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River Runs Red registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 336
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(#940247) Verfasst am: 23.02.2008, 15:05 Titel: Kameras blenden |
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http://www.gulli.com/news/unsichtbar-f-r-kamera-2008-02-21/
Frage: Würde das auch bei Blitzern Funktionieren?
_________________ "Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer. Wenn man sie einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise."
(Wernher v. Braun)
"Those who would sacrifice freedom for peace deserve neither"
(B. Franklin)
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#940261) Verfasst am: 23.02.2008, 15:31 Titel: Re: Kameras blenden |
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denke schon. dürfte aber verboten sein
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Entropie registrierter User
Anmeldungsdatum: 14.01.2008 Beiträge: 184
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(#940489) Verfasst am: 23.02.2008, 21:51 Titel: |
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Das ganze funktioniert nicht, bei den Blitzern werden min. 2 Fotos aufgenommen, eines mit viel Blitz (Fahrer) , eines mit wenig (Kennzeichen).
Mit der Software kann der Beamte dann das enstehende Bild so bearbeiten, dass selbst bei großer Helligkeit ums Nummernschild selbiges lesbar wird.
Wer mit solchen Gerät erwischt wird, muss viel Zahlen und Fahrrad fahren...
_________________ q.e.d.
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River Runs Red registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 336
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(#940512) Verfasst am: 23.02.2008, 22:57 Titel: |
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Das ist mir schon klar- ich will ja auch nur wissen ob es funzt.
Die zwei bilder dürften ja eigentlich nichts helfen, da die gegenstrahlung ja bleibt...
_________________ "Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer. Wenn man sie einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise."
(Wernher v. Braun)
"Those who would sacrifice freedom for peace deserve neither"
(B. Franklin)
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Entropie registrierter User
Anmeldungsdatum: 14.01.2008 Beiträge: 184
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(#940514) Verfasst am: 23.02.2008, 23:09 Titel: |
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Die Gegenstrahlung bleibt, allerdings nur um das Kennzeichen.
Das Kennzeichen selbst reflektiert. Auf einem normalen, unbearbeiteten Foto ist es nicht zu erkennen.
Wenn man nun die Helligkeit des Bildes am PC herunterfährt, "verschwindet" die Blendung, das Kennzeichen ist zwar dunkel, aber lesbar.
Davon ab:
Kennzeichenmissbrauch § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Als Strafe sieht § 22 StVG Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.
_________________ q.e.d.
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pewe auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 20.01.2008 Beiträge: 3377
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(#940521) Verfasst am: 23.02.2008, 23:23 Titel: |
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und wie wäre es, wenn man sich einfach an die StVo hält?
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Entropie registrierter User
Anmeldungsdatum: 14.01.2008 Beiträge: 184
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(#940523) Verfasst am: 23.02.2008, 23:26 Titel: |
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pewe hat folgendes geschrieben: | und wie wäre es, wenn man sich einfach an die StVo hält? |
gnaz meine Meinung!
_________________ q.e.d.
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