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Kameras blenden

 
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River Runs Red
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Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 336

Beitrag(#940247) Verfasst am: 23.02.2008, 15:05    Titel: Kameras blenden Antworten mit Zitat

http://www.gulli.com/news/unsichtbar-f-r-kamera-2008-02-21/

Frage: Würde das auch bei Blitzern Funktionieren?
_________________
"Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer. Wenn man sie einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise."
(Wernher v. Braun)

"Those who would sacrifice freedom for peace deserve neither"
(B. Franklin)
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#940261) Verfasst am: 23.02.2008, 15:31    Titel: Re: Kameras blenden Antworten mit Zitat

River Runs Red hat folgendes geschrieben:
http://www.gulli.com/news/unsichtbar-f-r-kamera-2008-02-21/

Frage: Würde das auch bei Blitzern Funktionieren?


denke schon. dürfte aber verboten sein
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Anmeldungsdatum: 14.01.2008
Beiträge: 184

Beitrag(#940489) Verfasst am: 23.02.2008, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das ganze funktioniert nicht, bei den Blitzern werden min. 2 Fotos aufgenommen, eines mit viel Blitz (Fahrer) , eines mit wenig (Kennzeichen).

Mit der Software kann der Beamte dann das enstehende Bild so bearbeiten, dass selbst bei großer Helligkeit ums Nummernschild selbiges lesbar wird.

Wer mit solchen Gerät erwischt wird, muss viel Zahlen und Fahrrad fahren...
_________________
q.e.d.
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River Runs Red
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Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 336

Beitrag(#940512) Verfasst am: 23.02.2008, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist mir schon klar- ich will ja auch nur wissen ob es funzt.

Die zwei bilder dürften ja eigentlich nichts helfen, da die gegenstrahlung ja bleibt...
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Anmeldungsdatum: 14.01.2008
Beiträge: 184

Beitrag(#940514) Verfasst am: 23.02.2008, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gegenstrahlung bleibt, allerdings nur um das Kennzeichen.

Das Kennzeichen selbst reflektiert. Auf einem normalen, unbearbeiteten Foto ist es nicht zu erkennen.
Wenn man nun die Helligkeit des Bildes am PC herunterfährt, "verschwindet" die Blendung, das Kennzeichen ist zwar dunkel, aber lesbar.


Davon ab:
Kennzeichenmissbrauch § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Als Strafe sieht § 22 StVG Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.
_________________
q.e.d.
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#940521) Verfasst am: 23.02.2008, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

und wie wäre es, wenn man sich einfach an die StVo hält? Mit den Augen rollen
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Anmeldungsdatum: 14.01.2008
Beiträge: 184

Beitrag(#940523) Verfasst am: 23.02.2008, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

pewe hat folgendes geschrieben:
und wie wäre es, wenn man sich einfach an die StVo hält? Mit den Augen rollen


gnaz meine Meinung!
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q.e.d.
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