wird eigentlich gewartet? Mit der gleichen Vehemenz, mit der die Interessen unserer christlichen Kuschelbürger oder kuscheligen Christenbürger, Kirchenfunktionäre usw. vertreten und gestärkt werden, möchte ich meine Interessen als Gottlose/Kirchenferne vertreten sehen. Wie soll denn dem von Dir benannten Staat geholfen werden, wenn es kein gebündeltes Gegengewicht gibt, der der Unterwanderung der realen Religionsfreiheit Veto bietet? Oder "aufklärt", wie Du es nennst?
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#937530) Verfasst am: 20.02.2008, 02:21    Titel: Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:

Nein. Umgekehrt. Worauf wird eigentlich gewartet? Mit der gleichen Vehemenz, mit der die Interessen unserer christlichen Kuschelbürger oder kuscheligen Christenbürger, Kirchenfunktionäre usw. vertreten und gestärkt werden, möchte ich meine Interessen als Gottlose/Kirchenferne vertreten sehen. Wie soll denn dem von Dir benannten Staat geholfen werden, wenn es kein gebündeltes Gegengewicht gibt, der der Unterwanderung der realen Religionsfreiheit Veto bietet? Oder "aufklärt", wie Du es nennst?


Ja, aber wo bleibt die <s>Kavallerie</s> Mehrheit? Das ist doch der springende Punkt. Erstmal aufklären, dann bildet sich das Gegengewicht von alleine.
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Marie Huana
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 194
Wohnort: Hintertupfingen

Beitrag(#937533) Verfasst am: 20.02.2008, 02:48    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Marie Huana hat folgendes geschrieben:

Nein. Umgekehrt. Worauf wird eigentlich gewartet? Mit der gleichen Vehemenz, mit der die Interessen unserer christlichen Kuschelbürger oder kuscheligen Christenbürger, Kirchenfunktionäre usw. vertreten und gestärkt werden, möchte ich meine Interessen als Gottlose/Kirchenferne vertreten sehen. Wie soll denn dem von Dir benannten Staat geholfen werden, wenn es kein gebündeltes Gegengewicht gibt, der der Unterwanderung der realen Religionsfreiheit Veto bietet? Oder "aufklärt", wie Du es nennst?


Ja, aber wo bleibt die <s>Kavallerie</s> Mehrheit? Das ist doch der springende Punkt. Erstmal aufklären, dann bildet sich das Gegengewicht von alleine.


Na, so ich die allgemeine Stimmung in meinem Umfeld deute -wohl gesagt: Ich lebe in einer katholischen Hochburg (in einem Scheißkaff im Münsterland)- wendet sich das Blatt gegen Kirche, Glauben (jeder Couleur) und Religionsvertreter. Nun die schlechte Nachricht: Jeder hält seinen Mund, fehlende Bekenntnisse werden eher getuschelt, denn selbstbewusst geoutet.

1. Im letzten Jahr wurde in unserem Kreis ein Mann mit Rücksicht auf seinen kulturellen (muslimischen) Hintergrund von einer Richterin(!) freigesprochen. Jahrelang hatte er seine Ehefrau nachweislich schwer misshandelt. Angezeigt hatte ihn seine Tochter.

2. In unserer Tageszeitung liest man so nebenbei eine Meldung, dass es vor dem Grundgesetz rechtswidrig sei, dass eine Ehe trotz jahrelanger Misshandlung der Ehefrau kirchenrechtlich(!) nicht geschieden werde.

Läuten die Glocken?

Im übrigen, lieber Stefan, beneide ich Dich um Deine Nordseeküste, Deinen plattdeutschen Strand. Wenn ich groß bin, möchte ich in Bremen wohnen.....wegen der Nähe zur See. Seglerin eben
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#937545) Verfasst am: 20.02.2008, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

als erstes müßte der Konfessionseintrag von der Steuerkarte runter, da hat der nix verloren. Das wäre schon eher ein Ansatzpunkt.

Geht den Arbeitgeber schlichtweg nichts an, welcher Konfession (oder auch nicht) seine Angestellten sind.
_________________
"He either fears his fate too much
or his deserts are small
That dares not put it to the touch
To gain or lose it all."
James Graham
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korf
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 358

Beitrag(#937556) Verfasst am: 20.02.2008, 09:57    Titel: Re: Petition wegen Kirchensteuern? Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Rund 850,- Euro Kirchensteuern zahlt mein Mann pro Jahr, obwohl wir uns weder mit einer Kirche identifizieren, noch gläubig sind.

Austreten aus der Kirche geht nicht, da er Lehrkraft ist an einer Schule in konfessioneller Trägerschaft.

Nach einem kürzlichen Urteil des Hamburger Arbeitsgerichtes könnte sich das Blatt vielleicht wenden. Lies mal hier: http://hpd-online.de/node/3782

Die entscheidende Frage könnte die "Verkündigungsnähe" der beruflichen Tätigkeit sein. Als Mathematik- oder Sportlehrer könnte man sich darauf berufen,daß der Glaube hierbei unerheblich ist. Andererseits könnte jede pädaogische Tätigkeit als verkündigungsnah dargestellt werden.
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yxyxyx
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Anmeldungsdatum: 04.01.2008
Beiträge: 1552

Beitrag(#937575) Verfasst am: 20.02.2008, 10:57    Titel: zur Erklärung Antworten mit Zitat

da werden wieder einmal zwei verschiedene Sachen miteinander verwechselt:
1. Diskriminierung wegen religiöser u/o ethn. u/o ideolog. u/o sexueller u/o weiss der Kuckuck noch was Gründe
2. Unvereinbarkeit aus religiösen u/o ethn. u/o ideolog. u/o sexuellen u/o weiss der Kuckuck noch was Gründe

Wenn jetzt jemand eine Anstellung anbietet, für die eine "weltanschauliche" Grundeinstellung notwendig ist (Ben 16 könnte z.B. niemals einen Osama Bin Laden als Sekretär anstellen), dann kann ein Arbeitgeber dies explizit als Grundvoraussetzung angeben. Wenn jemand sich damit nicht identifizieren kann, dann wundert es mich überhaupt, dass er bzw. sie diesen Posten antrebt.
Warum jetzt auch Konfessionslose angestellt wurden, dazu haben sie, Mari Huana, keine Unterlagen unterbreitet, aber vermutlich war die Konfessionszugehörigkeit für diejenigen Posten kein Kriterium,
Übrigens ist das bei weitem kein klerikales Problem, schon Helmut Schmidt hatte in den 70igern ein Verbot von Lehreranstellung für Linksextreme an Schulen eingeführt, da dies ein bevorzugtes Berufsfeld für diese war, Seilschaften und Finanzquelle für ihre Bewegungen zu bilden, bei gleichzeitiger Dämonisierung dieser Anstalten als kapitalist. Kaderzuvchtanstalten.

Zugegeben so einfach ist der Unterschied zwischen Diskriminierung und Unvereinbarkeit manchmal doch nicht. Meine Cousine z.B. bekam den schon sicher stehenden Posten in der Taubstummenfürsorge der Innsbrucker Diözese nach ihrem lesbischen Outing nicht, obwohl die Gebärdensprache (ihre beiden Elternteile sind taubstumm) ihre Muttersprache ist und sie erfolgreiche Theologiestudentin war.

PS: kennt wer noch die Marxistische Gruppe, heute "Gegenstandpunkt"? Die fiel bis zu ihrer Auflösung 1992 dadurch auf, dass sie eine Infrastruktur besass, um die sie von mancher Psychosekte richtig beneidet wurde (ein grosses Heer treuer Adepten, die zigfach hektografierte Flugblätter stundenlang in den Unis & Schulen verteilten, sowie Läden, Druckereien etc.).
Sie flog u.a. dadurch auf, dass sie Seilschaften für ihre Mitglieder in der Privatwirtschaft (für die Ideologen der MG die Verkörperung des Leibhaftigen) errichtete, die die <b>hauptberuflichen Funktionäre der MG </b> mit Mio an DM fütterten.
Sie sehen sich noch heute als Märtyrer (siehe u.a. http://www.gegenstandpunkt.com/msz/html/90/90_2/eigsach.htm)
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voltaire
atheistischer Humanist



Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 289
Wohnort: Hamm

Beitrag(#937613) Verfasst am: 20.02.2008, 12:27    Titel: Re: Petition wegen Kirchensteuern? Antworten mit Zitat

Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Ein Bekannter, der als Steuerfachangestellter einen kirchenfernen Beruf hat, kann aus der Kirche nicht austreten, da sein Arbeitgeber bekennender Christ ist und ihm im Falle eines Kirchenaustritts die Kündigung aussprechen wird.


Wenn es eine kirchenferne Anstellung ist, zählt hier doch das Antidiskriminierungsgesetz ?! Würde ich mal auf dem Tisch hauen, notfalls mit Anwalt drohen...

Die Frage ist natürlich ob man dann nicht sowieso beim Chef unten durch ist, dann lieber mit stolzer Brust einen anderen Job suchen, auch wenn eine kurzfristige Arbeitslosigkeit droht... Besser als Sklave solch eines Idioten zu sein...

Tja, in welcher Welt leben wir eigtl. ?!?!?! Habe gestern "Unsere Erde" gesehen - das wirklich primitivste Lebewesen ist der Mensch mit seiner verblendeten Weltwahrnehmung, dass ist mir seit gestern besonders klar geworden (ok offtopic)..................
_________________
cU vOLt@IRE ! "Ich denke, also bin ich KEIN Christ" - Karlheinz Deschner
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Marie Huana
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 194
Wohnort: Hintertupfingen

Beitrag(#937643) Verfasst am: 20.02.2008, 13:14    Titel: Re: Petition wegen Kirchensteuern? Antworten mit Zitat

korf hat folgendes geschrieben:
Marie Huana hat folgendes geschrieben:
Rund 850,- Euro Kirchensteuern zahlt mein Mann pro Jahr, obwohl wir uns weder mit einer Kirche identifizieren, noch gläubig sind.

Austreten aus der Kirche geht nicht, da er Lehrkraft ist an einer Schule in konfessioneller Trägerschaft.

Nach einem kürzlichen Urteil des Hamburger Arbeitsgerichtes könnte sich das Blatt vielleicht wenden. Lies mal hier: http://hpd-online.de/node/3782

Die entscheidende Frage könnte die "Verkündigungsnähe" der beruflichen Tätigkeit sein. Als Mathematik- oder Sportlehrer könnte man sich darauf berufen,daß der Glaube hierbei unerheblich ist. Andererseits könnte jede pädaogische Tätigkeit als verkündigungsnah dargestellt werden.


Die Nicht-Gleichbehandlung nach dem AGG sei nach Auffassung des Arbeitsgerichtes nur erlaubt, sofern es sich um Tätigkeit der „Verkündigung, Seelsorge, Unterweisung oder Leitung" handele, da diese Tätigkeiten „verkündigungsnah" seien. Für alle anderen Tätigkeiten und „Positionen, die keine Berührung mit der Verkündigung der Botschaft der christlichen Kirche haben", bestehen „keine schützenswerten Interessen der Kirche, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten".

Der von mir grün markierte Punkt dürfte für uns maßgeblich sein.

Hier noch einmal die ergänzende Formulierung des AGG nach dem Bundesjustizministerium:

§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.
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fox
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Anmeldungsdatum: 24.02.2004
Beiträge: 327
Wohnort: Schweiz

Beitrag(#1022834) Verfasst am: 13.06.2008, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zum thema kirchenteuern in der Schweiz:

Die Schweizerische Volkspartei hat ihre motion zur abschaffung der kirchensteuer für juristische personen leider zurückgezogen.
skeptisch
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